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ID1014703600

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    Plenarprotokoll 10/147 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 147. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 Inhalt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Hinterbliebenenrenten- und ErziehungszeitenGesetz) — Drucksache 10/2677 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/3518 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3526 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Drittes Agrarsoziales Ergänzungsgesetz) — Drucksache 10/3483 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1985) — Drucksache 10/2608 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß) — Drucksache 10/3518 — Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3527 — in Verbindung mit Beratung des Antrags des Abgeordneten Bueb und der Fraktion DIE GRÜNEN Grundrente statt Altersarmut — Drucksache 10/3496 — Ströbele GRÜNE (zur GO) 10910 A Seiters CDU/CSU (zur GO) 10910 B Porzner SPD (zur GO) 10910 D Günther CDU/CSU 10911 B Glombig SPD 10915A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 10921A Bueb GRÜNE 10925 C Seehofer CDU/CSU 10929 C Heyenn SPD 10931 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 10936 D Frau Fuchs (Köln) SPD 10942 D Frau Verhülsdonk CDU/CSU 10944 D Frau Steinhauer SPD 10947 A Müller (Wesseling) CDU/CSU 10949 B Frau Dempwolf CDU/CSU 10950 D Urbaniak SPD 10951 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 Bredehorn FDP 10952 D Schartz (Trier) CDU/CSU 10954A Namentliche Abstimmungen . . 10955B, 10957 A, 10959 A Frau Dr. Lepsius SPD (Erklärung nach § 31 GO) 10961 A Nächste Sitzung 10961 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10963* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 10963* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 10909 147. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1985 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 21. 6. Bayha 21. 6. Dr. Blank 21. 6. Böhm (Melsungen) * 21. 6. Dr. Bötsch 21. 6. Borchert 21. 6. Ertl 21. 6. Franke (Hannover) 21. 6. Gattermann 21. 6. Dr. von Geldern 21. 6. Haase (Fürth) 21. 6. Dr. Hackel 21. 6. Dr. Hauff 21. 6. Hiller (Lübeck) 21. 6. Hoffie 21. 6. Horacek** 21. 6. Frau Hürland 21. 6. Keller 21. 6. Kittelmann** 21. 6. Kroll-Schlüter 21. 6. Dr. Meyer zu Bentrup 21. 6. Michels 21. 6. Möllemann 21. 6. Dr. Müller** 21. 6. Petersen 21. 6. Pöppl 21. 6. Polkehn 21. 6. Rode (Wietzen) 21. 6. Dr. Rumpf** 21. 6. Schlatter 21. 6. Schmidt (Hamburg) 21. 6. Frau Schmidt (Nürnberg) 21. 6. Schmidt (Wattenscheid) 21. 6. Frau Seiler-Albring 21. 6. Stobbe 21. 6. Stommel 21. 6. Stücklen 21. 6. Voigt (Sonthofen) 21. 6. Wartenberg (Berlin) 21. 6. Dr. Wulff 21. 6. Dr. Zimmermann 21. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Juni 1985 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Viertes Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten Anlagen zum Stenographischen Bericht Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (BSeuchG) Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (9. BAföGÄndG) Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnPG) Gesetz zu der in Rom am 28. November 1979 angenommenen Fassung des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts Elftes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 - StSenkG 1986/1988) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: I. Entschließung zum Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren 1. Der Bundesrat weist darauf hin, daß mit der Abschaffung der Streitwertrevision nicht die Erwartung verbunden sein darf, daß im finanzgerichtlichen Verfahren eine zweite Tatsacheninstanz eingeführt wird. 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Zusammenhang mit einer Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs über den 31. Dezember 1987 hinaus zu prüfen, ob sich die Abschaffung der Streitwertrevision nachteilig auf den Rechtsschutz des Bürgers ausgewirkt hat und welche Folgen sich für die Belastung der Gerichte dadurch ergeben haben. II. Entschließung zum Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts Der Bundesrat begrüßt es, daß der Bundestag insbesondere bei der Neuregelung des Vergütungsanspruchs für Bild- und Tonaufzeichnungen sowie bei der Neuregelung der Vergütungspflicht für Reprographien teilweise Vorschläge des Bundesrates aufgegriffen hat. Damit wird - unter Wahrung der berechtigten Interessen der Urheber - besser als nach dem Regierungsentwurf den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und dem Erfordernis der Verminderung bürokratischer Belastungen Rechnung getragen. Die nunmehr vorgesehene Gerätevergütung für Kopiergeräte bietet mit einem voraussichtlichen jährlichen Aufkommen von nahezu 25 Millionen DM einen angemessenen Ausgleich für die aus Praktikabilitätsgründen vorgesehene Beschränkung der Betreibervergütung auf bestimmte „Großbetreiber" und für die Begrenzung des allgemeinen Vergütungssatzes auf 0,02 DM pro DIN-A-4-Seite. Die jetzt gefundene Lösung trägt nach Auffassung des Bundesrates der Bedeutung des Urheberrechts als grundrechtlich geschütztes Eigentum im Sinne des Artikel 14 GG Rechnung. Im übrigen tritt der Bundesrat dem an die Bundesregierung gerichteten Ersuchen des Bundestages bei, alle drei Jahre ab Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht über die Entwicklung der urheberrechtlichen Vergütung nach § 54 UrhG sowie über die Einwirkungen der technischen Entwicklung auf das Urheberrecht und die Leistungsschutzrechte zu erstatten und ggf. geeignete Maßnahmen zur Sicherung des geistigen Eigentums auch in seinem wirtschaftlichen Bestand vorzuschlagen (zu BR-Drucksache 246/ 85, Buchstabe a). Der Bundesrat bittet die Bundesregierung überdies, ihm auch die in der Entschließung des Bundestages erbetene Unterrichtung über das Ergebnis der Untersuchung über die volkswirtschaftliche Bedeutung des Urheberrechts (zu BR-Drucksache 246/85, Buchstabe b) zu gegebener Zeit vorzulegen. 10964* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 III. Entschließung zum Elften Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Der Bundesrat hält die Verbesserung des Familienlastenausgleichs für ein wichtiges politisches Anliegen. Er sieht in dem vorliegenden Gesetzesbeschluß einen Beitrag zur Erreichung dieses Zieles. Der Bundesrat bedauert jedoch zugleich, daß wesentliche Anregungen und Verbesserungsvorschläge, die er im ersten Durchgang zu dem Gesetzentwurf beschlossen hat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren keine Berücksichtigung gefunden haben. Der Bundesrat ist nach wie vor der Auffassung, daß unterschiedliche Einkommensbegriffe in vielen Fällen zu ungereimten Ergebnissen führen werden. Die gebotene soziale Treffsicherheit der Wirkungen des Gesetzes wird damit nicht in vollem Umfange erreicht. Auch wird sich das Verwaltungsverfahren zu kompliziert gestalten. Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, unter Berücksichtigung der Bedenken des Bundesrates die Auswirkungen beim Gesetzesvollzug genau zu beobachten, damit Unzulänglichkeiten aus dem Verhältnis zwischen Kürzung des Kindergeldes und Kindergeldzuschlag frühzeitig erkannt und durch Korrekturen beseitigt werden können. IV. Entschließung zum Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 — StSenkG 1986/1988) Die Zustimmung zum sogenannten Realsplitting (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) gilt derzeit für jeweils einen Veranlagungszeitraum. An dieser Rechtslage sollte sich auch in Zukunft nichts ändern. Entgegen der Auffassung des Deutschen Bundestages (vgl. Buchstabe b der Entschließung in zu — Drucksache 240/85) sollte die Ausdehnung der Wirksamkeit auf mehr als einen Veranlagungszeitraum nicht erwogen werden. Begründung: Das sog. Realsplitting, bei dem die Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten beim unterhaltsverpflichteten Ehegatten als Sonderausgaben abgezogen und beim unterhaltsberechtigten Ehegatten als steuerpflichtige Einkünfte erfaßt werden, ist gesetzlich von der Zustimmung des Unterhaltsberechtigten abhängig. Dies ist in der Regel die Frau. Ihre Entscheidung zur Zustimmung ist u. a. davon abhängig, ob sich für sie Mehrbeträge an Einkommensteuer oder Kirchensteuer ergeben, ob ihr einkommensabhängige staatliche Leistungen (z. B. Wohngeld, BAföG) entgehen und davon, ob der Unterhaltsverpflichtete bereit ist, ihr evtl. finanzielle Einbußen zu ersetzen. Eine für einen längeren Zeitraum als den einjährigen Veranlagungszeitraum erteilte Zustimmung setzt sie außerstande, Veränderungen im eigenen Bereich (z. B. Einkommen, Wohnverhältnisse, Alter zu betreuender Kinder) bei der Erteilung der Zustimmung zu berücksichtigen. Da der Antrag auf Abzug der Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben ohnehin für jedes Kalenderjahr neu zu stellen ist, ist auch aus diesem Grunde nicht ersichtlich, warum die Zustimmung für einen längeren Zeitraum erteilt werden soll. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Unterrichtung durch den Bundesrat: Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1982 (Jahresrechnung 1982) (Drucksache 10/3492) zuständig: Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den peripheren Küsten- und Inselregionen der Europäischen Gemeinschaft (Drucksache 10/111) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten der Industrien, die feste Brennstoffe erzeugen, und zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über eine ausgewogene Politik im Bereich der festen Brennstoffe (Drucksache 10/ 1213) Unterrichtung duch das Europäische Parlament: Entschließung „Plan für den wirtschaftlichen Wiederaufschwung in Europa" (Drucksache 10/1263) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu einer Gaspolitik der Europäischen Gemeinschaft (Drucksache 10/1264) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Stand der Konvergenz unter besonderer Würdigung der Interdependenz aller Politik (Drucksache 10/1266) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu einem energiepolitischen Solidaritätsprogramm zur Nutzung der europäischen Kohle (Drucksache 10/1405) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Zukunft der Erdölversorgung aus dem Nahen Osten für die Länder außerhalb des kommunistischen Machtbereichs (Drucksache 10/1597) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Einfuhrbeschränkung der USA für Stahlröhren aus der EG (Drucksache 10/2683) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu dem 13. Bericht der Europäischen Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Wettbewerbspolitik (Drucksache 10/2691) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1224/80 über den Zollwert der Waren — KOM (85) 25 endg. — EG-Dok. Nr. 4779/85 — (Drucksache 10/3043 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 706/84 zur Erhebung eines endgültigen Ausgleichszolls im Rahmen des Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlußstücken und Rohrverbindungsstücken aus Temperguß mit Ursprung in Spanien — KOM (85) 41 endg. — EG-Dok. Nr. 4946/85 — (Drucksache 10/3043 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3072/80 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf bestimmte nahtlose Rohre aus nichtlegierten Stählen mit Ursprung in Spanien — KOM (85) 39 endg. — EG-Dok. Nr. 4960/85 — (Drucksache 10/3043 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Ausfuhren von Stahlröhren nach den Vereinigten Staaten — KOM (85) 59 endg. — EG-Dok. Nr. 5037/85 — (Drucksache 10/3116 Nr. 1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Förderung von Demonstrationsvorhaben auf dem Gebiet der Nutzung alternativer Energiequellen, der Energieeinsparung und der Substitution von Kohlenwasserstoffen durch Gewährung einer finanziellen Unterstützung und Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Förderung von industriellen Pilot- und Demonstrationsvorhaben auf dem Gebiet der Verflüssigung und der Vergasung fester Brennstoffe durch Gewährung einer finanziellen Unterstüt- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 10965* zung — KOM (85) 29 endg. und KOM (85) 29 endg. /2 — EG-Dok. Nr. 5078 (ADD 1 + ADD 2) — (Drucksache 10/3352 Nr. 1) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit — EG-Dok. Nr. 6871/83 — (Drucksache 10/133 Nr. 8) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Leitlinien für eine Wanderungspolitik der Gemeinschaft — KOM (85) 48 endg. — EG-Dok. Nr. 5377/85 — (Drucksache 10/3228 Nr. 10) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Entwurf für einen Beschluß des Rates EWG-EFTA zur Änderung der in ECU ausgedrückten Beträge in Artikel 8 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung des Beschlusses Nr.... des Gemischten Ausschusses EWG-EFTA zur Änderung der in ECU ausgedrückten Beträge in Artikel 8 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen — KOM (85) 73 endg. — EG-Dok. Nr. 5461/85 — (Drucksache 10/3228 Nr. 13) Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Süßkirschen, in Alkohol eingelegt, zur Herstellung von Schokoladenwaren, der Tarifstelle ex 20.06 B I e) 2 bb) des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (84) 600 endg. — EG-Dok. Nr. 10463/84 — (Drucksache 10/2580 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur fünften Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 171/83 über technische Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände — KOM (84) 637 endg. — EG-Dok. Nr. 10697/84 — (Drucksache 10/2580 Nr. 5) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufteilung der Gemeinschaftsfangquote für das Jahr 1985 in den Kanadischen Gewässern auf die Mitgliedstaaten — KOM (84) 627 endg. — EG-Dok. Nr. 10698/84 — (Drucksache 10/2580 Nr. 6) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG- Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Regelung gesundheitlicher und tierseuchenrechtlicher Fragen bei der Einfuhr von Fleischerzeugnissen aus Drittländern — KOM (84) 530 endg. — EG-Dok. Nr. 9789/84 — (Drucksache 10/2286 Nr. 14) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 358/79 über in der Gemeinschaft hergestellte Schaumweine von Nummer 13 des Anhangs II der Verordnung (EWG) Nr. 337/79 und Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 338/79 des Rates zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete und Änderung des Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Bezeichnung und Aufmachung von Schaumwein und Schaumwein mit zugesetzer Kohlensäure aufgrund von Artikel 149 Abs. 2 des Vertrags — KOM (84) 283 endg. — EG-Dok. Nr. 7698/84 — (Drucksache 10/1691 Nr. 15) Bericht der Kommission an den Rat über die mikrobiologischen Kontrollen für eine hygienische Erzeugung von frischem Fleisch und Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 64/433/EWG zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch — KOM (84) 439 endg. — EG-Dok. Nr. 9118/84 — (Drucksache 10/2154 Nr. 17) Entwurf einer Entschließung des Rates über ein Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften zum Thema Toxikologie im Rahmen des Gesundheitsschutzes — KOM (84) 284 endg. — EG-Dok. Nr. 7764/84 — (Drucksache 10/1946 Nr. 35) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß auf eine Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen verzichtet hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Genehmigung des Verschnitts von deutschem Rotwein mit eingeführtem Rotwein — KOM (85) 92 endg. — EG-Dok. Nr. 5505/85 — (Drucksache 10/3228 Nr. 12) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung einer ersten Serie von Richtlinien betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Lebensmittelbereich in bezug auf die Intervention des Ständigen Lebensmittelausschusses — KOM (84) 334 endg. — EG-Dok. Nr. 8167/84 — (Drucksache 10/1946 Nr. 36)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eberhard Bueb


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Meine Damen und Herren! Zehn Jahre hatte der geballte Sachverstand dieses Hohen Hauses Zeit gehabt,

    (Feilcke [CDU/CSU]: Dann kamen Sie! Da war es aus mit dem Sachverstand!)

    die Hinterbliebenenrenten so zu ordnen, wie es jenes Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1975 verlangt. Wie ernst es den etablierten Parteien dieses Parlaments in den letzten zehn Jahren war, läßt sich an dem Beispiel ablesen, daß wir in der letzten Woche drei Sondersitzungen des federführenden Ausschusses haben mußten

    (Kolb [CDU/CSU]: An denen ihr nicht teilnehmen wolltet!)

    — natürlich haben wir daran teilgenommen —, um das Machwerk aus dem Hause Blüm in aller Hast noch vor den Sommerferien durchzupeitschen. Vor uns liegen sie nun, das Jahrhundertwerk der Regierung und der angeblich alternative Entwurf der Sozialdemokratie. In der ganzen Republik schallt die Kritik, wie hier mit der Existenzsicherung von Millionen von heutigen und zukünftigen Alten umgegangen wird. Denn Regierungsentwurf wie SPD-Papier sind sich in einem einig: Den Frauen soll keine eigenständige Alterssicherung zuerkannt werden. Oder anders ausgedrückt: Die Frauen sollen weiterhin um das ihnen zustehende Altersgeld betrogen werden. Hier, meine Damen und Herren, trifft am besten der Vorwurf des Rentenbetrugs, nämlich bei den alten Frauen.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]: Demagogie ist sowas!)

    Erst hieß es noch, die Frauen sollten eine eigenständige Alterssicherung erhalten. Dann kamen die Regierungskommissionen, die hauptsächlich mit Männern besetzt sind.

    (Feilcke [CDU/CSU]: Was haben Sie gegen Männer?)

    Am Ende der vielen Versprechungen stand dann
    die Einigkeit aller Etablierten, aller herrschenden



    Bueb
    Kräfte, daß die eigenständige Sicherung der Frauen nicht finanzierbar wäre — angeblich.
    Merkwürdige Koalitionen haben sich in der Vergangenheit gebildet. Auf der einen Seite steht Norbert Blüm mit seinem Anrechnungsmodell. Ihm hat sich der Deutsche Gewerkschaftsbund angeschlossen. Auf der anderen Seite findet sich eine Koalition aus SPD und Arbeitgeberverbänden. Der DGB sieht im Blümschen Modell, daß hier die erwerbstätigen Frauen weniger benachteiligt werden als bei den Vorstellungen der SPD-Teilhaberente von 70 %.
    Die SPD sieht sich deshalb auf der Seite der Arbeitgeber, weil beide dem Phantom der sogenannten Leistungsbezogenheit der Rente hinterherrennen. Beiden, SPD und Arbeitgebern, ist die Situation der nicht erwerbstätigen Hausfrauen, die eben ein Gutteil der Rentnerinnen ausmachen, gleichgültig.
    Gleichzeitig benachteiligt die SPD-Rente aber auch die erwerbstätigen Frauen. 21 % der Witwen würden im Teilhabemodell schlechtergestellt als heute. Jede fünfte Witwe hat unter dem Konzept der SPD, wenn es Wirklichkeit würde, zu leiden.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]: Jawohl, schlimme Leute sind das!)

    So sieht die Emanzipationsförderung der SPD aus.
    Entscheidend ist aber: Beide Modelle sind sich einig, das Schicksal der Frauen, die ihr Leben als Hausfrauen verbrachten, interessiert sie nicht; denn auch im Blüm-Entwurf steht die Chimäre von der Leistungsbezogenheit. Ich möchte auf diesen Leistungsbegriff etwas näher eingehen, um daran deutlich zu machen,

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    worin sich die Rentenreformvorstellungen der GRÜNEN von denen der Großen Koalition aus SPD, Rechtsregierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften fundamental unterscheiden.
    Ich will dazu aus einer offiziellen Stellungnahme zitieren, die das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung auf die Vorstellung des grünen Rentenmodells hin in einer großen deutschen Zeitung zum Besten gegeben hat. Zitat:
    Der richtige Weg zur sozialen Gerechtigkeit in der Rentenversicherung führt auch weiterhin über die Beitragsbezogenheit der Rentenleistungen. Rente ist
    — so Zitat Blüm —
    Alterslohn für Lebensleistung.
    Aber was gilt denn im Denkhorizont von Blüm, SPD und Co. als Leistung? Allein die Erwerbsarbeit. Doch wie sehen die Bewertungskriterien dieser Erwerbsarbeit aus? Ist z. B. die Leistung einer Spule-rin in einer Textilfabrik denn wirklich weniger wert als die eines Fließbandarbeiters, oder erbringen beide soviel weniger „Leistung" als ein Manager? Die Leistungsbewertung in der Erwerbsarbeit folgt meiner Meinung nach der Systemlogik des Kapitalismus.

    (Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]: Das ist sowieso klar! Rasenmähermethode!)

    Es herrscht bei uns das Recht des Stärkeren. Dies wird am deutlichsten sichtbar an der Situation der Frauen. Frauen werden im Erwerbsleben schlechter bezahlt und haben auf dem Arbeitsmarkt partout schlechtere Arbeitschancen.

    (Hornung [CDU/CSU]: Sie sollten sich mal im Sozialismus umsehen!)

    Fast völlig ausgeblendet werden in diesen sogenannten Leistungsüberlegungen die Kindererziehung und die häusliche Pflege kranker und gebrechlicher Menschen. Ist es nur Zufall, daß die meisten der schlecht oder gar nicht bezahlten Arbeiten von Frauen erbracht werden müssen?
    Wer sein Verständnis von Leistung so reduziert — da nützen auch die Sonntagsreden und das moderne Mutterkreuz von Geißlers Stiftung „Mutter und Kind" nicht —, der zementiert die patriarchalen Strukturen unseres Systems.
    Vor diesem Hintergrund ist das Herzstück der jetzigen deutschen Rentenversicherung, die sogenannte Leistungsbezogenheit, nichts als Ideologie. Frauen, die Kinder erzogen und Gebrechliche gepflegt haben und dem Mann die Hausarbeit verrichteten und deshalb keine oder nur geringfügige Beiträge zu ihrer Alterssicherung entrichteten, empfiehlt Sozialminister Blüm, dessen künftige Alterssicherung bestimmt nicht unter 10 000 DM liegen wird, den Weg zum Sozialamt. Originalzitat: „Wir müssen die Sozialhilfe von ihrem falschen Image befreien."
    Auch Behinderte und Erwerbslose, die keine Chance für ein sogenanntes erfülltes Arbeitsleben im Sinne der Rentenversicherung haben, werden im Alter wegen mangelnder Beitragszahlungen auf die Sozialhilfe verwiesen. Das gleiche trifft auf die rund 2 Millionen Erwerbstätigen zu, deren Einkommen so gering ist, daß sie trotz lebenslanger Beitragszahlung einen Rentenanspruch unter dem Sozialhilfeniveau erwerben.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Von der Regierungsseite wird zwar grundsätzlich nicht bestritten, daß es das Problem der Altersarmut gibt, aber sie wird bagatellisiert, als sei sie das Problem einer winzigen Gruppe und ein Schicksal, das die einzelne Frau — um die Frauen geht es hier vor allem — selbst verschuldet hat. Doch das Gegenteil ist wahr. So hatten nach den Ergebnissen des Mikrozensus 1982 550 000 Personen in Rentenhaushalten weniger als 600 DM und insgesamt 5,7 Millionen Personen weniger als 1 000 DM pro Kopf zum Leben. Selbst die Witwe eines Durchschnittsverdieners mit 43 gezahlten Rentenversicherungsjahren erhält nach der jetzigen Rentenformel eine Witwenrente, die geringer ist als die Sozialhilfeleistungen für alte Menschen, wobei die Sozialhilfeleistungen bekanntlich um 30 % zu niedrig



    Bueb
    sind, trotz der symbolischen Erhöhung aus dem vergangenen Monat.

    (Zuruf von der CDU/CSU: 8 % sind bei Ihnen symbolisch!)

    Eine Hinterbliebenenrente ersetzt deshalb nicht die Notwendigkeit einer eigenständigen Alterssicherung der Frau.

    (Hornung [CDU/CSU]: Mich würde interessieren, wer diese Rede aufgeschrieben hat!)

    — Ich selber.

    (Lachen bei der CDU/CSU — Kolb [CDU/ CSU]: Ihr braucht bessere Mitarbeiter! Kollege Hoss war besser!)

    Auch ein Vergleich der Alterseinkommen in den verschiedenen Alterssicherungszweigen stellt die sogenannte Leistungsbezogenheit der Alterseinkommen in Frage. So erreichen versicherungspflichtige Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes bei gleichem Bruttoverdienst nur etwa zwei Drittel der Altersbezüge der Beamten. Wie unterschiedlich die Arbeitsleistung zwischen den Systemen bewertet wird, zeigt sich auch daran, daß das Risiko der Altersarmut im Beamtenrecht wirksam reduziert ist. Bereits nach fünf Dienstjahren wird bekanntlich ein Anspruch auf eine Mindestversorgung von mehr als 1 500 DM erworben, und auch die verehrten Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich bekanntlich eine sehr schöne Grundrente bewilligt.

    (Hornung [CDU/CSU]: Meinen Sie, Sie zählen auch dazu?)

    Nach sechs Jahren Bundestagszugehörigkeit haben sie einen Anspruch auf ein Alterseinkommen von derzeit 2 000 DM monatlich.

    (Hört! Hört! bei den GRÜNEN)

    Ich möchte nun die Kritik an den Modellen zusammenfassen. Zunächst das Blümsche Anrechnungsmodell: Unsere beiden Hauptkritikpunkte an diesem Modell sind erstens, daß das Problem der Altersarmut in keiner Weise angegangen wird, und zweitens, daß das Blüm-Modell den Frauen keine eigenständige Alterssicherung bietet. Das ist unsere Grundsatzkritik am Regierungsentwurf.
    Im konkreten noch drei weitere Kritikpunkte. Das Modell führt die Bedürftigkeitsprüfung für den Bezug von Witwen- und Waisenrenten ein, aber die Bedürftigkeitsprüfung wird nur dazu verwendet, um Rentenansprüche zu kürzen und nicht, wie im Vorschlag der GRÜNEN, um einen Grundrentenanspruch von unten her aufzubauen. Daran zeigt es sich, wie ernst es Blüm & Co. mit ihrem Gerede von der Leistungsbezogenheit und der Beitragsäquivalenz meinen. Man hält diese Prinzipien hoch, um eine steuerfinanzierte Grundrente zu verteufeln, aber wenn es um den bekannten Sozialabbau geht, sind diese Prinzipien vergessen.
    Zum zweiten begünstigt die Beschränkung der Einkommensanrechnung auf Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen die Bevölkerungsgruppen, die ohnehin in unserer Gesellschaft zu den Privilegierten gehören, die Bezieher von Kapitaleinkünften, von Immobilien- und Unternehmereinkommen, Bezieher von Betriebs- und Zusatzrenten, Lebensversicherungen. Diese Einschränkung ist verteilungspolitisch nicht zu begründen. Damit ist dieses Gesetz als krudes Klassengesetz zu bezeichnen.
    Unser dritter Kritikpunkt im Blüm-Modell ist das sogenannte Babyjahr. Ganze 25 DM im Monat ist der Regierungskoalition die Kindererziehung wert, und dieser lächerliche Betrag wird auch noch als bedeutender Schritt — so wurde es im Ausschuß gesagt — zu einer eigenständigen Alterssicherung der Frau verkauft. Wie kann aber — so fragen mit Recht alle Frauenverbände — das Ziel einer eigenständigen Alterssicherung der Frauen mit einem Jahr Kindererziehungszeiten erfüllt werden?
    Den schwarzen Freitag für die Rentnerinnen macht Blüm aber mit der Regelung fällig, alle Frauen, die vor dem Jahr 1921 geboren sind, leer ausgehen zu lassen, also alle heutigen Rentnerinnen. Diese Regelung ist ein Schlag ins Gesicht der Trümmerfrauen, die dieses Land wesentlich mit aufgebaut haben.

    (Hornung [CDU/CSU]: Aber Sie nicht!)

    So danken die Herren der Regierung ihren eigenen Müttern.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Hornung [CDU/CSU]: Bei Ihnen wäre überhaupt kein Aufbau gewesen!)

    Wir sollten doch nicht vergessen: Wenn eine Mutter wegen der Kindererziehung nicht erwerbstätig war oder ist, verzichtet sie, wie der Berliner Rentenökonom Professor Hellberger in der „Deutschen Rentenversicherung" vorrechnete, gerechnet auf heutige Einkommensverhältnisse, auf ein Lebenserwerbseinkommen von 0,5 bis 1,5 Millionen DM. Durch die Erziehungsjahre für zwei oder drei Kinder steht diesem Verzicht eine Lebensrentenleistung von 10 000 bis 15 000 DM gegenüber.

    (Hornung [CDU/CSU]: Dann arbeiten Sie mal, damit das finanzierbar ist!)

    Das ist die wahre Diskriminierung der Frauen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Das ist der Rentnerinnenbetrug, von dem ich anfangs gesprochen habe und den der Regierungsentwurf für die nächsten Jahrzehnte festschreiben möchte.
    Nun noch mal zum SPD-Modell. Die SPD hängt, konservativ, wie sie in der Rentenpolitik ist, immer noch dem Modell der Teilhaberente an, das für Frauen eindeutig keine eigenständige Alterssicherung vorsieht.

    (Frau Steinhauer [SPD]: Ist ja nicht wahr!)

    Nach dem SPD-Modell soll der die Hinterbliebene 70% der gemeinsam während der Ehe erworbenen Ansprüche erhalten, mindestens aber 100 % der eigenen Ansprüche. Damit würden in der Tat die Witwenrenten für Frauen ohne eigene Anwartschaft zwar leicht angehoben, für Frauen mit eigenen An-



    Bueb
    sprüchen jedoch tritt eine Kürzung gegenüber dem vorigen Recht bereits dann ein, wenn ihre Ansprüche ein Drittel des Anspruchs des Mannes ausmachen.
    Alles in allem: Im SPD-Konzept der Teilhaberente werden Frauen und Männer letztlich nur formal gleichgestellt. Angesichts der realen Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen ist das ein Hohn. Wir meinen: Das Teilhabemodell der SPD ist ein Konzept aus der Rumpelkammer der Rentenreformdebatte. Es löst weder das Problem der Altersarmut, noch tut es etwas gegen die Diskrimierung der Frauen.

    (Lutz [SPD]: Und Ihr Beitrag löst gar nichts!)

    Im Gegensatz zum Flickwerk der SPD und der CDU-Regierung machen die GRÜNEN

    (Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]: Ihr genialer Entwurf aus dem Nichts heraus!)

    mit ihrem neuen Antrag „Grundrente statt Altersarmut" deutlich,

    (Lutz [SPD]: Da muß er selber schmunzeln!)

    daß Altersarmut verhindert werden kann, zweitens, daß alle Frauen eine eigenständige Alterssicherung erwerben müssen, drittens, daß die Vereinheitlichung aller Alterssicherungssysteme das Gebot der Stunde ist,

    (Beifall bei den GRÜNEN — Frau Steinhauer [SPD]: Hand in Hand mit Bangemann!)

    unter Einschluß der Beamten, Selbständigen, Freiberufler, Landwirte usf.

    (Heyenn [SPD]: Welche Drucksachennummer? Welcher Entwurf?)

    Mit ihren kurz- und langfristigen Rentenreformvorschlägen machen die GRÜNEN deutlich, daß sie die einzige rentenpolitische Opposition im Lande sind.

    (Lachen bei der CDU/CSU und der FDP)

    Denn die GRÜNEN sind die einzige Partei im Deutschen Bundestag,

    (Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]: Die Renten ohne Beiträge haben will!)

    die ein schlüssiges, langfristiges Konzept zur Rentensicherung vorgelegt hat,

    (Lachen bei der SPD) das auch finanzierbar ist.


    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Kurzfristig sind dabei folgende Lösungsschritte nötig und möglich: Erstens. Eine sukzessive Anhebung der Gesamteinkommen von Rentnerhaushalten auf mindestens 1 000 DM pro Person

    (Jagoda [CDU/CSU]: Da muß er selber lachen!)

    durch die gesetzliche Rentenversicherung. Die
    Gruppen, die bislang ohne Anspruch sind, sollen
    gleichfalls in die Rentenversicherung einbezogen
    werden. Das ist unserer Meinung nach der erste Schritt gegen Altersarmut.
    Zweitens. Parallel dazu muß das Beitragsvolumen der gesetzlichen Rentenversicherung durch die schrittweise Einbeziehung der Beamten, Selbständigen und Freiberufler deutlich ausgeweitet werden, womit die sukzessive Anhebung der niedrigen Alterseinkommen auf das Niveau der künftigen Grundrente finanzierbar ist. Pensionen und Renten oberhalb der künftig geltenden höchstmöglichen Gesamtrente werden in der Übergangszeit eingefroren.
    Drittens. Ab sofort sind Kindererziehungszeiten in Höhe von mindestens drei Jahren pro Kind für alle Rentnerinnen und Rentner, also auch für die jetzigen Rentnerinnen, einzuführen. Sie müssen mit dem Durchschnitt der versicherungspflichtigen Einkommen bewertet werden.

    (Stutzer [CDU/CSU]: Was kostet das?)

    Viertens. Der Bundeszuschuß an die gesetzliche Rentenversicherung ist sofort oder spätestens innerhalb von drei Jahren auf mindestens 30 % der Rentenausgaben anzuheben.
    Fünftens. Die volle Beitragszahlung der Bundesanstalt für Arbeit an die Rentenversicherung ist wiederherzustellen.
    Sechstens. Eine zusammengestoppelte Rentenreform à la Blüm ist nicht notwendig, um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975 gerecht zu werden. Dazu genügte auch, wie Professor Schmähl es jüngst vorschlug, eine Übergangslösung in Form einer bedingten Witwen- und Witwerrente, die befristet ist, jedenfalls so lange, bis sich das Hohe Haus auf eine ordentliche Lösung einigen könnte.
    DIE GRÜNEN im Bundestag haben darüber hinaus ein langfristiges Rentenmodell vorgelegt, das aus diesen soeben geschilderten Einstiegsschritten entwickelt werden kann. Es muß eine steuerfinanzierte Grundrente in Höhe von mindestens 1 000 DM pro Person und ab dem 60. Lebensjahr eingeführt werden, die allen Deutschen und allen niederlassungsberechtigten Ausländern zusteht. Auf dieser Grundrente soll dann eine obligatorische Zusatzrente aufbauen,

    (Suhr [GRÜNE]: Das geht z. B. in Schweden auch!)

    die sich allein aus den Beiträgen der Erwerbstätigen finanziert und deren Rentenleistungen beitragsbezogen sind.

    (Dr. George [CDU/CSU]: Grüne Grundrente!)

    Diese Zusatzrente muß eine Pflichtversicherung für die ganze Bevölkerung sein, also auch für die Beamten, Selbständigen usf.
    Die Beiträge der Zusatzversicherung werden zwischen den Eheleuten und Partnern gesplittet. Mann und Frau erwerben damit eine eigenständige Alterssicherung. Jeder hat eine Grundrente, und



    Bueb
    beide haben ein eigenes Rentenkonto. So muß eine saubere Alterssicherung aussehen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    DIE GRÜNEN im Bundestag haben vor nun über einem Jahr ein Gutachten bei einem der fünf am Jahresgutachten beteiligten Institute, nämlich beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, in Auftrag gegeben.

    (Suhr [GRÜNE]: Jetzt hört gut zu!)

    Das Gutachten liegt vor. Es macht deutlich: Wenn eine Rentenreform im Sinne des grünen Rentenmodells politisch gewollt ist, dann ist sie nahezu belastungsneutral zu finanzieren.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Wenn diejenigen, die heute noch auf ihren Privilegien hocken,

    (Dr. George [CDU/CSU]: Auf der grünen Wiese!)

    aus Solidarität abgeben würden oder dazu gedrängt würden abzugeben, dann könnte Altersarmut und Frauendiskriminierung im Alter verhindert werden.
    Die Argumente von CDU, SPD, CSU, FDP, eine solche soziale Rentenreform sei nicht zu finanzieren, haben sich wieder einmal als Totschlagargumente erwiesen. Ein Blick nach Schweden — zu Ihren Kollegen — oder nach Holland, wo es seit vielen Jahren auskömmliche Grundrenten für alle Bürgerinnen und Bürger — auch für Ausländer — gibt, ganz gleich, was sie in ihrem Erwerbsleben „geleistet" haben, hätte Ihnen schon längst zeigen können, daß eine alternative menschenwürdige Rentenreform möglich wäre.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Dr. George [CDU/CSU]: Bio-Rente!)

    Ihre Totschlagargumente sind nichts weiter als Bequemlichkeit im Denken und die Sicherung von Lobbyansprüchen. Die Lobbyisten der Beamten und Selbständigen wickeln die Parlamentarier dieses Hohen Hauses um ihren Finger. Flick, Krause & Co lassen hier grüßen.

    (Lachen bei der CDU/CSU)

    Wir erleben heute in der Rentenpolitik das gleiche, was wir alltäglich in der Wirtschafts-, der Umwelt-, der Wohnungsbau- und Verkehrspolitik, der Energie- und Medienpolitik erleben. Hier wird Rentenpolitik nach dem Prinzip: nach uns die Sintflut gemacht. Ob das Alterssicherungssystem nach dem Jahr 2000 noch funktioniert, kümmert die Architekten des Regierungsentwurfs und der SPD einen
    feuchten Kehricht.


    (Suhr [GRÜNE]: Sehr richtig!)

    Das grüne Rentenmodell aus Grundrente und obligatorischer Zusatzrente

    (Dr. George [CDU/CSU]: Bio-Rente!)

    ist von den schon heute absehbaren demographischen Entwicklungen um ein Vielfaches unabhängiger; denn der Sockel des alternativen Systems
    ist die Grundrente, und diese wird aus Steuermitteln finanziert.

    (Feilcke [CDU/CSU]: Müsli-Rente! — Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    Zur Finanzierung der Grundrente schlagen wir eine Bruttowertschöpfungssteuer als Ersatz für die Arbeitgeberbeiträge vor. Damit würde die Grundrente wesentlich unabhängiger von den einzelnen Erwerbstätigen als das heutige Rentensystem.
    Wir machen mit unserem Rentenvorschlag deutlich, daß angesichts der chaotischen Situation der Rentenpolitik — das wird ja wohl niemand mehr bestreiten —, angesichts dessen, daß die Rentenversicherung permanent am Bankrott entlang schlittert, eine grundlegende Anstrengung notwendig ist, um die Rentenkrise zu überwinden. Eine zukunftssichere Alterssicherung ohne Altersarmut und ohne Diskriminierung der Frauen kann mit dem bißchen Gehirnschmalz, das uns Blüm und die SPD-Fraktion heute vorgelegt haben, nicht erreicht werden.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Lachen bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Seehofer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Seehofer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die gesetzliche Rentenversicherung steht vor einer schwierigen und weitreichenden Neuordnung. Die unterschiedlichen Voraussetzungen bei der Hinterbliebenenversorgung für Frauen und Männer müssen beseitigt werden, gleiche Voraussetzungen müssen geschaffen werden. Dieses Thema, Herr Kollege Glombig, eignet sich nicht für Polemik. Die Rentner haben Anspruch auf sachliche Information und Entscheidung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Bereits 1975 hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, Mann und Frau bei der Hinterbliebenenrente gleichzustellen. Bisher erhalten Frauen immer eine Witwenrente. Die Männer bekommen dagegen eine Witwerrente nur dann, wenn die Frau die Familie überwiegend unterhalten hat. Die SPD-geführten Bundesregierungen haben in sieben Jahren dieses Problem nicht gelöst. Wir verdanken es der Tatkraft unseres Bundesarbeitsministers Norbert Blüm,

    (Beifall bei der CDU/CSU — Lutz [SPD]: Da muß er selber lachen!)

    daß wir nach zehnjähriger Diskussion endlich einen Gesetzentwurf haben und heute entscheiden können.
    Das Modell der Bundesregierung sieht die Hinterbliebenenrente mit Freibetrag vor. In Zukunft soll auch der Mann ohne besondere Voraussetzungen eine Witwerrente bekommen können, so wie dies jetzt bereits bei der Frau der Fall ist. Gleichzeitig — und dies ist neu — soll unter bestimmten Voraussetzungen eigenes Einkommen bei der Witwen- und Witwerrente berücksichtigt werden, allerdings



    Seehofer
    nur dann, wenn ein Einkommensfreibetrag überschritten wird.
    Ich möchte noch einmal ausdrücklich klarstellen, daß diese Neuordnung nur für die Zukunft gilt. Wer bereits jetzt Hinterbliebenenrente erhält, für den ändert sich überhaupt nichts. Die neue Regelung gilt nur für die zukünftigen Hinterbliebenenrenten ab 1986. Auch wer in Zukunft Hinterbliebenenrente erhält und keine eigene Versichertenrente oder eigenes Einkommen hat, ist nicht betroffen. Bei ihm kann kein Einkommen angerechnet werden, für ihn ändert sich ebenfalls nichts.
    Hauptgegenstand der Diskussion ist die vorgesehene Einkommensanrechnung. Mit dieser Frage — insbesondere mit den daraus resultierenden verfassungsrechtlichen Problemen — möchte ich mich in erster Linie auseinandersetzen. Entscheidende systematische Grundlage für die Berücksichtigung von Einkommen ist die Unterhaltsersatzfunktion der Hinterbliebenenrente. Nach dem Tod eines Ehegatten tritt an die Stelle des Unterhalts, den er nicht mehr erbringen kann, die Hinterbliebenenrente. Diese Unterhaltsersatzfunktion der Hinterbliebenenrente ist in langjähriger Rechtsprechung — auch vom Bundesverfassungsgericht — anerkannt. Sie kommt auch sehr sinnfällig im geltenden Recht durch den Wegfall der Hinterbliebenenrente bei Wiederheirat zum Ausdruck.
    Ich meine, daß derjenige, dessen Unterhalt bereits durch eigenes Einkommen sichergestellt ist, nicht auch noch aus der Rentenversicherung eine volle Hinterbliebenenrente als Unterhaltsersatz braucht. Sozialpolitisch erscheint mir die Einkommensberücksichtigung daher grundsätzlich gerechtfertigt.
    Durch die Berücksichtigung von Einkommen verliert die Hinterbliebenenrente nicht ihren Charakter als Versicherungsleistung. Sie hat zur Voraussetzung, daß der verstorbene Ehegatte Beiträge entrichtet hat. In der Höhe richtet sich die Hinterbliebenenrente immer nach der Rente des verstorbenen Ehegatten.
    In diesen beiden Punkten unterscheiden sich die Hinterbliebenenrenten von der Fürsorgeleistung. Die Fürsorgeleistung verlangt keine Vorleistung und orientiert sich am konkreten Bedarf im Einzelfall. Aus diesen beiden Unterschieden heraus sind Hinterbliebenenrenten mit Fürsorgeleistungen in keiner Weise vergleichbar.
    Allerdings enthalten die Hinterbliebenenrenten wie die meisten Leistungen der Rentenversicherung Elemente des sozialen Ausgleichs, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Hinterbliebenenrenten besonders stark ausgeprägt sind.
    Meine Damen und Herren, im übrigen kennt auch das geltende Recht der Rentenversicherung eine Vielzahl von Fällen, bei denen Einkommen berücksichtigt wird, so z. B. die Versagung des Anspruchs auf Witwerrente an einen Witwer, dessen Einkommen das der verstorbenen Ehefrau überstieg. Die Einkommensberücksichtigung ist daher auch systemgerecht. Sie ist in der Rentenversicherung kein Fremdkörper. Sie wird jetzt nicht plötzlich neu eingeführt.
    Meine Damen und Herren von der SPD, auch das von Ihnen vertretene Teilhabemodell ist wirtschaftlich nichts anderes als eigene Rente mit Einkommensanrechnung. Hier wird teilweise sogar in erheblich schärferer Form Einkommen berücksichtigt als bei unserer Lösung — insbesondere bei kleinen Renten —, weil Ihr Modell Freibeträge nicht kennt.
    Eine ganz entscheidende Frage ist, welches Einkommen nun berücksichtigt werden soll. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen nur das Erwerbseinkommen und das Erwerbsersatzeinkommen erfaßt werden. Sonstige Einkünfte wie z. B. aus privaten Lebensversicherungsverträgen, aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung werden nicht berücksichtigt, da es sich nicht um Erwerbsoder Erwerbsersatzeinkommen handelt.
    Die Beschränkung des Einkommens auf Erwerbs- und Ersatzeinkommen hat verschiedene Gründe. Sie ist einmal dadurch gerechtfertigt, daß im System der gesetzlichen Rentenversicherung die Beiträge vom versicherten Arbeitseinkommen erhoben werden, nicht aber von etwaigen Kapitaleinkünften. Auch auf der Leistungsseite richtet sich die Höhe der Rente nicht nach den Kapitaleinkünften, sondern nach Versicherungsdauer und Höhe der versicherten Entgelte. Neben diesen systematischen Überlegungen ist für uns auch von Bedeutung, daß wir durch eine Rentenreform den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich halten wollen.

    (Frau Steinhauer [SPD]: Na! Na!)

    Wir wollen weder durch eine Reform eine gigantische Bürokratie, noch durch die Einbeziehung aller Einkommen etwa eine Schnüffelei in den Sparbüchern der Rentner.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Suhr [GRÜNE]: Aber eine Volkszählung wollt ihr!)

    Soweit es um das Erwerbsersatzeinkommen geht, beschränken wir diese Berücksichtigung auf öffentlich-rechtliche Regel- und Sondersysteme. Dies ergibt sich aus der Überlegung, daß wir in die privatrechtliche Vorsorge der Bürger nicht eingreifen wollen. Dies bedeutet, daß z. B. Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unberücksichtigt bleiben.
    Wir haben in diesem Zusammenhang auch sehr sorgfältig die verfassungsrechtlichen Fragen geprüft. Nach unserer Überzeugung ist es verfassungsgemäß zwischen Einkommen, das zu berücksichtigen ist, und Einkommen, das nicht berücksichtigt wird, zu unterscheiden. Der Gesetzgeber ist bei der Zuordnung von Einkommen allerdings nicht ganz frei. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes zieht hier Grenzen. Gesetzliche Differenzierungen dürfen nicht willkürlich sein. Sie sind nur dann verfassungsgemäß, wenn sie sich sachlich begründen lassen. Dies ist bei unserem Modell der Fall. Eigenes Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen soll nur insoweit berück-



    Seehofer
    sichtigt werden, als es über einem dynamisch ausgestalteten Freibetrag liegt. Der Freibetrag beträgt zunächst 900 DM. Dieser Grundfreibetrag erhöht sich je Kind um ca. 200 DM. In der Höhe orientiert sich der Freibetrag in etwa an dem notwendigen Selbstbehalt eines unterhaltspflichtigen Ehegatten.
    Der Freibetrag hat eine soziale Ausgleichsfunktion. Er führt dazu, daß Bezieher kleinerer Einkommen von der Neuordnung nicht berührt werden. Dies trifft vor allem für Frauen mit Witwenrente und eigener Versichertenrente zu. 90 % aller Frauen, die heute eine Witwenrente erhalten, bekommen gegenwärtig noch eine Versichertenrente, die unter dem von uns vorgesehenen Freibetrag liegt. Für diese 90 % der Frauen ändert sich also durch diese Reform überhaupt nichts.

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Verbessert sich nichts!)

    Der Freibetrag kommt aber auch Beziehern höherer Einkommen zugute, weil nur das Einkommen berücksichtigt wird, das den Freibetrag übersteigt. Soweit das Nettoeinkommen den Freibetrag übersteigt, soll es zu 40 % bei der Hinterbliebenenrente berücksichtigt werden. 60 % bleiben also frei. Wir sind der Auffassung, daß mit dieser Regelung auch dem Leistungsgedanken Rechnung getragen wird.
    Soweit Einkommen zu berücksichtigen ist, ruht die Hinterbliebenenrente teilweise oder ganz. Sie entfällt also nicht auf Dauer, sie ruht lediglich. Dies heißt, daß bei einer Verminderung des Einkommens der Anspruch wieder aufleben kann. Daß die Hinterbliebenenrenten zum Teil oder auch ganz ruhen können, verstößt nach unserer Überzeugung nicht gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Die Hinterbliebenenrente und die Frage, ob sie dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes unterliegt, hat das Bundesverfassungsgericht bisher ausdrücklich nicht behandelt und offen gelassen. Es hat diese Frage bisher nur für Versichertenrenten bejaht.
    Aber selbst wenn man Hinterbliebenenrenten als Eigentum im Sinne des Grundgesetzes ansieht, ist unser Modell verfassungsgemäß, denn aus der Unterhaltsersatzfunktion der Hinterbliebenenrente und dem Prinzip des sozialen Ausgleichs folgt, daß der Gesetzgeber einen verhältnismäßig weiten Gestaltungsspielraum hat, um Inhalt und Schranken dieses Eigentums zu bestimmten. Dies zeigt auch die bestehende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
    Der Gesetzgeber bleibt mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf innerhalb der ihm gezogenen Grenzen. Dies wird allein schon dadurch deutlich, daß wir aus Gründen des Vertrauensschutzes weitreichende Übergangsregelungen vorsehen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ohne Zweifel ein kompliziertes Reformwerk; aber es gibt kein System, das gleichzeitig gerecht und unkompliziert sein könnte. Wir alle haben es uns vor allem mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit nicht leicht gemacht. Ich erinnere daran, daß nach einer ersten Sachverständigenanhörung, die sämtlichen Aspekten des Gesetzentwurfes galt, eine zweite Sachverständigenanhörung allein den verfassungsrechtlichen Fragen gewidmet war. Die Argumente, die von den Sachverständigen für die Verfassungsmäßigkeit des Modells der Hinterbliebenenrente mit Freibetrag vorgebracht wurden, sind für uns überzeugend. Wir halten den vorliegenden Gesetzentwurf für verfassungsgemäß.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Soweit in dieser Anhörung Bedenken geäußert wurden, beruhten sie weithin nicht auf verfassungsrechtlichen, sondern auf sozialpolitischen Überlegungen, oder man ging von Erwägungen aus, die mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, so wie wir sie heute vorfinden, nicht übereinstimmen. Herr Kollege Glombig, es besteht auch kein vernünftiger Grund, mit der Verabschiedung des Gesetzes auf das Urteil zu warten, das das Bundesverfassungsgericht am 16. Juli verkünden wird. Selbst wenn die Entscheidung zur Neuregelung der Krankenversicherung der Rentner etwas zu der Frage sagt, ob Hinterbliebenenrente Eigentum im Sinne des Grundgesetzes ist, so entstünde keine neue Situation, weil unsere verfassungsrechtliche Prüfung auch unter diesem Gesichtspunkt vorgenommen worden ist.
    Meine Damen und Herren, die von uns vorgeschlagene Neuordnung der Hinterbliebenenrente ist von allen diskutierten Modellen die beste Lösung: Die Lösung führt zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen bei der Hinterbliebenenrente. Die Lösung ist kostenneutral. Wir vermeiden damit, daß morgen wieder eingesammelt wird, was heute beschlossen wird. Und: Die Lösung schont die Bezieher von kleinen Renten und damit vor allem die Frauen.
    Die Koalition hat sich in einer schwierigen Frage einmal mehr als handlungsfähig erwiesen. Es ist uns gelungen, den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts in sehr kurzer Zeit systemkonform und sozial ausgewogen zu erledigen.

    (Zuruf von der SPD: Bravo!)

    Ich bin überzeugt, daß sich dieses Reformwerk in der Praxis behaupten wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)