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ID1013304700

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    6. Laermann.: 1
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    Plenarprotokoll 10/133 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 133. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. April 1985 Inhalt: Wahl der Abg. Frau Eid zur Schriftführerin als Nachfolgerin des Abg. Krizsan . . . 9865A Bestimmung des Abg. Ströbele zum ordentlichen Mitglied und des Abg. Mann zum stellvertretenden Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß als Nachfolger der Abg. Schily und Frau Beck-Oberdorf 9865 B Wahl des Abg. Dr. Schierholz zum Mitglied im Vermittlungsausschuß als Nachfolger der Abg. Frau Nickels 9865 B Erweiterung der Tagesordnung 9865 B Zur Geschäftsordnung Seiters CDU/CSU 9865 C Dr. Spöri SPD 9866 B Vogel (München) GRÜNE 9867 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 9867 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Beschäftigungsförderungsgesetzes 1985 — Drucksache 10/2102 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/3206 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3211 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Fraktion der SPD Förderung der Beschäftigung — Drucksachen 10/2132, 10/3206 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen — Drucksache 10/2283 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 10/3119 — Vogelsang SPD 9869 A Seehofer CDU/CSU 9869 B Dreßler SPD 9872 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 9877 B Tischer GRÜNE 9879 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 9882 C Lutz SPD 9885 D Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 9887 D Vogelsang SPD 9889 B Dr.-Ing. Laermann FDP 9890 C Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 9891 D Namentliche Abstimmung 9907 D Ergebnis der Abstimmung 9907 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. April 1985 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung — Drucksache 10/2889 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/3207 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3212 — Müller (Wesseling) CDU/CSU 9893 D Heyenn SPD 9897 A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 9900 D Bueb GRÜNE 9902 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 9904 C Frau Fuchs (Köln) SPD 9909 B Mischnick FDP 9911 B Reimann SPD 9913A Zur Geschäftsordnung Bueb GRÜNE 9915A Seiters CDU/CSU 9915A Namentliche Abstimmung 9919 C Ergebnis der Abstimmung 9919 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung des schadstoffarmen Personenkraftwagens — aus Drucksache 10/2523 — Zweite Beschlußempfehlung und Zweiter Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/3205 — Zweiter Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3213 — Dr. Lippold CDU/CSU 9917 A Lennartz SPD 9920 D Hoffie FDP 9923 A Schulte (Menden) GRÜNE 9925 B Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . 9927 A Namentliche Abstimmung 9928 B Ergebnis der Abstimmung 9928 A Vizepräsident Westphal 9928 C Nächste Sitzung 9929 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 9931*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 9931* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. April 1985 9865 133. Sitzung Bonn, den 19. April 1985 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 19. 4. Dr. Ehmke 19. 4. Esters 19. 4. Franke (Hannover) 19. 4. Genscher 19. 4. Glos 19. 4. Dr. Götz 19. 4. Jaunich 19. 4. Kittelmann 19. 4. Dr. Kreile 19. 4. Kuhlwein 19. 4. Lamers 19. 4. Dr. Lammert 19. 4. Metz 19. 4. Petersen 19. 4. Polkehn 19. 4. Rappe (Hildesheim) 19. 4. Reuschenbach 19. 4. Frau Roitzsch (Quickborn) 19. 4. Dr. Schierholz 19. 4. Schmidt (Hamburg) 19. 4. Schmidt (Wattenscheid) 19. 4. Schreiner 19. 4. Schröer (Mülheim) 19. 4. Frau Seiler-Albring 19. 4. Senfft 19. 4. Stockhausen 19. 4. Dr. Stoltenberg 19. 4. Vogt (Kaiserslautern) 19. 4. Voigt (Sonthofen) 19. 4. Vosen 19. 4. Dr. Warnke 19. 4. Wieczorek (Duisburg) 19. 4. Dr. Wittmann 19. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bewertung des Strahlenschutz-Forschungsprogramms der Europäischen Gemeinschaft 1976 bis 1980 (Drucksache 10/2993) zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß des Dritten Lomé-Abkommens (Drucksache 10/3120) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Entwicklung der mit den Verkaufserlösen und Betriebsausgaben in der Land- und Forstwirtschaft anfallenden Umsatzsteuer (Vorsteuerbelastung) (Drucksache 10/3155) zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/85 - Zollpräferenzen 1985 gegenüber Entwicklungsländern - EGKS) (Drucksache 10/3173) Überweisung an den Ausschuf3 für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 13. Juni 1985 vorzulegen Durch die Annahme von Änderungsanträgen im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung ist der Entwurf eines Beschäftigungsförderungsgesetzes 1985 - Drucksache 10/2102 - zu einer Finanzvorlage gemäß § 96 Abs. 2 GOBT geworden. Der Präsident hat mit Schreiben vom 17. April 1985 die Änderungsanträge dem Haushaltsausschuß mit der Bitte um einen Bericht gemäß § 96 GO überwiesen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Verkehrsbericht (Drucksache 10/2695) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 27. März 1985 mitgeteilt, daß der Ausschuß beschlossen hat, auf die Beratung folgender EG-Vorlagen zu verzichten: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Agenzien bei der Arbeit: Lärm (Drucksache 10/358 Nr. 73) Die Förderung der Beschäftigung von Jugendlichen (Drucksache 10/92 Nr. 67) Gemeinschaftsaktion zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit - Beitrag der örtlichen Beschäftigungsinitiativen (Drucksache 10/903 Nr. 2) Technologischer Wandel und soziale Veränderungen (Drucksache 10/1051 Nr.20) Entwurf einer Entschließung des Rates zur Bekämpfung der Frauenarbeitslosigkeit (Drucksache 10/1145 Nr. 12)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kurt Vogelsang


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Kollegin, es richtet sich jeweils nach dem Ablaufen der Verträge nach dem Zeitvertragsgesetz. Aber das ändert nichts daran — Sie bestätigen das mit Ihrer Frage —, daß die Wirkungen dieses Gesetzes in der Zukunft liegen und daß keine arbeitsrechtlichen Risiken abgedeckt werden, die möglicherweise schon bei bestehenden Verträgen vorhanden sind.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir können also die Risiken in schon abgeschlossenen Zeitverträgen über dieses Gesetz nicht ausräumen.
    Abgesehen davon: Wenn diese 32 000 Verträge, um die es geht, abgelaufen sind, gibt es, so glaube ich, kein arbeitsrechtliches Risiko mehr, weil die Rechtslage dann völlig geklärt sein wird, möglicherweise auch durch weitere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts. Warum also wollen Sie dieses Gesetz?
    Ich fasse zusammen. Erstens. Wir können uns Ihren Annahmen und Vermutungen nicht anschließen, daß hinsichtlich einer Ausweitung der Zeitverträge die Wirkungen eintreten, die Sie wollen. Zweitens. Wir sind nicht der Auffassung, daß dieses Gesetz in der Lage sein wird, mehr Rechtssicherheit herbeizuführen, aber wir sagen Ihnen, daß Sie durch diesen Eingriff in einem bestehenden Tarifvertrag einen tarifvertraglichen Consensus aufbrechen. Wir sagen Ihnen, daß Sie nicht bereit sind, auf die Akzeptanz der Betroffenen überhaupt Rücksicht zu nehmen, und sie einseitig den Interessen der anderen Seite unterordnen.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich wollte Ihnen zum Abschluß sagen: Sie haben kein Herz für Arbeitnehmer.

    (Zurufe von der CDU/CSU) — Ich will es j a so hart nicht ausdrücken.


    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: So ist es aber richtig, Herr Kollege!)

    Aber ich sage Ihnen: Sie sind nicht dazu bereit, hier eine Interessenabwägung in einer vernünftigen Art und Weise vorzunehmen, sondern Sie stellen die Interessen der betroffenen Mitarbeiter hinten an. Das ist der Grund dafür, weshalb wir als Sozialdemokraten diesem Gesetz nicht zustimmen können.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Professor Dr. Laermann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Vogelsang, ich weiß nicht, wen Sie mit der „anderen Seite" gemeint haben. Muß ich mich zu der anderen Seite rechnen? — Dann will ich gerne dazu Stellung nehmen.

    (Zurufe von der SPD)

    — Mit Schreien haben wir Probleme noch nie gelöst. Darf ich hier auch einmal ein paar Gedanken entwickeln. Danke schön.

    (Beifall bei der FDP)

    Herr Vogelsang hat gesagt, wir sollten warten, bis das Bundesarbeitsgericht weitere Entscheidungen getroffen hat. Weil aber die Arbeitsgerichte sich immer wieder und in zunehmendem Maße mit diesen Problemen beschäftigen müssen, denke ich, liegt doch ein Regelungsbedarf vor. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, diesem Regelungsbedarf zu entsprechen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Dies tun wir mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf.
    Ich höre immer: die Interessen der anderen Seite. Ich möchte einmal wissen, wer das ist. Wenn ich das so betrachte, ist das offensichtlich nur die Bürokratie, die Verwaltung von Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen. Wenn wir als Professoren gerade einem Mitarbeiter noch helfen wollen, weil er in einer von der Verwaltung festgesetzten kurzen Vertragsfrist — wir möchten manchmal gerne länger — nicht mit seiner Arbeit fertig wird, und wir um ein halbes Jahr Verlängerung nachsuchen, wird uns dies versagt mit dem Hinweis darauf: Dies ist ein Kettenvertrag, und es besteht die Gefahr, daß der Mann dann anschließend vor dem Arbeitsgericht auf Daueranstellung klagt.

    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

    Wem helfen wir also? Wo ist eigentlich die andere Seite? Denken wir doch daran und gehen wir davon aus, daß wir hier jungen Leuten, jungen Nachwuchswissenschaftlern helfen wollen. Nicht nur diejenigen, die drin sind, sollen eine Chance haben, sondern auch Nachwuchskräfte sollen weiterhin eine Möglichkeit haben, in dieses Unternehmen
    Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. April 1985 9891
    Dr.-Ing. Laermann
    Wissenschaft und in die wissenschaftliche Entwicklung einzutreten.
    Da geht es nicht darum, hier das Prinzip Hoffnung darzustellen, sondern da geht es wirklich darum, mit diesen Maßnahmen Rechtsunsicherheit für den wissenschaftlichen Nachwuchs, für die wissenschaftlichen Angestellten konkret zu beseitigen. Das ist der Kernpunkt des ganzen Unternehmens. Ich möchte das noch einmal deutlich herausstellen.
    Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist ein wesentliches Instrument zur Erhaltung der Funktions- und Erneuerungsfähigkeit der Hochschulen und im Wissenschaftsbereich. Befristete Arbeitsverhältnisse sind im Bereich der Forschung nicht Ausnahmefall — das ist hier deutlich dargestellt worden —, sondern es ist ein reguläres Instrument zur Erfüllung der wissenschaftlichen Aufgaben und zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
    Der Staat hat auch nach dem Hochschulurteil des Bundesverfassungsgerichtes von Verfassungs wegen Vorkehrungen zu treffen, daß die Funktionsfähigkeit einer wissenschaftlichen Einrichtung gewährleistet ist. Dazu gehören auch Vorkehrungen für den Einsatz des wissenschaftlichen Personals. Ich füge hinzu: Das hat nichts damit zu tun — dem wird hier nicht das Wort geredet —, daß wir sagen: Wir wollen jetzt schrankenlos die Zulässigkeit von Zeitverträgen hier durchsetzen. Wir wollen vielmehr das Instrument, das da ist, verbessern, wir wollen Rechtssicherheit für die Betroffenen schaffen, wir wollen verhindern, daß sich die zweite und dritte Qualität über solche Möglichkeiten auf Dauer einklagt; denn die guten und die besten Leute des wissenschaftlichen Nachwuchses haben auch in anderen Bereichen immer noch eine Chance. Es würde nicht einer verantwortungsvollen Politik für die Zukunft unserer Wissenschaftslandschaft entsprechen, wenn wir hier nicht steuernd eingriffen.

    (Beifall bei der FDP)

    Die Hochschulen und die Wissenschaftsorganisationen haben in den Anhörungen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft im Februar 1984, des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung im Januar 1985 und schon Jahre vorher die zunehmende Rechtsunsicherheit beim Abschluß von Zeitverträgen beklagt. Ich kann aus der eigenen praktischen tagtäglichen Erfahrung nur noch einmal darlegen, welche Schwierigkeiten wir mit den Hochschulverwaltungen haben, um wirklich jungen Leuten, Nachwuchskräften im Sinne unseres originären Auftrages zu helfen. Diese Rechtsunsicherheit soll für den Wissenschaftsbereich durch dieses Gesetz beseitigt werden. Dabei haben wir uns bemüht, eine sachgerechte Abwägung zwischen den Belangen der Hochschulen einerseits und den wissenschaftlichen Mitarbeitern andererseits zu treffen.
    Andererseits muß aber auch eine klare Regelung für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Wegfall von Drittmitteln getroffen werden. Es ist ein ganz wichtiger Punkt, daß gerade dieses Problem gelöst wird; denn auch aus der öffentlichen Hand heraus erteilte Forschungsförderung, Projektmittel über das Landesamt für Forschung, über das Forschungsministerium, über die DFG sind zeitlich befristet, und da die Mittel zeitlich befristet sind, wird keine Hochschulverwaltung, keine Wissenschaftsverwaltung hingehen und etwa Arbeitsverträge abschließen, die über den Zeitraum dieser bewilligten Mittel hinausgehen. Hier wollen wir auch dafür sorgen, daß nun die Möglichkeit besteht, die Leute über die Gesamtlaufzeit eines Projektes einzustellen und die Einstellung nicht davon abhängig zu machen, wie und ob am Ende eines Jahres auch eine Fortsetzung der Förderung erfolgt.
    Ich habe am 31. Dezember schlaflose Nächte, weil ich nicht weiß, ob solche Leute, die ich hier fördern will, am 1. Januar dann auch noch eine Arbeit haben. Es ist geradezu grotesk: Wenn dann ein wissenschaftlicher Nachwuchsmann bereit ist, als Arbeitsloser auch einmal eine befristete Zeit an der Hochschule tätig zu sein, weil er sagt, er hat die ganze Infrastruktur zur Verfügung und kann sich seiner wissenschaftlichen Arbeit voll widmen, und ich ihn anschließend einstellen will, sagt mir die Hochschulverwaltung: Haben Sie nicht einen anderen? Der ist ja arbeitslos, und der wird in jedem Fall bei jedem Arbeitsgerichtsprozeß recht bekommen, weil er sich in der Notlage der Arbeitslosigkeit befand. Es ist doch geradezu grotesk, dann so zu verfahren. Wir wollen diese Verwaltungspraxis mit diesem Gesetz beenden. Wir wollen die Chancen in der Tat verbessern und nicht, wie hier dargestellt wird, der anderen Seite — nebulös, was das auch immer sein mag — hier einfach mehr Rechte gegenüber den Betroffenen geben.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus diesen Gründen sind wir mit Nachdruck dafür, daß dieses Gesetz in der vorliegenden Form so verabschiedet wird. Wir stimmen dem Gesetz jedenfalls zu.
    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)