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ID1013304000

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    6. Vogelsang.: 1
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    Plenarprotokoll 10/133 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 133. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. April 1985 Inhalt: Wahl der Abg. Frau Eid zur Schriftführerin als Nachfolgerin des Abg. Krizsan . . . 9865A Bestimmung des Abg. Ströbele zum ordentlichen Mitglied und des Abg. Mann zum stellvertretenden Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß als Nachfolger der Abg. Schily und Frau Beck-Oberdorf 9865 B Wahl des Abg. Dr. Schierholz zum Mitglied im Vermittlungsausschuß als Nachfolger der Abg. Frau Nickels 9865 B Erweiterung der Tagesordnung 9865 B Zur Geschäftsordnung Seiters CDU/CSU 9865 C Dr. Spöri SPD 9866 B Vogel (München) GRÜNE 9867 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 9867 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Beschäftigungsförderungsgesetzes 1985 — Drucksache 10/2102 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/3206 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3211 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Fraktion der SPD Förderung der Beschäftigung — Drucksachen 10/2132, 10/3206 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen — Drucksache 10/2283 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 10/3119 — Vogelsang SPD 9869 A Seehofer CDU/CSU 9869 B Dreßler SPD 9872 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 9877 B Tischer GRÜNE 9879 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 9882 C Lutz SPD 9885 D Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 9887 D Vogelsang SPD 9889 B Dr.-Ing. Laermann FDP 9890 C Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 9891 D Namentliche Abstimmung 9907 D Ergebnis der Abstimmung 9907 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. April 1985 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung — Drucksache 10/2889 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/3207 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3212 — Müller (Wesseling) CDU/CSU 9893 D Heyenn SPD 9897 A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 9900 D Bueb GRÜNE 9902 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 9904 C Frau Fuchs (Köln) SPD 9909 B Mischnick FDP 9911 B Reimann SPD 9913A Zur Geschäftsordnung Bueb GRÜNE 9915A Seiters CDU/CSU 9915A Namentliche Abstimmung 9919 C Ergebnis der Abstimmung 9919 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung des schadstoffarmen Personenkraftwagens — aus Drucksache 10/2523 — Zweite Beschlußempfehlung und Zweiter Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/3205 — Zweiter Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3213 — Dr. Lippold CDU/CSU 9917 A Lennartz SPD 9920 D Hoffie FDP 9923 A Schulte (Menden) GRÜNE 9925 B Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . 9927 A Namentliche Abstimmung 9928 B Ergebnis der Abstimmung 9928 A Vizepräsident Westphal 9928 C Nächste Sitzung 9929 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 9931*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 9931* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. April 1985 9865 133. Sitzung Bonn, den 19. April 1985 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 19. 4. Dr. Ehmke 19. 4. Esters 19. 4. Franke (Hannover) 19. 4. Genscher 19. 4. Glos 19. 4. Dr. Götz 19. 4. Jaunich 19. 4. Kittelmann 19. 4. Dr. Kreile 19. 4. Kuhlwein 19. 4. Lamers 19. 4. Dr. Lammert 19. 4. Metz 19. 4. Petersen 19. 4. Polkehn 19. 4. Rappe (Hildesheim) 19. 4. Reuschenbach 19. 4. Frau Roitzsch (Quickborn) 19. 4. Dr. Schierholz 19. 4. Schmidt (Hamburg) 19. 4. Schmidt (Wattenscheid) 19. 4. Schreiner 19. 4. Schröer (Mülheim) 19. 4. Frau Seiler-Albring 19. 4. Senfft 19. 4. Stockhausen 19. 4. Dr. Stoltenberg 19. 4. Vogt (Kaiserslautern) 19. 4. Voigt (Sonthofen) 19. 4. Vosen 19. 4. Dr. Warnke 19. 4. Wieczorek (Duisburg) 19. 4. Dr. Wittmann 19. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bewertung des Strahlenschutz-Forschungsprogramms der Europäischen Gemeinschaft 1976 bis 1980 (Drucksache 10/2993) zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß des Dritten Lomé-Abkommens (Drucksache 10/3120) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Entwicklung der mit den Verkaufserlösen und Betriebsausgaben in der Land- und Forstwirtschaft anfallenden Umsatzsteuer (Vorsteuerbelastung) (Drucksache 10/3155) zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/85 - Zollpräferenzen 1985 gegenüber Entwicklungsländern - EGKS) (Drucksache 10/3173) Überweisung an den Ausschuf3 für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 13. Juni 1985 vorzulegen Durch die Annahme von Änderungsanträgen im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung ist der Entwurf eines Beschäftigungsförderungsgesetzes 1985 - Drucksache 10/2102 - zu einer Finanzvorlage gemäß § 96 Abs. 2 GOBT geworden. Der Präsident hat mit Schreiben vom 17. April 1985 die Änderungsanträge dem Haushaltsausschuß mit der Bitte um einen Bericht gemäß § 96 GO überwiesen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Verkehrsbericht (Drucksache 10/2695) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 27. März 1985 mitgeteilt, daß der Ausschuß beschlossen hat, auf die Beratung folgender EG-Vorlagen zu verzichten: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Agenzien bei der Arbeit: Lärm (Drucksache 10/358 Nr. 73) Die Förderung der Beschäftigung von Jugendlichen (Drucksache 10/92 Nr. 67) Gemeinschaftsaktion zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit - Beitrag der örtlichen Beschäftigungsinitiativen (Drucksache 10/903 Nr. 2) Technologischer Wandel und soziale Veränderungen (Drucksache 10/1051 Nr.20) Entwurf einer Entschließung des Rates zur Bekämpfung der Frauenarbeitslosigkeit (Drucksache 10/1145 Nr. 12)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Roswitha Wisniewski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach sowiel armseliger Primitivphilosophie meines verehrten Vorredners

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)

    darf ich Ihre Aufmerksamkeit auf ein Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen lenken. Es ist ein dringend notwendiges Gesetz, weil erhebliche Rechtsunsicherheiten beseitigt werden müssen;

    (Lutz [SPD]: Es ist ebenfalls verfassungswidrig!)

    9888 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. April 1985
    Frau Dr. Wisniewski
    Rechtssicherheit aber ist die Grundlage für die Schaffung und Bewahrung von Arbeitsplätzen.
    Das Gesetz betrifft als Detailregelung lediglich eine Randzone der bisherigen Tarifregelungen. Insofern ist, glaube ich, die Aufregung, die im Zusammenhang mit dem Tarifrecht gelegentlich aufkommt, unbegründet.
    Die bekannte bisherige Ausnahmeregelung im Tarifvertrag ist für den Bereich der Wissenschaft und namentlich in der Nachwuchsausbildung Grundlage für ein umfassendes reguläres Instrumentarium gewesen. Das Gesetz wird daher zuverlässig und eindeutig befristete Arbeitsverträge in Hochschulen und Forschungseinrichtungen ermöglichen und die notwendigen Grundlagen schaffen. Hochschulen, Forschungseinrichtungen, aber auch Museen, in denen Forschung betrieben wird, wird es damit ermöglicht, wissenschaftliche Mitarbeiter mit eindeutig befristeten Arbeitsverträgen einzustellen; ebenso kann das Gesetz für künstlerische Mitarbeiter, für das Personal mit ärztlichen Aufgaben und für Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben gelten. Dabei ist natürlich nicht — das wird in der Diskussion manchmal falsch dargestellt — ausgeschlossen, daß der umschriebene Personenkreis auch wie bisher in Dauerstellungen tätig sein kann. Das betrifft namentlich die Lektoren.
    Für wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen und Forschungseinrichtungen reichen die bisherigen tarifvertraglichen Regelungen nicht aus. Eine Vielzahl von Prozessen beweist das. So haben beispielsweise an der Universität Münster von 381 wissenschaftlichen Angestellten auf Zeitstellen 50 durch Gerichtsurteil unbefristete Verträge erlangt, an der Universität Bonn in den letzten Jahren von 188 Zeitangestellten 23. Vermutlich ist das ein Glück für die einzelnen Betroffenen, aber das ist gleichzeitig eine erhebliche Chancenminderung für die Generation nachfolgender junger Wissenschaftler. Sie hätten sich auf diesen Stellen weiter qualifizieren und ihre beruflichen Chancen wahrnehmen können.
    Bedenklich sind auch die indirekten Folgen dieser unklaren Rechtslage. Statt fester Arbeitsverhältnisse werden heute vielfach nur Werkverträge oder Spezial-Aufträge, z. B. für Korrekturlesen, an den Hochschulen vergeben. Verträge, die risikoreich erscheinen, werden überhaupt nicht mehr abgeschlossen. Das betrifft vor allem auch qualifizierte Mitarbeiter, deren Verträge man gern verlängern würde, aber nicht zu verlängern wagt, um nicht die gesamte Stellenstruktur einer wissenschaftlichen Einrichtung zu gefährden. Deshalb ist so manches Forschungsprojekt nicht begonnen oder auch nicht fortgesetzt worden. Das heißt, die bisherigen tarifvertraglichen Regelungen sind nicht wissenschaftsadäquat und behindern die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuches.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Gar nicht wahr!)

    Deshalb ist das Handeln des Gesetzgebers dringend erforderlich.
    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt es daher, daß das heute zu verabschiedende Gesetz objektive und sicher anwendbare Entscheidungskriterien für das wissenschaftliche Personal festlegen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Eine solche Sonderregelung ist besonders notwendig, weil Wissenschaft und Forschung eben nicht mit den Produktionsverhältnissen in der Wirtschaft, worauf die tarifvertraglichen Vereinbarungen ja grundlegend abzielen, vergleichbar sind.

    (Zuruf von der SPD: Wo sind die bisher geregelt, Frau Professor?)

    Die Durchführung von spezifischen und zeitlich begrenzten Forschungsprojekten bedarf einer flexiblen Personalplanung. Befristete Arbeitsverhältnisse sind daher — es sei wiederholt — im Bereich der Forschung nicht der Ausnahmefall — und darauf zielen ja die vertraglichen Regelungen in den Tarifverträgen ab —, sondern sie sind ein notwendiges und reguläres Instrument zur Erfüllung wissenschaftlicher Aufgaben in Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Leistungsfähigkeit der Forschung hängt in nicht unerheblichem Maß von der Möglichkeit ab, wechselnde Forschungsprojekte mit entsprechend wechselnden Experten als Mitarbeitern durchzuführen. Das ist mit Sicherheit von hohem gesamtgesellschaftlichen Interesse.
    Ebenso liegt die Gewährleistung der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Interesse der gesamten Bevölkerung. Die Nachwuchspflege im Bereich der Wissenschaft findet — das weiß man ja — unter schwierigeren Umständen als im normalen Berufsleben statt. Dort ist es selbstverständlich, daß Lehrlinge im Alter von 16 bis 20 Jahren stehen. Wissenschaftliche Nachwuchskräfte sind wesentlich älter, nämlich 25 bis 30 Jahre alt. Sie befinden sich aber in einer ähnlichen Anlernoder Weiterbildungsphase wie Lehrlinge — trotz ihres höheren Alters. Das Streben nach einer Dauerstellung ist für dieses Alter absolut natürlich, zumal wenn es sich dann auf 30 oder 40 Jahre zubewegt. Aber im allgemeinen Interesse muß dieses Streben nach Dauerstellungen hinter dem Anliegen zurücktreten, befristete Ausbildungsstellen im Interesse der Absolventen späterer Jahrgänge bereitzuhalten.
    Die Frage, ob mit diesem Gesetz widerrechtlich in die Tarifautonomie eingegriffen wurde, ist mehrfach erörtert worden, zuletzt in einer Anhörung mit vier Sachverständigen aus dem Bereich des Arbeits- und Verfassungsrechts. Dabei ergab es sich, daß es geradezu die Pflicht des Gesetzgebers ist, Normen in einem Teilbereich des Arbeitslebens zu setzen, wenn Rechtsunsicherheit besteht und auf tarifvertraglichem Wege nicht beseitigt werden kann.
    Es ist mehrfach versucht worden, zu vernünftigen tarifvertraglichen Regelungen zu kommen. Seit 1979 haben dies die Bundesregierungen versucht. Es konnte keine Einigung über solche Formulierungen erzielt werden. Dadurch sind die Schwierigkei-
    Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. April 1985 9889
    Frau Dr. Wisniewski
    ten, wie ich sie soeben kurz andeutete, entstanden bzw. nicht beseitigt worden.
    Das Gesetz über Zeitverträge für wissenschaftliches Personal bringt für die in erster Linie Betroffenen — das sind nicht die Professoren; denn diese sind bekanntlich Beamte —, also für die wissenschaftlichen Mitarbeiter, eine Reihe von Verbesserungen mit sich. Ohne Begründung kann ein Eingangsvertrag bis zur Dauer von zwei Jahren abgeschlossen werden. Daran kann sich ein Vertrag anschließen, der bis zum Abschluß eines Promotionsvorhabens dauern kann. Danach kann ein Fünfjahresvertrag abgeschlossen werden. Unterbrechungen bis zu zwei Jahren mit entsprechender Fristverlängerung sind für Auslandsaufenthalte, Familienpflege, Mutterschaft und Grund- und Zivildienst möglich.
    Durch die neu eröffneten Möglichkeiten entsteht ein Instrument zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, das reichlich Zeit bietet, sich für geeignete Dauerstellungen zu qualifizieren und sich darum zu bewerben.
    Zum erstenmal ist in einem Gesetz dieses Bereichs auch auf die besonderen Belange der Frauen bzw. der Männer, die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu versorgen haben, Rücksicht genommen worden. Indirekt handelt es sich mit Sicherheit um ein frauenfreundliches Gesetz; denn Rechtssicherheit, Klarheit bei der Finanzierung von Stellen aus Drittmitteln und flexibles Offenhalten der Stellen werden dazu führen, daß Arbeitsplätze geschaffen werden. Daß Frauen als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen besonders beliebt sind, wissen wir aus der Statistik. Damit eröffnen sich den Frauen auch mehr Aufstiegschancen durch Weiterqualifizierung für höhere wissenschaftliche Positionen, in denen der Frauenanteil dringend erhöht werden muß.
    Ich komme zum Schluß. Das Gesetz wird mehr Rechtssicherheit bieten und damit mehr Stellen schaffen. Es wird zu mehr privatem Engagement in der Forschung führen. Damit wird mehr soziale Marktwirtschaft in den Bereich der Forschung und der Hochschulen einziehen. Dies ist dringend geboten.
    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Vogelsang.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt Vogelsang


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion, Sie wollen heute einem Gesetz Ihre Zustimmung geben, das nicht darauf abstellt — ich betone das, weil es von Ihnen irrtümlicherweise oft so vorgetragen wird —, Zeitverträge zu ermöglichen, sondern in dem es darum geht, eine Ausweitung von Zeitverträgen für wissenschaftlich und künstlerisch tätige Mitarbeiter herbeizuführen. Denn die Bundesregierung selbst hat in der Begründung ihres Gesetzentwurfs dargelegt, daß bereits vier Fünftel all dieser Beschäftigten eine Beschäftigung auf Grund eines
    Zeitvertrags nach dem Bundesangestelltentarifvertrag ausüben.

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    Deshalb muß doch die Frage gestellt werden, was Sie mit diesem Gesetz wollen. Die offizielle Begründung ist erstens, daß Sie den Kreis der Zeitbeschäftigten ausdehnen wollen. Ihre Begründung ist zweitens, daß Sie die Rechtssicherheit erhöhen wollen.
    Wenn Sie den Kreis der auf Grund von Zeitverträgen Beschäftigten ausdehnen wollen, müssen Sie sagen, wen Sie damit meinen. Soll das eine Fünftel, das heute noch in Dauerstellung ist, kontinuierlich in Zeitverträge übergeführt werden, oder wollen Sie den Gesamtkreis der Zeitbeschäftigten ausdehnen? Niemand — weder Sie noch die Sachverständigen — hat bisher eine schlüssige Antwort darauf geben können, ob das Ausdehnen von Zeitverträgen überhaupt möglich sein wird. Sie bauen also sowohl für die eine als auch für die andere Argumentation einzig und allein auf das Prinzip Hoffnung und verlieren sich bei der Diskussion in Annahmen und Vermutungen. Sie berufen sich auf die Wissenschaftsorganisationen und sagen: Die fordern das. Es ist zwar richtig, daß die das fordern, aber bedenken Sie auch, daß die Wissenschaftsorganisationen mit Nachdruck gefordert haben, einer tarifvertraglichen Regelung Vorrang vor einer gesetzlichen zu geben.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich bin der Auffassung, daß es außerordentlich zweifelhaft ist, ob sich das Anliegen, das Sie in diesem Gesetzentwurf vorbringen, mehr Beschäftigte mit Zeitverträgen auszustatten, überhaupt verwirklichen läßt.
    Nun haben Sie, verehrte Frau Dr. Wisniewski, soeben auch das zweite Argument angeführt. Es geht Ihnen um mehr Rechtssicherheit. Aber bedenken Sie, daß Sie unter diesem Gesichtspunkt einen massiven Eingriff in eine tarifvertragliche Regelung vornehmen.

    (Zuruf von der SPD: So ist das!)

    Wir jedenfalls sehen darin — und nicht nur wir Sozialdemokraten sehen das so — auch einen massiven Eingriff in die Tarifautonomie.

    (Beifall bei der SPD)

    Damit geraten Sie in die Situation, daß dieses Gesetz auch von seiner Verfassungsmäßigkeit her zumindest Zweifel aufkommen läßt, und diese Zweifel können j a wohl nicht zu mehr Rechtssicherheit führen.
    Nun, Sie haben auch vom arbeitsrechtlichen Risiko gesprochen. Aber bitte: Die knapp 32 000 Beschäftigten, die heute einen Zeitvertrag haben, werden ja von diesem Gesetz nicht erfaßt — das ist ja gemeinsamer Wille —, so daß das arbeitsrechtliche Risiko, sofern es eines gibt, für diese 32 000 Beschäftigten weiterhin bestehen bleibt.

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Richtig!)




    Vogelsang
    Sie beseitigen also für diese 32 000 Beschäftigten ein arbeitsrechtliches Risiko nicht.

    (Vorsitz: Vizepräsident Cronenberg)

    Abgesehen davon müssen Sie zur Kenntnis nehmen, daß auch dieses neue Gesetz arbeitsrechtliche Risiken in sich birgt, die aber nicht sofort auftreten, weil das Gesetz so angelegt ist, daß seine Wirkungen erst in der Zukunft sichtbar werden. Sie verlagern also das arbeitsrechtliche Risiko in die Zukunft hinein.