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    Plenarprotokoll 10/115 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 115. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985 Inhalt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985 — Drucksache 10/2705 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1984) sowie das Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1985 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1998 — Drucksache 10/2235 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz) — Drucksache 10/2677 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1985) — Drucksache 10/2608 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 8543 A Frau Fuchs (Köln) SPD 8550 B Seehofer CDU/CSU 8554 C Frau Potthast GRÜNE 8557 D, 8573 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 8560 D Dr. Apel SPD 8563 A Fink, Senator des Landes Berlin . . . 8564 D Heyenn SPD 8566 D Feilcke CDU/CSU 8571A Cronenberg (Arnsberg) FDP 8574C Frau Verhülsdonk CDU/CSU 8577 C Glombig SPD 8579 B Günther CDU/CSU 8583 C Heyenn SPD (Erklärung nach § 30 GO) 8586A Nächste Sitzung 8586 B Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8587* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 8587*B Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985 8543 115. Sitzung Bonn, den 18. Januar 1985 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bastian 18. 1. Dr. Bugl 18. 1. Büchner (Speyer) * 18. 1. Bühler (Bruchsal) 18. 1. Clemens 18. 1. Egert 18. 1. Eylmann 18. 1. Dr. Feldmann 18. 1. Frau Geiger 18. 1. Dr. Götz 18. 1. Grünbeck 18. 1. Haar 18. 1. von Hammerstein 18. 1. Dr. Hauff 18. 1. Huonker 18. 1. Dr. Jahn (Münster) 18. 1. Jansen 18. 1. Jaunich 18. 1. Frau Kelly 18. 1. Kretkowski 18. 1. Dr. Marx 18. 1. Link (Diepholz) 18. 1. Nelle 18. 1. Neumann (Bramsche) 18. 1. Reddemann* 18. 1. Reuschenbach 18. 1. Reuter 18. 1. Rode (Wietzen) 18.1. Schmidt (Hamburg) 18. 1. Schneider (Berlin) 18. 1. Schröer (Mülheim) 18. 1. Schulte (Unna) * 18. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 18.1. Dr. Stark (Nürtingen) 18. 1. Dr. Stoltenberg 18. 1. Voigt (Sonthofen) 18. 1. Dr. Waigel 18. 1. Wischnewski 18. 1. Frau Dr. Wisniewski 18. 1. Wolfram (Recklinghausen) 18. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 1984 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 a Abs. 4 GG an das Saarland Gesetz zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung (Krankenhaus-Neuordnungsgesetz - KHNG) Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes und der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitsförderungs- und Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) Anlagen zum Stenographischen Bericht Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen Drittes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Gesetz zu dem Vertrag vom 13. März 1984 zur Änderung der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften bezüglich Grönlands Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Mai 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlaß- und Erbschaftsteuern in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 20. Januar 1984 Gesetz zu dem Vertrag vom 25. Juni 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sultanat Oman über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1985 (Haushaltsgesetz 1985) Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung angenommen: Der Bundesrat hält es für unverzichtbar, daß im Bundeshaushalt auch künftig an der Vorveranschlagung der Finanzhilfen des Bundes für die Wohnungsbau- und die Städtebauförderung festgehalten wird, solange nicht entsprechende Entscheidungen über den Abbau der Mischfinanzierungen und zur Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit auf die Länder getroffen sind. Da der Bund von den Ländern Mitleistungen in bestimmter Mindesthöhe verlangt, müssen die Länder schon während der Aufstellung ihrer Haushalte die Höhe der zu erwartenden Bundesfinanzhilfen kennen. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß ein ausreichendes finanzielles Engagement des Bundes im Wohnungs- und Städtebau entsprechend den bisherigen Anteilsverhältnissen der Bund-/Länder-Finanzierung unverzichtbar ist, bis ein Einvernehmen zwischen Bund und Ländern über eine Entflechtung dieses Mischfinanzierungsbereiches einschließlich eines vollen finanziellen Ausgleichs hergestellt ist. Einen einseitigen Rückzug des Bundes aus der gemeinsamen Finanzierung des Wohnungs- und Städtebaus darf es nicht geben. Insbesondere erwartet der Bundesrat, daß der Bund die im Bundeshaushalt 1985 ausgebrachten Baudarlehensmittel von 510 Mio. DM nicht weiter kürzt, sondern tatsächlich in dieser Höhe bereitstellt. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 3. Vier- teljahr des Haushaltsjahres 1984 (Drucksache 10/2592) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 11 11 Tit. 682 01 - Erstattung von Fahrgeldausfällen - (Drucksache 10/2640) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 23 02 Tit. 836 01 - Erhöhung des Kapitalanteils der Bundesrepublik Deutschland an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank) -(Drucksache 10/2650) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 1984 bei a) Kap. 10 02 Tit. 656 53 - Landabgaberente - und b) Kap. 10 02 Tit. 656 55 - Krankenversicherung der Landwirte - (Drucksache 10/2651) zuständig: Haushaltsausschuß 8588* Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985 Unterrichtung durch die Delegation der Gruppe der Bundesrepublik Deutschland in der Interparlamentarischen Union über die 72. Jahreskonferenz der IPU vom 24. bis 29. September 1984 in Genf (Drucksache 10/2548) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April bis September 1984) (Drucksache 10/2603) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fortgang der Verkehrserschließung des Zonenrandgebietes — Bericht 1984 des Bundesministers für Verkehr über die Jahre 1982 und 1983 — (Drucksache 10/2624) zuständig: Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen (federführend) Ausschuß für Verkehr Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Formaldehyd — Gemeinsamer Bericht des Bundesgesundheitsamtes, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und des Umweltbundesamtes unter Beteiligung der Bundesanstalt für Materialprüfung, der Biologischen Bundesanstalt und des Vorsitzenden der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft — (Drucksache 10/2602) zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Forschung und Technologie Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Einfuhrbeschränkung der USA für Stahlröhren aus der EG (Drucksache 10/2683) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu dem 13. Bericht der Europäischen Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Wettbewerbspolitik (Drucksache 10/2691) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Aufhebbare Einundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache 10/2721) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 25. April 1985 vorzulegen Die Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 15. Januar 1985 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Annahme eines mehrjährigen Forschungsaktionsprogramms der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der Biotechnologie (1985-1989) (Drucksache 10/1691 Nr. 22) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 13. Dezember 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Vorschlag einer Verordnung des Rates mit besonderen Übergangsmaßnahmen für die Ernennung von 56 am Sitz der Europäischen Gesellschaft für Zusammenarbeit tätigen Bediensteten zu Beamten der Europäischen Gemeinschaften (Drucksachen 9/1950 Nr. 53, 10/358 Nr. 20)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat die Abgeordnete Frau Verhülsdonk.


Rede von Roswitha Verhülsdonk
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sieben Jahre Modelldiskussion über die Reform der Hinterbliebenenversorgung, das war alles, was die Regierung Kohl vorfand. Am Ende dieser Diskussion hatten sich zwar Politiker aller Parteien und Fachleute auf das Modell einer 70%igen Teilhaberente geeinigt, aber diese Lösung war inzwischen nicht mehr finanzierbar,

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Wer sagt das?)

denn die Rentenkasse haben Sie bekanntlich so leer hinterlassen wie die Bundeskasse. Die Teilhaberente von 70% würde aber pro Jahr Mehrkosten von 2,5 Milliarden DM verursachen. Mehr Geld für die Neuregelung der Witwen- und Witwerrenten können wir leider nicht aufbringen. Mindestens die Sozialpolitiker in diesem Hause wissen sehr genau, was in den nächsten Jahren auf die Rentenkasse zukommt, wenn immer weniger Beitragszahler große Rentnerjahrgänge finanzieren müssen.
Das politisch bemerkenswerteste Ergebnis dieser langen Modelldiskussion war aber, daß bei den Frauen im Land eine große Erwartung geweckt worden war. Vor allem die Hausfrauen freuten sich schon auf eine 10 % höhere Witwenrente, und die Mütter warteten darauf, in Bälde eine eigene Erziehungsrente als gerechten Ausgleich für viele Opfer und Verzichte zu erhalten.
Meine Damen und Herren, wir alle stehen unter dieser politischen Hypothek. Dabei geht es in der Sache um etwas ganz anderes, nämlich um die Herstellung der Gleichberechtigung der Männer beim Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Bisher haben nämlich Witwer nur in seltenen Fällen Anspruch auf die 60%ige Hinterbliebenenrente. Witwen haben ihn immer, wenn der verstorbene Ehemann versichert war. Da nun die Bedingung der Kostenneutralität absolut zwingend ist, kann die verfassungsrechtlich gebotene Gleichberechtigung der Witwer nur durch Einsparungen bei den Witwen finanziert werden. Berufstätige Ehefrauen haben bekanntlich als Witwen zwei Rentenansprüche: die eigene Versichertenrente und die abgeleitete. Wenn wir Witwern in Zukunft Hinterbliebenenrente von 70% geben wollten, wie es die SPD vorschlägt, und Hausfrauen dann entsprechend auch 70% statt 60 %, dann müßten wir bei den erwerbstätigen Frauen tief in die heutigen Anwartschaften eingreifen. Ein Drittel aller Frauen, die heute zwei Rentenansprüche haben, würde für diese Lösung trotz der entstehenden Mehrkosten von 2,5 Milliarden DM zur Kasse gebeten werden.



Frau Verhülsdonk
Nun gibt es Leute, die sagen: Dann macht doch 65%, das ist annähernd kostenneutral. —

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Nein, das geht nicht!)

Dies geht wirklich nicht. Nur ein Beispiel. Wir müßten dann sogar schon einer Witwe mit 150 DM eigener Rente, deren Mann 1 000 DM Rente hatte, etwas wegnehmen. Das geht wirklich nicht an.
Nur zwei Jahre nach der Regierungsübernahme liegt uns nun ein Gesetzentwurf zur Hinterbliebenenrente mit Freibetrag vor, der finanzierbar, sozial ausgewogen und frauenfreundlich ist. Gleichzeitig beraten wir ein Gesetz zur Einführung von Erziehungszeiten im Rentenrecht, das mit dem hundert Jahre alten Unrecht, Erziehungsleistungen in der Sozialpolitik absolut zu mißachten, endlich Schluß macht.
Meine Damen und Herren von der SPD, Sie schlagen nun vor; 70%ige Teilhabe, Verbesserung der Rente nach Mindesteinkommen und Ausdehnung der Erziehungsjahre, auch auf die heutigen Rentnerinnen. Ich verkenne nicht, daß dieses teure Paket von 8 bis 9 Milliarden DM Mehrkosten auf den ersten Blick durchaus wählerwirksam ist. Sie wissen aber selbst, daß die große Strukturreform, die Sie zur Kostendeckung vorschlagen, notwendig ist, um die langfristige Sanierung der Rentenversicherung zu bewirken, d. h. Probleme zu lösen, die uns ab 1990 auf den Nägeln brennen werden.

(Glombig [SPD]: Wie dürfen wir das verstehen? — Heyenn [SPD]: Zur Entlastung des Bundeshaushalts!)

— Ich habe zuwenig Zeit, um noch darauf eingehen zu können. Das ist hier heute schon mehrfach erklärt worden.
Der Gesetzentwurf für die Hinterbliebenenrente mit Freibetrag mag in diesem oder jenem Detail noch diskussionswürdig sein. Dafür haben wir die Beratungen im Ausschuß. Er hat aber den großen Vorteil, daß er im bestehenden System der Rentenversicherung bleibt. Als ehemaligem Mitglied der sogenannten '84er Kommission der Regierung Schmidt stehen mir die damals ungelöst gebliebenen Probleme des Teilhabemodells, dem Sie anhängen, natürlich noch lebhaft vor Augen. Es sieht nur Witwenrente in Bedarfssituationen vor, also Abschaffung der kleinen Witwenrenten. Für Witwen unter 45 Jahren, die keinen Anspruch auf Rente wegen der Kindererziehung haben und die man heute weiß Gott nicht auf den unsicheren Arbeitsmarkt verweisen kann, ist Teilhaberente überhaupt nicht machbar. Das haben Sie ja auch erkannt. Zudem entstehen beim Zusammentreffen von Beamtenpension und Sozialversicherung schwierigste Probleme. Was ist dann die Teilhaberente? Ist sie Pension, die zu versteuern ist, oder Rente, die nur mit dem Ertragsanteil besteuert wird?
Nun gibt es Leute, die behaupten, die Hinterbliebenenrente mit Freibetrag sei ein Einbruch in das bestehende System.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Weiß Gott!)

Es werde erstmals das Bedarfsprinzip im Rentenrecht eingeführt, da Einkommen angerechnet wird. Einkommensanrechnungen, liebe Frau Fuchs, hat es bei Hinterbliebenenrenten aber schon immer gegeben. Das wissen Sie auch. Bisher wird den Männern, die in der Regel keine Witwerrente erhalten, das eigene Einkommen total, nämlich zu 100% angerechnet.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Jetzt machen Sie die Ausnahme zur Regel!)

Einer Witwe, die wieder heiratet, werden die Unterhaltsansprüche gegenüber dem neuen Ehemann auch total angerechnet. Sie wird abgefunden. Schließlich darf man nicht übersehen: Auch bei der Teilhaberente wird angerechnet, nämlich je nach Modell 30% oder 35% der eigenen Versichertenrente.
Der Unterschied des Freibetragsmodells zu den anderen Anrechnungsmodellen besteht darin, daß hier erstmalig eine gleitende Einkommensanrechnung vorgenommen wird. Sie hat unbestreitbar die Wirkung, das Modell sozial ausgeglichen zu machen. Lassen Sie mich diese Wirkung an einem Beispiel verdeutlichen. Eine jüngere Witwe erhält eine Hinterbliebenenrente von 600 DM. Sie ist gezwungen zu arbeiten. Ihr Nettoeinkommen beträgt 1 200 DM. In diesem Falle ruhen nach dem Freibetragsmodell 120 DM von ihrer Witwenrente. Erreicht diese Frau das Rentenalter, dann wird ihre eigene Rente mit hoher Wahrscheinlichkeit den Freibetrag von 900 DM unterschreiten, und damit lebt im gleichen Augenblick die Witwenrente von 600 DM wieder voll auf.
Man sieht an diesem Beispiel gut die Wirkung des Modells. Wer noch arbeitet und seinen Unterhalt selbst verdient, muß Abstriche an der abgeleiteten Rente hinnehmen. Wer im Rentenalter die Hinterbliebenenrente braucht, der erhält sie auch. Wir alle wissen j a genau, daß Rentenversicherung vorrangig Alterssicherung ist. Diese Funktion bleibt unangetastet.
Es bleibt das Problem der Frauen, die wegen Haushaltsführung und Kindererziehung keine eigenen Renten erworben haben und nur 60 % Hinterbliebenenrente erhalten. Ihnen bringt das Freibetragsmodell keine Verbesserung.

(Zuruf der Abg. Frau Fuchs [Köln] [SPD])

Deswegen sind die Abgeordneten der Union sehr froh darüber, daß es gelungen ist, gleichzeitig mit dem Hinterbliebenenrenten-Gesetz das Erziehungszeiten-Gesetz vorzulegen, in dem Mütter für jedes Kind ein Rentenjahr erhalten. Das bringt 25 DM Rente pro Monat. Ein Heer von Frauen, die nie ein eigenes Rentenkonto besessen haben, wird, weil sie Kinder hatten, ab 1. Januar 1986 zu Mitgliedern der Rentenversicherung. Wer fünf Kinder hatte, erfüllt sofort die Mindestvoraussetzung für eine eigene Altersrente ab dem 65. Lebensjahr und erhält dann 125 DM für die Erziehungsleistung. Wer weniger als fünf Kinder hatte, der kann die fehlenden Beitragsjahre freiwillig nachbelegen und erhöht damit seine Erziehungsrente.
Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985 8579
Frau Verhülsdonk
Wir Abgeordneten der Union haben allerdings einen schweren Kummer, das räume ich ein: Wir können die 5 Milliarden DM nicht herbeischaffen, um .auch der Generation der heutigen Rentnerinnen Erziehungsjahre zurechnen zu können. Diese Frauen haben unter besonders schwierigen Bedingungen ihre Kinder aufgezogen, in Krieg und Nachkriegszeit. Wir empfinden sehr die Härte, daß wir sie nicht einbeziehen können. Aber Frau Fuchs, Sie selbst wissen ja sehr gut, daß im Jahre 1981 der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt auf Ihr Drängen hin erklärt hat: für Erziehungsjahre ist kein Geld vorhanden. 1983 war dann noch weniger Geld da. Alle Verbesserungen in der Sozialpolitik, meine Damen und Herren, waren bisher immer nur in die Zukunft hinein finanzierbar. Wenn man bei jedem neuen Schritt auch die sozialen Mißstände der Vergangenheit hätte korrigieren wollen, dann wäre man wohl zu keiner Zeit dazu gekommen, sozialpolitisches Neuland zu betreten, was wir hier tun. Ich möchte aber die Regierung auffordern, ernsthaft darüber nachzudenken, ob im Rahmen der Strukturreform nicht doch etwas für die Generation der sogenannten Trümmerfrauen mit kleinen Witwenrenten getan werden kann.
Die SPD-Kollegen sollten sich daran erinnern, daß das 1972 von ihnen vorgeschlagene Baby-Jahr auch nicht auf den Rentenbestand ausgedehnt werden sollte.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Aber die hätten das jetzt schon zwölf Jahre gekriegt!)

Es hatte zudem andere schwerwiegende Mängel: Nur erwerbstätige Mütter sollten es erhalten, Hausfrauen nicht. Das Ungerechteste daran war, daß das Baby-Jahr sehr unterschiedliche Rentenzuschläge erbracht hätte, je nach der vorherigen Beitragsleistung: bei kleiner Rente ein kleines Baby-Jahr, bei hoher Rente ein großes. Da war weiß Gott keine sozialpolitische Sternstunde der SPD, Frau Fuchs.
Meine Damen und Herren von der Opposition, namhafte Vertreterinnen der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen haben Ihnen öffentlich geraten, Ihre Kritik an dem Regierungsmodell der Hinterbliebenenrente mit Freibetrag zu überdenken.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Jetzt hat die ASF einstimmig zugestimmt, damit Sie es wissen!)

Diese Frauen haben erkannt, daß dieses Modell die Rentenansprüche von 90 % der erwerbstätig gewesenen Ehefrauen nicht antastet, und das, meine ich, ist sozialpolitisch richtig und notwendig, weil Frauen auch bei zwei Rentenansprüchen in der Regel nicht bessergestellt sind als Männer, die nur ihre eigene Versichertenrente erhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


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    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Glombig.