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ID1009507600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/95 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 95. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1984 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 6955 A Absetzung der Punkte 17 und 30 von der Tagesordnung 6955 B Änderung der Überweisung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Altölgesetzes — Drucksache 10/1435 — an Ausschüsse 6955 B Aktuelle Stunde betr. die türkischen Militäroperationen gegen die Kurden und die Rolle der NATO-Verteidigungshilfe der Bundesrepublik Deutschland Schneider (Berlin) GRÜNE 6955 C Dr. Pohlmeier CDU/CSU 6956 B Frau Huber SPD 6957 B Schäfer (Mainz) FDP 6958 A Jungmann SPD 6958 D Dr.-Ing. Oldenstädt CDU/CSU 6959 D Duve SPD 6960 D Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU . . 6961 C Möllemann, Staatsminister AA 6962 B Frau Luuk SPD 6964 A Jäger (Wangen) CDU/CSU 6964 D Schneider (Berlin) GRÜNE 6965 C Schwarz CDU/CSU 6966 B Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Burgmann und der Fraktion DIE GRÜNEN Umweltfreundliche Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland hier: Allgemeine Fragen — Drucksachen 10/1382, 10/1774 — Erklärungen nach § 31 GO Schäfer (Offenburg) SPD 6967 B Burgmann GRÜNE 6968 A Namentliche Abstimmung 6968 C Ergebnis der Abstimmung 6978 D Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zu der Verfassungsstreitsache 2 BvE 2/84 — Organklage der Bundespartei DIE GRÜNEN betreffend das Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 22. Dezember 1983 — Drucksache 10/2171 — 6968 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes und der gesetzlichen Rentenversichrung (Arbeitsförderungs- und Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) — Drucksache 10/2176 — Müller (Remscheid) CDU/CSU 6969 A Heyenn SPD 6972 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1984 Cronenberg (Arnsberg) FDP . . . 6976 A, 6992 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 6989 C, 6980 B Frau Potthast GRÜNE 6984 A Glombig SPD 6986 A Weinhofer SPD 6991 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes — Drucksache 10/1863 — 6993 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. März 1984 zur Änderung der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften bezüglich Grönlands — Drucksache 10/2120 — 6993 C Nächste Sitzung 6993 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6995* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6995* B Anlage 3 Anpassung der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes an die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure MdlAnfr 3 19.10.84 Drs 10/2163 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 6995* D Anlage 4 Künftige Aufgaben von Staatsminister Möllemann MdlAnfr 10 19.10.84 Drs 10/2163 Frau Fuchs (Köln) SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 6996* A Anlage 5 Volkswirtschaftlicher Nutzen einer Wiederaufarbeitungsanlage MdlAnfr 55 19.10.84 Drs 10/2163 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 6996* B Anlage 6 Mittel des DEG-Sonderfonds; Vergütung an DEG-Mitarbeiter aus DEG-Geschäften neben dem Engagement bei Entwicklungsbanken MdlAnfr 64, 65 19.10.84 Drs 10/2163 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 6996* B Anlage 7 Abführung der Vergütungen für Aufsichtsratstätigkeiten bei Entwicklungsbanken an den DEG-Sonderfonds; Vergütungen aus dem DEG-Sonderfonds von 1980 bis 1983 MdlAnfr 66, 67 19.10.84 Drs 10/2163 Dr. Hauchler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 6996* D Anlage 8 Vergütung an Mitarbeiter der Deutschen Entwicklungsgesellschaft für Aufsichtsratstätigkeiten bei Entwicklungsbanken aus dem DEG-Sonderfonds MdlAnfr 68, 69 19.10.84 Drs 10/2163 Toetemeyer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 6997* A Anlage 9 Einrichtung eines Sonderfonds der Deutschen Entwicklungsgesellschaft für Aufsichtsratsvergütungen aus dem Entwicklungsbankenengagement MdlAnfr 70 19.10.84 Drs 10/2163 Frau Luuk SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 6997* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1984 6955 95. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1984 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens** 26. 10. Dr. Barzel 26. 10. Bastian 26. 10. Frau Beck-Oberdorf 26. 10. Ertl 26. 10. Eylmann 26. 10. Frau Gottwald 26. 10. Haar 26. 10. Handlos 26. 10. Dr. Hauff 26. 10. Hedrich 26. 10. Höffkes 26. 10. Kastning 26. 10. Frau Kelly 26. 10. Kroll-Schlüter 26. 10. Dr. Graf Lambsdorff 26. 10. Lenzer*** 26. 10. Dr. Mertens (Bottrop) 26. 10. Dr. Mertes (Gerolstein) 26. 10. Dr. Müller** 26. 10. Dr. Müller-Emmert 26. 10. Petersen 26. 10. Porzner 26. 10. Reddemann*** 26. 10. Reuschenbach 26. 10. Frau Roitzsch (Quickborn) 26. 10. Schmidt (Hamburg) 26. 10. Schröder (Hannover) 26. 10. Dr. Stark (Nürtingen) 26. 10. Graf Stauffenberg* 26. 10. Voigt (Sonthofen) 26. 10. Frau Dr. Vollmer 26. 10. Weiskirch (Olpe) 26. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Bundesbericht Forschung 1984 - Drucksache 10/1543 - zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Haushaltsausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 18. Oktober 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Agrarbericht 1984 - Drucksachen 10/980, 10/981 - Unterrichtung durch die Bundesregierung: Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1984 bis 1987 - Drucksache 10/1419 - Der Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mit Schreiben vom 19. Oktober 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für die Palästinaflüchtlinge (UNRWA) über Hilfsmaßnahmen der Flüchtlinge in den Nahostländern - KOM(84) 113 endg. - Drucksachen 10/1212 Nr. 7, 10/1278 - Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 18. Oktober 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung von Arbeitskostenerhebungen im produzierenden Gewerbe, im Groß- und im Einzelhandel sowie im Bank- und im Versicherungsgewerbe - Drucksache 10/133 Nr. 7 - Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mit Schreiben vom 17. Oktober 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen zur Deckung des Ausgabenbedarfs des Haushaltsjahres 1984 in Anbetracht der völligen Ausschöpfung der eigenen Mittel - KOM(84) 250 endg. - Drucksache 10/1792 - Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/2163 Frage 3): Inwieweit werden die Vorschriften der neuen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen umgesetzt, und was unternimmt die Bundesregierung, um auch die Länder dazu zu veranlassen, das neue Recht in ihre Vergabebestimmungen aufzunehmen? Die ab 1. Januar 1985 in Kraft tretende „Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" hat zur Folge, daß zu den Richlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (RBBau) neue Vertragsmuster für Ingenieure geschaffen und bestehende Ver- 6996* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1984 tragsmuster für Architekten und Ingenieure geändert werden müssen. Diese Vertragsmuster werden in Absprache mit den Finanzbauverwaltungen der Länder erarbeitet und bis zum Jahresende veröffentlicht sein. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wird den Ländern empfehlen, im Hinblick auf ein einheitliches Verwaltungshandeln für Landesbauten entsprechend zu verfahren. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage der Abgeordneten Frau Fuchs (Köln) (SPD) (Drucksache 10/2163 Frage 10): Deutet die Äußerung des verdienten Staatsministers im Auswärtigen Amt, Möllemann, das derzeitige Rentensystem sei nicht mehr finanzierbar und alle Menschen, die heute Geld verdienten, sollten sich zusätzlich durch eine private Versicherung absichern, darauf hin, daß ihm innerhalb der Bundesregierung ein neues Aufgabenfeld auf sozialpolitischem Gebiet zuwächst oder zuwachsen soll, und wenn nein, welche Aufgaben soll der Staatsminister künftig innerhalb der Bundesregierung wahrnehmen? Ihre Frage beantworte ich mit „Nein". Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 10/2163 Frage 55): Wie beurteilt die Bundesregierung den betriebs- und volkswirtschaftlichen Nutzen einer Wiederaufarbeitungsanlage? Der Einfluß einer Wiederaufarbeitungsanlage auf die regionale Wirtschaft, insbesondere in einer wirtschaftlich schwachen Region, wird sicher ganz erheblich sein. Von den derzeit geschätzten Gesamtkosten von über 4 Milliarden DM einer Wiederaufarbeitungsanlage wird ein erheblicher Teil in die regionale Wirtschaft fließen. Der Betrieb der Anlage wird direkt 1 600 bis 1 800 Dauerarbeitsplätze schaffen. In der Bauphase wird die Zahl der Arbeitsplätze mehr als doppelt so hoch sein. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 10/2163 Fragen 64 und 65): Wieviel Mittel sind bisher insgesamt und in den Jahren 1980 bis 1983 in den bei der DEG (Deutsche Finanzierungsgesellschaft für Beteiligungen in Entwicklungsländern) angelegten Sonderfonds geflossen, der aus Mitteln gespeist wird, welche die DEG-Mitarbeiter für die Wahrnehmung der Aufsichtsratsmandate bei Entwicklungsbanken erhalten haben'? Sind Mitarbeitern der DEG auch aus anderen — als dem Engagement bei den Entwicklungsbanken — Geschäften der DEG Mittel zugeflossen, und wie wurde mit diesen verfahren? Zu Frage 64: Diese Frage kann nicht vollständig beantwortet werden. Der Grund liegt in der Konstruktion der DEG als GmbH. Nach dem GmbH-Gesetz § 52 in Verbindung mit § 111, Abs. 2 Aktiengesetz ist die Geschäftsführung nur dem Aufsichtsrat zur Auskunft verpflichtet. Ich kann Ihnen jedoch versichern, daß der Aufsichtsrat ordnungsgemäß unterrichtet worden ist und der Regelung zugestimmt hat. Zu Frage 65: Es gehört zu den Aufgaben der DEG, in den Aufsichtsratsgremien der von ihr mitfinanzierten Projektgesellschaften mitzuwirken. Außer an Entwicklungsbanken ist die DEG auch an gewerblichen Projektgesellschaften (Firmen) beteiligt. Für die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten bzw. die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen zahlen eine Reihe von Projektgesellschaften und — entsprechend ihren Satzungen — den von der DEG entsandten Vertretern, wie den übrigen Mitgliedern dieser Aufsichtsräte, Vergütungen. Es ist ein Grundsatz der DEG, sich in Aufsichtsräten nur dann für Vergütungen auszusprechen, wenn das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet. Die von der DEG in die Aufsichtsratsgremien einer Projektgesellschaft entsandten Vertreter führen sämtliche von ihnen bezogene Aufsichtsratsvergütungen an die DEG in einen Sonderfonds ab. Für alle Vergütungen besteht also dieselbe Regelung. Gemäß den geltenden Aufsichtsratsbeschlüssen leistet die DEG aus diesem Sonderfonds an Geschäftsführer und Mitarbeiter Zahlungen. Diese Zahlungen sind vertraglicher Bestandteil der ordentlichen Bezüge der Geschäftsführer und Mitarbeiter. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hauchler (SPD) (Drucksache 10/2163 Fragen 66 und 67): Sind alle Vergütungen, welche DEG-Mitarbeiter für die Wahrnehmung der Aufsichtsratsmandate bei Entwicklungsbanken zugeflossen sind, in den dafür bei der DEG eingerichteten Sonderfonds eingezahlt worden? Welche Beträge hat die Geschäftsführung der DEG aus dem bei der DEG angelegten Sonderfonds für Aufsichtsratsvergütungen aus dem Entwicklungsbankenengagement der DEG in den Jahren 1980 bis 1983 erhalten'? Zu Frage 66: Die von der DEG in die Aufsichtsgremien ihrer Projektgesellschaften (Firmen und Entwicklungsbanken) entsandten Vertreter führen aufgrund einzelvertraglicher Abmachung, sämtliche von ihnen Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1984 6997* bezogene Aufsichtsratsvergütungen an den bei der DEG eingerichteten Sonderfonds ab. Zu Frage 67: Nach dem GmbH-Gesetz § 52 in Verbindung mit § 111, Abs. 2 Aktiengesetz ist die Geschäftsführung nur dem Aufsichtsrat zur Auskunft verpflichtet. Deswegen können Beträge in diesem Fall nicht angegeben werden. Ich kann Ihnen jedoch soviel sagen, daß der Aufsichtsrat im Oktober 1977 die Höhe der Zuwendungen an die Geschäftsführer festgelegt und seitdem nicht geändert hat. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Fragen des Abgeordneten Toetemeyer (SPD) (Drucksache 10/2163 Fragen 68 und 69): Wie viele Mitarbeiter haben aus dem bei der DEG angelegten Sonderfonds für Mittel aus der Wahrnehmung der Aufsichtsratstätigkeit bei Entwicklungsbanken eine Vergütung erhalten, und nach welchen „leistungsbezogenen Gesichtspunkten" wurden diese Mittel verteilt? Wie bewertet es die Bundesregierung, daß Mitarbeiter der DEG, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben ein volles Gehalt erhalten, aus Mitteln, welche im Rahmen der entwicklungspolitischen Aufgaben der DEG eingesetzt werden, ein erhebliches Zubrot verdienen? Zu Frage 68: Gemäß den Aufsichtsratsbeschlüssen aus den Jahren 1968 und 1977 erhalten Geschäftsführung und leitende Mitarbeiter, und nach einem weiteren Aufsichtsratsbeschluß vom Juni 1982 auch nicht-leitende Mitarbeiter, Zuwendungen aus dem Sonderfonds. Dabei hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung ermächtigt, die Höhe dieser Zuwendungen im Einzelfall für alle Mitarbeiter nach internen Leistungsgesichtspunkten festzusetzen. Hiervon ausgenommen ist die Höhe der Zuwendungen an die Geschäftsführer selbst, die der Aufsichtsrat in einem absoluten Betrag festgelegt hat. Zu Frage 69: Die Zahlungen, die die DEG an Geschäftsführer und Mitarbeiter aus diesem Sonderfonds leistet, sind vertraglicher Bestandteil der ordentlichen Bezüge. Diese Regelung, welcher der Aufsichtsrat zugestimmt hat, hält die Bundesregierung wegen ihrer Flexibilität und ihres Leistungsanreizes für besser als eine starre Gehaltsregelung. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Frage der Abgeordneten Frau Luuk (SPD) (Drucksache 10/2163 Frage 70): Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der DEG ein Sonderfonds für Aufsichtsratsvergütungen aus dem Entwicklungsbankenengagement angelegt worden ist, und welche Konsequenzen sachlicher und personeller Art wird die Bundesregierung ziehen? Das Präsidium befaßte sich erstmals 1968 mit der Regelung des Sonderfonds. Ihm gehören der Aufsichtsratsvorsitzende sowie seine beiden Stellvertreter — einer von ihnen ist der Staatssekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit — an. Der Aufsichtsrat hat sich dann wiederholt mit diesem Fragenkomplex befaßt und zum Beispiel im Oktober 1977 eine zusammenfassende Regelung hinsichtlich des Sonderfonds beschlossen. Ich bin überzeugt, daß der Aufsichtsrat auch in Zukunft in dieser Hinsicht seiner Aufsichtspflicht genügen wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Blüm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte.


Rede von Anke Fuchs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Bundesarbeitsminister, sind Sie bereit, im Arbeitsministerium noch einmal in den Akten wälzen zu lassen? Denn ich habe einen paragraphierten Gesetzentwurf hinterlassen.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Blüm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Verehrte Frau Kollegin Fuchs, in welcher Schublade, weiß ich nicht; die Schublade des Kabinetts hat dieser Gesetzentwurf jedenfalls nie erreicht, und erst ab da beginnen Gesetze in der Öffentlichkeit relevant zu werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Wenn wir schon über Erziehungszeiten sprechen, muß man, so finde ich, auf das Baby-Jahr Bezug nehmen, das Sie 1972 vorgeschlagen haben. Da will ich Ihnen den Unterschied nennen: Er ist wie der Unterschied zwischen einem Fahrrad, dem alle Reifen fehlen, und einem anständigen Automobil.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Das ist der Unterschied zwischen Ihrem Baby-Jahr und unseren Erziehungszeiten!
    Erstens war Ihr Baby-Jahr nur für die berufstätigen Frauen gedacht. Ich wende mich an alle Frauen mit der Frage, ob sie ein solch diskriminierendes Gesetz als ein Reformgesetz betrachten würden. Es war ein Gesetz nur für berufstätige Frauen, und zwar nur für diejenigen, die einen Anspruch auf Rente hatten. Um in die Altersrente zu kommen, mußte man damals 15 Jahre Beitrag gezahlt haben. Also ein Baby-Jahr zum einen nur für berufstätige Frauen und zum zweiten noch nicht nicht einmal für alle berufstätigen, sondern nur für die, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllten, also nur für einen Teil der Gruppe der Frauen und dann nur für einen Teil dieses Teils! Weiter verkleinern kann man den Kreis ja nicht.
    Zweitens war das Baby-Jahr je nach Rentenhöhe unterschiedlich. Es betrug für die einen 1,20 DM im Monat und für die anderen 23 DM. Für uns ist Kind Kind, bei uns bekommt jede Mutter auf der Grundlage von 75% Durchschnittsverdienst 25 DM.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    1,20 DM haben Sie als Baby-Jahr angeboten! Da braucht einer ein Vergrößerungsglas, da ist das Wort größer als die ganze Geldleistung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das Porto wäre größer gewesen als die ganze Rentenleistung. Da kommen Sie heute her und machen mir Vorwürfe über die Anrechnung von Erziehungszeiten, die wir jetzt einführen.
    Drittens, meine Damen und Herren — und jetzt hören Sie und staunen —: Herr Glombig hat sich erregt, daß nicht klar sei, wer es 1989 bezahlt. Ich stelle fest, im Gesetzentwurf steht drin: Dies wird durch Erhöhung des Bundeszuschusses bezahlt und der Rentenversicherung erstattet. Bitte, keine Legenden!
    Ich nenne das auch deshalb, weil die SPD in ihrem Regierungsentwurf 1972 dies von den Beitragszahlern bezahlen lassen wollte. Herr Glombig, warum erzählen Sie nicht die ganze Geschichte? Das hätte die Rentenversicherung bis 1986 18 Milliarden DM gekostet. Woher nehmen Sie eigentlich so viel — jetzt will ich ein ganz vorsichtiges Wort suchen — Mut, sich hier hinzustellen und etwas zu attackieren, was in unserem Gesetzentwurf nicht vorhanden ist, aber in Ihrem Gesetzentwurf enthalten war? Betreiben Sie Selbstanklage, oder haben Sie die Adresse verwechselt? Sie schießen ein Selbsttor.
    Nächster Punkt. In der Tat, bei unserem Erziehungsjahr geht es auch nur um die Zukunft. Diesen Nachteil — und den mache ich Ihnen gar nicht zum Vorwurf — hatte allerdings auch das 1972 von der SPD vorgeschlagene Baby-Jahr. Ich mache Ihnen das nicht zum Vorwurf, weil wir ein hundertjähriges Unrecht gegenüber den Müttern nicht 100 Jahre danach wettmachen können. Dazu fehlt uns die Finanzkraft. Wer jetzt Gleichbehandlung über alle schreibt, muß die Gleichbehandlung zum Nulltarif fortsetzen, der muß das Unrecht fortsetzen. Das wollen wir nicht. Die Sozialpolitik, die nach dem Motto „alles oder nichts" arbeitet, landet bei nichts. Wir machen das Schritt für Schritt. Deshalb werden alle ab Jahrgang 1921, die in Rente gehen, ein Erziehungsjahr bekommen.
    Jetzt appelliere ich auch die Großmütter. In der Tat fehlt uns das Geld, um 100 Jahre Unrecht wettzumachen. Aber ist es für sie nicht — ich benutze das Wort — ein starker Trost, daß ihren Kindern und Enkeln gegenüber dieses Unrecht nicht fortgesetzt wird, daß die CDU damit Schluß macht? Das ist eine Jahrhundertleistung. Solange es Sozialversicherung gab, gab es das nie. Ab jetzt wird, wenn das Gesetz hier die Zustimmung des Hohen Hauses findet, endlich Erziehung im Rentenrecht berücksichtigt, wird endlich die Erziehungsarbeit auch für die Rentenversicherung gewertet. Und ich denke, die Mütter müssen gar nicht danke schön sagen; denn sie haben mit der Erziehung von Kindern überhaupt erst die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß übermorgen noch Renten finanziert werden.