Rede von
Dr.
Wolfgang
Ehmke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir bitte aus aktuellem Anlaß als Berichterstatter eine mündliche Ergänzung zum vorliegenden Bericht des Innenausschusses zu geben.
Während der Beratungen des Innenausschusses legte meine Fraktion in einem Beschlußvorschlag unter anderem eine damals neue Berechnung des Umweltbundesamtes vor, die zu dem auf Seite 9 im Bericht nachzulesenden Ergebnis der Reduzierung von Emissionen und Kraftstoffverbrauch kam. Gerade die Bekanntgabe dieser Berechnungen führte während der Beratungen im Innenausschuß zu verschiedenen Reaktionen, die im vorliegenden Bericht festgehalten sind. So führte die Fraktion der CDU/CSU aus — ich zitiere —: Hinsichtlich der neuen Berechnungen des Umweltbundesamtes, die in der von der Fraktion DIE GRÜNEN vorgelegten Begründung zum Antrag erwähnt seien, sei anzumerken, daß es sich insoweit allenfalls um Zahlenwerte aus einem internen Zwischenbericht handeln könne, der eine Vielzahl von Fehlern enthalte und von daher unter keinen Umständen als offizielles neues Material zugrunde gelegt werden könne.
Meine Damen und Herren, inzwischen liegt, wie Sie alle aus den jüngsten Presseberichten entnommen haben, ein offizieller Bericht des Umweltbundesamtes vor, datiert vom September 1984 und versehen mit der Überschrift „Der Einfluß der Fahrgeschwindigkeiten auf den Schadstoffausstoß von Kraftfahrzeugen". Dieser Bericht konnte noch keinen Eingang in die Beratungen des Innenausschusses finden. Ich fühle mich verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, daß dieser Bericht die von uns genannten alten Emissionsminderungszahlen des Umweltbundesamtes im wesentlichen bestätigt.
Die Bundesbehörde kommt unter der Annahme eines 70%igen Befolgungsgrades bei der Maßnahmenkombination 100 bzw. 80 Kilometer pro Stunde zu einer jährlichen Abnahme der Stickoxidemission um 182 000 Tonnen, der Kohlenwasserstoffemission um 12 000 Tonnen, der Kohlenmonoxidemission um 420 000 Tonnen sowie des Kraftstoffverbrauchs um 1 830 000 Tonnen. Zusätzlich wird auf Grund der Verminderung der umgeschlagenen Kraftstoffmengen eine Abnahme der Kohlenwasserstoffemission um 11 000 Tonnen pro Jahr berechnet, so daß sich bei einem Tempolimit die gesamte Kohlenwasserstoffbilanz um insgesamt sogar 23 000 Tonnen jährlich verbessern würde.
Das Umweltbundesamt hat wiederholt darauf hingewiesen — ich erinnere an die Anhörung im Innenausschuß —, daß zwar eine Anzahl von Einflußfaktoren derzeit nicht berücksichtigt werden könne — es nannte während der Anhörung insgesamt sechs Faktoren —, daß aber feststehe, daß sie alle tendenziell zu einem stärkeren Rückgang der Stickoxidemissionen bei einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten führen. Wenn das Umweltbundesamt auch jetzt wieder mitgeteilt hat, daß gewisse repräsentative Daten noch fehlen, so auch mit der Bemerkung, daß seine Berechnungen eine untere Abschätzung darstellen, daß folglich weitere und genauere Daten noch zu höheren Emissionsverminderungswerten führen müssen.
Ich darf als Berichterstatter und für meine Fraktion daraus schließen, daß die alte wie auch die aktuelle Datenbasis völlig ausreichen, um die sofortige Einführung des beantragten Tempolimits zu beschließen.