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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/62 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 62. Sitzung Bonn, Freitag, den 30. März 1984 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 4407 A Aktuelle Stunde betr. die aktuelle Menschenrechtslage in der Türkei angesichts der bedrohlichen Lage der Gefangenen in den türkischen Militärgefängnissen Schily GRÜNE 4407 B Dr. Pohlmeier CDU/CSU 4408 B Voigt (Frankfurt) SPD 4409 C Dr. Hirsch FDP 4410 B Genscher, Bundesminister AA 4411 A Frau Huber SPD 4411 D Graf Huyn CDU/CSU 4412 D Frau Luuk SPD 4413 D Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU . . 4414 D Hoss GRÜNE 4415 D Schwarz CDU/CSU 4416 B Bindig SPD 4417A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1201 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1202 — 4417 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 10/1108 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Fischer (Frankfurt), Dr. Jannsen, Frau Reetz, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 10/1184 — Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 4418 B Fischer (Osthofen) SPD 4419 D Bohl CDU/CSU 4422 C Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 4424 D Kleinert (Hannover) FDP 4426 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes — Drucksache 10/1189 — Dr. Kreile CDU/CSU 4429 C Dr. Mertens (Bottrop) SPD 4430 D Gattermann FDP 4432 C Krizsan GRÜNE 4433 C Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . 4434 C II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1984 Beratung des Jahresberichts 1983 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1061 — Frau Krone-Appuhn CDU/CSU 4435 B Heistermann SPD 4437 A Dr. Feldmann FDP 4438 C Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 4440 B Voigt (Sonthofen) fraktionslos 4442 C Nächste Sitzung 4444 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4445 *A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 4445 *C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1984 4407 62. Sitzung Bonn, den 30. März 1984 Beginn: 8.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 30. 3. Austermann 30. 3. Bahr 30. 3. Dr. Becker (Frankfurt) 30. 3. Frau Beck-Oberdorf 30. 3. Breuer 30. 3. Brosi 30. 3. Buschbom 30. 3. Catenhusen 30. 3. Curdt 30. 3. Dörflinger 30. 3. Dr. Ehmke 30. 3. Engelsberger 30. 3. Frau Fischer 30. 3. Franke 30. 3. Gallus 30. 3. Dr. Götz 30. 3. Dr. Häfele 30. 3. Heyenn 30. 3. Jaunich 30. 3. Klein (München) 30. 3. Dr. Kübler 30. 3. Kuhlwein 30. 3. Lambinus 30. 3. Liedtke 30. 3. Link (Diepholz) 30. 3. Lutz 30. 3. Metz 30. 3. Dr. Müller* 30. 3. Nelle 30. 3. Niegel 30. 3. Offergeld 30. 3. Porzner 30. 3. Frau Reetz 30. 3. Reuschenbach 30. 3. Sauer (Stuttgart) 30. 3. Schmidt (Hamburg) 30. 3. Frau Schmidt (Nürnberg) 30. 3. Schmidt (Wattenscheid) 30. 3. Schmitz (Baesweiler) 30. 3. Frau Schoppe 30. 3. Schröder (Hannover) 30. 3. Dr. Stark (Nürtingen) 30. 3. Stücklen 30. 3. Tietjen 30. 3. Vahlberg 30. 3. Dr. Warnke 30. 3. Weiskirch (Olpe) 30. 3. Wischnewski 30. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wissmann 30. 3. Würtz** 30. 3. Zander 30. 3. Dr. Zimmermann 30. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Nutzung der Solartechnik für die Niedertemperatur-Wärmeversorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 10/1090) zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 30. Januar bis 2. Februar 1984 in Straßburg (Drucksache 10/1096) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Konsolidierung und zum Ausbau des Europäischen Währungssystems im Rahmen der Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom März 1982 (Drucksache 10/1097) zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 4. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1983 (Drucksache 10/1113) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Entwicklung der mit den Verkaufserlösen und Betriebsausgaben in der Land- und Forstwirtschaft anfallenden Mehrwertsteuer (Vorsteuerbelastung) (Drucksache 10/1122) zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/84 - Zollpräferenzen 1984 gegenüber Entwicklungsländern - EGKS) (Drucksache 10/1156) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 3. Mai 1984 vorzulegen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deshalb die Aussprache.
    Es wird vorgeschlagen, die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 10/1108 und 10/1184 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuß und zur Mitberatung an den Innenausschuß, an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung sowie an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft zu überweisen. Sind Sie mit den vorgeschlagenen Überweisungen einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
    Sie wissen, meine Damen und Herren, daß der Gesetzentwurf der Fraktion DIE GRÜNEN unter Tagesordnungspunkt 24 betreffend Änderung des Einkommensteuergesetzes — das ist bereits gestern mitgeteilt worden — zurückgezogen worden ist.
    Ich rufe also den Zusatzpunkt 3 unserer Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes
    — Drucksache 10/1189 —
    Überweisungsvorschlag:
    Finanzausschuß (federführend) Rechtsausschuß
    Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist für die Aussprache ein Beitrag bis zu 10 Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. — Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
    Wird das Wort zur Begründung gewünscht?

    (Zuruf des Abg. Dr. Kreile [CDU/CSU])

    — Sie schließen das mit ein, Herr Dr. Kreile? Gut, ich glaube auch, daß wir Begründung und Debatte zusammenfassen können.
    Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache, die die Begründung mit umfaßt. Dazu hat zuerst das Wort Herr Dr. Kreile.


Rede von Dr. Reinhold Kreile
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsdient! Meine Damen und Herren! Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat im Februar 1984 zwei bemerkenswerte und für die Fortentwicklung des Steuerrechts, insbesondere des Bilanzsteuerrechts, bedeutsame Entscheidungen veröffentlicht. Anlaß für diese Entscheidungen war die Frage, ob eine im Zusammenhang mit dem Betrieb stehende Geldbuße als Betriebsausgabe abgezogen werden kann. Der Große Senat hat diese Frage auf Grund des derzeit geltenden Steuerrechts bejaht, gleichzeitig aber den Gesetzgeber darauf hingewiesen, daß es seine Sache sei, die Gesetzeslage in Ordnung zu bringen.
Dies tun wir nunmehr durch Vorlage eines von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages getragenen Gesetzes,

(Krizsan [GRÜNE]: Ein bißchen spät, Herr Kreile!)

eines Entwurfs, der die steuerliche Abzugsfähigkeit von Geldbußen und Geldstrafen als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten ausschließt. Dies ist keine Korrektur der Entscheidung des obersten deutschen Finanzgerichts, des Bundesfinanzhofs, sondern wir respektieren den Hinweis des Bundesfinanzhofs, daß es Sache des Gesetzgebers sei, hier zwischen dem steuerrechtlichen Betriebsausgabenprinzip und dem strafrechtlichen Zweck der Geldbuße abzuwägen. Diese Abwägung nimmt der Gesetzgeber nunmehr vor und entscheidet sich dafür, daß der strafrechtliche Zweck der Geldbuße, ein unlauteres Gewinnstreben präventiv zu bekämpfen, den Vorrang hat.
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist deswegen so bedeutsam, weil sie bei dieser schwierigen und höchst unpopulären Frage mit einem der Grundprinzipien unseres Rechtsstaates Ernst machte, nämlich dem Prinzip der Gewaltenteilung. Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung klar herausgearbeitet, was Sache der Rechtsprechung ist, und ebenso klar herausgearbeitet, was Sache der gesetzgebenden Gewalt ist, und daß eine Vermischung beider Gewalten das Recht nicht fördert, sondern zerstört.
Es scheint mir deswegen wichtig zu sein, einige der Grundüberlegungen des Bundesfinanzhofs hier noch einmal festzuhalten.
Das Gericht weist zunächst auf den auch im Einkommensteuerrecht verankerten Grundsatz hin,



Dr. Kreile
daß Betriebsausgaben Aufwendungen sind, die durch den Betrieb veranlaßt sind. Sie sind dann durch den Betrieb veranlaßt — sagt der Bundesfinanzhof —, wenn sie objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind. Betriebsausgaben mindern den Gewinn — so die klare, am Bilanzsteuerrecht orientierte weitere Feststellung des Bundesfinanzhofs —, es sei denn, daß das Gesetz einzelne Betriebsausgaben vom Abzug ausdrücklich ausschließt. Genau das aber tut das geltende Gesetz nicht.
Der Bundesfinanzhof arbeitet das mit folgenden Überlegungen heraus — ich darf zitieren —:
Steuerrechtlich ist der Abzug der Geldbuße bei der Ermittlung des Gewinns eine notwendige Folge des steuerrechtlichen Nettoprinzips. Der Steuerpflichtige erfüllt durch Zahlung der Geldbuße den Tatbestand einer Betriebsausgabe. Diese ist bei der Ermittlung des Gewinns abzuziehen. Das BVerfG hat das steuerliche Nettoprinzip, das ein Ausfluß der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit ist (...), grundsätzlich anerkannt, dem Gesetzgeber aber zugestanden, einzelne Betriebsausgaben vom Abzug auszuschließen (...).
In der bisweilen recht hitzig geführten Debatte um diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs wurde der Begriff der „Einheit der Rechtsordnung" beschworen, wonach es nicht vertretbar erscheine, Straf- und Geldbußen durch Zulassung der steuerlichen Abziehbarkeit teilweise auf die Allgemeinheit zu überwälzen. Der Bundesfinanzhof hat hier die Dinge mit einer interessanten Bemerkung zurechtgerückt, wenn er darauf hinweist — ich darf nochmals zitieren —:
Von „Überwälzen auf die Allgemeinheit" könnte man nur dann sprechen, wenn durch den Abzug der Betriebsausgaben ein bestehender Steueranspruch des Staates gekürzt würde. Das aber ist nicht der Fall; der Abzug der Betriebsausgaben dient der Feststellung des Steueranspruchs, ... Der Abzug von Betriebsausgaben ist daher kein „Steuervorteil", ..., sondern eine notwendige Folge des steuerlichen Nettoprinzips.
Es ist deswegen Sache des Gesetzgebers, die Einheit der Rechtsordnung zu gewährleisten. Deswegen ist es auch Sache des Gesetzgebers, Geldbußen und — insoweit klarstellend — auch Geldstrafen durch gesetzliche Regelung vom Betriebsausgabencharakter auszunehmen. Der Gesetzgeber hat sich dieser seiner Aufgabe durch die nunmehr vorgelegten Gesetzentwürfe in der größtmöglichen Schnelligkeit angenommen.
Der von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages getragene Gesetzesvorschlag zielt darauf ab, daß nicht nur für die Zukunft das bisher insoweit unvollständige Gesetz vervollständigt wird, sondern auch die noch offenen Fälle der Vergangenheit demselben Abzugsverbot unterworfen werden. Hier wird man jedoch sicherlich noch einige Überlegungen darüber anstellen müssen, ob es sich um eine im steuerlichen Bereich nicht zulässige Rückwirkung des Gesetzes handelt oder um eine steuerlich zulässige Gestaltung der noch offenen Fälle. Dabei geht es nicht um die Frage, ob bei einer Änderung der Rechtsprechung ein Vertrauensschutz besteht oder ein Vertrauensschutz behauptet werden kann. Vielmehr geht es darum, ob Steuerpflichtige darauf vertrauen können, daß ein bestehendes Gesetz bei ihnen angewendet wird, und zwar in der Auslegung, die das höchste Steuergericht diesem bestehenden Gesetz gibt.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Unsere Begründung, eine Rückwirkung sei deshalb zulässig, weil die Betroffenen nicht hätten damit rechnen können, daß der Bundesfinanzhof das Gesetz in einer bestimmten Weise auslegt, bedarf deswegen noch einer recht vertieften verfassungsrechtlichen Betrachtung, die wir in den Ausschüssen mit Sicherheit vornehmen werden.
Ich sagte zu Beginn, daß die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, die Anlaß zu unserer heutigen Gesetzgebung sind, nicht nur bemerkenswert, sondern in vielerlei Hinsicht grundlegend sind. Ich wiederhole: Diese Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, diese Beschlüsse des Großen Senats haben das Verhältnis zwischen Gesetzgebung einerseits und Rechtsprechung andererseits erneut deutlich gemacht, vor Grenzüberschreitungen zwischen den verschiedenen Gewalten des Staates gewarnt. Die Klarheit, welche der Richter von dem Gesetz erwartet, das er anwenden soll, werden wir nunmehr durch unsere gemeinsame Gesetzesinitiative schaffen.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Mertens (Bottrop).