Rede von
Paul
Löher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Frau Kollegin Traupe hat hier mit viel Engagement u. a. die Nichterhöhung des Wehrsoldes und auch die sechsmonatige, auch für Soldaten ab A 15 geltende Beförderungssperre beklagt. Nur, eines verstehe ich nicht, Frau Kollegin Traupe, nämlich warum Sie die Einsparungen im Verteidigungsetat kritisieren.
Denn wenn es nach Ihnen gegangen wäre, so haben Sie wenigstens zum Ausdruck gebracht, dann hätte der Einzelplan 14 800 Millionen DM — nach dem Willen Ihrer Fraktion jetzt immerhin noch 270 Millionen DM — weniger an Volumen, als er nunmehr durch die Beschlüsse der Koalition in Abänderung des Regierungsentwurfs aufweist. Denn per Saldo machen die in der Drucksache 10/754 von der SPDFraktion beantragten Kürzungen und Erhöhungen insgesamt 451 Millionen DM aus.
Auch darf ich in Ihr Gedächtnis zurückrufen, daß die Wehrpflichtigen nach der Wehrsolderhöhung 1974 vier Jahre warten mußten, bis 1978 die nächste Wehrsolderhöhung kam, und dann drei Jahre bis zur letzten Wehrsolderhöhung 1981 —
und das bei einer Inflationsrate, die mehr als doppelt so hoch lag wie die jetzige.
Wir werden Anfang nächsten Jahres überprüfen, ob und für wann es möglich ist, während des Haushaltsjahres 1984 eine Wehrsolderhöhung zu beschließen.
Ein Wort noch zur Beförderungssperre für Soldaten ab A 15, also ab Oberstleutnant de Luxe, wie es so schön heißt: Gemäß § 18 a des im Haushaltsausschuß beschlossenen Haushaltsgesetzes 1984 dürfen Planstellen für Soldaten ab Besoldungsgruppe A 15 und aufwärts, die durch Beendigung des Dienstverhältnisses am 1. Januar 1984 frei sind oder danach frei werden, sechs Monate nach Freiwerden nicht besetzt werden. Jedoch: Für Einstellungen von Soldaten im untersten Dienstgrad der Mannschaften stehen diese Stellen zur Verfügung.
Was heißt das, meine Damen und Herren? Wird eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 und höher durch Beendigung des Dienstverhältnisses frei, so müssen die Nachrücker in Funktion und auf Dienstposten für weitere sechs Monate auf ihrer bisherigen Planstelle geführt werden. Das bedeutet: Beförderungssperre für die Nachrückerkette, da ja die freie Planstelle A 15 und höher für einen untersten Mannschaftsdienstgrad blockiert ist. Wird aber eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 und niedriger durch Beendigung des Dienstverhältnisses frei, können alle Nachrücker in Funktion und auf Dienstposten auf die vom Vorgänger freigemachte Planstelle aufrücken.