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    Plenarprotokoll 10/41 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 41. Sitzung Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2823 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/713 — 2823 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Gemeindefinanzen (GSVG) — Drucksache 10/537 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Fortsetzung der Gemeindefinanzreform — Drucksache 10/538 — Bernrath SPD 2823 D von Schmude CDU/CSU 2826 C Krizsan GRÜNE 2828 D Gattermann FDP 2830 D Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . 2833 C Dr. Struck SPD 2836 A Dr. Daniels CDU/CSU 2840 A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 2841 D Poß SPD 2843 A Dr. Blank CDU/CSU 2843 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Tietjen, Bachmaier, Dr. Ehrenberg, Dr. Emmerlich, Ewen, Fischer (Osthofen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Oostergetelo, Polkehn, Schmidt (München), Schröder (Hannover), Stiegler, Dr. de With, Dr. Schwenk (Stade), Frau Terborg und der Fraktion der SPD Errichtung eines Dokumentations- und Informationszentrums auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Esterwegen — Drucksache 10/579 — Tietjen SPD 2845 B Seiters CDU/CSU 2846 D Dr. Jannsen GRÜNE 2848 D Dr. Hirsch FDP 2850 A Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . 2850 C Beratung der Sammelübersicht 15 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/588 — Frau Nickels GRÜNE 2852 A Dr. Göhner CDU/CSU 2853 D Peter (Kassel) SPD 2855 D Neuhausen FDP 2857 A Frau Nickels GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 2858 C Nächste Sitzung 2859 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 2861*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2861* C Anlage 3 Kontrollen und gesetzliche Vorschriften bezüglich der Freisetzung genetisch manipulierter Bakterien; Förderung von Projekten der Sicherheitsforschung und der Technologiefolgenabschätzung für die Entwicklung und Anwendung gentechnischer Verfahren seit 1978 MdlAnfr 3, 4 25.11.83 Drs 10/683 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 2862* A Anlage 4 Kenntnis des US-Senats von den Stationierungsorten der Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik Deutschland; Informierung der deutschen Öffentlichkeit MdlAnfr 8, 9 25.11.83 Drs 10/683 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2862* C Anlage 5 Verbot der Verfütterung von aflatoxingefährdetem Erdnußschrot an Kühe; Festsetzung einer Höchstmenge für die Milch MdlAnfr 91 25.11.83 Drs 10/683 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 2863* A Anlage 6 Schlußfolgerungen aus der Registrierung der Waldschäden und den parlamentarischen Anhörungen zur Bekämpfung des Waldsterbens; Prüfung kurzfristig wirksamer Maßnahmen MdlAnfr 92, 93 25.11.83 Drs 10/683 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 2863* C Anlage 7 Unterschiedliche Produktions- und Vermarktungskosten für Schweine in der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden; Beseitigung der Wettbewerbsverzerrung durch das niederländische WIR-Programm MdlAnfr 94, 95 25.11.83 Drs 10/683 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 2864* A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 2823 41. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1983 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 40, Sitzung, Seite 2820* D, Zeile 1: Statt „Dr. Probst" ist „Erhard" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 2. 12. Antretter * 2. 12. Böhm (Melsungen) * 2. 12. Büchner (Speyer) * 2. 12. Cronenberg (Arnsberg) 2. 12. Dr. Emmerlich 2. 12. Dr. Enders * 2. 12. Ertl 2. 12. Dr. Faltlhauser 2. 12. Francke (Hamburg) 2. 12. Frau Fuchs (Köln) 2. 12. Gansel * 2. 12. Frau Geiger 2. 12. Glombig 2. 12. Dr. Götz 2. 12. Günther 2. 12. Haase (Fürth) * 2. 12. Haase (Kassel) 2. 12. Dr. Hackel * 2. 12. Haehser 2. 12. Handlos 2. 12. Hartmann * 2. 12. Dr. Hauchler 2. 12. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 2. 12. Hoffmann (Saarbrücken) 2. 12. Dr. Holtz * 2. 12. Dr. Hornhues * 2. 12. Graf Huyn 2. 12. Ibrügger 2. 12. Immer (Altenkirchen) 2. 12. Jansen 2. 12. Kastning 2. 12. Kittelmann * 2. 12. Dr. Klein (Göttingen) 2. 12. Kolb 2. 12. Dr. Kreile 2. 12. Kroll-Schlüter 2. 12. Frau Krone-Appuhn ** 2. 12. Lenzer * 2. 12. Dr. h. c. Lorenz 2. 12. Dr. Müller * 2. 12. Offergeld 2. 12. Pauli 2. 12. Petersen 2. 12. Dr. Probst 2. 12. Rappe (Hildesheim) 2. 12. Rawe 2. 12. Reddemann * 2. 12. Dr. Rumpf * 2. 12. Sauer (Stuttgart) 2. 12. Schäfer (Mainz) 2. 12. Dr. Scheer * 2. 12. Schlaga 2. 12. Schmidt (München) * 2. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schröder (Hannover) 2. 12. Schulte (Unna) * 2. 12. Schwarz * 2. 12. Dr. Solms 2. 12. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 2. 12. Dr. Stark (Nürtingen) 2. 12. Stockleben 2. 12. Dr. Unland * 2. 12. Vogt (Kaiserslautern) * 2. 12. Frau Dr. Wex 2. 12. Windelen 2. 12. Dr. Wittmann 2. 12. Dr. Wulff * 2. 12. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. November 1983 beschlossen, dem Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern zuzustimmen. In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, zu dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof keinen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes zu stellen. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) (Drucksache 10/618) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"; hier: Rahmenplan 1984 bis 1987 (Drucksache 10/626) zuständig: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehende Vorlage absieht: Überplanmäßige Ausgabe; hier: Kap. 23 02 Tit. 836 02 - Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Kapital der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) (Drucksache 10/565) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehende Vorlage absieht: Entschließung des Europäischen Parlaments zum kleinen Grenzverkehr (Drucksache 9/2369) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 25. November 1983 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: 2862* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 358/79 über die in der Gemeinschaft hergestellten Schaumweine der Nummer 13 des Anhangs II der Verordnung (EWG) Nr. 337/79 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Bezeichnung und Aufmachung von Schaumwein und Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure (Drucksache 10/92 Nr. 66) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 1. Dezember 1983 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über den passiven Veredelungsverkehr (Drucksache 10/376 Nr. 21) Vorlage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften — Finanzielle Integration — (Drucksache 10/133 Nr. 10) Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Genehmigung des Abschlusses des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Anwendung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung (Drucksache 10/92 Nr. 23) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/683 Fragen 3 und 4): Welchen Kontrollen und gesetzlichen Vorschriften ist derjenige in der Bundesrepublik Deutschland unterworfen, der beabsichtigt, genetisch manipulierte Bakterien in die Umwelt freizusetzen? Welche Projekte der Sicherheitsforschung und der Technologiefolgenabschätzung für die Entwicklung und Anwendung gentechnischer Verfahren sind seit 1978 von der Bundesregierung gefördert worden? Zu Frage 3: Das Arbeiten mit Bakterien, die durch in-vitro neukombinierte Nukleinsäuren genetisch manipuliert worden sind, unterliegt den Richtlinien zum Schutz vor Gefahren durch in-vitro neukombinierte Nukleinsäuren (Fassung vom 7. August 1981). Die vom Bundeskabinett am 15. Februar 1978 beschlossenen Richtlinien sind für alle unmittelbar und mittelbar vom Bund geförderten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten verbindlich. Nach Nummer 17 Abs. 2 e ist die Freisetzung von Organismen, die neukombinierte Nukleinsäuren enthalten, nicht erlaubt. Das Bundesgesundheitsamt kann auf Antrag und nach Anhörung der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit Ausnahmen zulassen (Nummer 17 Abs. 3). Der mit den Richtlinien verfolgte Zweck, Leben und Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze vor der Gefahr übertragbarer Krankheiten zu schützen, wird auch durch das Bundesseuchengesetz, das Viehseuchengesetz und das Pflanzenschutzgesetz verfolgt. Sind manipulierte Bakterien auf Grund ihrer Eigenschaft Krankheitserreger im Sinne des Bundesseuchengesetzes, Tierseuchenerreger im Sinne des Viehseuchengesetzes oder schädliche Mikroorganismen im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes, so sind die Vorschriften der untengenannten Gesetze anzuwenden. In Betracht kommen z. B. §§ 64, 64 Abs. 2 Nummern 1-3, § 70 BSeuchenG, § 74 Abs. 1 ViehSG und §§ 24, 25 Abs. 1 Nummer 1 PflSchG. Zu Frage 4: Von der Bundesregierung werden oder wurden folgende Projekte der Sicherheitsforschung und der Technologiefolgenabschätzung gefördert: Bundesgesundheitsamt Berlin: Erarbeitung von Kriterien für die Zulassung neuer biologischer Sicherheitsmaßnahmen und sicherheitstechnische Überprüfung von Forschungsvorhaben durch die Zentrale Kommission. Universität Bielefeld: In Zusammenarbeit mit der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler. Gesellschaftliche Folgen neuer Biotechniken: Potential und Probleme der Anwendung von Techniken der Neukonstruktion von Genen und der Fortpflanzungsbiologie. Universität Heidelberg: Infektiosität von klonierter Hepatitis B-Virus-DNA in Primaten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 10/683 Fragen 8 und 9): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die US-Regierung ihre Mitglieder im Senat über die Stationierungsorte von Pershing II und Cruise Missiles informiert und diese Standorte auch in den Protokollen festgehalten sind, und warum informiert die Bundesregierung dann weder die Abgeordneten des Deutschen Bundestages noch die Öffentlichkeit über die Stationierungsorte der Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik Deutschland? Welchen Sinn hat nach Ansicht der Bundesregierung die Informationsverweigerung über die Standorte der Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik Deutschland, wenn es möglich ist, sich über den Umweg über die USA diese Informationen zu beschaffen? Zu Frage 8: Es trifft zu, daß in Sitzungen eines Unterausschusses des amerikanischen Kongresses im März und April 1983 Standorte genannt worden sind. Durch einen Fehler im administrativen Bereich sind diese teilweise in die Protokolle übernommen worden. Es liegt — besonders durch diesen Vorgang — kein Grund für die Bundesregierung vor, von der bisher gültigen Praxis abzuweichen. Zu Frage 9: Auf Grund der geltenden Bestimmungen war es Praxis aller bisherigen Bundesregierungen, Anfragen und Behauptungen zu Lagerorten nuklearer Waffen weder zu bestätigen noch zu dementieren. An dieser Position hält auch unsere Bundesregierung fest. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 2863* Die Bundesregierung hat mehrfach betont, daß sie bereit wäre, einer Bekanntgabe der Standorte in Ost und West sofort zuzustimmen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 10/683 Frage 91): Wird die Bundesregierung — wie in der Schweiz — die Verfütterung von Erdnußschrot, das als besonders aflatoxin-gefährdet gilt, an Kühe verbieten und eine Höchstmenge von 0,05 µg pro kg Rohmilch festsetzen, um vorsorglich den möglichen Gefahren einer Aflatoxin-Kontamination des Grundnahrungsmittels Milch zu begegnen? Höchstgehalte an Aflatoxin B1 in Futtermitteln sind in der Bundesrepublik erstmals 1973 festgelegt und zuletzt durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung vom 2. Mai 1983 (BGBl. I S. 505) von 0,02 auf 0,01 mg/kg Ergänzungsfuttermittel für laktierende Rinder, laktierende Schafe und laktierende Ziegen verschärft worden. Die Verschärfung ist inzwischen bei der EG nachvollzogen worden. Die für die Milchproduktion relevanten Höchstgehalte betragen z. Zt. EG-einheitlich 0,05 mg/kg Einzelfuttermittel und 0,01 mg/kg Mischfuttermittel. Bei Einhaltung des auch für die Verfütterung geltenden Höchstgehaltes von 0,01 mg/kg Futter ist die Einhaltung der von Ihnen genannten Höchstmenge von 0,05 µg/kg Rohmilch sichergestellt. Es ist bekannt, daß von Erdnußprodukten in besonderem Maße eine Gefährdung durch Aflatoxine ausgeht, jedoch können auch andere, insbesondere tropische oder subtropische, Futtermittel in unterschiedlichem Maße mit Aflatoxin belastet sein. Im Vorgriff einer EG-einheitlichen Regelung ist daher mit der vorher erwähnten Verordnung ein absoluter Höchstgehalt von 0,2 mg/kg Futtermittel festgesetzt worden, was bedeutet, daß Futtermittel mit mehr als 0,2 mg/kg Aflatoxin in der Bundesrepublik nicht mehr verkehrsfähig sind und somit auch nicht mehr eingeführt werden dürfen. Darüberhinaus muß die Einfuhr von Erdnüssen und Baumwollsaaten (einschließlich daraus hergestellter Einzelfuttermittel) angezeigt werden, um die Einfuhr durch Aflatoxin besonders gefährdeter Einzelfuttermittel besser kontrollieren zu können. Auf Grund der getroffenen Regelungen bedarf es keines zusätzlichen Verbots der Verfütterung von Erdnußschrot an Milchkühe. Zur Frage der Festsetzung eines Höchstgehaltes für Aflatoxin in Rohmilch wird sich der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in seiner Antwort zur Frage der Aflatoxinbelastung von Lebensmitteln äußern. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg CDU/ CSU (Drucksache 10/683 Fragen 92 und 93): Welche Schlußfolgerungen zur Begegnung des Waldsterbens zieht die Bundesregierung aus der bundesweiten Aufnahme der Waldschäden und den beiden parlamentarischen Anhörungen vor dem Innenausschuß und dem Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages? Welche kurzfristig wirksamen Maßnahmen einschließlich eventuell sofort wirksamer Übergangsregeln plant oder prüft die Bundesregierung? Zu Frage 92: Die Bundesregierung hat mit Besorgnis die neuen Zahlen über die erhebliche Zunahme der Waldschäden seit dem Sommer 1982 zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der Ursachen und der erforderlichen Maßnahmen sieht sich die Bundesregierung in ihren bisherigen Aussagen bestätigt. Bezüglich der Ursachen muß weiter davon ausgegangen werden, daß die Waldschäden in der Regel durch das Zusammenwirken mehrerer Faktoren verursacht werden. Dabei kommen sowohl Luftschadstoffe, insbesondere Schwefeldioxid, Stickoxide, Photooxidantien und Schwermetalle, als auch Faktoren wie Frost, Trockenheit, Schädlinge und waldbauliche Einflüsse in Frage. Die Schädigungsanteile der einzelnen Faktoren sind von Standort zu Standort verschieden. Trotz des noch fehlenden naturwissenschaftlichen Nachweises sprechen die Indizien dafür, daß Luftverunreinigungen und deren Umwandlungsprodukte eine wesentliche Ursache für die Waldschäden sind. Zu Frage 93: Die Bundesregierung wird daher ihr Aktionsprogramm „Rettet den Wald" konsequent durchführen. Im Mittelpunkt der Maßnahmen steht die weitere Emissionsbegrenzung für Luftschadstoffe auf nationaler, gemeinschaftlicher und internationaler Ebene. Das gilt für stationäre Anlagen ebenso wie für die Einführung bleifreien Benzins in Verbindung mit der Festlegung von Schadstoffgrenzwerten, die der Katalysatortechnik entsprechen. Besondere Aufmerksamkeit wendet die Bundesregierung der Einführung marktwirtschaftlich orientierter Instrumente zu. Sie hat daher die betroffenen Ressorts beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit bestehende Instrumente der Luftreinhaltung durch zusätzliche marktwirtschaftlich orientierte Instrumente ergänzt werden können. Da trotz aller Anstrengungen eine ausreichende Verringerung der Immissionen in den Waldschadensgebieten nicht kurzfristig zu erreichen ist, zumal ein sehr großer Teil der Immissionen — z. B. beim Schwefeldioxid im Durchschnitt ca. 50 % — aus ausländischen Quellen stammen, müssen unverzüglich alle geeigneten forstlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Vitalität der betroffenen Wälder zu stärken und die Schäden so weit wie möglich zu beheben, bis die angestrebte Luftqualität erreicht worden ist. Zur Förderung dieser Maßnahmen sollen für 1984 20 Millionen DM Bun- 2864* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 desmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" zur Verfügung gestellt werden, die zur Finanzierung von gezielten Düngungsmaßnahmen, dem Voran- und Unterbau in lückig gewordenen Beständen und für Wiederaufforstungen verwendet werden können. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 10/683 Fragen 94 und 95): Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Produktions- und Vermarktungskosten für Schweine zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in Brüssel bei der Europäischen Gemeinschaft dafür Sorge zu tragen, daß die Wettbewerbsverzerrungen durch das WIR-Programm in den Niederlanden, das Investitionen auch in der Landwirtschaft erheblich bezuschußt, endlich beseitigt werden? Zu Frage 94: Die Produktions- und Vermarktungskosten in der Schweinehaltung sind von zahlreichen Faktoren abhängig, die einen statistischen Vergleich zwischen zwei Ländern in der Gemeinschaft nicht zulassen. Zu den wichtigsten Faktoren gehören die Bestandsgröße, das Tiermaterial, die Futterkosten, die Haltungstechnik und die Art der Vermarktung. Wie Ihnen bekannt ist, hat die Schweineproduktion in einigen Regionen der Niederlande, aber auch in bestimmten Gebieten Norddeutschlands eine vergleichsweise hohe Konzentration erreicht. Die Unterschiede in den Produktionskosten zwischen diesen Regionen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden sind sicherlich geringer als im Vergleich zu Gebieten mit einer anderen Produktions- und Vermarktungsstruktur im gleichen Lande. Die günstige Infrastruktur mit den nahegelegenen Seehäfen in den Niederlanden und in Norddeutschland wirken sich kostensenkend auf die Preise von Zukauf-Futtermitteln aus. Schließlich wurden in den Hauptproduktionsgebieten der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland Vermarktungseinrichtungen (Versandschlachtereien) errichtet, die durch hohe Kapazitätsauslastung wesentlich kostengünstiger arbeiten als weniger gut ausgelastete Schlachthöfe in strukturschwächeren Gebieten. Zu Frage 95: Bei der investiven Förderung von Unternehmen in den Niederlanden auf Grund des niederländischen WIR-Gesetzes handelt es sich um eine allgemeine Maßnahme im Rahmen der Steuergesetzgebung, die nicht speziell die Landwirtschaft betrifft. Die im Rahmen dieses Gesetzes gewährten allgemeinen Investitionsprämien sind daher keine Beihilfen im Sinne des Art. 92 des EWG-Vertrages. Sie fallen daher auch nicht unter die besonderen Beihilfeverbote und -beschränkungen der Gemeinschaftsrichtlinie über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe (72/159/EWG). Das WIR-Gesetz ist insoweit vergleichbar mit der — allerdings nur vorübergehend gewährten — 10%igen Investitionszulage nach dem deutschen Beschäftigungsförderungsgesetz. Was den Umfang der Investitionsförderung nach dem WIR-Gesetz anbelangt, so ist dieser in den vergangenen Jahren ganz erheblich eingeschränkt worden. So sind die Basisprämien für Investitionen in Neugebäude von früher 23 % auf heute 14 %, bei Investitionen in bestehende Gebäude von früher 15 % auf heute 8 % verringert worden. Schließlich ist auch die regionale Prämienzulage, die für Investitionen in bestimmten benachteiligten Regionen der Niederlande zusätzlich vorgesehen war, seit August 1982 für Betriebe der Landwirtschaft ganz aufgehoben worden. Die derzeit bestehende Regelung nach dem WIR-Gesetz ist, da sie mit dem EWG-Vertrag und dem sekundären Gemeinschaftsrecht in Einklang steht, rechtlich nicht zu beanstanden. Eine Beseitigung wäre nur langfristig im Rahmen einer Steuerharmonisierung auf Gemeinschaftsebene zu erreichen. Dabei müßten allerdings auch Regelungen des deutschen Steuerrechts berücksichtigt und möglicherweise zur Disposition gestellt werden, wie etwa die Steuererleichterungen bei Investitionen in der Landwirtschaft auf Grund der §§ 76 und 78 der Einkommenssteuerdurchführungsverordnung. Auch sonstige steuerliche Rahmenbedingungen wie etwa die vermögensteuerlichen Belastungen müßten bei einer Harmonisierung angeglichen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Horst Peter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zwei Vorbemerkungen. Die eine richtet sich an Herrn Dr. Göhner in bezug auf die Möglichkeit und das Recht, Petitionen hier im Bundestag zur Debatte zu stellen. Ich meine, es ist voll im Einklang mit der Intention des Petitionsrechts, daß sich einzelne Personen oder mehrere Personen gemeinsam in Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung wenden. Ich meine, wenn unter Petitionen eine Vielzahl von Unterschriften steht, haben die Petenten auch das Anrecht darauf, ihre Argumente im Plenum deutlich wiederzufinden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Aber doch nicht durch die Zahl der Unterschriften!)

    Zweitens behält sich meine Fraktion dieses Recht ebenfalls vor,

    (Dr. Blank [CDU/CSU]: Neuerdings!)

    immer dann, wenn wir es für notwendig halten,
    auch Einzelpetitionen aus Sammelübersichten her-
    2856 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983
    Peter (Kassel)

    auszugreifen und hier im Plenum zur Debatte und zur Abstimmung zu stellen.

    (Berger [CDU/CSU]: Das hat Herr Göhner auch nicht bestritten! — Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Als Regierungspartei haben Sie das aber nicht gemacht!)

    Eine zweite Vorbemerkung: Ich gehöre im Unterschied zu den beiden Vorrednern zu denjenigen, die am Ortstermin teilgenommen haben. Ich bekenne mich schuldig, ich bin der Verursacher dieses Ortstermins, weil ich gemeint habe, bei Umweltfragen müsse man sich einen persönlichen Eindruck schaffen. Ich meine allerdings, aus den Unterlagen und dem ausführlichen Protokoll kann jeder, der nicht am Ortstermin teilnimmt, sich eine Meinung bilden und diese Meinung voll zum Ausdruck bringen.
    Die SPD-Fraktion wird bei ihrem Ausschußvotum bleiben. Das Ja zur Ausschußvorlage ist allerdings ein Ja mit erheblichen Vorbehalten. Im Hinblick auf die Raketendebatte könnte man neudeutsch sagen: ein konditioniertes Ja. Das Ja ist nach meiner Auffassung die einzige Chance, dem Anliegen der Petenten Erfolgsmöglichkeiten zu lassen, eine Erweiterung des Standortübungsplatzes Kerstlingerröder Feld bei Göttingen zu verhindern.
    Im Unterschied 'zu den GRÜNEN sind wir der Meinung, daß der Punkt b der Vorlage wirklich die einzige Möglichkeit ist. Dieser Eindruck beruht eben auf dem Ortstermin, auf den Aussagen des Protokolls, daß die niedersächsische Landesregierung mit der Bundesregierung in Verhandlungen über Nutzungsverträge steht und bei diesen Nutzungsverträgen die alte Landtagsposition, mit dem Landbeschaffungsgesetz sei die Prüfung abgeschlossen, bei den Verhandlungen über Nutzungsverträge wieder einbringen kann.
    Die Bundesregierung weigert sich, in einem bereits 1973 rechtlich abgeschlossenen Verfahren nach dem Landbeschaffungsgesetz freiwillig eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Richtlinien der Bundesregierung vorzunehmen. Das war unsere Intention im Ausschuß. Das finden wir befremdlich, da einerseits das Thema „Schutz des Waldes" erhebliche Bedeutung gewonnen hat und da andererseits das Umweltbewußtsein insgesamt gestiegen ist. Die Verweigerung signalisiert, daß sich in dem Zielkonflikt Schutz der Natur und Belange der Bundeswehr auf seiten der Bundesregierung offensichtlich der Wandel des Bewußtseins nicht oder noch nicht mitvollzogen hat. Die Verweigerung läßt den Eindruck aufkommen, daß die Reden von den Maßnahmen gegen das Waldsterben leere Worte sind, bestenfalls für Sonntagsreden geeignet.
    Uns schien eine dem veränderten Bewußtsein Rechnung tragende neue Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, zumal das Land Niedersachsen bereits 1973 nur unter Zurückstellung von erheblichen Bedenken zugestimmt hat, den Standortübungsplatz zu erweitern. Durch die Weitergabe der Petition an den Niedersächsischen Landtag — Punkt b des Beschlusses —, auf unsere Initiative in den Beschluß aufgenommen, soll erreicht werden, daß der Niedersächsische Landtag und die dortige Landesregierung noch einmal nach dem niedersächsischen Waldgesetz und dem Naturschutzgesetz prüfen, ob die Erweiterung den neuen Umwelterfordernissen entspricht. Die niedersächsische Landesregierung, die sich auf ihr Engagement gegen das Waldsterben — aus einer Antwort der Bundesregierung an den Abgeordneten Wolfgramm geht das hervor - soviel zugute hält, kann den Abschluß von Nutzungsverträgen für das betreffende Waldgebiet verweigern bzw. so lange hinausschieben, bis die zu erwartenen Folgeschäden des Schneiseneinschlags von bis zu 15 m Breite in Hinblick auf Windbruch, Sonnenbrand, Schädlingsbefall, Verletzung des Wurzelgeflechts, Wasserabfluß und Übernässung gutachtlich geprüft sind. Das ist bisher nicht oder nicht ausreichend geschehen.
    Die Bundeswehr, die zehn Jahre lang von der Genehmigung, den Standortübungsplatz zu erweitern, keinen Gebrauch gemacht hat, ist meines Erachtens durchaus in der Lage, weiterhin einen angemessenen Zeitaufschub zu ertragen. Auch scheinen mir noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, durch Umorganisation des Übungsbetriebs den Holzeinschlag überhaupt zu vermeiden, beispielsweise durch Verlagerung des infanteristischen Übungsbetriebs in den für die Erweiterung des Platzes vorgesehenen Bereich und die intensivere Nutzung des jetzigen Geländes für Panzer.
    Da über die Nutzungsverträge nach meiner Kenntnis bereits intensiv verhandelt wird, wird durch den Beschluß erreicht, daß sich der Niedersächsische Landtag des Themas noch einmal annehmen kann. Deshalb empfehle ich den Petenten eine erneute Petition an den Niedersächsischen Landtag. Die Alternative, die Bundesregierung zu einer erneuten Überprüfung der Belange des Umweltschutzes zu bringen, hat sich als aussichtslos erwiesen, obwohl wir eine Fülle von Landvorhaltemaßnahmen aus der Zeit Anfang der 70er Jahre haben, die insgesamt tatsächlich zu einer Gefährdung der Waldbestände durch mechanische Eingriffe führen könnten, und ich es für notwendig halte, daß das irgendwo in den Gremien der Bundesregierung mal diskutiert wird.
    Der Punkt a der Beschlußvorlage soll sicherstellen, daß im Falle eines Scheiterns des Versuchs, die Erweiterung erneut zu überprüfen, wenigstens der Waldeinschlag so gering wie möglich gehalten wird.

    (Frau Berger [Berlin]: [CDU/CSU]: Das ist doch exakt unser Vorschlag!)

    — Weil das der Vorschlag ist, haben wir ja auch dieses konditionierte Ja formuliert.
    Abschließend, Herr Kollege Berger, muß noch vermerkt werden, daß es mich äußerst entfremdet hat, wenn in einer Stellungnahme des Verteidigungsministeriums der Satz auftaucht: „Die Petitionen haben nach Auffassung des Bundesverteidigungsministers keinen unmittelbaren aktuellen Bezug, sondern sind auf den allgemeinen und offenbar im Wachsen begriffenen Widerstand der Bürger gegen Planungen der Bundeswehr zurückzuführen."
    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 2857
    Peter (Kassel)

    Herr Staatssekretär Würzbach, diese Petitionen hatten einen ganz aktuellen Bezug, den Bezug nämlich, möglichst viel des Göttinger Waldes zu retten. Wenn das das Verständnis ist, wie man konkrete Bürgeranliegen in Petitionen in einen möglicherweise politisch tatsächlich so von Ihnen gesehenen Zusammenhang stellt, dann sollte im Bereich des Bundesverteidigungsministeriums das Verständnis des Petitionsrechts tatsächlich mal überprüft werden. Daß so etwas geschieht, daß solche Petitionen kommen, daran muß sich die Obrigkeit gewöhnen. Es ist Ausdruck gesteigerter Sensibilität bei den Bürgern.
    Ich bin mir bewußt, daß auch der heutige Beschluß die Anliegen der Bürgerinitiativen nicht befriedigt. Ich habe einen sehr kritischen Brief einer Petentin vorliegen. Aber ich meine, daß durch diesen Beschluß die Türen für weitere Beratungen des Themas nicht zugeschlagen sind, sondern daß eine echte Chance besteht, die Umweltverträglichkeitsprüfung unter zeitgemäßen Gesichtspunkten noch einmal vorzunehmen. Deshalb bleiben wir bei unserer Ausschußvorlage und stimmen gegen den Antrag der GRÜNEN.
    Schönen Dank!

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Neuhausen.

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    Rede von Friedrich Neuhausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die erste Adventwoche nähert sich ihrem Ende, und ich benutze die Gelegenheit, nach ausführlichem Studium der Unterlagen — denn ich war auch nicht bei dem Ortstermin, um das gleich zu bekennen — einer ganzen Reihe von Beteiligten zu danken, die an der Behandlung dieser Petitionen teilgenommen haben. Denn wenn man sich noch einmal sehr gründlich mit den ausführlichen Unterlagen beschäftigt, dann kann man feststellen, daß es eine ganze Reihe von Leuten gibt, denen man danken muß. Zu denen gehören natürlich in erster Linie auch die Petenten. Sie haben aus ihrer Sorge um die Erhaltung der Natur, um die Sicherung der Naherholung in der Nachbarschaft der Stadt Göttingen und um die Eindämmung einer befürchteten Lärmbelästigung für die Anwohner der nächstgelegenen Gemeinde immer wieder neue Fragen gestellt und immer wieder neue Anregungen gegeben. Ich finde, das ist ein Bürgerrecht.
    Zu danken ist natürlich auch verschiedenen Abgeordneten dieses Hauses, die nicht unmittelbar zum Petitionsausschuß gehören, die sich — es wurde schon gesagt — wie mein Kollege Torsten Wolfgramm bereits im Februar 1981 in einer Anfrage oder mit sonstigen Initiativen um Klärung, um Prüfung und um eine angemessene Lösung bemüht haben. Aber vor allem ist natürlich den Berichterstattern des Ausschusses und der Frau Vorsitzenden — das ist schon geschehen — zu danken.
    Zu danken ist aber auch den beteiligten Behörden. Das sieht man ganz deutlich, wenn man die Unterlagen studiert. Es ist geradezu beispielhaft, möchte ich sagen, für andere Fälle, wie hier doch im Gespräch um einen Kompromiß gerungen worden ist. Das geht aus den Unterlagen ganz eindeutig hervor. Das hat natürlich auch einen Bezug zur Zukunft. Denn das verpflichtet dazu, bei der Verwirklichung der Planung die in Aussicht gestellten Maßnahmen mit der größtmöglichen Schonung des Waldgeländes, mit Rekultivierung und unter Beachtung des Lärmschutzes tatsächlich in dieser entgegenkommenden Form mit aller Sorgfalt in Angriff zu nehmen.
    Meine Damen und Herren, die Planung dieses Standortübungsplatzes geht — das wurde hier schon gesagt — in ihren Anfängen über ein Jahrzehnt zurück. Wenn von den Petenten — auch im Ausschuß — gesagt worden ist, daß sich in dieser Zeit j a nicht nur die Erkenntnisse über die Notwendigkeit des Umweltschutzes verstärkt haben und neue Entwicklungen eingetreten sind — das Stichwort „Waldsterben" wurde genannt —, die bei einem Eingriff in die Natur stärkere Beachtung als früher üblich finden sollten, sondern sich auch ganz allgemein die Sensibilität der Bevölkerung erhöht hat — Herr Peter hat das gesagt —, dann ist das ganz richtig und nur zu unterstreichen, und richtig ist auch, daß die Tatsache längerer Planung nicht von der Berücksichtigung neuer Gesichtspunkte entbinden kann und darf.
    Aber, meine Damen und Herren, es gilt auch: Dann, wenn man diese Standpunkte absolut setzt, ist natürlich überhaupt keine Lösung mehr befriedigend, die in irgendeiner Weise zu Eingriffen führt. Das gilt nicht nur für diesen, sondern auch für viele andere Fälle, denen wir in unseren Wahlkreisen ständig begegnen. Da es sich bei Problemlösungen nicht um die Konfrontation einander ausschließender absoluter Standpunkte handeln kann, sondern um die realistische Abschätzung von Notwendigkeiten und Möglichkeiten handeln muß, kommt es — und kam es auch hier — darauf an, nach Kompromissen und nach einem Ausgleich zu suchen. Dies ist meines Erachtens das Bestreben aller Beteiligten gewesen.
    Es wurde schon darauf hingewiesen, daß j a — das darf nicht vergessen werden — nicht erst jetzt, im Rahmen der Bearbeitung der vorliegenden Petition, sondern bereits früher in den Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der niedersächsischen Landesregierung die Prüfung der Umweltverträglichkeit und des Naturschutzes eine wichtige Rolle gespielt hat, daß auch entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden und daß das Problem der Erweiterung außerdem — auch das wurde bereits gesagt — schon Gegenstand von zwei Petitionen an den Niedersächsischen Landtag war und dort zuletzt noch im März dieses Jahres behandelt wurde.
    Die Planung hatte also im Verlaufe dieser Prüfungen bereits Veränderungen erfahren. Das Land Niedersachsen hatte Auflagen wie z. B. die Beschränkung der Abholzung auf das geringstmögliche Maß oder den Zugang für die Bevölkerung in übungsfreien Zeiten erteilt.
    2858 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983
    Neuhausen
    Aber, meine Damen und Herren, auch hier ergeben sich — das bitte ich einmal zu beachten — natürlich im Laufe der Entwicklungen Spannungsverhältnisse. Damals, als diese Auflagen erteilt wurden, galt der offene Zugang der Bevölkerung zu allen Waldflächen als ein erstrebenswertes Ziel. Heute ist das unter den Gesichtspunkten der Ökologie ganz anders zu betrachten, jedenfalls da und dort, und es ist gerade ein Verdienst der Bundeswehr, daß sie an bestimmten Stellen durch besondere Bemühungen Schutzräume für Fauna und Flora schafft, die zerstört würden, wenn das Gelände völlig offen wäre. Das will ich nicht auf den Platz, um den es jetzt geht, beziehen, aber ich möchte auch dadurch die in all den Jahren eingetretenen Veränderungen in den Anschauungen charakterisieren.
    Meine Damen und Herren, wenn wir die Verteidigungsnotwendigkeit und -fähigkeit bejahen — und das tun wir —, werden Übungsmöglichkeiten benötigt. Die Frage nach der Unabweislichkeit dieser Erweiterung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Übung und Ausbildung wurde j a bei der Ortsbesichtigung durch den Ausschuß noch einmal eingehend erörtert.
    Meine Damen und Herren, mich hat etwas berührt, was in diesen Unterlagen zu lesen war. Ich war nicht dabei, kann das jetzt also nur etwas theoretisch nachempfinden, aber wenn in diesem Zusammenhang der Kommandeur des Panzergrenadierbataillons ausführt, ihn bedrücke das Bewußtsein, im Verteidigungsfall möglicherweise mit Soldaten ins Gefecht zu gehen, die nur deshalb ihr Leben lassen müssen, weil sie im Frieden nicht genug ausgebildet wurden,

    (Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/ CSU)

    so ist das natürlich ein Gesichtspunkt, der einen nicht unberührt lassen darf.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Dennoch sind in der Schlußphase der Behandlung der Petition noch einmal alle Bedenken zur Sprache gekommen. Die Frage nach alternativen Lösungen bis hin zur Prüfung der Kosten für die Inanspruchnahme ausländischer Übungsgelände ist erneut aufgeworfen worden. Ich finde, das ist ein reiches Maß an Überlegung und Erörterung. Es sind dann eben auch noch einmal — aber nicht erst jetzt zuletzt, sondern schon im Verlaufe der ganzen Behandlung der Petition — die Anregungen, die hier schon genannt worden sind, verstärkt worden, daß nämlich die Panzertrassen auch forstwirtschaftlich genutzt werden und daß deshalb die vorhandenen Waldwege weitgehend in den Trassenbau einbezogen werden könnten. Voraussetzung dafür ist natürlich — das ist das Ziel der Beschlußvorlage —, daß sich der Bundesminister der Verteidigung nachdrücklich mit den betroffenen Gebietskörperschaften ins Benehmen setzt, um die Nutzung der vorhandenen Wege beim Trassenbau zu ermöglichen. Insofern soll die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen werden.
    Ein anderes schließt sich an das an, was der Kollege Peter gesagt hat. Die Petition soll noch einmal dem Niedersächsischen Landtag zur Kenntnis gebracht werden — in der Hoffnung und auch mit dem Anspruch, daß beim Abschluß der Nutzungsverträge die Bestimmungen des niedersächsischen Landeswaldgesetzes mit dem Ziel der größtmöglichen Erhaltung des Waldes berücksichtigt werden.
    Wir würden es bedauern, wenn die Petenten diese Beschlüsse als einen Mißerfolg ihrer Bemühungen ansähen. Im Gegenteil. Sie haben ihren Beitrag dazu geleistet, daß die vorliegende Planung Gegenstand einer, wie ich finde, beispielhaften, besonders gründlichen Prüfung und Erörterung wurde.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)