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    Plenarprotokoll 10/40 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 40. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1983 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Frau Hoffmann (Soltau) 2699 A Wahl des Abg. Dr. Miltner als Stellvertreter im Vermittlungsausschuß 2699 B Wahl des Abg. Dr. Miltner als Stellvertreter in der Parlamentarischen Kontrollkommission 2699 B Bestimmung des Abg. Helmrich als Stellvertreter des Gremiums gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses 2699 B Wahl des Abg. Glos als stellvertretendes Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 2699 B Begrüßung des Ministerpräsidenten der Republik Irland, Mr. Garrett FitzGerald 2731A Aktuelle Stunde betr. offizieller Besuch des südafrikanischen Außenministers Botha in Bonn Schwenninger GRÜNE 2699 C Dr. Hornhues CDU/CSU 2700 C Verheugen SPD 2701 C Ronneburger FDP 2702 C Genscher, Bundesminister AA 2703 B Dr. Hauchler SPD 2705 A Dr. Althammer CDU/CSU 2706 A Brück SPD 2707 C Daweke CDU/CSU 2708 B Graf Huyn CDU/CSU 2709 C Voigt (Frankfurt) SPD 2710 B Dr. Jannsen GRÜNE 2711 B Ertl FDP 2711 D Vizepräsident Frau Renger 2713 B Zweite und Dritte Beratung des Entwurfs eines Fünfunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — aus Drucksache 10/183 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksachen 10/684, 10/697 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze — aus Drucksache 10/183 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksachen 10/684, 10/697 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/685 — Krey CDU/CSU 2713D, 2715A Fischer (Frankfurt) GRÜNE 2713 D Dr. Schmude SPD 2714D, 2717 B Schily GRÜNE 2722 B II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1983 Kleinert (Hannover) FDP 2725 C Spilker CDU/CSU 2728 A Schily GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 2731 B Fischer (Frankfurt) GRÜNE (zur GO) 2731 C Dr. Schäuble CDU/CSU (zur GO) 2732 A Namentliche Abstimmungen 2732 C, D, 2735B, C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Europäischer Rat in Athen am 6. Dezember 1983 — Drucksache 10/663 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für die Verordnung (EWG) des Rates zur Stärkung der gemeinsamen Handelspolitik und insbesondere des Schutzes gegen unlautere Handelspraktiken — Drucksachen 10/472, 10/596 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften — Die künftige Finanzierung der Gemeinschaft Vorlage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften Die künftige Finanzierung der Gemeinschaft: Vorschlag für einen Beschluß über die eigenen Mittel — Drucksachen 10/358 Nr. 48, 10/329, 10/576 — Dr. Hauff SPD 2756 D Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 2761C Kleinert (Marburg) GRÜNE 2764 A Dr. Rumpf FDP 2766 B Genscher, Bundesminister AA 2767 C Hoffmann (Saarbrücken) SPD 2770 D Schartz (Trier) CDU/CSU 2774 A Gallus FDP 2775C Dr. Schwörer CDU/CSU 2777 A Borchert CDU/CSU 2778 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Roth, Reuschenbach, Dr. Jens, Junghans, Hoffmann (Saarbrücken), Urbaniak, Stiegler, Schluckebier, Wieczorek (Duisburg), Dr. von Bülow, Dr. Ehrenberg, Jung (Düsseldorf), Frau Dr. Martiny-Glotz, Dr. Mitzscherling, Rohde (Hannover), Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Wolfram (Recklinghausen), Zeitler, Meininghaus, Sieler, Stockleben, Grobecker, Waltemathe, Brück, Frau Steinhauer, Liedtke, von der Wiesche, Menzel, Purps, Reschke, Toetemeyer, Lohmann (Witten), Grunenberg, Dr. Klejdzinski und der Fraktion der SPD Sicherung der Arbeitsplätze in den Stahlstandorten — Drucksache 10/578 — Reuschenbach SPD 2779 C Dr. Lammert CDU/CSU 2782 A Burgmann GRÜNE 2784 D Beckmann FDP 2787 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 2790 A Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 10/562 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. de With, Frau Blunck, Bachmaier, Catenhusen, Frau Dr. Czempiel, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dr. Diederich (Berlin), Egert, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Frau Fuchs (Köln), Frau Fuchs (Verl), Frau Dr. Hartenstein, Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Kuhlwein, Lambinus, Lutz, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau MatthäusMaier, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Peter (Kassel), Frau Renger, Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schmidt (München), Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Dr. Soell, Frau Steinhauer, Stiegler, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Frau Weyel, Frau Zutt und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum besseren Schutz der Opfer von Sexualdelikten — Drucksache 10/585 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Besserer Schutz der Opfer von Sexualstraftaten — Drucksache 10/580 — Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1983 III Frau Schoppe GRÜNE 2793 D Lowack CDU/CSU 2795 B Engelhard, Bundesminister BMJ 2798 D Dr. de With SPD 2800 D Kleinert (Hannover) FDP 2803 B Beratung des Berichts der Bundesregierung zur Frage, ob bundesgesetzliche Grundlagen zur Finanzierung von Frauenhäusern geschaffen werden können — Drucksache 10/291 — Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 2805 B Frau Dr. Czempiel SPD 2806 B Frau Männle CDU/CSU 2807 C Frau Potthast GRÜNE 2809 C Eimer (Fürth) FDP 2810 D Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung — aus Drucksache 10/171 — Erste Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/668 — 2811 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. Februar 1981 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL" vom 13. Dezember 1960 und zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 12. Februar 1981 über Flugsicherungs- Streckengebühren — Drucksache 10/182 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 10/622 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/661 — 2812A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Verwendung von Mietfahrzeugen im Güterkraftverkehr Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den Straßengüterverkehr zwischen den Mitgliedstaaten Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 11 über die Beseitigung von Diskriminierungen auf dem Gebiet der Frachten und Beförderungsbedingungen gemäß Artikel 79 Absatz 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksachen 10/168 'Nr. 2, 10/603 — 2812 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über Zinszuschüsse für bestimmte im Rahmen des Europäischen Währungssystems gewährte Darlehen — Drucksachen 10/376 Nr. 100, 10/599 — 2812 D Beratung der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1983 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Bemerkungen zur Jahresrechnung des Bundes 1981) — Drucksache 10/574 — 2812 D Fragestunde — Drucksache 10/683 vom 25. November 1983 — Vorübergehende Anerkennung der Abschlüsse bestimmter Berufsfachschulen als Berufsausbildungsabschlußprüfung MdlAnfr 41 25.11.83 Drs 10/683 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW 2737 C, D, 2738A ZusFr Frau Steinhauer SPD 2737 D ZusFr Kuhlwein SPD 2738 A Hilfe der Bundesregierung für in Not geratene iranische Studenten MdlAnfr 44 25.11.83 Drs 10/683 Vahlberg SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW 2738 B, C, D ZusFr Vahlberg SPD 2738C,D Umbildung der Bundesregierung MdlAnfr 1 25.11.83 Drs 10/683 Würtz SPD Antw StMin Dr. Jenninger BK 2739 A, B, C, D ZusFr Würtz SPD 2739A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 2739 B ZusFr Kuhlwein SPD 2739 B IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1983 ZusFr Dr. Sperling SPD 2739 B ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 2739 C ZusFr Dr. Scheer SPD 2739 C ZusFr Frau Steinhauer SPD 2739 D Beurteilung der türkischen Wahlen vom 6. November 1983 im Hinblick auf eine Demokratisierung MdlAnfr 45 25.11.83 Drs 10/683 Schneider (Berlin) GRÜNE Antw StMin Möllemann AA 2740 A, B, C, D, 2741A ZusFr Schneider (Berlin) GRÜNE 2740A,B ZusFr Frau Gottwald GRÜNE 2740 C ZusFr Würtz SPD 2740 D ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 2741 A Vorschläge der Sowjetunion zur Reduzierung ihrer Mittelstreckenwaffen; Behauptungen einzelner Mitglieder der Bundesregierung über eine Abweichung der öffentlichen sowjetischen Abrüstungsangebote von den in Genf unterbreiteten Vorschlägen MdlAnfr 48, 49 25.11.83 Drs 10/683 Dr. Scheer SPD Antw StMin Möllemann AA 2741 A, C, D, 2742 A, B, C ZusFr Dr. Scheer SPD 2741C, 2742 B ZusFr Schily GRÜNE 2741 D ZusFr Würtz SPD 2741 D, 2742 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 2741 D Gegenseitige Überstellung politischer Flüchtlinge vor dem Gipfeltreffen der Präsidenten von Kenia, Tansania und Uganda; Erklärung von Dissidenten zu unerwünschten Personen in diesen Ländern; Auswirkungen auf den Zustrom neuer Asylanten in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 50, 51 25.11.83 Drs 10/683 Dr. Hüsch CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 2742 C, D, 2743B, C ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 2743B, C Rückwirkungen des bis über das Jahr 2003 hinaus verlängerten sowjetisch-finnischen Freundschaftsvertrages auf Deutschland und seine Verbündeten angesichts der darin enthaltenen Konsultationsklausel MdlAnfr 52 25.11.83 Drs 10/683 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 2743 C, D, 2744A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 2743 D ZusFr Dr. Sperling SPD 2744 B Kriterien für die Aufnahme linksextremistischer Organisationen in den Verfassungsschutzbericht bei gleichzeitiger Streichung rechtsradikaler Organisationen; Bezeichnung der GEW als kommunistisch beeinflußte Organisation wegen der Durchführung des Kölner Kongresses „Pädagogen gegen Rüstungswahnsinn" MdlAnfr 59, 60 25.11.83 Drs 10/683 Dr. Jannsen GRÜNE Antw PStSekr Spranger BMI 2744C, 2745 A, B, C, D, 2746A, B, C ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 2745A, 2746A ZusFr Frau Gottwald GRÜNE 2745B, 2746 B ZusFr Peter (Kassel) SPD 2745 B ZusFr Dr. Sperling SPD 2745C, 2746 C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 2746 B ZusFr Kuhlwein SPD 2746 C Erwähnung der Initiative „Pädagogen gegen den Rüstungswahnsinn" im Verfassungsschutzbericht 1982 MdlAnfr 61, 62 25.11.83 Drs 10/683 Frau Nickels GRÜNE Antw PStSekr Spranger BMI 2746 D, 2747 A, B, C, D, 2748 A, C ZusFr Frau Nickels GRÜNE 2747 A, B, 2748 B ZusFr Frau Gottwald GRNE 2747 B ZusFr Krizsan GRÜNE 2747 C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 2747 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 2747 D ZusFr Dr. Sperling SPD 2748 C Zielsetzung der für Dezember 1983 und Januar 1984 angekündigten „Nationalen Widerstandstage"; Linksextremistischer Einfluß auf diese Aktionen MdlAnfr 63 25.11.83 Drs 10/683 Kalisch CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 2748D, 2749B, C ZusFr Kalisch CDU/CSU 2749 A ZusFr Kuhlwein SPD 2749 B ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 2749 B ZusFr Peter (Kassel) SPD 2749 C Einfluß der SDAJ auf den unter dem Motto „Schülerpower gegen Raketenbauer" stattfindenden „Ersten bundesweiten Schülerkongreß" MdlAnfr 64 25.11.83 Drs 10/683 Kalisch CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 2749C, 2750A,B ZusFr Kalisch CDU/CSU 2750A ZusFr Dr. Sperling SPD 2750A ZusFr Kuhlwein SPD 2750 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1983 V Auswirkung des langanhaltenden Niedrigwasserstands des Rheins auf die Trinkwasserversorgung; Entwicklung der Schadstoffbelastung MdlAnfr 65, 66 25.11.83 Drs 10/683 Müller (Düsseldorf) SPD Antw PStSekr Spranger BMI 2750 C, D, 2751A, B ZusFr Müller (Düsseldorf) SPD 2750C, D, 2751A Verkauf von mit Katalysatoren ausgerüsteten Fahrzeugen vor dem 1. Januar 1986 MdlAnfr 73 25.11.83 Drs 10/683 Schmidbauer CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 2751 B,C ZusFr Schmidbauer CDU/CSU 2751C Beschaffung umweltfreundlicher Kraftfahrzeuge durch die öffentliche Hand MdlAnfr 74 25.11.83 Drs 10/683 Schmidbauer CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 2751D, 2752A ZusFr Dr. Sperling SPD 2752 A Verstärkte Einführung von Umweltthemen in den Schulunterricht MdlAnfr 75 25.11.83 Drs 10/683 Seesing CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 2752 A Benutzung des Informations- und Dokumentationssystems des Umweltbundesamtes (UMPLIS) durch die Öffentlichkeit MdlAnfr 76 25.11.83 Drs 10/683 Seesing CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 2752 C Auswirkungen der türkischen Wahlen vom 6. November 1983 auf die Auslieferungspraxis der Bundesregierung MdlAnfr 79 25.11.83 Drs 10/683 Schneider (Berlin) GRÜNE Antw PStSekr Erhard BMJ 2752 D Benachteiligung der Besitzer selbstgenutzten Wohnungseigentums durch das Auslaufen des Heizenergiesparprogramms MdlAnfr 82, 83 25.11.83 Drs 10/683 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 2753A, B, C, D, 2754A ZusFr Dr. Sperling SPD 2753C, D ZusFr Müntefering SPD 2754 A Beteiligung bundeseigener Unternehmen an ausländischen Unternehmen; Belastung des Bundeshaushalts durch Verluste eines bundeseigenen Unternehmens in den USA MdlAnfr 84, 85 25.11.83 Drs 10/683 Uldall CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 2754 B, C, D, 2755A ZusFr Uldall CDU/CSU 2754 B, C, D Stabilisierung der Bergbauförderung sowie Sicherung der Arbeitsplätze der Bergbauzuliefererindustrie MdlAnfr 86, 87 25.11.83 Drs 10/683 Wolfram (Recklinghausen) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 2755 A, C, D, 2756A, B ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 2755C, 2756 A, B Nächste Sitzung 2813 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2815* A Anlage 2 Erklärung der Abg. Frau Matthäus-Maier (SPD) nach § 31 Abs. 1 GO 2815* B Anlage 3 Gründe für die geringe Inanspruchnahme des innerdeutschen Jugendaustausches MdlAnfr 2 25.11.83 Drs 10/683 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB 2815* D Anlage 4 Verkürzung der Fristen für die Gewährung einer Heiratserlaubnis in Rumänien auf Grund der KSZE-Schlußakte; Rückläufigkeit der Zahl der Ausreisen von Deutschen aus Polen MdlAnfr 46, 47 25.11.83 Drs 10/683 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA 2816* C Anlage 5 Förderung privater deutscher Samstagsschulen im Ausland, insbesondere in den USA, im Interesse der Pflege der deutschen Sprache und Kultur MdlAnfr 53 25.11.83 Drs 10/683 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA 2817* B VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1983 Anlage 6 Beurteilung der von Honduras ausgehenden, von den USA unterstützten militärischen Angriffe gegen Nicaragua MdlAnfr 54 25.11.83 Drs 10/683 Klose SPD SchrAntw StMin Möllemann AA 2817* C Anlage 7 Nachweis einer gesicherten Entsorgung durch Endlagerung abgebrannter Brennelemente oder durch Wiederaufarbeitung; Gewährleistung einer breiten Unterstützung der Stiftung „Wald in Not — Gemeinschaftswerk zur Rettung des Waldes" MdlAnfr 55, 56 25.11.83 Drs 10/683 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI 2817* D Anlage 8 Unterschiede bei den Beanstandungen des UN-Flüchtlingskommissars im ersten und im zweiten Bericht über die Situation in Asylantenlagern MdlAnfr 57, 58 25.11.83 Drs 10/683 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP SchrAntw PStSekr Spranger BMI 2818*C Anlage 9 Gefährdung der Trinkwasserversorgung durch den langanhaltenden Niedrigwasserstand des Rheins; Novellierung des Abwasserabgabengesetzes MdlAnfr 67, 68 25.11.83 Drs 10/683 Deres CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI 2819*B Anlage 10 Verringerung der Gewässerbelastung mit kritischen Stoffen durch Aktualisierung des § 7 a des Wasserhaushaltsgesetzes auf den neuesten Stand MdlAnfr 69, 70 25.11.83 Drs 10/683 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI 2819*C Anlage 11 Absprachen des Bundesministers des Innern mit der Türkei über Waffenexporte und die Behandlung türkischer Asylbewerber MdlAnfr 77 25.11.83 Drs 10/683 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI 2820* B Anlage 12 Zahl und Positionen der seit dem 1. Januar 1983 durch die Bundesbehörden eingestellten Frauen MdlAnfr 78 25.11.83 Drs 10/683 Frau Odendahl SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI 2820* B Anlage 13 Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Flick-Ermittlungsverfahren; Äußerung von Bundeskanzler Dr. Kohl über ein unabhängiges Gerichtsverfahren MdlAnfr 80, 81 25.11.83 Drs 10/683 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Erhard BMJ 2820* C Anlage 14 Einholung von Preisangeboten ausländischer Fluggesellschaften für Flüge zur „Deutschen Leistungsschau 84" in Japan; Inanspruchnahme von Billigtarifen durch die Bundesregierung MdlAnfr 88, 89 25.11.83 Drs 10/683 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 2821*A Anlage 15 Angebot des norwegischen Ministerpräsidenten Willoch zur verstärkten Lieferung von Erdgas an EG-Länder MdlAnfr 90 25.11.83 Drs 10/683 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 2821*C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1983 VII Anlage 16 Ablehnung von Fortbildungsmaßnahmen in der Katastrophenmedizin durch Ärzte MdlAnfr 98 25.11.83 Drs 10/683 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Vogt BMA 2821* D Anlage 17 Zusätzliche Ausbildungsplätze durch die „Verordnung zur Verbesserung der Ausbildung Jugendlicher" von 1. August 1983; Konsequenzen aus der Kritik an der Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes MdlAnfr 99, 100 25.11.83 Drs 10/683 Gilges SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 2822* B Anlage 18 Zeitraum zwischen Klageeinreichung und Eröffnung des Verfahrens in der ersten Instanz vor den deutschen Arbeitsgerichten MdlAnfr 103 25.11.83 Drs 10/683 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 2822* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1983 2699 40. Sitzung Bonn, den 1. Dezember 1983 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 2. 12. Antretter * 2. 12. Böhm (Melsungen) * 2. 12. Büchner (Speyer) * 2. 12. Cronenberg (Arnsberg) 2. 12. Dr. Emmerlich 2. 12. Dr. Enders * 2. 12. Frau Fuchs (Köln) 2. 12. Gansel * 2. 12. Haase (Fürth) * 2. 12. Haase (Kassel) 2. 12. Dr. Hackel * 2. 12. Haehser 2. 12. Hartmann * 2. 12. Dr. Holtz * 2. 12. Dr. Hornhues * 2. 12. Immer (Altenkirchen) 2. 12. Jäger (Wangen) * 1. 12. Jansen 2. 12. Kalisch 1. 12. Kastning 2. 12. Kittelmann * 2. 12. Lemmrich * 1. 12. Lenzer * 2. 12. Dr. h. c. Lorenz 2. 12. Dr. Müller * 2. 12. Offergeld 2. 12. Petersen 2. 12. Reddemann * 2. 12. Dr. Rumpf * 2. 12. Schäfer (Mainz) 2. 12. Dr. Scheer * 2: 12. Schlaga 2. 12. Schmidt (München) * 2. 12. Frau Schmidt (Nürnberg) 1. 12. Schulte (Unna) * 2. 12. Schwarz * 2. 12. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 2. 12. Dr. Stark (Nürtingen) 2. 12. Stockleben 2. 12. Dr. Unland * 2. 12. Vogt (Kaiserslautern) * 2. 12. Frau Dr. Wex 2. 12. Windelen 2. 12. Dr. Wittmann 2. 12. Dr. Wulff * 2. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung der Abg. Frau Matthäus-Maier (SPD) nach § 31 Abs. 1 GO 1. Die finanzielle Ausstattung der politischen Parteien durch den Staat ist unzureichend. Daß z. B. Anlagen zum Stenographischen Bericht Spenden an einen Golfclub unter Umständen bis in Millionenhöhe steuerlich absetzbar sind, Spenden an Parteien aber nur bis zu 1 800 DM bei Alleinstehenden bzw. 3 600 DM bei Verheirateten im Jahr, ist unerträglich und entspricht nicht der Stellung der Parteien in unserer Verfassung und ihrer Verantwortung. Deshalb hätte ich trotz politischer Bedenken in einzelnen Punkten dem vorliegenden Gesetzentwurf zugestimmt. 2. Der Grund, warum ich dennoch nicht zustimmen kann, sondern mich enthalten werde, ist, daß der Gesetzentwurf eine Regelung enthält, die ich per s ö n l i c h für verfassungswidrig halte, nämlich die steuerliche Gleichstellung von Parteien mit gemeinnützigen Organisationen mit der Folge, daß Spenden an Parteien bis zu 5 % des Einkommens bzw. 2 %o des Umsatzes steuerlich absetzbar sind. Den verfassungsrechtlichen Bedenken versucht der Gesetzentwurf zu begegnen durch die Einführung eines Chancenausgleichs, eines hälftigen Abzugs für Kleinspenden und einer Verschärfung des Publizitätsgebots. Ich anerkenne diese Bemühungen, halte sie jedoch im Unterschied zu meiner Fraktion, die aus diesen Gründen den Entwurf für verfassungsgemäß hält, nicht für ausreichend. Meiner Meinung nach sind diese Instrumente nicht ausreichend geeignet, die enorme steuerliche Begünstigung von Millionenspenden auszugleichen und damit die Chancengleichheit des Bürgers und der politischen Parteien zu gewährleisten. Dabei wäre es sehr einfach gewesen, z. B. durch die Einführung einer absoluten Höchstgrenze für die steuerliche Absetzbarkeit von Parteispenden die verfassungsrechtlichen Bedenken auszuräumen. Daß die Koalition aus CDU/CSU und FDP trotz Drängen und entsprechender Anträge der SPD-Fraktion - hier möchte ich insbesondere die intensiven Bemühungen von Jürgen Schmude dankbar hervorheben - einem solchen Vorschlag nicht zugestimmt hat, verstärkt in mir den Verdacht, daß es der Regierungskoalition letztendlich doch nur um eine Quasi-Amnestie zumindest in Form einer milderen Beurteilung in den zahlreichen Steuerstrafverfahren um illegale Parteispenden geht. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/683 Frage 2): Trifft die Behauptung der DDR-Nachrichtenagentur adn zu, daß aus der Bundesrepublik Deutschland nur weniger als 65 v. H. der von der DDR-Organisation Jugendtourist angebotenen Reisemöglichkeiten in die DDR genutzt worden seien, und welche Gründe gibt es gegebenenfalls für eine nicht volle Ausnutzung dieser Angebote? Die in der Meldung der DDR-Nachrichtenagentur adn mitgeteilten Fakten treffen nicht zu, bzw. bedürfen der differenzierenden Ergänzung. 2816* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1983 Nicht 65 % der vom DDR-Reisebüro Jugendtourist für 1983 im Rahmen des innerdeutschen Jugendaustausches angebotenen Reisen in die DDR wurden genutzt, sondern — laut Mitteilung der hiesigen Reisebüros — 85 %. Warum es nicht 100 % waren, hat Gründe, die mit der unterschiedlichen Struktur der Reiseangebote zu tun haben. Zwar konnten in zwei Bereichen die ausgearbeiteten Programme nicht voll wahrgenommen werden: Lutherreisen und Sport- und Erholungsreisen. Statt dessen waren „überbucht" die angebotenen Städte- und Gebietsreisen, für die etwa 60 % zusätzliche Angebote bereitgestellt werden mußten. Folglich hat in der Ausnutzung der verschiedenen Reiseprogramme eine Verschiebung zugunsten anderer Reisetypen stattgefunden. Die Gründe für die geringe Zahl der Lutherreisen und Erholungsreisen sind folgende, die von adn unerwähnt blieben: Im Bereich der Lutherreisen hat „Jugendtourist" — entgegen der ursprünglichen Absprache — die zunächst ausgeschriebenen Preise ohne Begründung um 50 % erhöht, so daß eine mit ursprünglich rund 300,— DM angebotene Lutherreise nun 450,— bis 500,— DM kosten sollte. Das war vielen interessierten Jugendlichen für eine einwöchige Reise zu teuer. Für die geringe Inanspruchnahme der reinen Erholungsreisen (Sport, Freizeit) war u. a. die ungünstige Terminierung solcher Reisen ausschlaggebend: 75 % dieser Angebote fielen in die hiesigen Schulzeiten der Länder, sie fielen nicht in die sommerliche Hauptferienzeit: Juli/August, da die DDR während der dortigen Schulferien Kapazitätsprobleme hinsichtlich der Unterbringung in Jugendherbergen hat. Die in der adn-Meldung vom 9. 10. 1983 gemachten weiteren Angaben treffen ebenfalls nicht zu. Unrichtig ist die Meldung hinsichtlich einer angeblich vollen (100%igen) Ausnutzung aller in die Bundesrepublik Deutschland angebotenen Reisen von DDR-Jugendgruppen. Unsere Reisebüros und Jugendorganisationen haben ursprünglich das Dreifache an Reisen angeboten, die außerdem durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln unterstützt werden. Folglich hat die DDR die ihr angebotenen Reisen in die Bundesrepublik Deutschland nur zu rund 35 % genutzt. Ein Vergleich der Zahlen für 1983 in beide Reiserichtungen verdeutlicht sehr anschaulich eine bestehende große Disparität im innerdeutschen Jugendaustausch. Von unserer Seite fuhren 1983 insgesamt 840 Gruppen mit ca. 22 000 Teilnehmern in die DDR, (davon waren etwa 16 000 Schüler von Schulklassenfahrten), wohingegen die DDR nur 38 Gruppen mit 1 220 Teilnehmern in die Bundesrepublik Deutschland reisen ließ. Der Hintergrund der entstellenden adn-Meldung ist wohl folgender: Eine in westdeutschen Zeitungen vom 2. 11. 1983 erschienene ddp-Meldung mit einem Interview des neuen Vorsitzenden des Deutschen Bundesjugendringes, Rudolf Helfrich, spricht von einem „bestehenden großen Ungleichgewicht" im Jugendaustausch, wobei auf das unausgewogene Zahlenverhältnis verwiesen wurde. Die Bekanntgabe des Zahlenverhältnisses läßt die DDR in einem ungünstigen Licht erscheinen. Dem wollte die DDR offenbar entgegentreten. Der Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendringes hatte angekündigt, daß sein Vorstand diese „sehr dominante Disparität" bei seiner nächsten Begegnung mit dem Zentralrat der FDJ zur Sprache bringen will. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/683 Fragen 46 und 47): Hat sich in Rumänien auf Grund der KSZE-Schlußakte und des Kommuniqués zum Abschluß des Madrider Nachfolgetreffens eine Verbesserung bezüglich der Gewährung einer Heiratserlaubnis ergeben, oder ist nach wie vor richtig, wie es in einem Merkblatt unserer Botschaft in Bukarest heißt, daß „Wartezeiten bis zu 18 Monaten oder länger nicht ungewöhnlich sind"? Welche Gründe für die Rückläufigkeit und die zunehmenden Erschwernisse von Ausreisen der Deutschen durch polnische Behörden sind der Bundesregierung bekannt, und was gedenkt sie angesichts dieses Sachverhaltes zu tun? Zu Frage 46: Seit Verabschiedung der im Abschließenden Dokument über das Madrider KSZE-Folgetreffen vom September 1983 festgehaltenen Absichtserklärungen hat die Bundesregierung noch keine Erfahrungen gemacht, ob die rumänischen Behörden in Zukunft zügiger über Heiratsanträge entscheiden. Die durchschnittliche Wartezeit von Antragstellung bis Genehmigung solcher Anträge beträgt nach wie vor etwa 11/2 Jahre. Ein erster, häufig ablehnender Bescheid ergeht nach gemachten Erfahrungen nach etwa 6 bis 7 Monaten. Darüber hinausgehende Bearbeitungszeiten sind nicht ungewöhnlich. Zu Frage 47: Die polnische Regierung hat versichert, sie stehe zu den mit der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Vereinbarungen und verfahre auch in der Aussiedlung weiter nach den Kriterien der Information vom 7. Dezember 1970. Mußte in der Zeit des Kriegsrechts festgestellt werden, daß das Ausreiseverfahren auf lokaler Ebene durch Verhaltensweisen nachgeordneter Stellen allgemein beeinträchtigt wird, so wurden in letzter Zeit Versuche registriert, die Ausreisen zu verringern durch — die Einschränkung des für eine Familienzusammenführung in Frage kommenden Personenkreises auf möglichst nahe Verwandte, — arbeitsmarktpolitische Erwägungen bei Fachkräften, Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1983 2817* — die restriktive Handhabung von Anträgen sog. Stützpunktloser, d. h. von Ausreisewilligen ohne Verwandte im Bundesgebiet, — die Forderung an Ausreisebewerber im Bezirk Hindenburg/Oberschlesien (Zabrze), ihre behauptete deutsche „Nationalität" nachzuweisen. Im Gegensatz hierzu steht eine gewisse erneute Liberalisierung des allgemeinen Reiseverkehrs ab Ende Juli 1983, die die Zahl der nach polnischer Meinung illegal hier verbliebenen Aussiedler (1981/ 82: rd. 42 000) wieder vermehren wird. Der neue polnische Botschafter, dem die Zusammenhänge zwischen dem Warschauer Vertrag sowie den Vereinbarungen vom Oktober 1975 und der Ausreisefrage bekannt sind, wurde bei Antrittsbesuchen gebeten, sich entsprechend der „Offenhalteklausel" im Ausreiseprotokoll vom 9. Oktober 1975 und dem Briefwechsel vom März 1976 für eine störungsfreie Aussiedlung und Familienzusammenführung nach den Kriterien der „Information" einzusetzen, in den vielen sog. „Illegalen"-Fällen für größeres Wohlwollen. Die Bundesregierung wird die Entwicklung sorgfältig beobachten und die Angelegenheit mit der polnischen Seite auf einer der Bedeutung dieser humanitären Fragen entsprechenden hohen Ebene aufnehmen. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/683 Frage 53): In welcher Weise fördert die Bundesregierung deutsche Samstagsschulen im Ausland, besonders in den Vereinigten Staaten von Amerika, mit denen Deutsche und Deutschstämmige versuchen, ihren Kindern deutsche Sprache und Kultur zu vermitteln und ist gegebenenfalls beabsichtigt, künftig diese privaten Einrichtungen stärker zu fördern? Im Rahmen der Förderung der deutschen Sprache im Ausland erhalten die sog. Sonnabendschulen in Kanada und USA seit vielen Jahren Zuschüsse aus dem Schulfonds in der Form von Sprachbeihilfen sowie Versorgung mit Lehrmaterial. Im Haushaltsjahr 1982 hat die Bundesregierung weltweit 546 300 DM für die Unterstützung von Sonnabendschulen aufgewandt, davon allein 194 670 DM für Sonnabendschulen in USA. Die Gesamtförderung wird sich im laufenden Jahr auf 664 405 DM noch weiter erhöhen (durchschnittliche Steigerung von 21,6 %; für die USA um 39,8 %). In den USA sind 79 Sonnabendschulen bekannt, die insgesamt 7 600 Schüler durch 470 Lehrkräfte unterrichten. Zur Zeit werden dort 37 Schulen mit 2 732 Schülern gefördert. Seit 1981 werden die Sonnabendschulen durch einen an das Goethe-Institut New York entsandten Fachberater fachdidaktisch betreut. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Klose (SPD) (Drucksache 10/683 Frage 54): Wie beurteilt die Bundesregierung die von Honduras aus auf nicaraguanisches Territorium getragenen US-unterstützten militärischen Angriffe? Die Bunderegierung hat sich wiederholt für eine politische Lösung der Konflikte in Zentralamerika ausgesprochen. Die Grundsätze ihrer Politik gegenüber dieser Region sind u. a. in den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates in Stuttgart vom 19. Juni 1983 zu Zentralamerika enthalten. Darin heißt es u. a.: „Sie (die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft) sind davon überzeugt, daß die Probleme Zentralamerikas nicht mit militärischen Mitteln, sondern nur durch eine politische Lösung, die ihren Ursprung in der Region selbst hat und die Prinzipien der Nichteinmischung und Unverletzlichkeit der Grenzen respektiert, gelöst werden können. Sie unterstützen deshalb voll die gegenwärtige Initiative der Contadora-Gruppe. Sie unterstrichen die Notwendigkeit der Errichtung demokratischer Bedingungen und der strikten Beachtung der Menschenrechte in der Region." Die im Norden Nicaraguas operierende bewaffnete Opposition gegen die sandinistische Regierung, die FDN (Fuerza Democrática Nicaragûense = Demokratische Nicaraguanische Kraft), besteht aus Nicaraguanern. Entstehung und Anwachsen dieser Gruppe wäre nicht möglich ohne die Unzufriedenheit der Bevölkerung über den Kurs der sandinistischen Regierung, die sich schon bald nach der Revolution 1979 von den Zielen dieser Revolution — u. a. Pluralismus, gemischte Wirtschaft und echte Blockfreiheit — entfernte und massiv ausfrüstete. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 10/683 Fragen 55 und 56): Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die direkte Endlagerung abgebrannter Brennelemente anstelle oder neben der Wiederaufarbeitung als Nachweis einer gesicherten Entsorgung anzusehen, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang die Frage der Wirtschaftlichkeit? Tritt die Bundesregierung dafür ein, daß das in Vorbereitung befindliche Gemeinschaftswerk „Stiftung Wald in Not" überparteilich und allen wichtigen gesellschaftlichen Gruppen offensteht, um auf diese Weise eine breite Unterstützung der Bevölkerung für diese Einrichtung zu gewährleisten? Zu Frage 55: Das zwischen Bund und Ländern abgestimmte Konzept zur Entsorgung der Kernkraftwerke sieht eine direkte Endlagerung bestrahlter Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren nicht vor, sondern geht von deren Wiederaufarbeitung aus. Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben in 2818* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1983 ihrem Beschluß vom 28. September 1979 allerdings festgelegt, daß auch andere Entsorgungstechniken, wie z. B. die direkte Endlagerung auf ihre Realisierbarkeit und sicherheitstechnische Bewertung, zu untersuchen sind. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden bis Ende 1984 erwartet. Zu den rechtlichen Aspekten ist folgendes zu bemerken: Eine direkte Endlagerung abgebrannter Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren wäre mit dem geltenden Recht nicht vereinbar. Sie würde gegen den in § 9 a Abs. 1 des Atomgesetzes verankerten Grundsatz des Vorrangs der schadlosen Verwertung vor der Beseitigung radioaktiver Reststoffe verstoßen. Die Voraussetzungen, unter denen eine Ausnahme von diesem Grundsatz gemacht wird, daß nämlich eine Verwertung — nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht möglich, — wirtschaftlich nicht vertretbar oder — mit den in § 1 Nr. 2 bis 4 des Atomgesetzes genannten Zwecken unvereinbar ist, liegen nicht vor. Die Wiederaufarbeitung der genannten Brennelemente ist weltweit großtechnisch erprobt. Sie ist nach dem Stand von Wissenschaft und Technik möglich und steht mit den Zwecken des Atomgesetzes in Einklang. Desweiteren ist sie auch wirtschaftlich vertretbar. Der Gesetzgeber ist hier bewußt über die Schwelle der Wirtschaftlichkeit hinausgegangen und hat auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit abgestellt. Daß diese Grenze auch nach Auffassung der Kernkraftwerksbetreiber nicht überschritten ist, beweisen nicht zuletzt die laufenden Genehmigungsverfahren in Bayern und Niedersachsen. Die Beispiele Frankreich und England belegen, daß die Wiederaufarbeitung nicht nur wirtschaftlich vertretbar, sondern sogar wirtschaftlich lukrativ sein kann. Die dargestellte Rechtslage gilt allerdings nicht für bestimmte abgebrannte Brennelemente (z. B. Hochtemperaturreaktor), bei denen eine Wiederaufarbeitung aus technischen oder physikalischen Gründen so schwierig werden kann, daß sie wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. In diesen Fällen ist eine direkte Endlagerung nach § 9 a Abs. 1 Atomgesetz zulässig. Insoweit könnte die direkte Endlagerung als Entsorgungsnachweis neben der Wiederaufarbeitung dienen. Zu Frage 56: Die Bundesregierung hat immer die Auffassung vertreten, daß die Stiftung überparteilich sein und allen gesellschaftlichen Gruppen offen stehen soll und entsprechenden Kräften auch institutionalisierte Mitgestaltungs- und Mitentscheidungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher (FDP) (Drucksache 10/683 Fragen 57 und 58): In welchen Punkten unterscheidet sich der neue Bericht des UN-Flüchtlingskommissars über die Situation in Asylantenlagern substantiell von dem ersten? Welches sind die wichtigsten Kritikpunkte, die sowohl im ersten als auch im zweiten Bericht genannt werden, und wie bewertet die Bundesregierung diese Beanstandungen? Zu Frage 57: Die nach der Besuchsreise vom 31. Oktober bis 7. November 1983 veröffentlichte Erklärung des Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen unterscheidet sich von dem ersten Bericht durch die Sachlichkeit der Darstellung. Bemerkenswert ist ferner, daß die Erklärung eine Reihe von unrichtigen Behauptungen oder unhaltbaren Bewertungen des früheren Berichts nicht wieder aufnimmt. Ich möchte es mir versagen, auf Einzelheiten des früheren Berichts einzugehen, und bitte hierfür um Ihr Verständnis. Die Bundesregierung geht davon aus, daß sich der frühere Bericht erledigt hat. Dies ergibt sich auch aus dem ausdrücklichen Hinweis in der neuen Erklärung, daß die Ergebnisse der Besuchsreise und die in der Erklärung enthaltenen Empfehlungen als Grundlage für zukünftige Gespräche und die Zusammenarbeit mit dem Hohen Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen dienen sollen. Bei der bevorstehenden Begegnung mit dem Hohen Flüchtlingskommissar Herrn Poul Hartling, wird Herr Bundesminister Dr. Zimmermann von dieser Grundlage ausgehen. Zu Frage 58: Die wichtigsten Kritikpunkte, die sowohl im ersten — dort allerdings zumeist in polemischer Form — als auch im zweiten Bericht genannt werden, beziehen sich im wesentlichen auf folgende Regelungen: 1. Erstreckung der zur Verhinderung des Asylmißbrauchs getroffenen Maßnahmen auf alle Asylbewerber und damit auch auf sog. bonafide-Flüchtlinge, 2. Kürzung von Sozialhilfeleistungen, 3. Keine automatische Zuerkennung des Asylstatus auch für Familienangehörige von Asylberechtigten. Der neue Bericht enthält ferner die Bitte, die Verhältnisse in einigen Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern. Die Bundesregierung bewertet diese Hinweise des Hohen Flüchtlingskommissariats wie folgt: Bei den zur Verhütung des Asylmißbrauchs getroffenen Maßnahmen sind Sonderregelungen für bonafide-Flüchtlinge nicht möglich. Vielmehr ist der Ausgang des Asylverfahrens abzuwarten. Dies Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1983 2819* ist auch zumutbar, da das Asylverfahren inzwischen auf durchschnittlich weniger als 6 Monate verkürzt werden konnte. Eine Kürzung der Sozialhilfe durch die hierfür zuständigen Landes- und Kommunalbehörden war aus Kostengründen unvermeidbar. Länder und Kommunen mußten allein im Jahre 1982 ca. 620 Millionen DM für Sozialhilfeleistungen an ausländische Flüchtlinge aufbringen. Die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit waren damit erreicht. Eine automatische Zuerkennung des Asylstatus an Angehörige von Asylberechtigten ist nach deutschem Asylrecht nicht möglich. Unabhängig hiervon ist es nahen Angehörigen aber gestattet, in die Bundesrepublik Deutschland nachzuziehen. Die Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber sind zweifellos von unterschiedlicher Qualität. Die insoweit zuständigen Länder hatten in der Vergangenheit ein Massenproblem zu lösen. Mit dem Rückgang der Asylbewerberzahlen sind die Länder bemüht, die Unterkunftsbedingungen im Rahmen der verfügbaren Mittel nach und nach zu verbessern. Im übrigen möchte ich bemerken, daß nur der Bericht Herrn Moussallis offiziell vom UNHCR autorisiert ist. Der UNHCR hat sich mehrfach dagegen ausgesprochen, den früheren Bericht einer Mitarbeiterin als seine Äußerung gelten zu lassen und öffentlich zu erörtern. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Deres (CDU/CSU) (Drucksache 10/683 Fragen 67 und 68): Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wieweit die Trinkwasserversorgung am Rhein durch die niedrige Wasserführung des Rheins als Folge der derzeitigen Trockenheit gefährdet ist? Wie ist derzeit der Stand der Überlegungen über eine Novellierung des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG), nachdem der Bundesminister des Innern im August 1983 den Erfahrungsbericht zum AbwAG dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages vorgelegt und angekündigt hat, mit den Bundes- und Länderressorts, den kommunalen Spitzenverbänden und den beteiligten Kreisen in eine Diskussion über mögliche Änderungen des AbwAG einzutreten? Zu Frage 67: Wie ich bereits in der Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten (Kollegen) Michael Müller ausgeführt habe, ist bei der derzeitigen niedrigen Wasserführung des Rheins — auch nach Auskunft der Rheinwasserwerke — die Trinkwasserversorgung am Rhein nicht gefährdet. Die beiden Rheinhochwässer im April und Mai dieses Jahres bewirkten ein erhebliches Ansteigen der Grundwasserstände im Rheintal. Als Folge dieses günstigen Umstandes fördern die Rheinwasserwerke zur Zeit einen erhöhten Grundwasseranteil. Dadurch werden erhöhte Störstoffanteile im Uferfiltrat zusätzlich vermindert. Zu Frage 68: Anfang November d. J. haben in meinem Hause die ersten Gespräche über eine Novellierung des Abwasserabgabengesetzes mit den für die Wasserwirtschaft und das Wasserrecht zuständigen obersten Landesbehörden stattgefunden. Ziel einer Novellierung wird vor allem sein, die Anreizfunktion der Abwasserabgabe zu verbessern und den Vollzug des Abwasserabgabengesetzes zu vereinfachen, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Eine Änderung der Systematik des Gesetzes ist hierfür nicht erforderlich. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 10/683 Fragen 69 und 70): Hat die Bundesregierung Schritte unternommen, die Probleme der Gewässerbelastung mit kritischen Stoffen zu verringern, insbesondere etwa durch Erweiterung von § 7 a Wasserhaushaltsgesetz (WHG), damit bei Maßnahmen zur Verringerung bzw. Vermeidung solcher Stoffe im Wasser stets der Stand der Technik beachtet wird? Sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch Möglichkeiten, die Gewässerverschmutzung durch kritische Stoffe, die in öffentliche Kanalisationen eingeleitet werden, zu verringern? Zu Frage 69: Die Bundesregierung hat — zusammen mit den Ländern — bereits eine ganz Reihe von Initiativen ergriffen, die Gewässerbelastung durch kritische Stoffe zu verringern: — sie hat seit Dezember 1982 weitere acht Verwaltungsvorschriften gemäß § 7 a Wasserhaushaltsgesetz über das Einleiten von Abwasser in Gewässer für bestimmte Industriebereiche erlassen, in denen unter anderem Anforderungen an kritische Stoffe, z. B. Schwermetalle, festgelegt worden sind; — bei entsprechenden Regelungen der Europäischen Gemeinschaften hat sie intensiv mitgearbeitet. EG-Richtlinien über das Einleiten von Quecksilber aus der Alkalichloridelektrolyse und von Cadmium in Gewässern sind erlassen. Die Verabschiedung von Richtlinien für weitere kritische Stoffe steht an; die Bundesregierung wird sich nachdrücklich für eine beschleunigte Verabschiedung dieser Richtlinien einsetzen. Das gleiche gilt für die Ausfüllung des Rhein-Chemieübereinkommens. Daneben ist der Bundesminister des Innern der Auffassung, daß eine Erweiterung des § 7 a Wasserhaushaltsgesetz angestrebt werden sollte, um für kritische Stoffe generell Maßnahmen fordern zu können, die dem Stand der Technik entsprechen, also über das bisherige Anforderungsniveau „Allgemein anerkannte Regeln der Technik" hinausgehen. Über den Inhalt einer solchen Erweiterung des § 7 a WHG wird bereits mit den beteiligten Bundesressorts und den für die Wasserwirtschaft und das Wasserrecht zuständigen Obersten Landesbehörden beraten. 2820* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1983 Zu Frage 70: Der Bundesminister des Innern sieht einen Regelungsbedarf für das Einleiten kritischer Stoffe in öffentliche Kanalisationen, d. h. für Anforderungen, die an die sog. Indirekteinleiter zu stellen sind. Solche Regelungen sollten sich auf die Industriebranchen beschränken, deren Abwasserinhaltsstoffe — bereits in der öffentlichen Kanalisation Schäden hervorrufen können, — die Abwasserbehandlung in den öffentlichen Kläranlagen stören, — zu einer überhöhten Schadstoffbelastung der Klärschlämme führen oder schließlich — in öffentlichen Kläranlagen nicht oder unzureichend zurückgehalten werden und somit in die Gewässer gelangen. Für diesen Bereich wird derzeit geprüft, ob die in den Landeswassergesetzen und Kommunalen Satzungen getroffenen Regelungen ausreichen und ob erwartet werden kann, daß die kritischen Stoffe im notwendigen Maß zurückgehalten werden. Nach derzeitigem Informationsstand könnten bundeseinheitliche Regelungen für das Einleiten kritischer Stoffe durch Indirekteinleiter in öffentliche Kanalisationen den kommunalen Vollzug erleichtern und die notwendigen Maßnahmen beschleunigen. Sie sollten sich ebenso wie bei Direkteinleitungen auch am Stand der Technik orientieren. Der Bundesminister des Innern wird auch diese Frage mit den beteiligten Bundesressorts und den Ländern wie vor allem auch mit den Kommunalen Spitzenverbänden beraten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 10/683 Frage 77): Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen (Bonner Energiereport vom 23. November 1983), wonach der Bundesminister des Innern im Zusammenhang mit dem Export eines Kernkraftwerkes in die Türkei Nebenabsprachen über Waffenexporte und Behandlung von türkischen Asylbewerbern getroffen hat, und worin bestanden gegebenenfalls diese Abmachungen? Eine Ausgabe des Bonner Energiereports vom 23. 11. 1983 ist mir nicht bekannt. Im übrigen beantworte ich Ihre Frage mit Nein. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage der Abgeordneten Frau Odendahl (SPD) (Drucksache 10/683 Frage 78): Wie hoch ist die Zahl der Frauen, die seit dem 1. Januar 1983 durch die Bundesbehörden eingestellt worden sind, und in welchen Positionen arbeiten sie? Seit dem 1. Januar 1983 wurden in der Bundesverwaltung 5 979 Frauen eingestellt. Sie verteilen sich nach überschlägigen Berechnungen wie folgt auf die einzelnen Laufbahngruppen: höherer Dienst: 123 gehobener Dienst: 690 mittlerer Dienst: 3 237 einfacher Dienst: 1 929 Diese Zahlen haben sich bei einer Umfrage bei den obersten Bundesbehörden ergeben und erfassen auch den nachgeordneten Bereich und die Deutsche Bundesbahn. Zur Erläuterung möchte ich darauf hinweisen, daß ich in meiner Antwort nicht den Bereich der Deutschen Bundespost sowie die Grenzschutzverwaltung erfassen konnte. Die Feststellung, wieviel Frauen seit dem 1. Januar 1983 in diesen Bereichen eingestellt wurden, wäre nur durch eine sehr aufwendige Umfrage möglich gewesen; diese konnte in der kurzen Zeit, die mir für die Beantwortung Ihrer Anfrage zur Verfügung stand, nicht durchgeführt werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (Drucksache 10/683 Fragen 80 und 81): Trifft die Erwartung in einem Kommentar der Welt vom 22. November 1983 zu, daß die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Flick-Ermittlungsverfahren das Bundesverfassungsgericht anrufen wird, weil sie ein objektives Verfahren wegen Veröffentlichungen nicht für möglich hält, und wie ist die dort wiedergegebene Äußerung von Bundeskanzler Dr. Kohl zu verstehen: „Die Vorverurteilungen lassen zweifeln, ob ein unabhängiges und unbeeinflußtes (gemeint ist: gerichtliches) Verfahren möglich ist."? Befürchtet die Bundesregierung nicht, daß in der Öffentlichkeit der für unsere Demokratie außerordentlich schädliche Eindruck entstehen könnte, daß durch solche Äußerungen des Bundeskanzlers oder das geplante Anrufen des Bundesverfassungsgerichts entweder die Bundesregierung, allen voran der Bundeskanzler, die Unabhängigkeit der deutschen Justiz in Zweifel zieht, oder daß die Bundesregierung und der Bundeskanzler die gerichtliche Aufklärung der Flick-Bestechungsverfahren gegen Mitglieder seiner Regierung verzögern und behindern wolle? Zu Frage 80: Der Bundeskanzler hat in letzter Zeit mehrfach die Art und Weise öffentlicher Berichterstattung über strafrechtliche Ermittlungsverfahren bedauert und die Bedeutung der Unschuldsvermutung hervorgehoben, nach der jedermann bis zum rechtskräftigen Abschluß eines Strafverfahrens als unschuldig gilt. Von einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts war nicht die Rede. Eine solche Absicht besteht nicht. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1983 2821* Zu Frage 81: Nein. Die Bundesregierung ist überzeugt, daß die Äußerungen des Bundeskanzlers in der Öffentlichkeit einen solchen Eindruck nicht hervorgerufen haben. Die Bundesregierung legt größten Wert auf die Unabhängigkeit der Richter. Da Richter auch Menschen sind, können sie sich veröffentlichten Meinungen nicht immer entziehen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 10/683 Fragen 88 und 89): Trifft es zu, daß die zuständige Messegesellschaft als Beauftragte des Bundeswirtschaftsministeriums bei mehreren ausländischen Fluggesellschaften ein Preisangebot für 70 bis 80 Flüge zur „Deutschen Leistungsschau 84" in Japan erbeten hat, und hat sie auch bei der Deutschen Lufthansa nachgefragt? Denkt die Bundesregierung daran, selbst unzulässige Billigtarife in Anspruch zu nehmen oder hofft sie, mit ihrer Anfrage bei fremden Fluggesellschaften so präzise Einsicht in deren Preiskalkulation zu erhalten, daß sie anschließend der IATA eine Angleichung ihrer Preise an das Niveau preisgünstigerer Fluggesellschaften empfehlen kann? Zu Frage 88: Von den Veranstaltern der Deutschen Leistungsschau in Japan 1984, dem Bundesministerium für Wirtschaft und dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuß der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA), wurde die mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragte Düsseldorfer Messegesellschaft gebeten festzustellen, welche Passagetarife für Flüge nach Tokio existieren. Die Anfrage wurde nicht nur im Hinblick auf die 70 bis 80 Flüge erbeten, die aus dem Gesamtbudget zu bestreiten sind, sondern auch im Hinblick auf die 600 bis 700 Flüge, die für die Beauftragten der beteiligten Aussteller in Betracht kommen. Dabei sind wegen des partnerschaftlichen Charakters der Veranstaltung insbesondere Lufthansa und Japan-Airlines (Pool-Partner) um Auskunft gebeten worden. Um einen möglichst umfassenden Überblick über die bestehenden Tarife zu erhalten, wurden darüber hinaus noch weitere ausländische Fluggesellschaften angesprochen. Zu Frage 89: Soweit der Bundesregierung bekannt, sind der Düsseldorfer Messegesellschaft keine unzulässigen Billigangebote unterbreitet worden. Die Bundesregierung beabsichtigt auch nicht, derartige Angebote in Anspruch zu nehmen. Wie bereits in Antwort zu Frage 1 betont, diente die Anfrage ausschließlich dem Zweck, einen möglichst umfassenden Überblick über die derzeitige Tarifsituation für Japan-Flüge zu erhalten. Es war nicht beabsichtigt, auf diesem Wege Einblick in die Preiskalkulation der Fluggesellschaften zu erhalten und der IATA dann eine Angleichung ihrer Preise an das Niveau preisgünstigerer Fluggesellschaften zu empfehlen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 10/683 Frage 90): Wie beurteilt die Bundesregierung das neueste, auch in Agenturmeldungen bekanntgemachte Angebot des norwegischen Ministerpräsidenten Willoch, den EG-Ländern in erheblich verstärktem Umfang Erdgas zu liefern, um, wie er ausführte, deren einseitige Abhängigkeit von der Sowjetunion zu vermeiden? Die Bundesregierung mißt Norwegen bei der Erdgasversorgung der Bundesrepublik Deutschland große Bedeutung zu und beurteilt daher auch das Angebot des norwegischen Ministerpräsidenten Willoch, den EG-Ländern in verstärktem Umfang Erdgas zu liefern, positiv. Diese Haltung hat sie der norwegischen Seite gegenüber stets zum Ausdruck gebracht, zuletzt bei den Besuchen in Oslo von Außenminister Genscher am 27./28. Oktober und von StS Dr. von Würzen am 3./4. November. Die deutschen Erdgasimporteure stehen zusammen mit anderen kontinentalen Erdgasunternehmen in intensiven Verhandlungen mit norwegischen Gesellschaften über den Bezug weiterer Erdgasmengen. Eine einseitige Abhängigkeit der Erdgasversorgung von der Sowjetunion besteht nicht und wird auch nicht eintreten. Die Bundesrepublik Deutschland bezog im Jahre 1982 80 % ihres Gasaufkommens aus dem Inland und anderen westeuropäischen Ländern. Nur 20 % des Erdgasaufkommens stammte aus der Sowjetunion. Im Jahre 1990 wird der Anteil von Erdgas aus inländischer Förderung und anderen westeuropäischen Quellen bei 70 % liegen. Der Anteil des russischen Erdgases wird nach den abgeschlossenen Verträgen höchstens 30 % betragen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 10/683 Frage 98): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der ärztliche Sicherstellungsauftrag auch Hilfe für Patienten in Ausnahmesituationen beinhaltet und eine Ablehnung von Fortbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Katastrophenmedizin ein Pflichtversäumis des Arztes bedeutet, mit der Folge einer Überprüfung seiner Kassenzulassung? Nach der gesetzlichen Regelung haben die Kassenärztlichen Vereinigungen die ambulante ärztliche Versorgung der versicherten Bevölkerung sicherzustellen. Dieser Auftrag umfaßt auch — wie Sie zu Recht annehmen — die ärztliche Versorgung in Ausnahmesituationen, also beispielsweise bei 2822* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1983 Katastrophen. Da die kassenärztliche Versorgung die ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärzte betrifft, ergeben sich hierdurch naturgemäß faktische Grenzen der Hilfsmöglichkeiten. Das umfassende Verständnis des Sicherstellungsauftrags ergibt sich auch aus der Vorschrift, daß die Kassenärztlichen Vereinigungen einen ausreichenden Notfalldienst zu gewährleisten haben. Auch in der Praxis versteht die Kassenärzteschaft ihre Aufgabe umfassend, wie die Notmaßnahmen in Fällen von Flutkatastrophen und Schneekatastrophen gezeigt haben. Die Satzungen der Kassenärztlichen Vereinigung müssen auch Bestimmungen über die Fortbildung der Ärzte auf dem Gebiet der kassenärztlichen Tätigkeit enthalten. Dabei haben die Satzungen das Nähere über die Art und Weise der Fortbildung sowie die Teilnahmepflicht zu bestimmen. Zu den Fortbildungsaufgaben der kassenärztlichen Körperschaften gehört auch nach ihrem Selbstverständnis die Fortbildung auf dem Gebiet der Notfallmedizin, die auch Gesichtspunkte der katastrophenmedizinischen Versorgung umfassen. Diese Fortbildungsaufgaben werden im Zusammenwirken mit den Ärztekammern durchgeführt. Die Körperschaften der Ärzteschaft haben verschiedentlich klargestellt, daß es zu den Aufgaben des Arztes gehört, sich mit katastrophenmedizinischen Fragen vertraut zu machen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben bisher davon abgesehen, eine Teilnahmepflicht des Kassenarztes an Fortbildungsveranstaltungen festzulegen. Unter diesen Voraussetzungen stellt sich nicht die Frage, ob die Nicht-Teilnahme an solchen Fortbildungsveranstaltungen als Verletzung kassenärztlicher Pflichten im Hinblick auf die Überprüfung der Zulassung des Kassenarztes zu werten ist. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Gilges (SPD) (Drucksache 10/683 Fragen 99 und 100): Wie viele Ausbildungsplätze konnten durch die ,,Verordnung zur Verbesserung der Ausbildung Jugendlicher" vom 1. August 1983 zusätzlich zur Verfügung gestellt werden? Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der Kritik der Verbände und Organisationen anläßlich der Anhörung zum Entwurf eines Vorschlages der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes ziehen? Zu Frage 99: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele Ausbildungsplätze durch die Verordnung zur Verbesserung der Ausbildung Jugendlicher vom 1. August 1983 zusätzlich zur Verfügung gestellt werden konnten. Die Bundesregierung hat bisher noch keine Umfrage darüber erhoben. Im übrigen war Hauptziel der Verordnung, in einigen Beschäftigungsbereichen die Schwierigkeiten zu beseitigen, die durch das Verbot der Beschäftigung Jugendlicher vor 7 Uhr und nach 20 Uhr entstanden sind. Zu Frage 100: Die Bundesregierung wertet zur Zeit die Anhörung der Verbände und Organisationen zum Entwurf eines Vorschlages der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes aus. Die Auswertung ist noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis, daß ich dem Ergebnis der Auswertung heute noch nicht vorgreifen möchte. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/683 Frage 103): Wie lange ist die durchschnittliche Dauer zwischen Klageeinreichung und Eröffnung des Verfahrens in der ersten Instanz vor den deutschen Arbeitsgerichten? Ich verstehe Sie dahin, daß Sie nach der durchschnittlichen Dauer fragen, die bei den Arbeitsgerichten zwischen der Klageeinreichung und dem ersten Termin, der sogenannten Güteverhandlung, liegt. Eine amtliche Statistik, aus der sich dieser Zeitraum ergibt, existiert in den einzelnen Bundesländern nicht. Allerdings schreibt das Arbeitsgerichtsgesetz seit 1979 vor, daß bei den besonders eiligen Kündigungsverfahren die Güteverhandlung innerhalb von zwei Wochen nach der Klageerhebung stattfinden soll. Der Bundesregierung ist bekannt, daß in vielen Fällen die Arbeitsgerichte wegen ihrer starken Arbeitsbelastung diese Frist nicht einhalten können. Wichtiger als die von Ihnen erfragte durchschnittliche Dauer zwischen Klageeinreichung und Gütetermin ist nach Auffassung der Bundesregierung für den Rechtsschutz der Arbeitnehmer, innerhalb welcher Fristen die Verfahren durch die Arbeitsgerichte erledigt werden. Hierzu ist darauf hinzuweisen, daß 1982 immerhin rund 30 % der Verfahren innerhalb eines Monats und rund 70% innerhalb von drei Monaten erledigt wurden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jürgen Schmude


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem die Staatsanwaltschaft Bonn in dieser Woche ihre abschließenden Entscheidungen im Ermittlungsverfahren gegen Politiker und Wirtschaftsmanager bekanntgegeben hat, mag mancher Betrachter fragen, ob dies der richtige Zeitpunkt für einen Bundestagsbeschluß zur Neuordnung der Parteienfinanzierung ist.

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: So ist es!)

    Einen richtigen Zeitpunkt in dem Sinne, daß die Neuregelung mit allgemeiner Zustimmung und Zufriedenheit aufgenommen wird, gibt es allerdings nicht.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Genauso ist es!)

    Insofern besteht auch kein Anlaß, diese jetzt fällige Debatte zu verschieben. Wir sollten vielmehr das geschärfte kritische Interesse der Öffentlichkeit nutzen, um Klarstellungen zu treffen und Antworten zu geben.
    So ist im Hinblick auf die neueröffneten Strafverfahren klarzustellen, daß der dort erhobene schwere Vorwurf der Bestechlichkeit und der Bestechung mit der von uns heute neu zu gestaltenden Rechtslage unmittelbar nichts zu tun hat. Insoweit bestehen eindeutige strafrechtliche Vorschriften, deren Geltung bisher unstreitig war und auch künftig nicht berührt werden wird.
    Da es sich bei den von der Staatsanwaltschaft untersuchten Vorgängen aber auch um die finanzielle Förderung von Parteien und einzelnen Politikern handeln soll, ist zugleich jener weit größere Bereich der privaten Parteienfinanzierung angesprochen, in dem zahlreiche Vorgänge seit Jahren den Argwohn der Öffentlichkeit erregen und der zum Teil ebenfalls Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen ist.
    Diesen Vorgängen muß bei unseren heutigen Beratungen unsere besondere Aufmerksamkeit gehören. Viel zu sehr hat das öffentliche Interesse an ihnen angesichts der jetzt zur Anklage gebrachten Flick-Vorgänge nachgelassen. Dabei sind es gerade die über Jahrzehnte hinweg praktizierten Mißstände in der privaten finanziellen Förderung der Parteien, die uns besorgt machen und die wir abstellen müssen. Der massive politische Einfluß, der bis in die letzten Jahre hinein von privaten Spendern nicht durch Mitarbeit in den Parteien, nicht durch ihre Wählerstimme und auch nicht durch das Gewicht ihrer Argumente, sondern ausschließlich über den Einsatz von Geld gesucht und ausgeübt wird, belastet das Ansehen nicht nur der Parteien, sondern auch unserer Demokratie.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)

    Wer zur Kenntnis nehmen muß, in welchem Umfang stattliche Spendenbeträge unter Umgehung der gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Kontrolle und unter Ausnutzung von unzulässigen erschlichenen Steuervorteilen in die Parteikassen geleitet worden sind, versteht leicht die in der Öffentlichkeit verbreitete Geringschätzung von Parteien und Politikern. Der Eindruck der Käuflichkeit ist angesichts dieser Vorgänge nicht ganz von der Hand zu weisen.
    Das erkennbar schlechte Gewissen der Verantwortlichen auf der Spender- und auf der Empfängerseite unterstreicht die Berechtigung der gegen beide erhobenen Vorwürfe. Was ist es denn anderes als schlechtes Gewissen, wenn Tarnorganisationen eingeschaltet werden, um durch Parteispenden ungerechtfertigte Steuervorteile zu ergattern und um zugleich deren Herkunft entgegen dem Publizitätsgebot des Parteiengesetzes zu verdunkeln?
    Ebenso zeigen sich Unrechtsbewußtsein und anstößiges Vorteilsstreben in der Zuleitung von Parteispenden mit Hilfe bloß vorgetäuschter wirtschaftlicher Geschäfte, die den steuerlichen Abzug als Betriebsausgaben ermöglichen sollen, oder über sogenannte Geldwaschanlagen im Ausland.
    Bekanntlich — und bedauerlicherweise, so füge ich hinzu — ist in ähnlichen Zusammenhängen auch meine Partei nicht von Vorwürfen auszunehmen. Wer Bilanz ziehen und einen neuen Anfang machen will, muß das schonungslos feststellen.
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    Dr. Schmude
    Zur Vollständigkeit dieser Feststellung gehört aber auch, daß die Parteien bei weitem nicht in gleichem Maße betroffen sind. Es sind die kapitalnahen Parteien CDU/CSU und FDP,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Na, na!)

    die über Jahrzehnte hin größten Nutzen aus weitgehend verdeckt gewährten Parteispenden gezogen und sich — davon gehe ich aus — entsprechendem Einfluß unterworfen haben.
    In einer Reihe von Spendenfällen besteht der Verdacht strafbaren Handelns, zumeist begangen in Form der Steuerhinterziehung. Die Rechtsordnung sieht dafür eine Form der Bereinigung vor, die für jedermann gilt und von der Politiker wie ihre Förderer selbstverständlich nicht ausgenommen sein dürfen:

    (Beifall bei der SPD)

    die Strafverfolgung und — bei Bestätigung des Verdachts — die Bestrafung.
    Diese Selbstverständlichkeit sollte vor etwa zwei Jahren außer Kraft gesetzt werden. Zum Rückblick auf die Vorgeschichte der heute behandelten Gesetzentwürfe gehört leider auch die peinliche Erinnerung an den Versuch im Dezember 1981, durch eine amnestieähnliche Gesetzesregelung straffällig gewordene Spender und Politiker sowie ihre Helfer von der drohenden Bestrafung freizustellen. Dieser überaus anstößige Anschlag auf die Rechtsstaatlichkeit unseres Gemeinwesens, der sich bei einem Erfolg zerstörerisch auf das allgemeine Rechtsbewußtsein ausgewirkt hätte, ist damals am entschlossenen Widerstand der SPD-Fraktion — und nur an ihr — gescheitert.

    (Beifall bei der SPD — Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Wo ist der geblieben?)

    Nicht unerwähnt bleiben soll, daß damals vor allem der „Spiegel" vor dem Amnestie-Vorhaben frühzeitig gewarnt hat.

    (Beifall bei der SPD und des Abg. Schily [GRÜNE])

    Sachkundige und erfahrene Betrachter haben uns damals gesagt — und wiederholen es bis in die Gegenwart —, daß die frühere Regierungskoalition durch diese Weigerung des sozialdemokratischen Partners ihrem Bruch in entscheidender Weise nähergekommen ist. Ob und wieweit diese für das spätere Zerbrechen der Koalition unter einem engen Blickwinkel gegebene Erklärung zutrifft, mag dahinstehen. Selbst wenn sie stimmt, ändert das — auch aus heutiger Sicht — nichts an der Richtigkeit unseres damaligen Verhaltens. Eine Grenze war erreicht, über die wir um keine Preis hinauszugehen bereit waren und deren Verteidigung uns große Opfer wert war.

    (Beifall bei der SPD)

    An dieser Grenze halten wir auch heute fest. Sie darf und sie wird durch die heute anstehenden Gesetzesänderungen weder aufgehoben noch durchbrochen werden. Eine strafbefreiende Rückwirkung haben die neuen Vorschriften nicht.
    Diese Strafbefreiung kann bereits grundsätzlich nicht in Betracht kommen. Der Gesetzgeber, der nach einer Steuerstraftat durch Steuersenkung oder erweiterte Absetzungsmöglichkeiten für die Zukunft auf Steuern verzichtet, ändert damit nichts an seinem in der Vergangenheit bestehenden Anspruch. Steuergesetze sind Zeitgesetze und nicht etwa milderes, in die Vergangenheit zurückwirkendes Recht im Sinne des § 2 Abs. 3 des Strafgesetzbuches. Wer also in der Vergangenheit Steuern in strafbarer Weise hinterzogen hat, kann aus dem neuen Gesetz auch deshalb nichts zu seinen Gunsten herleiten, weil sein Verhalten in der begangenen Form auch künftig nicht rechtmäßig wäre.

    (Beifall bei der SPD)

    Die ausgleichenden Instrumente der besonderen steuerlichen Begünstigung von kleineren Spenden, des Chancenausgleichs und der steuerrechtlichen Publizitätspflicht, die allein die steuerliche Begünstigung von Parteispenden in größerem Umfang als früher erträglich machen können und sollen, hat es in der Vergangenheit nicht gegeben. Ohne sie — darüber besteht Einvernehmen — wäre eine erweiterte steuerliche Spendenbegünstigung völlig unvertretbar.
    Der Innenausschuß hat bei der Abfassung der neuen steuerrechtlichen Vorschriften und ihrer Begründung mit besonderer Sorgfalt darauf geachtet, daß das Mißverständnis einer strafbefreienden Rückwirkung für die Vergangenheit erst gar nicht aufkommen kann. Gesetzlich klargestellt ist für die Zukunft, daß Parteispenden nicht Betriebsausgaben und Werbungskosten sein dürfen. Die ganz anderen Vorschriften des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen haben wir im Innenausschuß verworfen und einvernehmlich dazu in den Bericht geschrieben, daß wir „die steuerliche Absetzungsmöglichkeit von Spenden an Parteien als Betriebsausgaben und Werbungskosten gerade nicht eröffnen wollen". Sie war auch bisher nicht offen, doch wurde das in der steuerrechtlichen Literatur vereinzelt bestritten.
    Ich will mein Befremden darüber nicht verhehlen, daß es während der Ausschußberatungen großer Mühe und Energie bedurft hat, um die Koalition an der Durchsetzung von Gesetzesvorschriften zu hindern, die für die Vergangenheit die Schlußfolgerung erlaubt hätten, Parteispenden seien doch als Betriebsausgaben und Werbungskosten absetzbar gewesen.

    (Krey [CDU/CSU]: Das ist doch nicht so gewesen!)

    — Das werde ich Ihnen begründen.
    So hat die Koalition noch in der vorigen Woche
    im Finanzausschuß mit ihrer Mehrheit einen Gesetzesvorschlag durchgesetzt, die Vorschriften über die Unvereinbarkeit von Parteispenden und Betriebsausgaben oder Werbungskosten seien erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1983 enden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt kommen die schiefen Eindrücke!)

    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1983 2719
    Dr. Schmude
    Am Widerstand der Sozialdemokraten im Innenausschuß sind diese Vorschläge gescheitert.
    Wer im übrigen eine strafbefreiende Rückwirkung von der erweiterten Zulassung steuerbegünstigter Parteispenden im neuen § 10b des Einkommensteuergesetzes erwartet, mag sich auf den einvernehmlichen Bericht des Innenausschusses dazu hinweisen lassen, in dem es ausdrücklich heißt, daß die Neuregelung erstmals für das Wirtschaftsjahr 1984 und später gelten solle, daß es bis dahin bei der bisherigen Rechtslage sein Bewenden habe. Daran ändert auch die heutige Klarstellung im Bericht nichts.
    Nach dem Vorspiel um die versuchte Amnestie im Dezember 1981 liegt uns Sozialdemokraten sehr daran, das Fehlen strafbefreiender Rückwirkungen für das neue Gesetz ausführlich und nachdrücklich klarzustellen. Nicht Rachsucht leitet uns dabei, sondern die Überzeugung, daß wir einen neuen Anfang in der Konsolidierung der Finanzen und des Ansehens der Parteien nur erfolgreich schaffen können, wenn die Vergangenheit schonungslos bereinigt wird,

    (Beifall bei der SPD)

    und zwar dort, wo es geboten ist, auch strafrechtlich bereinigt wird.

    (Beifall bei der SPD)

    Für die Zukunft, meine Damen und Herren, soll das neue Recht in zahlreichen wichtigen Einzelfeldern Konsequenzen aus bisherigen Unzulänglichkeiten oder Mißständen bei der Parteienfinanzierung ziehen, Konsequenzen, die den Vorschlägen der vom Bundespräsidenten Anfang 1982 berufenen Sachverständigenkommission und auch den Anregungen der verfassungsrechtlichen Sachverständigen entsprechen, die der Innenausschuß angehört hat. Dieser verbesserten Kontrolle der Parteifinanzen durch die Bürger wird es dienen, daß nach der heute zu beschließenden Grundgesetzänderung die Parteien künftig nicht nur über ihre Einnahmen, sondern auch über ihre Ausgaben und über ihr Vermögen — das schließt die Schuldenangabe ein — Auskunft zu geben haben. Ein in seiner Struktur und Ausführlichkeit erheblich verbesserter Rechenschaftsbericht wird die notwendige Transparenz ebenso bieten wie ein besonderer Ausweis für Wahlkampfkosten.
    Dem in der steuerrechtlichen Literatur vielfach unternommenen Versuch, die private steuerbegünstigte Parteienfinanzierung entgegen der bisherigen Lehre und Praxis durch Anerkennung von Parteispenden als Betriebsausgaben und Werbungskosten enorm auszuweiten, wird durch die gesetzliche Klarstellung endgültig ein Riegel vorgeschoben — die Klarstellung, daß Parteispenden keine Betriebsausgaben und keine Werbungskosten sein können.
    Eine Mehrzahl von Verboten sorgt künftig dafür, daß in der Vergangenheit geflossene dubiose Spenden künftig von den Parteien nicht mehr angenommen werden dürfen. Dazu gehören Spenden von politischen Stiftungen, bei denen auch verboten ist, daß sie von denselben Funktionären beherrscht
    werden wie die Parteien. Verboten ist auch die Spendenannahme von gemeinnützigen Vereinigungen, bisher ein gern benutzter Transportweg zur Umgehung des Parteiengesetzes wie zur rechtswidrigen Ausnutzung von Steuervorteilen. Sogenannte Durchlaufspenden von Berufsverbänden dürfen ebenfalls nicht mehr angenommen werden. Dabei handelt es sich um Beträge, die den Berufsverbänden außerhalb der Mitgliedsbeiträge zu dem Zweck zur Verfügung gestellt werden, sie an eine politische Partei weiterzuleiten.
    Zu unserem, der Sozialdemokraten, Bedauern hat sich die Koalition dem Vorschlag verweigert, jegliche Parteispenden von Berufsverbänden für unzulässig zu erklären. Hier gibt es nach einem Gutachten des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 1952 eine von Land zu Land unterschiedliche Praxis der Steuerbehörden. Zum Teil wird leider immer noch zugelassen, daß nicht unerhebliche Beträge aus den Mitgliedsbeiträgen der Berufsverbände, die bei ihren Mitgliedern doch steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben sind, an Parteien gespendet werden. Immerhin haben wir uns im Innenausschuß darauf verständigen können, im Bericht die Erwartung an die Finanzverwaltung auszusprechen, daß die bisherige Praxis der steuerlichen Behandlung solcher Spenden auf der Grundlage der neuen gesetzlichen Regelungen überprüft wird. Der gesetzlich bekräftigten Unzulässigkeit der steuerlichen Berücksichtigung von Parteispenden als Betriebsausgaben und Werbungskosten wird dabei besondere Bedeutung zukommen.
    Weiterhin von Bedeutung wird auch in diesem Zusammenhang das Verbot der Annahme sogenannter finaler Spenden sein. Gelder, die nur eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Zwecks willen gespendet werden, dürfen nicht angenommen werden — ein wichtiger Sperriegel gegen die Käuflichkeit politischer Entscheidungen.
    Ein Annahmeverbot besteht auch für anonym gewährte Spenden. Dem ärgerlichen Mißstand, daß nicht wenige Rechenschaftsberichte der Parteien in den 70er Jahren stattliche Spenden aus anonymer Quelle ausgewiesen und die damals schon bestehende Veröffentlichungspflicht des Parteiengesetzes damit verhöhnt haben, wird durch das neue Verbot Rechnung getragen. Es ist auf solche Fälle erweitert, in denen der scheinbare Spender in Wirklichkeit Spendensammler oder bloßer Spenden-übermittler ist; denn der Hintermann, der wirkliche Spender, muß selbst in Erscheinung treten, auch in veröffentlichten Rechenschaftsberichten der Partei, oder die Spende muß unterbleiben. Auch was insoweit in der Vergangenheit an skandalösen Vorgängen passiert ist, wird sich künftig nicht wiederholen.
    Spenden aus dem Ausland werden nur noch unter bestimmten Voraussetzungen und damit nur beschränkt zulässig sein. Ein weiteres Feld der Umwegefinanzierung von Parteien wird auf diese Weise versperrt.
    Damit alle diese Verbote nicht nur auf dem Papier stehen, sind sie durch Sanktionen bewehrt. Wer gegen die Verbote verstößt, muß im Regelfall
    2720 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1983
    Dr. Schmude
    den dreifachen Betrag an das Bundestagspräsidium abführen. Gleiches soll gelten, wenn Parteien dem gesetzlichen Erfordernis der Veröffentlichung von Spenden über 20 000 DM in den Rechenschaftsberichten zuwiderhandeln. Die ausdrückliche Regelung dieser Sanktionen, die die vom Bundespräsidenten berufene Kommission vorgeschlagen hat und die wir im Innenausschuß gewollt haben, hat dort wegen eines Versehens keine Aufnahme in das Gesetz gefunden. Deshalb der heute zur zweiten Lesung vorliegende Änderungsantrag zu § 23 a des Parteiengesetzes, um dessen Annahme ich an dieser Stelle bitte.
    Diese neuen Vorschriften werden in ihrer Gesamtheit die tatsächliche Lage bei der finanziellen Förderung von Parteien durch private Spender wesentlich verändern. Bisherige Grauzonen werden aufgehellt, zweifelhafte Spendenvorgänge mit eindeutigen Verboten belegt, Verbote mit gewichtigen Sanktionsdrohungen untermauert, damit ihre Beachtung auch gewährleistet ist. Die Folgerungen aus trüben Erfahrungen der Vergangenheit werden damit gezogen.

    (Beifall bei der SPD)

    Nur vor diesem Hintergrund sind auch solche Gesetzesänderungen vertretbar, die eine bessere finanzielle Ausstattung der Parteien ermöglichen. Dabei geht es einmal um die steuerliche Begünstigung von Parteispenden. Das neue Gesetz sieht vor, daß Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien neben sonstigen Ausgaben zur Förderung gemeinnütziger Zwecke bis zur Höhe von insgesamt 5 vom Hundert des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 2 vom Tausend der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben bei der Steuer abzugsfähig sind. Die bisher insoweit geltenden Höchstgrenzen von 1 800 DM bzw. 3 600 DM bei Verheirateten im Jahr werden damit aufgegeben.
    Daß an ihre Stelle keine neuen festen Höchstgrenzen treten sollen, trifft nicht nur in der Sozialdemokratie auf ernsthafte Bedenken. Dabei verkennen wir nicht den Wert jener neuen Regelungen, die diese grundlegende Änderung der steuerlichen Begünstigung von Parteispenden begleiten und sie erträglich machen sollen. So ist es ein wirklicher Fortschritt in Richtung auf eine verstärkte öffentliche Kontrolle der Parteifinanzen und des etwaigen Einflusses von Großspendern, daß bei Beiträgen über insgesamt 20 000 DM im Jahr künftig auch der Spender nachhaltig daran interessiert sein muß, daß er mit seiner Spende und seinem Namen im veröffentlichten Rechenschaftsbericht der Partei erscheint. Er kann die Spende sonst nicht steuermindernd geltend machen.
    Es entspricht einer alten Forderung sozialdemokratischer Steuerpolitik und hat übrigens den einhelligen Beifall aller Sachverständigen gefunden, daß künftig Beträge und Spenden bis zu 1 200 DM oder bis zu 2 400 DM bei Verheirateten im Jahr durch einen Steuerabzug von 50 % des Spendenbetrags besonders begünstigt werden.
    Zu begrüßen ist schließlich das neue Instrument des Chancenausgleichs. Mit ihm sollen diejenigen Parteien einen staatlichen Zuschuß erhalten, die beim Spenden- und Beitragsaufkommen, gemessen an der Zahl ihrer Wähler, benachteiligt sind und dadurch auch nur einen unverhältnismäßig geringen Nutzen von der steuerlichen Begünstigung der Parteispenden haben.
    Alle diese dem Chancenausgleich zwischen den Parteien und der verstärkten öffentlichen Kontrolle größerer Spenden dienenden Vorkehrungen hat das Bundesverfassungsgericht nicht kennen und nicht zugrunde legen können, als es wiederholt auf die Unzulässigkeit der steuerlichen Begünstigung solcher Parteispenden hingewiesen hat, die in der Höhe eines bestimmten Prozentsatzes vom Einkommen oder Umsatz gewährt werden. Das Gericht hat diese Hinweise mit Ausführungen zur Chancengleichheit der Parteien und zum Gebot gleicher Teilhaberechte der Bürger auch bei der finanziellen Förderung von politischen Parteien einleuchtend begründet. Ob dem damit ausgesprochenen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Prozentabzugsregelung durch die neuen Ausgleichsinstrumente hinreichend Rechnung getragen wird, unterliegt Zweifeln. Ein verfassungsrechtliches Risiko dieser gesetzlichen Neuregelung ist nicht auszuschließen. Das haben uns im Innenausschuß angehörte Sachverständige erklärt; das ist aber insbesondere durch die Haltung der beiden Verfassungsminister des Bundes bei ihrem Auftreten im Innenausschuß deutlich geworden.

    (Dr. Vogel [SPD]: Sehr wahr!)

    Eine besondere Würdigung dieses bemerkenswerten Auftritts kann ich mir nicht ganz versagen. Da wünscht der Innenausschuß des Deutschen Bundestages vom Bundesminister des Innern und vom Bundesminister der Justiz eine verfassungsrechtliche Einschätzung des vorliegenden Entwurfs, die sie selbst abgeben sollen. Beide erscheinen auch, aber nur, um in einer eineinhalbminütigen Erklärung, zu deren Ergänzung sie erkennbar nicht bereit sind, das Bestehen eines verfassungsrechtlichen Risikos zu bestätigen und seine Bewertung als schwierig zu bezeichnen.
    Inhaltlich, meine Damen und Herren, ist das für uns nichts Neues. In aufsehenerregender Weise neu aber war, daß die beiden Verfassungsminister, die als Abgeordnete Mitglieder der beiden Regierungsfraktionen sind, angesichts des verfassungsrechtlichen Risikos demonstrativ in Deckung gehen und jedem Anschein einer Verantwortung ausweichen.

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Dafür sind Sie doch in die Bresche gesprungen, Herr Schmude!)

    Das somit bekräftigte Risiko ist nicht schicksalhaft. Es ist ausdrücklich gewollt und in den überparteilichen Gesprächen von den beiden Fraktionen durchgesetzt worden, denen die Minister angehören.
    Wir räumen ein, daß Sie in der Koalition gewichtige Stimmen für die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesamtsystems neuer Regelungen zur steuerlichen Begünstigung von Parteispenden an-
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    Dr. Schmude
    führen können. Es wäre auch aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt, schlicht die Verfassungswidrigkeit dieser Regelungen zu behaupten. Angesichts der erheblichen und wirkungsvollen Verbesserungen im übrigen steht deshalb das gesamte Gesetz als zwischen den Parteien gefundener Kompromiß für uns nicht in Frage.
    Aber das unbestreitbar verbliebene Risiko läßt sich doch mindern oder gar ausschließen. Wir haben deshalb im Innenausschuß Festgeldbeträge als Obergrenzen für steuerbegünstigte Parteispenden gefordert und auch die Streichung des Maßstabes „2 %o der Umsätze usw.", weil er einen besonders bedenklich weiten Spendenrahmen eröffnet. Beides hat die Koalition abgelehnt. Sie nimmt das geschilderte Risiko in vollem Umfang in Kauf und hält daran fest. Sie mag es sich dann bitte auch zurechnen lassen. Wir Sozialdemokraten werden unsere skeptische Einschätzung durch Stimmenthaltung bei der Einzelabstimmung über den neuen § 10 b des Einkommensteuergesetzes unterstreichen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Unschuld vom Lande!)

    Meine Damen und Herren, Kritik hat in der Öffentlichkeit auch die vorgesehene Anhebung der Wahlkampfkostenpauschalen gefunden. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Erstattung der notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfes ist unbestritten. Dennoch werden diese Zahlungen und besonders ihre Erhöhung von vielen Betrachtern mit unverhohlenem Ärger kritisiert. Dieser Kritik liegt oft die erklärte Auffassung zugrunde, Parteien sollten sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder und allenfalls durch Spenden finanzieren, den Griff in die öffentlichen Kassen aber gefälligst unterlassen. Ich spreche diesen Kritikern die klare Vorstellung von den Konsequenzen dessen ab, was sie da fordern.

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    Wer die finanzielle Leistungs- und Lebensfähigkeit der Parteien auch dort, wo es um Wahlkämpfe geht, allein der Privatinitiative überläßt, öffnet — mit und ohne steuerliche Begünstigungen — den wirtschaftlichen Machtverhältnissen in der Gesellschaft die vollständige, spiegelbildliche Wirkungsmöglichkeit auch in der Politik.

    (Beifall bei der SPD)

    Politische Gegenmacht gegen wirtschaftliche Macht kann unter solchen Voraussetzungen kaum mehr entstehen. Durch Beispiele aus dem westlichen Ausland läßt sich das eindrucksvoll belegen. Wer sich dort gründlich umsieht, wird die Vorzüge unseres Systems der Parteienfinanzierung überwiegend durch die Beiträge und Spenden der Bürger, aber auch — zu einem begrenzten Teil — aus öffentlichen Kassen schätzen lernen.
    Nur mit diesen letztgenannten Zuwendungen sind die Parteien in der Lage, sich für die Wahrnehmung ihrer in unserem demokratischen Verfassungssystem unverzichtbaren Aufgaben dauerhaft zu konsolidieren und mit ihrem gefestigten organisatorischen Bestand zur politischen Stabilität des
    Gemeinwesens maßgeblich beizutragen. Die öffentliche Zuwendung schafft im übrigen einen weiteren Chancenausgleich zwischen den von Spendern begünstigten Parteien und jenen anderen, die den finanzkräftigen Kreisen der Bevölkerung fernstehen.
    Die Anhebung der Wahlkampfkostenpauschale nach fast zehn Jahren ihres bisherigen Bestandes ist angesichts der zwischenzeitlichen Preisentwicklung und der damit verbundenen Steigerung der Wahlkampfkosten durchaus angemessen. Mehr als die Wahlkampfkosten selbst, die ja künftig auch besonders ausgewiesen werden, darf ohnehin nicht erstattet werden.
    Wir alle wissen, daß die Neuregelung denen zusätzlichen Auftrieb gibt, die sich in der allgemeinen Beschimpfung der Parteien gegenwärtig zu Meisterleistungen aufschwingen. Die Parteien sind, wie ich ausdrücklich eingeräumt habe, mitschuldig an ihrem schlechten Ansehen in der Öffentlichkeit. Aber sie haben auch immer wieder die Kraft zur Selbstkorrektur gefunden und beweisen sie auch in den zahlreichen Regelungen dieses Gesetzentwurfs. Es ist kein Zufall und auch nicht das Ergebnis parteipolitischer Eigenmächtigkeiten, daß die Parteien in der Verfassungswirklichkeit unserer Bundesrepublik eine inzwischen nicht mehr wegzudenkende verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Position gewonnen haben. Es ist vielmehr die Folge ihrer Aufgabenerfüllung in der Demokratie, das Ergebnis des oft lebenslangen Einsatzes zahlloser Parteipolitiker für die Erhaltung und Verwirklichung der Demokratie und gleichermaßen für die staatliche Handlungsfähigkeit zum Besten der Allgemeinheit.

    (Beifall bei der SPD)

    Meine Damen und Herren, wir blicken selbstbewußt auf diese Leistungen, die notwendig gewesen sind und notwendig bleiben. Pauschale Parteibeschimpfungen können uns darin nicht beirren, auch wenn sie, literarisch gestaltet, einen hohen Unterhaltungswert und Gehässigkeitsgrad aufweisen wie im „Spiegel" aus dieser Woche.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Die Ruchlosigkeit der Bösewichter, die dort als Parteipolitiker vorgestellt werden, ihre „rattenhafte Geldgier", ihre Verschwendungssucht, mit deren Auswirkungen sie ihre völlige Inhaltsleere und Überflüssigkeit verschleiern, zwingt doch geradezu die Frage auf, was das wohl für ein Volk ist, das eine solche „Gangsterbande" immer wieder bei denkbar hoher Wahlbeteiligung bestätigt. Und siehe da, das Volk ist auch danach: Mit „uferloser Gutmütigkeit" und „unerhörter Toleranz" erträgt es in „bleierner Gelassenheit" seine parteipolitischen Oligarchien, ja es hat sich schließlich selbst von ihr zu einem „Volk von Trickbetrügern" erziehen lassen. Da ist also jemand in eine schlechte Welt geraten, die er nur angewidert beschimpfen und eigentlich gar nicht ertragen kann. Aber sie erträgt ihn. Sie ernährt ihn nicht nur, auch durch die Bezahlung solcher Kritik; sie gewährleistet ihm auch die Freiheit, diese gehässigen Angriffe ohne die Besorgnis
    2722 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1983
    Dr. Schmude
    irgendwelcher nachteiliger Folgen öffentlich vorzutragen.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)

    Und darauf allerdings sind wir, die vielgescholtenen Politiker und Parteien, stolz:

    (Beifall bei der SPD)

    daß wir in unserem demokratischen Staat das Recht auch zur härtesten Kritik und die Möglichkeit zur verändernden Fortentwicklung gewährleisten, selbst wenn diese uns auf Grund unserer Überzeugung unbequem sind

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Vielleicht für Sie, Herr Schmude!)

    oder auch peinigen.
    Wir selbst wünschen uns als Bürger aus dieser Offenheit unseres demokratischen Systems, die allein seine Lebensfähigkeit auf Dauer erhalten kann, Nutzen und Vorteile. Dabei geht es nicht um Sondervorteile, sondern um das allgemeine Wohl, dem wir in unseren politischen Funktionen dienen: so gut, wie wir es können, und so lange, wie die Wähler es wollen.
    Wer meint, dazu gehört kein Geld, der Dienst sei allenfalls kleinste Preise wert, dem empfehle ich in seinem eigenen Interesse dringend, er möge sich nicht billigere Politiker und Parteien, er möge sich bessere wählen und damit die im ganzen sehr maßvollen Kosten unseres Parteiensystems zu einer lohnenden Investition machen.
    Schönen Dank.

    (Anhaltender lebhafter Beifall bei der SPD — Beifall des Abg. Bastian [GRÜNE])



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Schily.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Otto Schily


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns wird heute zur Schlußberatung der Entwurf eines Parteienfinanzierungsgesetzes vorgelegt, an dem bis zuletzt mit außergewöhnlicher Emsigkeit herumgebastelt, dekoriert und retuschiert worden ist. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" hat dazu eine treffende Formulierung gefunden. Sie bezeichnet das, was herausgekommen ist, als einen Bonner Kompromiß mit folgendem Inhalt:

    (Weiß [CDU/CSU]: Aha!) „Parteien werden gemeinnützig".


    (Weiß [CDU/CSU]: Alt, die Idee!)

    Man kann natürlich mit Fug und Recht bei diesem Vorhaben die Frage stellen, ob man sich ausgerechnet mit diesem Gesetz den Status der Gemeinnützigkeit verleihen kann, wenn es sich deutlich um ein gemeinschädliches Unternehmen handelt,

    (Beifall bei den GRÜNEN — Weiß [CDU/ CSU]: Die GRÜNEN nehmen sich aus!)

    gemeinschädlich schon deshalb, weil dieses Gesetz
    mit Kosten verbunden ist, die ja wohl nicht in die
    heutige finanzpolitische Landschaft hineinpassen,
    wenn man die Sparappelle, die Appelle zur Bescheidenheit hört.
    Vielleicht sollte man sich doch noch einmal vor Augen führen — die Zahlen, die verdienstvollerweise auch mit diesem Gesetzentwurf bekanntgegeben werden, sind sicher noch recht moderate Schätzungen —, was an Belastungen für den Fiskus auf uns zukommt. Für die Erhöhung der Wahlkampfkostenpauschale im Jahre 1984 werden 44 Millionen benötigt, für die Nachzahlung, den Nachschlag, den man sich für das vergangene Jahr bewilligt, nochmals schlappe 44 Millionen.

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Mahlzeit!)

    Für die Wahlkampfkostenpauschale für die Europawahl 1984 werden 66 Millionen benötigt. Die Steuerverzichte, die durch eben diese Verbesserungen der Steuerbegünstigung für Großspenden und ähnliches herauskommen sollen, machen 50 Millionen DM aus. Der sogenannte Chancenausgleich ist in diesen Zahlen noch gar nicht enthalten. Sie kommen allein nach diesen Zahlen auf 200 Millionen DM Belastungen für den Fiskus. Wie wollen Sie das eigentlich verantworten, gerade diejenigen, die sonst immer die Familie hochhalten und das christliche Gewissen anführen, in einer Zeit, in der Sie sich nicht scheuen, das Mutterschaftsgeld zu kürzen, in der Sie keine Skrupel haben, Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe zu kürzen, in der jeder fünfte Bezieher von Arbeitslosenhilfe unter den Sozialhilfesatz gerät, in einer Zeit, in der man Behinderten ihre Rentenbezüge verkürzt? Da bewilligen sich Parteien 200 Millionen DM aus der Staatskasse, ohne rot zu werden,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Grün!) — ohne rot zu werden.

    Der zweite Punkt, der schon mehrfach angesprochen worden ist und der den eigentlichen Kern der Diskussion ausmacht, die wir hier zu führen haben, sind die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, die gegen dieses Gesetzgebungswerk geltend zu machen sind. Nach unserer Überzeugung ist das, was Sie hier vorlegen, verfassungsrechtlich unhaltbar. Der zentrale Punkt besteht darin, daß eine Gleichstellung der Begünstigung von Spendenzuwendungen mit gemeinnützigen Organisationen erfolgen soll. Damit findet eine Begünstigung gerade des Kreises der Großspender statt, die den Grundsatz der gleichen Teilhabe bei der politischen Willensbildung deutlich verletzt. Da hilft kein Herumgerede, das ist in diesem Gesetz enthalten. Das muß man sich einfach mal an einem Beispiel vergegenwärtigen. Wenn heute ein Großspender auftritt und einer Partei 440 000 DM zuwenden will, dann muß er das halt aus seinen Bezügen finanzieren. Wenn die Regelung, die Sie heute vorlegen, Gesetz wird, wird es künftig so sein, daß zusätzlich zu diesen 440 000 DM der Partei aus der Staatskasse 660 000 DM zufließen, also 1 Million DM steuerbegünstigt in die Parteikasse kommt.

    (Zuruf von der FDP)

    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1983 2723
    Schily
    Wenn man solche Zahlen hört, weiß man doch, daß alle Ihre Beschwörungen von Stärkung der Demokratie und ähnliches Makulatur sind.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Das hat doch nichts mit Stärkung der Demokratie zu tun, sondern das ist eine Schwächung, das ist eine Aushöhlung der Demokratie. Und, lieber Herr Schmude, da waren einige schöne Sätze, auch selbstkritische Sätze. Aber Sie kommen doch über diesen Tatbestand nicht hinweg. Gerade von Sozialdemokraten sollte man doch eigentlich erwarten, daß sie eine solche Regelung einer klaren Begünstigung dieser Großspender nicht mitmachen. Ich verstehe nicht, wie Sie sich dazu hergeben können.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Diese Regelung wird noch dadurch verschärft, daß der Großspender nicht nur diese Möglichkeit hat. Er bekommt nicht nur die Belohnung aus der Staatskasse mit den 660 000 DM, sondern dadurch, daß Sie die Möglichkeit der Spendenbegünstigung auch über Körperschaften schaffen, kann er das womöglich mehrfach tun. Wenn Sie eine Ein-MannGmbH eines Großspenders haben, dann hat er auch darüber die Möglichkeit, einer Partei steuerbegünstigt in staatlich geförderter Form die entsprechenden Gelder zuzuschanzen. Es wird also mit diesem Gesetzgebungswerk nichts besser, lieber Herr Schmude, sondern es wird nur versucht, eine miese Praxis der Vergangenheit zu legalisieren.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Das wird nicht funktionieren! Solange es ein Bundesverfassungsgericht gibt — und das gibt es erfreulicherweise in Karlsruhe —, glaube ich nicht daran, daß so etwas bei uns Bestand haben kann.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Nun wird in diesem Zusammenhang geltend gemacht: Ja, aber das ist jetzt alles ganz anders, wir haben ja den Chancenausgleich. — Meine Damen und Herren, der Chancenausgleich ist eine juristische Schminke, die sehr schnell abblättert, denn er ist gar kein echter Chancenausgleich, und zwar in mehrerer Hinsicht.
    Erster Punkt: Er beseitigt nicht die Chancenungleichheit unter den Parteien, und zwar deshalb nicht, weil die Mittel, die einer Partei aus dem Chancenausgleich zugewendet werden, staatliche Finanzierungsmittel sind, die gegen den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsatz verstoßen, daß man als Partei nur solche staatlichen Mittel in Anspruch nehmen kann, die der Wahlkampfkostenfinanzierung dienen. Andere Mittel dürfen Parteien nicht für sich in Anspruch nehmen.
    Zweiter Punkt: Selbst wenn man dem ersten Argument nicht folgen will, wird er zu einer Verzerrung führen. Er wird dazu führen, daß sich bei einer Partei, die nicht so viele Spenden bekommt und nicht so viele Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen hat, möglicherweise die Frage der Staatsquote stellt. Eine Partei, die in ihrer Chancengleichheit beeinträchtigt ist, kann möglicherweise den Chancenausgleich gar nicht in Anspruch nehmen, weil
    sie sonst über die 50 % der staatlichen Finanzierung hinausgeriete.
    Der dritte und wichtigste Punkt: Es geht nicht nur um die Chancengleichheit zwischen den konkurrierenden Parteien. Es geht auch — das ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts — um die gleiche Teilhabe des einzelnen Bürgers an der politischen Willensbildung. Wie soll denn der Chancenausgleich diese Verzerrung eigentlich beseitigen? Denn dem einzelnen Bürger wird ja nicht aus dem Staatssäckel etwas zugewendet, wovon er vielleicht auch eine große Spende leisten könnte, sondern es wird nur unter den Parteien verteilt. Der Sachverständige Professor von Arnim, der sich in der Anhörung des Innenausschusses dazu auch geäußert hat, hat mit Recht betont: Im Gegenteil, es könnte ja sogar eine Tendenz der Korrumpierung der Partei, die vielleicht auf den Chancenausgleich schaut, sozusagen unterlegt sein, weil sie womöglich auch indirekt an Großspenden interessiert sein könnte, damit sie an den Topf des Chancenausgleichs herankommt.
    Das alles ist also Schminke, die die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht verdecken kann.
    Ihr Gesetzentwurf weist auch in anderer Hinsicht zahlreiche Mängel auf. Ich will nur einen Punkt erwähnen, nämlich den, daß ein gesonderter Ausweis der Krediteinnahmen im öffentlichen Rechenschaftsbericht nicht vorgesehen ist. Das ist ein sehr bedenklicher Vorgang, denn wir wissen j a, daß heute der Einfluß auf Parteien nicht nur auf dem Wege von Spenden, sondern auch durch Kreditgewährung sehr aktuell ist. Auch ist die Namhaftmachung von Großgläubigern im Rechenschaftsbericht nicht vorgesehen. Jeder weiß aber, daß Kreditgewährung in diesem Zusammenhang eine große Rolle spielt.