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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/29 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 29. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1983 Inhalt: Glückwünsche zur 30jährigen Mitgliedschaft der Abgeordneten Frau Renger, Dr. Czaja und Dr. Dollinger im Deutschen Bundestag 1925 A Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN Kriegsvölkerrechtliche Grundsätze — Drucksachen 10/163, 10/445 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN Kriegsvölkerrechtliche Verträge — Drucksachen 10/164, 10/445 — Dr. Mertes, Staatsminister AA 1925 B Voigt (Frankfurt) SPD 1932 C Schily GRÜNE 1934 C Schäfer (Mainz) FDP 1937 D Kolbow SPD 1941 A Klein (München) CDU/CSU 1943 C Fischer (Osthofen) SPD 1948 A Ronneburger FDP 1950 B Dr. Todenhöfer CDU/CSU 1951 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Europaabgeordnetengesetzes — Drucksache 10/470 — Dr. Barzel, Präsident 1954 B Dr. Schäuble CDU/CSU 1955 C Hoss GRÜNE 1957 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 1960 A Becker (Nienberge) SPD 1962 B Nächste Sitzung 1964 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1965* A Anlage 2 Amtliche Mitteilung 1965* C Anlage 3 Aufwendungen für die Aufklärung der deutschen Bevölkerung über das Wettrüsten und die Gefahren eines Atomkriegs sowie über die „in der Friedensbewegung lauernden Gefahren" MdlAnfr 24 07.10.83 Drs 10/457 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw StSekr Boenisch BPA . . . . 1965* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1983 1925 29. Sitzung Bonn, den 14. Oktober 1983 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 14. 10. Frau Dr. Bard 14. 10. Biehle 14. 10. Bindig 14. 10. Conradi 14. 10. Duve 14. 10. Engelsberger 14. 10. Ertl 14. 10. Frau Fuchs (Köln) 14. 10. Frau Geiger 14. 10. Gobrecht ** 14. 10. Dr. Hackel 14. 10. Frau Dr. Hamm-Brücher 14. 10. Handlos 14. 10. Herterich 14. 10. Heyenn 14. 10. Frau Dr. Hickel 14. 10. Frau Huber 14. 10. Huonker 14. 10. Ibrügger 14. 10. Jansen 14. 10. Jung (Düsseldorf) 14. 10. Dr. Klein (Göttingen) 14. 10. Klein (München) ** 14. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 14. 10. Kroll-Schlüter 14. 10. Lennartz 14. 10. Menzel 14. 10. Dr. Meyer zu Bentrup 14. 10. Milz 14. 10. Möllemann 14. 10. Dr. Müller * 14. 10. Müller (Wadern) 14. 10. Frau Dr. Neumeister 14. 10. Offergeld 14. 10. Dr. Pinger 14. 10. Poß 14. 10. Reents 14. 10. Reuschenbach 14. 10. Roth (Gießen) 14. 10. Dr. Scheer 14. 10. Schemken 14. 10. Schmidt (Hamburg) 14. 10. Frau Schmidt (Nürnberg) 14. 10. Schröer (Mülheim) 14. 10. Dr. Soell ** 14. 10. Spranger 14. 10. Dr. Stark (Nürtingen) 14. 10. Dr. Stercken ** 14. 10. Dr. Stoltenberg 14. 10. Stücklen 14. 10. Tietjen 14. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der 70. Konferenz der Interparlamentarischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Traupe 14. 10. Verheugen 14. 10. Voigt (Sonthofen) 14. 10. Frau Dr. Wex 14. 10. Dr. Wittmann 14. 10. Wissmann 14. 10. Dr. Zimmermann 14. 10. Zink 14. 10. Anlage 2 Amtliche Mitteilung Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat dem Bundestagspräsidenten mit Schreiben vom 27. September 1983 eine Vorlage betreffend Unterrichtung des Deutschen Bundestages über den Stand der Arbeiten zur Lösung der Zweitanmelderproblematik übermittelt. Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 13. Oktober 1983 beschlossen, diese Vorlage dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit zuzuleiten. Sie wird nicht als Bundestagsdrucksache gedruckt und verteilt. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Boenisch auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 10/ 457 Frage 24): Wieviel Geld hat die Bundesregierung bislang ausgegeben, um im Anschluß an die UN-Resolution vom 30. Juni 1978 die deutsche Bevölkerung über das weltweite Wettrüsten und die damit verbundenen Gefahren eines Atomkrieges aufzuklären, und wieviel will die Bundesregierung demgegenüber aufwenden, um die deutsche Bevölkerung vor den „in der Friedensbewegung lauernden Gefahren" aufzuklären und zu warnen? Im Haushaltsplan und damit auch in den Planungen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung sind Mittel für eine Aufklärung der deutschen Bevölkerung über das weltweite Wettrüsten und die damit verbundenen Gefahren eines Atomkrieges nicht ausgewiesen. Die Bundesregierung erfüllt vielmehr laufend ihre Pflicht, über alle Probleme der äußeren Sicherheit zu unterrichten. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: In der Planung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung sind ebenfalls keine Aufwendungen vorgesehen, um die deutsche Bevölkerung vor den - ich zitiere Ihre Worte - „in der Friedensbewegung lauernden Gefahren" aufzuklären und zu warnen. Vielmehr ist es unsere Aufgabe, über Sicherheitspolitik zu informieren. Insgesamt wurden für sicherheitspolitische Öffentlichkeitsarbeit seit Mai 1983 rd. 1,6 Millionen DM aus dem Ansatz 1983 von den Ressorts ausgegeben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, zu diesem Tagesordnungspunkt liegen weitere Wortmeldungen nicht vor. Ich schließe deshalb die Aussprache.
    Ich rufe den Zusatzpunkt zur Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Europaabgeordnetengesetzes
    — Drucksache 10/470 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (federführend)

    Rechtsausschuß
    Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
    Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf nimmt in seiner Begründung auf den Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages nach § 30 des Abgeordnetengesetzes Bezug. Der Bericht, der bereits als Drucksache 10/464 verteilt wurde, ist Ihnen vorsorglich noch einmal auf die Pulte gelegt worden. Hierzu wird zunächst der Präsident des Deutschen Bundestages sprechen. Für die Aussprache, die danach folgt, ist interfraktionell eine Runde vereinbart worden. — Ich höre keinen Widerspruch. Sie sind damit einverstanden.
    Dann hat der Herr Präsident des Deutschen Bundestages das Wort.
    Dr. Barzel, Präsident des Deutschen Bundestages: Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Rechte gibt es nach der Regel unseres freiheitlichen und sozialen Rechtsstaats nur in fester Verbindung zu Pflichten. Diesen muß man entsprechen, ob sie gelegen sind oder nicht, ob sie angenehm oder eher ärgerlich sind. Zu den gesetzlichen Pflichten gehört, in diesem Herbst amtlich und öffentich einen Bericht über die Angemessenheit der Entschädigung der Abgeordneten vorzulegen.
    Der Bericht, der im Benehmen mit dem Ältestenrat erstattet ist, liegt Ihnen und der Öffentlichkeit vor. Ich habe ihn auch vor der Bundespressekonferenz erörtert. Wir haben nichts zu verstecken und keine Diskussion zu scheuen. Ich habe darauf verzichtet, erneut eine Sachverständigenkommission zu bemühen. Was die Kommission 1976 erarbeitet hat, ist nach wie vor aktuell. So berichte ich unmittelbar. Ich verantworte das auch so wie wir alle später unsere Entscheidung.
    Wir müssen in eigener Sache einsehbar und öffentlich handeln, weil dies allein dem Gesetzgeber zukommt. Es gibt keinen anderen. Seit sieben Jahren hat es keine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung gegeben. In der gleichen Zeit sind Kaufkraftverluste von ca. 30 % und ansonsten Einkommenszuwächse von durchschnittlich ca. 40 % zu verzeichnen. Das Statistische Bundesamt weist aus, daß die Durchschnittslöhne der Arbeiter in der Industrie von 1977 bis April 1983 um 45 % gestiegen sind, im gleichen Zeitraum die durchschnittlichen Gehälter der Angestellten in Industrie und Handel um 45,2 %. Die Bezüge im öffentlichen Dienst sind in dieser Zeit um 34 v. H. gestiegen, und die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung wurden inzwischen um 38,7 % erhöht. Wären die Abgeordnetenentschädigungen in diesen sieben Jahren vergleichbar um eine mittlere Rate, also um etwa 40 v. H., erhöht worden, so betrügen sie heute 10 500 DM steuerpflichtig je Monat. Allein die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben in diesen Jahren weder einen Ausgleich für die Kaufkraftverluste noch — wie die anderen Bevölkerungsgruppen — eine Anhebung ihrer Entschädigung erhalten.
    Die Maßstäbe zur Beurteilung der Frage, ob die Entschädigung angemessen ist, stehen mir nicht zur freien Auswahl. Das Grundgesetz selbst und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 1975 bestimmen verbindlich diese Maßstäbe. Daran habe ich mich zu halten.
    Die Entschädigung soll angemessen sein, die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern, der mit dem Amt verbundenen Verantwortung entsprechen, die mit dem Amt verbundene Belastung berücksichtigen und dem diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Rang gerecht weden. Der Anspruch auf eine solche Entschädigung gehört zur verfassungsrechtlich geschützten und geforderten Substanz des Mandats. Diesem Anspruch zu entsprechen und seine Substanz zu sichern ist ein Gebot der Verfassung. Es richtet sich auch an den Gesetzgeber und bindet ihn.
    Die Entschädigung muß dazu beitragen, daß dem Deutschen Bundestag Persönlichkeiten angehören, die bereit und fähig sind, diese Arbeit zu leisten und dieser Verantwortung gerecht zu werden. Die Qualität unseres freiheitlichen Rechtsstaates und der deutschen Politik hängt auch ab von der Qualität seines Parlaments, also seiner Abgeordneten. Die Höhe der steuerpflichtigen Entschädigung darf niemanden hindern und soll niemanden anreizen, ein Mandat zu erstreben.
    Die Wählerinnen und Wähler haben einen Anspruch auf qualifizierte Kandidaten und Abgeordnete. Ohne angemessene Entschädigung der Gewählten wird das nicht zu erreichen sein. Auch Parlament, Demokratie und Freiheit gibt es nicht umsonst.
    Die Entschädigung hat auch historisch immer Einfluß auf die Zusammensetzung des Parlaments gehabt. Die parlamentarische Demokratie ist darauf angewiesen, daß für alle Gruppen der Bevölkerung gleichermaßen die reale Möglichkeit besteht, die unerläßliche öffentliche Aufgabe der Volksvertretung nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen.
    Ich habe deshalb wegen des Zusammenhangs mit dem Verfassungsgefüge noch eine Zahl zu nennen. Im Jahr 1976 entsprach die Entschädigung der Abgeordneten 53 v. H. des Amtsgehalts eines Bundesministers. Sie ist im Jahr 1983 auf knapp 42 v. H.



    Präsident Dr. Barzel
    dieses Amtsgehalts abgesunken. Das entspricht, wie ich meine, nicht der Stellung des Bundestages und seiner Abgeordneten im Verfassungsgefüge. Die Lage des Kontrollorgans darf sich auch materiell im Verhältnis zum kontrollierten Organ nicht weiter verschlechtern.
    Bei alledem ist zu berücksichtigen, daß die Arbeitslosigkeit andauert, die Sozialhilfe zunehmend in Anspruch genommen werden muß sowie die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland durch eine Reihe von Maßnahmen zur Konsolidierung der Staatsfinanzen Einschränkungen ihrer Nettoeinkommen hinnehmen mußten und müssen. Im steuerlichen Bereich wurden einige Abzugsmöglichkeiten, Freibeträge und Pauschalen vermindert und von bestimmten Einkommensgrenzen an eine Investitionshilfeabgabe eingeführt. Im sozialen Bereich sind bei den gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungen, bei Kindergeld, Ausbildungsförderung, Wohngeld und Sozialhilfe den Bürgerinnen und Bürgern Belastungen auferlegt worden. Diese Maßnahmen zehren nicht die in den letzten sieben Jahren erreichten Steigerungen bei Löhnen, Gehältern, Besoldung und Renten auf.
    Natürlich machen sich die Kaufkraftverluste auch bei der Aufbringung der mandatsbedingten Kosten bemerkbar, der Amtsausstattung nach dem Gesetz. Auch dazu wird im Bericht, auf den ich verweise, die Entwicklung erläutert.
    Die mir nach § 30 des Abgeordnetengesetzes obliegende Prüfung ergibt — wie die ausführliche schriftliche Darlegung erweist —, daß die Entschädigung gemäß Art. 48 Abs. 3 des Grundgesetzes nach den Maßstäben des Grundgesetzes, des Abgeordnetengesetzes und des Urteils des Bundesverfassungsgerichts derzeit nicht angemessen ist. Der Gesetzgeber sollte, so empfehle ich in der Drucksache, diesen mit den Geboten der Verfassung nicht mehr im Einklang stehenden Zustand durch eine maßvolle, im Hinblick auf die soziale, wirtschaftliche und finanzielle Lage der Bürgerinnen und Bürger angemessene Erhöhung der Entschädigung ändern.
    Ich empfehle Ihnen zugleich, auf den großen Nachschlag, der sich aus dem Zahlenwerk des Berichts leicht errechnen läßt, zu verzichten.
    Die Bürgerinnen und Bürger bitte ich, gerecht und fair zu urteilen und dabei zu bedenken: Unser Staat ist der freieste unserer Geschichte und ist um soziale Gerechtigkeit bemüht. Wir haben Frieden und Freiheit durch diese parlamentarische Demokratie. Wir alle, so frage ich als Bürger die Mitbürgerinnen und Bürger, haben uns auch zu fragen: Was ist uns wert, was uns wert ist?
    Wir hier, meine Kolleginnen und Kollegen, haben uns, wie ich zu Beginn dieses 10. Deutschen Bundestages betont habe, selbst zu fragen und uns auch anspruchsvoll messen zu lassen. Wir haben, sagte ich damals, hier und da mehr Rechte als andere, weil wir mehr Pflichten haben. Wir erstreben keine gespreizte, verordnete Würde, sondern die natürliche Achtung, die aus unserer Arbeit erwächst und aus der Art, wie wir sie leisten.
    Achtung durch Arbeit und Leistung — nichts anderes erstrebt auch dieser Deutsche Bundestag. Unser Volk arbeitet auch so. Es ist fair und wird Verständnis für diese Entscheidung haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nach dieser Erklärung des Präsidenten des Deutschen Bundestags eröffne ich die allgemeine Aussprache. Das Wort hat als erster Herr Dr. Schäuble.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Schäuble


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte ich zunächst Ihnen, Herr Bundestagspräsident, unseren Dank aussprechen für den Bericht, den Sie gemäß § 30 des Abgeordnetengesetzes gegeben haben. Ihr Bericht bildet eine gute Grundlage für eine sachbezogene Erörterung der mit der Entschädigung für die Bundestagsabgeordneten verbundenen Probleme auch in der Öffentlichkeit. Er enthält auch in der Anlage viele Argumente, Materialien und Gesichtspunkte, die uns helfen, eine angemessene Entscheidung zu treffen.
    Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, diesen Bericht unvoreingenommen und kritisch zur Kenntnis zu nehmen. Ihr Bericht, Herr Präsident, weist nach, daß die Entschädigung für die Bundestagsabgeordneten nach den Maßstäben des Grundgesetzes und nach den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 5. November 1975 aufgestellt hat, nicht mehr angemessen ist. Die Tatsache, daß seit der Neuregelung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1976 die Entschädigung für die Bundestagsabgeordneten nicht mehr angepaßt worden ist, hat zu einer erheblichen Verschlechterung der Einkommen der Abgeordneten geführt.
    Ich will noch einmal unterstreichen, daß für diesen Zeitraum die durchschnittliche Preissteigerungsrate bei 30 % liegt. Ich will noch einmal unterstreichen, was auch in dem Bericht des Präsidenten nachzulesen ist, daß in diesem Zeitraum etwa die Bruttoverdienste der Arbeiter und Angestellten um 45 % gestiegen sind, daß im öffentlichen Dienst die Bezüge um 34 % gestiegen sind, daß die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung in diesem Zeitraum um 38 % gestiegen sind

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Die neue soziale Frage!)

    und daß auch die Regelsätze nach dem Bundessozialhilfegesetz in diesem Zeitraum um fast 30 % gestiegen sind.
    Meine Damen und Herren, wir wissen alle, daß wir diese Diskussion heute in einer Zeit führen müssen, in der wir unseren Mitbürgern als Folge der Krise von Wirtschaft und Staatsfinanzen Einsparungen und Einschränkungen zumuten müssen.
    Aber ich will zu dieser Spardiskussion, auf die auch der Präsident eben hingewiesen hat, sagen: Es



    Dr. Schäuble
    geht da in aller Regel um die Frage, daß in den kommenden Jahren Einkommenszuwächse niedriger ausfallen müssen oder im Extremfall auch einmal ein Jahr lang nicht stattfinden. Aber daß es einen absoluten Stillstand der Einkommen während sieben Jahren gegeben hat, ist einmalig. Der Bericht des Präsidenten weist aus, daß keine andere Gruppe von Einkommensbeziehern von einem solchen absoluten Stillstand über sieben Jahre betroffen ist.
    Aus alledem, meine Damen und Herren, folgt die Notwendigkeit, daß die Entschädigung auch für die Bundestagsabgeordneten in regelmäßigen Abständen angepaßt werden muß. Deswegen legt Ihnen meine Fraktion zusammen mit den Fraktionen von SPD und FDP den Gesetzentwurf in der Drucksache 10/470 vor, mit dem wir die Konsequenzen aus dem Bericht des Bundestagspräsidenten ziehen wollen.
    Ich habe darauf hingewiesen, in welcher wirtschaftlichen Lage wir dies tun müssen. Wir müssen sparen, um die Wirtschaftskrise zu überwinden und um die Staatsfinanzen zu konsolidieren. Wir Bundestagsabgeordneten können und wollen uns nicht von der Notwendigkeit, Maß zu halten, bescheiden zu bleiben, die notwendigen Einsparungen nicht nur bei anderen zu suchen, sondern selbst mitzutragen, nicht abkoppeln.
    Deswegen, meine Damen und Herren, ist es nicht möglich, an Einkommensanpassungen nachzuholen, was in diesen sieben Jahren versäumt worden ist. Aber es ist notwendig, daß wir für die Zukunft wieder zu einer maßvollen Anpassung kommen. Wir müssen den sieben Jahre währenden Stillstand beenden.

    (Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Jetzt kommen die sieben fetten Jahre für die Abgeordneten!)

    — Wenn Sie mich noch ein bißchen reizen, sage ich etwas zu Ihrem Parlamentsverständnis, Frau Kollegin, und vielleicht auch dazu, daß die Demokratie immer dann Schaden genommen hat, wenn man versucht hat, Parlamente und Abgeordnete verächtlich zu machen, und daß diejenigen, die darauf achten, daß das Parlament seinen Rang bewahrt und daß die Abgeordneten ihre Selbstachtung bewahren, für die Stärkung der Demokratie etwas tun, was Sie vielleicht erst noch lernen müssen.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD — Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Das hätten Sie im Fall Flick sagen sollen!)

    Das Wichtigste in dem Gesetzentwurf, den wir Ihnen vorschlagen

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Parteienfinanzierung und Flick — dazu sollten Sie einmal etwas sagen!)

    — ich verstehe gar nicht, warum Sie schreien, ehe wir sachlich darüber debattieren; daran liegt Ihnen nichts —, ist, daß wir die Formel der Berichtspflicht des Präsidenten im Abgeordnetengesetz so aktualisieren wollen, daß wir wieder zu einer regelmäßigen Anpassung kommen. Wir wollen aber zugleich
    daran festhalten, was das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, daß es nämlich dieser Bundestag selbst ist, der bei jeder Anpassung der Diäten entscheiden muß. Es gibt keine Automatik in der Anpassung der Diäten, sondern es ist die freie und souveräne Entscheidung des Bundestags, die Diäten anzupassen.
    Wir müssen dabei in Kauf nehmen, meine Damen und Herren, daß wir quasi in eigener Sache entscheiden. Niemandem fällt das leicht. Aber nach Recht und Verfassung kann uns niemand die Pflicht abnehmen, in eigener Sache zu entscheiden. Diese Pflicht nach der Verfassung bedeutet eben auch, meine Damen und Herren, daß wir entscheiden müssen.
    Wir haben bei der Entscheidung über die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung auch an den Rang des Verfassungsorgans Bundestag zu denken. Der Bericht des Bundestagspräsidenten sagt — er sagt dies zu Recht —, daß der Bundestag das Herz unseres freiheitlichen und sozialen Rechtsstaates ist. Meine Damen und Herren, dies muß sich auch bei der jetzt zu treffenden Entscheidung wiederfinden. Wir müssen bei dieser Entscheidung auch unserer Verantwortung für die Qualität der Arbeit des Bundestages und auch für die Qualität seiner Abgeordneten gerecht werden. Meine Damen und Herren, es muß auch in Zukunft nicht nur theoretisch, sondern tatsächlich für qualifizierte Angehörige aller Berufsgruppen zumutbar erscheinen, sich für die Arbeit als Bundestagsabgeordnete zur Verfügung zu stellen.

    (Dr. Dregger [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Wenn man die Medien — Rundfunk, Fernsehen und Zeitungen — in den letzten Tagen verfolgt hat, könnte man meinen, die Frage der Entschädigung der Abgeordneten sei die wichtigste Frage der Nation. Davon kann überhaupt nicht die Rede sein.

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Das ist die Rache der Journalisten!)

    Keiner von uns hält die Frage der Diäten für eine Frage von besonderer Bedeutung. Wir haben viel wichtigere Fragen zu entscheiden.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Wir haben viel wichtigere Entscheidungen zu treffen.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Wenn dies so ist, dann heißt es aber auch, daß wir bei der Frage der Angemessenheit der Entschädigung dem Rechnung tragen müssen, daß die Abgeordneten unabhängig bleiben, nicht nur äußerlich in dem Sinne, daß sie nicht von anderen Einkünften abhängig werden,

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Flick!)

    sondern auch im Sinne der inneren Freiheit und Unabhängigkeit, daß die Abgeordneten frei bleiben von Sorgen für ihre Familie, daß sie die schwere Arbeit und die Belastungen einer Achtzig- und Neunzig-Stunden-Woche, wie das auch im Urteil des



    Dr. Schäuble
    Bundesverfassungsgerichts nachgewiesen ist, auch gegenüber ihren Familien verantworten können.

    (Burgmann [GRÜNE]: Das kann man nicht mit Geld machen!)

    Das gehört zur Frage der Angemessenheit der Entschädigung für Abgeordnete.

    (Zurufe von den GRÜNEN)

    Meine verehrten Damen und Herren von den GRÜNEN, wenn Sie Ihre Aufgabe als gewählte Abgeordnete dieses Deutschen Bundestages endlich einmal ernst nehmen würden, dann würden Sie bei so sachlich vorgetragenen Überlegungen nicht einfach schreien, sondern Sie würden sich vielleicht wirklich einmal darum kümmern, welch schwere Arbeitsbelastung mit dem Auftrag der Bürger an jeden einzelnen von uns verbunden ist. Wir stellen uns diesem Auftrag, aber wir haben dabei auch die Verantwortung gegenüber den Kollegen, gegenüber den Familien der Kollegen in Rechnung zu stellen.

    (Stratmann [GRÜNE]: Und gegenüber Ihren Kassen!)

    Meine Damen und Herren, unter Würdigung all dieser Umstände bleibt der von den Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP vorgelegte Gesetzentwurf an der unteren Grenze dessen, was im Sinne einer angemessenen Entschädigung jetzt an Anpassung notwendig ist. Niemand, der sich in diesem Hause ein bißchen umhört, kann darüber hinwegsehen, daß viele Kollegen mit guten Gründen mit dem, was hier vorgeschlagen wird, nicht zufrieden sind, daß sie sagen: Das ist eigentlich vor all dem Hintergrund, der im Bericht des Präsidenten dargelegt ist, zu wenig.
    Wir werden in den Ausschußberatungen alle Anregungen sorgfältig zu prüfen haben. Wir werden abzuwägen haben, ob es möglich ist, einen besseren Weg zu finden, aber wir müssen diese Abwägungen natürlich auch vor dem Hintergund der wirtschaftlichen und finanziellen Gesamtsituation treffen, in der sich unser Land befindet und von der unsere Bürger betroffen sind.
    Wir müssen und wir werden all unsere Gesichtspunkte und Argumente vor unseren Mitbürgern offen vertreten. Wir werden uns nicht verstecken. Wir werden nicht in Hinterzimmern entscheiden und beraten,

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    sondern wir werden in aller Öffentlichkeit und in aller Offenheit unsere Argumente darlegen.
    Meine Damen und Herren, ich bin zuversichtlich — Herr Präsident, Ihr Bericht hat dazu sehr viel beigetragen —, daß wir bei einer angemessenen Entscheidung, die wir jetzt zu treffen haben, das Verständnis einer zu Recht kritischen und sensiblen Öffentlichkeit finden werden. Ich glaube, die große Mehrzahl unserer Bürger weiß, daß eine freiheitliche Demokratie ein funktionsfähiges Parlament erfordert, daß ein funktionsfähiges Parlament unabhängige Abgeordnete voraussetzt und daß dies im Interesse der Freiheit unserer Bürger notwendig ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)