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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/29 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 29. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1983 Inhalt: Glückwünsche zur 30jährigen Mitgliedschaft der Abgeordneten Frau Renger, Dr. Czaja und Dr. Dollinger im Deutschen Bundestag 1925 A Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN Kriegsvölkerrechtliche Grundsätze — Drucksachen 10/163, 10/445 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN Kriegsvölkerrechtliche Verträge — Drucksachen 10/164, 10/445 — Dr. Mertes, Staatsminister AA 1925 B Voigt (Frankfurt) SPD 1932 C Schily GRÜNE 1934 C Schäfer (Mainz) FDP 1937 D Kolbow SPD 1941 A Klein (München) CDU/CSU 1943 C Fischer (Osthofen) SPD 1948 A Ronneburger FDP 1950 B Dr. Todenhöfer CDU/CSU 1951 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Europaabgeordnetengesetzes — Drucksache 10/470 — Dr. Barzel, Präsident 1954 B Dr. Schäuble CDU/CSU 1955 C Hoss GRÜNE 1957 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 1960 A Becker (Nienberge) SPD 1962 B Nächste Sitzung 1964 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1965* A Anlage 2 Amtliche Mitteilung 1965* C Anlage 3 Aufwendungen für die Aufklärung der deutschen Bevölkerung über das Wettrüsten und die Gefahren eines Atomkriegs sowie über die „in der Friedensbewegung lauernden Gefahren" MdlAnfr 24 07.10.83 Drs 10/457 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw StSekr Boenisch BPA . . . . 1965* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1983 1925 29. Sitzung Bonn, den 14. Oktober 1983 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 14. 10. Frau Dr. Bard 14. 10. Biehle 14. 10. Bindig 14. 10. Conradi 14. 10. Duve 14. 10. Engelsberger 14. 10. Ertl 14. 10. Frau Fuchs (Köln) 14. 10. Frau Geiger 14. 10. Gobrecht ** 14. 10. Dr. Hackel 14. 10. Frau Dr. Hamm-Brücher 14. 10. Handlos 14. 10. Herterich 14. 10. Heyenn 14. 10. Frau Dr. Hickel 14. 10. Frau Huber 14. 10. Huonker 14. 10. Ibrügger 14. 10. Jansen 14. 10. Jung (Düsseldorf) 14. 10. Dr. Klein (Göttingen) 14. 10. Klein (München) ** 14. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 14. 10. Kroll-Schlüter 14. 10. Lennartz 14. 10. Menzel 14. 10. Dr. Meyer zu Bentrup 14. 10. Milz 14. 10. Möllemann 14. 10. Dr. Müller * 14. 10. Müller (Wadern) 14. 10. Frau Dr. Neumeister 14. 10. Offergeld 14. 10. Dr. Pinger 14. 10. Poß 14. 10. Reents 14. 10. Reuschenbach 14. 10. Roth (Gießen) 14. 10. Dr. Scheer 14. 10. Schemken 14. 10. Schmidt (Hamburg) 14. 10. Frau Schmidt (Nürnberg) 14. 10. Schröer (Mülheim) 14. 10. Dr. Soell ** 14. 10. Spranger 14. 10. Dr. Stark (Nürtingen) 14. 10. Dr. Stercken ** 14. 10. Dr. Stoltenberg 14. 10. Stücklen 14. 10. Tietjen 14. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der 70. Konferenz der Interparlamentarischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Traupe 14. 10. Verheugen 14. 10. Voigt (Sonthofen) 14. 10. Frau Dr. Wex 14. 10. Dr. Wittmann 14. 10. Wissmann 14. 10. Dr. Zimmermann 14. 10. Zink 14. 10. Anlage 2 Amtliche Mitteilung Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat dem Bundestagspräsidenten mit Schreiben vom 27. September 1983 eine Vorlage betreffend Unterrichtung des Deutschen Bundestages über den Stand der Arbeiten zur Lösung der Zweitanmelderproblematik übermittelt. Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 13. Oktober 1983 beschlossen, diese Vorlage dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit zuzuleiten. Sie wird nicht als Bundestagsdrucksache gedruckt und verteilt. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Boenisch auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 10/ 457 Frage 24): Wieviel Geld hat die Bundesregierung bislang ausgegeben, um im Anschluß an die UN-Resolution vom 30. Juni 1978 die deutsche Bevölkerung über das weltweite Wettrüsten und die damit verbundenen Gefahren eines Atomkrieges aufzuklären, und wieviel will die Bundesregierung demgegenüber aufwenden, um die deutsche Bevölkerung vor den „in der Friedensbewegung lauernden Gefahren" aufzuklären und zu warnen? Im Haushaltsplan und damit auch in den Planungen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung sind Mittel für eine Aufklärung der deutschen Bevölkerung über das weltweite Wettrüsten und die damit verbundenen Gefahren eines Atomkrieges nicht ausgewiesen. Die Bundesregierung erfüllt vielmehr laufend ihre Pflicht, über alle Probleme der äußeren Sicherheit zu unterrichten. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: In der Planung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung sind ebenfalls keine Aufwendungen vorgesehen, um die deutsche Bevölkerung vor den - ich zitiere Ihre Worte - „in der Friedensbewegung lauernden Gefahren" aufzuklären und zu warnen. Vielmehr ist es unsere Aufgabe, über Sicherheitspolitik zu informieren. Insgesamt wurden für sicherheitspolitische Öffentlichkeitsarbeit seit Mai 1983 rd. 1,6 Millionen DM aus dem Ansatz 1983 von den Ressorts ausgegeben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jürgen Todenhöfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Schily, ich habe noch genau drei Minuten Redezeit. Ich möchte meine Rede zu Ende führen.
    Meine Damen und Herren, wenn die Sowjetunion ihren Friedenswillen unter Beweis stellen will — deswegen sind wir diese Woche ja nach Moskau gegangen —, dann muß sie diesen Krieg in Afghanistan beenden, und dann muß sie endlich zu wirklicher Abrüstung bereit sein. Mit bloßer Abrüstungsrhetorik wie in den letzten Jahren lassen sich die Probleme dieser Welt nicht lösen.
    Lassen Sie mich eine abschließende für mich ganz zentrale Bemerkung machen. Ich will damit das unterstreichen, was Staatsminister Mertes, was mein Kollege Jonny Klein, was Herr Schäfer und was Herr Ronneburger gesagt haben. Die Demokratie, in der wir leben, hat nicht nur das Recht, sich zu verteidigen, sie hat auch die Pflicht, sich zu verteidigen. Wir haben eine ausschließlich defensive Strategie. Die NATO hat noch niemanden angegriffen, und die NATO wird auch niemanden angreifen. Das wiederhole ich in aller Klarheit. Unsere Verteidigungsstrategie entspricht dem Völkerrecht.
    Ich sage Ihnen für meine Fraktion: Die CDU/CSU wird nie einer Verteidigungsstrategie zustimmen, die nicht mit den Regeln des Völkerechts in Einklang steht. Die Unterstellung, die in der Großen Anfrage zum Ausdruck kommt, die NATO-Strategie der flexiblen Reaktion widerspreche den Regeln des Völkerrechts, ist eine unglaubliche Beleidigung all derer — all der Christlichen Demokraten, all der Sozialdemokraten und all der Freien Demokraten —, die in den letzten Jahrzehnten an der Erarbeitung dieser Verteidigungsstrategie der NATO mitgearbeitet haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, wir haben das Völkerrecht nicht verletzt. Wir werden das Völkerrecht nicht verletzen. Wir wollen in unserem Lande und für unser Land den Frieden. Aber wir wollen für



    Dr. Todenhöfer
    unser Land auch in Zukunft die Freiheit bewahren. — Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, zu diesem Tagesordnungspunkt liegen weitere Wortmeldungen nicht vor. Ich schließe deshalb die Aussprache.
Ich rufe den Zusatzpunkt zur Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Europaabgeordnetengesetzes
— Drucksache 10/470 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (federführend)

Rechtsausschuß
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf nimmt in seiner Begründung auf den Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages nach § 30 des Abgeordnetengesetzes Bezug. Der Bericht, der bereits als Drucksache 10/464 verteilt wurde, ist Ihnen vorsorglich noch einmal auf die Pulte gelegt worden. Hierzu wird zunächst der Präsident des Deutschen Bundestages sprechen. Für die Aussprache, die danach folgt, ist interfraktionell eine Runde vereinbart worden. — Ich höre keinen Widerspruch. Sie sind damit einverstanden.
Dann hat der Herr Präsident des Deutschen Bundestages das Wort.
Dr. Barzel, Präsident des Deutschen Bundestages: Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Rechte gibt es nach der Regel unseres freiheitlichen und sozialen Rechtsstaats nur in fester Verbindung zu Pflichten. Diesen muß man entsprechen, ob sie gelegen sind oder nicht, ob sie angenehm oder eher ärgerlich sind. Zu den gesetzlichen Pflichten gehört, in diesem Herbst amtlich und öffentich einen Bericht über die Angemessenheit der Entschädigung der Abgeordneten vorzulegen.
Der Bericht, der im Benehmen mit dem Ältestenrat erstattet ist, liegt Ihnen und der Öffentlichkeit vor. Ich habe ihn auch vor der Bundespressekonferenz erörtert. Wir haben nichts zu verstecken und keine Diskussion zu scheuen. Ich habe darauf verzichtet, erneut eine Sachverständigenkommission zu bemühen. Was die Kommission 1976 erarbeitet hat, ist nach wie vor aktuell. So berichte ich unmittelbar. Ich verantworte das auch so wie wir alle später unsere Entscheidung.
Wir müssen in eigener Sache einsehbar und öffentlich handeln, weil dies allein dem Gesetzgeber zukommt. Es gibt keinen anderen. Seit sieben Jahren hat es keine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung gegeben. In der gleichen Zeit sind Kaufkraftverluste von ca. 30 % und ansonsten Einkommenszuwächse von durchschnittlich ca. 40 % zu verzeichnen. Das Statistische Bundesamt weist aus, daß die Durchschnittslöhne der Arbeiter in der Industrie von 1977 bis April 1983 um 45 % gestiegen sind, im gleichen Zeitraum die durchschnittlichen Gehälter der Angestellten in Industrie und Handel um 45,2 %. Die Bezüge im öffentlichen Dienst sind in dieser Zeit um 34 v. H. gestiegen, und die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung wurden inzwischen um 38,7 % erhöht. Wären die Abgeordnetenentschädigungen in diesen sieben Jahren vergleichbar um eine mittlere Rate, also um etwa 40 v. H., erhöht worden, so betrügen sie heute 10 500 DM steuerpflichtig je Monat. Allein die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben in diesen Jahren weder einen Ausgleich für die Kaufkraftverluste noch — wie die anderen Bevölkerungsgruppen — eine Anhebung ihrer Entschädigung erhalten.
Die Maßstäbe zur Beurteilung der Frage, ob die Entschädigung angemessen ist, stehen mir nicht zur freien Auswahl. Das Grundgesetz selbst und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 1975 bestimmen verbindlich diese Maßstäbe. Daran habe ich mich zu halten.
Die Entschädigung soll angemessen sein, die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern, der mit dem Amt verbundenen Verantwortung entsprechen, die mit dem Amt verbundene Belastung berücksichtigen und dem diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Rang gerecht weden. Der Anspruch auf eine solche Entschädigung gehört zur verfassungsrechtlich geschützten und geforderten Substanz des Mandats. Diesem Anspruch zu entsprechen und seine Substanz zu sichern ist ein Gebot der Verfassung. Es richtet sich auch an den Gesetzgeber und bindet ihn.
Die Entschädigung muß dazu beitragen, daß dem Deutschen Bundestag Persönlichkeiten angehören, die bereit und fähig sind, diese Arbeit zu leisten und dieser Verantwortung gerecht zu werden. Die Qualität unseres freiheitlichen Rechtsstaates und der deutschen Politik hängt auch ab von der Qualität seines Parlaments, also seiner Abgeordneten. Die Höhe der steuerpflichtigen Entschädigung darf niemanden hindern und soll niemanden anreizen, ein Mandat zu erstreben.
Die Wählerinnen und Wähler haben einen Anspruch auf qualifizierte Kandidaten und Abgeordnete. Ohne angemessene Entschädigung der Gewählten wird das nicht zu erreichen sein. Auch Parlament, Demokratie und Freiheit gibt es nicht umsonst.
Die Entschädigung hat auch historisch immer Einfluß auf die Zusammensetzung des Parlaments gehabt. Die parlamentarische Demokratie ist darauf angewiesen, daß für alle Gruppen der Bevölkerung gleichermaßen die reale Möglichkeit besteht, die unerläßliche öffentliche Aufgabe der Volksvertretung nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen.
Ich habe deshalb wegen des Zusammenhangs mit dem Verfassungsgefüge noch eine Zahl zu nennen. Im Jahr 1976 entsprach die Entschädigung der Abgeordneten 53 v. H. des Amtsgehalts eines Bundesministers. Sie ist im Jahr 1983 auf knapp 42 v. H.



Präsident Dr. Barzel
dieses Amtsgehalts abgesunken. Das entspricht, wie ich meine, nicht der Stellung des Bundestages und seiner Abgeordneten im Verfassungsgefüge. Die Lage des Kontrollorgans darf sich auch materiell im Verhältnis zum kontrollierten Organ nicht weiter verschlechtern.
Bei alledem ist zu berücksichtigen, daß die Arbeitslosigkeit andauert, die Sozialhilfe zunehmend in Anspruch genommen werden muß sowie die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland durch eine Reihe von Maßnahmen zur Konsolidierung der Staatsfinanzen Einschränkungen ihrer Nettoeinkommen hinnehmen mußten und müssen. Im steuerlichen Bereich wurden einige Abzugsmöglichkeiten, Freibeträge und Pauschalen vermindert und von bestimmten Einkommensgrenzen an eine Investitionshilfeabgabe eingeführt. Im sozialen Bereich sind bei den gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungen, bei Kindergeld, Ausbildungsförderung, Wohngeld und Sozialhilfe den Bürgerinnen und Bürgern Belastungen auferlegt worden. Diese Maßnahmen zehren nicht die in den letzten sieben Jahren erreichten Steigerungen bei Löhnen, Gehältern, Besoldung und Renten auf.
Natürlich machen sich die Kaufkraftverluste auch bei der Aufbringung der mandatsbedingten Kosten bemerkbar, der Amtsausstattung nach dem Gesetz. Auch dazu wird im Bericht, auf den ich verweise, die Entwicklung erläutert.
Die mir nach § 30 des Abgeordnetengesetzes obliegende Prüfung ergibt — wie die ausführliche schriftliche Darlegung erweist —, daß die Entschädigung gemäß Art. 48 Abs. 3 des Grundgesetzes nach den Maßstäben des Grundgesetzes, des Abgeordnetengesetzes und des Urteils des Bundesverfassungsgerichts derzeit nicht angemessen ist. Der Gesetzgeber sollte, so empfehle ich in der Drucksache, diesen mit den Geboten der Verfassung nicht mehr im Einklang stehenden Zustand durch eine maßvolle, im Hinblick auf die soziale, wirtschaftliche und finanzielle Lage der Bürgerinnen und Bürger angemessene Erhöhung der Entschädigung ändern.
Ich empfehle Ihnen zugleich, auf den großen Nachschlag, der sich aus dem Zahlenwerk des Berichts leicht errechnen läßt, zu verzichten.
Die Bürgerinnen und Bürger bitte ich, gerecht und fair zu urteilen und dabei zu bedenken: Unser Staat ist der freieste unserer Geschichte und ist um soziale Gerechtigkeit bemüht. Wir haben Frieden und Freiheit durch diese parlamentarische Demokratie. Wir alle, so frage ich als Bürger die Mitbürgerinnen und Bürger, haben uns auch zu fragen: Was ist uns wert, was uns wert ist?
Wir hier, meine Kolleginnen und Kollegen, haben uns, wie ich zu Beginn dieses 10. Deutschen Bundestages betont habe, selbst zu fragen und uns auch anspruchsvoll messen zu lassen. Wir haben, sagte ich damals, hier und da mehr Rechte als andere, weil wir mehr Pflichten haben. Wir erstreben keine gespreizte, verordnete Würde, sondern die natürliche Achtung, die aus unserer Arbeit erwächst und aus der Art, wie wir sie leisten.
Achtung durch Arbeit und Leistung — nichts anderes erstrebt auch dieser Deutsche Bundestag. Unser Volk arbeitet auch so. Es ist fair und wird Verständnis für diese Entscheidung haben.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nach dieser Erklärung des Präsidenten des Deutschen Bundestags eröffne ich die allgemeine Aussprache. Das Wort hat als erster Herr Dr. Schäuble.