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    Plenarprotokoll 9/141 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 141. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1982 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Lampersbach . . . 8937 A Regelung für Vorlagen nach § 77 Abs. 1 GO nach Auflösung des Bundestages . . . . 8937 C Nachträgliche Abstimmung über zwei Entschließungen zum Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz 8937 D Beratung des Antrags des Bundeskanzlers gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes — Drucksache 9/2304 —Dr. Kohl, Bundeskanzler 8938 A Brandt SPD 8939 D Dr. Dregger CDU/CSU 8948 B Genscher FDP 8951 C Dr. Waigel CDU/CSU 8956 B Duve SPD 8958 D Schmidt (Kempten) FDP 8960 B Frau Schuchardt fraktionslos 8962 C Hofmann (Kronach) fraktionslos . . . 8965A Coppik fraktionslos 8966 B Dr. Ehmke SPD 8968 B Dr. Graf Lambsdorff FDP 8968 C Gansel SPD (Erklärung nach § 32 GO) . 8970 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP (Erklärung nach § 32 GO) 8970 C Präsident Stücklen 8968 A Namentliche Abstimmung 8971 A, C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8975* A Anlage 2 Erklärung des Abg. Eymer (Lübeck) (CDU/ CSU) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Antrag des Bundeskanzlers gemäß Art. 68 des Grundgesetzes (Drucksache 9/2304) 8975* A Anlage 3 Nebentätigkeiten, insbesondere Lehrverpflichtungen, des Chefs des Bundeskanzleramtes und eines Abteilungsleiters MdlAnfr 1, 2 03.12.82 Drs 09/2226 Schäfer (Offenburg) SPD ErgSchrAntw StMin Dr. Jenninger BK auf ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD . . . 8975* B Anlage 4 Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministers im Ermittlungsverfahren gegen Friedrich MdlAnfr 84 03.12.82 Drs 09/2226 Gansel SPD ErgSchrAntw StMin Dr. Jenninger BK auf ZusFr Jungmann SPD 8975* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1982 8937 141. Sitzung Bonn, den 17. Dezember 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Benedix-Engler 17. 12. Junghans 17. 12. Lagershausen 17. 12. Löffler 17. 12. Mischnick 17. 12. Müller (Bayreuth) 17. 12. Neuhaus 17. 12. Rayer 17. 12. Frau Schmedt (Lengerich) 17. 12. Schmöle 17. 12. Wehner 17. 12. Weiskirch (Olpe) 17. 12. Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Antrag des Bundeskanzlers gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes (Drucksache 9/2304): Die von Herrn Bundeskanzler Helmut Kohl dargelegten Gründe für die Neuwahl des Deutschen Bundestages teile ich. Ich halte den Weg zur Auflösung des Deutschen Bundestages nach Artikel 68 Grundgesetz nicht für verfassungskonform. Ich werde mich deshalb an der Abstimmung über die Vertrauensfrage nicht beteiligen. Anlage 3 Ergänzende Antwort des Staatsministers Dr. Jenninger auf die Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 9/2226 Fragen 1 und 2, 136. Sitzung, Seite 8409 D f.): In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 9. Dezember 1982 haben Sie im Zusammenhang Anlagen zum Stenographischen Bericht mit Ihren Fragen Nr. 1 und 2 folgende Zusatzfrage gestellt: Trifft es zu, daß der Abteilungsleiter für innere Angelegenheiten und Planung Beamte und Mitarbeiter seines Amts mit der Erledigung von Aufgaben betraut hat, die aus der Lehrverpflichtung herrühren, also amtsfremd sind? Ich habe Ihnen zugesagt, diese Fragen zu prüfen und Ihnen eine schriftliche Antwort zukommen zu lassen. Die Antwort lautet wie folgt: Es trifft nicht zu, daß der betreffende Abteilungsleiter Beamte und Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes mit der Erledigung von Aufgaben betraut hat, die aus der Lehrverpflichtung herrühren. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. Jenninger auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Jungmann (SPD) zur Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 9/2226 Frage 84, 136. Sitzung, Seite 8416 D): In der Fragestunde am 9. Dezember 1982 hatten Sie im Zusammenhang mit der Frage 84 des Kollegen Gansel folgende Zusatzfrage gestellt: Herr Minister, können Sie uns mitteilen, ab wann der Rechtsanwalt des Bundesministers Graf Lambsdorff Einsicht bekommen hat und wie lange die Einsichtnahme in die Akten - durch diese Länge oder Kürze der Einsichtnahme kann ja der Gesamtprozeß auch verzögert worden sein - gedauert hat? Ich hatte Ihnen zugesagt, die Antwort zur Dauer der Akteneinsicht schriftlich nachzureichen: Der Anwalt von Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff hat Anfang Juli sechs Hauptbände, ein Sonderheft und 14 Leitz-Ordner zum Zwecke der Akteneinsicht erhalten. Noch Mitte Oktober sind ihm weitere zwei Hauptbände und 7 Leitz-Ordner überlassen worden. Die Bundesregierung wiederholt daher ihre Auffassung: Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff hat mit der anwaltlichen Stellungnahme vom 1. Dezember, die dazu führen soll, den Verdacht auszuräumen, alles in seiner Macht Stehende getan, um zu einer raschen Aufklärung des Sachverhalts beizutragen. Die Staatsanwaltschaft sieht sich, wie sie selbst erklärt hat, durch die gestellten Beweisanträge auch veranlaßt, weitere Ermittlungen anzustellen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Hofmann (Kronach).
    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1982 8965


Rede von Karl Hofmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundeskanzler hat in seinem Antrag zur Vertrauensfrage das vorher festgelegte Verhalten der beiden Koalitionsfraktionen damit begründet, daß die Bundesregierung ein nach der Regierungsübernahme abgegebenes Versprechen einhalten wolle und die Bundesregierung nur für einen inhaltlich und zeitlich befristeten Auftrag das Vertrauen der Abgeordneten der CDU, der CSU und der FDP erhalten habe. Dieser Auftrag hieß nach Koalitionsversion: Verabschiedung des Bundeshaushalts 1983 und der entsprechenden Begleitgesetze. Wenn das so ist, dann müßten Herr Dr. Kohl und seine Regierung zurücktreten; denn ihre Aufgabe ist erfüllt.
Doch statt dessen will der Bundeskanzler, der im Gegensatz zu der Regierung Brandt/Scheel 1972 oder zu der Minderheitsregierung Helmut Schmidt vom September 1982 eine ausreichende Mehrheit hinter sich hat, über eine künstlich gestellte und ebenso künstlich beantwortete Vertrauensfrage eine vorzeitige Auflösung des Deutschen Bundestages erreichen. Ich halte dieses Verfahren verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch für unzulässig, aber nicht aus dem vielleicht naheliegenden Grund, daß ich durch diese Maßnahme in meinen mir durch das Grundgesetz übertragenen Rechten unmittelbar gefährdet wäre; Sie wissen, der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. Nein, meine Einwände sind anderer Natur. Ich will sie in sechs Punkten darlegen.
Erstens. Die Verfassungsväter des Parlamentarischen Rates haben auf Grund der Weimarer Erfahrungen die Möglichkeit zur Auflösung des Bundestages so weit wie möglich eingeschränkt. Die Auflösung sollte immer nur Ultima ratio, letzter Weg, sein. Gerade diese Absicht, dieses Wollen der Verfassungsväter wird durch die heutige getürkte Vertrauensfrage eindeutig durchkreuzt.
Zweitens. Durch das heutige, vom Bundeskanzler eingeleitete Verfahren und die — möglicherweise — Billigung des Bundespräsidenten wird die Machtbefugnis des Bundeskanzlers in unzulässiger Weise ausgeweitet. Hier wird ein Präzidenzfall geschaffen, der es dem jeweiligen Kanzler ermöglicht, künftig zu einem ihm gelegenen Zeitpunkt die Parlamentsauflösung zu betreiben. Die Meinungsforscher, ihre Umfrageergebnisse und deren Auswertung haben dann Vorrang vor dem Grundgesetz.
Drittens. Eine weitverstandene Auflösungsmöglichkeit nach Art. 68 GG — mit der dadurch eröffneten Möglichkeit für den Mehrheitskanzler, jederzeit an das Volk zu appellieren — würde zu einer erheblichen Verstärkung des plebiszitären Elements führen. Mit diesem Beugen — um nicht zu sagen: Verbiegen — des Grundgesetzes kommen wir nahe an Weimar und seine Folgen; genau das wollten die Verfassungsväter nicht.
Viertens. Das nun eingeschlagene Verfahren führt meines Erachtens zu einer Herabwürdigung des Verfassungsinstruments der Vertrauensfrage zum technischen Notbehelf für die Herbeiführung von Neuwahlen. Hier wird der Charakter der Vertrauensfrage grundsätzlich geändert. Die Ablehnung des Vertrauens für den Bundeskanzler hat künftig nicht mehr die Bedeutung eines Makels oder Scheiterns der Regierung.
Fünftens. Die Regierung Kohl/Genscher hat eine regierungsfähige wie handlungsfähige Mehrheit; für die Auflösung des Bundestages besteht keine Not. Die Wahlergebnisse in Hamburg und Hessen lassen darauf schließen und befürchten, daß wir heute eine Parlamentsstabilität gegen eine instabile Bundestagszusammensetzung tauschen werden.

(Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Das wollen wir einmal abwarten!)

Die Warnung vor der Unregierbarkeit unseres Landes unterstreiche ich voll und ganz. Mir ist aber unverständlich, daß gerade die davor warnen, die mit den Neuwahlen das Tor für die öffnen, die unser Land unregierbar machen — auf Kosten der FDP. Die damit erneute, aber dann tatsächlich notwendig werdende Auflösung des Bundestages wird heute heraufbeschworen und eingeleitet. Ich erinnere auch hier an die Auflösung der Reichstage in der Weimarer Zeit. Dies sage ich im Wissen um die drastisch steigende Zahl der Arbeitslosen wie der Firmenzusammenbrüche. Sollten wir dem als Drittes einen instabilen Bundestag hinzufügen, wie der Reichstag es damals war?
Sechstens. Mit der heutigen Vertrauensfrage, die sicher so beantwortet wird, wie die Parteien das wünschen, wird die Entscheidung über das Wohl unseres Volkes der Verantwortung eines einzelnen übertragen. Der Bundespräsident kommt in den Zwang, abzuwägen, wodurch den Gesamtinteressen des Staates am besten gedient wäre: durch die Ablehnung des Vorschlags des Bundeskanzlers oder durch die Auflösung des Bundestages. Wird die Entscheidung vom Geiste des Grundgesetzes getragen sein, oder wird die Entscheidung den Wünschen der Parteien entsprechen? Wird dem Willen der Verfassungsväter nachgekommen, damit sich Weimar nicht wiederhole? Diese Entscheidung wird nicht nur von der Bevölkerung mit Spannung erwartet, sondern sie wird sicher auch die Verfassungsrichter interessieren, ja interessieren müssen.
Aus den aufgezeigten Gründen halte ich das heutige Verfahren zur Auflösung des Deutschen Bundestages für unzulässig.
Zu dieser Auffassung gelange ich auch auf Grund der Art des Verfahrens. Bei der Abstimmung über die Vertrauensfrage werden die Freunde dem Freund indirekt das Vertrauen entziehen, das sie ihm gestern gegeben haben und ihm morgen wieder geben wollen. Dieser Umgang vor allem auch mit dem Grundgesetz ist der parlamentarischen Demokratie nicht würdig. Eine rasch hingeworfene Zusage, Neuwahlen durchzuführen, kann nicht höherwertig sein als die Achtung vor dem Grundgesetz.

(Zustimmung bei Abgeordneten der SPD)

Meine Entscheidung gilt daher nicht einer Person
und nicht einer Partei, sondern gilt allein dem Verfahren und ist allein geprägt von der Sorge um den
8966 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Dezember 1982
Hofmann (Kronach)

Erhalt der freiesten Staatsform unseres Volkes und der Regierbarkeit unseres Landes.
Ich fordere Sie, Herr Bundeskanzler, daher auf, die übernommene Verantwortung weiter zu tragen oder, wenn Sie diese Verantwortung nicht mehr tragen wollen, zurückzutreten. Das Verfahren aber, heute von der Mehrheit der Vertretung des Volkes indirekt das Aussprechen des Mißtrauens zu verlangen und morgen das Volk direkt um Vertrauen zu bitten, schlägt nicht nur als Unglaubwürdigkeit auf alle Parteien zurück, sondern birgt auch die Gefahr in sich, daß sich die Wähler auf den Arm genommen fühlen müssen und sich eben jenen zuwenden, denen wir alle Deutschland nicht anvertrauen können. Diesem Verfahren kann ich nicht zustimmen.
Es geht heute nur um das Verfahren; denn der Kanzler hat eine Mehrheit, die sofort sichtbar würde — wie gestern —, wenn jeder einzelne seinem Gewissen entsprechend die Stimme abgäbe.

(Windelen [CDU/CSU]: Unglaublich! — Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Unerhört! — Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Wo leben Sie denn überhaupt?)

Meine Damen und Herren, wir haben gestern viel von Gewissen gehört; nicht vom eigenen, sondern vom Gewissen anderer, von der Gewissensentscheidung junger Leute zur Wehrdienstverweigerung. Wir sind heute zum Thema Gewissen selbst gefordert.

(Zurufe von der CDU/CSU: Unerhört! — Unverschämtheit!)

— Wir haben zu zeigen — und jungen Menschen vorzuleben —, wie wir mit unserem Gewissen dem Staat gegenüber umgehen. — Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und bei Abgeordneten der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Coppik.