Herr Präsident, vielleicht im späteren Verlauf der Rede; im Moment möchte ich erst einmal etwas Substantielles sagen, wozu dann vielleicht Fragen gestellt werden können.
Meine Damen und Herren, die neue Koalition mutet den einkommensschwachen Gruppen unserer Bevölkerung viel zu. Der Kahlschlag bei der Ausbildungsförderung für Schüler und die Einführung des Volldarlehens für das Studium aber sind eine Kampfansage an die junge Generation!
Den Bundeskanzler und seine Minister, die so gerne das Wort „Erblast" im Munde führen, möchte ich daran erinnern, daß nach dieser Entscheidung, die sie heute planen, die junge Generation unseres Landes künftig mit der Erbsünde geringerer Ausbildungschancen leben muß,
wenn die Betreffenden das Pech haben, daß ihre Eltern Facharbeiter, kleine Angestellte, kleine Gewerbetreibende, kleine Bauern oder Aussiedler sind. Rund 3 Millionen Menschen leben heute in den Familien, die hierdurch ohne zwingende finanzpolitische Gründe, vielmehr — das ist durch die Rede des Kollegen Rose noch einmal deutlich geworden — aus gesellschafts- und ordnungspolitischen Gründen erheblich belastet werden sollen.
Viele Millionen junge Menschen der kommenden Generationen werden um ihre Bildungschancen geprellt.
— Herr Kollege Gerster, das sage ich in voller Überzeugung der Richtigkeit!
Die Koalition handelt auch hier nach ihrem zynischen Prinzip
der Umverteilung von unten nach oben; nur sind es diesmal keine Einkommen, sondern Bildungschancen.
Ich sage Ihnen, Herr Dr. Probst: Wer Chancengleichheit abbaut, der baut Privilegien auf, und darum geht es hier.
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1982 8769
Zander
Die sozialdemokratische Fraktion lehnt die hier geplante Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ab.
Wir beantragen, den zur Streichung vorgesehenen Betrag von 200 Millionen DM für die weitere Förderung der Schüler wieder in den Haushalt aufzunehmen.
Für die Umstellung der Studienförderung auf Volldarlehen gibt es keinen zwingenden finanzpolitischen Grund. Einsparungen sind frühestens Ende der 80er Jahre zu erwarten, wenn Darlehen zurückgezahlt werden.
Meine Damen und Herren, auch für uns ist die heutige Studienförderung nicht für alle Zeiten tabu. Wir haben im Zusammenhang mit der Diskussion über die Höhe von Freibeträgen und Bedarfssätzen auch die Darlehenskomponente nicht für eine unveränderliche Größe gehalten.
Ein Volldarlehen aber müssen wir aus folgenden Gründen ablehnen:
Erstens. Die bildungs- und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen, die hinter diesen Änderungsabsichten stehen, werden von uns nicht geteilt.
— Nein, das ist keine Unterstellung. Das ist eine Wertung, wenn ich feststelle, daß ich bestimmte Auffassungen, die Sie haben, nicht teilen kann.
Zweitens. Die finanzpolitische Begründung, die hierfür vorgetragen wird, stimmt nicht.
Drittens. Das Gesetz ist unausgegoren und hinsichtlich seiner Folgen nicht durchdacht.
Die Bundesregierung führt zwingende finanzpolitische Gründe für die BAföG-Kürzungen an. Es ist zu fragen: Stimmt diese Begründung, oder ist es nur ein fadenscheiniger Vorwand? Ich glaube, auch hier hat der Kollege Rose deutlich gemacht, daß es gar nicht so sehr um finanzpolitische als vielmehr um grundsätzliche gesellschaftspolitische Fragen geht.
Der neue Bundesminister der Finanzen hat bei Gelegenheit der Grundsatzaussprache im Haushaltsausschuß den Bundesländern einen Betrag von 1 Milliarde DM, die sogenannte Kindergeldmilliarde, in Aussicht gestellt. Der eigentlich nur fällige Betrag von 850 Millionen DM wurde von Herrn Stoltenberg dabei großzügig auf 1 Milliarde aufgerundet. Eine zwingende Verpflichtung dazu liegt nicht vor, wie ja auch aus dem Protokoll des Haushaltsausschusses ersichtlich ist. Da heißt es als Begründung, hier sei eine politische Entscheidung getroffen worden, um die bei den Kommunen und den Ländern drastisch zurückgegangenen Investitionen zu stützen. Wer so großzügig im Haushaltsjahr 1983
mit 150 Millionen umgehen kann, kann doch nicht ernsthaft sagen, daß es aus finanzpolitischen Gründen notwendig sei, den Kahlschlag beim BAföG zu praktizieren.
Der Hinweis von Frau Minister Wilms — ich zitiere —, die katastrophale Lage der Staatsfinanzen zwinge zur Umstellung auf das Volldarlehen bei der Studentenförderung, ist doch ganz und gar unglaubwürdig und falsch.
Davon kann hier überhaupt keine Rede sein. Weder 1983 noch 1984 noch in den nächsten Jahren tritt durch die Umstellung überhaupt eine Entlastung ein. Aber Ende der 80er Jahre, wenn die Entlastungen kommen sollten, haben wir es nicht mehr mit starken Jahrgängen in den Hochschulen zu tun, sondern aller Voraussicht nach mit ungenutzten Kapazitäten. Ich kann Ihnen daher die Frage nicht ersparen: Warum bestrafen Sie die jungen Menschen, die jetzt eine akademische Ausbildung wollen und brauchen?
Der Präsident der Westdeutschen Rektorenkonferenz hat Sie sehr nachdrücklich vor diesem unbedachten und übereilten Schritt gewarnt. Der Bundesrechnungshof hat sich zur Umstellung auf Darlehen bei der Studentenförderung 1979 geäußert. Er meinte, Studiendarlehen seien letztlich unwirtschaftlich, weil es wegen der Verwaltungskosten und der Geldentwertung tatsächlich nur einen Rücklauf von 20 bis 30 % geben werde.
Die Ablehnung dieser Ihrer Vorhaben möchte ich in folgenden vier Punkten zusammenfassen:
Erstens. Die Maßnahme ist ungerecht, weil sie zwei verschiedene Gruppen von Studierenden schafft, solche, die auf Grund der finanziellen Unterstützung durch die Eltern frei und unbelastet studieren können, und solche, die auf einen von Tag zu Tag größer werdenden Schuldenberg hin studieren.
Zweitens: eine Kreditbelastung in dieser Höhe wird künftig ein Hochschulstudium nahezu unkalkulierbar machen — und das angesichts radikal veränderter Einkommens- und Beschäftigungschancen für Hochschulabsolventen.
Drittens: Wegen der erwarteten „Rendite" wird ein „run" auf einige wenige Studienfächer einsetzen. Als Folge kommt es hier zu abrupter Verschärfung des Numerus clausus in solchen Fächern.
Viertens: Der Generationenvertrag wird praktisch aufgekündigt, weil die heute im Berufsleben stehende Generation, die selbst gute Berufs- und Einkommensaussichten hatte, zwar ihre eigenen Ausbildungskosten erhalten hat, aber nicht bereit ist, die der nachwachsenden Generation heute unter den gleichen Bedingungen zu tragen.
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Zander
Warum fordern diejenigen, die kostenlos studiert haben — wenn der Bundeskanzler da wäre, würde ich sagen: manchmal sogar 18 Semester —,
daß nun die, die heute studieren wollen und müssen, für die bezahlen, die künftig studieren wollen? Die Ausbildungsförderung verliert ihren bisherigen Charakter als soziale Ausgleichsmaßnahme. Sie sinkt zu einer Kredithilfe zur Überbrückung einer einkommenslosen Berufsaufbauphase ab.
Mit welchem Recht will eigentlich unsere Generation, die alle Chancen hatte und die heute die Posten und Ämter besetzt, anderen von Solidarität der Generationen predigen? Der Staat erklärt, wenn Sie so entscheiden, wie Sie es vorhaben, die Ausbildungsfinanzierung künftig allein zur eigenen Aufgabe der jungen Bürger, und damit kehren Sie zum Zustand der 50er Jahre zurück.
Wir Sozialdemokraten wollen bessere Ausbildung für alle. Wir wollen Zugang zu Bildung und Wissenschaft für alle qualifizierten jungen Bürger und nicht nur für die mit reichen Eltern.
Bei näherer Betrachtung wird auch deutlich, wie unausgegoren und undurchdacht der Gesetzentwurf ist. Wir vermissen jeden Hinweis auf die praktische Durchführung der Minderung bei der Rückzahlung. Wie kann angesichts knapper Prüfungstermine z. B. gesichert werden, daß jeder Student sein Studium vier Monate vor Ablauf der Höchstförderdauer beenden kann? Wie sollen in der föderalistischen Praxis die 30 % Begabten ermittelt werden? Wo bleibt der Entwurf einer Rechtsverordnung, die das alles regeln müßte, damit wir die Einzelheiten der geplanten Regelungen voll erkennen können?
Meine Damen und Herren, der in Art. 15 des Haushaltsbegleitgesetzes vorgesehene Abbau der Schülerförderung markiert in unseren Augen einen radikalen Kurswechsel in der Bildungspolitik.
Der Abbau der Schülerförderung stellt in meinen Augen die folgenreichste und schwerwiegendste von allen vorgesehenen Einsparungen des Begleitgesetzes dar. Es ist eine einseitige und unsoziale Belastung der unteren Einkommensgruppen. Davon werden rund drei Millionen Menschen betroffen, die überwiegende Mehrheit davon mit Nettoeinkommen von unter 2 000 DM.
Meine Kritik zum Wegfall der Schülerförderung möchte ich in den folgenden Punkten zusammenfassen.
Erstens: Wer weiterführende, allgemeinbildende oder berufliche Schulen besucht, braucht ab dem 16. Lebensjahr materielle Förderung, wenn die Eltern die Ausbildungskosten nicht aufbringen können.
Dies gilt ganz besonders für die von mir eingangs genannten sozialen Gruppen der Bezieher kleinerer Einkommen.
Zweitens: Die Ausbildungsförderung hat die soziale Öffnung der Bildungswege erst möglich gemacht. Die Hälfte aller geförderten Schüler kommt aus Arbeiterfamilien.
Drittens: Unvergleichlich hart sind die verheerenden familienpolitischen Auswirkungen. Eine Familie mit zwei Kindern, die die Klassen 12 oder 13 besuchen, bei der der Vater mit einem angenommenen Bruttoeinkommen von 2 100 DM Alleinverdiener ist, also netto um die 1 500 DM erhält, verliert künftig 515 DM. Das sind 26 % des Familieneinkommens.
Viertens: Es ist völlig unverständlich, warum nicht im Rahmen eines verringerten Plafonds des BAföG wenigstens die Förderung an den berufsbildenden Schulen erhalten bleibt.
Die Streichung, die Sie hier vorsehen, bewirkt, daß zusätzliche Ausbildungsplätze in der beruflichen Bildung nachgefragt werden, obwohl bis Mitte der 80er Jahre Ausbildungsplätze fehlen und schon in diesem Jahr 36 000 Jugendliche ohne Ausbildungsplatz geblieben sind.
Fünftens: Die Ausbildungsförderung hat bereits 1981 schmerzliche Eingriffe hinnehmen müssen und einen Sparbeitrag von einer Milliarde DM erbracht. Jetzt soll das Schüler-BAföG praktisch ganz beseitigt werden. Die Regierung hat deutlich gemacht, daß es hier um Gesellschafts- und Ordnungspolitik geht.
Der Besuch weiterführender Schulen und Hochschulen soll auf diesem Wege sozial eingeschränkt werden: der soziale Numerus clausus als Morgengabe der neuen Rechtskoalition.
Sechstens. Die angebliche Härteregelung, d. h. die sehr beschränkt auslaufende Weiterförderung, ist eine schlichte Verdummung.
Denn die Betroffenen sind dadurch schlechter gestellt, als wenn sie Sozialhilfe in Anspruch nähmen; durch die Härteregelung wird nämlich Sozialhilfe ausgeschlossen. Dies aber wird den Betroffenen nicht gesagt, weil man mit dieser angeblichen Härteregelung glaubt den Kahlschlag verschleiern zu können.
Meine Damen und Herren, ich dachte immer, es gehörte zu den Aufgaben des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft, gelegentlich vorhandene Vorurteile in der Bevölkerung gegen die Ausgaben
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für unseren Wissenschafts- und Bildungsbetrieb abbauen zu helfen.
Im Umgang mit der Schülerförderung hat meines Erachtens Frau Minister Wilms das Gegenteil für richtig gehalten.
Sie baut erst Vorurteile auf und läßt sie dann durch zwar teure, aber unseriöse Befragungen dokumentieren.
Das, meine Damen und Herren, ist das Gegenteil der Aufgaben eines Bundesministers, der sich wenigstens in Ansätzen mit der Aufgabe seines Amtes identifizieren und nicht Ressentiments schüren sollte.
Meine Damen und Herren, wir haben wie auf vielen anderen Gebieten auch beim BAföG in den letzten Jahren viel getan, um Mißbräuche abzubauen — und zwar mit Erfolg, wie mir gerade in Berichterstattergesprächen zum Einzelplan 31 noch einmal bestätigt worden ist. Weil wir die Mißbräuche weitgehend beseitigt haben, darf ich hier sagen: Diese Übergangsregierung fände sehr viel Gelegenheit, gegen Mißbräuche zu Felde zu ziehen, wenn sie sich einmal dem Feld zuwendet, das Minister Posser hier heute so eindrucksvoll behandelt hat: Subventionsschwindel und Steuerhinterziehung.
Die Bundesregierung, meine Damen und Herren, argumentiert damit — laut Bulletin der Bundesregierung vom 4. November —, das Kabinett habe sich die Entscheidung „nicht leicht gemacht". Damit soll wohl der Eindruck hervorgerufen werden, diese Entscheidung sei dem Kabinett Kohl schwergefallen. Es handele sich um eine Entscheidung, die gewissermaßen schweren Herzens getroffen wurde. Angesichts der Vorgeschichte ist das eindeutig falsch. Der Kahlschlag beim Schüler-BAföG entspricht grundsätzlichen bildungspolitischen und gesellschaftspolitischen Zielen der CDU/CSU. Er ist von langer Hand vorbereitet und nicht etwa das Ergebnis aktueller Finanznöte.
Es entspricht eben der Unionsphilosophie, Chancengleichheit ab- und Privilegien aufzubauen.
Meine Damen und Herren, es gibt aus den letzten Jahren eine Fülle von Zitaten des damaligen Oppositionsführers Kohl, der Ministerpräsidenten Strauß, Stoltenberg, Späth und vieler anderer Bildungspolitiker, die sich in den letzten Jahren immer wieder auf das Schüler-BAföG aus grundsätzlichen Überlegungen eingeschossen haben. Darum sage ich — und das ließe sich belegen, wenn die Zeit reichen würde —: Dieser Anschlag ist von langer Hand vorbereitet worden.
Sie wollen eine ganz andere Bildungspolitik. Kollege Rose hat das ja hier deutlich ausgesprochen.
— Ja, ehrlich. — Wir haben in den Haushaltsberatungen der letzten Wochen erfahren müssen, daß die neue Rechtskoalition entschlossen ist, ihren unsozialen Weg konsequent zu Ende zu gehen. Dabei bleiben auch viele frühere Grundsätze und Reden auf der Strecke. Die FDP hat in dieser Frage durch ihr Verhalten erneut ihren Ruf als Umfallerpartei gefestigt.
Die „Süddeutsche Zeitung" hat das am 3. Dezember sehr treffend zusammengefaßt. Ich darf einmal zitieren:
Wie das in der Bonner FDP so läuft:
Zuerst meint Graf Lambsdorff in seinem umstrittenen „Papier", das Schüler-BAföG solle man vollständig abschaffen, womit rund eine Milliarde mehr in den Kassen bliebe.
Dann beschließt die Koalition von CDU, CSU und FDP in ihrer Geschäftsgrundlage, immerhin ein bißchen vom Schüler-BAföG zu erhalten, verbunden mit sehr viel bescheideneren Sparerwartungen.
Sodann steht die Bonner FDP-Fraktion wie ein Mann auf, um die Koalitionsvereinbarung wieder zu kippen. Und schließlich blitzt sie, ebenfalls geschlossen, beim Bundeskanzler ab.
So weit die „Süddeutsche Zeitung", der Sie mit Ihren Zwischenrufen Ahnungslosigkeit bescheinigen.
Meine Damen und Herren, wenn Sie schon nicht die „Süddeutsche Zeitung" für eine gute Quelle über die FDP ansehen, wie wäre es denn mit den Freiburger Thesen?
Dort haben Sie den Wählern dargestellt, daß es nicht nur um formale Chancengleichheit, um formale Garantien geht, sondern daß es auf die sozialen Chancen in der alltäglichen Wirklichkeit ankommt. Wenn Sie heute der Aufrechterhaltung des Art. 15 zustimmen, sind das leere Worte.
Die Kollegen der FDP möchte ich daran erinnern, was hier — ich will den Namen der Kollegin gar nicht nennen — in der ersten Beratung gesagt wurde — ich zitiere —:
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Ich erkläre deshalb an dieser Stelle für die Bildungspolitiker der FDP-Fraktion, daß wir uns gemeinsam mit den Kollegen der CDU/CSU-Fraktion darum bemühen, eine Deckungsmöglichkeit für die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Sparsumme von 200 Millionen DM zu finden, um zu verhindern, daß ein Kahlschlag bei BAföG eintritt. Wir befinden uns hier in konkreten Verhandlungen und werden unsere Überlegungen nach Abschluß der Beratungen mitteilen.
Diese Ankündigung blieb bis heute folgenlos.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir Sozialdemokraten beantragen, den Art. 15 aus dem Haushaltsbegleitgesetz zu streichen. Wir haben dementsprechend einen Antrag zum Einzelplan 31 eingebracht, der die Wiederaufnahme der gestrichenen 200 Millionen DM für die Schülerförderung vorsieht und dafür auch Deckung beibringt.
Mit diesen Anträgen haben die Kolleginnen und Kollegen von der FDP Gelegenheit, ihr Verhalten mit ihren oft verkündeten Grundsätzen in Übereinstimmung zu bringen.
Herr Präsident, über diesen Antrag zur Streichung des Art. 15 beantragt meine Fraktion namentliche Abstimmung.
Ohne Korrektur beim BAföG werden wir den Einzelplan 31 ablehnen müssen. — Ich danke Ihnen.