Herr Bundeswirtschaftsminister, diese Frage, die Sie jetzt gerade an mich richten, klärt sehr auf: Die Kumpels im Revier werden Ihnen und der neuen Bundesregierung die entsprechende Antwort geben.
Herr Bundeskanzler, ich bitte um ein klärendes Wort zur Innenpolitik im eigentlichen Sinne. Sie haben in Ihrer Erklärung vor dem Bundesrat die Gemeinden angesprochen und diese um ihren Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gebeten. Das haben Sie zu Recht getan, Herr Bundeskanzler, denn unseren Gemeinden kommt hierbei eine Schlüsselfunktion zu. Die Städte und Gemeinden sitzen weder am Kabinettstisch noch im Bundesrat. Das ist von uns auch so gewollt. Deshalb haben wir alle die Pflicht, meine Damen und Herren, die Interessen der Städte und Gemeinden bei der Entscheidung über Finanzzuweisungen, der Erhebung oder Verteilung von Steuern oder der Abwälzung von Lasten zu vertreten.
Wie notwendig, aber auch wie drückend diese Pflicht ist, meine Damen und Herren, das spüre ich täglich. Wenn Herr Ministerpräsident Strauß mich heute morgen angesprochen und geglaubt hat, er könne mich zum Kronzeugen machen, um Kritik an der bisherigen Bundesregierung zu üben, so sollte Herr Ministerpräsident Strauß wissen, daß das Wort von Gustav Heinemann Gültigkeit besitzt, daß drei Finger auf einen selbst zurückweisen, wenn man mit dem Finger auf jemanden zeigt.
Ich will dazu noch folgendes sagen: Ich habe mich im Sommer in der Tat sehr deutlich geäußert. Aber weshalb denn? Wir müssen in Nordrhein-Westfalen die Finanzzuweisungen für die Gemeinden kürzen. Das bringt für die Gemeinden eine Mindereinnahme von rund 340 Millionen DM. Zur selben Zeit lehnte der Bundesrat eine Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen ab, die es dem Land ermöglicht hätte, 340 Millionen DM zu sparen. Das wurde abgelehnt. Man gab uns nicht einmal die Besoldungskompetenz in diesem Bereich zurück. Gleichzeitig erklärte Graf Lambsdorff in Lippe, 1984 müßten die Steuern gesenkt werden. Sie werden verstehen, daß mich dies sehr erregt hat angesichts der Tatsache, daß wir in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen zum erstenmal die Abschaffung der Lohnsummensteuer und die Anhebung der Freibeträge für die Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital verkraften müssen — eine Mißentscheidung sondergleichen. Es sind manche hier in diesem Saal, die sich damals erbittert dagegen gewehrt haben. Ich muß sagen, Herr Kollege Hirsch, meinen Respekt vor Ihnen auch in dieser Frage! Aber ich selber bekenne mich zu unserer Mitverantwortung; denn wir haben an dieser Entscheidung mitgewirkt. Ich wollte nur deutlich machen, worauf die Erregung zurückzuführen war.