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ID0911700400

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    Plenarprotokoll 9/117 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 117. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Parlaments der Republik Simbabwe 7107A Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1981 — Drucksache 9/1729 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 7107 B Wimmer (Eggenfelden) SPD 7110A Funke FDP 7113 C Regenspurger CDU/CSU 7115 D Reuter SPD 7118 C Eigen CDU/CSU 7121 B Beratung des Zwischenberichts und der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" über die Inbetriebnahme der Schnellbrüter — Prototypanlage SNR 300 in Kalkar — Drucksache 9/2001 — Gerstein CDU/CSU 7122 D Schäfer (Offenburg) SPD 7125A Dr.-Ing. Laermann FDP 7128 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 9/1809 — Dr. Schmude, Bundesminister BMI/BMJ 7132A Dr. Miltner CDU/CSU 7132 D Pensky SPD 7133 C Dr. Hirsch FDP 7134 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Regenspurger, Dr. Faltlhauser, Hartmann, Fellner, Zierer, Kalisch, Dr. Götz, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Keller, Müller (Wesseling), Hinsken, Rainer, Höffkes, Spilker, Dr. Kreile, Frau Geiger, Sauter (Ichenhausen), Kraus, Handlos, Lintner, Dr. Bötsch, Weiß, Dr. Probst, Biehle, Kroll-Schlüter, Linsmeier eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 9/1497 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksachen 9/1885 — 7135 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensusgesetz) — Drucksache 9/1970 — Dr. Schmude, Bundesminister BMI/BMJ 7135 D Broll CDU/CSU 7136 B Dr. Wernitz SPD 7137A Dr. Hirsch FDP 7137 D II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung von Wertgrenzen in der Gerichtsbarkeit — Drucksache 9/1126 - Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/1793 - Buschbom CDU/CSU 7142 C Dr. Schwenk (Stade) SPD 7143C Kleinert FDP 7144 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Pockenschutzimpfung — Drucksache 9/524 - Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 9/1996 — Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 7145C Stöckl SPD 7146 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskleingartengesetzes — Drucksache 9/1900 — Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . 7148A Magin CDU/CSU 7150B Schreiber (Solingen) SPD 7152A Frau Noth FDP 7153D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. November 1981 der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen — Drucksache 9/1698 - Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1978 - 7154 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 9/1699 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1979 — 7155B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/1983 — 7155C Beratung der Sammelübersicht 42 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1969 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 4. November 19.80 bis 30. Juni 1982 eingegangenen Petitionen — Drucksache 9/1974 — 7155C Fragestunde — Drucksache 9/1998 vom 24. September 1982 — Lagerung chemischer Kampfstoffe der alliierten Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 50, 51 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Hirsch FDP Antw StMin Dr. Corterier AA . . 7139 A, B, C, D, 7140A,B,C, 7141A ZusFr Dr. Hirsch FDP 7139 B, C, 7140 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . . 7139C, 7140 C ZusFr Gärtner FDP 7139D, 7140C ZusFr Auch SPD 7139 D ZusFr Duve SPD 7140 D Verbot von Kontakten zu den Medien für Angehörige der Republik China bei Erteilung des deutschen Einreisesichtvermerks MdlAnfr 52 24.09.82 Drs 09/1998 Regenspurger CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 7141A, C ZusFr Regenspurger CDU/CSU . . . . 7141 B, C Einsichtnahme in die Protokollvermerke zu den Ostverträgen MdlAnfr 53 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . 7141 D, 7142A,B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . 7141D, 7142A ZusFr Duve SPD 7142 B Nächste Sitzung 7155D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 III Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7157 *A Anlage 2 Anwendung modernster Technik bei der Legehennenhaltung MdlAnfr 2 24.09.82 Drs 09/1998 Eigen CDU/CSU SchrAntw StSekr Rohr BML 7157 *B Anlage 3 Anerkennung von Windkraftanlagen zur Hausenergieversorgung als bauliche Nebenanlage gemäß § 14 der Baunutzungsverordnung MdlAnfr 42 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 7157 *C Anlage 4 Mutmaßungen über im Document Center aufbewahrte Akten noch lebender Persönlichkeiten MdlAnfr 49 24.09.82 Drs 09/1998 Hansen fraktionslos SchrAntw StSekr Dr. Konow BK . . . . 7157* D Anlage 5 Nutzung der für die Olympischen Spiele in Moskau gelieferten westlichen Fernmeldeanlagen für das Militär und den KGB MdlAnfr 54 24.09.82 Drs 09/1998 Dallmeyer CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 7158* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 7107 117. Sitzung Bonn, den 30. September 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 1. 10. Dr. Althammer * 1. 10. Dr. Bardens * 1. 10. Böhm (Melsungen) * 1. 10. Büchner (Speyer) * 1. 10. Eickmeyer * 1. 10. Dr. Enders * 1. 10. Dr. Geßner * 1. 10. Hauck 1. 10. Hoppe 1. 10. Horn * 1. 10. Ibrügger ** 1. 10. Jäger (Wangen) * 1. 10. Jung (Kandel) * 1. 10. Kittelmann * 1. 10. Landré 1. 10. Lemmrich * 1. 10. Lenzer * 1. 10. Lorenz * 30. 9. Dr. Müller * 1. 10. Müller (Bayreuth) 30. 9. Frau Pack * 1. 10. Pensky * 1. 10. Poß 30. 9. Reddemann * 1. 10. Rösch * 1. 10. Dr. Schäuble * 1. 10. Schmidt (München) * 1. 10. Schmidt (Würgendorf) * 1. 10. Schulte (Unna) 1. 10. Dr. Solms 30. 9. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 1. 10. Dr. Unland * 1. 10. Dr. Vohrer * 1. 10. Dr. Wendig 1. 10. Wischnewski 30. 9. Dr. Wittmann * 1. 10. Würtz ** 1. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/1998 Frage 2): Ist die Bundesregierung der Meinung des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesernährungsministerium, Gallus, wonach die heutige Erdbevölkerung „nicht mit den Produktionsmethoden von gestern versorgt werden könne" und man „auf modernste Technik und industrielle Anlagen zum Stenographischen Bericht Produktion angewiesen" sei, und ist die Bundesregierung bereit, diese Grundsätze auch bei der Legehennenhaltung anzuwenden? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß zur Sicherstellung der Ernährung der heutigen Erdbevölkerung auf modernste Technik nicht verzichtet werden kann. Allerdings muß die Zulässigkeit der Verwendung einer bestimmten Technik mit den Maßstäben der Rechtsordnung unseres Staates und in dem von Ihnen angesprochenen Bereich insbesondere an den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes gemessen werden. Daraus ergibt sich, daß nicht alles, was im Bereich der tierischen Produktion technisch machbar ist, den Tieren auch zugemutet werden kann. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 9/1998 Frage 42): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, Windkraftanlagen zur Hausenergieversorgung ausdrücklich als bauliche Nebenanlage gem. § 14 der Baunutzungsverordnung anzuerkennen, damit der Zustand der Rechtsunsicherheit beendet wird, nach dem Gerichtsurteile ausdrücklich die Frage der Eigenschaft als Baunebenanlage bejahen und auch Landesvorschriften existieren, die jetzt schon zu gegenteiliger Auslegung des § 14 kommen? Die aufgetretenen bauplanungsrechtlichen Fragen bei der Errichtung von Windenergieanlagen, die sich nicht nur auf die Anwendung des § 14 Baunutzungsverordnung in Gebieten mit Bebauungsplänen beziehen, sondern vor allem die Anwendung der Vorschriften über das Bauen im nichtbeplanten Innenbereich sowie im Außenbereich betreffen, werden bereits seit einiger Zeit von der Bundesregierung gemeinsam mit den für den Verwaltungsvollzug zuständigen Bauressorts der Länder geprüft. Zweck dieser Prüfungen ist zu klären, ob durch eine abgestimmte, das geltende Recht ausschöpfende Genehmigungspraxis die aufgetretenen Zweifelsfragen gelöst werden können oder ob darüber hinaus gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen, weil noch in diesem Herbst Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu erwarten sind, die voraussichtlich weitreichende Bedeutung für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen haben werden. Anlage 4 Antwort des Chefs des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Konow auf die Frage des Abgeordneten Hansen (fraktionslos) (Drucksache 9/1998 Frage 49): 7158* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Trifft es zu, daß der damalige Regierungsdirektor Dr. Langemann im Auftrag des BND auf Veranlassung des Bundeskanzleramts im Jahr 1968 den Bundeskanzler Dr. h. c. Kiesinger betreffende Dokumente aus dem Jahr 1942 durch Manipulation des Indexes im Nationalarchiv in Washington mit Unterstützung von Mitarbeitern des CIA unauffindbar gemacht hat? Nach den der Bundesregierung über diese zurückliegenden Vorgänge zur Verfügung stehenden Unterlagen ist Ihre Frage zu verneinen. Der Bundesregierung ist lediglich bekannt, daß — Herr Langemann vom damaligen BND-Präsidenten Gehlen den Auftrag erhalten hatte nachzuprüfen, ob im Nationalarchiv in Washington Dokumente der in Ihrer Frage bezeichneten Art vorhanden waren und — es nach den Feststellungen des Dr. Langemann dort kein Dokument gab, das — wie in der Zeitschrift KONKRET vom März 1982 dargestellt wird — Unterschriften von Dr. Kiesinger und Eichmann trug. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Frage des Abgeordneten Dallmeyer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1998 Frage 54): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob britische Zeitungsberichte zutreffen, nach denen die Sowjetunion die seinerzeit vom Westen gelieferten technischen Einrichtungen des Fernmeldewesens und der Telefonzentralen für die Olympischen Spiele neuerdings für die militärischen Hauptquartiere und den KGB in Moskau benutzen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die sowjetische Seite die aus Anlaß der Olympischen Spiele in die Sowjetunion gelieferten Fernmeldeeinrichtungen nunmehr anderweitig einsetzt. Fernmeldeanlagen dieser Art unterliegen keinerlei nationalen oder internationalen westlichen Embargobeschränkungen, da mit ihnen nicht der Transfer schützenswerter Technologien verbunden ist. Sie sind allgemein frei erhältlich. Im übrigen werden nach hiesigen Informationen vergleichbare Anlagen inzwischen von der Sowjetunion selber sowie im RGW-Bereich hergestellt.
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    Rede von Manfred Wimmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Hinweis auf die schlechte Besetzung der Regierungsbank, Frau Kollegin, hätte ich besser verstanden, wenn Sie auch auf Ihre Abgeordnetenreihen abgehoben hätten.

    (Dr. Meyer zu Bentrup [CDU/CSU]: Geben die schon Abschiedsempfänge? — Weitere Zurufe)

    Arger bereitet dem Ausschuß in vielen Fällen - und das geht durch alle Fraktionen — die Reaktion auf manche unserer Empfehlungen durch Minister oder, wie ich sage — in unseren Breitengraden sagt man das so —, durch die Justament-StandpunktVertreter, auf die Empfehlungen, die wir nach ausgiebiger Diskussion und auch nach Vertagungen mit erneuter und gewissenhafter Befassung beschlossen haben. Dies sind die sogenannten abgestuften Empfehlungen, die ihr politisches Gewicht nach dem Beschluß des Petitionsausschusses durch die Einsegnung durch den Bundestag erfahren. Vorsichtig bis zurückhaltend plädiere ich immer wieder dafür, daß die Qualifikationsstufen von Überweisung „zur Kenntnis" bis „zur Erwägung" nur spärlich vergeben und plaziert werden, damit der Ausschuß nicht unglaubwürdig und abgewertet wird.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Zum Erstaunen des Petitionsausschusses kommen diese politisch gewichteten Empfehlungen nicht selten zurück mit der lapidaren Feststellung, daß sich das Ministerium oder der Minister der Auffassung des Petitionsausschusses nicht anschließen können. Gründe hin, Gründe her, man merkt, jetzt wird justament abgeblockt.
    Die Überweisung an das Ministerium, an die Bundesregierung, mit dem Vermerk „Zur Erwägung", „Als Material", „Zur Kenntnisnahme" oder „Als erwägenswerte Anregung zur Kenntnis zu nehmen" zeigt aus der Statistik, daß keineswegs schablonenhaft vorgegangen, entschieden und verfügt wird. Wir machen es uns nicht leicht. Das sollte gesehen werden. Auch aus der unterschiedlichen Auffassung von Berichterstatter, Mitberichterstatter sowie der darauf folgenden Ausschußberatung ist zu ersehen, daß wir uns durchringen und nach den besten Lösungen streben.
    Auch die beiden schwächsten Voten, nämlich, wie es heißt, „über die Petition zur Tagesordnung überzugehen" und „die Petition als ungeeignet zur Beratung im Bundestag zu erklären", sind nicht im Handumdrehen durch den Petitionsausschuß zu erhalten. Dahinter steckt auch keine Arbeitsbeschaffung oder Wichtigmacherei, sondern der Grundsatz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar" und, wie es weiter in Art. 1 des Grundgesetzes heißt: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Diesen hohen Grundsatz habe ich schon vor vielen Jahren und immer wieder in meiner beruflichen Laufbahn verfolgt und praktiziert.
    Es ist im Petitionsausschuß auch nicht Übung, daß wir generell bei rechtshängigen Vorgängen oder bei abgeschlossenen Gerichtsvorgängen eine Superrevisionsinstanz sind oder sein wollen. Bei offensichtlich unrichtigen Entscheidungen der Gerichte verstecken wir uns nicht hinter der eingetretenen Rechtskraft, sondern wir geben in diesen Fällen eine massive Empfehlung, wie ich sagen darf. Diese Empfehlung geben wir ab und tragen zum Rechtsfrieden nicht nur formell bei.
    Eine offene und berechtigte Frage, in welchen Fällen und inwieweit sich der Petitionsausschuß bei noch nicht abgeschlossenen Verfahren vor den Gerichten einschalten kann oder einschalten sollte, ist generell nicht zu beantworten. Das Petitionsrecht geht bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht unter. Zum anderen ist ein Nebeneinander in manchen Fällen eine riskante Sache, da zur gleichen Zeit am Ende der beiden Verfahren zwei sehr unter-
    . schiedliche Rechtsauffassungen stehen mögen. Der Leidtragende wäre dabei der Bürger. Hier entscheidet der Ausschuß von Fall zu Fall, um Optimales für den Beschwerdeführer oder Bittsteller zu erreichen. Nachdem wir uns eine Selbstbeschränkung und eine besondere Sorgfaltspflicht auferlegt haben, müssen wir gegenseitig — hier meine ich die Bundesregierung und die Bundesministerien — dies auch würdigen. Wir denken nicht an eine perfekte Übersetzung unserer Wünsche, sprich: unserer Empfehlungen. Wir meinen aber, daß die Grundhaltung geprüft werden sollte.
    In der 9. Legislaturperiode wurden bisher 27 Petitionen der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen. Von 18 inzwischen zurückgelaufenen oder eingegangenen Fällen wurden 10 positiv erledigt. Das Verhältnis ist hier nicht entscheidend, entscheidend sind vielmehr das Abblocken-Wollen und der Hintergrund. Die Ausschußmitglieder halten sich an die beschlossenen „Grundsätze", wonach eine Petition nur dann der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen wird, wenn der Ausschuß das Anliegen des Petenten in vollem Umfang für berechtigt hält und Abhilfe notwendig erscheint.
    Die Zusammenarbeit mit den Petitionsausschüssen der Länder ist im Bericht relativ kurz abgehandelt. Der föderative Staatsaufbau verlangt es, daß wir uns Unterschiede in den Lebensbedingungen in den Ländern vor Augen halten. Wenn wir wegen der Zuständigkeitsabgrenzung auch keine Bestimmungen verordnen können und wollen, so sei doch ein Vergleich erlaubt. Wie sieht es aus mit dem Petitionsrecht allgemein im Bund, in den Bundesländern und dort, wo ich herkomme, im Bundesland Bayern?

    (Jagoda [CDU/CSU]: Ein schönes Land!)

    Ich muß eingestehen, daß Bayern mit großem Abstand — Herr Kollege Jagoda, ich darf das auch Ihnen als Norddeutschem sagen — das schlechteste Eingabe- und Beschwerderecht hat. Was wird in Bayern den zuständigen Parlamentariern noch vorenthalten? Bessere Kontrollmöglichkeiten der Verwaltung, Recht der unmittelbaren Akteneinsicht. Zum Beispiel kann ein Rechtsanwalt im Regelfall Akteneinsicht nehmen, ein Parlamentarier des Eingabe- und Beschwerdeausschusses nicht. Verwehrt wird z. B. auch die Vorladung von Zeugen, Sachver-



    Wimmer (Eggenfelden)

    ständigen und einzelnen Petenten. Das Wollen wird in geschickter Manier pariert. Die CSU begründet ihre Haltung, ihr Nein, mit einer hohen Erfolgsquote von 32 % der Eingänge bei Petitionen. 32 Prozent! Man höre und staune! Diese hohe Erfolgsquote kann aber auch dafür sprechen, daß in der bayerischen Verwaltung der Fehleranteil exorbitant hoch ist. Ob man da mit Herrn Strauß nicht vom „Saustall" sprechen kann, so füge ich ganz schlicht und einfach hinzu.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Kein Wahlkampf!)

    — Ich hatte dies, Herr Kollege, schon für die Sitzung im Juni programmiert, nicht daß Sie meinen, daß ich das erst im September sagen wollte, und auch nicht in bezug auf den bayerischen Wahlkampf, sondern in bezug auf die Auseinandersetzungen mit dem Petitionsrecht im Bund und in den Ländern.

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU)

    Da das beabsichtigte neue Petitionsrecht in Bayern zum Beispiel bei der Durchsetzung einer Akteneinsicht kein Minderheitsrecht gebracht hätte, drängt sich die Frage auf: Wo soll da ein Mißbrauch durch die Opposition überhaupt möglich sein?

    (Abg. Regenspurger [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — Herr Kollege Regenspurger, Sie können nachher reden. Meine Zeit läuft davon. — Herzlichen Dank für Ihre Meldung zu einer Zwischenfrage; aber ich kann es nicht parieren.
    Mit der Mehrheit — gemeint ist hier die im Petitionsausschuß des Landtags — könnte die CSU auch in Bayern alles korrigieren. Nein, sie tut es nicht. Ich frage natürlich hier: Will die CSU auch ihren Mitgliedern im Petitionsausschuß das Recht vorenthalten?

    (Zuruf des Abg. Regenspurger [CDU/ CSU] )

    Oder traut sie ihren Mitgliedern nicht? — Herr Kollege Regenspurger, Sie hätten im übrigen als bayerischer Abgeordneter die dankbare Aufgabe, auf Ihre Mitglieder im Landtag einzuwirken und auf ein besseres Petitionsrecht hinzuwirken.

    (Beifall bei der SPD — Regenspurger [CDU/CSU]: Diskutieren wir den Bericht 1981 oder über Bayern?!)

    Ich meine, auch in Bayern muß der Grundsatz gelten, daß nicht jeder Bürger ein qualifizierter Jurist oder Schreiber sein kann und deshalb seine Petition nicht hochqualifiziert einreichen kann. Das erfordert natürlich im Zweifelsfall die Akteneinsicht oder die Vorladung. Das hätte seine volle Berechtigung gehabt.

    (Glos [CDU/CSU]: Volkstribunal!)

    Ein Abgeordneter in Ihren Reihen steigt sogar so weit hoch, daß er meint, die SPD baue einen Bürgerschreck auf. Da meine ich: Wenn die SPD ein besseres Petitionsrecht will — nicht ein schärferes; damit Sie es richtig verstehen —, dann kann sie doch nicht
    einen Bürgerschreck aufbauen wollen, sondern nur eine Möglichkeit zur Verwirklichung des Petitionsrechts schaffen wollen.

    (Beifall bei der SPD)

    Was steckt hinter der CSU-Blockade? Ich sage: nicht alle, aber einige patentierte Christen vermuten lästige Querulanten dahinter. Ebenso grotesk ist ihre Furcht vor mehr Kontrolle angesichts der erdrückenden Mehrheit der CSU im Landtag.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Dank dem Herrn Rothemund!)

    Im Hinblick auf den vierten erfolglosen Anlauf zur Verbesserung des Petitionsrechts im Bayerischen Landtag — und da waren auch CSU-Mitglieder dieser Meinung, zunächst dieser Meinung; dann sind sie eingesammelt worden — und das Gewicht der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag drängt sich die Frage auf, ob das Petitionsrecht nicht schon ab morgen in Bonn verschlechtert werden könnte.

    (Lachen bei der CDU/CSU)

    Hoffentlich heißt es nicht wie im Bayerischen Landtag, im Maximilianeum: „Hannibal ante portas - Strauß steht vor der Tür.

    (Lachen und Zurufe von der CDU/CSU)

    Lassen Sie mich zu einem anderen Thema überleiten, nämlich zum Abschnitt „Versicherungswesen". Da könnten im Bericht einige Passagen den Eindruck erwecken, als ob sich die Versicherungsnehmer nur aus Unkenntnis über die schwerverständlichen Versicherungsbedingungen beschweren würden, wo es heißt „glauben"; so ist die Passage ausgefüllt. Sicherlich mag es Fälle geben, bei denen ein überhöhter Anspruch geltend gemacht wird. Es ist aber auch so, daß sich die Versicherten nicht mehr alles gefallen lassen, wie dies auch aus einer Statistik des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen in Berlin hervorgeht. Die daraus resultierende Tatsache, daß rund ein Drittel aller Fälle Abhilfe erfährt, spricht für sich. Trotz allem muß sich der Bundestag in diesem Bereich noch intensiver darum kümmern, daß notfalls durch gesetzliche Regelungen bestehende Mißstände beseitigt werden.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Bei dem Änderungsgesetz zum Versicherungsaufsichtsgesetz, zu dem am 20. Oktober ein Hearing ansteht, ist Gelegenheit, hierüber zu diskutieren, nachzudenken und geeignete Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Ich räume ein, daß das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen auf Grund der bestehenden Bestimmungen im Bereich der Verbraucherschutzfunktion nicht alle Fälle zur Zufriedenheit lösen kann. Es muß aber möglich sein, die gegebene, stärker werdende Übermacht der Versicherungsunternehmen wirksam zu kontrollieren. Die dumpfe Ahnung bei Petenten und Versicherungsnehmern, die Versicherungsunternehmen könnten mit ihrem Geld tun und machen was sie wollten, sollte uns Parlamentariern nicht gleichgültig sein; denn risikobehaftete Nebengeschäfte der Versicherungsunternehmen wirken sich direkt und nachhaltig auf die Rückgewährsquote aus, einer Größe, die



    Wimmer (Eggenfelden)

    vom kleinen Mann weder kontrolliert noch beeinflußt werden kann. Eine hohe Stornoquote, überdurchschnittlich hohe Abschluß- und Verwaltungskosten, welche im Kampf um Marktanteile da und dort bewußt in Kauf genommen werden, sind echte Nachteile für den Versicherungsnehmer, die uns auf den Plan rufen sollten. Darüber hinaus stelle ich fest, daß der Bürger sensibler geworden ist, wenn es sich um anonyme Gesellschaften und Vereine überhaupt handelt. Ein Anwachsen der Beschwerden kann auch dadurch in Grenzen gehalten werden, daß der Betroffene weiß, daß z. B. ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in seinen kontrollierenden Organen echte und unabhängige Überwacher hat, und nicht im Aufsichtsrat und in der Mitgliederversammlung eine Vetternwirtschaft vermuten muß. Die Urwahl, ein demokratisches Mittel, könnte zu mehr Glaubwürdigkeit und einer repräsentativen Zusammensetzung dieser Überwachungsorgane führen.
    Der Petitionsausschuß nimmt in seiner Sitzung am kommenden Montag, am 4. Oktober 1982, Gelegenheit,

    (Zuruf von der SPD: Ist abgesetzt!)

    mit der Spitze der BfA in Berlin ein Gespräch zu führen und die Probleme ausgiebig zu erörtern. Dabei werden auch die sogenannten Langläufer und die Forcierung dieser Sparte zur Sprache kommen, um unseriöse Geschäfte in den Griff zu bekommen und der Bevölkerung bewußt zu machen.
    Ich darf auf etwas überleiten, was Ihnen, Frau Kollegin, besonders am Herzen lag, nämlich auf das Verteidigungsministerium. Im Petitionsbericht ist zum Geschäftsbericht des Bundesministers der Verteidigung einiges zutreffend und ausreichend angesprochen worden. Die unter „Zusammenarbeit" herausgehobene Feststellung, daß diese nicht zufriedenstellend ist, bedarf doch der Erläuterung, obwohl sie in einigen Dingen stimmt. Der Organisationsaufbau der Bundeswehr ist bekanntlich sehr umfangreich, wie man annehmen kann und wie manche auf Grund ihrer Tätigkeit in diesem Ausschuß auch wissen. Ich habe mir die Mühe gemacht und Gliederungspläne von Einheiten studiert. Alleine der Organisationsplan der Marine umfaßt 32 Seiten und zeigt im Vergleich zu anderen Behörden und Verwaltungseinheiten einen zwangsläufig schwierigeren Bearbeitungs-, Post- und Verwaltungsweg auf, der manch längere Laufzeit erklärt. Falls der Aufbau insgesamt kritisiert wird, wäre es doch an der Zeit, nicht über den Petitionsbericht, sondern über die Fraktion bzw. über den Verteidigungsausschuß eine geeignete Initiative zu ergreifen.
    Nicht nur die Einmaligkeit der Zulassung eines behinderten Hochleistungssportlers zum Wehrdienst ist als recht erfreulich im Bereich des Bundesministers der Verteidigung zu erwähnen, auch andere Fälle haben die Beweglichkeit der Führungsspitze im Verteidigungsministerum bewiesen. So ist z. B. einem Wehrpflichtigen die vorzeitige Entlassung aus der Bundeswehr wegen Teilnahme an einem Meistervorbereitungskurs genehmigt worden, obschon der Fall bereits rechtshängig war. Unbürokratisch und rechtzeitig hat Herr Staatssekretär
    Hiehle auf einen Fingerzeig hin eingegriffen und die Angelegenheit reguliert. Überfordern wir doch nicht die mittleren und unteren Instanzen, wo Soldaten und Beamte tätig sind, die nach Weisungen reagieren und korrekt handeln müssen. Es gibt keine Bestimmung, die alle Fälle gleichermaßen erfassen würde, da 62 Millionen Einzelschicksale ebenso viele Fallbeispiele in den Vorschriften auslösen müßten.
    Ich muß noch zu etwas Stellung nehmen, Frau Kollegin Berger. Sie sagen, daß sich ein Petent wegen demütigender Behandlung beschwert hat. Ihre Antwort war gut. Ich muß aber der Klarheit halber hinzufügen, ohne Ihnen etwas zu unterstellen: Die ganze Wahrheit ist, daß dieser Fall, der das ausgelöst hat, in -zig Versetzungen das Bundesverteidigungsministerium immer vor vollendete Tatsachen gestellt hat.

    (Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Es ging um die dritte Versetzung!)

    Ich erwähne ausdrücklich: wegen der demütigenden Behandlung sind wir einer Meinung. Beleuchtet man jedoch den gesamten Hintergrund, dann sieht der Fall etwas anders aus.

    (Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Das rechtfertigt überhaupt nicht das laute Vorlesen!)

    Ich will zum Thema Tierschutz wenig ausführen, weil der Kollege Eigen dazu etwas sagen wird. Nur muß der Bürger wissen, daß es bei der veterinärmedizinischen Betreuung Überschneidungen in der Zuständigkeit gibt, also bei der Durchführung des Tierschutzgedankens und der Tierschutzbestimmungen. Dadurch bekommt eine Petition natürlich eine andere Möglichkeit als nur über den Bund reguliert zu werden. Außerdem hat mich bei der Eingabe eine Menge von Bildmaterial nicht überzeugt, das von der Beweiskraft her sehr mangelhaft aufbereitet war und dadurch nur einen geringen Aussagewert hat. Ich will damit sagen: Wir unterscheiden im Ausschuß sehr genau, was spektakulär, was sachlich und was sachlich verwendbar ist. Diese Anmerkung mache ich deshalb, weil ich für die Unterscheidung von Spreu und Weizen bin. Aber, wie gesagt, Kollege Eigen, Sie werden die Linie noch fortziehen, so daß ich diesen Bereich hier abkürzen darf.
    Ich darf zu einigen Gedanken noch Stellung nehmen, so zu der allgemeinen Erkenntnis, daß es immer noch einige Beamte gibt, die ihre Pflicht zur Beratung, zur Unterrichtung und zur Aufklärung nicht voll erkennen und ihr auch nicht voll oder nur in mangelhafter Form nachkommen. Diese Feststellung ist noch nicht überholt. Ein weiter Weg ist noch zu gehen, damit alle „Sozialingenieure" — so darf ich die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nennen — von einer positiven Auffassung hinsichtlich der Hilfeleistung gegenüber dem Bürger ausgehen. Ein 1931 vom damaligen Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Dr. Syrup geprägter Satz zur Verbesserung der Dienstauffassung von Beamten, nämlich „Niemand ist selbst gegen Arbeitslosigkeit geschützt", war für freundlichen Publikumsverkehr gedacht und be-



    Wimmer (Eggenfelden)

    inhaltet ebenso Verständnis und Entgegenkommen. 51 Jahre später stellt man fest, daß dieser Satz noch immer aktuell ist und keineswegs als Druck verstanden werden sollte. Dennoch ist er geeignet, durch einen Appell die mitmenschliche Seite herauszustellen, so wie ich meine Arbeit als ordentliches Mitglied des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag verstehe und so wie sie auch die Mitarbeiter im Büro verstehen, denen ich von dieser Stelle aus herzlich danke.

    (Beifall bei SPD)

    Eine abwehrende Haltung nicht weniger im öffentlichen Dienst beschäftigter Beamten, Angestellten und Arbeiter geht von der verkrampften Haltung aus, daß ihnen ein Fehler nicht passieren kann und — vor allem — daß dieser Fehler nicht offenkundig werden darf und dem Vorgesetzten nicht zur Kenntnis gelangen soll. Herablassende und hämische Bemerkungen über Eingaben und Beschwerden, die man gelegentlich hören kann, sind schlechte Verteidigungsschläge. Die Verkrampfung erreicht ihre krankhafte Spitze mit der Reaktion auf eine Petition, auf einen Petenten, die im konkreten Fall die war: Den — gemeint war der Petent — werde ich mir schon noch kaufen. Hier merkt man deutlich, daß dieser Mitarbeiter in der Behörde das Grundrecht der Eingabe und der Beschwerde entweder ablehnt oder nicht kennt; ein Umdenken ist hier notwendig. Die Amts-, Dienststellen- und Verwaltungsleiter sind aufgerufen, die Petition als solche nicht vom Ursprungsbegriff her, nämlich vom Wort „Angriff" her, zu übersetzen und zu übermitteln, sondern sie als erlaubte Anfrage zu vermitteln.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Eine Besuchergruppe, die ich vor zwei Wochen in Bonn hatte, hat mir verdeutlicht, daß der Begriff „Petitionsrecht", zu dem der Kollege Reuter noch einiges ausführen wird, für den Durchschnittsbürger vernebelt ist und eine echte Distanz auslöst. Die recht scheu vorgetragene Bitte eines Interessenten um Klärung des Begriffes „Petition" hatte zu einer Rückfrage von mir an die übrigen Reiseteilnehmer geführt. Und siehe da: Nur einer von 50 Besuchern hatte den Mut, den Versuch zu unternehmen, auf den Begriff „Petition" zuzugehen. Aber auch hier: Er ist unklar und verschwommen wiedergegeben worden. Bis zur Ausfüllung von komplizierten Formularen und Vorbehalten zu eventuellen Gebühren bestehen Vorstellungen, die der Sache und dem Grundrecht nicht dienen.
    Was wollen wir als Mitglieder des Petitionsausschusses? Das Gefühl der Ohnmacht beim Bürger abbauen, die Staatsverdrossenheit zurückdrängen, die Einsicht ermöglichen, die Übersicht gewähren und die Durchsicht und das Angehen erlauben. Der Petitionsausschuß ist nicht mehr und nicht weniger als ein Scharnier zwischen Bürger und Staat und fördert das gegenseitige Verständnis. Den Bürgerinnen und Bürgern muß immer wieder unsere — ich meine die Mitglieder des Petitionsausschusses - Einstellung zum Petitionsfall bewußt gemacht werden, um den Durchbruch zu einer breiteren Bevölkerungsschicht zu ermöglichen. Wir müssen doch eingestehen, daß das Petitionsrecht, die Arbeit des Petitionsausschusses, das von ihm ausgehende Dienstleistungsangebot von einer breiteren Bevölkerungsschicht nicht im erwarteten Ausmaß angenommen wird. Wir müssen ständig darauf hinweisen, Wege aufzeigen und nicht zuletzt die Arbeit im Petitionsausschuß ernst nehmen; dies sind Mittel zum allmählichen Durchbruch. Ein Gedanke kann hier helfen: Steter Tropfen höhlt den Stein. Ich bin mir bewußt, daß der vorgetragene Gedanke auch als Aufforderung an Nörgler für eine ausdauernde Haltung verstanden werden könnte; so allerdings darf er nicht ausgelegt werden. Unsere Aufgabe wird bleiben, jeden Einzelfall mit Ernst und Geduld zu prüfen, damit das Grundgesetz vom Verfassungsrecht zur Verfassungswirklichkeit schreiten kann.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Funke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rainer Funke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir 1981 mehr als 11 000 Bürger hatten, die den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages um Hilfe gebeten haben, so handelte es sich bei diesen 11 000 Petitionen nicht nur um Einzelfälle, um Einzelschicksale und Einzelanliegen, sondern häufig summierten sich auch einige Anliegen zu bestimmten Themenkreisen. Sie zeigen, wie ich meine, uns Abgeordneten, wo Lücken und Fehler im Gesetz sind, wo Lösungen anzustreben sind und wo bestimmte Bevölkerungskreise durch gesetzliche Neuregelungen besonders getroffen wurden.
    Im Zuge der notwendigen Haushaltsstrukturgesetze hat sich gezeigt, daß sich die betroffenen Bevölkerungskreise verstärkt an den Petitionsausschuß gewandt haben. Ich halte dies für außerordentlich positiv, und zwar aus zwei Gründen: erstens, weil wir als Gesetzgeber auf diese Weise unmittelbar die Betroffenheit der Bürger verspüren - wir sitzen also nicht, wie man so schön meinen könnte, im Elfenbeinturm —, und zweitens, weil dadurch deutlich wird, daß der Petitionsausschuß in den Augen der Öffentlichkeit inzwischen ein Gewicht erhalten hat, wie es diesem Gremium auch auf Grund des Art. 17 des Grundgesetzes zukommt.
    Daß dieses Gewicht inzwischen so geworden ist, ist sicherlich auch ein Verdienst der Frau Vorsitzenden, die seit nunmehr über neun Jahren dem Ausschuß vorsteht und seine Arbeit mit großem Geschick und — so möchte ich auch einmal sagen - vor allem mit großem Durchsetzungsvermögen leitet.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Mein Dank geht aber auch an die Kollegen aus den anderen Fraktionen. Die Zusammenarbeit im Petitionsausschuß ist über die Parteigrenzen hinaus außerordentlich angenehm gewesen. Da hat es nicht die Frage gegeben, ob man einer Koalition angehöre oder nicht. Und ich hoffe, daß dies auch in Zukunft der Fall sein wird.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)




    Funke
    Mein Dank gilt ebenso den Mitarbeitern des Petitionsausschusses, denn sie haben einen Großteil der Arbeit mitzutragen. Diese Mitarbeiter müssen sehr, sehr fleißig sein und auch ein großes Maß an Gerechtigkeitsempfinden aufbringen.
    Ich hatte vorhin erwähnt, daß wir einen Neuzugang von über 11 000 Petitionen haben. Ich meine, daß das deutlich macht, daß der Staatsbürger auch dem Grundsatz des mündigen Bürgers mehr entspricht. Er versteht sein Anliegen auch mehr denn je richtig vorzutragen. Der Bürger ist nicht mehr bereit, sich widerspruchslos der zunehmenden Bürokratie, der Bürokratisierung unseres Lebens zu beugen. Wir müssen erkennen, daß zu einem liberalen Rechtsstaat ebenso gehört, daß man seine Anliegen auch außerhalb der Rechtswege unbürokratisch klären lassen kann.
    Mich erfüllt mit tiefer Befriedigung, daß immerhin in fast 11 % der vorgetragenen Fälle den Anliegen der Bevölkerung voll entsprochen, in etwa 28 Wo der Fälle den Einsendern auf andere Weise, durch Rat, Auskunft, Verweisung an zuständige Stellen oder Materialübersendung, weitergeholfen werden konnte und daß der Ausschuß viele Eingaben, bei denen er das Anliegen für berechtigt oder zumindest für bedenkenswert gehalten hat, der Bundesregierung als Material oder zur Kenntnisnahme überwiesen hat.
    Dabei muß wohl in Erinnerung gebracht werden, daß der Petitionsausschuß nur dort tätig werden kann, wo sich der Bürger durch staatliches Handeln, also durch die öffentliche Hand, in seinen Rechten beeinträchtigt fühlt. Dort, wo sich der Bürger durch private, ich will einmal sagen: durch anonyme Einrichtungen wie Banken, Versicherungen oder große Konzerne in seinen Rechten beeinträchtigt fühlt, hat der Petitionsausschuß keine Einwirkungsmöglichkeiten, allenfalls mittelbar in der Weise, daß die Bundesämter, wie z. B. das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen oder das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, eingeschaltet werden. In solchen Fällen verbleibt dem Petenten in der Regel nur der ordentliche Rechtsweg. Dieses wird vom Petenten sehr häufig einfach nicht verstanden, weil er die anonymen Mächte — um sie einmal so zu bezeichnen —, die vielen gesellschaftlichen Gruppierungen auf der einen Seite und den Staat auf der anderen Seite in einen Topf wirft, weil er mit diesen Gruppierungen eben nicht fertig wird. Da haben es unsere Kollegen — ich will sie ruhig einmal so nennen —, unsere Kollegen Ombudsmänner und Volksanwälte im europäischen Ausland etwas besser. Sie haben dort leichter die Möglichkeit, ohne Einschaltung der mittelbaren Gremien, die ich vorhin erwähnt habe, direkt auf diese gesellschaftlichen Gruppierungen, auf Konzerne, auf Banken und Versicherungen einzuwirken.
    Ich bin mir bewußt, daß eine weiter gefaßte Aufgabenstellung des Petitionsausschusses auch eine erhebliche Mehrbelastung wäre. Aber die Ohnmacht des Bürgers vor den nichtstaatlichen Organisationen und gesellschaftlichen Gruppen müssen wir genauso verhindern. Wir müssen uns, alle Fraktionen, einmal überlegen, inwieweit man den veränderten
    gesellschaftlichen Verhältnissen, daß nämlich neben dem Staat andere Gruppierungen gesellschaftlicher Art häufig genausoviel Einfluß auf das tägliche Leben des Bürgers wie der Staat nehmen können, durch eine Ausweitung des Petitionswesens gerecht werden kann. Bei der Abfassung des Grundgesetzes im Jahre 1947/48 wurde zwar das Petitionsrecht in den Rang eines Grundrechtes erhoben. Die Entwicklung dieser quasi anonymen Organisationen und gesellschaftlichen Gruppierungen war, glaube ich, in diesem Umfang dem Verfassungsgeber, dem Parlamentarischen Rat nicht so bewußt. Ich meine also, daß wir hier noch gemeinsam darangehen müssen, das Petitionsrecht fortzuentwickeln.
    Keine Möglichkeiten der Einwirkung — und das halte ich für richtig — hat der Petitionsausschuß des Bundestages in den Fällen, in denen eine Lösung der Anliegen in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt. Ich bin der Meinung, da sollten wir nicht eingreifen, ob das nun in Bayern, Herr Kollege Wimmer, oder in anderen Ländern ist. Dies gehört zu unserem gewachsenen Föderalismus. Hier kann es nicht angehen, daß der Bund sich Rechte anmaßt, die verfassungsgemäß den Ländern zustehen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Natürlich weiß der Bürger nichts von dieser Einteilung in Bund und Länder. Er weiß nicht, daß es unterschiedliche Petitionsausschüsse gibt. Das haben wir auch feststellen können. Denn etwa ein Viertel der Eingaben war an die falsche Adresse gerichtet, nämlich an unseren Petitionsausschuß. Zuständigkeitshalber haben wir das an den Landtag weitergeleitet. Ich meine, daß dieser Postweg auf der einen Seite zwar unangenehm ist, aber auf der anderen Seite durchaus der Verfassungswirklichkeit entspricht.

    (Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Der Postweg ist teuer und dauert lange!)

    Ebensowenig kann der Ausschuß auf dem Gebiet der Justiz tätig werden, nämlich dort, wo Verfahren anhängig sind. Ich will auch hier sagen, ich halte diese mangelnde Möglichkeit des Petitionsausschusses, auf schwebende Verfahren Einfluß zu nehmen, nach wie vor für richtig. Unser Grundgesetz basiert auf dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Diesen rechtsstaatlichen Grundsatz sollten wir ohne Not nicht aufgeben, zumal die Gerichte durch die prozessualen Möglichkeiten, die sie haben, nämlich insbesondere der Beweiserhebung, umfangreiche Erforschungsmöglichkeiten haben, und zwar größere als der Petitionsausschuß, wo notwendigerweise natürlich die Einzelfälle durch Beweiserhebung zumindest nicht geklärt werden können. Wir sollten dieser Gewaltenteilung Rechnung tragen, indem wir uns auch bei abgeschlossenen Fällen sehr zurückhalten und auch nur dort tätig werden, wo wirklich eklatante Fehlentscheidungen vorliegen und wo soziale Härtefälle zu korrigieren sind.

    (Beifall bei der FDP und der CDU)

    Meine Damen und Herren, symptomatisch ist eigentlich, daß im Jahre 1981 immerhin 1 200 Eingaben von Bürgern den Bereich des Bundesfinanzministeriums betrafen. Dieser Themenkreis stand da-



    Funke
    mit auf der Liste der Schwerpunkte in der Arbeit des Petitionsausschusses, und zwar an zweiter Stelle. Behandelt wurden vor allem Eingaben zur Einkommen-, Kraftfahrzeug- und Mineralölsteuer, des Kredit- und Versicherungswesens sowie des Kriegsfolgenrechts. Ein Großteil dieser insgesamt 1 200 Eingaben stand in engem Zusammenhang mit den haushaltspolitischen Beschlüssen. Einige wenige Punkte möchte ich in diesem Zusammenhang erwähnen.
    Erstens. Die Anhebung der Mineralölsteuer für Benzin ab 1. April 1981 war für eine Vielzahl von Petenten Grund zur Beanstandung. Insbesondere Mitbürger, die auf das Auto angewiesen sind, reagierten auf die damit verbundene Preiserhöhung empfindlich. Der Gesichtspunkt der Energieeinsparung wurde — das muß man wohl auch mit etwas Bedauern sagen — allgemein nicht so sehr akzeptiert. Der Ausschuß konnte jedoch eine erneute Änderung des Mineralölsteuergesetzes im Sinne der Anliegen der Petenten nicht in Aussicht stellen, weil steuerpolitisch gerade dieses gewollt gewesen war. Dagegen wurde die vorgesehene Umlegung der Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer von vielen Petenten begrüßt. Sie forderten aber, dabei den Belangen der Schwerbehinderten, die bisher von der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, sowie der Berufspendler ausreichend Rechnung zu tragen. Auch diese Fälle haben wir der Bundesregierung als Material überwiesen.
    Ein weiterer Punkt war nach wie vor, und zwar 37 Jahre nach Kriegsende, ein Schwerpunkt im Bereich des Bundesfinanzministeriums, nämlich die Fragen des Lastenausgleichsrechts und der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts. Mich bedrückt das eigentlich als jüngeren Abgeordneten, daß wir so lange nach Kriegsende mit diesen Fragen immer noch konfrontiert sind, und wenn man sieht, mit wie vielen sozialen Härtefällen dies verbunden ist. Ich glaube, daß wir hier in diesem Bereich noch einiges tun müssen. Wir müssen uns sicherlich überlegen, ob wir in Einzelfällen stärker helfen können. Ich glaube, daß wir nicht in der Lage sein werden, die Stichtagsregelung, die wir im Feststellungsgesetz und im Lastenausgleichsgesetz gefunden haben, aufzuheben, denn dies würde auf der einen Seite sicherlich eine Lawine bedeuten. Auf der anderen Seite müssen wir die Fälle berücksichtigen, wo tatsächlich Unrecht geschieht und wo wir in Einzelfällen auch in der Vergangenheit haben helfen können. So ist insbesondere in Einzelfällen bei der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts im Jahre 1981 geholfen worden.
    Zahlreiche Bürger haben in der sehr komplizierten Materie des Steuerrechts wesentliche Anregungen auch für die Arbeit der Bundesregierung und des Parlaments gegeben.
    Einen Punkt will ich hervorheben: die Änderung des Gewerbesteuerrechts. Sie wissen, daß die Gewerbesteuer als eine gewinnunabhängige Steuer besonders für die mittelständische Wirtschaft eine Belastung ist. Von vielen Seiten ist angeregt worden, die Gewerbesteuer umzulegen. Wir haben darüber intensiv im Ausschuß beraten. Solange die Gemein-
    den — und die Gewerbesteuer ist ja eine Gemeindesteuer — noch nicht für einen möglichen Steuerausfall ein entsprechendes Guthaben bekommen, bin ich in der Tat der Auffassung, daß die ersatzlose Streichung der Gewerbesteuer nicht möglich ist.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Aber wir müssen daran denken, eine andere Gemeindesteuerquelle zu erschließen, um diese auch für die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft unangenehme Steuer abschaffen zu können.
    Ich glaube, die Fälle, die meine Kollegen und ich hier aufgezeigt haben und noch aufzeigen werden, machen deutlich, daß die Arbeit im Petitionsausschuß vielfältig ist und auch Spaß macht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich bin sehr dankbar dafür, daß der Arbeit des Petitionsausschusses in jüngster Zeit auch in den Medien verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet und der Bürger so mit seinen Sorgen enger an das Parlament herangeführt wird. Der Kollege Wimmer hat das soeben sehr nett formuliert: Der Petitionsausschuß ist sozusagen das Scharnier zwischen Bevölkerung und Parlament. Das ist ein sehr hübscher, plastischer Ausdruck, den ich mir gern merken werde.

    (Beifall der Abg. Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU])

    Diese Verbindung zwischen Parlament und Bevölkerung sollten wir so weit wie irgend möglich verstärken. Unser Ziel muß es sein, so vielen Bürgern, wie nur irgend möglich, bei ihren berechtigten Anliegen zu helfen. Dies ist ja auch das Ziel der Medien. Deswegen bin ich sicher, daß sich der Petitionsausschuß auch in Zukunft der angenehmen Zusammenarbeit mit der Presse, mit dem Rundfunk, mit dem Fernsehen erfreuen kann.
    Ich bin weiter sicher, daß wir uns auch in Zukunft nicht über Arbeitsmangel werden beklagen können. Schließlich ist staatliches Handeln Handeln von Menschen und daher mit Fehlern behaftet. Der Petitionsausschuß will jedoch mithelfen, diese Fehler zu minimieren oder zumindest zu korrigieren. — Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei allen Fraktionen)