Rede:
ID0911207100

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 9112

  • date_rangeDatum: 10. September 1982

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/112 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 112. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. September 1982 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 6837 A Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Einkommensteueränderungsgesetz 1983) — Drucksache 9/1956 — Poß SPD 6837 B Dr. Kreile CDU/CSU 6839 D Frau Matthäus-Maier FDP 6844 B Lahnstein, Bundesminister BMF . . . 6848 B Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung und von anderen Vorschriften (Sechstes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) — Drucksache 9/1957 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1983 — Drucksache 9/1730 — Glombig SPD 6851 B Franke CDU/CSU 6855 D Heyenn SPD 6861 B Schmidt (Kempten) FDP 6863 B Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung sozialrechtlicher Vorschriften (SVÄG 1982) — Drucksache 9/1958 — Hölscher FDP 6867 A Franke CDU/CSU 6870 C Urbaniak SPD 6873 B Westphal, Bundesminister BMA . . . 6875C Nächste Sitzung 6879 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6880*A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. September 1982 6837 112. Sitzung Bonn, den 10. September 1982 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    6880 * Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. September 1982 Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 10.9. Dr. Ahrens ** 10.9. Bamberg 10.9. Bohl 10.9. Dr. Bardens ** 10.9. Büchner (Speyer) ** 10.9. Dr. Dregger 10.9. Eickmeyer ** 10.9. Eigen 10.9. Dr. Faltlhauser 10.9. Feinendegen 10.9. Fellner 10.9. Frau Fromm 10.9. Funke 10.9. Frau Geier 10.9. Hauck 10.9. Herterich 10.9. Hoppe 10.9. Frau Luuk 10.9. Dr. Müller ** 10.9. Müller (Bayreuth) 10.9. Müller (Wadern) 10.9. Neumann (Bramsche) 10.9. Pensky ** 10.9. Rappe (Hildesheim) 10.9. Rösch 10.9. Dr. Schachtschabel 10.9. Schäfer (Mainz) 10.9. Schmidt (Wattenscheid) 10.9. Schulte (Unna) ** 10.9. Dr. Freiherr Spies v. Büllesheim ** 10.9. Stöckl 10.9. Dr. Unland ** 10.9. Dr. Vohrer ** 10.9. Dr. Warnke 10.9. Frau Dr. Wex 10.9. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Eberhard Urbaniak


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich habe das nicht in einzelne Gruppen geteilt, sondern den Selbsthilfewillen dieser Menschen in der damaligen Zeit erwähnt und daraus Schlüsse im Hinblick auf die Entscheidung der sozialen Gruppen gezogen, die der Staat seinerzeit organisiert hat. Darauf kam es mir an. Hier sollte nicht der eine oder andere besonders qualifiziert werden.
    Wir wissen, daß die Bundesregierung zur Entlastung des Haushaltes der Bundesanstalt für Arbeit ihre Eckwertbeschlüsse am 1. Juli 1982 festgelegt hat. Auf Grund des Gesetzentwurfs wissen wir, welche Beiträge der Bundesanstalt für Arbeit an die Träger der Renten- und Krankenversicherung für Arbeitslose vorgesehen sind und welche Kürzungen das ausmachen soll. Wir wissen auch, daß die entsprechenden Regelungen zu erheblichen Beitragsausfällen bei den Krankenversicherungsträgern



    Urbaniak
    führen. Das sind ja alles, wie die Berechnung zeigt, ganz erhebliche Summen.
    Auf der anderen Seite begrüßen wir selbstverständlich auch — das ist ganz besonders zu erwähnen — Entlastungen im Bereich der Ausgaben. Wir gehen davon aus, daß wir hier einen guten Schritt vorankommen werden. Für die sozialdemokratische Fraktion kann ich dabei ganz besonders erwähnen, daß bestimmte Arzneimittel — das ist gelegentlich schon erwähnt worden —, auch Bagatell-Arzneien genannt, in Zukunft im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung nicht mehr zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden können, sondern von den Patienten und von den Versicherten selbst getragen werden müssen. Die Sozialdemokratische Partei hat sich bereits mit ihren gesundheitspolitischen Forderungen, aufgestellt auf ihrem Parteitag 1977 in Hamburg, auf diesen Punkt hin bewegt. Sie hat ja mit dem Schritt, den wir im Rahmen des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes getan haben, die ersten gesetzgeberischen Versuche eingeleitet.
    Sie kennen sicherlich die Vorstellungen zur sogenannten Negativ-Liste. Leider haben sie nicht zum Erfolg geführt. Wir bedauern es außerordentlich, daß der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen eine solche Negativliste nicht in der Weise erstellt hat, wie wir das gerne gesehen hätten.
    Die jetzt vorliegende Lösung ist, im Gegensatz zur damaligen, eine klare gesetzliche Regelung. Ganz wichtig ist, daß die Verschreibungsfähigkeit von Arzneimitteln an eindeutigen Indikationen orientiert ist. Ich will dabei nicht verkennen, daß diese generelle Regelung Ausnahmen enthalten mußte, und daß diese Ausnahmen eine gehörige Portion von Verantwortung in die einzelnen ärztlichen Praxen tragen. Meine Erfahrung auf Grund dessen, was man von den Versicherten hört, ist die, daß die Ärzte oft sagen: Ich darf das nicht verschreiben, es ist uns vom Gesetzgeber verboten worden. So kann man das nicht machen. Die Ärzte haben nach den Notwendigkeiten zu entscheiden, die sich zur Heilung des Krankheitsbildes ergeben. Das möchte ich noch einmal ganz besonders herausstellen. Angesichts des Widerstandes verschiedener Ärzteverbände hiergegen frage ich allerdings: Wohin denn anders als dorthin — das will ich hier noch einmal betonen — gehört diese Verantwortung für die Verschreibung von Arzneimitteln?
    Die vorgesehene Regelung findet die volle Billigung der SPD-Fraktion. Dies bezieht sich auch auf die im Gesetz vorgesehene Verordnungsermächtigung für den Bundesarbeitsminister, über die im Gesetz bereits angegebenen Indikationsbereiche hinaus, in weiteren Indikationsbereichen die Nichtverordnungsfähigkeit von Arzneimitteln festzulegen. Die Regelung findet die Billigung unserer Fraktion auch deshalb, weil sie gegenüber den verschiedenen Arzneimittelgruppen neutral wirkt.
    Im Arzneimittelbereich — es ist hier schon betont worden — ist eine weitere Regelung vorgesehen. Hier geht es darum, daß die Rezeptgebühr auf 2 DM erhöht werden soll. Wir meinen, daß wir hier betonen sollten, daß das an der Grenze des Möglichen liegt. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung in diesem Zusammenhang auf, die zur Befreiung von der Arzneimittelgebühr vorgesehenen Härtefallregelungen im Hinblick auf die Erhöhung der Gebühr zu überprüfen. Wir halten es für einen wichtigen Beitrag der Selbstverwaltung, aus der Gebührenerhöhung eventuell entstehende zu starke Belastungen der Versicherten, zu verhindern. Wir gehen davon aus, daß die Selbstverwaltung in der Lage sein wird, die Härtefallregelungen sehr bald praktisch auszugestalten.
    Meine Damen und Herren, im weiteren sieht das Gesetz die Einführung einer Kostenbeteiligung von 5 DM pro Krankenhaustag für den Versicherten bei Krankenhausunterbringung vor. Diese Eigenbeteiligung von 5 DM ist auf die ersten sieben Krankenhaustage begrenzt. Es wird Ihnen sicherlich nicht entgangen sein, daß die Sozialdemokratische Partei, um es milde auszudrücken, nicht gerade zu den Befürwortern oder entschiedenen Verfechtern von Selbstbeteiligungsregelungen im Gesundheitswesen gehört;

    (Cronenberg [FDP]: Das bedauern wir!)

    ich betonte das schon zu Anfang. Auch die jetzt vorgesehene Regelung bietet erhebliche Probleme, Kollege Hölscher. Ich will nicht den Versuch unternehmen, mich da an Erklärungsklimmzügen zu beteiligen, nach denen die 5 DM Eigenbeteiligung deshalb gerechtfertigt seien, weil der Betroffene beim Krankenhausaufenthalt ja auch Einsparungen zu verzeichnen habe, da er nicht mehr an seiner häuslichen Verpflegung teilnehme. Solche Erklärungsversuche liegen, wie ich meine, neben der Sache. Oder wollen wir etwa einem Familienvater mit drei Kindern, dessen Frau das Krankenhaus aufsuchen muß, allen Ernstes erklären, er habe doch durch den Ausfall seiner Frau im Haushalt und bei der Betreuung von Kindern eine häusliche Ersparnis? Sie wissen doch alle, daß das Gegenteil der Fall ist, meine Damen und Herren. Dies kann also nicht zur Erklärung dieser Maßnahme herangezogen werden. Der Krankenhausaufenthalt eines Familienmitgliedes ist mit Mehrkosten und nicht mit Einsparungen verbunden. Die vorgesehene Eigenbeteiligung im Krankenhausbereich verdient aus der Sicht der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion eine erneute, eingehende Prüfung. Wir sagen zu, daß wir diese Prüfung gemeinsam mit dem Koalitionspartner vornehmen wollen. Darüber hinaus haben wir Zweifel, ob eine Beteiligung der Versicherten und Patienten vertretbar ist, wenn — ich will das noch einmal zum Ausdruck bringen — die Leistungserbringer im Gesundheitswesen, vor allen Dingen Ärzte, Zahnärzte und pharmazeutische Industrie, von der Aufbringung der Mehrlasten gleichzeitig praktisch unbetroffen bleiben. Herr Kollege Franke, da hätten Sie Vorschläge machen können. Wir hätten sie mit Interesse entgegengenommen.

    (Franke [CDU/CSU]: Warum denn Sie nicht? Machen Sie doch einmal Vorschläge; Sie sind doch in der Regierung!)




    Urbaniak
    — Ich habe Ihnen die Positionen hier erläutert. Im Ausschuß kommen wir zur Prüfung.

    (Franke [CDU/CSU]: Das waren doch keine Vorschläge!)

    Auch diese Fragen werden wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner prüfen. Es wäre wünschenswert, wenn die Mehrbelastung der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Beitragskürzung für die arbeitslosen Mitglieder, auf breitere Schultern verlagert würde. Das ist eine ganz wichtige Sache.
    Wenn ich darauf hingewiesen habe, daß die Einführung einer Eigenbeteiligung beim Krankenhausaufenthalt für uns Sozialdemokraten nicht frei von Problemen ist, so gilt dies natürlich auch für die Beteiligung im Falle einer Kur, wie sie ja im Entwurf vorgesehen ist. Eine sechswöchige Kur würde ja wohl eine Kostenbeteiligung von 420 DM ausmachen. Ich frage mich: Welche Familie mit mehreren Kindern in nicht erwerbstätigem Alter wird dem Sohn oder der Tochter noch die notwendige Kinderkur ermöglichen können, wenn dafür 420 DM aufzubringen sind? Welcher Familienvater — bei 1 600 bis 1 800 DM Nettoverdienst — kann diese Beträge für die Kur aufbringen? Auch diese Eigenbeteiligungsregelung bringt erhebliche Probleme.

    (Günther [CDU/CSU]: Wer hat das denn vorgeschlagen, Herr Kollege?)

    Auch hier wollen wir in eine erneute Prüfung eintreten. Das muß man ja wohl machen, das entspricht unserem Selbstverständnis als Parlamentarier der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag.

    (Abg. Franke [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — Herr Franke, bitte.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Vielen Dank, Herr Kollege Urbaniak.
Herr Kollege Urbaniak, ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, daß der Gesetzentwurf, der die von Ihnen kritisierten Positionen enthält, überschrieben ist „Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP"?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Eberhard Urbaniak


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Franke, es ist gut, daß Sie noch einmal darauf hinweisen, denn wer hätte darauf kommen können. Nur Sie, das ist selbstverständlich. Wir werden das alle gründlich beraten. Machen Sie einmal Vorschläge zu den Gruppen, die ich hier besonders genannt habe, den Anbietern, denn das scheinen ja Ihre Spezies zu sein. Darum kommen Sie nicht herum. Sie werden aber auch gefordert werden wie andere. Wir werden das sehen.
    Meine Damen und Herren, wir gehen davon aus, daß, soweit diese Selbstbeteiligungsverfahren und -regelungen in die Satzungsgewalt der Krankenversicherungsträger gestellt werden, hinreichende Härtefallklauseln bezüglich der Kostenbeteiligung erarbeitet werden können. Härtefallregelungen für die Beteiligung der Versicherten an den Kosten einer Fahrt zum Arzt oder ins Krankenhaus haben seinerzeit gefehlt. Wir haben daraus gelernt. Dies darf sich nicht wiederholen. Ich hoffe daher, daß das möglichst schnell erarbeitet wird.
    Wir kommen nun zur Arbeit in den Ausschüssen. Wir bitten darum, diese Entwürfe an die entsprechenden Ausschüsse zu überweisen. Wir werden in einer sachlichen, einer gründlichen und einer, wie ich meine, vernünftigen Weise daran arbeiten, Herr Kollege Hölscher. Man wird sehen, wie wir für die Sozialversicherten, im wesentlichen die Arbeitnehmer, in diesem Lande einen Konsens finden können.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)