Plenarprotokoll 9/92
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
92. Sitzung
Bonn, Freitag, den 12. März 1982
Inhalt:
Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Berufsbildungsbericht 1982 — Drucksache 9/1424 —
Kuhlwein, Parl. Staatssekretär BMBW 5515 B
Pfeifer CDU/CSU 5519 B
Weisskirchen (Wiesloch) SPD 5522 B
Neuhausen FDP 5525 A
Rossmanith CDU/CSU 5528 A
Schätz SPD 5530 D
Frau von Braun-Stützer FDP 5533 D
Frau Dr. Wilms CDU/CSU 5535 D
Thüsing SPD 5539 A
Frau Benedix-Engler CDU/CSU . . . 5541 D
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages
— Drucksache 9/419 —
Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 9/1407 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses
— Drucksache 9/1367 — in Verbindung mit
Beratung der Beschlußempfehlung und des
Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
— Drucksachen 9/420, 9/1368 —
Weiskirch (Olpe) CDU/CSU 5545 B
Horn SPD 5546 D
Popp FDP 5548A
Dr. Bötsch CDU/CSU 5549 B
Dr. Kübler SPD 5550 B
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten
Jahresbericht 1980
— Drucksachen 9/240, 9/1399 — . . . 5552A
Nächste Sitzung 5552 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5553* A
Anlage 2
Investitionszulage für den Ausbau des Kernkraftwerks Biblis und der Startbahn West des Frankfurter Flughafens
MdlAnfr 92 05.03.82 Drs 09/1425 Vogt (Düren) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5553* C
II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982
Anlage 3
Einbringung des Haushaltsentwurfs 1983 und der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes
MdlAnfr 93, 94 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Häfele CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554*A Anlage 4
Steuereinnahmen durch die Erhöhung der Wertgrenze für sofort abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter auf 1500 DM
MdlAnfr 95 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. von Wartenberg CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554* A Anlage 5
Versteuerung des Beitragszuschusses zur Rentnerkrankenversicherung
MdlAnfr 96, 97 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. George CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554* B
Anlage 6
Empfehlung der Finanzämter zur Anpassung der Mieten an die ortsüblichen Vergleichsmieten
MdlAnfr 98, 99 05.03.82 Drs 09/1425 Schmidt (München) SPD
SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554* D
Anlage 7
Neuverschuldung der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA in den Haushaltsjahren 1982/83
MdlAnfr 104 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Friedmann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5555* B
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 5515
92. Sitzung
Bonn, den 12. März 1982
Beginn: 9.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Abelein 12. 3.
Dr. van Aerssen " 12. 3.
Dr. Ahrens *** 12. 3.
Bahner 12. 3.
Bindig 12. 3.
Böhm (Melsungen) *** 12. 3.
Brandt * 12. 3.
Brunner 12. 3.
Büchner (Speyer) *** 12. 3.
Conrad (Riegelsberg) 12. 3.
Dr. Dübber 12. 3.
Dr. Enders ** 12. 3.
Engelsberger 12. 3.
Engholm 12. 3.
Dr. Faltlhauser 12. 3.
Feinendegen 12. 3.
Dr. Feldmann 12. 3.
Francke (Hamburg) **** 12. 3.
Franke 12. 3.
Frau Fromm 12. 3.
Dr. Geßner ** 12. 3.
Dr. Häfele 12. 3.
Handlos 12. 3.
Frau Dr. Hellwig 12. 3.
Dr. Hubrig 12. 3.
Jung (Kandel) ** 12. 3.
Kiep 12. 3.
Kittelmann *** 12. 3.
Kroll-Schlüter 12. 3.
Dr.-Ing. Laermann 12. 3.
Lenzer ** 12. 3.
Liedtke 12. 3.
Frau Luuk 12. 3.
Meinike (Oberhausen) 12. 3.
Michels 12. 3.
Dr. Müller *** 12. 3.
Müller (Bayreuth) 12. 3.
Neuhaus 12. 3.
Frau Noth 12. 3.
Offergeld 12. 3.
Frau Pack ** 12. 3.
Rainer 12. 3.
Reddemann ** 12. 3.
Reuschenbach 12. 3.
Röhner 12. 3.
Rohde 12. 3.
*für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
**für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
*** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
**** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Frau Roitzsch 12. 3.
Schmidt (Würgendorf) *** 12. 3.
Schmitt (Wiesbaden) 12. 3.
Schröer (Mülheim) 12. 3.
Schröder (Wilhelminenhof) 12. 3.
Dr. So1ms 12. 3.
Dr. Vohrer *** 12. 3.
Dr. Warnke 12. 3.
Dr. Wieczorek 12. 3.
Dr. Wittmann*** 12. 3.
Dr. von Wrangel 12. 3.
Dr. Zimmermann 12. 3.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Vogt (Düren) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 92):
Trifft es zu, daß nach dem vereinbarten Beschäftigungsprogramm der Bundesregierung, das Bundeskanzler Schmidt am 3. Februar 1982 der Presse vorgestellt hat, auch der Ausbau des Kernkraftwerks Biblis und der Ausbau der Startbahn West des Frankfurter Flughafens mit einer zehnprozentigen Investitionszulage gefördert werden?
Der Ausbau des Kernkraftwerks Biblis und der Ausbau der Startbahn West des Frankfurter Flughafens werden bekanntlich jeweils durch eine Kapitalgesellschaft durchgeführt. Nach dem vom Kabinett am 1. März 1982 beschlossenen Entwurf eines Beschäftigungsförderungsgesetzes sollen Kapitalgesellschaften grundsätzlich zur Inanspruchnahme der neuen Investitionszulage berechtigt sein. Voraussetzung ist jedoch, daß die Gesellschaften im Jahre 1982 begünstigte Wirtschaftsgüter bestellen oder mit deren Herstellung beginnen. Als Beginn der Herstellung gilt bei Baumaßnahmen, zu deren Durchführung eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Antrag auf Baugenehmigung gestellt wird. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung der Investitionszulage ist, daß die beweglichen Wirtschaftsgüter bis zum 31.12. 1983 geliefert bzw. fertiggestellt und die unbeweglichen Wirtschaftsgüter bis zum 31. 12. 1984 fertiggestellt werden. Soweit innerhalb dieses befristeten Zeitraums Investitionen vorgenommen werden, kann die 10 %ige Investitionszulage nur für die „Mehrinvestitionen" gewährt werden, die gegenüber Investitionen in den Jahren 1979 bis 1981 vorgenommen worden sind.
Nur unter diesen Voraussetzungen könnte in den von Ihnen genannten Fällen eine Investitionszulage in Betracht kommen.
5554* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 93 und 94):
Wann wird die Bundesregierung den Entwurf des Bundeshaushalts 1983 und die neue mittelfristige Finanzplanung beschließen?
Wird sie dies so rechtzeitig und diesmal abschließend vor der Sommerpause 1982 tun, daß sie gemäß dem Gesetz den Entwurf des Bundeshaushalts 1983 spätestens in der ersten Sitzungswoche im September 1982 beim Bundestag einbringen kann?
Es ist beabsichtigt, den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1983 zusammen mit dem Finanzplan bis 1986 so rechtzeitig zu beschließen, daß er in der ersten Sitzungswoche des Bundestages im September 1982 eingebracht wird.
Auch der Haushalt 1982 ist termingerecht vorgelegt worden.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. von Wartenberg (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 95):
Mit welchen vorübergehenden Steuermindereinnahmen rechnet die Bundesregierung für den Fall, daß sie die Wertgrenze für sofort abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter von z. Z. 800 DM auf 1 500 DM erhöht, und für wie hoch schätzt sie langfristig die durch diese Maßnahme bewirkten Steuermehreinnahmen auf Grund einer eventuellen Steigerung der Investitionsnachfrage?
Die mit einer Anhebung der Wertgrenze von z. Zt. 800 DM auf 1500 DM verbundenen Steuermindereinnahmen lassen sich mangels statistischer Unterlagen nur ungenau schätzen. Sie liegen in einer Größenordnung zwischen 2 und 3 Milliarden DM.
Aussagen darüber, ob von einer Anhebung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter eine Verstärkung der Investitionstätigkeit und damit eine kunjunkturelle Belebung mit der Folge höherer Steuereinnahmen ausgehen könnte, lassen sich nicht quantifizieren. Die Bundesregierung geht davon aus, daß eine solche Maßnahme nicht geeignet wäre, neben oder anstelle der von ihr vorgeschlagenen befristeten Investitionszulage das Wirtschaftsgeschehen spürbar anzuregen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. George (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 96 und 97):
. Ist es richtig, daß der Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung, der ab 1. Januar 1983 von den Rentenversicherungsträgern an die Rentner gezahlt werden soll, steuerlich als „wiederkehrende Bezüge" voll steuerpflichtig ist?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Rentner, die durch den Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung, der kein Bestandteil der Rente ist, steuerpflichtig werden und in Zukunft eine Steuererklärung abgeben müssen, und wie hoch beziffert die Bundesregierung das hierdurch erzielte Steuermehraufkommen?
Zu Frage 96:
Es ist zwar richtig, daß der bezeichnete monatliche Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung wiederkehrende Bezüge darstellt, die — nach Abzug von Werbungskosten — als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig sind. In der Regel wird sich hierdurch jedoch eine Einkommensteuerbelastung der Rentner nicht ergeben.
In der Mehrzahl der Fälle wird auch nach dem Bezug des Beitragszuschusses eine Steuerpflicht der Rentner nicht eintreten, weil ihr zu versteuerndes Einkommen die Besteuerungsfreigrenze nicht übersteigt. In Fällen, in denen Rentner schon bisher steuerbelastet sind, weil sie oder ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte neben der Rente noch andere Einkünfte beziehen, wird sich die Belastung regelmäßig nicht erhöhen, weil die Beiträge zur Krankenversicherung im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben abgezogen werden können (§ 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Einkommensteuergesetz). Lediglich in den — bei Rentnern selteneren — Fällen, in denen die Sonderausgaben-Höchstbeträge bereits durch andere Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft werden, ist mit einer steuerlichen Auswirkung zu rechnen.
Zu Frage 97:
Die Zahl der Rentner, die durch den Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung steuerpflichtig werden und in Zukunft eine Steuererklärung abgeben müssen, läßt sich nicht abschätzen. Man wird jedoch davon ausgehen können, daß diese Zahl nicht sehr erheblich sein wird. Da die Zahl der Fälle nicht abzuschätzen ist, läßt sich auch das hierdurch erzielbare Steuermehraufkommen nicht beziffern.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 9/1425 Fragen 98 und 99):
Ist es zutreffend, daß Finanzämter in der Bundesrepublik Deutschland Vermieter dazu anhalten, von den Mietern aus steuerlichen Gründen mindestens die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese vom Staat ausgehende Preistreiberei unsinnig ist, und ist sie bereit, die Finanzämter zu einer Änderung ihrer diesbezüglichen Praxis zu veranlassen?
Es tritt nicht zu, daß die Finanzämter in der Bundesrepublik Vermieter dazu anhalten, von den Mietern aus steuerlichen Gründen mindestens die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen. Vermutlich
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 5555`
liegt Ihrer Anfrage folgender Sachverhalt zugrunde:
Nach § 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz hat der Eigentümer den Nutzungswert seiner Wohnung im eigenen Haus im Falle der Selbstnutzung zu versteuern. Als Selbstnutzung gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch die unentgeltliche oder teilweise unentgeltliche Überlassung der Wohnung an einen Dritten. Bei einer Vermietung zu einem Mietpreis, der unter der ortsüblichen Miete liegt, müßte demnach der Unterschiedsbetrag zwischen der tatsächlich erzielten Miete und der ortsüblichen Miete von dem Vermieter versteuert werden. Die Finanzämter sind jedoch nach Abschnitt 123 Abs. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien angewiesen, den Unterschiedsbetrag zur ortsüblichen Miete nur dann anzusetzen, wenn die tatsächlich gezahlte Miete zu der ortsüblichen Miete in einem krassen Mißverhältnis steht. Setzt das Finanzamt in derartigen Fällen die ortsübliche Miete an, so ist nicht auszuschließen, daß der Vermieter dem Mieter die höhere Miete künftig in Rechnung stellt.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auf die Besteuerung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung nicht verzichtet werden kann. Dies bedingt, daß dieser Nutzungswert auch dann erfaßt werden muß, wenn der Eigentümer die Wohnung ganz oder teilweise unentgeltlich einem Dritten überläßt.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 104):
Wie hoch ist der Prozentsatz der Neuverschuldung der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA, bezogen auf die Gesamtsumme aller Ausgaben der öffentlichen Hand und auf das jeweilige Bruttosozialprodukt im laufenden und im bevorstehenden Haushaltsjahr?
Die Neuverschuldung der öffentlichen Hand (Gebietskörperschaften einschließlich Sozialversicherung) in der Bundesrepublik Deutschland beträgt im Jahre 1982 bezogen auf die Ausgaben der öffentlichen Hand 7 v. H. und in Beziehung zum Bruttosozialprodukt 3 1/2 v. H.
Für 1983 kann nur von den geltenden Finanzplänen des Bundes und der Länder und Schätzungen für den Bereich der Gemeinden unter Zugrundelegung der dabei geltenden mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Eckwerte ausgegangen werden. Danach beträgt die Neuverschuldung der öffentlichen Hand im Jahre 1983 bezogen auf die Ausgaben knapp 6 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt knapp 3 v. H.
Für die USA liegen nur Werte vor, die sich auf den Bundeshaushalt einschließlich Sozialversicherung beziehen. Für nachgeordnete Gebietskörperschaften gibt es noch keine Angaben für die Jahre 1982 bzw. 1983; sie können auch nicht geschätzt werden, da selbst das Jahr 1981 noch nicht vollständig im Ist vorliegt. Unter diesen Einschränkungen und den gegenüber internationalen Vergleichen gebotenen methodischen Vorbehalten beträgt die Neuverschuldung des Bundes der USA bezogen auf die Ausgaben 1982 17,5 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt 3,9 v. H. Für 1983 beträgt die Neuverschuldung 16,1 v. H. der Ausgaben und 3,5 v. H. des Bruttosozialprodukts.
Ich kann Ihnen auch noch die Vergleichsdaten des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland mitteilen:
Die Nettokreditaufnahme des Bundes beträgt 1982 bezogen auf die Ausgaben rund 11 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt 1,6 v. H. Für das Jahr 1983 beläuft sich die Nettokreditaufnahme gemäß geltendem Finanzplan und damit unter den bereits genannten Einschränkungen bezogen auf die Ausgaben auf gut 10 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt auf 1,5 v. H.