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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/92 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 92. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. März 1982 Inhalt: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 1982 — Drucksache 9/1424 — Kuhlwein, Parl. Staatssekretär BMBW 5515 B Pfeifer CDU/CSU 5519 B Weisskirchen (Wiesloch) SPD 5522 B Neuhausen FDP 5525 A Rossmanith CDU/CSU 5528 A Schätz SPD 5530 D Frau von Braun-Stützer FDP 5533 D Frau Dr. Wilms CDU/CSU 5535 D Thüsing SPD 5539 A Frau Benedix-Engler CDU/CSU . . . 5541 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages — Drucksache 9/419 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/1407 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 9/1367 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 9/420, 9/1368 — Weiskirch (Olpe) CDU/CSU 5545 B Horn SPD 5546 D Popp FDP 5548A Dr. Bötsch CDU/CSU 5549 B Dr. Kübler SPD 5550 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1980 — Drucksachen 9/240, 9/1399 — . . . 5552A Nächste Sitzung 5552 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5553* A Anlage 2 Investitionszulage für den Ausbau des Kernkraftwerks Biblis und der Startbahn West des Frankfurter Flughafens MdlAnfr 92 05.03.82 Drs 09/1425 Vogt (Düren) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5553* C II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 Anlage 3 Einbringung des Haushaltsentwurfs 1983 und der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes MdlAnfr 93, 94 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554*A Anlage 4 Steuereinnahmen durch die Erhöhung der Wertgrenze für sofort abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter auf 1500 DM MdlAnfr 95 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. von Wartenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554* A Anlage 5 Versteuerung des Beitragszuschusses zur Rentnerkrankenversicherung MdlAnfr 96, 97 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. George CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554* B Anlage 6 Empfehlung der Finanzämter zur Anpassung der Mieten an die ortsüblichen Vergleichsmieten MdlAnfr 98, 99 05.03.82 Drs 09/1425 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554* D Anlage 7 Neuverschuldung der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA in den Haushaltsjahren 1982/83 MdlAnfr 104 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5555* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 5515 92. Sitzung Bonn, den 12. März 1982 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 12. 3. Dr. van Aerssen " 12. 3. Dr. Ahrens *** 12. 3. Bahner 12. 3. Bindig 12. 3. Böhm (Melsungen) *** 12. 3. Brandt * 12. 3. Brunner 12. 3. Büchner (Speyer) *** 12. 3. Conrad (Riegelsberg) 12. 3. Dr. Dübber 12. 3. Dr. Enders ** 12. 3. Engelsberger 12. 3. Engholm 12. 3. Dr. Faltlhauser 12. 3. Feinendegen 12. 3. Dr. Feldmann 12. 3. Francke (Hamburg) **** 12. 3. Franke 12. 3. Frau Fromm 12. 3. Dr. Geßner ** 12. 3. Dr. Häfele 12. 3. Handlos 12. 3. Frau Dr. Hellwig 12. 3. Dr. Hubrig 12. 3. Jung (Kandel) ** 12. 3. Kiep 12. 3. Kittelmann *** 12. 3. Kroll-Schlüter 12. 3. Dr.-Ing. Laermann 12. 3. Lenzer ** 12. 3. Liedtke 12. 3. Frau Luuk 12. 3. Meinike (Oberhausen) 12. 3. Michels 12. 3. Dr. Müller *** 12. 3. Müller (Bayreuth) 12. 3. Neuhaus 12. 3. Frau Noth 12. 3. Offergeld 12. 3. Frau Pack ** 12. 3. Rainer 12. 3. Reddemann ** 12. 3. Reuschenbach 12. 3. Röhner 12. 3. Rohde 12. 3. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Roitzsch 12. 3. Schmidt (Würgendorf) *** 12. 3. Schmitt (Wiesbaden) 12. 3. Schröer (Mülheim) 12. 3. Schröder (Wilhelminenhof) 12. 3. Dr. So1ms 12. 3. Dr. Vohrer *** 12. 3. Dr. Warnke 12. 3. Dr. Wieczorek 12. 3. Dr. Wittmann*** 12. 3. Dr. von Wrangel 12. 3. Dr. Zimmermann 12. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Vogt (Düren) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 92): Trifft es zu, daß nach dem vereinbarten Beschäftigungsprogramm der Bundesregierung, das Bundeskanzler Schmidt am 3. Februar 1982 der Presse vorgestellt hat, auch der Ausbau des Kernkraftwerks Biblis und der Ausbau der Startbahn West des Frankfurter Flughafens mit einer zehnprozentigen Investitionszulage gefördert werden? Der Ausbau des Kernkraftwerks Biblis und der Ausbau der Startbahn West des Frankfurter Flughafens werden bekanntlich jeweils durch eine Kapitalgesellschaft durchgeführt. Nach dem vom Kabinett am 1. März 1982 beschlossenen Entwurf eines Beschäftigungsförderungsgesetzes sollen Kapitalgesellschaften grundsätzlich zur Inanspruchnahme der neuen Investitionszulage berechtigt sein. Voraussetzung ist jedoch, daß die Gesellschaften im Jahre 1982 begünstigte Wirtschaftsgüter bestellen oder mit deren Herstellung beginnen. Als Beginn der Herstellung gilt bei Baumaßnahmen, zu deren Durchführung eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Antrag auf Baugenehmigung gestellt wird. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung der Investitionszulage ist, daß die beweglichen Wirtschaftsgüter bis zum 31.12. 1983 geliefert bzw. fertiggestellt und die unbeweglichen Wirtschaftsgüter bis zum 31. 12. 1984 fertiggestellt werden. Soweit innerhalb dieses befristeten Zeitraums Investitionen vorgenommen werden, kann die 10 %ige Investitionszulage nur für die „Mehrinvestitionen" gewährt werden, die gegenüber Investitionen in den Jahren 1979 bis 1981 vorgenommen worden sind. Nur unter diesen Voraussetzungen könnte in den von Ihnen genannten Fällen eine Investitionszulage in Betracht kommen. 5554* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 93 und 94): Wann wird die Bundesregierung den Entwurf des Bundeshaushalts 1983 und die neue mittelfristige Finanzplanung beschließen? Wird sie dies so rechtzeitig und diesmal abschließend vor der Sommerpause 1982 tun, daß sie gemäß dem Gesetz den Entwurf des Bundeshaushalts 1983 spätestens in der ersten Sitzungswoche im September 1982 beim Bundestag einbringen kann? Es ist beabsichtigt, den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1983 zusammen mit dem Finanzplan bis 1986 so rechtzeitig zu beschließen, daß er in der ersten Sitzungswoche des Bundestages im September 1982 eingebracht wird. Auch der Haushalt 1982 ist termingerecht vorgelegt worden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. von Wartenberg (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 95): Mit welchen vorübergehenden Steuermindereinnahmen rechnet die Bundesregierung für den Fall, daß sie die Wertgrenze für sofort abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter von z. Z. 800 DM auf 1 500 DM erhöht, und für wie hoch schätzt sie langfristig die durch diese Maßnahme bewirkten Steuermehreinnahmen auf Grund einer eventuellen Steigerung der Investitionsnachfrage? Die mit einer Anhebung der Wertgrenze von z. Zt. 800 DM auf 1500 DM verbundenen Steuermindereinnahmen lassen sich mangels statistischer Unterlagen nur ungenau schätzen. Sie liegen in einer Größenordnung zwischen 2 und 3 Milliarden DM. Aussagen darüber, ob von einer Anhebung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter eine Verstärkung der Investitionstätigkeit und damit eine kunjunkturelle Belebung mit der Folge höherer Steuereinnahmen ausgehen könnte, lassen sich nicht quantifizieren. Die Bundesregierung geht davon aus, daß eine solche Maßnahme nicht geeignet wäre, neben oder anstelle der von ihr vorgeschlagenen befristeten Investitionszulage das Wirtschaftsgeschehen spürbar anzuregen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. George (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 96 und 97): . Ist es richtig, daß der Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung, der ab 1. Januar 1983 von den Rentenversicherungsträgern an die Rentner gezahlt werden soll, steuerlich als „wiederkehrende Bezüge" voll steuerpflichtig ist? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Rentner, die durch den Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung, der kein Bestandteil der Rente ist, steuerpflichtig werden und in Zukunft eine Steuererklärung abgeben müssen, und wie hoch beziffert die Bundesregierung das hierdurch erzielte Steuermehraufkommen? Zu Frage 96: Es ist zwar richtig, daß der bezeichnete monatliche Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung wiederkehrende Bezüge darstellt, die — nach Abzug von Werbungskosten — als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig sind. In der Regel wird sich hierdurch jedoch eine Einkommensteuerbelastung der Rentner nicht ergeben. In der Mehrzahl der Fälle wird auch nach dem Bezug des Beitragszuschusses eine Steuerpflicht der Rentner nicht eintreten, weil ihr zu versteuerndes Einkommen die Besteuerungsfreigrenze nicht übersteigt. In Fällen, in denen Rentner schon bisher steuerbelastet sind, weil sie oder ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte neben der Rente noch andere Einkünfte beziehen, wird sich die Belastung regelmäßig nicht erhöhen, weil die Beiträge zur Krankenversicherung im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben abgezogen werden können (§ 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Einkommensteuergesetz). Lediglich in den — bei Rentnern selteneren — Fällen, in denen die Sonderausgaben-Höchstbeträge bereits durch andere Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft werden, ist mit einer steuerlichen Auswirkung zu rechnen. Zu Frage 97: Die Zahl der Rentner, die durch den Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung steuerpflichtig werden und in Zukunft eine Steuererklärung abgeben müssen, läßt sich nicht abschätzen. Man wird jedoch davon ausgehen können, daß diese Zahl nicht sehr erheblich sein wird. Da die Zahl der Fälle nicht abzuschätzen ist, läßt sich auch das hierdurch erzielbare Steuermehraufkommen nicht beziffern. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 9/1425 Fragen 98 und 99): Ist es zutreffend, daß Finanzämter in der Bundesrepublik Deutschland Vermieter dazu anhalten, von den Mietern aus steuerlichen Gründen mindestens die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese vom Staat ausgehende Preistreiberei unsinnig ist, und ist sie bereit, die Finanzämter zu einer Änderung ihrer diesbezüglichen Praxis zu veranlassen? Es tritt nicht zu, daß die Finanzämter in der Bundesrepublik Vermieter dazu anhalten, von den Mietern aus steuerlichen Gründen mindestens die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen. Vermutlich Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 5555` liegt Ihrer Anfrage folgender Sachverhalt zugrunde: Nach § 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz hat der Eigentümer den Nutzungswert seiner Wohnung im eigenen Haus im Falle der Selbstnutzung zu versteuern. Als Selbstnutzung gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch die unentgeltliche oder teilweise unentgeltliche Überlassung der Wohnung an einen Dritten. Bei einer Vermietung zu einem Mietpreis, der unter der ortsüblichen Miete liegt, müßte demnach der Unterschiedsbetrag zwischen der tatsächlich erzielten Miete und der ortsüblichen Miete von dem Vermieter versteuert werden. Die Finanzämter sind jedoch nach Abschnitt 123 Abs. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien angewiesen, den Unterschiedsbetrag zur ortsüblichen Miete nur dann anzusetzen, wenn die tatsächlich gezahlte Miete zu der ortsüblichen Miete in einem krassen Mißverhältnis steht. Setzt das Finanzamt in derartigen Fällen die ortsübliche Miete an, so ist nicht auszuschließen, daß der Vermieter dem Mieter die höhere Miete künftig in Rechnung stellt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auf die Besteuerung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung nicht verzichtet werden kann. Dies bedingt, daß dieser Nutzungswert auch dann erfaßt werden muß, wenn der Eigentümer die Wohnung ganz oder teilweise unentgeltlich einem Dritten überläßt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 104): Wie hoch ist der Prozentsatz der Neuverschuldung der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA, bezogen auf die Gesamtsumme aller Ausgaben der öffentlichen Hand und auf das jeweilige Bruttosozialprodukt im laufenden und im bevorstehenden Haushaltsjahr? Die Neuverschuldung der öffentlichen Hand (Gebietskörperschaften einschließlich Sozialversicherung) in der Bundesrepublik Deutschland beträgt im Jahre 1982 bezogen auf die Ausgaben der öffentlichen Hand 7 v. H. und in Beziehung zum Bruttosozialprodukt 3 1/2 v. H. Für 1983 kann nur von den geltenden Finanzplänen des Bundes und der Länder und Schätzungen für den Bereich der Gemeinden unter Zugrundelegung der dabei geltenden mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Eckwerte ausgegangen werden. Danach beträgt die Neuverschuldung der öffentlichen Hand im Jahre 1983 bezogen auf die Ausgaben knapp 6 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt knapp 3 v. H. Für die USA liegen nur Werte vor, die sich auf den Bundeshaushalt einschließlich Sozialversicherung beziehen. Für nachgeordnete Gebietskörperschaften gibt es noch keine Angaben für die Jahre 1982 bzw. 1983; sie können auch nicht geschätzt werden, da selbst das Jahr 1981 noch nicht vollständig im Ist vorliegt. Unter diesen Einschränkungen und den gegenüber internationalen Vergleichen gebotenen methodischen Vorbehalten beträgt die Neuverschuldung des Bundes der USA bezogen auf die Ausgaben 1982 17,5 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt 3,9 v. H. Für 1983 beträgt die Neuverschuldung 16,1 v. H. der Ausgaben und 3,5 v. H. des Bruttosozialprodukts. Ich kann Ihnen auch noch die Vergleichsdaten des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland mitteilen: Die Nettokreditaufnahme des Bundes beträgt 1982 bezogen auf die Ausgaben rund 11 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt 1,6 v. H. Für das Jahr 1983 beläuft sich die Nettokreditaufnahme gemäß geltendem Finanzplan und damit unter den bereits genannten Einschränkungen bezogen auf die Ausgaben auf gut 10 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt auf 1,5 v. H.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete von Braun-Stützer.


Rede von Carola von Braun-Stützer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Im Ausschuß für Bildung



Frau von Braun-Stützer
und Wissenschaft haben wir aus gutem Grund beantragt, daß der Berufsbildungsbericht im Plenum beraten werden sollte. Die zunehmend bedenklicheren Zahlen auf dem Ausbildungsstellenmarkt beweisen die Notwendigkeit der öffentlichen Debatte dieses Problems, das manche Bürger, aber auch Politiker immer noch nicht ernst genug nehmen bzw. beschönigen.
Nehmen wir z. B. die Stellungnahme von Ihnen, Frau Dr. Wilms. Es tut mir leid, ich schätze sonst Ihre sachliche Art zu diskutieren sehr, aber in dieser Frage wollte ich doch einmal erwidern. Sie sagen in Ihrer Stellungnahme vom 18. Februar, auf dem Ausbildungsstellenmarkt bestünde kein Anlaß zur Dramatisierung, wenngleich eine gewisse quantitative Verschlechterung nicht zu übersehen sei. Oder nehmen wir die Erklärung des hochverehrten Kollegen Kurt Rossmanith zur Reaktion des DGB auf den Berufsbildungsbericht. Auch hier wird überhaupt nicht auf die tatsächlichen Probleme und Fehlzahlen eingegangen. Durch beide Erklärungen — auch die Redebeiträge heute beweisen das — geistert nicht etwa die völlig berechtigte Angst vor den gefährlichen gesellschaftspolitischen Auswirkungen eines ungenügenden Ausbildungsstellenangebots. Was wir in beiden Erklärungen und auch in den heutigen Redebeiträgen statt dessen immer wieder antreffen, ist das inzwischen reichlich angejahrte und hinfällige Gespenst der Gefährdung des dualen Systems der Berufsausbildung.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ich freue mich darüber, daß diese Angst in der ausbildenden Wirtschaft seit längerem deutlich nachgelassen hat, und ich ermuntere die Gralshüter dieser Angst im Hohen Hause, sich dieser erfreulich-nüchternen Betrachtungsweise der ausbildenden Wirtschaft anzuschließen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Meine Damen und Herren, die wichtigsten Zahlen wurden bereits angesprochen. Der FDP-Fraktion erschien von besonderer Bedeutung, daß der Bund bei diesem Problem mit gutem Beispiel vorangehen müsse. Wir begrüßen es, daß die Bundesregierung zugesagt hat, die Zahl der Ausbildungsstellen im öffentlichen Dienst des Bundes und in den bundeseigenen Industrieunternehmen zu steigern, auch über den eigenen Bedarf hinaus — das erschien uns besonders wichtig. Für die Bildungs- und Haushaltspolitiker heißt dies, daß wir die Mehranforderungen in diesem Bereich bei den demnächst beginnenden Haushaltsberatungen 1983 mitberücksichtigen müssen. Wir haben eine Entschließung zur Ausbildungsstellensituation eingebracht, weil wir mit gutem Beispiel und wachem Auge — auch gegenüber der eigenen Regierung — vorangehen wollten, wenn wir an die ausbildende Wirtschaft appellieren, ihre Ausbildungsanstrengungen zu verstärken.
Der Kollege Neuhausen hat schon darauf hingewiesen, daß die bisherigen Ausbildungsleistungen der Wirtschaft ausdrücklich anzuerkennen und zu würdigen sind. Aber die anstehenden geburtenstarken Jahrgänge erfordern nun einmal ein ganz erhebliches Mehr. Es ist nicht daran vorbeizudiskutieren, daß sich die Zahl der Arbeitsamtsbezirke, in denen das Angebot unter der Nachfrage lag, von 20 im Jahre 1980 auf 45 im Jahre 1981 mehr als verdoppelt hat. Diesem Problem kommt man, befürchte ich, schon gar nicht bei, wenn man es als vorübergehenden Engpaß bezeichnet, wie in der Erklärung von Frau Dr. Wilms zu lesen ist.

(Vorsitz : Vizepräsident Windelen)

Die rein quantitativen Probleme sind bedauerlich genug; sie sehen noch schlimmer aus, wenn wir differenzieren. Noch immer bedauerlich hoch ist der Anteil von Mädchen und jungen Frauen, die ohne Ausbildungsplatz bleiben. Aus persönlicher Kenntnis einiger Flächenkreise heraus befürchte ich, daß der tatsächliche Bedarf an Ausbildungsstellen für junge Mädchen hier in Wirklichkeit viel größer ist, als er aus den angemeldeten Bedarfszahlen herauszulesen ist. Dort, wo die Ausbildungsstellensituation ohnehin sehr schwierig ist, nämlich in rein ländlichen Gebieten mit weniger entwickelter Infrastruktur, sind eben auch die tradierten männlichen und weiblichen Rollenbilder sehr viel verwurzelter. Wenn der Sohn und auch die Tochter keinen Ausbildungsplatz bekommen, wird es beim Sohn nach wie vor als viel schlimmer angesehen. Denn die Tochter kann sich ja, wie man so schön sagt, zu Hause nützlich machen.
Ein ebenso großes, wenn nicht sogar explosiveres Problem ist die Situation der Kinder unserer ausländischen Arbeitnehmer; auch hierauf ist mehrfach abgehoben worden. Über die Ursachen und vermutlichen Wirkungen dieser Entwicklung haben wir hier im Hause vor einigen Wochen ausführlich beraten. Deshalb möchte ich hier nur einige wenige Punkte anmerken.
Das Hauptproblem, die Sprachschwierigkeiten, wird von Ländern und Gemeinden inzwischen sehr viel gründlicher angegangen; das muß hier ausdrücklich anerkannt werden. Der Sprachunterricht wurde inzwischen quantitativ und qualitativ verbessert, wie ich aus einigen Bundesländern erfahre. In manchen Städten und Gemeinden entsteht inzwischen — unauffällig und effektiv — sehr viel Beispielhaftes, wenn es um Integrationsangebote geht. Man sollte auch durchaus nicht übersehen, daß diejenigen Kinder unserer türkischen Arbeitnehmer, die hier geboren sind und alle Bildungswege von Anfang an und in gemischten Klassen durchlaufen haben, im Ausbildungsstellenmarkt offensichtlich bessere Eingangsmöglichkeiten haben als die sogenannten Seiteneinsteiger, die erst mit 14 Jahren aus der Türkei kommen und die fehlenden Kenntnisse praktisch nicht mehr aufholen können.
Ein weiterer kleiner Hoffnungsschimmer ist wohl daraus abzuleiten, daß manche Realschulen inzwischen einen steigenden Anteil an Türkenkindern haben. Diese kleinen, positiven Signale sollten nicht über die tatsächlich dramatische, viel schlechtere Ausbildungsstellensituation für unsere Ausländerkinder hinwegtäuschen. Sie beweisen aber, daß es sich lohnt, in ein quantitativ und qualitativ verbessertes Bildungsangebot für Ausländerkinder mehr zu investieren.



Frau von Braun-Stützer
Es wäre kurzsichtig, wenn wir bei der Debatte über die Ausbildungsstellensituation nur die quantitativen Aspekte und nicht auch die ebenso wichtigen qualitativen Erfordernisse diskutieren würden. Das beginnt schon bei der Bewertung und inhaltlichen Ausfüllung des 10. Hauptschuljahres. Wenn das 10. Hauptschuljahr in allen Bundesländern zu einem attraktiveren Angebot gemacht würde, dann würde allein schon dies eine spürbare Entlastung auf dem Ausbildungsstellenmarkt schaffen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Wenn die inhaltliche Ausgestaltung des 10. Hauptschuljahres außerdem überall mehr praxisbezogen wäre und mehr auf die Berufswahl vorbereitete, dann würde es den Schülern mit Sicherheit auch mehr Freude am Lernen vermitteln. Wir appellieren deshalb an die Länder, ihre Bemühungen hier zu verstärken und das 10. Hauptschuljahr zu einem wirklich attraktiven Angebot weiterzuentwickeln.

(Beifall bei der SPD)

Der Appell richtet sich aber auch an die ausbildenden Betriebe und Verwaltungen. Solange es so ist, daß Hauptschüler auf der Suche nach Ausbildungsstellen häufig noch als Anwärter zweiter Klasse angesehen werden, wird die Hauptschule ungerechterweise weiterhin als Restschule angesehen werden. Erfreulicherweise mehren sich inzwischen die ausbildenden Betriebe, die dieses Problem erkannt haben und Hauptschülern größere Chancen einräumen als bisher.
Ein weiteres Problem sind die Eingangsprüfungen der Betriebe, die zwar notwendig sind, aber in ihrer Durchführung teilweise zu Recht kritisiert werden. Es ist unbestritten das Recht jedes ausbildenden Betriebes, seine Eingangsprüfungen nach eigenen Vorstellungen zu entwickeln. Aber bei nüchterner Betrachtungsweise muß man feststellen, daß noch so ausgetüftelte Tests eine wirklich objektive Einschätzung und Auswahl von Bewerbern auch nicht wahrscheinlicher machen.
Umgekehrt stellt sich die Frage, ob bei derlei ausgefeilten Eingangsprüfungen nicht zu viele auf der Strecke bleiben, die sehr wohl für eine Ausbildung geeignet wären. Nehmen Sie z. B. die Bewerbung von Mädchen und jungen Frauen für den gewerblich-technischen Bereich. Weil sie nicht die gleichen schulischen, nämlich technisch-naturwissenschaftlich orientierten Voraussetzungen haben, fallen sie bei der Eignungsprüfung durch, obwohl sie für die Ausbildung und den Beruf möglicherweise besser geeignet wären als der männliche Bewerber. Das nur als ein Beispiel.
Es ist im Rahmen dieser Debatte leider nicht möglich, alle qualitativen Aspekte der beruflichen Bildung zu behandeln. Deshalb nur noch eine grundsätzliche Anmerkung: Wirtschaft und Politik beklagen immer wieder — es hört sich schon fast lithurgisch an — die fehlende Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung. Wir alle wissen, daß wir ab Mitte der 80er Jahre mit einem Fachkräftemangel zu rechnen haben werden und die quantitative und qualitative Ausstattung der beruflichen Bildung deshalb noch attraktiver werden muß. Sie ist unbestritten - das
muß ausdrücklich anerkannt werden — auf einem der höchsten Standards aller Industriestaaten, und viele Nachbarländer beneiden uns um diesen Standard.
Aber die wirkliche Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung wird erst dann Tatsache sein, wenn das Beschäftigungs- und Besoldungssystem sie auch wirklich gleichwertig behandelt. Womit ist eigentlich noch zu begründen — um ein Beispiel zu nennen —, daß ein Berufsberater für Hauptschüler weniger verdient als ein Berufsberater für Studenten? Allein dieses Beispiel zeigt, wie weit entfernt wir im Alltag von der Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung sind.

(Beifall bei der FDP)

In Wirklichkeit liegt da nämlich der Hund begraben und nicht in der Bildungswerbung. Das ist der Kasus knaxus. Solange wir dieses Problem nicht ernsthaft in Angriff nehmen, sondern nur deklamatorisch — sowohl die Politik wie auch die Wirtschaft wie auch der öffentliche Dienst —, wird eine akademische Ausbildung immer attraktiver bleiben.

(Pfeffermann [CDU/CSU]: Ist für diesen Bereich nicht der Bund zuständig? Wollen Sie nicht einen Antrag stellen, daß das geändert wird?)

— Nein, das Beschäftigungssystem der privaten Wirtschaft hat durchaus seine eigenen Regeln, worauf Sie besonderen Wert legen.

(Pfeffermann [CDU/CSU]: Aber bei der Berufsberatung sieht das doch anders aus!)

— Wenn Sie genau zugehört hätten, statt schon dazwischenzureden, bevor ich zu Ende war, hätten Sie mitgekriegt, daß ich das öffentliche Dienstrecht mit gemeint habe. Dafür müssen auch Sie in Ihrer Fraktion Mehrheiten schaffen — um das einmal ganz klar zu sagen.

(Zustimmung bei der FDP — Pfeffermann [CDU/CSU]: Von der Berufsberatung haben Sie gesprochen! Sie hätten doch einen Antrag vortragen können, statt nur daherzuplaudern!)

— Ich habe auf dieses Problem hingewiesen und gesagt: Wenn wir dieses Problem in den Griff kriegen wollen, dann müssen alle drei Fraktionen, auch Sie, wenn Sie es für richtig halten, die Mehrheit in ihren Reihen dafür gewinnen.

(Pfeffermann [CDU/CSU]: Dann nehmen Sie das mal in Angriff!)

Dann müssen alle drei Fraktionen eine Änderung
der Ansichten in diesem Hause dazu herbeiführen.

(Beifall bei der FDP — Pfeffermann [CDU/ CSU]: Ich sehe einem Gesetzentwurf mit großem Interesse entgegen!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich erteile das Wort der Frau Abgeordneten Dr. Wilms.