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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/71 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 71. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1981 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 4141A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 4141 B Beratung der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Bundeshaushaltsrechnung (einschl. der Bundesvermögensrechnung) für das Haushaltsjahr 1979 — Drucksache 9/978 — Gerster (Mainz) CDU/CSU 4141 B Esters SPD 4145A Dr. Zumpfort FDP 4147 B Dallmeyer CDU/CSU 4151 B Jungmann SPD 4151 C Dr. Friedmann CDU/CSU 4156 B Kühbacher SPD 4160 D Gärtner FDP 4164 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Verlängerung des Welttextilabkommens zu dem Antrag der Fraktion der CDU/ CSU Welttextilabkommen — Drucksachen 9/1044 (neu), 9/1072, 9/1115 — 4167 D Nächste Sitzung 4168 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4169*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 4169* C Anlage 3 Auslage der von der Deutschen Volksunion herausgegebenen Zeitung „Deutscher Anzeiger" bei der Hauptpost Köln MdlAnfr 48 27.11.81 Drs 09/1089 Gilges SPD SchrAntw StSekr Elias BMP 4169* D Anlage 4 Auflagenhöhe, Kosten und Effizienz der BPA-Broschüre „Informationen der Bundesregierung für Arbeitnehmer — aus Bonn" MdlAnfr 53, 54 27.11.81 Drs 09/1089 Breuer CDU/CSU SchrAntw StSekr Becker BPA 4170*A Anlage 5 Strafrechtliche Verfolgung von „Bürgerwehren" MdlAnfr 81 27.11.81 Drs 09/1089 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 4170*C II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1981 Anlage 6 Schutz der Verbraucher vor Anbietern sogenannter Patentsysteme beim Zahlenlotto MdlAnfr 82 27.11.81 Drs 09/1089 Poß SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 4170*D Anlage 7 Zulässigkeit von Mietpreisklauseln als Alternative zur Staffelmiete; Einbeziehung von Mieten aus eigenem Bestand in das Vergleichsmietensystem MdlAnfr 84, 85 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 4171*A Anlage 8 Auflage und Empfängerkreis einer vom Bundeswirtschaftsminister herausgegebenen Informationsbroschüre MdlAnfr 92 27.11.81 Drs 09/1089 Jaunich SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 4171*C Anlage 9 Differenzen zwischen Inlands- und Exportpreis bei Stickstoffdünger MdlAnfr 93 27.11.81 Drs 09/1089 Eigen CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 4171* D Anlage 10 Einspruch der Europäischen Kommission gegen die Neubesteuerung der Fördergebiete im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben MdlAnfr 94, 95 27.11.81 Drs 09/1089 Michels CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 4172* A Anlage 11 Einsatz von Flüssiggas bei Fahrzeugen MdlAnfr 96 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Kübler SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 4172* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1981 4141 71. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1981 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 64. Sitzung, Seite 3708 B: In der vorletzten Zeile ist statt „140" zu lesen: „14". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen 4. 12. Dr. Ahrens * 4. 12. Dr. Althammer * 4. 12. Amling 4. 12. Bahner (Berlin) 4. 12. Bahr 4. 12. Becker (Nienberge) 4. 12. Böhm (Melsungen) * 4. 12. Büchner (Speyer) * 4. 12. Cronenberg 4. 12. Dr. Dollinger 4. 12. Dr. Dregger 4. 12. Eickmeyer * 4. 12. Dr. Enders * 4. 12. Dr. Faltlhauser 4. 12. Feinendegen 4. 12. Gattermann 4. 12. Dr. von Geldern 4. 12. Dr. Geßner * 4. 12. Häfele 4. 12. Hansen 4. 12. Hauck 4. 12. Dr. Hennig 4. 12. Herterich 4. 12. von der Heydt 4. 12. Dr. Holtz * 4. 12. Horn * 4. 12. Dr. Hüsch 4. 12. Graf Huyn 4. 12. Jäger (Wangen) * 4. 12. Jansen 4. 12. Kittelmann * 4. 12. Dr. Köhler (Duisburg) 4. 12. Lenzer * 4. 12. Lorenz 4. 12. Männing * 4. 12. Mischnick 4. 12. Dr. Müller * 4. 12. Müller (Bayreuth) 4. 12. Müller (Wadern) * 4. 12. Neuhaus 4. 12. Dr.-Ing. Oldenstädt 4. 12. Dr. Osswald 4.12. Frau Pack * 4. 12. Pensky * 4. 12. Dr. Pinger 4. 12. Poß 4. 12. Rainer 4. 12. Reddemann * 4. 12. Reuschenbach 4. 12. Rösch * 4. 12. Rohde 4. 12. Schluckebier * 4. 12. Schmidt (München) * 4. 12. Schmidt (Würgendorf) 4. 12. Freiherr von Schorlemer 4. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schreiner 4. 12. Schröder (Wilhelminendorf) 4. 12. Frau Schuchardt 4. 12. Schulte (Unna) * 4. 12. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 4. 12. Spilker 4. 12. Dr. Sprung * 4. 12. Tietjen 4. 12. Timm 4. 12. Topmann " 4. 12. Dr. Unland * 4. 12. Dr. Vohrer * 4. 12. Wallow 4. 12. Weiskirch (Olpe) 4. 12. Frau Dr. Wisniewski 4. 12. Dr. Wittmann (München) * 4. 12. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 GO die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Überplanmäßige Ausgabe im Hauhaltsjahr 1981 bei Kap. 1412 Tit. 698 02 - Entschädigungen auf Grund des Fluglärmgesetzes - (Drucksache 9/1077) zuständig: Haushaltsausschuß Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 1002 Tit. 656 55 - Krankenversicherung der Landwirte - im Haushaltsjahr 1981 (Drucksache 9/1087) zuständig: Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 2. Dezember 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Mitteilung der Kommission an den Rat über die Freigabe der historischen Archive der Gemeinschaft (Drucksache 9/515 Nr. 15) Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Frage des Abgeordneten Gilges (SPD) (Drucksache 9/1089 Frage 48): Kann die Bundesregierung die Gründe mitteilen, weshalb die von der rechtsradikalen Deutschen Volksunion herausgegebene und im Verfassungsschutzbericht 1980 erwähnte Zeitung „Deutscher Anzeiger" den Postbediensteten im Postamt 1 (Hauptpost Köln) auf einem Tisch vor der Glaskabine des Aufsichtsbeamten der Dienststelle III/1 zur Mitnahme ausliegen? Nachforschungen beim Postamt Köln 1 ergaben keinen Hinweis, daß unbeanschriftete Postvertriebsstücke des „Deutschen Anzeigers" in der Ver- 4170* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1981 gangenheit zur Mitnahme ausgelegen haben. Ein Auslegen ohne Anschrift eingegangener Zeitungen zum Mitnehmen würde auch den Dienstvorschriften zuwiderlaufen. Zur Erläuterung folgendes: Postvertriebsstücke sind Sendungen des Postzeitungsdienstes, die vom Verleger mit der vollständigen Zustelladresse des Empfängers versehen und für Zustellämter gebündelt eingeliefert werden. Hin und wieder kommt es vor, daß versehentlich Einzelexemplare — in selteneren Fällen auch einmal ganze Zeitungspakete — keine Anschrift tragen. Derartige Sendungen werden ausgesondert und, da sie nicht zugestellt werden können, beim Postamt Köln 1 auf einem Arbeitstisch vor dem Dienstzimmer der Aufsichten vorübergehend abgelegt und später im Dienstzimmer der Aufsicht für etwa 14 Tage gelagert, ehe sie wie unzustellbare Sendungen behandelt werden. Unzustellbare Zeitungspostsendungen sind zum Altpapier zu nehmen. Im übrigen werden von der angesprochenen Wochenzeitung „Deutscher Anzeiger" die zum Postvertrieb zugelassen ist, im Bereich des Postamts Köln 1 lediglich 22 Exemplare ausgeliefert. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Breuer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 53 und 54): Welche Personal-, Verteilungs- und Sachkosten verursachen die vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung herausgegebenen „Informationen der Bundesregierung für Arbeitnehmer — aus Bonn" im laufenden Haushaltsjahr, und welche diesbezüglichen Ausgaben sind für 1982 eingeplant? In welcher Auflagenzahl wird die „Information der Bundesregierung für Arbeitnehmer — aus Bonn" wie vielen Beziehern zugestellt, und welche Veränderungen werden nach der momentan laufenden Werbekampagne erwartet? Zu Frage 53: Die „Informationen der Bundesregierung für Arbeitnehmer — aus Bonn" werden nach einer Hochrechnung von Anfang dieser Woche im Jahre 1981 folgende Kosten verursachen: a) Personalkosten (ein Redakteur) DM 33 600,- b) Verteilung (Konfektionierung und Porto) DM 172 300,- c) Sachkosten (Umschläge und Druck) DM 58 000,—Die Gesamtkosten für 1981 werden sich also voraussichtlich auf DM 263 900,—belaufen. Für das Jahr 1982 lassen sich die Kosten zur Zeit nicht exakt abschätzen, weil noch keine Tarifverhandlungen stattgefunden haben und auch die Entwicklung der Sachkosten (zum Beispiel Papierkosten) noch nicht klar absehbar ist. Verhandlungen mit Firmen oder Ausschreibungen haben bisher nicht stattgefunden. Zu Frage 54: Die gegenwärtige Auflage der „Informationen der Bundesregierung für Arbeitnehmer — aus Bonn" beträgt 32 500. Diese Exemplare gehen an 25 650 Bezieher. Die Zahlendifferenz ist darauf zurückzuführen, daß wegen der Größe mancher Betriebs- und Personalräte zahlreiche Bezieher um mehrere Exemplare gebeten haben. Im November und Dezember 1981 sind Betriebsräte größerer Unternehmen auf die Möglichkeit des Bezugs hingewiesen worden. Von dieser Aktion zur Ausweitung des Verteilers werden rund 2 000 neue Adressen erwartet. Angestrebt ist, daß die Betriebs- und Personalräte aller größeren Betriebe und Verwaltungen in der Bundesrepublik die Publikation kennen und bei Bedarf beziehen können. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 9/1089 Frage 81): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Gründung von „Bürgerwehren", wie z. B. in Bremen, dem Straftatbestand der Bildung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung gleichzustellen ist, und beabsichtigt die Bundesregierung, den Generalbundesanwalt gegebenenfalls anzuweisen, die Gründung derartiger „Bürgerwehren" strafrechtlich zu verfolgen? Der Bundesregierung sind bisher nur vereinzelte Verlautbarungen bekannt geworden, nach denen die Gründung sog. „Bürgerwehren" beabsichtigt sein soll; über die Verwirklichung solcher Pläne liegen noch keine Erkenntnisse vor. Unter diesen Umständen ist eine generelle rechtliche Bewertung im Sinne Ihrer Frage gegenwärtig nicht möglich. Es kann deshalb nur ebenso generell davor gewarnt werden, Zusammenschlüsse zu gründen mit dem Ziel, strafbare Handlungen zu begehen. Die Bundesregierung beobachtet die von Ihnen angesprochene Erscheinung mit großer Aufmerksamkeit. Zu Ihrer Frage nach einer Anweisung an den Generalbundesanwalt bemerke ich vorsorglich, daß dieser dem Legalitätsgrundsatz verpflichtet ist und von sich aus tätig wird, wenn zureichende Anhaltspunkte für das Vorliegen von Straftaten gegeben sind, die in seine Ermittlungszuständigkeit fallen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage des Abgeordneten Poß (SPD) (Drucksache 9/1089 Frage 82): Gibt es nach der geltenden Rechtslage eine Möglichkeit, mit verbraucherschützenden Maßnahmen gegen die Anbieter sogenannter Patentsysteme beim Zahlenlotto vorzugehen, und wenn nein, sieht die Bundesregierung hierin eine Lücke, die geschlossen werden muß? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1981 4171* Wie bei anderen Werbeaussagen auch ist die Werbung für sog. Patentsysteme beim Zahlenlotto, z. B. dann unzulässig, wenn sie irreführende Aussagen über die Beschaffenheit des Systems, vor allem seine Erfolgsaussichten und seine Zuverlässigkeit, enthält. Nach § 3 in Verbindung mit § 13 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) können Verbände, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben es gehört, die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen, gegen solche Formen irreführender Werbung einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Wird für Lotteriesysteme mit wissentlichen unwahren und zur Irreführung geeigneten Angaben geworben, so kann dies außerdem nach § 4 UWG strafrechtlich verfolgt werden. Schon das geltende Recht bietet somit Möglichkeiten, den Verbraucher gegen falsche Versprechungen über Lottospielsysteme zu schützen. Die Bundesregierung beabsichtigt im übrigen, die Rechte der Verbraucher gegenüber unlauteren und irreführenden Werbeaussagen durch Vorschläge im Rahmen der anstehenden Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu verstärken. Danach soll unter anderem den Verbrauchern bei Wettbewerbsverstößen ein Recht auf Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag gewährt werden. Anlage 7 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. de With auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 84 und 85): Hält die Bundesregierung die Zulässigkeit von Mietpreisgleitklauseln, etwa entsprechend § 9 a der Erbbaurechtsverordnung, im Hinblick auf die Erzielung einer hinreichenden Wirtschaftlichkeit anstelle der beabsichtigten Staffelmiete für sinnvoll? Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers vom 16. November 1981, „das Vergleichsmietensystem dadurch zu verbessern, daß als Nachweis auch — jedenfalls zum Teil — Mieten aus dem eigenen Bestand herangezogen werden können"? Zu Frage 84: Die Ausgangslage bei Erbbaurechtsverträgen unterscheidet sich wesentlich von der bei Wohnraummietverträgen. Bei diesen steht für eine Anpassung des Mietzinses das bewährte Vergleichsmietensystem zur Verfügung. Forderungen nach einem vereinfachten Mieterhöhungsverfahren im freifinanzierten Mietwohnungsbau ist die Bundesregierung im Entwurf des Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 entgegengekommen, nämlich durch Vorschläge zur Straffung und Vereinfachung des Mieterhöhungsverfahrens nach dem Vergleichsmietensystem und zur Einführung der Staffelmiete im Neubaubereich. Zu Frage 85: Der Vorschlag, die Begründung eines vorprozessualen Mieterhöhungsverlangens mit Vergleichswohnungen aus dem eigenen Bestand des Vermieters zuzulassen, ist u. a. deshalb problematisch, weil die Mieten aus dem Bestand eines Vermieters einen weniger zuverlässigen Schluß auf die ortsübliche Miete zulassen als die Mieten verschiedener Vermieter. Darüber hinaus könnte der Anbieter einer Mehrzahl von Wohnungen in gewissem Umfang in der Lage sein, das Vergleichsmietniveau zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Von Seiten der Kapitalsammelstellen ist kürzlich eine neue Dokumentation zu diesem Problem vorgelegt worden, die zur Zeit von der Bundesregierung geprüft wird. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Frage des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 9/1089 Frage 92): Wie hoch war die Auflage der Informationsbroschüre „Das Handwerk", und welcher Empfängerkreis soll damit im wesentlichen angesprochen werden? Die Auflage der Informationsbroschüre „Das Handwerk" beträgt 20 000. Die Broschüre setzt die früher in längeren Zeitabständen (zuletzt 1969) von der Bundesregierung herausgegebenen Broschüren über das Handwerk fort. Sie informiert über die Bedeutung des Handwerks in der Gesamtwirtschaft, über Handwerksrecht und -organisation, Ziele und Maßnahmen der Gewerbeförderung und die internationalen Beziehungen des Handwerks. Auf die Herausgabe der Broschüre wurde in den Tagesnachrichten des Bundesministers für Wirtschaft vom 16. Oktober 1981 hingewiesen. Sie wird Interessenten auf Anforderung vom Bundeswirtschaftsministerium zugesandt. Neben den Verbänden der Handwerkswirtschaft, anderen interessierten Organisationen und Gruppen sowie Einzelpersonen sollen mit dieser Schrift — wie bereits zu Frage 27 erwähnt — insbesondere Jugendliche über die vielfältigen Möglichkeiten handwerklicher Berufstätigkeit informiert werden. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Frage 93): Sieht sich die Bundesregierung in Kenntnis der Veröffentlichung des Kieler Instituts für Agrarpolitik und Marktlehre, in der festgestellt wird, daß die Inlandspreise bei Stickstoffdünger 1981 um 56 bis 99 v. H. über dem Exportpreis lagen, veranlaßt, die in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Anfrage 16 vom 5. Oktober 1981 (Drucksache 9/893) vertretene Auffassung zu revidieren, zwischen deutschem Inland und dem Ausland seien Preisdifferenzen bei Stickstoffdünger kaum vorhanden? Wie sich aus der von Ihnen zitierten Antwort vom 6. Oktober 1981 ergibt, beruhen die dortigen Aussagen zur Preissituation bei stickstoffhaltigen Dünge- 4172* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1981 mitteln auf Angaben der Wirtschaft. Die vom Kieler Institut für Agrarpolitik und Marktlehre in AGRAEUROPE Nr. 46/81 mitgeteilten Zahlen weichen von diesen Angaben in der Tat z. T. erheblich ab. Ob diese Abweichungen geeignet sind, die in der Antwort vom 5. 10. getroffenen Aussagen in Frage zu stellen, konnte anhand des zur Verfügung stehenden Materials in der Kürze der Zeit nicht nachgeprüft werden. Bisher eingegangene Stellungnahmen konnten nicht befriedigen. Die Bundesregierung wird der Frage aber weiterhin nachgehen und Sie über das Ergebnis unterrichten. Es bleibt aber bei der Aussage von PStS Grüner, daß die deutschen Anbieter einem erheblichen Wettbewerb durch Importe ausgesetzt sind und dem BKA Anhaltspunkte für mißbräuchliches Verhalten nicht vorliegen. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Fragen des Abgeordneten Michels (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 94 und 95): Trifft es zu, daß die Europäische Kommission die von Bund — Länder genutzten fünf Indikatoren zur Neubestimmung der Fördergebiete im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe nicht gelten lassen will? Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung im Interesse der ausgewiesenen Fördergebiete? Zu Frage 94: Die EG-Kommission hat Anfang November ein Prüfverfahren gegen den 10. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" aufgrund der Artikel 92 und 93 des EWG-Vertrages eingeleitet. In diesem Rahmen beanstandet die Kommission die Anwendung der bei der Neuabgrenzung der Fördergebiete benutzten 5 Indikatoren und will die deutsche Abgrenzungsmethode durch lediglich zwei Indikatoren (das Bruttoinlandsprodukt je Kopf der Wohnbevölkerung und die Arbeitslosenquote) ersetzen. Auf dieser Basis beanstandet die Kommission die Regionalförderung in zwölf Arbeitsmarktregionen, die in den Ländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein liegen. Zu Frage 95: Der Bundesregierung steht die übliche Zweimonatsfrist zur Verfügung, um zu den Bedenken der Kommission Stellung zu nehmen. Die Bundesregierung wird ihre Antwort in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern vorbereiten und alle Möglichkeiten nutzen, um die Fortführung der Regionalförderung in allen durch den Rahmenplan bestimmten Fördergebieten auch weiterhin zu sichern. Der Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages hat einen schriftlichen Bericht erhalten. Das weitere Vorgehen wird auch mit dem Ausschuß beraten. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/1089 Frage 96): Wie beurteilt die Bundesregierung die energiepolitischen und ebenso die wirtschaftlichen Vorteile des Einsatzes von Flüssiggas als alternativen Betriebsstoff im privaten Personen- und Nutzkraftfahrzeugverkehr, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Fall positiver Beurteilung, den Einsatz von Flüssiggas — gegebenenfalls auch steuerlich — zu fördern? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das in den kommenden Jahren zu erwartende steigende Flüssiggasangebot auch zur Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland genutzt werden sollte. Wie in der Dritten Fortschreibung des Energieprogramms festgestellt, ist der Verkehrssektor dabei neben Petrochemie und Wärmemarkt ein wichtiger Verwendungsbereich. Um die Wirtschaftlichkeit gasbetriebener Fahrzeuge zu verbessern, ist auf Vorschlag der Bundesregierung Flüssiggas von der letzten Mineralölsteuererhöhung ausgenommen worden. Da es sich bei dem Flüssiggaseinsatz in Fahrzeugen um eine bekannte Technologie handelt, stellt diese Steuerpräferenz für den Autogaseinsatz die beste Förderung dar. Die Nachfrage nach entsprechend ausgerüsteten Fahrzeugen nimmt seitdem zu. Die Mineralölwirtschaft baut die notwendige Infrastruktur aus, z. B. ist die Zahl der Flüssiggas-Tankstellen in der Bundesrepublik Deutschland seit Ende 1979 von ca. 55 bis heute auf ca. 300 gestiegen. Auf der Internationalen Automobilausstellung in Frankfurt haben insgesamt 14 Hersteller Fahrzeuge mit Flüssiggasausrüstung angeboten. Im Sachverständigengremium, das Bundesregierung und Automobilindustrie vor kurzem gebildet haben, werden auch die mit dem Einsatz von Flüssiggas verbundenen Fragen (Wirtschaftlichkeit, Umwelt, Sicherheit) weiter geprüft. Entscheidungen über eine verstärkte Förderung können erst nach Auswertung zur Diskussion gestellt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Klaus-Dieter Kühbacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ja, ich werde mich auf die Frage beschränken.
    Herr Kollege Zumpfort, würden Sie denn die Meinung weiter vertreten wollen, daß dort, wo im Bundesbereich Geld verdient wird — die Bundespost liefert über 2 Milliarden DM aus dem Fernmeldebereich an den Bundeshaushalt ab —, ein planloses Streichen von Stellen dazu führen würde, daß kein Geld verdient werden kann?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Durch die Höhe der Gebühren! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU: Über erhöhte Gebühren! Mit der Abführung steigt auch das Porto!)



Rede von Dr. Wolf-Dieter Zumpfort
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter Kühbacher, sehr verehrter Kollege, wir saßen gestern in der Personalkommission und haben uns gerade bemüht, einen Vorwurf zu entkräften, nämlich daß planlos gestrichen wird, indem wir uns bemüht haben, z. B. kegelgerecht zu streichen. Auch dort mußten wir feststellen: Wenn wir den Ministerien etwas zumuten, können wir es nicht beim Sondervermögen, und wir werden es wahrscheinlich nicht können; das ist das Traurige an der Sache.

(Beifall bei der FDP)

Wir wollen nicht planlos streichen bei der Bundesbahn, nicht planlos streichen beim Sondervermögen Bundespost. Nur, wir sehen hier bedauerlicherweise, daß dort offensichtlich die entgegengesetzte Tendenz zu dem besteht, was eigentlich in der jetzigen Zeit notwendig wäre.

(Beifall bei der FDP — Kühbacher [SPD]: Aber da werden Gewinne gemacht! — Abg. Glos [CDU/CSU] meldet sich zu einer weiteren Zwischenfrage)

— Ich lasse jetzt keine Fragen mehr zu, wir sind auch nicht in der Fragestunde.
Dem Steuerzahler muß es doch die Zornesröte ins Gesicht treiben, wenn er die Skandalchronik auch des Jahres 1979 wieder liest, insbesondere dann, wenn man feststellen kann, daß es nicht nur eine Sache der Beamten ist, sondern auch eine Sache der Regierung — und das halte ich für sehr bedenkenswert —, daß Bemerkungen früherer Jahre einfach nicht Rechnung getragen worden ist, wenn man lesen muß, daß die einzelnen Ressorts bei Nachträgen zu den Haushaltsplänen den Bundesrechnungshof nicht informieren. Also muß man den Kreis derer,
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1981 4149
Zumpfort
auf die man zeigen muß, größer ziehen. Ich halte es für sehr bedenklich, daß die Regierung, obwohl sie schon mehrfach aufgefordert worden ist, dieses abzustellen, das nicht tut.
Die klassische Kompetenz dieses Parlaments und früherer Parlamente ist immerhin die Budgetkompetenz. Sie geht zurück auf das Geldbewilligungsrecht der Ständevertretung, mithin auf ritterliche Zeiten. Die Nachfahren der Ritter — Sie haben das Beispiel gebracht, verehrter Kollege Esters — haben freilich längst ihr scharfes Schwert für den Kampf gegen die obrigkeitliche Willkür verloren. Ich glaube, die Rolle des Ritters hat in unserer Zeit nicht das Parlament und nicht der Bundesrechnungshof, sondern die haben die Journalisten übernommen, die mit spitzer Feder das sagen, was vom Bundesrechnungshof nicht gesagt werden kann, weil keine Namen genannt werden können, weil keine Institutionen genannt werden, und die das sagen, was Abgeordnete nicht sagen, z. B. weil wir im Rechnungsprüfungsausschuß noch nicht getagt haben und deswegen keine eindeutigen Beschlüsse gefaßt haben.

(Beifall bei der FDP)

Deswegen muß es an dieser Stelle auch möglich sein, noch einmal Vorschläge zu wiederholen, wie man das Instrument der parlamentarischen Rechnungslegung und Rechnungskontrolle verbessert. Ich glaube, wir haben jetzt zum erstenmal die Möglichkeit, hier auch einschneidend etwas durchzusetzen vor dem Hintergrund, daß Politiker insbesondere dann lernfähig sind, wenn Ebbe in den Kassen ist, und dies läßt sich j a im Augenblick nicht bestreiten. Erhöhte Effizienz beim Haushaltsvollzug und bei der Haushaltskontrolle heißt nämlich gleichzeitig, daß mehr Freiraum für notwendige Einsparungen und für unabweisbare Mehrausgaben gegeben sein kann. Die Mängel, von denen ich gesprochen habe und die ich schon im Detail aufgeführt habe, liegen auf drei Ebenen, nämlich in der Arbeit des Rechnungshofs, in der Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem Bundesrechnungshof und in der mangelnden Haushaltskontrolle durch den Bundestag.
Herr Kollege Esters, Sie haben einen Teil dieser Vorschläge aufgenommen und haben sie zurückgewiesen. Ich glaube, man muß sie noch einmal nennen. Man darf in einer so schwierigen Zeit wie jetzt Ideen nicht verleugnen, nur weil sie angeblich nicht in die Zeit passen oder weil sie nicht auf Personen zurechtgeschnitten sind, und wir wissen alle, was das bedeutet.
Kommen wir zum Punkt: Arbeit des Rechnungshofes. In den letzten Jahren hat sich das time lag zwischen Haushaltsvollzug und Haushaltskontrolle weiter vergrößert, d. h. wenn man die offiziellen Verlautbarungen und das, was man nach außen von der Arbeit des Rechnungshofs sieht, betrachtet. Der wesentliche Grund war und ist dabei aus meiner Sicht die immer noch unzureichende materielle und personelle Ausstattung des Bundesrechnungshofs. Der Rechnungsprüfungsausschuß hat das erkannt. Er wird dem Haushaltsausschuß einen Vorschlag unterbreiten, der zum Ziel hat, den Unterbau personell zu verstärken. Nur sind wir der Auffassung, das ist sicherlich richtig —, daß wir diese personelle Verstärkung nicht in Frankfurt vornehmen sollten, sondern hier; denn hier wird die Arbeit gemacht, hier brauchen wir die Leute und nicht in Frankfurt, von wo sie immer hierher reisen müssen.

(Grobecker [SPD]: Wer kontrolliert die Kontrolleure?)

— Darauf kommen wir gleich noch zu sprechen, Herr Grobecker.
Die Frage, ob die den einzelnen Behörden dienstrechtlich zugeordneten Vorprüfungsstellen zu Außenstellen des Bundesrechnungshofs gemacht werden können, haben wir zwar behandelt, aber noch nicht so substantiell, daß man daraus einfach das Ergebnis ablesen könnte, sie bei den einzelnen Behörden zu belassen.
Ein anderer Vorschlag besteht darin, auch die Sachkenntnis Privater heranzuziehen, z. B. von Wirtschaftsprüfern. Als ich diesen Vorschlag gemacht habe, haben mich natürlich sofort die Steuerberater und die Unternehmensberater angeschrieben und gesagt: Nicht nur Wirtschaftsprüfer haben den Sachverstand, sondern wir auch. Ich will diesen Kreis gerne größer ziehen. Worauf es mir in erster Linie ankommt, ist das Prinzip, ist, daß wir verstärkt Private mit ihrer Sachkenntnis heranziehen.
Ein Beispiel dafür, daß wir die Sachkenntnis Privater nutzen, haben wir schon. Es handelt sich dabei um die Heranziehung eines privaten Sachverständigen im Bereich des Einzelplans 14, beim Verteidigungsminister. Bekanntlich ist ein Prüfungsauftrag an eine Beratungsgesellschaft erteilt worden — entsprechende finanzielle Mittel sind zur Verfügung gestellt worden —, die im Bereich des Verteidigungsministeriums bestimmte Dinge untersuchen und uns einen Vorschlag machen soll. Dieses Beispiel zeigt, daß man das auch an anderer Stelle machen könnte.
Es gibt einen anderen Vorschlag — er ist immer wieder gemacht worden —, wo man sich fragen muß, warum er nicht aufgenommen worden ist. Der Rechnungshof könnte seine Arbeit in Teilberichte untergliedern und die fertigen Teile vorab an die Bundesregierung und den Bundestag weiterleiten. Bisher ist es so, daß der Rechnungshof seine Ergebnisse bündelt — in diesem Fall über 80 Prüfungsergebnisse — und sie am Ende des Jahres vorlegt. Es ist doch ohne weiteres denkbar, daß er sie der Öffentlichkeit schon früher vorstellt.
Der nächste Punkt betrifft die Reformmöglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Bundestag und Rechnungshof. Wenn man an den Wehrbeauftragten denkt, stellt sich doch die Frage, ob es nicht vernünftig wäre, den Präsidenten des Bundesrechnungshofes aufzuwerten, d. h. ihn in ähnlicher Form zu institutionalisieren. Er ist ja kein reines Organ der Exekutive. Wenn man ihn vom Parlament wählen würde, sollte man ihm allerdings auch die Chance geben — ich stelle das zur Diskussion —, vor dem Parlament zu reden. Denn was erleben wir bei den Berichterstattergesprächen, was erleben wir im Rechnungsprüfungsausschuß? Nicht der schriftliche Bericht des Rechnungshofes, nicht die einmalige
4150 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1981
Zumpfort
Darstellung bringt die Würze in die Diskussion um die aufgebrachten Probleme, sondern die Gegenrede, die Aufforderung an die Mitglieder des Rechnungshofes — die ja immer anwesend sind —, eine Sache noch einmal deutlich darzustellen. Ich glaube, das könnte man auch im Parlament erreichen, wenn dem Präsidenten des Rechnungshofes das Rederecht gewährt würde.
Es wird nicht sichtbar — der Kollege Gerster hat das aus meiner Sicht zu einseitig gezeichnet, als er eben davon sprach —, daß die Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem. Rechungshof gut funktioniert, wenn man einmal von der Tatsache absieht, daß wir den jetzigen Bericht des Rechnungshofes noch nicht beraten haben. Sie funktioniert sowohl bei den Berichterstattergesprächen als auch bei den Beratungen im Haushaltsausschuß. Ja, sie funktioniert so gut, daß wir Teile des Berichtes, z. B. zum Komplex Bundeswehr, sofort in die Berichterstattergespräche eingebaut haben. Ich darf am Beispiel der Bundeswehr darstellen, wie weit wir da gekommen sind.
Im Zusammenhang mit der Bundeswehr hat der Bundesrechnungshof insgesamt 16 Punkte aufgegriffen. Ich darf diese Liste einmal kurz durchgehen. Der erste Punkt auf dieser Liste betrifft die berühmte Kommandeurstagung auf der Insel Borkum mit den eminent hohen Ausgaben. Man muß feststellen, daß als Ergebnis der Nachprüfung des Rechnungshofes die nachfolgenden Kommandeurstagungen nur ein Zehntel des Betrages gekostet haben. Das sollte man verdienstvollerweise auch einmal feststellen. Eine Umsetzung der Kritik in die Praxis ist also schon erfolgt.

(Sehr gut! bei der SPD — Walther [SPD]: Aber gegen die Opposition! — Widerspruch bei der CDU/CSU)

— Ich glaube, verehrter Kollege Walther, daß es wohl eine richtige Bemerkung ist,

(Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Grundfalsch! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

daß es im Prinzip aber eine interfraktionelle Angelegenheit ist zu sagen, wir müssen der Bundeswehr auch etwas Gestaltungsspielraum zur Selbstdarstellung geben; nur sollte die Bundeswehr ihn für meine Begriffe etwas weniger stark ausfüllen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Punkt 2 betraf die Sanitätsoffiziere, und hier erinnere ich an das, was mein Vorredner gesagt hat. Ich habe den Antrag gestellt, daß wir das Problem der Bundeswehrkrankenhäuser in einem Prüfungsauftrag mit dem Ziel untersuchen lassen, die Zahl der Krankenhäuser von 12 auf 10 zu reduzieren, und dabei auch das gesamte Sanitätswesen überprüfen lassen. Dies ist ein Beispiel dafür, wie wir das sofort umgesetzt haben.
Dann heißt es unter Punkt 3: Im Bereich der Luftwaffe und Marine werden Ausweisstellen unterhalten, bei denen Personal über den Bedarf hinaus existiert. Auch hier ist das schon umgesetzt worden; 29 Stellen sind eingespart worden.
Der nächste Problemkreis war die zu große personelle Ausstattung bei den Standortverwaltungen. Das wissen wir alle. Wenn es darum geht, im Bereich der zivilen Angestellten, Arbeiter und Beamten bei der Bundeswehr zu streichen, wollen wir auch dort herangehen. Nur muß man wissen, daß der Bundesrechnungshof hier einen Prüfauftrag hat, und das Ergebnis dieser Prüfung wird leider erst im April des nächsten Jahres vorliegen. Aber immerhin muß man erkennen, daß auch hier etwas eingeleitet worden ist. -
Dann kommen die Punkte 5, 6 und 7, die sich mit den Hochschulen der Bundeswehr befassen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes habe ich den Antrag gestellt zu überprüfen, welche der beiden Hochschulen zugemacht werden könnte und welche Kostenersparnis dadurch auf die Bundeswehr zukommt. Auch dies ist ein Beispiel dafür, daß wir reagiert haben. Die Kollegen der Opposition haben in diesem Punkt z. B. nicht zugestimmt.
Dann haben wir das Problem der Errichtung einer zentralen Sammelstelle für radioaktive Abfälle der Bundeswehr. In der Tat hat hier der Rechnungshof einen brisanten Punkt aufgegriffen. Die Bundeswehr hat in der Weise reagiert, daß eine solche Stelle demnächst eingerichtet wird.
Unter Punkt 9 folgen Mängel bei der Beschaffung eines Zieldarstellungsflugzeuges, Modell BRONCO. Hier handelt es sich wie bei fast allen Beschaffungen um Vorgänge, zu denen der Bundesrechnungshof Feststellungen macht, wo man bedauerlicherweise zu dem Ergebnis kommt, daß man im nachhinein nichts mehr ändern kann. Das Problem besteht gerade darin, daß wir bei Beschaffungsvorgängen immer noch nicht so weit sind, befriedigt sagen zu können: Wir haben das alles ins rechte Lot gebracht. Einmal steht noch der Bericht des Untersuchungsausschusses Tornado aus, zum anderen noch der Bericht der Emcke-Kommission, und wir vom Rechnungsprüfungsausschuß müssen uns noch über solche Vorgänge unterhalten. Ich glaube, wir sollten bei den Beschaffungsvorgängen ein deutliches Wort sprechen.
Schließlich folgt unter Punkt 10 das Problem, daß die Luftwaffe mehr Flugzeuge, insbesondere F 104, in Betrieb gehalten hat, als es zur Erfüllung des Auftrages erforderlich gewesen wäre. Dies ist schon vom Parlament gerügt worden, und 30 Flugzeuge sind außer Dienst gestellt worden.
Schließlich ist da das Problem der Beschaffung des Seitensichtradarsystems. Hier haben wir das ähnliche Problem wie soeben beim Modell BRONCO: Beschaffungsvorgänge kann man leider immer nur im Nachhinein kritisieren. Für die Zukunft müssen wir versuchen, ein System zu installieren, in dem Preisüberwachung, Risikoüberwachung gewährleistet sind und daß solche Aufträge nur dann vergeben werden, wenn die Konzeptionsphase und die Erprobungsphase vorbei sind.
Schließlich geht es um das Problem des Bundesamts für Wehrtechnik und Beschaffung, BWB. Hier besteht in der Tat der große Mißstand, daß zu viele Leute mit zuwenig Aufgaben befaßt sind. Der Bun-
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1981 4151
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desrechnungshof hat eine Studie vorgelegt, in der er deutlich macht, daß dort über 600 Stellen eigentlich überflüssig sind. Ich glaube, wir sollten dieses Problem noch in diesem Jahr in Angriff nehmen, und Vorschläge werden von uns vorgebracht werden.
Dann komme ich zur Anregung des Rechnungshofes, das Wehrtechnische Zentralbüro aufzulösen. Dieser Anregung wird entsprochen; es wird am 1. April 1982 aufgelöst.
Schließlich findet sich unter Punkt 14 die Anerkennung des Nachweises und der Verwertung von Sonderbetriebsmitteln. Hier hat die Bundeswehr, wenn auch noch nicht zufriedenstellend, reagiert, wie das auch bei den Punkten 15 und 16 der Fall ist.
Wenn man alle diese Punkte betrachtet, kann man sagen, daß über zwei Drittel der in dem Rechnungsprüfungsbericht angesprochenen Mängel schon jetzt umgesetzt worden sind, obwohl wir vom Rechnungsprüfungsausschuß uns mit dem Bericht noch nicht befaßt haben. Wir können also trotz aller Kritik an dem Verfahren der Rechnungskontrolle und trotz aller Vorschläge, die wir zur Verbesserung des Verfahrens machen müssen, auch schon feststellen, daß einiges in Gang gesetzt worden ist.
Ferner kommt es darauf an, daß wir Parlamentarier die leichten Waffen der Kontrolle nun endlich verstärkt einsetzen. Zu diesen leichten Waffen gehört, daß Namen genannt werden und daß die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsausschusses öffentlich bekanntwerden, damit die Wiederholungsbeispiele, die vom Bundesrechnungshof jedes Jahr erneut aufgezählt werden können, in Zukunft unterbleiben. Dazu gehört, daß wir versuchen, den Bericht schneller als bisher zu beraten, sobald er uns vorliegt.
Ein wirkungsvolles Instrument — das ist mein letzter Vorschlag — könnte sein, daß man den Rechnungsprüfungsausschuß anders zusammensetzt. Diese neue Zusammensetzung könnte darin bestehen, daß man in diesen Ausschuß nicht nur Kollegen des Haushaltsausschusses setzt. Die Opposition macht heute damit den Anfang, indem sie einen Abgeordneten hier sprechen läßt, der nicht im Rechnungsprüfungsausschuß ist. Ich hoffe, daß dadurch etwas mehr Würze in die Debatte kommt, auch wenn, wie ich gehört habe, nicht Herr Kollege Würzbach, sondern Herr Kollege Dallmeyer spricht.
Das Prinzip, um das es uns geht und das wir als Fraktion im nächsten Frühjahr in einen Vorschlag umzusetzen versuchen werden, ist, den Rechnungsprüfungsausschuß effektiver zu machen mit dem Ziel, daß bei der Kontrolle der Verwendung der Steuermittel unserer Mitbürger — und das ist ja unser Verfassungsauftrag — etwas besser vorgegangen werden kann. — Ich bedanke mich.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dallmeyer.