Herr Abgeordneter Kühbacher, sehr verehrter Kollege, wir saßen gestern in der Personalkommission und haben uns gerade bemüht, einen Vorwurf zu entkräften, nämlich daß planlos gestrichen wird, indem wir uns bemüht haben, z. B. kegelgerecht zu streichen. Auch dort mußten wir feststellen: Wenn wir den Ministerien etwas zumuten, können wir es nicht beim Sondervermögen, und wir werden es wahrscheinlich nicht können; das ist das Traurige an der Sache.
Wir wollen nicht planlos streichen bei der Bundesbahn, nicht planlos streichen beim Sondervermögen Bundespost. Nur, wir sehen hier bedauerlicherweise, daß dort offensichtlich die entgegengesetzte Tendenz zu dem besteht, was eigentlich in der jetzigen Zeit notwendig wäre.
— Ich lasse jetzt keine Fragen mehr zu, wir sind auch nicht in der Fragestunde.
Dem Steuerzahler muß es doch die Zornesröte ins Gesicht treiben, wenn er die Skandalchronik auch des Jahres 1979 wieder liest, insbesondere dann, wenn man feststellen kann, daß es nicht nur eine Sache der Beamten ist, sondern auch eine Sache der Regierung — und das halte ich für sehr bedenkenswert —, daß Bemerkungen früherer Jahre einfach nicht Rechnung getragen worden ist, wenn man lesen muß, daß die einzelnen Ressorts bei Nachträgen zu den Haushaltsplänen den Bundesrechnungshof nicht informieren. Also muß man den Kreis derer,
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auf die man zeigen muß, größer ziehen. Ich halte es für sehr bedenklich, daß die Regierung, obwohl sie schon mehrfach aufgefordert worden ist, dieses abzustellen, das nicht tut.
Die klassische Kompetenz dieses Parlaments und früherer Parlamente ist immerhin die Budgetkompetenz. Sie geht zurück auf das Geldbewilligungsrecht der Ständevertretung, mithin auf ritterliche Zeiten. Die Nachfahren der Ritter — Sie haben das Beispiel gebracht, verehrter Kollege Esters — haben freilich längst ihr scharfes Schwert für den Kampf gegen die obrigkeitliche Willkür verloren. Ich glaube, die Rolle des Ritters hat in unserer Zeit nicht das Parlament und nicht der Bundesrechnungshof, sondern die haben die Journalisten übernommen, die mit spitzer Feder das sagen, was vom Bundesrechnungshof nicht gesagt werden kann, weil keine Namen genannt werden können, weil keine Institutionen genannt werden, und die das sagen, was Abgeordnete nicht sagen, z. B. weil wir im Rechnungsprüfungsausschuß noch nicht getagt haben und deswegen keine eindeutigen Beschlüsse gefaßt haben.
Deswegen muß es an dieser Stelle auch möglich sein, noch einmal Vorschläge zu wiederholen, wie man das Instrument der parlamentarischen Rechnungslegung und Rechnungskontrolle verbessert. Ich glaube, wir haben jetzt zum erstenmal die Möglichkeit, hier auch einschneidend etwas durchzusetzen vor dem Hintergrund, daß Politiker insbesondere dann lernfähig sind, wenn Ebbe in den Kassen ist, und dies läßt sich j a im Augenblick nicht bestreiten. Erhöhte Effizienz beim Haushaltsvollzug und bei der Haushaltskontrolle heißt nämlich gleichzeitig, daß mehr Freiraum für notwendige Einsparungen und für unabweisbare Mehrausgaben gegeben sein kann. Die Mängel, von denen ich gesprochen habe und die ich schon im Detail aufgeführt habe, liegen auf drei Ebenen, nämlich in der Arbeit des Rechnungshofs, in der Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem Bundesrechnungshof und in der mangelnden Haushaltskontrolle durch den Bundestag.
Herr Kollege Esters, Sie haben einen Teil dieser Vorschläge aufgenommen und haben sie zurückgewiesen. Ich glaube, man muß sie noch einmal nennen. Man darf in einer so schwierigen Zeit wie jetzt Ideen nicht verleugnen, nur weil sie angeblich nicht in die Zeit passen oder weil sie nicht auf Personen zurechtgeschnitten sind, und wir wissen alle, was das bedeutet.
Kommen wir zum Punkt: Arbeit des Rechnungshofes. In den letzten Jahren hat sich das time lag zwischen Haushaltsvollzug und Haushaltskontrolle weiter vergrößert, d. h. wenn man die offiziellen Verlautbarungen und das, was man nach außen von der Arbeit des Rechnungshofs sieht, betrachtet. Der wesentliche Grund war und ist dabei aus meiner Sicht die immer noch unzureichende materielle und personelle Ausstattung des Bundesrechnungshofs. Der Rechnungsprüfungsausschuß hat das erkannt. Er wird dem Haushaltsausschuß einen Vorschlag unterbreiten, der zum Ziel hat, den Unterbau personell zu verstärken. Nur sind wir der Auffassung, das ist sicherlich richtig —, daß wir diese personelle Verstärkung nicht in Frankfurt vornehmen sollten, sondern hier; denn hier wird die Arbeit gemacht, hier brauchen wir die Leute und nicht in Frankfurt, von wo sie immer hierher reisen müssen.
— Darauf kommen wir gleich noch zu sprechen, Herr Grobecker.
Die Frage, ob die den einzelnen Behörden dienstrechtlich zugeordneten Vorprüfungsstellen zu Außenstellen des Bundesrechnungshofs gemacht werden können, haben wir zwar behandelt, aber noch nicht so substantiell, daß man daraus einfach das Ergebnis ablesen könnte, sie bei den einzelnen Behörden zu belassen.
Ein anderer Vorschlag besteht darin, auch die Sachkenntnis Privater heranzuziehen, z. B. von Wirtschaftsprüfern. Als ich diesen Vorschlag gemacht habe, haben mich natürlich sofort die Steuerberater und die Unternehmensberater angeschrieben und gesagt: Nicht nur Wirtschaftsprüfer haben den Sachverstand, sondern wir auch. Ich will diesen Kreis gerne größer ziehen. Worauf es mir in erster Linie ankommt, ist das Prinzip, ist, daß wir verstärkt Private mit ihrer Sachkenntnis heranziehen.
Ein Beispiel dafür, daß wir die Sachkenntnis Privater nutzen, haben wir schon. Es handelt sich dabei um die Heranziehung eines privaten Sachverständigen im Bereich des Einzelplans 14, beim Verteidigungsminister. Bekanntlich ist ein Prüfungsauftrag an eine Beratungsgesellschaft erteilt worden — entsprechende finanzielle Mittel sind zur Verfügung gestellt worden —, die im Bereich des Verteidigungsministeriums bestimmte Dinge untersuchen und uns einen Vorschlag machen soll. Dieses Beispiel zeigt, daß man das auch an anderer Stelle machen könnte.
Es gibt einen anderen Vorschlag — er ist immer wieder gemacht worden —, wo man sich fragen muß, warum er nicht aufgenommen worden ist. Der Rechnungshof könnte seine Arbeit in Teilberichte untergliedern und die fertigen Teile vorab an die Bundesregierung und den Bundestag weiterleiten. Bisher ist es so, daß der Rechnungshof seine Ergebnisse bündelt — in diesem Fall über 80 Prüfungsergebnisse — und sie am Ende des Jahres vorlegt. Es ist doch ohne weiteres denkbar, daß er sie der Öffentlichkeit schon früher vorstellt.
Der nächste Punkt betrifft die Reformmöglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Bundestag und Rechnungshof. Wenn man an den Wehrbeauftragten denkt, stellt sich doch die Frage, ob es nicht vernünftig wäre, den Präsidenten des Bundesrechnungshofes aufzuwerten, d. h. ihn in ähnlicher Form zu institutionalisieren. Er ist ja kein reines Organ der Exekutive. Wenn man ihn vom Parlament wählen würde, sollte man ihm allerdings auch die Chance geben — ich stelle das zur Diskussion —, vor dem Parlament zu reden. Denn was erleben wir bei den Berichterstattergesprächen, was erleben wir im Rechnungsprüfungsausschuß? Nicht der schriftliche Bericht des Rechnungshofes, nicht die einmalige
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Darstellung bringt die Würze in die Diskussion um die aufgebrachten Probleme, sondern die Gegenrede, die Aufforderung an die Mitglieder des Rechnungshofes — die ja immer anwesend sind —, eine Sache noch einmal deutlich darzustellen. Ich glaube, das könnte man auch im Parlament erreichen, wenn dem Präsidenten des Rechnungshofes das Rederecht gewährt würde.
Es wird nicht sichtbar — der Kollege Gerster hat das aus meiner Sicht zu einseitig gezeichnet, als er eben davon sprach —, daß die Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem. Rechungshof gut funktioniert, wenn man einmal von der Tatsache absieht, daß wir den jetzigen Bericht des Rechnungshofes noch nicht beraten haben. Sie funktioniert sowohl bei den Berichterstattergesprächen als auch bei den Beratungen im Haushaltsausschuß. Ja, sie funktioniert so gut, daß wir Teile des Berichtes, z. B. zum Komplex Bundeswehr, sofort in die Berichterstattergespräche eingebaut haben. Ich darf am Beispiel der Bundeswehr darstellen, wie weit wir da gekommen sind.
Im Zusammenhang mit der Bundeswehr hat der Bundesrechnungshof insgesamt 16 Punkte aufgegriffen. Ich darf diese Liste einmal kurz durchgehen. Der erste Punkt auf dieser Liste betrifft die berühmte Kommandeurstagung auf der Insel Borkum mit den eminent hohen Ausgaben. Man muß feststellen, daß als Ergebnis der Nachprüfung des Rechnungshofes die nachfolgenden Kommandeurstagungen nur ein Zehntel des Betrages gekostet haben. Das sollte man verdienstvollerweise auch einmal feststellen. Eine Umsetzung der Kritik in die Praxis ist also schon erfolgt.
— Ich glaube, verehrter Kollege Walther, daß es wohl eine richtige Bemerkung ist,
daß es im Prinzip aber eine interfraktionelle Angelegenheit ist zu sagen, wir müssen der Bundeswehr auch etwas Gestaltungsspielraum zur Selbstdarstellung geben; nur sollte die Bundeswehr ihn für meine Begriffe etwas weniger stark ausfüllen.
Punkt 2 betraf die Sanitätsoffiziere, und hier erinnere ich an das, was mein Vorredner gesagt hat. Ich habe den Antrag gestellt, daß wir das Problem der Bundeswehrkrankenhäuser in einem Prüfungsauftrag mit dem Ziel untersuchen lassen, die Zahl der Krankenhäuser von 12 auf 10 zu reduzieren, und dabei auch das gesamte Sanitätswesen überprüfen lassen. Dies ist ein Beispiel dafür, wie wir das sofort umgesetzt haben.
Dann heißt es unter Punkt 3: Im Bereich der Luftwaffe und Marine werden Ausweisstellen unterhalten, bei denen Personal über den Bedarf hinaus existiert. Auch hier ist das schon umgesetzt worden; 29 Stellen sind eingespart worden.
Der nächste Problemkreis war die zu große personelle Ausstattung bei den Standortverwaltungen. Das wissen wir alle. Wenn es darum geht, im Bereich der zivilen Angestellten, Arbeiter und Beamten bei der Bundeswehr zu streichen, wollen wir auch dort herangehen. Nur muß man wissen, daß der Bundesrechnungshof hier einen Prüfauftrag hat, und das Ergebnis dieser Prüfung wird leider erst im April des nächsten Jahres vorliegen. Aber immerhin muß man erkennen, daß auch hier etwas eingeleitet worden ist. -
Dann kommen die Punkte 5, 6 und 7, die sich mit den Hochschulen der Bundeswehr befassen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes habe ich den Antrag gestellt zu überprüfen, welche der beiden Hochschulen zugemacht werden könnte und welche Kostenersparnis dadurch auf die Bundeswehr zukommt. Auch dies ist ein Beispiel dafür, daß wir reagiert haben. Die Kollegen der Opposition haben in diesem Punkt z. B. nicht zugestimmt.
Dann haben wir das Problem der Errichtung einer zentralen Sammelstelle für radioaktive Abfälle der Bundeswehr. In der Tat hat hier der Rechnungshof einen brisanten Punkt aufgegriffen. Die Bundeswehr hat in der Weise reagiert, daß eine solche Stelle demnächst eingerichtet wird.
Unter Punkt 9 folgen Mängel bei der Beschaffung eines Zieldarstellungsflugzeuges, Modell BRONCO. Hier handelt es sich wie bei fast allen Beschaffungen um Vorgänge, zu denen der Bundesrechnungshof Feststellungen macht, wo man bedauerlicherweise zu dem Ergebnis kommt, daß man im nachhinein nichts mehr ändern kann. Das Problem besteht gerade darin, daß wir bei Beschaffungsvorgängen immer noch nicht so weit sind, befriedigt sagen zu können: Wir haben das alles ins rechte Lot gebracht. Einmal steht noch der Bericht des Untersuchungsausschusses Tornado aus, zum anderen noch der Bericht der Emcke-Kommission, und wir vom Rechnungsprüfungsausschuß müssen uns noch über solche Vorgänge unterhalten. Ich glaube, wir sollten bei den Beschaffungsvorgängen ein deutliches Wort sprechen.
Schließlich folgt unter Punkt 10 das Problem, daß die Luftwaffe mehr Flugzeuge, insbesondere F 104, in Betrieb gehalten hat, als es zur Erfüllung des Auftrages erforderlich gewesen wäre. Dies ist schon vom Parlament gerügt worden, und 30 Flugzeuge sind außer Dienst gestellt worden.
Schließlich ist da das Problem der Beschaffung des Seitensichtradarsystems. Hier haben wir das ähnliche Problem wie soeben beim Modell BRONCO: Beschaffungsvorgänge kann man leider immer nur im Nachhinein kritisieren. Für die Zukunft müssen wir versuchen, ein System zu installieren, in dem Preisüberwachung, Risikoüberwachung gewährleistet sind und daß solche Aufträge nur dann vergeben werden, wenn die Konzeptionsphase und die Erprobungsphase vorbei sind.
Schließlich geht es um das Problem des Bundesamts für Wehrtechnik und Beschaffung, BWB. Hier besteht in der Tat der große Mißstand, daß zu viele Leute mit zuwenig Aufgaben befaßt sind. Der Bun-
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desrechnungshof hat eine Studie vorgelegt, in der er deutlich macht, daß dort über 600 Stellen eigentlich überflüssig sind. Ich glaube, wir sollten dieses Problem noch in diesem Jahr in Angriff nehmen, und Vorschläge werden von uns vorgebracht werden.
Dann komme ich zur Anregung des Rechnungshofes, das Wehrtechnische Zentralbüro aufzulösen. Dieser Anregung wird entsprochen; es wird am 1. April 1982 aufgelöst.
Schließlich findet sich unter Punkt 14 die Anerkennung des Nachweises und der Verwertung von Sonderbetriebsmitteln. Hier hat die Bundeswehr, wenn auch noch nicht zufriedenstellend, reagiert, wie das auch bei den Punkten 15 und 16 der Fall ist.
Wenn man alle diese Punkte betrachtet, kann man sagen, daß über zwei Drittel der in dem Rechnungsprüfungsbericht angesprochenen Mängel schon jetzt umgesetzt worden sind, obwohl wir vom Rechnungsprüfungsausschuß uns mit dem Bericht noch nicht befaßt haben. Wir können also trotz aller Kritik an dem Verfahren der Rechnungskontrolle und trotz aller Vorschläge, die wir zur Verbesserung des Verfahrens machen müssen, auch schon feststellen, daß einiges in Gang gesetzt worden ist.
Ferner kommt es darauf an, daß wir Parlamentarier die leichten Waffen der Kontrolle nun endlich verstärkt einsetzen. Zu diesen leichten Waffen gehört, daß Namen genannt werden und daß die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsausschusses öffentlich bekanntwerden, damit die Wiederholungsbeispiele, die vom Bundesrechnungshof jedes Jahr erneut aufgezählt werden können, in Zukunft unterbleiben. Dazu gehört, daß wir versuchen, den Bericht schneller als bisher zu beraten, sobald er uns vorliegt.
Ein wirkungsvolles Instrument — das ist mein letzter Vorschlag — könnte sein, daß man den Rechnungsprüfungsausschuß anders zusammensetzt. Diese neue Zusammensetzung könnte darin bestehen, daß man in diesen Ausschuß nicht nur Kollegen des Haushaltsausschusses setzt. Die Opposition macht heute damit den Anfang, indem sie einen Abgeordneten hier sprechen läßt, der nicht im Rechnungsprüfungsausschuß ist. Ich hoffe, daß dadurch etwas mehr Würze in die Debatte kommt, auch wenn, wie ich gehört habe, nicht Herr Kollege Würzbach, sondern Herr Kollege Dallmeyer spricht.
Das Prinzip, um das es uns geht und das wir als Fraktion im nächsten Frühjahr in einen Vorschlag umzusetzen versuchen werden, ist, den Rechnungsprüfungsausschuß effektiver zu machen mit dem Ziel, daß bei der Kontrolle der Verwendung der Steuermittel unserer Mitbürger — und das ist ja unser Verfassungsauftrag — etwas besser vorgegangen werden kann. — Ich bedanke mich.