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ID0905001300

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    Plenarprotokoll 9/50 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 50. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. September 1981 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2809 A Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltprobleme der Nordsee Sondergutachten Juni 1980 des Rats von Sachverständigen für Umweltfragen — Drucksache 9/692 — Duve SPD 2809 B Dr. von Geldern CDU/CSU 2812 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 2816 D Baum, Bundesminister BMI 2819 A Jansen SPD 2822 C Bredehorn FDP 2824 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes — Drucksache 9/667 — von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . . 2827 A Volmer CDU/CSU 2828 A Frau Dr. Hartenstein SPD 2830 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 2831 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahre 1978" — Drucksachen 8/4101, 9/726 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahre 1979" — Drucksache 9/644 — Dr. Laufs CDU/CSU 2833 A Schäfer (Offenburg) SPD 2835 A Dr. Hirsch FDP 2837 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes — Drucksache 9/785 — 2838 D Nächste Sitzung 2839 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 2840*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2840* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. September 1981 2809 50. Sitzung Bonn, den 11. September 1981 Beginn: 9.01 Uhr
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    2840* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. September 1981 Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 11.9. Dr. van Aerssen 11.9. Becker (Nienberge) 11.9. Dr. Bugl 11.9. Burger 11.9. Cronenberg 11.9. Eigen 11.9. Dr. Enders* 11.9. Dr. Faltlhauser 11.9. Dr. Fellner 11.9. Fischer (Hamburg) 11.9. Gattermann 11.9. Dr. Götz 11.9. Dr. Haack 11.9. Hauck 11.9. Hauser (Krefeld) 11.9. Hölscher 11.9. Frau Hoffmann (Soltau) 11.9. Dr. Hubrig 11.9. Kolb 11.9. Dr. Kreile 11.9. Dr. Lammert 11.9. Dr.-Ing. Laermann 11.9. Dr. Lenz (Bergstraße) 11.9. Mahne 11.9. Dr. Müller * 11.9. Müller (Bayreuth) 11.9. Neumann (Bramsche) 11.9. Rainer 11.9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Reuschenbach 11.9. Dr. Riemer 11.9. Dr. Rose 11.9. Frau Roitzsch 11.9. Dr. Schachtschabel 11.9. Schartz (Trier) 11.9. Frau Schlei 11.9. Schmöle 11.9. Schröder (Hannover) 11.9. Schröder (Wilhelminenhof) 11.9. Schröer (Mülheim) 11.9. Dr. Schwörer 11.9. Frau Simonis 11.9. Dr. Solms 11.9. Dr. Warnke 11.9. Wartenberg (Berlin) 11.9. Baron von Wrangel 11.9. Anlage 2 Amtliche Mitteilung Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung im Benehmen mit dem Ältestenrat die nachstehende Vorlage überwiesen: Aufhebbare Neunundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — — Drucksache 9/789 — Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 11. Dezember 1981 vorzulegen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerhart Rudolf Baum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann nicht ohne weiteres an diesen optimistischen Ausblick meines Kollegen Wolfgramm anknüpfen, weil ich zunächst auf die bitteren Fakten zurückkommen muß, die sich uns hier stellen und die j a im Gutachten, wie ich meine, hervorragend zusammengefaßt worden sind. Auch ich möchte dem Sachverständigenrat unter seinem damaligen Vorsitzenden, Herrn Professor Bick, sehr danken, und ich nehme die Anregung, Herr Wolfgramm, den Rat zu bitten, dieses Gutachten fortzuschreiben, gerne auf. Ich freue mich überhaupt über die Beachtung der Tätigkeit des Rates. Es liegt aus diesem Jahr — ich erinnere daran — ein Gutachten „Energie und Umwelt" vor; es soll, wie ich höre, zum Ende dieses Jahres diesem Haus als Drucksache vorliegen. Ich hätte mir gewünscht, daß dies schneller hätte geschehen können, aber wir werden j a dann hoffentlich Gelegenheit haben, auch dieses Gutachten hier zu diskutieren.
    Herr von Geldern, Sie haben von der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern gesprochen. Auch dies greife ich gerne auf. Wir arbeiten mit den Küstenländern zusammen. Wir sind daran interessiert, diese Arbeit fortzusetzen und zu intensivieren. Aber dies ist nicht nur ein Problem des Bundes und der Küstenländer, sondern ein Problem aller Bundesländer, wenn ich etwa an die Rheinverschmutzung und andere Faktoren denke, die auf die Hohe See wirken. Hier sind alle Bundesländer gefragt.
    Es gibt schon ein Gutachten des Rates, das die Dinge in ähnlicher Weise anpackt, nämlich das Sondergutachten „Umweltprobleme des Rheins" aus dem Jahre 1976. Dieses ist deshalb so wichtig, weil hier die ökologischen Zusammenhänge zum erstenmal umfassend aufgezeigt worden sind, wie das jetzt hier auch in bezug auf die Nordsee geschieht.
    Insofern ist das Rhein-Gutachten ein Beispielfall, meine ich, auch für die Elbe. Wir diskutieren jetzt zu Recht intensiv über die Elbe. Ich sage hier auch für die Bundesregierung, daß wir den Gewässergütezustand der Elbe mit großer Sorge betrachten. Neuere Untersuchungen zeigen, daß die Sauerstoffkonzentration, der biochemische Sauerstoffbedarf, der chemische Sauerstoffbedarf, die Ammoniumbelastung und die Schwermetallbelastung außerordentlich kritische Werte erreichen, die selbst die schlechtesten Werte des Rheins, wo die Sanierung große Fortschritte gemacht hat, in den Schatten stellen. Der überwiegende Teil der Verschmutzung — das ist hier schon gesagt worden — wird nicht von uns verursacht, sondern von den Oberliegern, der CSSR und der DDR; ein Teil der Verschmutzung — das ist zu Recht gesagt worden — kommt aber aus der Bundesrepublik. Hier müssen wir ansetzen.
    Nun haben Sie, Herr von Geldern, kritisiert, daß wir untätig geblieben seien. Sie konnten nicht wissen, daß wir unsere Anstrengungen, mit der DDR und der CSSR in ein Gespräch zu kommen, nicht aufgegeben haben. Es hat am 24. August dieses Jahres in der Sache Elbverschmutzung einen Kontakt mit der DDR auf hoher Ebene gegeben, und es hat einen ebensolchen Kontakt mit der CSSR gegeben. Ich will das jetzt nicht ausbreiten, weil es nicht auf die Öffentlichkeit solcher Vorgänge ankommt, sondern letztlich auf deren Erfolg. Aber ich sage Ihnen: Wir werden hier nicht nachlassen, mit der DDR und der CSSR zu verhandeln, um die Elbsanierung zu erreichen.

    (Beifall bei der FDP — Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Auch bei der Weser!)

    Es gibt gar keinen Zweifel daran, daß die Gewässersanierung auch auf unserem Gebiet der Elbe fortgesetzt werden muß, Herr von Geldern. Ich halte aber nichts davon, daß wir jetzt einzelnen Bundesländern Defizite vorhalten. Ich könnte eine Menge über andere Bundesländer sagen. In der Tat gibt es in Hamburg einen Nachholbedarf. Es gibt ein Sanierungsprogramm bis zum Jahre 1989. Es sollen neue Kläranlagen gebaut werden. Ich habe im übrigen diese Äußerungen, die Sie aus dem „Hamburger Abendblatt" zitiert haben, nicht gemacht. Das konnten Sie nicht wissen. Ich habe das gegenüber der Zeitung korrigieren müssen. Wie dieser Bericht zustande gekommen ist, weiß ich nicht. Ich habe mich in der Pressekonferenz dieser Woche wesentlich zurückhaltener gegenüber dem Bundesland Hamburg geäußert. Aber ich sage hier noch einmal mit Nachdruck: Die Gewässersanierung auf unserem Gebiet der Elbe muß ebenso energisch fortgesetzt werden, wie die Gespräche mit den Oberliegern fortgesetzt werden müssen.
    Das Nordsee-Gutachten zeigt, daß der einzelne private Haushalt, der Betrieb, die Kommune sich bei weitem noch nicht entsorgt fühlen dürfen, wenn sie ihre festen, flüssigen, gasförmigen und energetischen Abfälle in die Luft, den Boden und in die



    Bundesminister Baum
    Flüsse abgeladen haben. Das Nordsee-Gutachten weist mit Nachdruck darauf hin, daß unsere natürlichen Lebensgrundlagen auf einem vernetzten ökologischen System beruhen. Es ist also so, daß scheinbar geringe Eingriffe die Ursache für schwerwiegende Probleme werden können,

    (Zustimmung bei der SPD)

    weil sich die Folgen von Wirkungsketten eben nicht nur addieren, sondern in Einzelpunkten sogar potenzieren können.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Das gilt für die persistenten Schadstoffe wie z. B. die Schwermetalle Blei und Cadmium. Sie bauen sich in der Umwelt nur über sehr lange Zeiträume oder überhaupt nicht ab. Auch die anderen Nordseeanlieger tragen Verantwortung dafür. In Großbritannien etwa gibt es Überlegungen der Art, wo die Nordsee es noch zulasse, könne man auch solche Schwermetalle einleiten. Wir sagen „nein", weil diese Stoffe überhaupt nicht mehr aus dem Gewässer herauszubringen sind. Hier ist nicht einmal Reparatur möglich, von Vorsorge ganz zu schweigen. Der ständige Eintrag dieser Stoffe in die Öko-Systerne führt zu immer stärkerer Anreicherung. Das Wissen über die Folgen ihres Weges durch die Medien Wasser, Boden, Luft und über die Nahrungs- und Futtermittelketten für Mensch, Tier und Pflanze ist ja nun inzwischen Allgemeinwissen, meine Damen und Herren.
    Nach dem Nordsee-Gutachten ist nunmehr wiederum konkret festzustellen: Auch Regionen, Länder und Staaten dürfen sich keineswegs entsorgt fühlen, wenn sie ihre festen, flüssigen, gasförmigen und energetischen Abfälle über die bodennahen Luftschichten in die Atmosphäre und über die Flüsse oder direkt in die Hohe See abgeladen haben. Von dieser Auffassung, die lange Jahrzehnte bestanden hat, müssen wir Abschied nehmen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Wir müssen auch für unsere geographischen Breiten folgern, daß die Zeiten vorbei sind, in denen immer mehr Menschen immer weiter steigende Ansprüche durch ungenierte Selbstbedienung im Naturhaushalt glauben befriedigen zu können. Diese Ansicht hat ja in bezug auf das Meer — auf die Nordsee, auf die Ostsee, auf den Atlantik, auf das Mittelmeer — ziemlich lange bestanden, bis man über die wahren Verhältnisse aufgeklärt worden ist.
    Die Natur wehrt sich gerade gegen den massierten Zugriff und schlägt zurück, und dies gezielt dorthin, wo manche immer noch glauben, unsere Haut sei am dicksten, wo sie aber tatsächlich, meine Damen und Herren, am empfindlichsten ist — bei unseren natürlichen Lebensgrundlagen. Wer jetzt noch glaubt, die Ökologie habe sich der Ökonomie unterzuordnen, hat nicht erkannt, was die Stunde geschlagen hat. Herr Duve hat ja heute über „5 vor 12 oder 5 nach 12" meditiert. In vielen Bereichen ist es Gott sei Dank noch 5 vor 12; aber die Uhr geht weiter. Ich teile nachdrücklich die Meinung des Sachverständigenrats, daß es darauf ankommt, das Vorsorgeprinzip konsequent durchzusetzen. Das ist uns in Teilen unserer Umweltpolitik gelungen. Wir haben also von der Reparatur, von der Beseitigung bereits eingetretener Schäden, die im Wasserbereich am teuersten sind, auf das Vorsorgeprinzip umgeschaltet. Dies gilt jetzt für die Nordsee in besonderem Maße.
    Für die Nordsee ist festzustellen, daß dieses Prinzip zwar weitgehend bindendes Recht für die Anrainer geworden ist, aber es gibt trotz der Regelungsdichte, die hier festzustellen ist, ein Ratifizierungsdefizit — nicht bei uns in der Bundesrepublik —, ein Ausfüllungs-, ein Überwachungs- und ein Sanktionsdefizit; Regelungen allein machen es also nicht. Wir müssen uns jetzt weiter darum kümmern, daß diese Defizite abgebaut werden.
    Die Bundesregierung hat im Umweltprogramm von 1971 als Instrument der Vorsorge — ich führe das jetzt einmal in diese Debatte ein, aber es hat eine weiterreichende Bedeutung — die Umweltverträglichkeitsprüfung für Großvorhaben — im übrigen nicht nur der privaten Wirtschaft, sondern auch für unsere eigenen Großvorhaben, etwa den Straßenbau — gefordert.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Die Umweltministerkonferenz hat am 27. Januar 1975 für Bund und Länder gemeinsame Grundsätze für die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bedeutsamen Vorhaben der öffentlichen Hand beschlossen. Diese konnten bisher nicht im wünschenswerten Umfang — das gleiche gilt für den privaten Sektor — zur Anwendung gebracht werden. Das liegt sicherlich daran, daß bisher nur der formale Aufbau weitgehend geklärt ist. Die materiellen Inhalte umfassender Umweltverträglichkeitsprüfungen sind jedoch erst im Ansatz bekannt und noch zu erarbeiten. Das gilt auch für die Beratung einer Richtlinie dieser Art, die zur Zeit in Brüssel auf der Tagesordnung steht.
    Aber der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat mit seinem Nordsee-Gutachten Wege für eine solche Umweltverträglichkeitsprüfung gewiesen. Er hat an Hand dieses konkreten Falles „Nordsee" die notwendigen Fragestellungen aufgezeigt und uns Maßstäbe für Regelungen genannt. Das Gutachten beschränkt sich nämlich nicht auf eine ökologische Situationsbeschreibung und Prognose in bezug auf die Hohe See sondern geht auch auf die Zusammenhänge mit ökonomischen und sozialen Fragestellungen ein. Herr von Geldern, Sie haben ja das Beschäftigungsproblem aus Ihrer Sicht hier angesprochen. Das Gutachten zeigt die besonderen Probleme der industriellen Entwicklung der Küstenregionen auf, dies insbesondere am Beispiel von umweltintensiven Großbetrieben, die weitgehend rationalisiert sind und im übrigen, Herr von Geldern, relativ wenig Arbeitsplätze bieten. Vielleicht wäre es besser, sich einmal dort in den mittelständischen Bereich zu begeben.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Das ist falsch! Das habe ich auch gesagt! Fragen Sie einmal Herrn Schwenk!)

    Es werden also hohe Opfer auf Seiten der Ökologie
    gebracht. Man muß fragen, ob dem Erfolge auf der



    Bundesminister Baum
    ökonomischen Seite entsprechen. Ich frage mich insbesondere: Ist es nicht, wenn ein Großbetrieb, der auf der Suche nach Standorten wegen seiner Umweltauswirkungen von einem Land zum anderen ziehen mußte, schließlich gerade im Einwirkungsbereich dieser ökologisch höchst empfindlichen Region, der Nordsee-Region, sitzenbleibt, ein Beispiel der industriellen Entwicklung um jeden Preis, meine Damen und Herren?

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Ganz falsch!)

    Hier stellt sich die Frage nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel in der Tat in entgegengesetzter Richtung: Geht sie bisher in der Regel in Richtung des Verhältnisses von ökonomischem Aufwand zum ökologischen Nutzen, so gilt hier zu Recht die Frage: Rechtfertigt der ökonomische Gewinn in diesen Fällen eigentlich die ökologischen Opfer?

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Ist es richtig, in einem der ökologisch empfindlichsten Gebiete der Welt auch an Land industrielle Ballung zuzulassen, wo sich doch auf See schon einer der dichtesten Wirtschaftsräume der Welt befindet, meine Damen und Herren? Ich erinnere nur an die Verkehrsdichte. Es ist die größte Verkehrsdichte der Schiffahrt, die es in der Welt überhaupt gibt. Zwischen Dover und der Elbemündung ereignet sich etwa die Hälte aller Schiffskollisionen in der Welt.
    Wir müssen deshalb dahinkommen, künftig bereits in den frühesten Stadien der Planung mit derart weitgehenden Umweltkonsequenzen mit einer über die derzeitigen Fachprüfungen hinausgehenden, umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung zu arbeiten. Für die materiellen Inhalte dieser Prüfung gibt uns das Nordsee-Gutachten wertwolle Hinweise.
    Jetzt einige Konsequenzen für die praktische Politik der Bundesregierung. Wir werden unsere Gewässerschutzpolitik — die nationale wie die internationale — fortsetzen. Ich glaube, wir brauchen uns hier nicht zu verstecken. Wir haben im Inland bei dem nationalen Gewässerschutz eine Menge erreicht. Wir haben außerordentlich hohe Investitionen erbracht, nicht nur beim Rhein, sondern auch bei anderen Gewässern. Ich nenne nur eine Zahl: vor zehn Jahren waren nur 35 % unserer Bevölkerung an vollbiologische Kläranlagen angeschlossen, heute sind es bereits 70 % der Bevölkerung. Die Gewässergüte in der Bundesrepublik hat sich generell verbessert, insbesondere die des Rheins, wenn ich an den Sauerstoffgehalt und an andere Stoffe denke. Das heißt nicht, daß hier nicht noch Defizite sind, auch beim Rhein, wenn ich an die halogenisierten Kohlenwasserstoffe und anderes denke. Aber ich sage noch einmal: Alle, Bund und Länder, die Wirtschaft, die Gemeinden, alle, die investiert haben, die sich bemüht haben, brauchen sich nicht zu verstekken. Es ist in den letzten zehn Jahren im Gewässerschutz in der Bundesrepublik Deutschland eine Menge geschehen.
    Ich sage Ihnen auch folgendes. Das umstrittene Abwasserabgabengesetz — es sollte j a wieder etwas verwässert werden; im Bundestagswahlkampf spielte das eine Rolle, ich will den Streit gar nicht aufrühren, den ich mit einigen Oppositionsländern im Bundesrat gehabt habe — greift, und es muß auch greifen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Wir werden uns nicht beirren lassen, dieses Gesetz auch auszufüllen. Ich bin nach wie vor der Meinung, daß es keinen Anlaß gibt, über Härteklauseln Ausnahmen zu machen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Jedermann hatte rechtzeitig Gelegenheit, sich auf dieses Gesetz einzustellen. Wir wollen nicht diejenigen belohnen, die geschlafen haben. Die meisten haben sich nämlich auf dieses Gesetz eingerichtet.
    In der EG ist die Sache schwierig. Wir haben zwar ein Regelungswerk zum Gewässerschutz in der EG mühsam erarbeitet, aber es fehlen die Grenzwerte. Wir haben eine Richtlinie im Rat. die wir in mühseligen Beratungen vor uns her schieben. Das ist die Quecksilber-Richtlinie. Wenn wir sie verabschieden können, bedeutet dies den Durchbruch für alle anderen Stoffe. Es ist sozusagen die Musterrichtlinie. Hier gibt es unterschiedliche Gewässerschutzphilosophien — ich sage das offen — zwischen Großbritannien und Dänemark einerseits und den anderen Mitglieds-Ländern andererseits. Die Nordseeanlieger Großbritannien und Dänemark stellen eher auf die Gewässergüte ab und nicht auf die Emissionsnorm, also nicht auf die Einleiterkontrolle, wie wir uns das wünschen. Wir werden an diesem anderen Prinzip festhalten und versuchen nun einen Weg zu finden. Die nächste Ratstagung ist im November. Es wäre ein Trauerspiel, wenn es uns nicht gelänge, diese Quecksilber—Richtlinie zu verabschieden. Dann käme es wirklich zu einem Stillstand der Gewässerschutzpolitik der Gemeinschaft.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Wir haben uns mit der Einbringung von Abfällen in die Nordsee zu beschäftigen. Wir werden die Erlaubnisverfahren nach der Hohe-See-Einbringungsverordnung von 1977 weiterhin restriktiv handhaben. Die Klärschlammverklappung seitens der Bundesrepublik Deutschland ist seit dem 15. April 1981 in der Nordsee eingestellt. Die Dünnsäurebeseitigung auf der Hohen See läuft aus. Die sogenannte Bayer-Dünnsäure soll ab April 1982 nicht mehr in die See eingebracht werden. Die Dünnsäure aus der Titandioxid-Produktion soll ab 1984 nicht mehr eingebracht werden. Wir haben auch nicht vor — ich sage das aus aktuellem Anlaß, weil ich gleich mit dem Land Niedersachsen über Entsorgungsprobleme hoch-, schwach- und mittelradioaktiven Abfalls reden werde —, radioaktiven Abfall, wie andere Länder es tun, in die See einzubringen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Mit der Unterstützung der Bundesregierung wird zur Zeit ein Aktionsprogramm der EG zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen durchgeführt. Wir wollen eine stärkere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung, bei der Forschung und bei der Änderung geltender Entschädigungsvorschriften. Es gibt Vor-



    Bundesminister Baum
    schläge des Ministerrates. Allerdings gestatten Sie mir auch hierzu ein offenes Wort: es gibt Mitgliedstaaten mit Tankerinteressen, und diese Tankerinteressen haben wir bisher nicht überwinden können. Ich bedaure das.
    Es ist ein weiteres Problem zu nennen: Die Umweltüberwachung der Nordsee, Überwachung des Künstenvorfeldes der Nordsee durch die Vollzugsorgane des Bundes und der Länder muß intensiviert werden. Wir streben mit den Küstenländern ein gemeinsames Überwachungskonzept an und wollen in dieses Konzept nach Möglichkeit auch die Vollzugskräfte des Bundes, also Zoll und Bundesgrenzschutz, einbringen. Hinsichtlich angestrebter wissenschaftlicher Überwachung ist ein Bund-Länder-Meßprogramm in Arbeit. Hier ist also bereits etwas unternommen worden.
    Eine besondere Verantwortung trifft uns, meine ich, alle für den Schutz des Wattenmeers.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Ich möchte darauf hinweisen, daß im Bereich der Bundesrepublik Deutschland zwei Drittel des Wattenmeeres liegen, das überhaupt noch vorhanden ist. Sie wissen ja, daß Wattenmeer, einmal eingedeicht, auf alle Zeit verloren ist. Diese sehr wertvolle ökologische Situation ist nicht wiederherzustellen, wenn eine Eindeichung stattgefunden hat.
    Ich möchte sehr freimütig sagen, daß ich es nicht verstehen kann, wenn Wattenmeergebiete verloren werden, zur Landgewinnung eingedeicht werden, sei es zur industriellen Landgewinnung oder zur landwirtschaftlichen Landgewinnung. Das einzige, worüber man reden kann, ist der Schutz des Menschen, und hier würde ich den Maßstab so anlegen, daß man die Eindeichung nach Möglichkeit vermeidet, wenn der Schutz auf andere Weise herzustellen ist.

    (Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Das ist aber längst der Maßstab!)

    — Das ist in vieler Hinsicht der Maßstab.
    Ich konnte lange nicht alle aktuellen Fragen anschneiden. Ich wollte hier nur eine sehr globale Reaktion auf das zeigen, was im Gutachten steht und was ich heute hier gehört habe. Ich meine, daß wir uns darüber im klaren sein müssen, daß wir in der gegenwärtigen ökonomischen Situation — wir sprechen über Haushaltsdefizite — eine allgemeine Veränderung unserer Politik — der Ausgabenpolitik von Bund, Ländern und Gemeinden — vornehmen müssen, denn die ökonomischen Rahmenbedingungen haben sich wesentlich geändert. Es ist wichtig, daß wir uns einig sind, daß trotz dieser Veränderung der ökonomischen Rahmenbedingungen keine Abstriche am Umweltschutz gemacht werden.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Ich sehe hier in diesem Hause keine Bewegung dieser Art, aber ich sehe dies bei einigen Gruppen unserer Gesellschaft, wenn ich etwa an die letzte Stellungnahme des BDI denke. Ich möchte Sie wirklich bitten: Setzen wir konsequent diese Umweltpolitik
    fort, die in den letzten zehn Jahren hier gemacht worden ist!
    Die Bundesregierung — das möchte ich Ihnen hier noch einmal sagen — betrachtet die Umweltpolitik nicht als einen Schön-Wetter-Betrieb, für uns ist Umweltpolitik auch und gerade in Zeiten ökonomischer Knappheit eine Überlebensstrategie. Ich bedanke mich für alle Unterstützung, die ich heute hier mit dieser Politik vom Deutschen Bundestag erfahren habe.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jansen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günther Jansen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, daß dieses Thema in einer doch sehr grundsätzlichen Sachlichkeit behandelt wird. Ich glaube, auch sagen zu sollen: Wer Umweltprobleme oder diese speziellen Probleme der Nordsee durch Profilierung und Parteienstreit angehen würde, dem fehlt Verantwortungsbewußtsein und gesellschaftspolitischer Takt, weil ich meine, vernünftige Leute sollten einen Streit am Krankenbett vermeiden,

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    es sei denn, hier ist jemand unter uns, der glaubt, es handele sich um eine eingebildete Krankheit.
    Ich darf zitieren, was der Rat der Sachverständigen zu dieser Frage im Gutachten formuliert:
    Die Nordsee läßt nach dem derzeitigen Stand des Wissens noch keine großräumigen Schädigungen erkennen; geschädigt sind aber bereits Teile des Küstenmeeres und die Ästuarien,
    — also die Bereiche der Flußmündungen —
    weil sie übermäßig starken Belastungen ausgesetzt sind. Damit ist aber auch die Nordsee als Ganzes erheblich gefährdet.
    Diese Formulierung sagt zwei wichtige Dinge, die wir uns einmal vor Augen führen sollten.
    Erstens. Die Nordsee ist als Ganze erheblich gefährdet.
    Zweitens. Nach dem derzeitigen Stand des Wissens sind keine großräumigen Schädigungen der Nordsee zu erkennen.

    (Sick [CDU/CSU]: Was denn sonst?)

    Was heißt „nach dem derzeitigen Stand des Wissens"? Hier müssen wir uns doch fragen: Wissen wir eigentlich genug? Wissen wir, welche Substanzen jeweils für sich und darüber hinaus in unkontrolliert eintretenden Verbindungen welche Wirkungen haben? Wissen wir wirklich, wann Quecksilber, wann andere Gifte über die Tierwelt des Meeres und die Nahrungskette unwiderrufliche gesundheitliche Schäden bei den Menschen bewirken?

    (Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Ja, was wissen wir?)

    Es ist ja nicht nur die Elbe, für deren Fische ein Verzehrverbot ausgesprochen worden ist; es ist z. B.



    Jansen
    auch die irische See, wo die Verschmutzung durch die Engländer zu Fischkrankheiten geführt hat und deshalb Fanggründe aufgegeben wurden.
    Wenn die Nordseeanrainerstaaten oder die Europäische Gemeinschaft sich über die Schutzbedürftigkeit dieses Meeres unterhalten, ist nach wie vor festzustellen — und Herr Minister Baum hat das völlig zu Recht betont —, daß es unterschiedliche Gewässerphilosophien gibt. Insbesondere geht der Streit darum, ob ein konsequent immissionsbezogener Ansatz, der eine Überwachung der Folgen fordert, oder eine Verringerung Emissionen entsprechend dem Vorsorgeprinzip Anwendung finden soll. Über diese Frage oder über die vielschichtigen Gründe, die zur Schädigung der Nordsee führen, wie z. B. die Schiffahrt mit ihren Tankspülungen, die Abfallbeseitigung auf hoher See, die Schmutzeinbringung vom Lande aus oder die unnötigen Großeindeichungen, ließe sich unendlich viel sagen. Ich will das nicht tun, sondern ich möchte jeden Parlamentarier auffordern, das Nordsee-Gutachten gründlich zu lesen, auch wenn Interessenvertreter, ich weiß nicht aus welchem Lager, die verteilten Gutachten von den Tischen des Plenarsaals wieder eingesammelt haben — offensichtlich im Vertrauen auf ihre Immunität. Sie haben j a mitbekommen, wieviele Exemplare hier in den letzten Tagen plötzlich nicht mehr auf den Tischen lagen.
    Wer das Gutachten gelesen hat oder lesen wird, konnte oder wird feststellen, daß es neben wichtigen Fakten und Analysen offensichtlich nicht an Vorschriften fehlt, sondern daß das Problem nach wie vor der nicht ausreichend konsequente Vollzug dieser Vorschriften ist. Es gibt — und lassen Sie mich das ruhig einmal aufzählen, um dies deutlich zu machen — seit 1973 europäische Aktionsprogramme und mehrere Fortschreibungen. Es liegen Umweltgutachten von 1974, von 1978 und jetzt von 1980 vor. Wir kennen das Helsinki-Abkommen von 1974, die Pariser Konvention von 1974, die erst jetzt bei uns ratifiziert worden ist, die 3. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen und ihre Ergebnisse von 1980, die EG-Gewässerschutzrichtlinien von 1976, die London-Konvention, , die Oslo-Konvention, beide von 1972, das Wasserhaushaltsgesetz und das Abwasserabgabengesetz aus dem Jahre 1976. Und das ist noch lange nicht alles.
    Ob diese Vielschichtigkeit allerdings erforderlich bzw. wirkungsvoll ist, bleibt für mich sehr fraglich. Aber eines sollte Ihnen bei meiner Auflistung an den Jahreszahlen aufgefallen sein: Alle diese Regelungen oder auch nur Regelungsversuche sind unter der Zuständigkeit der jetzigen Regierung entstanden. Es gibt keine entsprechenden Umweltschutzaktivitäten aus Zeiten anderer Regierungen. Und es ist objektiv richtig, daß diese Bundesregierung im Vergleich zu den Regierungen aller anderen Anrainerstaaten der Nordsee am konsequentesten gehandelt hat.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Dabei hat sich das Bundesforschungsministerium
    — das will ich hier einmal ausdrücklich sagen — mit
    einer Vielzahl richtiger Forschungsaufträge besondere Verdienste erworben, und zwar über die Interessen der Bundesrepublik hinaus.
    Aber auch dieses bleibt natürlich relativ; denn unsere Forderungen auf Grund des Gutachtens müssen jetzt weitergehen. Es wird nicht möglich sein, schwere Kreislaufstörungen durch Handauflegen zu beseitigen. Wir sollten unsere Forderungen für die Behandlung des Nordsee-Gutachtens durch die Parlamente, die Fachausschüsse und die Regierungen im Bund und insbesondere in den norddeutschen Ländern formulieren, und ich will versuchen, einige Bereiche vorzuschlagen.
    Erstens. Unsere Gewässerschutzphilosophie muß sich ändern. Geschützt wird die Umwelt um ihrer selbst willen und weil wir Menschen Teil dieser Umwelt sind. Das gilt auch für die Nordsee.
    Zweitens. Es muß schrittweise, aber gezielt erreicht werden, daß eine Abwägung zwischen möglichen Schädigungen der Nordsee und der wirtschaftlichen Bedeutung einer Maßnahme, z. B. einer Abfallbeseitigungsart, nicht mehr stattfindet. Nur noch nachgewiesen unschädliche Einleitungen dürfen zulässig sein.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Drittens. Wir dürfen z. B. bei der Klärschlammbeseitigung die Ablagerungen nicht mehr von den Flüssen in die Nordsee und von der Nordsee in den Atlantik verlagern. Unser Konzept muß im Endergebnis sogar heißen, den Entwicklungsländern mit ihrer Industrialisierung auch Umweltschutztechnologien zu liefern, damit sie möglichst die Fehler vermeiden, die wir in den letzten hundert Jahren erst machen mußten, um ihre Folgen zu bemerken.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Viertens. Die Großschiffahrt mit ihrer Mineralöl- und Chemikalientransportkapazität und den großen Gefahren für das Öko-System — nicht nur der Wattenmeere — braucht zwar mehr Landradar, UKW-Seefunk und Lotsen im engen Revier wie der inneren Deutschen Bucht. Aber insbesondere braucht sie konsequente Vorschriften, daß Schiffe, die sich nicht über eine Tankerdatei überwachen lassen, und Tanker, die nicht bis zu einem festzulegenden Zeitpunkt doppelte Tankwandungen haben, europäische Häfen nicht mehr anlaufen dürfen.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Wir müssen dann aber auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, verhindern, daß neben Gefälligkeitsflaggen auch noch Gefälligkeitshäfen entstehen.

    (Beifall bei der SPD)

    Fünftens. Die industrielle Entwicklung des Küstenraums bedarf einer genauen Untersuchung und einer Orientierung auf Umweltverträglichkeit hin. Auf keinen Fall dürfen Küstenstandorte deshalb ein Vorteil sein, weil Industrieabfälle billig ins Meer geleitet werden können.
    Sechstens. Eindeichungen, die aus Gründen des Küstenschutzes zur Sicherung von Menschenleben nicht zwingend geboten sind, insbesondere großflä-



    Jansen
    chige Eindeichungen, sind nicht mehr vorzunehmen.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Deshalb sollte die Bundesregierung zukünftig keine Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Küstenschutz" für die das Wattenmeer zerstörende großflächige Vordeichung der Nordstrander Bucht mehr zur Verfügung stellen.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Die Bundesregierung sollte durch politische Einwirkungen auf das Land Schleswig-Holstein das Konzept einer Verstärkung der vorhandenen Deiche unterstützen bzw. unabdingbare neue Deichtrassen nur in direkter Nähe zu den bisherigen Deichen mitfinanzieren.

    (Zustimmung bei der SPD und der FDP)

    Wir müssen — damit möchte ich das aufgreifen, was Herr Minister Baum gesagt hat — nicht nur diese Forderung formulieren und sie prinzipiell für richtig ansehen und vom Vorsorgeprinzip reden, sondern wir müssen bei den Fakten, wo wir merken, was passiert, handeln. Wenn es darum geht, über Zuschüsse zu entscheiden, müssen Zuschüsse auch Mittel sein, politische Macht auszuüben.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Siebtens. Die Bundesregierung muß im EG-Bereich noch konsequenter vorgehen und z. B. verlangen, daß im Rahmen der EG-Gewässerschutzrichtlinien von 1976 endlich, nach über fünf Jahren, Grenzwerte — mindestens für die gefährlichsten Stoffe — auf sehr niedrigem Niveau festgelegt werden.
    Achtens. Viele Kompetenzen müssen reduziert, und, wo dieses nicht möglich ist, besser koordiniert werden, auch zwischen Bundesministerien. Dieses darf keine Personalfrage sein.
    Neuntens. Die Bundesregierung sollte den vier norddeutschen Ländern unverzüglich ihre konkrete Hilfe für eine Gesamtplanung zum Schutz der Nordsee und der damit im Zusammenhang stehenden strukturellen Entwicklung der Küsten anbieten.
    Zehntens. Es sollte zu einer gemeinsamen Planungsebene z. B. über Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und den norddeutschen Ländern kommen. Dabei ist aus meiner Sicht auch eine interparlamentarische Zusammenarbeit, z. B. über eine Art gemeinsamer Enquete-Kommission „Nordsee", zu prüfen.
    Elftens. Alle vorhandenen für die Nordsee geltenden Rechtsvorschriften und internationalen Vereinbarungen sollten zusammengefaßt werden. Die Durchführung von Genehmigungs- und Kontrollverfahren muß bei möglichst wenig Behörden liegen. Dasselbe gilt für die Bekämpfung von eventuellen Umweltkatastrophen, z. B. durch Tankerunfälle.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat 1980 das Nordsee-Gutachten vorgelegt. Der Tenor des Gutachtens lautet: Die Nordsee ist der Testfall für das Vorsorgeprinzip. Ein Jahr nach der Fertigstellung des Gutachtens gibt es noch kein Handlungskonzept, sondern nur Teilstellungnahmen. Vielleicht wäre mehr auch zuviel gefordert. Aber ich halte es für dringend erforderlich, daß wir jetzt nicht selbstbefriedigt auf eine Debatte sehen, sondern in die Handlung eintreten.
    Ich möchte über die anwesenden Bundestagsabgeordneten hinaus an die Kolleginnen und Kollegen, die jetzt in ihren Arbeitszimmern sitzen und das Nordsee-Gutachten durchlesen,

    (Heiterkeit)

    appellieren, dieses Thema ernst zu nehmen.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt einen Film mit dem Titel „Nordsee ist Mordsee". Er hat eine ganz andere Bedeutung. Wir sollten dafür sorgen, daß er diese andere Bedeutung behält.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Die soll er auch nicht haben!)