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ID0822801000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/228 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 228. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1980 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . 18521 A, 18564 B Abwicklung der Tagesordnung 18521 B, 18564 D Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 18521 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung einer rd. 78,5 ha großen Teilfläche des ehem. Flugplatzes Eschborn/Taunus an das Land Hessen — Drucksache 8/4346 — 18521 D Beratung der Ergänzung zum Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung einer 2 ha großen Teilfläche des bundeseigenen Geländes an der Dachauer Straße in München an den Freistaat Bayern — Drucksache 8/4351 — 18521 D Beratung der Sammelübersicht 73 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4235 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 74 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 14. Dezember 1976 bis 31. Mai 1980 eingegangenen Petitionen — Drucksache 8/4290 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 75 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4306 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 76 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4307 — Meininghaus SPD 18522 B Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP Asylrecht — Drucksachen 8/3753, 8/4278 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1980 Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Dregger, Dr. Stark (Nürtingen), Spranger, Dr. Laufs, Dr. George, Neuhaus, Biehle, Niegel, Dr. Wittmann (München), Dr. Jobst, Dr. Warnke, Regenspurger und der Fraktion der CDU/CSU Asylverfahren und Unterbringung der Asylbewerber — Drucksachen 8/4126, 8/4279 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und der FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens — Drucksache 8/4227 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksachen 8/4339, 8/4353 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Spranger, Dr. Wittmann (München), Dr. Bötsch, Regenspurger, Broll, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Laufs, Volmer, Wimmer (Mönchengladbach) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens — Drucksache 8/3402 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksachen 8/4339, 8/4353 — Dr. Dregger CDU/CSU 18524 D Dr. Penner SPD 18528 B Dr. Wendig FDP 18532 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18536 C Tandler, Staatsminister des Freistaates Bayern 18541 B Dr. Schnoor, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 18544 D Spranger CDU/CSU 15548 A Bühling SPD 18551 D Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 18553 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die deutsche Humanitäre Hilfe im Ausland 1965 bis 1977 — Drucksachen 8/2155, 8/4236 — Dr. Meinecke (Hamburg) SPD 18556 C Dr. Czaja CDU/CSU 18559 C Frau Schuchardt FDP 18561 A Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister AA 18563 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 gegen Geiselnahme — Drucksachen 8/4133, 8/4280, 8/4334 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/4297 — Frau Renger SPD 18565 D Graf Stauffenberg CDU/CSU 18565 D Schäfer (Mainz) FDP 18566 D Frau Dr. Hamm-Brücher, . Staatsminister AA 18567 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über Maßnahmen zur Rheumabekämpfung — Drucksachen 8/3625, 8/3693, 8/4298 — Frau Dr. Neumeister CDU/CSU . . . . 18569 A Frau Dr. Lepsius SPD 18571 B Spitzmüller FDP 18572 C Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . 18574 B Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Verbesserung der Hebammenausbildung — Drucksache 8/4313 — Jaunich SPD 18575 C Hasinger CDU/CSU 18576 B Eimer (Fürth) FDP 18577 B Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . . 18578 C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hasinger. Dr. Hammans, Frau Schleicher, Burger, Dr. Becker (Frankfurt), Frau Dr. Neumeister, Frau Karwatzki, Dr. Meyer zu Bentrup und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Hebammengesetzes — Drucksache 8/4356 — 18579 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Obereinkommen Nr. 150 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1978 über die Arbeitsverwaltung: Rolle, Aufgaben, Aufbau — Drucksache 8/4136 — Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1980 III Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4289 — 18579 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 8/3138 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4324 — 18579 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Budapester Vertrag vom 28. April 1977 über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren — Drucksache 8/3480 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4326 — 18580 A Nächste Sitzung 18580 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18581* A Anlage 2 Äußerung Bundeskanzlers Schmidt über das Bundesbauministerium SchrAnfr 2 27.06.80 Drs 08/4329 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw StMin Huonker BMK . . . . 18581* C Anlage 3 Hilfeleistungen für El Salvador SchrAnfr 209 27.06.80 Drs 08/4329 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 18581* C Anlage 4 Entwicklungshilfe für Peru in der Zeit von 1968 bis 1980 SchrAnfr 211 27.06.80 Drs 08/4329 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 18581* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1980 18521 228. Sitzung Bonn, den 2. Juli 1980 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 4. 7. Dr. Ahrens ** 4. 7. Dr. Aigner * 4. 7. Alber ** 4. 7. Dr. Bangemann * 3. 7. Frau von Bothmer ** 4. 7. Büchner (Speyer) ** 4. 7. Dr. Evers ** 4. 7. Fellermaier *• 4. 7. Flämig ** 4. 7. Frau Dr. Focke * 4. 7. Friedrich (Würzburg) * 4. 7. Dr. Fuchs * 4. 7. Genscher 2. 7. Dr. Geßner ** 4. 7. von Hassel * 4. 7. Dr. Holtz ** 4. 7. Hoppe 4. 7. Kittelmann ** 4. 7. Dr. Klepsch * 4. 7. Dr. Kreile 2. 7. Kühbacher 4. 7. Lagershausen ** 4. 7. Lange * 2. 7. Lenzer ** 4. 7. Lücker * 4. 7. Luster * 4. 7. Dr. Mende ** 4. 7. Dr. Müller ** 4. 7. Dr. Pfennig * 4. 7. Reddemann ** 4. 7. Roth 2. 7. Scheffler ** 4. 7. Frau Schleicher * 4. 7. Schmitz (Baesweiler) 2. 7. Dr. Schwencke (Nienburg) * 4. 7. Seefeld * 4. 7. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 4. 7. Dr. Sprung 4. 7. Ueberhorst ** 4. 7. Dr. Vohrer ** 4.. 7. Walkhoff 4. 7. Frau Dr. Walz * 4. 7. Wawrzik * 2. 7. Weber (Heidelberg) 4. 7. Wischnewski 3. 7. Zebisch ** 4. 7. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Staatsministers Huonker auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4329 Frage B 2): Trifft die Meldung der Zeitung „Welt am Sonntag" vom 22. Juni zu, Bundeskanzler Schmidt habe das Bundesbauministerium einen „Sauhaufen" genannt und die Koalitionsparteien hätten sich darauf verständigt, das Bundesbauministerium aufzulösen? Die Meldung der Zeitung „Welt am Sonntag" vom 22. Juni 1980 trifft nicht zu. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage B 209): Wird die Bundesregierung in der Europäischen Gemeinschaft darauf hinwirken, daß diese, nachdem sie in diesem Jahr ihr Hilfsprogramm für Nicaragua um mehr als 50 Prozent erhöht hat, auch dem Nachbarstaat El Salvador, dessen Regierung sich mit aller Kraft um soziale Reformen und die Vermeidung eines blutigen Bürgerkriegs bemüht, vergleichbare Hilfeleistungen zukommen läßt? Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung in El Salvador mit großer Aufmerksamkeit und Sorge. Angesichts der nach wie vor undurchsichtigen Lage können Entwicklungshilfemaßnahmen zur Zeit nicht durchgeführt werden; insbesondere ist die Sicherheit ausländischer Fachkräfte nicht gewährleistet. Sobald die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der deutschen bilateralen Entwicklungshilfe gegeben sind - insbesondere für Maßnahmen, die der notleidenden Bevölkerung unmittelbar zugute kommen -, wird die Bundesregierung auch Hilfeleistungen der Europäischen Gemeinschaft an El Salvador befürworten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage B 211): Wieviel Entwicklungshilfe hat die Bundesregierung Peru in der Zeit vom Amtsantritt des Generals Velasco Avarado 1968 bis zum Amtsantritt der neugewählten Regierung 1980 gewährt, und wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich den Erfolg dieser aus dem üblichen Rahmen fallenden Hilfsmaßnahmen? Von Anfang 1969 bis Ende 1979 ist Peru Entwicklungshilfe in Höhe von insgesamt 645,5 Millionen DM zugesagt worden. Die Auszahlungen im gleichen Zeitraum belaufen sich auf 296,8 Millionen DM. Die deutsche Hilfe konnte in diesem vom Potential her besonders entwicklungsfähigen Land wichtige Impulse geben und Engpässe beseitigen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Willfried Penner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Dregger hat auf eine „Spiegel"-Meldung Bezug genommen, bei der der Kanzler beteiligt gewesen sein soll. Ich weiß nicht, woher der „Spiegel" seine Meldungen bezieht.

    (Dr. Dregger [CDU/CSU]: Wie sonst auch! — Zurufe von der CDU/CSU: Nicht von uns!)

    Ich weiß nur eins: daß der Bundeskanzler nicht alles, was über ihn fälschlich berichtet wird, auch dementieren kann; dann hätte er viel zu tun.

    (Dr. Dregger [CDU/CSU]: Dafür hat er doch ein Presseamt! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU — Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Hat er es denn nicht gesagt?)

    Herr Dregger, Sie haben weiter eine Bemerkung aufgegriffen, aus der hervorging, daß die kommunistischen Regime die Leute aus ihren Ländern trieben und da unsere Schwierigkeiten herrührten. Herr Kollge Dregger, man merkt, daß Sie wenig im Innenausschuß sind und daß Sie sich die Zahlen wenig angesehen haben. Die Hauptschwierigkeiten, auf die ich gleich noch zu sprechen kommen werde, rühren daher, daß es die Leute in der Türkei nicht hält. Die jüngsten Zahlen weisen darauf hin, daß
    Türken zu 60 % das Asylantenkontingent von heute ausmachen,

    (Zurufe von der CDU/CSU: Das hat er gesagt!)

    und das Regime in der Türkei kann man derzeit nun wahrlich nicht als kommunistisch bezeichnen.

    (Wehner [SPD]: Ein rechtskommunistisches! — Heiterkeit bei der SPD)

    — Herr Kollege Wehner --

    (Wehner [SPD]: Es muß ein „System" geschaffen werden!)

    — Ja, das ist eine verräterische Formulierung.

    (Wehner [SPD]: Ja! — Zurufe von der CDU/ CSU)

    Herr Kollege Dregger, Sie haben eine Bemerkung von mir aufgegriffen und haben in der Ihnen eigenen liebenswürdig erscheinenden Art gesagt, ich hätte die Stirn gehabt, Sammellager als rechtswidrig zu bezeichnen. Ich habe dazu folgendes zu sagen: Wenn Sie sich die Größenordnungen der Sammellager ansehen und wenn Sie bedenken, daß viele Hunderte, wahrscheinlich über tausend Menschen jahrelang in solchen Sammellagern leben müssen, dann, meine ich, ist meine Bewertung, dieses sei rechtswidrig, nicht zu hoch gegriffen.

    (Dr. Dregger [CDU/CSU]: Warum führen Sie es dann jetzt ein?)

    — Herr Kollege Dregger, Ihnen ist ein Irrtum unterlaufen, und ich erlaube mir, in einem vierten Punkt darauf hinzuweisen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ist die Regierungsvorlage rechtswidrig?)

    Sie haben gesagt, wir hätten in unserem Gesetzentwurf eine Kombination von Anerkennungs- und Abschiebeverfahren aufgegriffen. Das ist falsch. Wir haben es für richtig gehalten, den ausländerrechtlichen und den asylrechtlichen Teil zu einem Verfahren zu bündeln. Das ist etwas anderes, als wenn man, wie Sie es für richtig halten, den anerkennungsrechtlichen Teil mit dem abschieberechtlichen Teil kombiniert.

    (Dr. Dregger [CDU/CSU]: Das war aber sehr schwach! Das glaubt Ihnen keiner! — Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Worin besteht denn der Unterschied?)

    Ich komme jetzt zu dem, was ich geschlossen vortragen möchte. Die Großen Anfragen der Koalitionsfraktionen und der Opposition, die Gesetzesinitiativen von CDU und CSU --

    (Zurufe von der CDU/CSU — Wehner [SPD]: Sie kommen doch sowieso noch dran! Quäken Sie doch nicht herum! — Dr. Dregger [CDU/CSU]: Sie sind doch ein Oberquäker! — Wehner [SPD]: Das ist doch ein Parlament und nicht so ein Haufen! — Dr. Dregger [CDU/CSU]: Ein Oberquäker des Parlaments! Und Sie haben doch keine Zensuren zu erteilen! — Weitere Zurufe und Gegenrufe)




    Dr. Penner
    — Herr Präsident, habe ich das Wort?


Rede von Dr. Richard von Weizsäcker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie darum, Ihre Aufmerksamkeit dem Redner zuzuwenden und die Unterhaltungen, die Sie untereinander führen wollen, lieber außerhalb des Saales zu führen.

(Zurufe von der CDU/CSU: Sehr gut!) Dr. Penner (SPD): Ich bedanke mich sehr.

Die Großen Anfragen der Koalitionsfraktionen und der Opposition und die Gesetzesinitiativen von CDU/CSU sowie SPD und FDP haben über allem Trennenden eines gemeinsam. Es ist sehr viel von „Asyl" die Rede, ohne daß es in der Sache ums Asyl, präziser: ums Asylrecht, geht, denn keiner will den verfassungsrechtlich garantierten Schutz vor politischer Verfolgung in Frage stellen. Auch die rigorosesten Überlegungen gehen nicht so weit, das Asylrecht überhaupt abzuschaffen.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: So ist es!)

Daß es Stimmen nicht nur aus der Politik — und zwar ernst zu nehmende — gibt, die die verfassungsmäßige Verankerung des Asylrechts für fragwürdig halten, ändert daran nichts. Auf die Frage, ob es gegenwärtig hilft, mit den derzeitigen Schwierigkeiten fertig zu werden, wird — von den prinzipiellen Bedenken gegen Verfassungsänderungen ganz zu schweigen — an anderer Stelle zurückzukommen sein.
Trotzdem kann kein Zweifel daran bestehen, daß das freiheitliche Asylrecht der Bundesrepublik Deutschland vor, ja in einer ernsten Bewährungsprobe steht. Jahr für Jahr steigt die Zahl der Ausländer — übrigens auch aus entlegeneren Gebieten der Erde —, die legal oder illegal in unser Land kommen, die sich auf den Anspruch auf Schutz vor politischer Verfolgung berufen und die damit einen längeren Aufenthalt in der Bundesrepublik erreichen, an. Sie haben durchweg triftige Gründe, zu uns zu kommen, die Eritreer ebenso wie die Menschen aus Bangladesch, die Türken ebenso wie die Pakistani und die Inder, um nur einige Volksgruppen zu nennen. Hunger und tägliche Sorge um die Erfüllung elementarster Lebensbedürfnisse treiben diese bedauernswerten Menschen aus ihren Ländern, aus ihrer Heimat, ja, aus ihrem Kulturkreis zu uns, wo sie sich wenigstens auf Zeit Erleichterung und Linderung der Not erhoffen.
Allein in diesem Jahr kann mit insgesamt 150 000 Asylsuchenden gerechnet werden, nachdem es im Jahre 1973 erst knapp 5 600 waren und von 1953 bis Ende April 1980 alles in allem 230 000 Menschen in der Bundesrepublik politisches Asyl begehrt haben.
Politische Verfolgung im Sinne unseres Asylrechts können die meisten nicht glaubhaft machen. Die von der Bundesregierung vorgelegten Zahlen schließen jeden Zweifel daran aus. Sind wirtschaftliche und finanzielle Anziehungskraft der Bundesrepublik durchweg das Motiv, das eigene Land zu verlassen und zu uns zu kommen, so ist das Asylrecht das Vehikel für das gewünschte Ziel, einen
längeren Aufenthalt hier zu erreichen. Ohne den Ernst der Lage dieser Menschen zu übersehen und ihre bitteren Nöte geringzuachten, kann man wohl mit Recht festhalten, daß sie sich im wesentlichen deshalb auf das Asylrecht berufen, weil es mit seinen komplizierten Verfahrenswegen der erfolgversprechende Weg ist, hier einen längeren Aufenthalt zu erreichen.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU]: So ist das!)

Das Asylrecht ist meist der einzige Weg, um in unserem Land länger als drei Monate leben zu können. Ein restriktives Aufenthaltsrecht ist eine der Hauptursachen für den Asylmißbrauch; der ökonomische Anreiz sind freie Arbeitsplätze in ganzen Wirtschaftsbereichen.
Ich bin der Meinung, daß auch jedes andere Recht — und sei es noch so fernliegend und der Sache nach . abwegig — beansprucht würde, wenn damit nur der zeitweilige Aufenthalt und ein, wenn auch nur befristetes Freisein von Sorge ums tägliche Brot und Not erreicht werden könnte. Der für diese Gruppen von Menschen immer wieder gehörte Begriff „Scheinasylant" — Herr Kollege Dregger, Sie haben ihn heute auch wieder verwandt — und „Wirtschaftsflüchtling" mag als Verwaltungschiffre seine Zwecke erfüllen — Einzelschicksale und -tragödien lassen ihn leicht zu Formeln des Zynismus und der Kälte gerinnen.
Die Zahlen geben darüber Auskunft Deutlich seit dem Jahre 1977, in Ansätzen möglicherweise schon um die Jahreswende 1973/1974 haben sich die Zahlen der Asylantem in einem Umfang nach oben verändert, die eine Auseinandersetzung und Begegnung aller Beteiligten und Betroffenen herausfordern. Es hat wohl keiner Grund, auf den anderen pharisäerhaft oder beckmesserisch mit dem Finger zu zeigen. Aber es mußte und muß doch bedrücken, daß die zehn bis fünfzehn Millionen Flüchtlinge in der Welt in der Diskussion so gut wie nicht berücksichtigt worden sind und damit auch mitmenschliche, Grenzen überschreitende und Völker übergreifende Solidarität unangesprochen geblieben ist.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wer vertreibt sie denn?)

Es muß schon mehr als nachdenklich stimmen, daß die Situation anderer Länder, die mit riesigen Flüchtlingszahlen belastet sind und sich in schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen befinden, uns so gut wie keine Zurückhaltung in der Auseinandersetzung mit den Problemen auferlegt — von Beschämung bei der Formulierung und Anmeldung von Forderungen ganz zu schweigen. Manchmal, so habe ich den Eindruck, ist beim Hin und Her um „Scheinasylanten" und „Wirtschaftsflüchtlinge", um „Rechtsmißbrauch" und „Verfahrenszüge", um „Verfassung" und „Rechtstaat" ganz einfach vergessen worden, daß auch wir, die Deutschen, nach dem Zweiten Weltkrieg auf Hilfe anderer angewiesen waren — und das noch von denen, deren Land wir mit Krieg überzogen hatten. Ist es denn so vermessen, dabei an Dankesschuld zu denken, die sich auch an anderen als unseren damaligen Wohl-



Dr. Penner
tätern erfüllen kann, z. B. an denjenigen, die es jetzt aus bitterster Not zu uns zieht?
Natürlich muß man sich dabei selbst in die Pflicht einbeziehen. Die Verantwortung muß von möglichst vielen Schultern getragen werden. Es geht auch nicht an, daß der eine die sittlichen Ansprüche nur formuliert und der andere sie zu erfüllen hat. So gesehen, ist auch nichts dagegen einzuwenden, daß besonders die Gemeinden, aber auch die Bundesländer sich zu Wort melden und gehört werden wollen.
Umgekehrt ist es ebenso unverständlich, wenn die gleichen Leute, die über die Flut der Asylbewerber klagen, aus aktuellem Anlaß dann die Grenzen für Flüchtlinge öffnen wollen, ihr humanitäres Engagement die Öffentlichkeit umgehend wissen lassen und dabei mit Fleiß übersehen, daß sie ungewollt oder kalkuliert dazu beitragen, das Weltflüchtlingsproblem in seiner bedrückenden Vielschichtigkeit zu verschleiern und damit wieder, zumindest vorübergehend, vergessen zu machen — bis zum .nächsten Mal.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist aber eine komische Argumentation!)

Die Probleme der Asylbewerber sind nicht dadurch zu lösen, daß die Bundesrepublik Deutschland ihre Grenzen öffnet oder den Aufenthalt von Ausländern hier noch leichter möglich machen würde.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Die Bundesrepublik ist kein Einwanderungsland. Sie wird in den nächsten Jahren genug daran zu tun haben, die Arbeitnehmer und deren Familien aus den Staaten der Europäischen Gemeinschaft, für die ja Freizügigkeit verbrieft ist, zu integrieren, soweit sie das wünschen, und Familienzusammenführungen zu ermöglichen, auch wenn die Betroffenen sich nicht direkt auf Rechte der EG berufen können. Diese Schwierigkeiten werden nicht geringer, eher größer, sobald die EG durch Beitritt weiterer Staaten ergänzt werden sollte. Schließlich sind für nicht wenige Ausländer die Unterschiede in Kultur und Zivilisation oft unüberwindbare Sperren für ein Einleben hier. Nicht zu vermeiden sind häufig Spannungen sowohl mit einheimischen als auch mit den zum Teil aus verschiedenen Erdteilen stammenden Volksgruppen.
All diese Faktoren würden zwangsläufig das soziale Klima in der Bundesrepublik Deutschland unerträglich belasten. Nein, dies ware keine Lösung.
Es war deshalb einleuchtend und wohl auch richtig, daß die Bundesregierung — aber nicht nur sie — sich daran machte, dem Mißbrauch, den ein mehrjähriges Asylverfahren eröffnete, entgegenzutreten. Die Bemühungen galten und gelten dabei vorrangig der Straffung des Verfahrens und nicht etwa dem Asylrecht selbst — mit Recht, wie ich meine; denn die Voraussetzung, ein längeres Verbleiben hier durchzusetzen, war und ist ein weitgefächerter Instanzenzug, der erst abgeschlossen sein muß, ehe hier ein Ausländer abgeschoben werden darf.
Der Bericht des Bundesministers des Innern vom April 1978 läßt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Es kann nicht angehen, daß solche Verfahren
sich jahrelang hinziehen und dies so bleibt. Der Beschleunigung und Straffung des Verfahrens in der Verwaltung und bei Gericht dienten die beiden Gesetzesnovellen aus dem Jahre 1978. Wir wollen gar nicht verschweigen, daß diese Rechtsänderungen der Opposition noch nicht weitgehend genug erschienen sind. Andererseits ist nicht bestreitbar, daß diese Verfahrensänderungen als sehr einschneidend empfunden werden müssen, der Wegfall der Widerspruchsmöglichkeit im Verwaltungsverfahren ebenso wie der Ausschluß der Berufung, also der zweiten gerichtlichen Tatsacheninstanz in offensichtlich unbegründeten Fällen.
Sie haben auch das Verfahren gestrafft. Nach den jüngsten Zahlen gibt es in ca. 60 % der Fälle in Asylsachen nicht mehr die Berufung. Mittelfristig wird es sich auch auswirken, daß seit Januar 1980 statt des bis dahin allein zuständigen Verwaltungsgerichts Ansbach auch andere Verwaltungsgerichte Asylsachen bearbeiten dürfen.
Wir wissen heute, daß diese gesetzlichen Instrumentarien aus dem Jahre 1978 für die derzeitigen Probleme nicht reichen. Ebenso gewiß ist aber auch, daß der Druck ohne die Türken — sie machen nach den jüngsten Zahlen über 60 % der Asylbewerber aus — nicht entfernt' so groß wäre, wie er ist. Aber gerade bei den Türken müssen wir außenpolitische Besonderheiten mit einbeziehen.
Wir können bei einer Wertung nicht übersehen, daß das springflutartige Anwachsen der Zahl der Asylbewerber so nicht vorhersehbar gewesen ist. Die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen kennen die Probleme. Sie stellen sich den Fragen und machen Vorschläge zur Lösung.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Der Innenminister kennt sie noch nicht!)

Die Opposition hält sie für unzulänglich und lehnt sie auch aus anderen Gründen ab. Das ist ihr gutes Recht Aber so untauglich, wie es die Opposition sagt, sind die Überlegungen der Koalition wohl nicht. Der Bundesrat, in seiner Mehrheit eher der Opposition verbunden, hat sich da wesentlich zurückhaltender geäußert.
Im übrigen glaube ich nicht, daß wir in allen Punkten unüberbrückbar unterschiedliche Standpunkte haben. Das haben die eingehenden, detaillierten Beratungen im Fachausschuß bewiesen.
Allerdings — das möchte ich in aller Klarheit sagen — lehnen wir Gesetze, die Regelungsbedürftiges und rechtliche Freizonen zusammenwalzen können, ab. Daß eine Neigung zu solcher Art von Gesetzesmacherei bei der Opposition besteht, wird sie seit ihren zahllosen Antiterror-Initiativen gar nicht bestreiten können.

(Zuruf von der CDU/CSU)

Die Initiativen der Bundesregierung — dazu ist sicher auch der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zu rechnen, der an entsprechende Überlegungen der Bundesregierung anknüpft — beschränken sich nicht auf Änderungen des Verwaltungsverfahrens und des Gerichtsverfahrens. Wir halten das für



Dr. Penner
richtig. Die begleitenden Maßnahmen sind für die Lösung der Probleme wichtig, sehr wichtig sogar. Gleichzeitig wissen wir, daß im Rahmen dieses Sofortprogramms nicht alles geregelt werden kann. Deshalb gehen wir davon aus, daß an dieser komplizierten Materie weitergearbeitet werden muß.
Meine Damen und Herren, wir begrüßen es, daß auch die Außenpolitik einen Beitrag zur Lösung der Schwierigkeiten leistet. Die Visumspflicht für Personen aus Ländern, die den Hauptteil von Zuwanderern ausmachen, ist mehr als ein bloßes Signal. Umgehungsmöglichkeiten gibt es, ja. Wo gibt es das nicht? Aber die Entscheidung halten ;wir für richtig. Für genauso wichtig halten wir Aufklärungsaktionen im Ausland, damit den sogenannten Schleppern erschwert wird, Menschen durch Trug und Lug in unser Land zu schleusen.
Von den Maßnahmen, die dem sozialen Sektor im weitesten Sinne zugerechnet werden müssen, ist die befristete Versagung der Arbeitserlaubnis die am weitesten gehende. Damit soll ein wesentlicher materieller Anreiz unmöglich gemacht werden. Das Abgleiten in den Schwarzen Markt soll dadurch verhindert werden, daß der illegal beschäftigende Arbeitgeber nunmehr — anders als früher — grundsätzlich die Kosten der Abschiebung für den illegal Beschäftigten zu tragen haben wird. Sicher wird die befristete Beschäftigungssperre zusätzliche Belastungen der Sozialhilfe mit sich bringen. Mittelfristig ist jedoch eine Kostenentlastung zu erwarten, zumal im Kontext mit den anderen Maßnahmen.
Wir halten es weiter für richtig, daß die Sozialhilfe künftig weitgehend in der Form der Sachleistung gewährt werden soll und damit von Bargeldleistungen abgesehen wird. Dies kann aber nur wirksam werden, wenn der betroffene Personenkreis in größeren Quoten an einem Ort untergebracht ist. Über die Vorschrift des § 4 unseres Gesetzentwurfs wird dies klargestellt.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ist auf den 31. Dezember 1983 befristet. Es ist also ein Zeitgesetz.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Seltsam!)

Ohne neuen gesetzgeberischen Akt träte das Gesetz zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Damit wird deutlich gemacht, daß neue Regelungen im Zusammenhang mit möglichen weiteren Entscheidungen auf der Grundlage der Arbeiten der Bund-LänderGruppe nötig werden können. Umgekehrt könnten manche Neuerungen entbehrlich werden, wenn die aktuellen Schwierigkeiten des Asylrechts behoben sind.
Der Entwurf sieht im einzelnen folgende Anderungen vor: Die Anerkennungsausschüsse — bisher mit 3 Personen besetzt — entfallen. Ihre Aufgaben werden von einzelnen Bediensteten wahrgenommen. An die Stelle der Ausschußentscheidung tritt also die Einzelentscheidung.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Mit welcher Qualifikation arbeiten denn die?)

— Kommt jetzt. — Diese Tätigkeit wird von Beamten des höheren oder gehobenen Dienstes oder Angestellten mit vergleichbarem Status wahrgenommen.

(Spranger [CDU/CSU]: Das steht nirgendwo! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Wo steht denn das?)

Mutmaßungen der Opposition, Herr Kollege Spranger, nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen seien auch Angehörige anderer dienstleistender Berufsgruppen berufen — in einer Erklärung bei Ihnen war von „Putzfrauen und Pförtnern" die Rede —,

(Konrad [SPD]: Sehr geschmackvoll!)

sind ebenso abwegig wie töricht. Die Arbeit der Anerkennungsbehörde bleibt weisungsfrei. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung zum Schutz gegen sachfremde Einflüsse. Zur Unterstützung der Bediensteten werden Justitiariate eingerichtet, bei denen sich die Entscheidungsträger Rat einholen können.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Eine seltsame Konstruktion, einmalig!)

— Herr Kollege Stark, Sie werden sicherlich nicht um Rat gefragt werden. —

(Erneuter Zuruf des Abg. Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU])

Der Antragsteller wird gesetzlich zu verstärkter Mitwirkung in seinem Verfahren verpflichtet. Das Bundesamt kann dem Antragsteller künftig eine Frist setzen, innerhalb derer er bestimmte Erklärungen beibringen muß. Läßt er die Frist fruchtlos verstreichen, ohne daß er dies entschuldigen kann, darf das Bundesamt auf Grund des bis dahin feststehenden Tatsachenstoffs entscheiden. Der Antragsteller wird mit seinem Vorbringen nur für das Verwaltungsverfahren ausgeschlossen. Das Gericht kann ihn allerdings erneut und auch für das Gerichtsverfahren ausschließen.

(Dr. Jentsch [Wiesbaden] [CDU/CSU]: Das ist damit nur eine Verlagerung!)

Diese Regelung ist notwendig. Wesentliche Verzögerungen der Asylverfahren gehen darauf zurück, daß die Antragsteller nicht bereit sind, in der gebotenen Weise mitzuwirken.
Die Pflicht des Gerichts allerdings, von Amts wegen den Sachverhalt aufzuklären, bleibt weiter bestehen. Künftig werden der asyl- und aufenthaltsrechtliche Teil des gerichtlichen Verfahrens verbunden. Bisher konnte der Antragsteller sein Ziel zunächst asylrechtlich, dann aufenthaltsrechtlich mit all den möglichen Rechtszügen nacheinander verfolgen. Die künftige Parallelisierung beider Verfahren kann nach unserer Einschätzung zum Straffen und Kürzen beitragen, und zwar ohne daß die rechtsstaatliche Qualität darunter zu leiden hätte.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Na!)

Meine Damen und Herren, nun noch ein paar Bemerkungen zu Vorstellungen der Opposition:
Die Opposition möchte im Asylverfahren die Berufung ausschließen, und zwar generell. Wir haben dagegen prinzipiell Bedenken. Für die offensichtlich



Dr. Penner
unbegründeten Fälle ist die Berufung schon nach geltendem Recht versperrt. Wir halten dies für eine angemessene Antwort auf Fälle des Mißbrauchs. Alle anderen Fallgruppen sind eben nicht auf der Hand liegend entscheidungsreif und sollten deshalb auch für die zweite Tatsacheninstanz zugänglich sein. Daß das geltende Recht mit seiner Verengung der Berufungsmöglichkeit greift, zeigen die Zahlen. Ich weise nochmals darauf hin, daß in jüngster Zeit bis zu 60 % der Fälle als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden sind und nicht mehr mit der Berufung angefochten werden können.
Wir leugnen eine zusätzliche Beschleunigung nicht, wenn die Berufung generell ausgeschlossen wird, müssen jedoch darauf hinweisen, daß auch nach den Vorstellungen der Opposition das Bundesverwaltungsgericht mit offensichtlich unbegründeten Fällen befaßt werden kann.
In der Sache haben wir große Bedenken, die Berufung bei einem verfassungsmäßig garantierten Recht, wie es das Asylrecht ist, generell abzuschneiden.
Die Opposition möchte stärker als bisher die Grenzbehörden in die Verantwortung bei Asylverfahren einbeziehen. Wir halten das von der Interessenlage der Opposition her für begreiflich, möchten aber davon absehen, den Grenzbeamten mit Entscheidungskompetenzen zu belasten, denen er nicht gewachsen sein könnte. Wir halten es für besser und richtiger, wenn es in den Grundzügen bei der bisherigen Regelung bleibt
Die Opposition fordert unverdrossen — so auch heute — Sammellager des Bundes für Asylbewerber, und nur vordergründig geht es dabei um die Frage, die zwischen Bund und Ländern strittig ist, ob der Bund nur eine sogenannte Bestimmungskompetenz habe, die im Benehmen mit den Ländern herzustellen wäre, oder ob er auch für die Errichtung zuständig wäre. In einem Fall wäre wohl der Bund, sonst wären die Länder kostenpflichtig.
Wir halten die bestehenden Möglichkeiten, die Gemeinschaftsunterkünfte für Ausländer erlauben, für ausreichend.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU]: Was ist eigentlich der Unterschied?)

— Bundessammellager bewerten wir skeptisch. Bei den anzunehmenden Größenordnungen solcher Lager, Herr Kollege Lenz — tausend und mehr Personen sollen in solchen Lagern untergebracht werden —, dürften schwere soziale Konflikte, zumal zwischen Personen verschiedener ethnischer Herkunft, vorprogrammiert sein, ganz abgesehen davon, daß solche Anlagen kurzfristig kaum durchsetzbar wären. Gerade die Länder kennen die Schwierigkeiten hierbei sehr genau und hautnah. Wir halten die gemeinsame Unterbringung in überschaubaren Einheiten für angemessener.
Die Opposition möchte das Schlepperwesen besser bekämpfen als bisher und schlägt die Schaffung eines neuen Straftatbestandes vor. Wir halten diesen Vorschlag für untauglich. Die Schlepper machen
sich durchweg heute schon nach anderen, mit höherer Strafe bedrohten Tatbeständen strafbar.

(Spranger [CDU/CSU]: Das stimmt nicht!)

— Herr Kollege Spranger, die Einsicht dafür ist Ihnen offensichtlich versperrt. — Die eigentlichen Probleme liegen in Beweisschwierigkeiten. Das kann auch der Vorschlag der Opposition nicht beheben. Ganz im Gegenteil, die Beweisschwierigkeiten dürften eher vergrößert werden.

(Zuruf des Abg. Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU])

Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen.
Erstens. Die Sozialdemokraten halten an dem grundgesetzlich abgesicherten Asylrecht fest

(Spranger [CDU/CSU]: Wie lange noch!l)

Die momentanen Schwierigkeiten haben verschiedene Gründe. Einer der Gründe ist das reich gegliederte und daher langwierige Verfahren. Soweit es das rein gerichtliche Verfahren angeht, dürften die Möglichkeiten zur Straffung weitestgehend erschöpft sein. Der Schaffung von immer mehr Kammern sind Grenzen gesetzt, auch deswegen, weil es so viele sachkundige Richter überhaupt nicht gibt In Übereinstimmung mit dem Hohen Flüchtlingskommissar kann das Institut der sofortigen Vollziehung in geeigneten Fällen nicht aus der Diskussion bleiben.
Zweitens. Das deutsche Asylrecht hält jedem internationalen Vergleich stand. In keinem Land der Erde ist das Asylrecht als subjektiv öffentliches Recht als Anspruch ausgeformt. Die Möglichkeiten der Überprüfung von Entscheidungen zuständiger Behörden gibt es nirgendwo sonst Das gilt auch für die begleitenden Sozialmaßnahmen.
Drittens. Eine zügigere Abwicklung der Asylverfahren liegt nicht nur im innerstaatlichen Interesse. Auch wenn man die brennenden Alltagssorgen der Betroffenen richtig würdigt, können lange Verfahren und eine sich daran anschließende Abschiebung inhuman sein.
Viertens. Die Asylantenprobleme sind ohne die Hilfe der Sozial-, der Außen- und der Entwicklungspolitik nicht lösbar. Die Entwicklungspolitik kann und muß dazu beitragen, daß der Hunger die Menschen nicht aus ihren Heimatländern treibt
Fünftens. Wir wissen, daß die Arbeit an den Asylproblemen nicht zu Ende ist Das Ergebnis der BundLänder-Arbeitsgruppe bietet brauchbare Grundlagen für weitere mögliche Entscheidungen. Auch für die Prüfung anderer Vorschläge sind wir offen.
Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard von Weizsäcker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Wendig.