Rede von
Horst
Jaunich
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Im Gegensatz zu manchem Abgeordneten der Union wollen wir niemandem vorschreiben, wieviel Kinder er zu zeugen und aufzuziehen hat.
Das sollte wohl doch die freie Entscheidung der Partner sein.
Insofern trauen wir den Familien in der Tat mehr zu, als Sie das tun; denn wir setzen bei ihnen den freien Willen und die freie Entscheidung voraus. Alle Ihre Diskriminierungsreden zu diesem Thema werden nichts daran ändern.
Eine letzte Feststellung zu Ihren Bemerkungen, Herr Kollege Höpfinger. Sie haben hier offensichtlich als letzter Redner der Unionsparteien innerhalb dieser Debattenrunde gesprochen. Auch Sie haben die Chance versäumt, uns einmal zu sagen, wie denn die Vorstellungen der Union in der Rentenfrage für die Zeit nach 1984 sind. Auch Sie haben hier keinerlei Andeutung gemacht, wohin, in welche Richtung die Reise gehen soll. Sie haben an dem einen und dem anderen herumgemäkelt, aber einen Weg haben Sie hier nicht aufgezeigt.
Lassen Sie mich zum Schluß noch ein paar Sätze zu der Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" sagen. Wir wollen im Rahmen dieser Debatte in zweiter und dritter Lesung die Aufstockung ihres Kapitals hier beschließen. Dieser Gesetzentwurf ist in den zuständigen Ausschüssen dankenswerterweise zügig beraten und dem Parlament heute unverändert zur Beschlußfassung zugeleitet worden.
— Einvernehmlich, natürlich! Nur, von Ihnen habe
ich dazu im Laufe dieser Debatte nichts gehört. —
Der Gesetzentwurf sieht vor, daß Leistungen angehoben und finanziell abgesichert werden. Immer wieder werden wir an die Vorgeschichte dieses Vorfalls erinnert. Dies muß uns Mahnung für unsere politische Arbeit auf den verschiedensten Feldern der Gesundheitspolitik sein. Wir haben unsere Beiträge geleistet in der Hoffnung, daß uns eine solche Katastrophe, die zu einem solchen Handeln zwingt, nicht noch einmal erreichen wird.
Wir sollten uns heute nicht weiter damit aufhalten, daß der Stiftung wegen der verzögerten Zahlungen eines Treuhänders erhebliche Zinsverluste entstanden sind; die Tatsachen sind bekannt. Wir müssen nunmehr unseren Bundesanteil aufstocken, damit die Leistungen an die Begünstigten gesichert bleiben. Die wegen Contergan-Schäden behinderten Mitbürger — es handelt sich ja heute nicht mehr um Kinder, sonder weitgehendst um Erwachsene — erhalten im übrigen auch alle die Leistungen, z. B. nach dem Reha-Angleichungsgesetz und dem Schwerbehindertengesetz, die auch den übrigen Behinderten zustehen. Durch zahlreiche Reformgesetze haben wir seit 1969 auch die Situation aller behinderten Kinder — unabhängig von der Art und unabhängig von der Ursache ihrer Behinderung — wesentlich verbessert. Diesen Weg gilt es fortzusetzen.
Wir werden diesem Gesetzentwurf betreffend die Aufstockung der Mittel für die Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" zustimmen.