Vielen Dank, Herr Präsident. Das hat die Opposition immer ganz gern. Sie glaubt, sie kann dann die Redner der Koalition auseinanderbringen. Wir werden da weitermachen, wo wir aufgehört haben.
Ich war bei der Anpassung des Bedarfsplans und will bei dieser Gelegenheit auf folgendes hinweisen — hier unterscheiden wir uns auch in der Bewertung —: Für uns ist es wichtig, daß bei diesem Bedarfsplan, der alle fünf Jahre von uns verändert wird, die Orientierung an den wirtschaftlichen Notwendigkeiten, aber insbesondere auch an den geänderten Wertvorstellungen der Bürger erfolgt. Die Schwerpunkte, die ich dabei nur aufzeigen will, sind die Beseitigung von Unfallschwerpunkten, die Minderung der Umweltbeeinträchtigungen, die Förderung von strukturschwachen Gebieten und die Vermeidung von Parallelinvestitionen. Da dies hier noch nicht entsprechend zum Ausdruck gekommen ist, will ich darauf hinweisen, daß dabei selbstverständlich auch der Bereich der Wasserstraßen gemeint ist. Wir freuen uns jedenfalls darüber, daß hier neuere Erkenntnisse eingezogen sind, daß wir uns in Zukunft solche Parallelinvestitionen nicht mehr leisten wollen.
Zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 1980 will ich — um Ihnen, Herr Kollege Schulte, zu widersprechen, wir befänden uns hier etwa in einer Investitionskrise — gern darauf hinweisen, daß sich die neuen Wertvorstellungen der Bürger immerhin auch in diesem Bundesverkehrswegeplan dadurch niedergeschlagen haben, daß die Deutsche Bundesbahn, von der hier heute schon soviel die Rede war, statt mit 16,4 % von 1971 bis 1980 künftig mit 29,1 % gefördert werden wird, während ein deutlicher Rückgang beim Bundesfernstraßenbau zugleich auch den Qualitätsunterschied zum hinter uns liegenden Zeitraum ausweist.
— Ja, sicher, das wissen wir ja. Wir wissen aber auch, was bis 1969 im Bereich der Bundesbahn geschehen ist. Wer hat denn der Bundesbahn damals ihre wichtigen Investitionen wie etwa die gesamte Elektrifizierung des Streckennetzes bezahlt? Dafür haben Sie, die Sie bis dahin regiert haben, der Bundesbahn Schuldenaufnahmen zugemutet.
Das zahlt sie nämlich heute noch ab, Herr Lemmrich. Das wissen Sie doch ganz genau.
Sie sind doch im Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn und müßten es wissen.
— Sie wissen doch ganz genau, wer das bezahlt
hat. .
Zu den Neu- und Ausbaustrecken der Deutschen Bundesbahn will ich nur darauf hinweisen, daß wir uns hier in einer schlimmen Situation befinden. Dies ist mehrfach angeklungen. Der Realisierungsablauf dessen, was vorgesehen ist, ist gestört. Eine Aussage über Baufortführungen ist in vielen Fällen nicht möglich. Erschwernisse in weiten Bereichen durch massive Widersprüche stehen uns ins Haus. Dies gilt auch für die Planung des Ausbaus der Rangierbahnhöfe, beispielsweise für MünchenNord. Wir wissen, wie notwendig diese Maßnahmen sind. Sie sollen der Leistungsverbesserung der Bundesbahn und ihrer Kapazitätserweiterung dienen.
15280 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1979
Curdt
Alles, was dazu bisher gesagt worden ist, kann man ja nur unterstreichen.
Ich will hier aber auch — da Herr Kollege Schulte meinte, es dürfe dazu notfalls auch von den Abgeordneten etwas gesagt werden — gerne darauf hinweisen, daß wir hier im Parlament Aussagen über die Bundesbahn machen können, daß die Kollegen des Parlaments sie dann aber auch in der Argumentation vor Ort umsetzen müssen, nämlich dort, wo sie in ihren Wahlkreisen Bürgerinitiativen und sonstigen Gruppierungen gegenüberstehen und wo jene große Tendenz der Hinwendung zur Bundesbahn oftmals nicht durchgehalten wird.
Herr Kollege Schröder, Sie haben offensichtlich den, ich will ruhig einmal sagen: dankenswerten Versuch unternommen, mit Ihrer Arbeitsgruppe „Verkehr" ein Konzept vorzulegen, wie man der Bundesbahn helfen könnte. Das ist aber nicht einmal von Ihren eigenen Kollegen für diskussionswert befunden worden und in die Ausschußarbeit nicht eingegangen.
Das tut mir sehr leid. Wir hätten Ihnen das in der Diskussion gerne um die Ohren geschlagen. Das haben aber Ihre Kollegen mitleidsvoll verhindert.
Ich will gerne darauf hinweisen, daß wir, was die Unfälle von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr angeht — wir hatten ja im letzten Jahr Anlaß, uns damit zu befassen —, eine Kleine Anfrage eingereicht haben, die erbracht hat, daß fast die Hälfte der entsprechenden Bundesmittel für die Verkehrserziehung von Kindern und Jugendlichen aufgewandt wird.
Nun zu einem Änderungsantrag, den sie hier eingebracht haben. Wir wissen, daß dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat 6 Millionen DM zufließen werden. Ihr Änderungsantrag fängt aber genau in dem Punkte an, Herr Dr. Schulte, wo Sie glaubten die Bundesregierung kritisieren zu müssen, da sie schon 300 Millionen DM und weitere 150 Millionen. DM, zusammen 450 Millionen DM, für den Bundesfernstraßenbau hat hergeben müssen. Sie wollen dort weitere 2 Millionen DM herausstreichen, um über einen Änderungsantrag dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat weitere Mittel zufließen zu lassen. Ich will dabei nur darauf hinweisen, daß allein die Beteiligung des Bundesministeriums an dem Programm „Kind und Verkehr" des Deutschen Verkehrssicherheitsrates weitere 1,37 Millionen DM beinhaltet, und zwar über die 6 Millionen DM hinaus, die ohnehin bereitgestellt sind. Sie können von uns nicht erwarten, daß wir einem solchen Antrag stattgeben, noch dazu in einer zweiten und dritten
Lesung des Haushaltsentwurfes. Der wird natürlich abgelehnt.
Die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes steht noch vor uns. Wir wollen nur darauf hinweisen, daß auch hier wesentliche Erfordernisse wie Beseitigung des Verkehrslärms und Schutz der Bürger vor ihm, die Beseitigung der Parkraumnot durch Schaffung von Parkmöglichkeiten, insbesondere für Anwohner und für Behinderte, aber auch die Staff e-lung von Parkgebühren wie auch vorübergehende Maßnahmen für weitere Forschungen in diesem Bereich wichtige Punkte für uns sind, die wir verwirklichen wollen.
Dieses Gesetz wird sicherlich auch kritisch beurteilt werden, denn es geht u. a. auch um die Neuregelung von Parkgebühren, um die Einrichtung von gebührenpflichtigen Parkplätzen und auch um Parkplätze für besondere Gruppen. Dies führt natürlich dazu, daß dem ansonsten privilegierten Bürger Parkraum zur allgemeinen Nutzung entzogen wird. Wir sagen aber ganz eindeutig: Sei es drum, wir haben auch für die benachteiligten Gruppen in unserer Gesellschaft zu sorgen!
Die Änderung des Personenbeförderungsgesetzes sei nur kurz in Ihre Erinnerung gerufen, meine Damen und Herren, weil Sie immer der Meinung sind, es geschehe absolut nichts im Bereich der Verkehrspolitik. Wir haben das Erfordernis der fachlichen Eignung für den Omnibusverkehr und den Sachkundenachweis beim Taxi- und Mietwagenverkehrsunternehmer eingeführt.
Die Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes hat für uns zwei wesentliche Dinge gebracht: Der Handel mit Güterfernverkehrsgenehmigungen konnte unterbunden werden, und — da dies hier im Hinblick auf internationale Verkehrspolitik kritisiert worden ist — es war für uns eine Freude, dabei mitwirken zu können, daß dem Bundesverkehrsminister Unterstützung in seiner Haltung zuteil wurde, keine Kontingentserhöhungen vorzunehmen.
Zum Verkehrslärmschutzgesetz, Herr Kollege Schulte, nur einige wenige Bemerkungen. Sie meinen, es handle sich um einen Torso, der von der Bundesregierung eingebracht worden ist. Wir können dazu zunächst einmal feststellen: Es war der Bundesregierung zu danken, daß sie überhaupt den Mut hatte, angesichts einer festgefaßten Meinung auf Länderebene, was diese Dinge angeht, mit ihrem Entwurf zunächst einmal so vorzugehen. Daß wir ihn positiv verändert haben, ist sicherlich einer breiten Meinungsbildung im gesamten Ausschuß zuzuschreiben. Ich will aber darauf hinweisen, daß insbesondere die Einbeziehung der Landes- und Kommunalstraßen und das Absenken der Grenzwerte finanzielle Belastungen nicht nur für den Bund, sondern insbesondere auch für die Gemeinden und für die Bürger mit sich bringen wird. Wir sind ja mit der Beratung dieses Gesetzentwurfes noch nicht am Ende. Uns wäre wohler dabei, wir könnten schon heute das Verursacherprinzip einführen. Wir sind leider noch
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nicht so weit, weil wir auch wissen, daß noch einige Zeit ins Land gehen muß, um die technischen Dinge zu bewältigen. Aber ich habe den Mut, schon heute zu sagen: Es handelt sich bei diesem Gesetz um ein Gesetz, das für die Zukunft gemacht wird, und ich hoffe, daß die Beurteilung durch den Bürger dazu führt, daß wir alle, die wir dieses Gesetz ja wollen, mit ihm einen Einstieg in eine neue, umweltfreundlichere und dem Bürger angemessene Verkehrspolitik finden.