Nein, jetzt würde ich gern fortfahren.
Herr Kollege Blüm, Sie haben zwar nicht heute — weil Sie wußten, daß Sie mit uns zusammentreffen würden —, aber in den letzten Monaten in der Offentlichkeit immer wieder den Eindruck zu erwekken versucht, als seien die Zuschüsse des Bundes an die Sozialversicherung insgesamt zurückgegangen. Es hat zwar Strukturveränderungen innerhalb dieser Zuschüsse gegeben. Aber Sie müssen sich einmal klarmachen, was es bedeutet, daß von den rund 48 Milliarden DM, die der Sozialhaushalt des Bundes für 1980 umfaßt, rund 31 Milliarden DM Zuschüsse an die Sozialversicherung sind. Das ist ein Betrag, der fast doppelt so hochliegt wie der gesamte Etat des Bundesarbeitsministeriums im Jahre 1969.
Ich will hiermit deutlich machen, daß all das, was Sie über Zuschüsse, über die Gesamtentwicklung der Sozialpolitik und über Ausgaben im Zusammenhang mit der sozialen Sicherung erklärt haben, durch die Zahlen des Haushaltes, mit denen wir es hier zu tun haben, nicht gedeckt ist. Ehe Sie sich mit den Vokabeln „Betrug" und „Demontage" an die Koalition wenden, haben Sie doch — so denke ich jedenfalls — zunächst selbst kritische Fragen im Hinblick auf Ihre eigenen Vorstellungen über die Zukunft der Rentenversicherung und der sozialen Sicherung zu stellen. Es gibt einige — z. B. den Herrn Kollegen Blüm —, die eine Erhöhung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung fordern, und dann gibt es den, der letztlich entscheidet, und dieser heißt nicht Blüm, sondern Strauß. Herr Strauß aber hat gesagt, daß die Staatsquote auf 40 % gesenkt werden soll. Angesichts dieses Sachverhalts müssen Sie sich mit der Frage auseinandersetzen — daran können Sie sich nicht vorbeidrücken —, wie sich eine solche Senkung der Staatsquote auf das Gesamtsystem der sozialen Sicherung auswirken würde.
Eine Zeitung, die unverdächtig ist, besondere Sympathien für uns zu besitzen, hat darüber geschrieben — ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten —:
Die Durchsetzung einer Staatsquote von 40 % verlangt nicht nur politischen Mut; sie ist zur Zeit ohne den Bruch von Versprechen nicht möglich. Beispielsweise wäre die versprochene Rückkehr zur dynamischen Rentenformel unvereinbar mit dem vorgegebenen Ziel. Eine Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung, wie sie das Verfassungsgericht vom Gesetzge-
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ber bis 1984 verlangt, wäre ebenfalls nicht finanzierbar.
Das ist mehr als eine deutliche Antwort auf Strauß und eine Herausforderung an die Union, endlich nicht nur Thesen, sondern ein konkretes Konzept für die Entwicklung der Rentenversicherung
in den 80er Jahren vorzulegen. Ein solches Konzept haben Sie nicht. Uber allgemeine Thesen, daß die bruttolohnbezogene Rente wiederhergestellt werden soll, daß die Renten angepaßt werden sollen, daß auf der anderen Seite die Hinterbliebenenversorgung neu geordnet werden soll und die finanzpolitischen Grundlagen sichergestellt werden müssen, kann man sich schnell einigen, jedenfalls in den Grundzügen. Die Frage ist aber, mit welchen Mitteln und auf welchen Wegen das bewerkstelligt werden soll.
Ich finde es bemerkenswert, wie hier mit einer Vorlage der SPD umgegangen worden ist, nämlich mit dem Kommissionsbericht über die Zukunft der Rentenversicherung. Er ist nach meiner Meinung die umfassendste, ehrlichste, sauberste Vorlage zu den Problemen der Rentenpolitik und der Sozialversicherung in den 80er Jahren, die sich heute auf dem politischen Markt befindet.
Damit wird von einer politischen Routine abgewichen, von der auch wir in den vergangenen Jahren in mancherlei Zusammenhängen nicht frei waren. Unser Bericht weicht deshalb davon ab, weil darauf verzichtet worden ist, nur Thesen aufzustellen. Wir wissen doch alle, wie sonst verfahren wird: Es werden Thesen aufgestellt, auf das Allervorteilhafteste von allen Seiten beleuchtet, wobei aber die Widerhaken und die Probleme, die mit diesen Thesen verbunden sind, möglichst hinter semantischem Lack versteckt werden.
Dies hat zu einer öffentlichen Reaktion geführt, die die Parteien selbstkritisch machen muß. Die öffentliche Reaktion darauf war, wir sollten mehr argumentieren und nicht manipulieren. Wir sollten ehrlicher sein. Dem Bürger sei es durchaus zuzumuten, daß man ihm auch Probleme und Schwierigkeiten einer Sache erklärt. Das haben wir nun gemacht. In jedem einzelnen Punkt des Leistungsrechts und der Finanzgrundlagen haben wir mehrere Varianten — aus der öffentlichen Diskussion und aus unserem eigenen Nachdenken kommend — dokumentiert und haben beschrieben, wo die Vorzüge, aber auch die Probleme liegen. Damit haben wir im Grunde genommen auf diesem schwierigen, aber auch wichtigen Felde eine ehrliche Diskusion eröffnet. Damit wurde ein Anspruch gesetzt, dem sich — davon bin ich überzeugt — auf Dauer keine andere politische Kraft in diesem Lande entziehen kann.
Nun werden wir — das ist hier schon in einer Zwischenbemerkung deutlich geworden — in unserer
Partei und mit der Öffentlichkeit, d. h. mit den Betroffenen, den Rentnern und den Gewerkschaften, die Vor- und Nachteile in allen Bereichen, angefangen bei der Besteuerung über den Krankenversiche- rungsbeitrag bis hin zur Hinterbliebenenversorgung, diskutieren, insofern ist es unredlich, uns pauschal zu unterstellen, Herr Kollege Blüm, wir konzentrierten uns auf die Besteuerung der Renten. Ich habe mich zu einem sehr frühen Zeitpunkt kritisch zu den Besteuerungsproblemen geäußert. Auf dem Parteitag der SPD haben wir in Anwesenheit der Presse offen diskutiert, was bei einer Besteuerung der Renten kritisch zu bedenken ist, und zwar hinsichtlich der Auswirkungen auf den einzelnen, auf die Sozialversicherungsträger und auf den sozialökonomischen Kreislauf. Das ist öffentlich gemacht worden und findet zunehmend öffentliches Interesse. Nachdem der Schock einseitiger Berichterstattung vorüber ist, setzt eine interessante und differenzierte Betrachtung in den Medien und eine bemerkenswerte Diskussion mit den Betroffenen ein. Die aus dieser Diskussion erwachsenden Ergebnisse — also nicht von oben den Menschen aufgestülpt, sondern mit den Betroffenen zusammen entwickelt — halten besser als Ihre feuilletonistischen Thesen, Herr Kollege Blüm.
Sie sagten in diesem Zusammenhang ein Wort, das mich sehr getroffen hat. Dem Sinne nach hieß es bei Ihnen, es sei nicht gerechtfertigt und könne keinesfalls verantwortet werden, den allgemeinen Wohlstand auszurufen. Das haben Sie überflüssigerweise an unsere Adresse gerichtet. Das hätten Sie aber an die Adresse vieler in Ihren eigenen Reihen richten sollen! Wir reden nicht undifferenziert von allgemeinem Wohlstand. Wir kennen die sozialen Probleme unseres Landes. Im Zusammenhang mit den von Ihnen zitierten Verhältnissen bestimmter Gruppen von Rentnerinnen und Rentnern möchte ich Ihnen aus meiner Erfahrung von zwei Jahrzehnten Bundestagsarbeit dafür einige Beispiele nennen.
Das erste Beispiel: Als wir zusammen mit Ernst Schellenberg in den 50er und 60er Jahren die Frage aufgeworfen haben, ob nicht auch die Selbständigen ein Recht hätten, an der solidarischen Sicherung im Rahmen der Rentenversicherung teilzunehmen, wurden wir damals — ich kann das nicht anders bezeichnen; Herr Kollege Barzel, Sie haben es miterlebt — von diesem Podium als die „Apostel des Wohlfahrtsstaates" heruntergeputzt, als solche hingestellt, die den Menschen ein allumfassendes System überstülpen wollten. Das Wort vom „omnipotenten Staat" ging der CDU/CSU damals genauso wie heute das Wort von dem „Filzlatschenimperialismus" über die Lippen. Das also ist die Erfahrung: Ein beachtlicher Teil unzulänglicher Renten in dieser Gesellschaft ist auf die mangelnde Bereitschaft der damals Regierenden zurückzuführen, auch den Selbständigen mit kleinem Einkommen den Zugang zur sozialen Sicherheit zu öffnen.
Ich komme zum zweiten Beispiel, Herr Kollege Blüm. Als ich mir erlaubt hatte, entgegen dem damaligen Zeitgeist von diesem Podium in den 60er Jah-
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ren ein Wort über Mindestsicherung und Grundsicherung zu sagen, wurde ich als einer verdächtigt, der nichts anderes im Auge habe als die Schaffung einer Einheitsversicherung. Heute. wissen wir — an manchen Stellen haben wir es sogar schon gemeinsam praktiziert, Sie mußten insofern Ihre früheren Auffassungen revidieren —, daß es ohne Mindestsicherungen für Menschen nicht geht, wenn man nicht unzulängliche Renten beklagen will.
—Sicher haben wir das gemacht. Aber wie lange hat das gedauert? Es dauerte nahezu zehn Jahre, und das geschah auch erst, nachdem sich die Regierungsverhältnisse geändert hatten.
Dann haben wir als ersten Schritt durchsetzen können, daß diejenigen, die viele Jahre gearbeitet haben,
aber eine unzulängliche Rente bekommen, weil ihr Verdienst früher unter dem allgemeinen Einkommensniveau gelegen hat, ihre Rente wenigstens in der Höhe erhalten, als hätten sie mindestens den Durchschnitt der Arbeitsverdienste erworben. Ich will Ihnen nur sagen: bitte weniger Selbstgerechtigkeit, Herr Kollege Blüm, und mehr selbstkritische Rückbesinnung auf die Positionen,
die die Union gerade im Blick auf Konsequenzen für niedrige Renten in den 50er und 60er Jahren im Deutschen Bundestag eingenommen hat.
Damit komme ich zur Frage niedriger Löhne. Herr Kollege Blüm, aus Ihren Reihen wurde die Neue Soziale Frage aufgeworfen, allerdings mit einer, wie ich meine, sehr hinterhältigen Variante, indem nämlich gesagt wurde, die Gewerkschaften kümmerten sich nicht um die Menschen am Rande der Gesellschaft. Um Gottes willen, wenn nicht durch die Solidarität der Arbeiterbewegung Alterssicherung und viele andere soziale Leistungen geschaffen worden wären, wie denn eigentlich sonst?!
Als die „Neue Soziale Frage" aufgeworfen wurde, wurde darin auch der Hinweis auf niedrige Arbeitsverdienste einbezogen. Wenige Monate später habe ich dann eine Studie aus dem Konrad-AdenauerHaus gelesen, von Geißler verfaßt oder verantwortet, in der eine „Analyse" stand, nach der die zu „hohen Löhne" der Hilfsarbeiter zur Arbeitslosigkeit unter den Ungelernten in dieser Gesellschaft geführt hätten. Wenn man sich einmal fragt, wo bei niedrigen und unzulänglichen Einkommen Ursache und Wirkung liegen, wird deutlich, daß man zu ganz anderen Ergebnissen kommt, als Sie sie in Ihrem Debattenbeitrag ausgearbeitet haben.
Zum Schluß noch zwei Anmerkungen zur Arbeitsmarktpolitik, und zwar zu zwei wichtigen Bereichen, nämlich zu dem, was im arbeitsmarktpolitischen Jargon der „Einstieg" in das und der „Ausstieg" aus dem Arbeitsleben genannt wird. Einstieg bedeutet, daß die Frage beantwortet werden muß, wie es mit den Bildungsvoraussetzungen und mit der Berufsqualifikation steht, die der Arbeitsaufnahme vorausgehen. Bei allem, was heute von der Union mit ätzender Rhetorik über die Bildungspolitik gesagt worden ist, ist ein bedeutsamer Sachverhalt völlig aus den Augen geraten, daß wir es nämlich ermöglicht haben, durch die Politik der Öffnung des Bildungswesens und der Vermehrung der Bildungsangebote Ergebnisse zu erreichen, deren Bedeutung und Gewicht für die Arbeitsmarktpolitik und die Wirtschaft erst in den 80er Jahren voll bewußt werden.
Ich darf Sie an eine Erfahrung erinnern, die mich seinerzeit sehr bedrückt hat: Als ich 1974 mein Amt als Bildungsminister übernahm, stellte ich an Hand der Verlaufsstatistiken der Generationen und des Bildungswesens fest, daß noch in der Hochkonjunktur die Bildungsangebote rückläufig waren. Die Lehrstellen gingen zurück, der Numerus clausus nahm zu. Diesem rückläufigen Bildungsangebot stand die Tatsache gegenüber, daß spätestens ab der zweiten Hälfte der 70er Jahre geburtenstarke Jahrgänge in die Zeit der Berufsqualifikation und des späteren Arbeitslebens eintreten würden. Die Frage war: Wie kann man das, was sich da Anfang der 70er Jahre nahezu festgefressen hatte, Numerus clausus und Rückgang von Lehrstellen, aufbrechen? Wenn ich an die Auseinandersetzungen zurückdenke, die wir damals führen mußten, um eine Trendwende, um den Abbau des Numerus clausus, um die Kurskorrektur in der Berufsbildung zu erreichen, dann muß ich Ihnen sagen, auch auf diesem Felde stünde der Union weniger Selbstgerechtigkeit und mehr selbstkritische Rückschau wohl zu Gesicht.
Von diesem Podium herab ist zum Abbau des Numerus clausus erklärt worden, dies sei „Rattenfängerei”. Heute sagen selbst konservativ eingestimmte Professoren, daß dieser Prozeß an den Hochschulen nicht zu einem alles überwuchernden „Studentenberg" geführt habe, eher zu einem „Maulwurfshügel".
Im ganzen zeigt sich — und insofern ist die ätzende Kritik der Union ungerechtfertigt —, daß die Bundesrepublik in den vergangenen Jahren mehr als viele andere Industrieländer die Angebote für berufsqualifizierende Ausbildung — von den Lehrstellen über die Fachschulen bis zu den Hochschulen und Universitäten — vermehrt hat. Deutlich wird auch, daß überall dort, wo eine solche Entwicklung an konservativen Hürden gescheitert ist — das läßt sich an der Erfahrung einiger europäischer Länder ablesen—, Jugendarbeitslosigkeit zugenommen hat und in den 80er Jahren angesichts neuer Technologien Integrationsprobleme am Arbeitsmarkt zunehmen werden.
Bei allen — manchmal den einen oder den anderen
auch herausfordernden — Begleiterscheinungen einer solchen Expansion des Bildungswesens, eines
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solchen enormen Ausbaus der Bildungsinstitutionen darf man allerdings nicht aus den Augen verlieren, was es bedeutet, daß bei uns rund 60 bis 65% eines Jahrgangs eine berufsqualifizierende Ausbildung in der Berufsbildung oder in Fachschulen und rund 20 % eine Ausbildung an Fachhochschulen und Hochschulen erhalten. Das wird einem vollends deutlich, wenn man sich ein anderes Land vor Augen führt, in dem 701)/0 der Jugendlichen nach Verlassen der allgemeinbildenden Pflichtschulen kein berufsqualifizierendes Angebot mehr erhalten.
Deshalb bedrückt es mich — das will ich offen sagen —, daß mit denselben Tricks, mit demselben Gezerre, wie wir es in den vergangen Jahren bei der Öffnung des Bildungswesens und der Vermehrung der Bildungsangebote erlebt haben, nunmehr vorerst wiederum von der Union in der Bund-LänderKommission die Bildungsplanung für die 80er Jahre zu Fall gebracht worden ist. Die Fortschreibung des Bildungsgesamtplans für das neue Jahrzehnt wäre im Grunde genommen eine hervorragende Aufgabe der deutschen Politik gewesen. Sie könnte bedeuten, den Betroffenen — den Jugendlichen, den Eltern, den im Bildungswesen Tätigen — begründete Hoffnung darauf zu machen, daß angesichts eines enorm ausgebauten Bildungswesens und begrenzterer Jahrgangsstärken die Möglichkeit bestünde, von der Berufsausbildung bis hin zur Weiterbildung zu qualitativen, zu inhaltlichen Verbesserungen zu kommen. Daß diese große Chance in der Grauzone zwischen Bund und Ländern vertan worden ist, daß wir die 70er Jahre ohne einen Ausblick auf die großen Chancen und Hoffnungen des kommenden Jahrzehnts beschließen, empfinde ich, meine Damen und Herren, bedrückend.
Eine letzte Bemerkung zum Übergang aus dem Arbeitsleben in die Rente, also in die spätere soziale Sicherung: Wir haben in den 70er Jahren mit der Einführung der flexiblen Altersgrenze einen wichtigen Schritt getan. Aber meine Meinung ist: Dabei können wir nicht stehenbleiben.
Die Probleme haben heute an Gewicht und Bedeutung gewonnen. Das Zusammentreffen jüngerer und älterer geburtenstarker Jahrgänge im Arbeitsleben, die Auswirkungen der Mikroelektronik auf die Dienstleistungsberufe und auch die ständig wachsende Zahl älterer Arbeitsloser müssen uns veranlassen, einen Übergang aus dem Arbeitsleben in die soziale Sicherung zu finden, der gleitender, der flexibler, der sanfter, ja, der — so darf ich es nennen — menschlicher ist.
Damit meine ich, daß wir uns einer Politik zuwenden, die an die Stelle der wachsenden Gefahr der Arbeitslosigkeit im letzten Abschnitt des Arbeitslebens die Humanisierung der Arbeitsbedingungen setzt. Dazu ist — dessen bin ich mir wohl bewußt — ein Zusammenspiel von Tarifpolitik und Staatspolitik erforderlich.
Eine letzte Bemerkung, Kollege Blüm: Das mit dem Feuilleton erhalte ich aufrecht; denn so allgemein und so alle Ressentiments aus der Ecke kehrend und gegen die Arbeiterbewegung und ihre Forderungen wendend kann und darf man hier nicht auftreten, wenn man gleichzeitig meint, für die arbeitenden Menschen zu sprechen.
Um das deutlich zu machen und zur Sprache zu bringen, habe ich mich gemeldet.