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    Plenarprotokoll 8/186 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 186. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Adams und Sick 14611A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3067 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrstrafgesetzes — Drucksache 8/3067 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Möller, Dr. Pinger, Dr. Stercken und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/2282 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . . 14611 C Coppik SPD 14613A Kleinert FDP 14614 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 14615A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) — Drucksache 8/3319 — Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 14616 C Dr. Hammans CDU/CSU 14619 C Fiebig SPD 14621 A Spitzmüller FDP 14623A Dr. Riesenhuber CDU/CSU 14624 B Konrad SPD 14626 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 14628B Dr. Gruhl, fraktionslos 14629 C Baum, Bundesminister BMI 14631 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 — Drucksache 8/3056 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/3343 — Dr. Narjes CDU/CSU 14634 D Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 14635 D Zywietz FDP 14637 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 14638 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht zum Ersten Eherechtsreformgesetz — Drucksache 8/3338 — in Verbindung mit Beratung der Ubersicht 12 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/3316 — Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU . . . 14640B Dürr SPD 14640 D Kleinert FDP 14641 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Zimmermann, Spranger, Gerlach (Obernau), Berger (Herne), Biechele, Hartmann, Dr. Bötsch, Regenspurger, Broll, Dr. Laufs, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Langguth, Sick, Krey, Kiechele, Schwarz, Gerster (Mainz), Dr. Wittmann (München), Dr. Kunz (Weiden), Dr. Ritz, Röhner, Neuhaus, Dr. Jobst, Dr. Jenninger, Engelsberger, Dr. Schneider, Graf Huyn, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Waigel, Gerstein und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waffenrechts — Drucksache 8/3259 — Spranger CDU/CSU 14642 A Pensky SPD 14643 C Dr. Wendig FDP 14645 C von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 14646 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes — Drucksache 8/3292 — 14648 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Dr. Abelein, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Gradl, Graf Huyn, Straßmeir, Schmöle, Dr. Hennig und der Fraktion der CDU/CSU Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in der DDR — Anwendung des am 3. Januar 1976 in Kraft getretenen Menschenrechtspakts der Vereinten Nationen —— Drucksachen 8/2503, 8/3188 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Dr. Abelein, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Gradl, Graf Huyn, Straßmeir, Schmöle, Dr. Hennig und der Fraktion der CDU/CSU Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes sowie bürgerliche und politische Rechte in der DDR — Anwendung des am 23. März 1976 in Kraft getretenen Menschenrechtspakts der Vereinten Nationen —— Drucksachen 8/2504, 8/3188 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Dr. Marx, Dr. Abelein, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Sauer (Salzgitter), Graf Huyn, Lintner, Straßmeir, Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/ CSU Verletzung des Vier-Mächte-Status durch Ost-Berlin — Drucksache 8/3204 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Graf Huyn, Dr. Abelein, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Lintner, Sauer (Salzgitter), Schmöle, Dr. Gradl, Dr. Arnold, Dr. Marx, Straßmeir, Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/CSU Zustände in den Haftanstalten der DDR — Drucksache 8/3205 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU 3. Strafrechtsänderungsgesetz der DDR vom 1. August 1979 — Drucksache 8/3125 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Dr. Kunz (Weiden), Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 III Schmöle, Lintner, Baron von Wrangel, Straßmeir, Böhm (Melsungen), Niegel, Würzbach, Dr. Hennig, Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Verletzung der Menschenrechte an der innerdeutschen Grenze — Drucksache 8/3326 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Dr. Dregger, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Hennig, Lintner, Graf Huyn, Schmöle, Straßmeir, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Röhner, Jäger (Wangen) und der Fraktion der CDU/CSU Verstärkung und Ausbau der Institutionen der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte — Drucksache 8/3327 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Schmöle, Lintner, Baron von Wrangel, Straßmeir, Dr. Hennig, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Böhm (Melsungen), Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Verwirklichung des Menschenrechts auf Freizügigkeit für die Deutschen in der DDR — Drucksache 8/3328 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Schmöle, Lintner, Dr. Hennig, Baron von Wrangel, Straßmeir, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Böhm (Melsungen), Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Presse- und Informationsfreiheit in der DDR — Drucksache 8/3329 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hennig, Baron von Wrangel, Graf Huyn, Böhm (Melsungen), Lintner, Graf Stauffenberg, Dr. Abelein, Jäger (Wangen) und der Fraktion der CDU/CSU Sicherheit der Transitreisenden — Drucksachen 8/2570, 8/3340 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 14649 C Jahn (Marburg) SPD 14654 A Hoppe FDP 14659 C Franke, Bundesminister BMB . 14662 B, 14704 D Graf Huyn CDU/CSU 14667 D Schlaga SPD 14670 D Ludewig FDP 14674 C Dr. von Weizsäcker CDU/CSU 14677 D Frau Schlei SPD 14680 B Straßmeir CDU/CSU 14682 C Jung FDP 14685 A Böhm (Melsungen) CDU/CSU 14688 A Frau Dr. Balser SPD 14691 B Dr. Hennig CDU/CSU 14693 D Hofmann (Kronach) SPD 14696 D Lintner CDU/CSU 14698 B Schulze (Berlin) SPD 14700 D Baron von Wrangel CDU/CSU 14703 A Büchler (Hof) SPD 14706 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung ,,Hilfswerk für behinderte Kinder" — Drucksache 8/3293 — Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . 14708 A Burger CDU/CSU 14709 A Kuhlwein SPD 14709 C Eimer (Fürth) FDP 14710 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980) — Drucksache 8/3306 — 14711 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes — Drucksache 8/3274 — Rühe CDU/CSU 14711 D Weisskirchen (Wiesloch) SPD 14713 C Dr. Dr. h. c. Maihofer FDP 14715 A Dr. Schmude, Bundesminister BMBW . 14715 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Drucksache 8/3077 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/3346 — 14717 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Tabaksteuergesetzes (TabStG 1980) — Drucksache 8/3114 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3349 — 14718 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Engelsberger, Dr. Kreile, Dr. Warnke, Dr. Narjes, Dr. Waigel, Röhner, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Pohlmann, Dr. Voss, Niegel, Regenspurger, Kiechle, Haberl, Frau Fischer, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/3298 — 14718 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kaffee-und Teesteuergesetzes — Drucksache 8/3297 — 14718 C Nächste Sitzung 14718 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14719* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 14611 186. Sitzung Bonn, den 15. November 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 175. Sitzung, Seite IV, linke Spalte: Unter Anlage 9 ist statt „Susset (SPD)” zu lesen: „Susset (CDU/ CSU)” Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 16. 11. Dr. Aigner* 16. 11. Alber* 16. 11. Dr. Bangemann* 16. 11. Biechele 16. 11. Blumenfeld* 16. 11. Brandt* 16. 11. Dr. Ehrenberg 15. 11. Ey 16. 11. Fellermaier* 16. 11. Frau Dr. Focke* 16. 11. Friedrich (Würzburg) * 16. 11. Dr. Früh* 16. 11. Dr. Fuchs* 16. 11. Haberl 16. 11. Hansen 16. 11. von Hassel* 16. 11. Immer (Altenkirchen) 16. 11. Katzer 16. 11. Dr. Klepsch* 16. 11. Dr. Köhler (Duisburg) * 16. 11. Kroll-Schlüter 15. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lagershausen 16. 11. Lange* 16. 11. Lücker* 16. 11. Luster* 16. 11. Müller (Mülheim) 16. 11. Dr. Müller-Hermann * 16. 11. Offergeld 16. 11. Pfeifer 15. 11. Dr. Pfennig* 16. 11. Porzner 16. 11. Rosenthal 16. 11. Frau Schleicher* 16. 11. Schröder (Luneburg) 15. 11. Dr. Schwencke (Nienburg) * 16. 11. Seefeld* 16. 11. Sieglerschmidt* 16. 11. Stöckl 16. 11. Dr. Todenhöfer 16. 11. Frau Tübler 16. 11. Frau Dr. Walz* 16. 11. Wawrzik* 16. 11. Werner 16. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
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    Rede von Udo Fiebig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, daß die Bundesregierung ihren Entwurf zu einem Chemikaliengesetz vorgelegt hat. Die Bundesregierung zieht mit ihren Bemühungen um eine gesetzliche Regelung erfreulicherweise notwendige Konsequenzen aus der Erkenntnis, daß Menschen am Arbeitsplatz, im privaten Bereich und in der Umwelt vor gefährlichen Stoffen geschützt werden müssen. In den letzten Jahren ist die Tatsache immer mehr ins öffentliche Bewußtsein gerückt, daß wir in unserer industrialisierten Welt ständig mit der möglichen Beeinträchtigung unserer Gesundheit durch chemische Stoffe rechnen müssen. Seveso ist noch in aller Munde. Fast täglich wird auch in den deutschen Medien über Beinahekatastrophen und tatsächliche Katastrophen unterschiedlichen Ausmaßes berichtet
    Das vorliegende Chemikaliengesetz hat eine ähnliche Philosophie wie das vom Bundestag 1976 beschlossene Arzneimittelgesetz: Stoffe müssen zur Prüfung und Zulassung vorgelegt werden. Wir haben bereits erste Erfahrungen mit diesem Arzneimittelgesetz, das federführend vom Gesundheitsministerium erarbeitet worden ist. Darum, Herr Kollege Hammans, sind wir der Auffassung, daß es richtig ist, wegen der Affinität des Chemikaliengesetzes zum Lebensmittelrecht und Arzneimittelgesetz, daß der Gesundheitsminister federführend ist. Wir sind hier anderer Auffassung als Sie.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Hammans hat genau das gleiche gesagt!)

    Wie bei Arzneimitteln sind auch bei anderen Umweltchemikalien grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Beeinträchtigung der Gesundheit zu unterscheiden, erstens durch Unfälle, zweitens durch Kontamination oder Immission bei regulärem Einsatz der betreffenden Stoffe. Mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Unfälle können Anlaß für den Produzenten sein, außer über möglichst gute Sicherheitsvorkehrungen auch über die Frage nachzudenken, ob angesichts des Restrisikos sowie des dauernden Kontaminationsrisikos für die in der Herstellung beschäftigten Personen eine Produktion überhaupt verantwortet werden kann.
    Hautnäher, obwohl noch immer relativ schwächer im allgemeinen Bewußtsein, ist jedoch das dauernde Risiko, dem wir alle ausgesetzt sind, indem wir über die Luft, das Wasser, die Nahrung, über unsere Kleidung und viele andere zahllose Dinge, mit denen wir täglich umgehen, laufend beträchtliche Mengen von sogenannten Umweltchemikalien aufnehmen.
    Die Bürger in unserem Lande wissen meist nicht, mit welchen Stoffen sie es auf diese Weise täglich zu tun haben. Ein großer Teil der spürbaren Verunsicherung rührt sicher von diesem Informationsmangel her. Manchmal wissen aber auch zuständige Behörden nicht, um welche Stoffe mit welchem Risiko es sich handelt Die Industrie ihrerseits unterliegt naturgemäß leicht der Versuchung, ein vorhandenes Risiko als kleiner anzunehmen, als es wirklich ist. Unsere Mitbürger verfügen im allgemeinen nicht über zureichenden Sachverstand, der es erst ermöglichen würde, die Wahrung des berechtigten Interesses am Schutz der Gesundheit wahrzunehmen. Wenn also die Industrie nicht selbst sicherstellen kann, daß die Bevölkerung in den umliegenden Gebieten gesundheitlich nicht mehr beeinträchtigt wird, als von dieser selbst nach gründlicher Information und Risikoabwägung als akzeptabel angesehen wird, ergibt sich für den Staat die Notwendigkeit, seinerseits als Sachwalter der gesundheitlichen Interessen der Menschen in unserem Lande tätig zu werden.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Nicht alles, was dem Menschen nützt, ist auch gut für den Menschen. Die ethische Problematik gibt uns zu bedenken, ob unbedingt jede technische Möglichkeit der Chemie unter dem Aspekt, der Wohlstand lasse sich dadurch steigern, genutzt werden soll oder nicht vielmehr auch bedacht werden muß, daß der gesundheitliche Schaden oft größer ist als der materielle Zugewinn.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Herr Kollege Hammans, ich habe den Akzent etwas anders gesetzt als Sie. Wir stimmen Ihnen sicherlich darin zu, daß Kunstdünger für die Ernährung der Menschheit sehr viel gebracht hat, aber wir sind jetzt doch wohl an einem Zeitpunkt angekommen, an dem wir überlegen müssen, was nun entscheidender, was wichtiger ist, der Zuwachs des materiellen Wohlstandes oder die Bewahrung der Gesundheit unserer Menschen. Hier stehen wir vor einem sehr schwierigen Problem, vor einer Gratwanderung. Hoffentlich treffen wir in den Gesetzesberatungen die richtigen Entscheidungen.
    Ein Chemikaliengesetz hat sicherzustellen, daß der gegenwärtige Kenntnisstand aller für den Gegenstand wichtigen Wissenschaften bei der Produktion und der Verwendung chemischer Stoffe angemessen berücksichtigt wird. Die Aufgabe des Parlaments besteht nach meiner Auffassung darin, kritisch zu prüfen, ob tatsächlich der Stand der gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnis durch den Gesetzentwurf angemessen berücksichtigt wird und ob eine jederzeitige Anpassung des Gesetzes an den sich fortentwickelnden Kenntnisstand möglich ist.
    Wir Sozialdemokraten jedenfalls unterstützen die Bundesregierung ausdrücklich in ihrem Bemühen, unsere chemische Umwelt transparenter zu machen. Wenn im Gesetzentwurf etwa vorgesehen ist, daß



    Fiebig
    die Bewertung einer Umweltchemikalie u. a. von Untersuchungen über die Fähigkeit eines Stoffes abhängt, das menschliche Erbgut zu ändern, Krebs entstehen zu lassen, die Leibesfrucht zu vergiften oder Mißbildungen der Leibesfrucht hier hervorzurufen, wenn all dies geprüft werden muß, stimmen wir mit der Bundesregierung darin überein, daß die Kenntnis solcher Wirkungen von Umweltchemikalien von eminenter Bedeutung für die Bewertung eines chemischen Stoffes ist.
    Die Erfahrungen mit dem Arzneimittelgesetz von 1976 haben aber ergeben, daß es extrem schwierig ist, auch nur annähernd sichere Aussagen über die genannten Wirkungen beim Menschen zu machen, und dies sogar bei solchen Stoffen, die seit langer Zeit in Gebrauch sind. Wäre es anders, hätte es keinen langen und schwierigen Contergan-Prozeß geben müssen,

    (Zustimmung des Abg. Wehner [SPD])

    wäre Thalidomid überhaupt nicht als Arzneimittel verwandt worden.
    Wenn auch heute weitgehend unumstritten zu sein scheint, daß ein positiver Zusammenhang zwischen Mutagenese und Karzinogenese besteht, so steht doch gleichzeitig fest, daß unser eigener Organismus selbst fortlaufend Stoffe mit mutagener Wirkung produziert, ohne daß jeder von uns zwangsläufig an Krebs erkrankte. Mit fortschreitender wissenschaftlicher Kenntnis erweisen sich die Zusammenhänge als immer komplexer und erweisen sich viele Testmethoden als immer weniger geeignet, zutreffende Aussagen über zu erwartende Wirkungen beim Menschen zu machen.
    Nicht anders ist es mit den Tierversuchen. Hielt man sie ursprünglich für im Blick auf die Prüfung der genannten Wirkungen besonders geeignet, so erweist sich nun immer mehr, daß der größte Teil der zahllosen Millionen von Tieren, die jedes Jahr für solche Versuche geopfert werden, für Ergebnisse getötet werden oder sogar qualvoll eingehen, deren Übertragbarkeit auf die Verhältnisse beim Menschen alles andere als gesichert ist.
    Nur kann ich es, Herr Kollege Hammans, nicht ganz so sehen, wie Sie es dargestellt haben. Tierversuche brauchen wir.

    (Dr. Hammans [CDU/CSU]: Das habe ich ja nicht bestritten!)

    Ich kann nicht sagen, da werden also Millionen von Tieren einfach sinnlos abgeschlachtet oder geopfert.

    (Dr. Hammans [CDU/CSU]: Das habe ich nie behauptet!)

    Wir brauchen Tierversuche. Die Frage ist eben nur, wieweit die Ergebnisse der Tierversuche sich auf die Situation beim Menschen übertragen lassen.

    (Zustimmung bei der SPD — Dr. Hammans [CDU/CSU]: Genau das war mein Petitum!)

    Sicherlich, wir wollen den Protest der Tierschützer hören. Auch wir meinen, daß Tiere nur für solche Versuche geopfert werden dürfen, deren Ergebnisse
    auf den Menschen übertragbar sind. Wir müssen doch aber auch anerkennen, daß es geeignete Tiermodelle für verschiedene Wirkungen beim Menschen gibt.

    (Dr. Hammans [CDU/CSU]: Ich habe gesagt: kein Tier unnötig töten! Ich habe an die Wertordnung im Tierschutzgesetz erinnert!)

    — Aber, Herr Kollege Hammans, das Leben des Menschen muß uns doch viel, viel wichtiger sein!

    (Hasinger [CDU/CSU]: Sie errichten Scheinprobleme! — Dr. Ritz [CDU/CSU]: Aber das sind doch alles nur Pappkameraden! — Rawe [CDU/CSU]: Da ist Fiebig groß drin: daß er Pappkameraden aufbaut!)

    Wir müssen also das Thema unter einer NutzenSchaden-Analyse sehen und auch fragen: Wie steht es mit den Kosten? Ein Beispiel dafür. Wenn man einerseits zum Schutz unserer Kinder eine Vorschrift erläßt, ähnlich wie in den USA, daß Kinderschlafanzüge durch entsprechende Chemikalien schwer entflammbar gemacht werden müssen, und wenn man andererseits feststellt, daß die entsprechenden Chemikalien durch die Haut aufgenommen werden können und bei einigen Tierversuchen mutagene Wirkungen zeigen, dann sieht man sich vor beträchliche Schwierigkeiten gestellt.

    (Dr. Hammans [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Im einen Fall riskiert man, daß soundso viele Kinder vermeidbarerweise durch brennende Kleidung verletzt oder getötet werden; im anderen Fall riskiert man, daß eventuell noch viel mehr Kinder zu einem späteren Zeitpunkt irreparable Gesundheitsschäden erleiden, z. B. Krebs bekommen. Dieses Beispiel zeigt, vor wie schwierigen Aufgaben wir stehen.
    Darf ich zum Abschluß noch auf einen Gesichtspunkt hinweisen: Wenn in chemischen Fabriken ein Störfall eintritt, so sind durch eine Katastrophe am ehesten und härtesten die in der Fabrik beschäftigten Arbeitnehmer betroffen. Der Schutz der Arbeitnehmer muß umfassend gewährleistet werden. Im Rahmen des Gesetzentwurfs, der insgesamt einen Schwerpunkt im Arbeitsschutz hat, ist die umfassende Ermächtigung zum Erlaß von Schutzvorschriften, wie sie in § 21 des Entwurfs vorgesehen sind, unbedingt notwendig. Neben dem Unfall- und Gesundheitsschutz muß beim Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen die Forderung nach einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit unterstrichen werden. Insoweit ist auch dieses Gesetz ein Beitrag zur Humanisierung des Arbeitslebens.
    Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung und sind der Auffassung, daß wir alle Anstrengungen unternehmen müssen, um dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Spitzmüller.




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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Der uns vorliegende Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen, kurz Chemikaliengesetz genannt, ist mit Sicherheit ein ganz wichtiges und weitreichendes Vorhaben dieser Legislaturperiode. Daß ich hierzu nur ganz kurz Stellung nehme, soll nicht an der Bedeutung dieses Gesetzentwurfs gemessen werden, sondern hat seinen Grund darin, daß wir eine erste Lesung halten und erste Lesungen kurz und prägnant sein sollen.
    Dieses Gesetz greift in viele Lebensbereiche und Wirtschaftsbereiche ein. Mit der Beratung dieses Gesetzentwurfs befinden wir uns in einem sehr empfindlichen Bereich. Denn in den letzten Jahren sind weltweit eine Entwicklung und gleichzeitig die Erkenntnis in Gang gekommen, daß die immer größer werdende Anzahl neuer chemischer Stoffe zwar viele nützliche Produkte ermöglicht, aber gleichzeitig die Gefahren für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen erheblich zugenommen haben — Gefahrenmehrung also im Alltag wie bei Störfällen.
    Wir gehen mit diesem Gesetz daran, diese Gefahrenschwelle zu senken. Erklärtes Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, unsere Umwelt und uns selbst, die wir diese Umwelt zum Leben brauchen, vor den unerwünschten Auswirkungen dieser gefährlichen Stoffe besser als bisher schützen zu können.
    Die Erfahrungen im Ausland, insbesondere in den Vereinigten Staaten, haben allerdings gezeigt, daß wir uns mit diesem Vorhaben auf einen langen und schwierigen Weg begeben und daß wir hier erst am Anfang einer Gesetzesentwicklung sind. Bereits im Jahr 1970 hat nämlich der amerikanische Kongreß einen Gesetzentwurf zur Kontrolle chemischer Substanzen eingebracht. Aber erst am 1. Januar 1977 ist er in Kraft getreten, und er hat sich bisher als relativ stumpfe Waffe erwiesen, da die entsprechenden Ausführungsbestimmungen fehlen. Man muß sich also klar sein, daß bereits vor der Verabschiedung eines solchen einschneidenden Gesetzes über die praktische Verwirklichung Vorstellungen herrschen und daß und wie es durchgeführt werden kann.
    Diese Uberlegungen wollte ich voranstellen und denen entgegenhalten, die sich bereits jetzt mit heftiger Kritik gegen diesen Gesetzentwurf aussprechen. Das sind zum einen die, die ein solches Gesetz schon allzu lange vermissen. Ihnen sei gesagt, daß es geradezu zwingend ist, wenn es seine Zeit gebraucht hat, die Mitgliedstaaten der EG mit ihren verschiedenen Gesetzgebungen und Rechtssystemen unter einen Hut zu bringen. Mehrere Jahre lang, von 1975 bis Mitte 1979, hat die Europäische Gemeinschaft die sogenannte 6. Änderungsrichtlinie beraten. Sie ist nach langwierigem Abstimmungsverfahren schließlich zu einem Kompromiß gekommen, der einerseits eine gleichmäßige Prüfung und Anmeldung in allen EG-Mitgliedstaaten gewährleistet, andererseits aber auch den notwendigen Warenfluß innerhalb der EG nicht behindert. Dies bedeutet, meine Damen und Herren, daß sich auch das deutsche Chemikaliengesetz in diesen EG-Rahmen einpassen muß. Ich bin dankbar für das, was Frau Minister Huber dazu gesagt hat.
    Der deutsche Chemikaliengesetzentwurf ist für uns — mehr oder weniger — eine vorweggenommene Umsetzung der EG-Richtlinie in deutsches Recht. Diese Fakten wird man in Rechnung stellen müssen, wenn man Kritik, die an dem Gesetzentwurf geübt wird, richtig bewerten will. Wir werden die vorgetragene Kritik in den Ausschüssen und vor allem im Unterausschuß sehr sorgfältig zu prüfen haben. Wir werden uns vor Augen halten müssen, daß ein in Italien, Irland oder wo immer in der EG geprüfter und angemeldeter Stoff in der EG frei vermarktet werden kann. Deshalb sollten wesentliche Abweichungen in Form von Unterschreitungen oder Überschreitungen der EG-Norm möglichst vermieden werden. Wir haben zwar durchaus volles Verständnis für diejenigen, welche weit höhere Anforderungen an einen solchen Gesetzentwurf stellen, aber es wäre wenig hilfreich, wenn solche weitergehenden, schärferen Forderungen einseitig ein völlig anderes Konzept beinhalten würden. Ein völlig anderes Konzept können wir nicht verwirklichen; wir sind an die EG gebunden. Wir können auch keine zusätzlichen Regelungen einbauen, die z. B. — über die jetzt schon notwendigen Tierversuche hinaus — Tierversuche in einem Umfang ausdehnen würden, der mit dem Tierschutzgedanken dann in keiner Weise mehr in Einklang stehen würde.
    Zweifellos hat dieses Gesetz noch viele Fragen offengelassen, und ganz sicher wird es fortgeschrieben werden müssen. Aber es wird nötig sein, dieses Gesetz jetzt in Gang zu bringen, es in Kraft zu setzen. Dabei müssen wir in den Beratungen aufpassen, daß wir es nicht zu perfekt machen. Denn, meine Damen und Herren, wir sind für Industrieansiedlungen in Irland wie im Mezzogiorno, aber nicht unbedingt aus Gründen der Flucht vor deutschem Perfektionismus. Auch daran sollten wir bei den Beratungen im Ausschuß und im Unterausschuß denken.
    Im Augenblick kommt es darauf an, daß das Chemikaliengesetz mit seinem Inkrafttreten auch wirklich praktiziert werden kann. Dazu gehören Regelungen, die für den Staat und die Betroffenen ausreichend rechtssicher, praktikabel und ökonomisch vertretbar sind. Auch ein Gesundheitspolitiker kann an diesen Grundforderungen nicht vorbeigehen. Ich glaube, daß der Entwurf des Gesetzes diese Grundforderungen erfüllt und gleichzeitig eine wesentliche Verringerung der Risiken, die durch chemische Stoffe für die menschliche Gesundheit und die Umwelt verursacht werden können, bringt.
    Ich meine deshalb, daß dieser Gesetzentwurf ein wohlabgewogenes Konzept der Regierung ist. Es wird aber zunächst entscheidend darauf ankommen, den Entwurf, so wie er vorliegt, in den Ausschüssen auszuformen. Dabei wird die Kenntnis der Eckwerte oder — noch besser — des geplanten Textes der noch fehlenden Rechtsverordnungen für die Ausschußberatungen eine unerläßliche Voraussetzung sein.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Richtig!)

    Eine solche Forderung an die Regierung ist berechtigt. Im übrigen haben wir im Gesundheitsausschuß diesbezüglich gute Erfahrungen gesammelt, als wir uns bei der Beratung des Lebensmittelrechts, des



    Spitzmüller
    Arzneimittelgesetzes und der Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen in den Ausschußberatungen bereits über die geplanten Verordnungen jeweils entsprechend kundig gemacht haben. Es ist also nichts Neues, wenn ich die Forderung aufstelle, daß die geplanten Rechtsverordnungen dem Ausschuß bekannt sein müssen.
    Es wird auch zu prüfen sein, ob die bisher gefundenen Formulierungen sicherstellen, daß Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse ausreichend gewahrt bleiben, ein Problem, mit dem wir uns bereits beim Arzneimittelgesetz zu beschäftigen hatten.
    Noch eine kurze Bemerkung zum Vorblatt dieses Gesetzentwurfs. Hier wird bereits darauf hingewiesen, daß gewaltige Verwaltungskosten für den Staat entstehen. Es wird deshalb zu prüfen sein, ob dies unvermeidbar ist. Es wird Aufgabe des Haushaltsausschusses sein, darüber nachzudenken, ob tatsächlich so viel neue Verwaltungsstellen und eine neue Verwaltungsbehörde erforderlich sind.
    Letztlich möchte ich auch ansprechen, daß wir uns einmal darüber Gedanken machen sollten, ob es bei den Kostenangaben auf dem Vorblatt nicht gut wäre, wenn nicht nur auf die Kosten hingewiesen würde, die dem Staat — den Ländern, den Gemeinden und dem Bund — entstehen, sondern das Vorblatt auch ausweisen würde, welche Kosten für die Betroffenen, also letztlich den Verbraucher, entstehen.

    (Beifall bei der FDP)

    Ich glaube, wir sollten uns einmal klar machen, daß Gesetze Kosten nicht nur im staatlichen Bereich heraufbeschwören.
    Den Kritikern des Gesetzentwurfs muß entgegengehalten werden, daß der vorliegende Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung, ein maßvoller und zu verwirklichender Schritt ist, durch den für manche kleinen und mittleren Betriebe bereits heute sicherlich Belastungen eintreten werden, die die Innovationsbereitschaft sicherlich nicht beflügeln werden. Bei allen Gesetzen haben wir aber auch darauf zu achten, daß wir mittelständische Strukturen unserer Wirtschaft nicht erdrücken, indem wir zuviel an Bürokratie in Gang setzen. Es wird darauf ankommen, auf diesem Neuland erst einmal Erfahrungen zu sammeln und deshalb Schritt für Schritt vorzugehen, so wie es die Bundesregierung, der Bundesrat und wieder die Bundesregierung mit ihren Gegenäußerungen zu den Bundesratsvorstellungen uns mit auf den Weg gegeben haben.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)