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ID0818601000

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    Plenarprotokoll 8/186 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 186. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Adams und Sick 14611A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3067 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrstrafgesetzes — Drucksache 8/3067 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Möller, Dr. Pinger, Dr. Stercken und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/2282 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . . 14611 C Coppik SPD 14613A Kleinert FDP 14614 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 14615A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) — Drucksache 8/3319 — Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 14616 C Dr. Hammans CDU/CSU 14619 C Fiebig SPD 14621 A Spitzmüller FDP 14623A Dr. Riesenhuber CDU/CSU 14624 B Konrad SPD 14626 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 14628B Dr. Gruhl, fraktionslos 14629 C Baum, Bundesminister BMI 14631 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 — Drucksache 8/3056 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/3343 — Dr. Narjes CDU/CSU 14634 D Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 14635 D Zywietz FDP 14637 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 14638 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht zum Ersten Eherechtsreformgesetz — Drucksache 8/3338 — in Verbindung mit Beratung der Ubersicht 12 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/3316 — Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU . . . 14640B Dürr SPD 14640 D Kleinert FDP 14641 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Zimmermann, Spranger, Gerlach (Obernau), Berger (Herne), Biechele, Hartmann, Dr. Bötsch, Regenspurger, Broll, Dr. Laufs, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Langguth, Sick, Krey, Kiechele, Schwarz, Gerster (Mainz), Dr. Wittmann (München), Dr. Kunz (Weiden), Dr. Ritz, Röhner, Neuhaus, Dr. Jobst, Dr. Jenninger, Engelsberger, Dr. Schneider, Graf Huyn, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Waigel, Gerstein und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waffenrechts — Drucksache 8/3259 — Spranger CDU/CSU 14642 A Pensky SPD 14643 C Dr. Wendig FDP 14645 C von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 14646 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes — Drucksache 8/3292 — 14648 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Dr. Abelein, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Gradl, Graf Huyn, Straßmeir, Schmöle, Dr. Hennig und der Fraktion der CDU/CSU Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in der DDR — Anwendung des am 3. Januar 1976 in Kraft getretenen Menschenrechtspakts der Vereinten Nationen —— Drucksachen 8/2503, 8/3188 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Dr. Abelein, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Gradl, Graf Huyn, Straßmeir, Schmöle, Dr. Hennig und der Fraktion der CDU/CSU Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes sowie bürgerliche und politische Rechte in der DDR — Anwendung des am 23. März 1976 in Kraft getretenen Menschenrechtspakts der Vereinten Nationen —— Drucksachen 8/2504, 8/3188 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Dr. Marx, Dr. Abelein, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Sauer (Salzgitter), Graf Huyn, Lintner, Straßmeir, Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/ CSU Verletzung des Vier-Mächte-Status durch Ost-Berlin — Drucksache 8/3204 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Graf Huyn, Dr. Abelein, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Lintner, Sauer (Salzgitter), Schmöle, Dr. Gradl, Dr. Arnold, Dr. Marx, Straßmeir, Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/CSU Zustände in den Haftanstalten der DDR — Drucksache 8/3205 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU 3. Strafrechtsänderungsgesetz der DDR vom 1. August 1979 — Drucksache 8/3125 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Dr. Kunz (Weiden), Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 III Schmöle, Lintner, Baron von Wrangel, Straßmeir, Böhm (Melsungen), Niegel, Würzbach, Dr. Hennig, Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Verletzung der Menschenrechte an der innerdeutschen Grenze — Drucksache 8/3326 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Dr. Dregger, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Hennig, Lintner, Graf Huyn, Schmöle, Straßmeir, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Röhner, Jäger (Wangen) und der Fraktion der CDU/CSU Verstärkung und Ausbau der Institutionen der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte — Drucksache 8/3327 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Schmöle, Lintner, Baron von Wrangel, Straßmeir, Dr. Hennig, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Böhm (Melsungen), Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Verwirklichung des Menschenrechts auf Freizügigkeit für die Deutschen in der DDR — Drucksache 8/3328 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Schmöle, Lintner, Dr. Hennig, Baron von Wrangel, Straßmeir, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Böhm (Melsungen), Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Presse- und Informationsfreiheit in der DDR — Drucksache 8/3329 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hennig, Baron von Wrangel, Graf Huyn, Böhm (Melsungen), Lintner, Graf Stauffenberg, Dr. Abelein, Jäger (Wangen) und der Fraktion der CDU/CSU Sicherheit der Transitreisenden — Drucksachen 8/2570, 8/3340 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 14649 C Jahn (Marburg) SPD 14654 A Hoppe FDP 14659 C Franke, Bundesminister BMB . 14662 B, 14704 D Graf Huyn CDU/CSU 14667 D Schlaga SPD 14670 D Ludewig FDP 14674 C Dr. von Weizsäcker CDU/CSU 14677 D Frau Schlei SPD 14680 B Straßmeir CDU/CSU 14682 C Jung FDP 14685 A Böhm (Melsungen) CDU/CSU 14688 A Frau Dr. Balser SPD 14691 B Dr. Hennig CDU/CSU 14693 D Hofmann (Kronach) SPD 14696 D Lintner CDU/CSU 14698 B Schulze (Berlin) SPD 14700 D Baron von Wrangel CDU/CSU 14703 A Büchler (Hof) SPD 14706 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung ,,Hilfswerk für behinderte Kinder" — Drucksache 8/3293 — Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . 14708 A Burger CDU/CSU 14709 A Kuhlwein SPD 14709 C Eimer (Fürth) FDP 14710 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980) — Drucksache 8/3306 — 14711 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes — Drucksache 8/3274 — Rühe CDU/CSU 14711 D Weisskirchen (Wiesloch) SPD 14713 C Dr. Dr. h. c. Maihofer FDP 14715 A Dr. Schmude, Bundesminister BMBW . 14715 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Drucksache 8/3077 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/3346 — 14717 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Tabaksteuergesetzes (TabStG 1980) — Drucksache 8/3114 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3349 — 14718 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Engelsberger, Dr. Kreile, Dr. Warnke, Dr. Narjes, Dr. Waigel, Röhner, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Pohlmann, Dr. Voss, Niegel, Regenspurger, Kiechle, Haberl, Frau Fischer, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/3298 — 14718 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kaffee-und Teesteuergesetzes — Drucksache 8/3297 — 14718 C Nächste Sitzung 14718 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14719* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 14611 186. Sitzung Bonn, den 15. November 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 175. Sitzung, Seite IV, linke Spalte: Unter Anlage 9 ist statt „Susset (SPD)” zu lesen: „Susset (CDU/ CSU)” Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 16. 11. Dr. Aigner* 16. 11. Alber* 16. 11. Dr. Bangemann* 16. 11. Biechele 16. 11. Blumenfeld* 16. 11. Brandt* 16. 11. Dr. Ehrenberg 15. 11. Ey 16. 11. Fellermaier* 16. 11. Frau Dr. Focke* 16. 11. Friedrich (Würzburg) * 16. 11. Dr. Früh* 16. 11. Dr. Fuchs* 16. 11. Haberl 16. 11. Hansen 16. 11. von Hassel* 16. 11. Immer (Altenkirchen) 16. 11. Katzer 16. 11. Dr. Klepsch* 16. 11. Dr. Köhler (Duisburg) * 16. 11. Kroll-Schlüter 15. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lagershausen 16. 11. Lange* 16. 11. Lücker* 16. 11. Luster* 16. 11. Müller (Mülheim) 16. 11. Dr. Müller-Hermann * 16. 11. Offergeld 16. 11. Pfeifer 15. 11. Dr. Pfennig* 16. 11. Porzner 16. 11. Rosenthal 16. 11. Frau Schleicher* 16. 11. Schröder (Luneburg) 15. 11. Dr. Schwencke (Nienburg) * 16. 11. Seefeld* 16. 11. Sieglerschmidt* 16. 11. Stöckl 16. 11. Dr. Todenhöfer 16. 11. Frau Tübler 16. 11. Frau Dr. Walz* 16. 11. Wawrzik* 16. 11. Werner 16. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
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    Rede von Antje Huber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Viele Bürger in unserem Land sind zutiefst darüber besorgt, daß durch Chemikalien in ihrer täglichen Umwelt ernsthafte Schäden entstehen können. Ereignisse wie die in Seveso, in Hamburg, aber auch jetzt in Kanada, haben uns gezeigt, wie berechtigt solche Sorgen sind und daß sie ernst genommen werden müssen. Unsere Bürger haben einen Anspruch darauf, daß ihre Gesundheit vor der Einwirkung gefährlicher Stoffe in allen Lebensbereichen geschützt wird, und sie haben einen Anspruch darauf, daß uns unsere Umwelt als natürliche Lebensgrundlage erhalten bleibt.
    Der Schutz der Gesundheit des Menschen und seiner Umwelt ist der tragende Grundgedanke des Gesetzentwurfs, den die Bundesregierung heute einbringt. In der Umgebung des Menschen zu Hause und am Arbeitsplatz sind die Erzeugnisse der Chemie heute tagtäglich eine Realität Ganz sicher hat die Chemie die Lebensbedingungen des Menschen verbessert Noch am Anfang dieses Jahrhunderts hätte niemand voraussehen können, in welchem Maße dies geschehen ist. Auf der anderen Seite steht allerdings fest — das ist nicht zu verkennen, meine Damen und Herren —, daß der technologische Fortschritt der Chemie oft auch mit zusätzlichen Belastungen von Mensch und Umwelt erkauft worden ist. Gerade diese nachteiligen Auswirkungen wurden viel zu lange unterschätzt und sind auch heute noch nicht in ausreichendem Maße bekannt Besonders bedrückend ist hierbei, daß manche Schäden erst nach Jahrzehnten auftreten und sichtbar werden, so daß unsere Kinder und Enkel die Schattenseiten dieses Fortschrittsstrebens erleben werden.
    Die Sicherung der Gesundheit und der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen ist vor diesem Hintergrund ein wichtiges, allgemein anerkanntes politisches Ziel. Die Bundesregierung fühlt sich daher verpflichtet, ein Vorsorgeprinzip zu entwickeln, das diese und künftige Generationen so weit wie möglich vor Schäden durch chemische Stoffe bewahrt.
    Bisher war es üblich, wenn ein Schaden eintrat, seine Folgen, so gut es ging, zu mildern. Dies reicht aber nicht mehr aus. Wir müssen eine Neuorientierung vornehmen hin zu einer umfassenden, vorausschauenden und vorsorgenden Gesundheits- und Umweltpolitik. Daher hat sich das Bundeskabinett am 6. September des vergangenen Jahres für ein



    Bundesminister Frau Huber
    Chemikaliengesetz entschieden, das alle betroffenen Schutzaspekte — den allgemeinen Gesundheitsschutz, den Arbeitsschutz und den Umweltschutz — gleichermaßen einbezieht. Die fünf am Gesetz beteiligten Ressorts haben unter erheblichem Zeitdruck, um noch in dieser Legislaturperiode eine Verabschiedung des Gesetzes möglich zu machen, den Gesetzentwurf erarbeitet. Am 20. Juni 1979 hat das Bundeskabinett den Entwurf beschlossen.
    Die Bundesregierung war sich bei der Erstellung dieses Gesetzentwurfs ihrer Möglichkeiten und auch ihrer Grenzen durchaus bewußt. Der infolge des stark gewachsenen Problembewußtseins zu verzeichnenden Erwartungshaltung kann das Chemikaliengesetz aus rechtlichen, aber auch aus praktischen, rein tatsächlichen Gründen, einfach nicht voll entsprechen.
    Eine vorsorgende Gesundheits- und Umweltpolitik auf diesem Sektor verlangt zusätzliche gestalterische und planerische Maßnahmen und die tatkräftige Mitarbeit aller gesellschaftlichen und staatlichen Kräfte. Nur durch eine enge Zusammenarbeit von Wirtschaft und Verwaltung auf allen Ebenen wird dem Grundanliegen dieses Gesetzentwurfs die Wirksamkeit verschafft, die man sich allgemein von ihm erhofft.
    In Anlehnung an bereits bestehende Gesetze, die Spezialbereiche chemischer Stoffe regeln, z. B. das Arzneimittelgesetz und das Pflanzenschutzmittelgesetz, sind wir auch hier vom Verursacherprinzip ausgegangen. Ihm liegt der Gedanke zugrunde, daß der Verursacher für die Kosten der Vermeidung, der Beseitigung oder des Ausgleichs von Gesundheits-und Umweltbelastungen durch chemische Stoffe aufzukommen hat. Folgerichtig hat der Hersteller nicht nur für bereits eingetretene Schäden, sondern auch für die Kosten der vorbeugenden Schutzmaßnahmen vor der Vermarktung aufzukommen.
    Auf den drei Grundgedanken der Vorsorge, der Kooperation und der Verursachung baut der Gesetzentwurf auf. Er steht damit in Übereinstimmung mit vergleichbaren gesetzlichen Regelungen anderer großer Industrienationen.
    Auch im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft wurden auf der Grundlinie dieser Prinzipien Richtlinien erarbeitet, die auf die Ausgestaltung des nationalen Gesetzentwurfs entscheidenden Einfluß hatten. Unter einer Vielzahl von Vorschriften des EG-Rechts, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in deutsches Recht umgesetzt werden, ist besonders die erst im Juni dieses Jahres zum Abschluß gebrachte sechste Änderung der sogenannten 67er Richtlinie über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe hervorzuheben. Es braucht nicht besonders betont zu werden, daß die Bundesrepublik als Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zur Übernahme dieser in Brüssel erarbeiteten Regelungen verpflichtet ist.
    Der Bundesregierung sind daher bei der Ausgestaltung nationaler Rechtsvorschriften über gefährliche Stoffe enge Grenzen gesetzt. In der öffentlichen Diskussion des Chemikaliengesetzes hat dieser Gesichtspunkt bisher allerdings wenig Beachtung gefunden. Die Kritik am materiellen Inhalt des Gesetzentwurfs und die damit verknüpften Forderungen nach strengeren Vorschriften haben den Gesichtspunkt der Durchsetzbarkeit solcher Forderungen außer acht gelassen. Die entscheidenden Weichen sind in Brüssel gestellt worden, wodurch der Weg in der Frage der Chemikaliengesetzgebung für alle Mitgliedstaaten verbindlich vorgezeichnet wurde.
    Die Bundesregierung hat die Arbeit an diesem Gesetzentwurf jedoch nicht nur als passives Übernehmen von Vorschriften der EG verstanden. Vielmehr hat sie die sich bietenden Freiräume genutzt, zur Schaffung eigenständiger Regelungen bewußt eingesetzt.
    Im Ergebnis ist daher ein Gesetzesrahmen entstanden, dessen Anwendungsbereich über den eines reinen Umweltchemikaliengesetzes erheblich hinausreicht. Der Umweltschutzgedanke ist sicherlich ein sehr wichtiger, aber keineswegs der einzige oder der dominierende Grundzug dieses Gesetzes.
    Ebenso wichtig ist, daß durch dieses Gesetz die Grundlagen für ein modernes Arbeitsschutzrecht und ein bundeseinheitliches Giftrecht gelegt werden.
    Dennoch stand in der öffentlichen Diskussion des Gesetzentwurfs und bei seiner Bewertung durch wissenschaftliche Sachverständige der Umweltschutzgedanke im Vordergrund. Dabei ist u. a. der Vorwurf geäußert worden, die ursprünglich umweltschutzbezogene Konzeption des Gesetzentwurfs sei zugunsten des Gesundheitsschutzes verlassen worden. Abgesehen davon, daß eine negative Apostrophierung des Gesundheitsschutzes unverständlich wäre, halte ich diesen Vorwurf für unbegründet. Eingang gefunden haben hier nicht nur der im Bundesinnenministerium erarbeitete Entwurf für ein Umweltchemikaliengesetz, sondern auch der in meinem Hause erarbeitete Entwurf zu einem Bundesgiftgesetz, das wir dringend brauchen, und die überarbeiteten Regelungen des Arbeitsstoffgesetzes und der Arbeitsstoffverordnung.
    Wenn man sich vergegenwärtigt, in welch vielfältiger Weise sich die soeben angesprochenen Bereiche überlappen und beeinflussen, wird deutlich, daß ein allein auf die Umwelt ausgerichtetes Chemikaliengesetz ohne Rückkoppelungen zum Gesundheitsschutz eine stumpfe Waffe wäre. Die gleichzeitige und gleichberechtigte Aufnahme und Berücksichtigung aller drei Schutzbereiche war daher aus sachlichen Gründen, zugleich aber auch im Sinne von Überschaubarkeit, Klarheit und Einheitlichkeit, im Interesse unserer Bürger geboten.
    Mit dieser Konzeption des Gesetzes ergibt sich nun die wünschenswerte enge Verzahnung von Gesundheits- und Umweltschutz. Gerade dadurch erhält das Gesetz seine besondere Bedeutung.
    Herr Präsident, meine Damen und Herren, auch nach Inkrafttreten des Chemikaliengesetzes wird eine Grundbelastung des Menschen und seiner Umwelt durch chemische Stoffe bestehenbleiben. Um so wichtiger wird es daher sein, genaue Kenntnisse darüber zu erhalten, ob und in welcher Weise Che-



    Bundesminister Frau Huber
    mikalien schädliche Einflüsse auf den Organismus von Mensch und Tier ausüben können. Diese Erkenntnisse müssen für jeden, der mit chemischen Stoffen umgeht, greifbar sein, damit er sein Handeln danach richten kann.
    Damit komme ich zum Kern des Gesetzentwurfs, nämlich den grundlegenden Bestimmungen zur Überprüfung, Anmeldung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe. Von entscheidender Bedeutung sind dazu die vor der Vermarktung der chemischen Stoffe durchgeführten Prüfungen. Sie bilden die Grundlage für die Bewertung der Wirkungen des betreffenden Stoffes unter den verschiedensten Bedingungen auf Mensch und auf Umwelt. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind dafür maßgebend, welche administrativen Maßnahmen dann getroffen werden müssen. Das Prüfprogramm des Chemikaliengesetzentwurfs steht in Übereinstimmung mit den entsprechenden Regelungen der EG. Es wurde in sehr langen und intensiven Verhandlungen in Brüssel unter Mitarbeit zahlreicher Sachverständiger erarbeitet
    Die Kritik, die diesem Programm und seinen Durchführungsbedingungen entgegengebracht wurde, muß im Licht der Tatsache gesehen werden, daß sich die Experten des In- und Auslandes in Brüssel auf diesen Umfang der vorgeschriebenen Prüfungen geeinigt haben. In Zukunft — das ist wichtig, meine Damen und Herren —, werden alle EG-Staaten nach diesem gemeinsam erarbeiteten Konzept verfahren und noch nicht in Verkehr gebrachte Chemikalien prüfen und bewerten lassen. Die Anmeldung eines Stoffes in einem EG-Land wird demnach in Zukunft für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft Gültigkeit besitzen.
    Eine wirksame Gesundheits- und Umweltpolitik kann heute nicht mehr isoliert im nationalen Rahmen bestehen. Ihr Erfolg wird wesentlich unter anderem dadurch bestimmt, daß Regelungen mit möglichst weiter internationaler Verbindlichkeit getroffen werden. Nicht nur die Industrie, sondern wir alle haben bei den vielen Importgütern, mit denen wir täglich umgehen, ein vitales Interesse daran, daß chemische Stoffe, die in unseren Nachbarländern angemeldet worden sind und bei uns auf den Markt gebracht werden, den gleichen gesundheits- und umweltpolitischen Anforderungen unterworfen sind wie unsere eigenen Produkte.
    Welche Anforderungen finden wir nun im Entwurf, und wie ist ihr gesundheits- und umweltpolitischer Wert? Die Ergebnisse der Prüfungen, die vor Vermarktung eines Stoffes durchgeführt werden und im Rahmen der Anmeldung bei einer Behörde vorzulegen sind, sollen ein Urteil darüber erlauben, ob ein Stoff zum Beispiel nach dem Verschlucken, Einatmen oder bei Berührung akut giftig wirkt oder ob Langzeitschäden zu erwarten sind, die erst später auftreten, z. B. Krebserkrankungen oder Erbschäden; auch negative Einflüsse auf die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen und auf das ungeborene Leben werden überprüft. Umfangreiche Prüfvorschriften geben zudem Auskunft über die nachteiligen Veränderungen von Wasser, Boden, Luft sowie an Tieren und an Pflanzen, so daß insgesamt eine Aussage über die Umweltrelevanz von Chemikalien möglich wird. Das gestufte Prüfkonzept, das sich an der jeweiligen Stoffmenge orientiert, war Gegenstand vieler Äußerungen und Verlautbarungen.
    Der zentrale Punkt einer kontrovers geführten Diskussion war der angeblich zu starre Charakter des Prüfprogramms auf Grund vorgegebener Mengenschwellen. Es wurde unter anderem eine gesetzlich einzurichtende Sachverständigenkommission gefordert, die bei jedem Stoff entscheiden sollte, welche Prüfungen im einzelnen durchzuführen sind. Für besonders gefährliche Stoffe wurde ein Zulassungsverfahren unter Einbeziehung dieser Kommission verlangt.
    Abgesehen davon, daß ein individuelles Prüfprogramm für jeden einzelnen Stoff im Widerspruch zu bestehenden europäischen Regelungen stünde, stößt ein solches Vorgehen aber auch auf erhebliche praktische Schwierigkeiten. Bei der zu erwartenden Anmeldung von 200 bis 300 Stoffen pro Jahr ist das im Gesetzentwurf enthaltene und demnächst EG-weit verwirklichte Anmeldeverfahren im Hinblick auf den Kostenaufwand, den benötigten Zeitaufwand und die Objektivierung der Entscheidung vorzuziehen. Einer gesetzlich verankerten Sachverständigenkommission bedarf es nicht, weil die Prüfkonzepte genau erarbeitet worden sind.
    Entsprechende Anträge fanden auch bei den Beratungen im Bundesrat keine Mehrheit Die Bundesregierung befürwortet jedoch ausdrücklich das Einholen sachverständigen Rates dort, wo immer dies nötig sein wird. Hier bieten sich zahlreiche organisatorische Möglichkeiten an.
    Bei der Überarbeitung des Gesetzentwurfes ist sichergestellt worden, daß krebserregende, fruchtschädigende oder erbgutverändernde Stoffe einem strengeren Verfahren unterworfen werden. Durch eine Vielzahl ineinandergreifender Eingriffsmöglichkeiten ist ein zusätzlicher Schutz vor gefährlichen Stoffen gewährleistet Durch einen schnellen Zugriff können bestimmte Chemikalien im Hinblick auf ihre Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung einem Verbot oder noch einzeln festzulegenden Beschränkungen unterworfen werden; das gilt auch für alte Stoffe. Dieser Punkt hat ja in der Diskussion ebenfalls eine Rolle gespielt
    Lassen Sie mich im Zusammenhang mit den toxikologischen Prüfungen, die dieser Gesetzentwurf vorsieht, nun noch auf ein Problem eingehen, das zur Zeit stark im Gespräch ist Ich meine die Durchführung von Tierversuchen, die notwendigerweise in Kauf genommen werden müssen, um dem Vorsorgegedanken des Gesetzes Rechnung zu tragen. Im Entwurf ist vorgesehen, daß Tierversuche immer dort, wo es wissenschaftlich vertretbar ist, durch Versuche mit schmerzfreier Materie ersetzt werden. Zur Zeit — dies muß leider gesagt werden — sind Tierversuche nicht ersetzbar. Die Bundesregierung wird aber alles tun, um die Erkenntnisse auf diesem Gebiet zu fördern und sicherzustellen, daß Tierversuche im ganzen EG-Raum sobald wie möglich und so weit wie möglich eingeschränkt werden.



    Bundesminister Frau Huber
    Ich möchte nun noch auf ein anderes Problem eingehen. Aus naheliegenden Gründen können Befunde über Chemikalienwirkung an Menschen nicht direkt erhoben werden. Wenn es aber zu Vergiftungsunfällen oder langfristigen Expositionen am Arbeitsplatz kommt, so sollten die Erkenntnisse hierüber gezielt gesammelt und ausgewertet werden. Diese Auswertung stellt neben den Ergebnissen der toxikologischen Prüfungen die zweite Säule für die Bewertung einer Chemikalie dar. Leider wurden diese Möglichkeiten mit Hilfe der Epidemiologie bisher nicht genügend genutzt. Daher bedarf es der gesetzlichen Fixierung einer Meldepflicht für Vergiftungsfälle und Krebserkrankungen durch chemische Stoffe, um die bisherige Situation entscheidend zu verbessern. Leider ist der Bundesrat hier der Auffassung der Bundesregierung nicht gefolgt. Man hat sich für die Streichung des § 19 entschieden. Die weitere Diskussion wird uns nun erst zeigen, ob dieser Verzicht hingenommen werden kann.
    Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 28. September 1979 zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf zahlreiche Änderungsvorschläge gemacht und Anregungen gegeben. Neben redaktionellen Änderungen wurden die Konkretisierung einzelner Vorschriften, die Änderung des Anwendungsbereichs - insbesondere die Erweiterung der giftrechtlichen Vorschriften — und die endgültige Anpassung an die EG-Richtlinie angeregt.
    Die Bundesregierung ist in ihrer Gegenäußerung in vielen Punkten dem Bundesrat gefolgt Einige Stellungnahmen werden wegen der Eilbedürftigkeit und einiger im Zusammenhang mit der neuen EG-Richtlinie noch offener Fragen erst in den Ausschußberatungen eingebracht werden können. Bei mehreren Vorschlägen konnte die Bundesregierung aus Sachgründen — insbesondere wegen Nichtübereinstimmung mit dem geltenden EG-Recht — nicht zustimmen.
    Meine Damen und Herren, ich hab mich hier heute morgen ganz bewußt auf einige, und zwar die wichtigsten Probleme dieses Gesetzentwurfes beschränkt. Ich glaube aber, daß die hier vorgetragenen Beispiele zeigen, wie notwendig es ist, alle Anstrengungen zu unternehmen, um ein Chemikaliengesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Die Lösung der hier anstehenden Probleme erlaubt keinen weiteren Aufschub. Ein Mangel an wissenschaftlichen Erkenntnissen in manchen Teilbereichen kann und darf uns nicht davon abhalten, die notwendigen politischen Konsequenzen aus den bisherigen Erfahrungen zu ziehen. Der Gesetzentwurf wird auch in Zukunft noch weiterentwickelt und angepaßt werden müssen. Die Basis für verantwortungsvolles Handeln gegenüber unseren Mitbürgern in Sachen Chemikaliensicherheit können wir jedoch schon heute legen. Es gilt, die jetzt gewonnenen Erkenntnisse so schnell wie möglich in die Tat umzusetzen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Es ist interfraktionell vereinbart worden, daß diese Debatte mit Kurzbeiträgen besttitten werden soll, und zwar in zwei Runden.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Hammans.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hugo Hammans


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem vorliegenden und im Namen der Bundesregierung von Frau Minister Huber erläuterten Gesetzentwurf handelt es sich um ein umfassendes Gesetzesvorhaben, das den Gesundheitsschutz, den Arbeitsschutz und den Umweltschutz zum Ziele hat und dabei gleichzeitig die Belange der Landwirtschaft — das habe ich in Ihren Worten vermißt, Frau Minister Huber — und der chemischen Industrie — die haben Sie erwähnt — berücksichtigen muß. Wie soll das erreicht werden?
    Nach dem Gesetzestext ist jeder Hersteller oder Importeur chemischer Produkte verpflichtet, chemische Stoffe, die er erstmalig in den Verkehr bringt, bei einer staatlichen Behörde anzumelden. Hierbei hat er Prüfungsunterlagen vorzulegen, die Aufschluß über mögliche Gesundheitsgefährdungen und Umweltbeeinflussungen geben. Ein wichtiger Teil dieses Gesetzentwurfes sind eine besondere Verpackungs- und Kennzeichnungspflicht für alle gefährlichen Stoffe sowie umfangreiche gift- und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften. Auch auf diese haben Sie hingewiesen.
    Im Hinblick auf die aus meiner Sicht vorrangig gesundheitspolitische Bedeutung dieses Gesetzentwurfs — die sich übrigens nach unserer Auffassung durchaus mit der Umweltfrage in Einklang bringen läßt — freue ich mich, Frau Minister Huber, daß die Federführung nach anfänglichen Kompetenzschwierigkeiten innerhalb der Bundesregierung auf das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit übergegangen ist. Ich habe jedoch Bedenken, ob dieses Ministerium, dessen Abteilung Gesundheitswesen durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen und durch die Auswirkungen des Arzneimittelgesetzes sehr stark beansprucht ist, diesen Auftrag in der gebotenen Eile erfüllen kann. Vielleicht, Frau Minister Huber, nehmen Sie für diese Zeit ein paar Umbesetzungen in Ihrem Haus vor: aus der Politischen Abteilung in diesen Bereich. Dann könnte es vielleicht schneller gehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Fiebig [SPD]: Das ist doch Polemik!)

    Was die Erörterung dieses Gesetzentwurfes in den Ausschußberatungen angeht, so rege ich an, die in § 12 vorgesehene Anmeldestelle beim Bundesgesundheitsamt oder beim Bundesumweltamt anzusiedeln. Unter Umständen wäre auch die Bundesanstalt für Materialprüfung hierfür geeignet. Das entspräche unabhängig von der größeren Zweckdienlichkeit der immer betonten Anregung, in Berlin bereits vorhandene Institutionen zu nützen und zu stärken. Auf jeden Fall wollen wir keine neue Behörde.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Mit der industriellen und zivilisatorischen Entwicklung der letzten Jahrzehnte ist eine sprung-



    Dr. Hammans
    hafte Ausweitung des Einsatzes von Chemikalien für die verschiedensten Verwendungszwecke einhergegangen. Ohne Chemikalien aber, ohne Kunstdünger, ohne Mineraldünger, ohne Pflanzenschutzmittel gäbe es mit Sicherheit in der Welt noch viel mehr Hunger und wäre auch in der westlichen Welt eine Versorgung der Bevölkerung nicht mehr sicherzustellen. Diese und viele andere Errungenschaften haben zwar in hohem Maße zur Verbesserung der Lebensqualität beigetragen; sie haben aber auch nachteilige Wirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt von Mensch und Tier zutage gebracht.
    Über lange Zeit hin waren nur einige Stoffe wie z. B. Blei, Quecksilber, Arsen, Kohlenteerabkömmlinge sowie Pflanzen und Pilzgifte als gefährlich bekannt. Die Flut neuer chemischer Substanzen auf den Gebieten der Farbstoffe, der Lösungsmittel, Insektizide, Pestizide, Kunststoffe für Haushalt und Bekleidung sowie Verpackung hat die Gesundheit des Menschen und seine Umwelt nicht unberührt gelassen. Schäden im Naturhaushalt durch Umweltkontaminanten und deren Rückwirkungen auf den Gesundheitszustand von Mensch und Tier werden in zunehmendem Maße erkennbar.
    Kaum eine Woche vergeht, ohne daß irgendwo in der Welt eine Giftkatastrophe gemeldet wird. Denken Sie an den Güterzug in Kanada. Angesichts dieser erschreckenden Beobachtungen erscheint mir bei diesem Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen am wichtigsten, daß es so schnell wie möglich verabschiedet wird. Dies bedeutet eine Konzentration auf das äußerst Notwendige und sofort Praktikable.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Maßstab für dieses Gesetz sollte — das hat auch Frau Minister Huber erwähnt — das in deutsches Recht umzusetzende EG-Recht sein; gemeint ist die Richtlinie, die am 19. Juni dieses Jahres vom Ministerrat verabschiedet wurde. Alles; was über die EG-Richtlinie hinausgeht, sollte entfallen oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
    Ich erinnere an die Prüf- und Anmeldepflicht bei alten Stoffen. Unabhängig davon, daß eine Regelung des Problems aller Stoffe in der EG-Richtlinie nicht enthalten ist, haben die betreffenden Hersteller auf Grund der eigenen Erfahrungen bereits Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten getroffen, die teilweise im betriebseigenen Interesse die zur Zeit bestehenden Auflagen weit übertreffen.
    Nach § 17 können die Herstellung, der Vertrieb oder die Verwendung gefährlicher Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse verboten oder beschränkt werden. Derartige Eingriffsregelungen sollten nicht einseitig national getroffen werden, sondern nur EG-umfassend nach entsprechenden Beschlüssen des Ministerrates.
    Ich will im folgenden kurz einige Passagen des Gesetzes herauspicken. Die Zahl der vorgesehenen Verordnungsermächtigungen ist sehr hoch. Der Inhalt der Verordnungen sollte möglichst schon bei den Ausschußberatungen bekannt sein. Noch besser wäre es, wenn diese Verordnungen in den Gesetzestext eingearbeitet würden. Der Parlamentarier bekommt immer Bauchschmerzen, wenn er eine solche Flut von Ermächtigungen sieht, die seiner Hand entgleiten und auf die er später keinen Einfluß mehr hat. Ich weiß aber aus intensiven Beratungen beim Arzneimittelgesetz und beim Lebensmittelgesetz, daß wir auch hier von Ermächtigungen leider nicht gänzlich werden Abstand nehmen können.
    Eingehen möchte ich auf das zur Zeit vieldiskutierte Problem der Tierversuche, die für die vorgeschriebenen Prüfungen der Chemikalien gefordert werden. Es ist bekannt, daß nur ein Teil der Ergebnisse aus den Tierversuchen auf den Menschen übertragbar und auch für Menschen gültig ist. In vielen Fällen wird man sich auf bereits vorhandene Ergebnisse bei der Prüfung auf Toxizität einschließlich Teratogenität — d. h. Veränderung der Erbmasse —, Mutagenität — d. h. Veränderungen des Zellguts — oder Kanzerogenese — d. h. Krebserregung - und auf Prüfergebnisse nach dem Arzneimittelgesetz stützen können, die Rückschlüsse auf öko-toxische Eigenschaften zulassen.
    Ich denke auch an den Krebsschnelltest nach Dr. Bruce N. Ames, Professor der Biologie an der Universität in Berkeley (Kalifornien). Ames konnte auf Grund der Ergebnisse Tausender von Experimenten aufzeigen, daß fast alle Chemikalien, die bei Tieren und Menschen Krebs auslösen, auch in Bakterien Mutationen beim wichtigsten biologischen Molekül, der Desoxyribonukleinsäure, hervorrufen. Ich meine, dab wir von dieser Möglichkeit hervorragend Gebrauch machen sollen, um möglichst viele Tiere zu schonen.
    Ich verweise auf die unwahrscheinlich hohe Zahl von Versuchstieren, die für die Prüfungen benötigt werden sollen. Es sind, so die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Zander auf die schriftliche Frage meines Fraktionskollegen Dr. Laufs, unter Zugrundelegung von nur 300 anzumeldenden Stoffen pro Jahr angeblich 120 000 Ratten, 9 000 Kaninchen und 4 500 Meerschweinchen notwendig. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen versichern, daß ich ganz besonders als Biologe diesen Punkt bei den Ausschußberatungen zusammen mit meinen Fraktionsfreunden einer kritischen Überprüfung unterziehen werde. Wir werden es nicht zulassen, daß auch nur ein Tier irgendwo unsinnig oder leichtfertig geopfert wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir brauchen in diesem Zusammenhang nur auf das geltende Tierschutzgesetz zu verweisen, das wir seinerzeit gemeinsam beschlossen haben, in dem in einer Hierarchie der Werte diese Probleme vernünftig und gerecht geregelt worden sind.

    (Hasinger [CDU/CSU]: So ist es!)

    Lassen Sie mich schließen, meine Damen und Herren: Wir sind uns innerhalb der CDU/CSU-Fraktion darüber einig, daß dieses für die Gesundheit unserer Bevölkerung so wichtige Gesetz so schnell wie möglich in eine gestraffte und praktizierbare Form gebracht werden muß. Andererseits werden wir uns bemühen, unsere Mitarbeit in den Beratungen unter die Gesichtspunkte der Gesundheitsvorsorge, der



    Dr. Hammans
    Erhaltung der Existenz der mittelständischen Betriebe und der Wahrung gleicher Wettbewerbschancen im industriellen Bereich, im EG-Raum wie auch in der ganzen Welt, zu schaffen. Wir haben unsere Bereitschaft zur schnellen Bearbeitung dadurch bewiesen, daß wir im Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit gestern ohne Geschäftsgrundlage einstimmig der Einrichtung eines besonderen Ausschusses zugestimmt haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei der FDP)