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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/177 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 177. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Reichold . 13905 A Eintritt der Abg. Frau Männle in den Deutschen Bundestag 13905 C Glückwünsche zum Geburtstag der Abg Frau Renger 13905 C Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 1979) — Drucksachen 8/3099, 8/3240 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 8/3241 — Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU 13905 D Löffler SPD 13908 D Gärtner FDP 13911 D Matthöfer, Bundesminister BMF 13913 C Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Neufassung des Umsatzsteuergesetzes und zur Änderung anderer Gesetze — Drucksache 8/3245 — Westphal SPD 13916 A Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 13917 C Hoppe FDP 13921 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Mai 1979 und dem Beschluß vom 24. Mai 1979 über den Beitritt der Republik Griechenland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl — Drucksache 8/3231 — Dr. von Dohnanyi, Staatsminister AA . . . 13922 D Dr. Narjes CDU/CSU 13924 D Voigt (Frankfurt) SPD 13926 C Dr. Bangemann FDP 13928 B Beratung der Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Sachverständigen-Kommission über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland (Psychiatrie-Enquete — Drucksachen 7/4200 und 7/4201) — Drucksache 8/2565 — Picard CDU/CSU 13931 A Egert SPD 13935 A Eimer (Fürth) FDP 13938 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979 Dr. Reimers CDU/CSU 13941 B Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 13952 D Fiebig SPD 13956 C Burger CDU/CSU 13959 D Spitzmüller FDP 13961 D Braun CDU/CSU 13963 B Weisskirchen (Wiesloch) SPD 13964 B Hasinger CDU/CSU 13966 D Dr. Schwenk (Stade) SPD 13969 B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Bundesgrenzschutz — Drucksache 8/3131 — Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . . 13971 A Pensky SPD 13973 D Dr. Wendig FDP 13975 D Baum, Bundesminister BMI 13977 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hennig, Baron von Wrangel, Graf Huyn, Böhm (Melsungen), Lintner, Graf Stauffenberg, Dr. Abelein, Jäger (Wangen) und der Fraktion der CDU/CSU Sicherheit der Transitreisenden — Drucksache 8/2570 — Dr. Hennig CDU/CSU 13980 C Schulze (Berlin) SPD 13982 B Ludewig FDP . . . . 13983 D Franke, Bundesminister BMB 13985 D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt — Drucksache 8/3201 — 13987 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes — Drucksache 8/2468 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/3176 — Dr. Reimers CDU/CSU 13988 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Mai 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über den Fluglinienverkehr — Drucksache 8/2878 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3189 — 13988 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Mai 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Irak über den Luftverkehr — Drucksache 8/2882 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3190 — 13989 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 3. September 1976 über die Internationale Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT) — Drucksache 8/3057 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3255 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3207 — 13989 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Dr. ' Klein (Göttingen), Vogel (Ennepetal), Dr. Bötsch, Hartmann und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung beurkundungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/3174 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Heilung beurkundungsbedürftiger Rechtsgeschäfte — Drucksache 8/3230 — Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 13989 D Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 13991 A Schmidt (München) SPD . 13992 C Kleinert FDP 13993 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979 III tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte — Drucksache 8/3181 — Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . 13994 D, 13996 A Helmrich CDU/CSU 13996 B Dr. Weber (Köln) SPD 13997 D Kleinert FDP 13998 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Baues von Erdgasleitungen — Drucksache 8/3081 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU 13999 A Haase (Fürth) SPD 14000 C Zywietz FDP 14001 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes — Drucksache 8/3194 — Berger (Herne) CDU/CSU 14002 C Wittmann (Straubing) SPD 14003 D Dr. Wendig FDP 14004 B Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes — Drucksache 8/2877 — Berger (Herne) CDU/CSU 14005 B Wittmann (Straubing) SPD 14006 D Dr. Wendig FDP 14008 A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Reichs- bzw. bundeseigene Grundstücke in Berlin-Tiergarten; Veräußerung für Zwekke des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues und für den Bau von sogenannten Stadthäusern — Drucksachen 8/2685, 8/3209 — 14009 C Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der aufhebbaren Dreiundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Achtunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Neununddreißigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Einundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Zweiundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirschaftsgesetz —— Drucksachen 8/3040, 8/3038, 8/3059, 8/3039, 8/3071, 8/3191 — 14009 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses 1979 — Drucksache 8/3220 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3254 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/3250 — Braun CDU/CSU 14010 B Marschall SPD 14011 A Eimer (Fürth) FDP 14012 A Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . . 14012 B Fragestunde — Drucksache 8/3237 vom 05. 10. 1979 — Förderung selbstverantwortlicher Tätigkeit von Schülern in Schülerzeitschriften MdlAnfr A72 05.10.79 Drs 08/3237 Weisskirchen (Wiesloch) SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . . . 13943 A, B, C ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 13943 B, C Empfang Frau Allendes durch den Bundeskanzler MdlAnfr A76 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Abelein CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 13943 D, 13944 B, C ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU . . . 13943 D, 13944 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13944 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13944 C ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . 13944 C Zurückweisung der Forderung Polens nach Änderung von Art. 116 des Grundgesetzes und des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts MdlAnfr A79 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 13944 D, 13945 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13945 A, B Berufung der Bundesregierung auf die Weltpakte für politische und bürgerliche Rechte bei der Fürsprache für Menschenrechte deutscher Staatsangehöriger und IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979 deutscher Volkszugehöriger gegenüber Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und der UdSSR MdlAnfr A80 05.10.79 08/3237 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 13945 B, C, D, 13946 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13945 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13945 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13945 D ZusFr Ey CDU/CSU 13946 A Rückgang der Zahl der Ausreisen deutscher Volksangehöriger aus der UdSSR MdlAnfr A81 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 13946 B, C, D, 13947 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13946 C, D ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 13947 A Förderung der Partnerschaften mit polnischen Städten mit Zuschüssen der Bundesregierung MdlAnfr A82 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . . 13947 A, B, C, D, 13948 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13947 B ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 13947 C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13947 D ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 13948 A Entwicklungshilfe für den Wiederaufbau Vietnams MdlAnfr A83 05.10.79 Drs 08/3237 Hansen SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 13948 A, B, C ZusFr Hansen SPD 13948 B ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 13948 C Unterredung des Bundeskanzlers mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten der Tschechoslowakei über die Wahrung der Menschenrechte in der CSSR MdlAnfr A84 05.10.79 Drs 08/3237 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 13948 D, 13949 A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13949 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13949 C Beseitigung von Konzentrations- oder Straflagern für politische Regimegegner MdlAnfr A85 05.10.79 Drs 08/3237 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 13949 C, D, 13950 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13949 D ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 13950 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13950 B Recht der Palästinenser auf Selbstbestimmung MdlAnfr A86 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 13950 C, D, 13951 A, B ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . . 13950 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13950 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13951 A ZusFr Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . . 13951 A ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 13951 B EG-Erklärungen über die Rückkehr der Palästinenser in ihre Heimat sowie Erklärungen des Bundeskanzlers über die Rückgewinnung der deutschen Ostgebiete MdlAnfr A87 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 13951 C, D, 13952 A, B, C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 13951 C, D, 13952 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13952 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13952 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13952 C Nächste Sitzung 14013 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 14015* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979 13905 177. Sitzung Bonn, den 11. Oktober 1979 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigungen 175. Sitzung, Seite 13854* C, Zeile 6: Hinter dem Wort „Tiere" ist das Wort „nicht" einzufügen. 176. Sitzung, Seite 13891 D, Zeile 12: Vor „30-kmNahbereichsradius" ist einzufügen: „25-km-Nahbereichsradius und ein Flächenverlust von 60 % durch einen" . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 12. 10. Dr. Ahrens ** 12. 10. Dr. Aigner * 12. 10. Alber ** 12. 10. Amrehn ** 12. 10. Dr. Bardens ** 12. 10. Dr. Barzel 12. 10. Blumenfeld * 12. 10. Frau von Bothmer ** 12. 10. Brandt 11. 10. Büchner (Speyer) ** 12. 10. Dr. Enders ** 12. 10. Dr. Evers ** 12. 10. Eymer (Lübeck) 12. 10. Feinendegen 12. 10. Fellermaier * 12. 10. Frau Dr. Focke * 12. 10. Friedrich (Würzburg) * 12. 10. Dr. Fuchs * 11. 10. Dr. Geßner ** 12. 10. Gierenstein 12. 10. Handlos ** 12. 10. Dr. Hauff 12. 10. Dr. Holtz ** 12. 10. Dr. Jaeger 12. 10. Dr. h. c. Kiesinger 12. 10. Dr. Klepsch ** 12. 10. Koblitz 12. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 19. 10. Dr. Kreile 12. 10. Kunz (Berlin) 11. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lagershausen 12. 10. Lemmrich ** 12. 10. Lücker * 12. 10. Luster * 12. 10. Männing 12. 10. Marquardt ** 12. 10. Dr. Marx 12. 10. Mattick ** 12. 10. Dr. Mende ** 12. 10. Dr. Mertes (Gerolstein) 19. 10. Dr. Müller ** 12. 10. Müller (Bayreuth) 12. 10. Dr. Müller-Hermann 12. 10. Pawelczyk ** 12. 10. Dr. Penner 12. 10. Dr. Pfennig ** 12. 10. Porzner 19. 10. Reddemann ** 12. 10. Russe 12. 10. Dr. Schäuble ** 12. 10. Scheffler ** 12. 10. Frau Schleicher * 12. 10. Schmidt (Wattenscheid) 12. 10. Schmidt (Würgendorf) ** 12. 10. Schulte (Unna) ** 12. 10. Dr. Schwarz-Schilling 12. 10. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 12. 10. Seefeld * 12. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 12. 10. Sybertz 12. 10. Frau Tübler 19. 10. Ueberhorst ** 12. 10. Dr. Vohrer ** 12. 10. Frau Dr. Walz * 12. 10. Wawrzik * 12. 10. Frau Dr. Wex 11. 10. Frau Dr. Wisniewski 12. 10. Dr. Wittmann (München) 12. 10. Wurbs 12. 10. Zebisch ** 12. 10.
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    Rede von Dr. Wolfgang Schwenk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie zum Schluß der Debatte noch einige Blicke auf den mit dem Thema zusammenhängenden rechtspolitischen Bereich, der bei einer Fortentwicklung der Lage und des Schutzes der psychisch Kranken und Behinderten nicht außer acht gelassen werden darf.
    Die Kommission hat sich an einigen Stellen damit befaßt, hat Forderungen aufgestellt und Bitten ausgesprochen zur Verbesserung der Ausgestaltung der leider manchmal unumgänlichen Freiheitsentziehung mit einer stärkeren Betonung der fürsorgerischen Aspekte bei einer Unterbringung; zu einer Gesamtreform des Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts im Bereich der Versorgung psychisch Kranker; zur Anpassung strafrechtlicher Vorschriften an die besonderen Probleme straffällig gewordener Menschen, wobei insbesondere die Berücksichtigung verminderter Schuldfähigkeit nicht aus den Augen verloren werden sollte; sowie zu einem verbesserten Schutz personenbezogener Daten einschlägiger Art.
    Bei dieser Ausgangsbetrachtung möchte ich doch noch einmal darauf hinweisen, daß der Abschlußbericht des Max-Planck-Instituts zur Psychiatrie den Abgeordneten nicht vorenthalten worden ist, sondern auf Abruf bekommen werden kann. Wer
    sich dafür interessiert hat, hätte ihn also erhalten können oder kann ihn noch erhalten. Vielleicht ist es doch ganz sinnvoll, solche wertvollen Drucksachen nun nicht an alle zu verteilen, woraufhin die meisten Exemplare doch im Papierkorb landen, sondern die Möglichkeit zu eröffnen, daß die Interessierten den Bericht auch wirklich in die Hand bekommen.

    (Hasinger [CDU/CSU] : Aber nicht in seiner ursprünglichen, sondern nur in einer redigierten Fassung! Darum geht es!)

    — Herr Kollege, ich weiß nun nicht, ob das für die weitere Behandlung wirklich wertvoll und wichtig ist. Oder geht es bei der nicht redigierten Fassung darum, festzustellen, wo möglicherweise noch die eine oder die andere Lücke ist, in die man stoßen könnte? Das ist ja wohl nicht der Sinn der Sache. Der Abschlußbericht ist also erhältlich, und das ist ja wohl das Wichtige dabei.
    Bei dieser Gelegenheit wollte ich Sie allerdings noch Fragen, woher Ihre Besorgnis kommt, daß die Beratungstätigkeit der freien Träger etwa eingeschränkt werde. Davon ist für mich nichts zu erkennen. Da Sie hier eine Warnung ausgesprochen haben, die schon etwas anklagend geklungen hat, muß ich diese Frage stellen. Ich meine, dahinter dürfte nichts weiter stehen. Auch in der Entwicklung des Jugendhilferechts kann ich so etwas nicht erkennen.
    Zunächst komme ich zu j 13 des Bundeszentralregistergesetzes, der auch von der Kommission angesprochen worden war. Bereits der Kommissionsbericht hat bewirkt, daß der Gesetzgeber in einigen Bereichen tätig geworden ist. Auch wenn hier mehrfach beklagt wurde, daß die Beantwortungszeit sehr lang war, ist der Gesetzgeber nicht untätig geblieben. Dieser Bericht hat bereits seine Folgewirkungen gezeitigt. Dieser § 13 ist gestrichen, so daß nicht jeder Behörde, die einen Registerauszug verlangt, schwache Stellen im früheren Lebensweg des Betroffenen mitgeteilt werden. Während dieser Schutz besteht, hat das Bundeszentralregister in den wirklich wichtigen Fragen der Auskunft über Entmündigung und Schuldunfähigkeit keineswegs an Auskunftsfähigkeit eingebüßt.
    Die nächste Frage bezieht sich auf den Datenschutz. Nach dem geltenden § 35 des Sozialgesetzbuches gibt es bereits einen Datenschutz. Allerdings ist bei fortschreitender kritischer Beobachtung des Datenschutzrechtes herausgekommen, daß die einzelnen Schutzvorschriften noch weiter differenziert werden müssen, daß der Austausch von Daten auch innerhalb von großen Behörden auf das wirklich Notwendige beschränkt werden muß, daß dabei allerdings, soweit das Auskunftsersuchen erforderlich ist, keine Einschränkung gilt, damit diejenigen, die Gelder oder Hilfen bewilligen müssen, auch die nötigen Daten bekommen. In den Ausschüssen wird zur Zeit darüber beraten — das möchte ich hiermit unterstützen —, wie dieser Paragraph noch weiter differenziert und ein undifferenzierter Datenaustausch innerhalb großer Behörden oder unter den fachspezifischen Behörden zum
    13970 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979
    Dr. Schwenk (Stade)

    Vorteil des Betroffenen noch weiter eingeschränkt werden kann.
    Auch im Bereich des Unterbringungsrechts hat die Kommission Verbesserungen gefordert. Hier müssen wir allerdings darauf hinweisen, daß Landeszuständigkeit gegeben ist. Die Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben Gesetze über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke erlassen; bei anderen Ländern ist das in Vorbereitung. Wir hoffen, daß auch das bald verabschiedet wird, damit auch die Länder ihren Teil zur Verbesserung der Lage der psychisch Kranken beitragen.
    Im Bereich der aus Krankheitsgründen notwendigen Freiheitsentziehung haben wir bundeseinheitlich zur Zeit im psychischen Bereich nur für das Kind neue Vorschriften durch das neu beschlossene Gesetz zur Neuregelung der elterlichen Sorge. Die Kommission hatte noch den vorgeschlagenen § 1631 a gerügt. Sie hatte befürchtet, daß jegliche Unterbringung eines Kindes betroffen sein könnte. Wir hatten das Problem erkannt und deshalb in dem entsprechenden jetzigen § 1631 b nur die mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung angesprochen, so daß Internate oder Heime in der Regel nicht darunter fallen. Hierbei möchte ich noch einmal dem Kollegen Reimers danken. Seine Ausführungen zur Lage psychisch geschädigter oder gefährdeter Kleinkinder hörten sich wie ein Plädoyer für dieses Gesetz zur Neuregelung der elterlichen Sorge an. Ich bedanke mich dafür, daß das von Ihrer Seite so gekommen ist.
    Entsprechende Verfahrensvorschriften für Erwachsene gibt es allerdings bundeseinheitlich nicht. Herr Picard, hier haben Sie auf dem falschen Fuß gestanden; denn es liegt ein Bericht der Kornmission für die Neufassung des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit seit Dezember 1977 vor. Nur haben sich ersten noch nicht alle Landesjustizverwaltungen dazu geäußert, und zweitens beharren mehrere Landesjustizverwaltungen auf der Länderzuständigkeit, so daß der Bundesgesetzgeber in diesem Bereich noch gar nicht tätig werden kann.
    Wie ich eben ausführte, liegt der Bericht vor, und wir sind zur Gesetzgebung bereit, wenn Bund und Länder bereit sind, sie zu tragen. Bei dem hier angesprochenen Problembereich gilt das insbesondere für die vorgesehenen Vorschriften über ein einheitliches Betreuungsverfahren. Das wäre das Pendant für Erwachsene zur Neuordnung des Rechts der elterlichen Sorge die Kinder betreffend. Aber ich darf noch einmal darauf hinweisen: Erst einmal muß klar sein, daß Bund und Länder dieses Gesetz gemeinsam tragen wollen.
    In Vorbereitung befindet sich ferner eine Neuordnung des Vormundschafts- und Pflegschaftrechts. Nachdem wir aber im familienrechtlichen Bereich das gerade angesprochene Gesetz verabschiedet haben, haben wir uns im Rechtsausschuß zunächst einmal anderen Aufgaben zuzuwenden. Gleiches gilt auch für das Bundesjustizministerium. Wir müssen hier noch bis zur nächsten Legislaturperiode warten.
    Ein Satz noch zur Postkontrolle, die ebenfalls im Bericht angesprochen wurde. Die Postkontrolle gehört zur Ländergesetzgebung.
    Zur Straffälligkeit und Strafverfolgung psychisch kranker Straftäter darf ich darauf hinweisen, daß mit früheren Strafrechtsänderungsgesetzen seit 1969 neue Vorschriften eingefügt worden sind, die diesen Problemen gerecht werden. Es sind dies die §§ 63 und 65 des Strafgesetzbuchs. Außerdem ist in § 65 aufgenommen worden, daß sozialtherapeutische Anstalten einzurichten sind.
    Der Stichtag liegt allerdings noch in weiter Ferne; es ist der 1. Januar 1985. Wir wissen, daß man hierzu einen längeren Zeitraum braucht. Wir können in diesem Bereich nicht mit kürzeren Zeiteinheiten rechnen. Es zeigt sich aber zumindest, daß Bundesregierung und Bundesgesetzgeber durchaus bereit sind, etwas zu tun. Wir wollen das nicht aus dem Auge verlieren. Und wir wollen ab 1. Januar 1985 auch Erfolge sehen, das heißt, daß in diesem sensiblen Bereich den Erkrankten — ich darf mich hier einmal auf meinen Kollegen Weisskirchen berufen — mit der erforderlichen Sorgfalt geholfen wird.
    Meine Damen und Herren, in bezug auf die Altersstraffälligkeit wurde gefragt, wie weit wir in der Lage seien, mehr zu tun. Ich darf darauf hinweisen, daß die §§ 20 und 21 des Strafgesetzbuchs, Allgemeiner Teil, den dafür aufgeschlossenen Staatsanwälten und Richtern ausreichende Möglichkeiten geben, dem altersbedingten Straftäter entgegenzukommen. Wir müssen dabei sehen, daß es sich bei solchen Delikten oft um eine Folge des Abbaus von Hemmungen handelt und nicht um eine Folge des direkten Willens zum Rechtsbruch. Dies kann nun einmal in der Altersentwicklung des Menschen liegen; davor ist keiner gefeit.
    Bei allen Bemühungen um die Verbesserung der Lage der psychisch Kranken und Behinderten sollten wir auch einmal den eigenen Sprachgebrauch überprüfen. Oft genug hören wir bei Streitgesprächen — ob am Biertisch oder anderswo bei ernsteren Gelegenheiten —, daß einer auf die Meinung des anderen mit dem Ausspruch reagiert: das ist doch schizophren! Wäre jemand unter den Zuhörern, der zufällig diese Krankheit hat, so müßte er zusammenfahren. Wir sollten Krankheitsbilder nicht dazu benutzen, dem Diskussionsgegner einen verbalen' Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Hier sollten wir unseren Sprachgebrauch doch einmal überprüfen. Auf Platt würde man ganz einfach sagen: „Da versteihst du ji nix von." Das würde sowohl die Sachlage klarrücken wie das verbale Klima nicht verderben.
    Wir alle, die wir hier zu dem Thema gesprochen haben, sind uns — so meine ich — in großen Zügen entgegengekommen, beseelt von dem Willen, etwas zu tun, um denjenigen, die auf der seelischen Schattenseite des Lebens stehen, zu helfen. Ich bitte deshalb abschließend, den Bericht zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit zu überweisen, damit dort die Problematik und die Lö-
    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979 13971
    Dr. Schwenk (Stade)

    sungsansätze vertieft, beraten und in eine Empfehlung gefaßt werden können.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt die Überweisung der Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Sachverständigen-Kommission über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit vor. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/ CSU
Bundesgrenzschutz
— Drucksache 8/3131—
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Innenausschuß (federführend) Haushaltsausschuß
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Jentsch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Joachim Jentsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die augenblickliche relative Ruhe täuscht: In der Bundesrepublik Deutschland wird nach wie vor entschlossen versucht, unsere Sicherheitsorgane zu schwächen. Polizei einschließlich Bundesgrenzschutz, Bundeskriminalamt, Verfassungsschutz und Geheimdienst werden systematisch als Einrichtungen abgestempelt, die nicht der Freiheit unserer Bürger dienen, sondern eine Bedrohung dieser Freiheit darstellen. Ich muß nicht im einzelnen die zahlreichen Indikatoren dieser Kampagne aufzählen. Die Diffamierungen aus der jüngsten Zeit sind noch gut in Erinnerung; wir haben hier darüber diskutiert.
    Die Kampagne begann, nachdem der Innenminister höchstpersönlich das große Aufräumen angekündigt hatte. Bezeichnungen wie „Schnüffler vom Dienst", „Sonderpolizei", „gestapoähnlich" finden sich dann auch gerade in der Presse, die der Bundesregierung und dem Innenminister höchst wohlwollend gegenübersteht. Diese Diffamierungen und Verleumdungen sind aber alles andere als eine ernsthafte Diskussion darüber, wie weit denn nun die Zuständigkeiten der Sicherheitsorgane gehen dürfen. Sie machen deutlich, daß es den Initiatoren dieser Kampagne darum auch gar nicht geht. Hier sind nämlich diejenigen am Werk, die die Freiheit diesseits von Mauer und Stacheldraht nicht für bedroht und deshalb Einschränkungen oder Opfer auch im Bereich des persönlichen Freiheitsraumes nicht für berechtigt halten. Hier sind diejenigen am Werk, die den sogenannten kapitalistischen und faschistischen Staat Bundesrepublik Deutschland seiner die Freiheit sichernden Einrichtungen berauben wollen. Alle, die leichtfertig unsere Sicherheitsorgane ins Zwielicht bringen, müssen wissen, wessen Geschäft sie betreiben. Ich meine, ein Bundesinnenminister muß es ganz besonders gut wissen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Vor diesem Hintergrund gibt die Lage des Bundesgrenzschutzes Anlaß zur Sorge. Der Bundesgrenzschutz darf nämlich nicht zum Werkschutz verkümmern, der an irgendwelchen Objekten Wache schiebt und bei Passagieren und Besuchern das Gepäck kontrolliert. Der Bundesgrenzschutz darf nicht stillschweigend zur bloßen Schutzpolizei umfunktioniert werden, wenn er seinen Aufgaben gerecht werden will, die ihm kraft Gesetzes aufgetragen sind.
    Ich verkenne nicht die Pflicht des Bundesgrenzschutzes, in Notzeiten auch dort einzuspringen, wo die übrigen Sicherheitsorgane Hilfe und Unterstützung benötigen. Zu diesem Zweck haben wir ja das Bundesgrenzschutzgesetz geändert und den Aufgabenbereich des Bundesgrenzschutzes 1972 erweitert. Diese Aufgabenerweiterung — das ist das Entscheidende — hat aber nicht zu einer Befreiung von den ursprünglichen Aufgaben oder etwa zu deren Minderbewertung geführt. So steht auch in der jetzigen Fassung des BGS-Gesetzes nicht ohne Grund der grenzpolizeiliche Schutz an erster Stelle im Aufgabenkatalog, gefolgt von den polizeilichen Schutz- und Sicherungsaufgaben in den Fällen des Art. 91 und des Art. 115 f des Grundgesetzes; das sind der Notstands- und Verteidigungsfall. Mit Beginn eines bewaffneten Konflikts ist der Bundesgrenzschutz Teil der bewaffneten Macht der Bundesrepublik Deutschland. So sieht es § 64 des Bundesgrenzschutzgesetzes ausdrücklich vor. Der Bundesgrenzschutz muß also kraft Gesetzes auf diese Sicherheitslagen vorbereitet sein.
    Um diesen bedeutsamen Sicherheitslagen gerecht werden zu können, ist der Bundesgrenzschutz als Truppenverband organisiert worden. Er ist in Abteilungen und Hundertschaften gegliedert. Wenn diese Gliederung, meine Damen und Herren, nicht nur auf dem Papier stehen soll, muß der Bundesgrenzschutz aber auch in dieser Formation handlungsfähig und einsatzfähig sein. Das ist er zur Zeit weder in personeller noch in technischer noch in organisatorischer Hinsicht.
    Ich darf folgende typische Lage schildern, die ich beim Besuch einer Einsatzabteilung vorgefunden habe: Von den ca. 540 Angehörigen der Abteilung waren 99 durch Ausbildung gebunden, und zwar die Mehrzahl als Auszubildende, die also noch gar nicht für einen vollen Einsatz zur Verfügung standen. Auf Grund von Abordnungen, Krankheit und Abteilungsdienst standen weitere 265 Beamte zum Einsatz nicht zur Verfügung. Weitere 19 Beamte waren in Werkstätten und im Abteilungsstab eingesetzt. 47 Beamte waren wegen geleisteter Dienststunden freigestellt, so daß 110 von 540 verfügbar waren. Von diesen 110 allerdings mußten alle zwei Wochen 85 Beamte für die Bewachung zweier Objekte in 150 km Entfernung abgestellt werden.
    Dieses Beispiel zeigt ganz klar, daß der Bundesgrenzschutz als Verband überhaupt nicht zur Ver-
    13972 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979
    Dr. Jentsch (Wiesbaden)

    fügung steht. Er ist auch als Verband nicht eingeübt; denn Übungen einer geschlossenen Abteilung haben seit vielen Jahren nicht mehr stattgefunden. Selbst Hundertschaften werden im Ernstfall zusammengewürfelt, wenn sie irgendwo eingesetzt werden müssen.
    Der Polizeidirektor Schubarth-Engelschall hat gestern abend im ZDF-Magazin in bewundernswerter Offenheit auf die Frage, ob er seine Abteilung geschlossen einsetzen könnte, erklärt: „Nein, das kann man im Augenblick nicht; denn die Abteilung als Verband ist zur Zeit mit zwei Hundertschaften in der Ausbildung der Beamten des zweiten Dienstjahres gebunden; die dritte Hundertschaft als Einsatzhundertschaft verfügt zur Zeit nur noch über einen Einsatzzug; die Stabshundertschaft mit den Spezialzügen ist ebenfalls nicht in der Lage, da auch diese Kräfte nur zum Teil noch vorhanden sind und somit nicht die vollen Züge einsatzbereit sind."

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Woher haben Sie den Wortlaut?)

    — Den haben Sie gestern abend und heute mittag noch einmal hören können!

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Gutes Timing zwischen Herrn Dregger und Herrn Löwenthal!)

    Auf die Frage, ob sich dieser Zustand in absehbarer Zeit ändern werde, erklärt der Kommendeur, daß dies wahrscheinlich über etliche Jahre hinweg nicht der Fall sein werde. Die Angehörigen des Bundesgrenzschutzes sprechen übrigens in diesem Zusammenhang von „Geister-Hundertschaften", die nur auf dem Papier stehen und in Wirklichkeit gar nicht einsatzbereit, gar nicht vorhanden sind.
    Wie konnte es zu dieser Entwicklung kommen? Hieran ist sicherlich das Personalstrukturgesetz von 1976 schuld, das die Angehörigen des Bundesgrenzschutzes den Polizeibeamten der Länder gleichstellen will. Hierdurch ist eine erhebliche Ausbildungslawine auf den Bundesgrenzschutz zugekommen, die natürlich wesentliche Kräfte bindet. Der Regierung muß jedoch gesagt werden, daß dies alles seinerzeit voraussehbar war. Es war meine Fraktion, die Fraktion der CDU/CSU, die damals deutlich darauf hingewiesen hat, ihre Zustimmung zum Personalstrukturgesetz erfolge nur unter der Voraussetzung, daß der Truppen- bzw. Verbandscharakter des Bundesgrenzschutzes in keiner Weise eingeschränkt werde. Uns ist dies damals zugesichert worden. Wir haben dem Personalvertretungsgesetz im Vertrauen darauf zugestimmt, daß die Änderung des persönlichen Status des Bundesgrenzschutzbeamten nicht zu einer Veränderung der Funktionsfähigkeit und der Aufgabenstellung des Bundesgrenzschutzes führt.

    (Becker [Nienberge] [SPD]: Wer hat das gesagt? Kein Mensch!)

    Heute müssen wir feststellen, daß die Änderung genau mit der Zielsetzung erfolgt ist, den Charakter des Bundesgrenzschutzes zu verändern und ihn seiner Truppenstruktur zu entkleiden.
    Hierfür gibt es zwei Belege: Erstens. Die Bundesregierung, voran der Bundesinnenminister, und die sie tragenden Parteien verharmlosen und verniedlichen die Unfähigkeit des Bundesgrenzschutzes, als Verband zu agieren, derart, daß verbale Bekenntnisse zum Truppencharakter, die wir sicherlich nachher auch wieder hören werden, nur als Beruhigungspillen angesehen werden können. Herr Minister Baum, Ihr verbales Bekenntnis zum Truppencharakter auch vor einigen Tagen auf dem Verbandstag des Bundesgrenzschutzverbands ist solange wertlos, wie Sie nichts unternehmen, um diesen Truppencharakter wiederherzustellen.
    Zweitens. Von anderer Seite wird jeder Hinweis auf die Notwendigkeit der Wiederherstellung des Truppencharakters des Bundesgrenzschutzes als „paramilitärisch" verunglimpft. Zugleich wird aus dieser Richtung die Abschaffung des Kombattantenstatus des Bundesgrenzschutzes verlangt.
    Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, daß sich Minister Baum auf dem schon erwähnten Verbandstag des Bundesgrenzschutzverbands eindeutig von diesen Bestrebungen distanziert hat. Ich begrüße das. Nur, Herr Minister Baum: Ich weiß nicht so recht, ob dies augenblickliche Taktik oder wirkliche Überzeugung bei Ihnen ist; denn Sie bleiben auch in dieser Frage solange im Zwielicht, wie Sie nicht entschlossen mit Taten für die Wiederherstellung des Truppencharakters eintreten.
    Meine Damen und Herren, so wie der Bundesgrenzschutz zur Zeit seinen polizeilichen Schutz-und Sicherungsaufgaben im Falle eines inneren Notstands oder im Verteidigungsfall nicht gerecht werden könnte, so müssen auch erhebliche Zweifel angemeldet werden, ob er der Aufgabe des grenzpolizeilichen Schutzes des Bundesgebietes gerecht wird. Soll man wirklich davon ausgehen dürfen, daß dieser Schutz gewährleistet ist, angesichts der Tatsache, daß die Grenzstreifentätigkeit vom Jahre 1977 auf das Jahr 1978 von 46 000 auf 31 000 Grenzstreifen zurückgegangen ist? 31 000 Grenzstreifen pro Jahr — so steht es im Tätigkeitsbericht des Bundesinnenministeriums — bedeuten, daß täglich 88 Streifen am rund 1 800 km langen Gebiet zur DDR und zur CSSR tätig sind. Eine gleiche rückläufige Tendenz findet sich übrigens bei den Grenzüberwachungsflügen mit Hubschraubern.
    Der Bundesgrenzschutz kann seine Aufgabe auch nur dann wahrnehmen — damit komme ich zu einem nächsten Punkt —, wenn er einem Truppenverband entsprechend ausgerüstet ist. Deshalb verfolgen wir mit großer Sorge Bestrebungen, die Ausstattung mit Sonderwagen zu reduzieren. Der Bundesgrenzschutz verfügt derzeit über 513 solcher Sonderwagen. Diese sind bei großen gewalttätigen Demonstrationen unentbehrlich, weil sie die Gefährdung des einzelnen Polizeibeamten mindern. Dieser findet Schutz in der Nähe dieser Wagen. Die mit Gittern bestückten Sonderwagen erlauben bewegliche Straßensperren, die sonst von den Polizeibeamten selbst gebildet werden müßten. Wer also diese Sonderwagenausstattung des Bundesgrenzschutzes reduziert, muß sich schlicht und ein-
    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. -- Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979 13973
    Dr. Jentsch (Wiesbaden)

    fach sagen lassen, daß er unnötig das Leben von Polizeibeamten aufs Spiel zu setzen bereit ist. Diesen Vorwurf wird sich sicherlich niemand einhandeln wollen.
    Deshalb ist es völlig unverständlich, wenn die Bundesregierung nur bereit ist, etwa, wie sie erklärt hat, 300 bis 350 der vorhandenen Sonderwagen zu ersetzen oder zu modernisieren, und in Kauf nimmt, daß die restlichen ausfallen, wenn sie verschlissen und nicht mehr einsatzfähig sind.
    Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang ist es auch dringend erforderlich — auch das wird demjenigen, der den Bundesgrenzschutz häufig besucht, auffallen —, die Zahl der geländegängigen Fahrzeuge zu erhöhen. Wir können uns auch in diesem Punkt mit der Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage vom Frühjahr des letzten Jahres nicht zufriedengeben. Dort wird darauf hingewiesen, daß das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verkehrsmäßig sehr gut erschlossen sei. Neben Bundes-, Land- und Kreisstraßen ständen fast überall im Gelände zahlreiche befestigte oder gut ausgebaute Feld- und Waldwege zur Verfügung, so heißt es in dieser Antwort. Der Verfasser dieser Antwort darf es mir nicht übelnehmen, aber ich werde bei derartigen Formulierungen eher an das Räuber- und Gendarm-Spiel erinnert als an einen polizeilichen Truppenverband, der auch in Sicherheitslagen eingesetzt werden soll, in denen die Existenz unseres Staates bedroht ist. Sowohl in einem solchen Fall als auch dann, wenn ein aus der DDR Geflüchteter — das haben wir ja gestern im ZDF-Magazin in einem Film vorgeführt bekommen — und auf unserem Gebiet niedergeschossener Mitbürger verblutet, muß wohl jeder Grenzschützer so ausgestattet sein, daß er nicht mit seinem feinen Auto irgendwo im Dreck steckenbleibt, sondern schnellstmöglich an die Stelle herankommt.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, Gegenstand unserer Sorge ist auch die Ausstattung des BGS mit Waffen. Wir fühlen uns hier ein wenig hinters Licht geführt, denn in unserer Kleinen Anfrage hatten wir damals nach der Entwicklung auf diesem Gebiet gefragt und die Antwort bekommen, daß zwar an anderer Stelle abgebaut werde, aber eine Erhöhung der Zahl von Maschinengewehren für den Einsatz von Sonderwagen in Aussicht gestellt sei. Wir fühlen uns deshalb hinters Licht geführt, weil wir jetzt feststellen müssen, daß diese Sonderwagen reduziert werden. So geht es natürlich nicht, uns auf der einen Seite darauf hinzuweisen, daß auf der einen Seite der Einsatz dieses Gerätes vermehrt möglich ist, anschließend aber erkennen zu geben, daß man die Sonderwagen reduzieren will.
    In diesem Zusammenhang soll auch ein deutliches Wort zu der Polemik gegen eine wirksame Bewaffnung des Bundesgrenzschutzes gesagt werden. Die Bestrebungen, die Ausstattung des Bundesgrenzschutzes ausschließlich auf Handfeuerwaffen zu begrenzen, sind nach meiner Auffassung ein Teil des Versuches, den Bundesgrenzschutz von einer. hochqualifizierten Polizeitruppe auf eine reine
    Schutzpolizei umzufunktionieren. Eine auf jede Sicherheitslage vorbereitete Polizeitruppe benötigt auch Maschinenwaffen, Maschinengewehre und Maschinenkanonen.

    (Zuruf des Abg. Pensky [SPD])

    - Ich habe das Vergnügen, jawohl, Herr Pensky, mich in diesem Zusammenhang auf Justizminister Vogel beziehen zu dürfen. Er hat in der „Neuen Ruhrzeitung" vor etwa zwei Jahren — Sie kennen das Zitat sicherlich - gesagt:
    Nach den heutigen Erfahrungen kann keineswegs ausgeschlossen werden, daß Terroristen mit Handgranaten, Maschinengewehren und anderen Waffen auftreten. Was will ein Polizeibeamten mit einer Pistole gegen einen Terroristen mit einem Maschinengewehr ausrichten?
    An anderer Stelle dieses Interviews sagt er:
    Man sollte vielmehr ernsthaft überlegen, ob der Bundesgrenzschutz mit solchen Aufgaben betraut und mit einer entsprechenden Bewaffnung ausgerüstet werden kann.
    Ich darf Ihnen sagen, wir sind zu diesen Überlegungen bereit, denn wir meinen, daß die Ausrüstung und Bewaffnung den möglichen Sicherheitslagen adäquat sein muß und nichts anderes.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß. Wir sind mit der Überweisung unseres Antrages zur Beratung im Innenausschuß einverstanden. Am Ende dieser Beratung muß aber die Entschlossenheit dieses Deutschen Bundestages deutlich werden, den Bundesgrenzschutz, die Polizei des Bundes, als Polizeitruppe zu stärken, damit sie als Eingreifreserve für alle, auch die schwierigsten Sicherheitslagen zur Verfügung steht. Sie darf nicht das Sicherheitspotential der Länderpolizeien ersetzen, sondern muß dieses Sicherheitspotential ergänzen. Das sind wir meines Erachtens unseren Bürgern schuldig; denn Sicherheit dient der Freiheit, und Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit. Ich meine, das gilt auch hier.

    (Beifall bei der CDU/CSU)