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ID0817715000

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    Plenarprotokoll 8/177 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 177. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Reichold . 13905 A Eintritt der Abg. Frau Männle in den Deutschen Bundestag 13905 C Glückwünsche zum Geburtstag der Abg Frau Renger 13905 C Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 1979) — Drucksachen 8/3099, 8/3240 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 8/3241 — Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU 13905 D Löffler SPD 13908 D Gärtner FDP 13911 D Matthöfer, Bundesminister BMF 13913 C Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Neufassung des Umsatzsteuergesetzes und zur Änderung anderer Gesetze — Drucksache 8/3245 — Westphal SPD 13916 A Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 13917 C Hoppe FDP 13921 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Mai 1979 und dem Beschluß vom 24. Mai 1979 über den Beitritt der Republik Griechenland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl — Drucksache 8/3231 — Dr. von Dohnanyi, Staatsminister AA . . . 13922 D Dr. Narjes CDU/CSU 13924 D Voigt (Frankfurt) SPD 13926 C Dr. Bangemann FDP 13928 B Beratung der Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Sachverständigen-Kommission über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland (Psychiatrie-Enquete — Drucksachen 7/4200 und 7/4201) — Drucksache 8/2565 — Picard CDU/CSU 13931 A Egert SPD 13935 A Eimer (Fürth) FDP 13938 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979 Dr. Reimers CDU/CSU 13941 B Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 13952 D Fiebig SPD 13956 C Burger CDU/CSU 13959 D Spitzmüller FDP 13961 D Braun CDU/CSU 13963 B Weisskirchen (Wiesloch) SPD 13964 B Hasinger CDU/CSU 13966 D Dr. Schwenk (Stade) SPD 13969 B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Bundesgrenzschutz — Drucksache 8/3131 — Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . . 13971 A Pensky SPD 13973 D Dr. Wendig FDP 13975 D Baum, Bundesminister BMI 13977 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hennig, Baron von Wrangel, Graf Huyn, Böhm (Melsungen), Lintner, Graf Stauffenberg, Dr. Abelein, Jäger (Wangen) und der Fraktion der CDU/CSU Sicherheit der Transitreisenden — Drucksache 8/2570 — Dr. Hennig CDU/CSU 13980 C Schulze (Berlin) SPD 13982 B Ludewig FDP . . . . 13983 D Franke, Bundesminister BMB 13985 D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt — Drucksache 8/3201 — 13987 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes — Drucksache 8/2468 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/3176 — Dr. Reimers CDU/CSU 13988 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Mai 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über den Fluglinienverkehr — Drucksache 8/2878 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3189 — 13988 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Mai 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Irak über den Luftverkehr — Drucksache 8/2882 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3190 — 13989 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 3. September 1976 über die Internationale Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT) — Drucksache 8/3057 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3255 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3207 — 13989 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Dr. ' Klein (Göttingen), Vogel (Ennepetal), Dr. Bötsch, Hartmann und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung beurkundungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/3174 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Heilung beurkundungsbedürftiger Rechtsgeschäfte — Drucksache 8/3230 — Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 13989 D Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 13991 A Schmidt (München) SPD . 13992 C Kleinert FDP 13993 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979 III tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte — Drucksache 8/3181 — Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . 13994 D, 13996 A Helmrich CDU/CSU 13996 B Dr. Weber (Köln) SPD 13997 D Kleinert FDP 13998 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Baues von Erdgasleitungen — Drucksache 8/3081 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU 13999 A Haase (Fürth) SPD 14000 C Zywietz FDP 14001 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes — Drucksache 8/3194 — Berger (Herne) CDU/CSU 14002 C Wittmann (Straubing) SPD 14003 D Dr. Wendig FDP 14004 B Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes — Drucksache 8/2877 — Berger (Herne) CDU/CSU 14005 B Wittmann (Straubing) SPD 14006 D Dr. Wendig FDP 14008 A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Reichs- bzw. bundeseigene Grundstücke in Berlin-Tiergarten; Veräußerung für Zwekke des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues und für den Bau von sogenannten Stadthäusern — Drucksachen 8/2685, 8/3209 — 14009 C Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der aufhebbaren Dreiundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Achtunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Neununddreißigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Einundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Zweiundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirschaftsgesetz —— Drucksachen 8/3040, 8/3038, 8/3059, 8/3039, 8/3071, 8/3191 — 14009 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses 1979 — Drucksache 8/3220 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3254 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/3250 — Braun CDU/CSU 14010 B Marschall SPD 14011 A Eimer (Fürth) FDP 14012 A Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . . 14012 B Fragestunde — Drucksache 8/3237 vom 05. 10. 1979 — Förderung selbstverantwortlicher Tätigkeit von Schülern in Schülerzeitschriften MdlAnfr A72 05.10.79 Drs 08/3237 Weisskirchen (Wiesloch) SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . . . 13943 A, B, C ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 13943 B, C Empfang Frau Allendes durch den Bundeskanzler MdlAnfr A76 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Abelein CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 13943 D, 13944 B, C ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU . . . 13943 D, 13944 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13944 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13944 C ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . 13944 C Zurückweisung der Forderung Polens nach Änderung von Art. 116 des Grundgesetzes und des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts MdlAnfr A79 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 13944 D, 13945 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13945 A, B Berufung der Bundesregierung auf die Weltpakte für politische und bürgerliche Rechte bei der Fürsprache für Menschenrechte deutscher Staatsangehöriger und IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979 deutscher Volkszugehöriger gegenüber Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und der UdSSR MdlAnfr A80 05.10.79 08/3237 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 13945 B, C, D, 13946 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13945 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13945 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13945 D ZusFr Ey CDU/CSU 13946 A Rückgang der Zahl der Ausreisen deutscher Volksangehöriger aus der UdSSR MdlAnfr A81 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 13946 B, C, D, 13947 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13946 C, D ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 13947 A Förderung der Partnerschaften mit polnischen Städten mit Zuschüssen der Bundesregierung MdlAnfr A82 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . . 13947 A, B, C, D, 13948 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13947 B ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 13947 C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13947 D ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 13948 A Entwicklungshilfe für den Wiederaufbau Vietnams MdlAnfr A83 05.10.79 Drs 08/3237 Hansen SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 13948 A, B, C ZusFr Hansen SPD 13948 B ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 13948 C Unterredung des Bundeskanzlers mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten der Tschechoslowakei über die Wahrung der Menschenrechte in der CSSR MdlAnfr A84 05.10.79 Drs 08/3237 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 13948 D, 13949 A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13949 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13949 C Beseitigung von Konzentrations- oder Straflagern für politische Regimegegner MdlAnfr A85 05.10.79 Drs 08/3237 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 13949 C, D, 13950 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13949 D ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 13950 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13950 B Recht der Palästinenser auf Selbstbestimmung MdlAnfr A86 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 13950 C, D, 13951 A, B ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . . 13950 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13950 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13951 A ZusFr Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . . 13951 A ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 13951 B EG-Erklärungen über die Rückkehr der Palästinenser in ihre Heimat sowie Erklärungen des Bundeskanzlers über die Rückgewinnung der deutschen Ostgebiete MdlAnfr A87 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 13951 C, D, 13952 A, B, C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 13951 C, D, 13952 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13952 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13952 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13952 C Nächste Sitzung 14013 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 14015* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979 13905 177. Sitzung Bonn, den 11. Oktober 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigungen 175. Sitzung, Seite 13854* C, Zeile 6: Hinter dem Wort „Tiere" ist das Wort „nicht" einzufügen. 176. Sitzung, Seite 13891 D, Zeile 12: Vor „30-kmNahbereichsradius" ist einzufügen: „25-km-Nahbereichsradius und ein Flächenverlust von 60 % durch einen" . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 12. 10. Dr. Ahrens ** 12. 10. Dr. Aigner * 12. 10. Alber ** 12. 10. Amrehn ** 12. 10. Dr. Bardens ** 12. 10. Dr. Barzel 12. 10. Blumenfeld * 12. 10. Frau von Bothmer ** 12. 10. Brandt 11. 10. Büchner (Speyer) ** 12. 10. Dr. Enders ** 12. 10. Dr. Evers ** 12. 10. Eymer (Lübeck) 12. 10. Feinendegen 12. 10. Fellermaier * 12. 10. Frau Dr. Focke * 12. 10. Friedrich (Würzburg) * 12. 10. Dr. Fuchs * 11. 10. Dr. Geßner ** 12. 10. Gierenstein 12. 10. Handlos ** 12. 10. Dr. Hauff 12. 10. Dr. Holtz ** 12. 10. Dr. Jaeger 12. 10. Dr. h. c. Kiesinger 12. 10. Dr. Klepsch ** 12. 10. Koblitz 12. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 19. 10. Dr. Kreile 12. 10. Kunz (Berlin) 11. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lagershausen 12. 10. Lemmrich ** 12. 10. Lücker * 12. 10. Luster * 12. 10. Männing 12. 10. Marquardt ** 12. 10. Dr. Marx 12. 10. Mattick ** 12. 10. Dr. Mende ** 12. 10. Dr. Mertes (Gerolstein) 19. 10. Dr. Müller ** 12. 10. Müller (Bayreuth) 12. 10. Dr. Müller-Hermann 12. 10. Pawelczyk ** 12. 10. Dr. Penner 12. 10. Dr. Pfennig ** 12. 10. Porzner 19. 10. Reddemann ** 12. 10. Russe 12. 10. Dr. Schäuble ** 12. 10. Scheffler ** 12. 10. Frau Schleicher * 12. 10. Schmidt (Wattenscheid) 12. 10. Schmidt (Würgendorf) ** 12. 10. Schulte (Unna) ** 12. 10. Dr. Schwarz-Schilling 12. 10. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 12. 10. Seefeld * 12. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 12. 10. Sybertz 12. 10. Frau Tübler 19. 10. Ueberhorst ** 12. 10. Dr. Vohrer ** 12. 10. Frau Dr. Walz * 12. 10. Wawrzik * 12. 10. Frau Dr. Wex 11. 10. Frau Dr. Wisniewski 12. 10. Dr. Wittmann (München) 12. 10. Wurbs 12. 10. Zebisch ** 12. 10.
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    Rede von Udo Fiebig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir bitte, daß ich einen Gedanken der Frau Minister aufnehme. Haben Sie ein wenig Geduld mit mir, daß ich an den Anfang meiner Ausführungen ein ausführliches Zitat stelle:
    Der Begriff der Hilfsbedürftigkeit im Sinn des § 1531 Reichsversicherungsordnung wird dagegen von dem Reichsversicherungsamt verneint, wenn sich die Unterbringung des Geisteskranken überwiegend aus Gründen der öffentlichen Sicherheit als notwendig erwies. In der Praxis muß aufgrund dieser Rechtsprechung in jedem einzelnen Fall geprüft werden, ob die Unterbringung eines Geisteskranken in ,seinem eigenen Interesse erfolgte oder vorwiegend aus sicherheitspolizeilichen Gründen veranlaßt worden ist. Um die mit dieser Prüfung verbundenen Schwierigkeiten zu vermeiden und die Verwaltungsarbeit der beteiligten Stellen zu vereinfachen, ordnen wir auf Grund des Erlasses des Führers und Reichskanzlers über die Vereinfachung der Verwaltung vom 28. August 1939 bis auf weiteres folgendes an: Werden gegen Krankheit versicherte Geisteskranke von anderen Stellen als den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung in Heil- und Pflegeanstalten eingewiesen und treten die Fürsorgeverbände als Kostenträger auf, so sind die den Fürsorgeverbänden durch die Unterbringung entstandenen Kosten ungeachtet der Gründe, auf denen die Unterbringung beruht, je zur Hälfte von dem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Fürsorgeverband zu tragen.
    Namens der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion danke ich Ihnen, Frau Minister, herzlich für
    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979 13957
    Fiebig
    die Ankündigung, daß die Bundesregierung nun endlich diesen Halbierungserlaß aufheben wird.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Eine lange, unheilvolle Geschichte hat damit endlich ihr Ende gefunden. Ich füge an: Sicher hätten wir uns dies alles schon ein klein wenig früher gewünscht.

    (Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei der CDU/CSU)

    Immer noch leidet die Psychiatrie im wahrsten Sinn des Wortes an den Folgen des Dritten Reiches. Nicht nur wurde in den Jahren 1933 bis 1945 die psychiatrische Forschung in Deutschland abrupt unterbrochen. Viel gravierender ist, daß in unserer Gesellschaft immer noch das sogenannte Dritte Reich nachwirkt. Psychisch Kranke werden als nicht leistungsfähig, ja sogar als Schmarotzer der Gesellschaft diffamiert. Oft finden sie nicht einmal das geringste menschliche Verständnis, geschweige denn Solidarität und aktive menschliche Anteilnahme. Hadamar und Euthanasie werfen noch immer ihre furchtbaren Schatten.
    Einbezogen in diese angesprochene gesellschaftliche Ächtung und die dadurch gegebene Außenseiterstellung sind die Angehörigen von psychisch Kranken. Auch an sie müssen wir denken. Im östlichen Ruhrgebiet ist dies immer noch eine Beleidigung: „Du gehörst nach Aplerbeck!" Man kann auch bei spielenden Kindern oft die Beleidigung hören: „Du bist ein Spasti!" Folglich begegnen auch die Mitarbeiter in der Psychiatrie immer noch diesen alten historischen Vorurteilen.
    Lassen Sie mich an dieser Stelle den unbegrenzten Respekt zum Ausdruck bringen, den wir Sozialdemokraten vor dem mühsamen und mit ungeheuren Lasten beschwerten Dienst in der Psychiatrie haben.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Und wenn das überhaupt unsere Sache sein kann und sein soll, müssen wir Sozialdemokraten all denen, die diesen schweren Dienst tun, unseren Dank sagen.
    Wenn diese Debatte zusätzlich einen Sinn haben könnte, dann diesen: daß wir — über die Parteigrenzen hinweg — alle miteinander noch mehr Verständnis für unsere psychisch kranken Mitbürger und den Dienst der Psychiatrie in all ihren Formen wecken. Dabei sind wir auf die Mitarbeit von Presse, Funk und Fernsehen angewiesen. Wie klein die Lobby der psychisch Kranken hier im Parlament ist, sehen wir auch heute wieder an der Präsenz im Plenum des Bundestages.
    In die Konfession der Schuld, all der Versäumnisse müssen wir Parlamentarier uns selber mit einbeziehen. Wir können nicht nur immer auf andere hinweisen, die etwas versäumt haben könnten. Wenn es um die Konfession der Schuld geht, dann möchte ich daran erinnern, daß Friedrich von Bodelschwingh, der Vater von Bethel, dem sogenannten Führer Adolf Hitler 1940 entschlossenen Widerstand entgegensetzte, als die Kranken von Bethel in die Vernichtungslager abtransportiert werden sollten. Ebenso muß an die mutigen Predigten des Bischofs von Münster, des Grafen von Galen, erinnert werden, der den ungeheuren Mut aufbrachte, die Euthanasie öffentlich zu brandmarken.
    Diese Tradition sollte nicht nur in den Kirchen lebendig bleiben. Vielmehr muß unsere Gesellschaft an diese unheilvolle Historie erinnert werden, damit die Erfahrungen, die die Kirchen gemacht haben, in die Weiterentwicklung der Psychiatrie umgesetzt werden. Dazu gehört sicherlich auch die praktische Erfahrung, die in Bethel in mehr als 100 Jahren im Umgang mit psychisch Kranken gemacht worden ist, sowie die Fortschrittlichkeit von Vater Bodelschwingh, der erkannte, wie wichtig Arbeit und Beschäftigung für alle psychisch Kranken sind.
    Wer erfährt als erster, wenn ein Mitbürger ganz konkret psychisch krank wird? Wer wird als erster mit einer ausweglos erscheinenden Situation konfrontiert? Es sind doch die Familienangehörigen, die sich an den Hausarzt wenden, und vielleicht — so hoffe ich, wenn ich pro domo sprechen darf — finden sie auch einen Pfarrer, der ihnen als Seelsorger hilft. Vor welche Probleme wird eine Familie gestellt, wenn ein Mitglied der Familie psychisch krank wird? Wo kann sie konkrete Hilfe und Beratung erfahren? Wie wird sie mit der neuen Situation fertig? Wie furchtbar für den psychisch Kranken, wenn der Ehepartner nichts Eiligeres zu tun hat, als einen Antrag auf Scheidung oder sogar einen Entmündigungsantrag zu stellen oder den psychisch Kranken möglichst schnell in stationäre Behandlung abzuschieben! Oft aber — das müssen wir auch sehen — bleibt nichts anderes als stationäre Behandlung übrig, weil eine Familie allein mit den Problemen nicht fertig wird.
    Gegenüber 1969/70 haben sich die Verhältnisse teilweise verändert; sie müssen fortgeschrieben werden. Die Bundesregierung steht jetzt vor Grenzen, die offen ausgesprochen werden müssen. Zuerst muß mit allem Nachdruck darauf hingewiesen werden, daß die allseits berufene gemeindenahe Versorgung der psychisch Kranken noch nicht überall erreicht ist, ja daß sogar Modelleinrichtungen, die gebildet worden sind, Probleme offengelegt haben, die nur durch neue Konzeptionen sowohl wirtschaftlicher als auch struktureller Art gelöst werden können. So entnehme ich dem Tätigkeitsbericht 1978 des Sozialpsychiatrischen Dienstes Uelzen:
    Aufgaben eines Sozialpsychiatrischen Dienstes wurden für das Land Niedersachsen erstmals gesetzlich definiert. In Erwartung der gesetzlichen Regelung hatte der Sozialpsychiatrische Dienst Uelzen bereits bei seiner Einrichtung die später im Gesetz enthaltenen Aufgaben mit eingeplant und ist darauf vorbereitet, diese Aufgaben auch offiziell zu übernehmen. Das Gesundheitsamt und die Verwaltung des Landkreises Uelzen gehen jedoch davon aus, daß die Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes, wie sie im niedersächsischen Psychiatrie-
    13958 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979
    Fiebig
    Krankenhausgesetz vorgesehen sind, vom Gesundheitsamt übernommen werden.
    Durch diese Auffassungsunterschiede ist es zu Problemen in der Kooperation gekommen, auf die dieser Tätigkeitsbericht eingeht. Außerdem wird in diesem Bericht kritisch angemerkt:
    Wir haben den Eindruck, daß die aufgetretenen Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit dem Landkreis Uelzen konzept- und strukturbedingt sind. Es hat einen solchen Dienst bisher nicht gegeben. Er arbeitet mit einer bisher ungewohnten Konzeption. Er ist als multiprofessionelles Team tätig und personell den Erfordernissen entsprechend ausgestattet. Er paßt nicht in das derzeit bestehende System psychosozialer Dienste und läßt sich — dies zeigen auch die Beispiele aus Hannover und Berlin — kaum im Rahmen der Vorstellung des. niedersächsischen Psychiatrie-Krankenhausgesetzes von den Landkreisen finanzieren.
    Hier wird also deutlich, wie vor Ort die Schwierigkeiten gesehen werden. Es zeigt sich aber auch, daß diese in Uelzen aufgetretenen Ereignisse typisch sind und daß bei allen vergleichbaren Reformvorhaben ähnliche Schwierigkeiten auftreten.
    Modellversuche der ambulanten gemeindenahen Versorgung in der Nachbarschaft meines Wahlkreises, nämlich in Dortmund-Aplerbeck, Paderborn, Lengerich und Gütersloh, haben ein überraschendes Resultat gezeigt. Es war durch die vertragliche Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung nur eine 20 %ige Kostendeckung zu erreichen, so daß 80 % der benötigten Kosten wiederum auf die Krankenhäuser zurückfallen, die die Träger dieser Modelleinrichtungen sind, und die Krankenhäuser können diese Kosten nicht weitergeben. Die ambulante Betreuung konnte sich hier nicht auf das Rezeptieren von Psychopharmaka beschränken. Es wurden sinngemäß die sozialtherapeutischen Dienste eingesetzt, von der Krankenversicherung jedoch nur die ärztlichen Leistungen nach der Gebührenordnung vergütet. Hier müssen wir die Bundesregierung darauf aufmerksam machen, daß auch hier die Gebührenordnung der Ärzte geändert werden muß. Während z. B. ein niedergelassener Nervenarzt aus dem betroffenen Einzugsbeispiel 2 200 Patienten abrechnete, konnten die ambulanten Dienste im Quartal nur 150 bis 200 Patienten betreuen und nur eben zu 20 % abrechnen. Es ist natürlich zu fragen, ob unter diesen Umständen die Modelleinrichtungen wirklich effektiv arbeiten, ob sich realistische Rezepte dort entwickeln und übertragen lassen. Kosten- und Stellenpläne sind hier zu untersuchen, die Kostenarten sind zu analysieren. Insbesondere ist zu prüfen, wie solchen Modelleinrichtungen langfristig eine Arbeitsmöglichkeit gegeben wird und welchen Nutzen, wiederum gemeindenah betrachtet, diese Modelleinrichtungen bringen. Auch die Bundesregierung führt in ihrer Stellungnahme aus — Zitat —, „daß bei der angespannten Finanzlage der Haushalte von Ländern und Gemeinden wie auch bei den
    Kostenträgern im Gesundheitswesen derzeit noch Regelungen weiterbestehen, die psychisch Kranke und Behinderte in gewissem Umfange benachteiligen".
    Lassen Sie mich noch einen Vergleich im Hinblick auf die Finanzen bei ambulanter und stationärer Versorgung anstellen. Wenn psychisch Kranke gemeindenah ambulant versorgt werden können und die stationäre Unterbringung mit wenigstens einem durchschnittlichen Pflegesatz, niedrig gegriffen, von 100 DM pro Tag, d. h. bei 150 bis 200 Kranken um eine halbe Million im Quartal, ein Vielfaches teurer sein muß als die ambulante Betreuung, dann ist die ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Kranken im Sinne der Reichsversicherungsordnung für die ambulante Versorgung nicht gewährleistet. Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als daß die Kassenärztlichen Vereinigungen den Sicherstellungsauftrag nicht erfüllt haben. Mit der gegenwärtigen Vergütung der ambulanten ärztlichen Tätigkeit nach Höhe und Inhalt ist offensichtlich die ausreichende ambulante Versorgung nicht durchzuführen, ohne daß irgend jemand sich bemüßigt gefühlt hätte, etwas zu ändern oder auch nur Alarm zu schlagen. Die gemeindenahe Versorgung benötigt meines Erachtens nicht nur mehr Mittel, sondern zusätzlich auch eine Umschichtung der Mittel bei sehr wahrscheinlicher Kostenersparnis.
    Ein großes Problem ist die stationäre Versorgung. Die Verkleinerung der psychiatrischen Krankenhäuser mit Ausgliederung der Pflegeheime hat häufig wegen Mangels an qualifiziertem ärztlichem und pflegerischem Personal zu. einer Verschlechterung der Lage psychisch Kranker geführt. Die Einrichtung psychiatrischer Abteilungen in Allgemeinkrankenhäusern stößt auf große Schwierigkeiten. Hier sind beschäftigungs-, arbeits- und sozialtherapeutische Kräfte einzubeziehen und Lentsprechende räumliche Bedingungen zu schaffen. Die Handhabung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes durch die Krankenkassen hat dazu geführt, daß sich die Krankenhausträger bei der Verwirklichung der Forderung der Psychiatrie-Enquete oft einem untragbaren wirtschaftlichen Risiko bei einer bedarfsgerechten personellen Ausstattung der psychiatrischen Abteilungen ausgesetzt sehen.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Richtig!)

    Die Krankenkassen, die zumeist unter Hinweis auf die Kosten im Vergleich mit anderen Einrichtungen die Humanität durch kostengünstige chemische Zwangsjacken ersetzen, sind nicht bereit, die notwendigen Pflegesätze zu zahlen. Eine kostengünstige stationäre Behandlung mit notwendigerweise hohem Pflegesatz setzt eine kostendeckende ambulante oder teilstationäre Behandlung voraus. Dies ist nicht eine Frage der Finanzkraft der Krankenkassen, denn hier geht es um ein grundsätzliches Problem. Sowohl das Krankenhausfinanzierungsgesetz wie auch das Kostendämpfungsgesetz werden von den Krankenkassen nicht so angewendet, wie wir das erwarten müßten.
    Ich darf einmal einen etwas unscharfen Vergleich im Hinblick auf die Kosten, die bei Chirur-
    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979 13959
    Fiebig
    gie und Psychiatrie entstehen, anstellen. Ich weiß, daß man das eigentlich nicht miteinander vergleichen kann, aber ich will es dennoch einmal tun. In einem mittleren Krankenhaus hat ein Chirurg nicht mehr alle angemeldeten Patienten aufgenommen, sondern einen erheblichen Teil ambulant versorgt. So wurde die Belegung auf 70 % reduziert; die Kasse sparte dadurch 2,5 Millionen DM an Kosten. Da die fixen Kasten jedoch die gleichen bleiben, auch bei einer geringeren Belegung ,des Krankenhauses, verteilen sich die Basiskosten dann eben auf weniger Pflegetage. Die Kassen waren in diesem Fall nicht bereit,. den Pflegesatz trotz verringerter Gesamtkosten, nämlich um 2,5 Millionen DM, zu erhöhen.
    Die im Kostendämpfungsgesetz vorgesehene vor-und nachstationäre Behandlung und Diagnostik sind nicht durchgeführt worden. Sie können aber nur zum Zuge kommen, wenn Kranke durch die vorhandenen Krankenhausbetten nach dem Vollbelegungsprinzip nicht mehr durchgeschleust werden, sondern wenn für dieselben Kranken weniger Betten benötigt werden. Das hat zur Folge, daß die Belegung der Krankenhäuser sinken muß. Mit niedrigerer Belegung und Verkürzung der Verweildauer kommen mehr Leistungen und Kosten auf den jeweiligen Pflegetag. Das heißt: Bei fallenden Gesamtkosten müssen — so paradox ,das klingt — die Pflegesätze steigen. Bei wirtschaftlicher Vernunft könnten dann aber im Endeffekt viele Kosten gespart werden.
    Was geschieht aber jetzt? Die Kassen drücken nur auf die Pflegesätze und sind leider beim Aushandeln der Pflegesätze mit den Krankenhäusern nicht zu einer vernünftigen Kooperation bereit. Die Kassenärztlichen Vereinigungen versuchen, die Beteiligungen und Ermächtigungen der Krankenhausärzte abzubauen. Das ist ein obendrein unerwünschter Effekt. So werden also die Absichten des Kostendämpfungsgesetzes und der PsychiatrieEnquete blockiert. Wir müssen hier die Gretchenfrage stellen, ob Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen hierbei in der Lage sind, die Probleme zu erkennen oder aber ob es zu einer Umstrukturierung kommen muß, nämlich wenn es darum geht, die Kostenexplosion und das Problem der Humanität im Krankenhaus in den Griff zu bekommen.
    Eine weitere Aufgabe ist der Ausbau einer qualifizierten Mitbestimmung der Versicherten in allen Gremien und bei allen Entscheidungen, die die Krankenkassen zu treffen haben. Solidarität — das Grundprinzip jeder Sozialversicherung, auch der Krankenkassen — muß' sich auch und vor allen anderen auf psychisch Kranke beziehen.
    Ein weiteres Kapitel ist die Lage der psychiatrischen Krankenhäuser. Hier haben wir es mit verschiedenen Patientengruppen zu tun, vorwiegend mit jüngeren Patienten, die in ein oder zwei Episoden im Leben psychiatrisch erkranken, dann die chronischen Erkrankungen und zuletzt mit reinen Pflegefällen. Diese drei Gruppen benötigen verschiedene Behandlungssituationen und -einrichtungen.
    Hier taucht das böse Wort von der Edelpsychiatrie auf. Die Einrichtungen mit chronisch Kranken möchten gern die Patienten mit akuten Episoden behandeln, obwohl sie für diese Gruppen nicht oder ungenügend eingerichtet sind. Wenn es Edelpsychiatrie ist, die Kranken zweckmäßig, gemeindenah stationär und ambulant zu versorgen, dann müssen wir eben diese betreiben. Wir müssen aber das eigentliche Problem der psychiatrischen Krankenhäuser sehen. Mit dem Aufbau sozialpsychiatrischer Dienste, die über die notwendigen Ressourcen für die Krisenintervention und die ambulante Behandlung verfügen, wird sich der prozentuale Anteil chronisch Kranker und der Pflegefälle I in den Krankenhäusern erhöhen.
    Ich sehe, daß ich zum Schluß kommen muß. Ich versuche, noch einmal zusammenzufassen. Wir müssen berücksichtigen, daß auch die Personalisierung der Verantwortung im Krankenhaus weiter vorangetrieben werden muß. Ich denke an das Urteil eines Kölner Gerichts in einem Fall, als ein Assistenzarzt versagt hat und dieses Versagen dem leitenden Arzt angelastet worden ist. Das Urteil hat auch für den Bereich, den wir heute behandeln, weitreichende Konsequenzen. Denn wer trägt die Verantwortung, wenn z. B. ein Patient in einem psychiatrischen Krankenhaus Selbstmord begeht?
    Die Ziele der Psychiatrie-Enquete können nur erreicht werden, wenn es gelingt, die gemeindenahe ambulante und stationäre Versorgung psychisch Kranker kostendeckend durchzusetzen und die Heilung und Behandlung der psychisch Kranken finanziell besser auszugestalten sowie die Psychiatrie durch Personalisierung der Verantwortung zu humanisieren. Dazu brauchen wir qualifizierte Mitbestimmung der Versicherten in allen Gremien, sozialmedizinische und volkswirtschaftiche Qualifikationsnachweise für die Krankenkassen, durchgreifende Krankenkassenaufsicht und eine Überprüfung der Erfüllung des Sicherstellungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigungen.
    Für die SPD-Fraktion sage ich eine sorgfältige Behandlung der Stellungnahme der Bundesregierung zur Psychiatrie-Enquete zu. Wir werden uns in unserem Ausschuß überlegen müssen, wie wir dieses Thema weiter behandeln, wie wir es parlamentarisch weiter verfolgen. Eventuell müssen wir überlegen, ob wir nicht noch einmal die Fachleute der Psychiatrie-Enquete zu uns bitten, um zu sehen, wie sich die Dinge in der Zwischenzeit weiterentwickelt haben.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Richard von Weizsäcker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Burger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Albert Burger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren. Herr Kollege Fiebig, Sie haben eben dramatisch die Geister der Vergangenheit beschworen. Ich glaube, Sie haben es zu Recht getan. Sie haben den Halbierungserlaß zitiert, der mit die Diskriminierung der psychisch Kranken gebracht hat. Ich frage mich mit Ihnen: Wie konnte es geschehen, daß er jetzt erst außer Kraft gesetzt wird?
    13960 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979
    Burger
    Aber noch etwas hat sich vor 40 Jahren ereignet. Am 1. September 1939 hat Hitler den EuthanasieErlaß unterschrieben. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" schrieb in diesen Tagen: Unter dem Anschein der Barmherzigkeit schuf dieser Erlaß die Rechtsgrundlage für das Programm zur Vernichtung lebensunwerten Lebens. Mehr als 100 000 Menschen mußten sterben. Auch ich habe damals als 14jähriger diese Zeit in der Nähe des Landeskrankenhauses Emmendingen miterlebt. Ich habe von diesen Vorfällen in einer Predigt des Freiburger Erzbischofs Gröber gehört. Ich weiß, daß die Anstrengungen der Kirchen dazu geführt haben, daß im Jahre 1941 — etwa in dieser Zeit — der Erlaß zurückgenommen worden ist — allerdings nachdem schon weit über 100 000 Menschen, vielleicht sind es sogar 120 000 gewesen, gestorben sind. Warum sage ich das? Ich sage es deshalb, weil diese Zeit die deutsche Psychiatrie um Jahrzehnte zurückgeworfen hat und weil der psychisch Kranke durch diese Zeit — vielleicht noch im Unbewußten vorhanden — diskriminiert und sozusagen ins Abseits gestellt worden ist.
    Wir haben dann die Initiative ergriffen, die in die Psychiatrie-Enquete mit ihren Feststellungen, mit ihren Diagnosen, mit ihren Vorschlägen eingemündet ist. Die Bundesregierung steht dahinter, wir stehen dahinter. Wir wollen versuchen, das Beste daraus zu machen, und zwar unverzüglich. Wir wollten damit auch sehr bewußt ein Stück Vergangenheit bewältigen. Wir sind bereit — unser Sinnen steht nicht nach Konfrontation —, auch in den nächsten Jahren in gemeinsamer Anstrengung das zu tun, was zu tun notwendig ist, wenn wir es mit den Menschenrechten in unserer Verfassung ernst meinen.

    (Beifall)

    Ich stimme Ihnen voll zu, Frau Minister Huber, wenn Sie als die Ziele der Psychiatriereform eine moderne Versorgung und die Gleichstellung der psychisch Kranken genannt haben. Wir dürfen uns allerdings von Anfangserfolgen im stationären Bereich nicht täuschen lassen. Wir sollten auch noch stärker den Ursachen der Zunahme der Zahl der psychisch Kranken nachgehen. Eine dieser Ursachen ist die zunehmende langfristige Arbeitslosigkeit. Wir müssen die Reform als Ganzes vorantreiben. Wir müssen die Mängel sehen und insbesondere darauf achten, daß die Mittel, die bereitgestellt worden sind - und wir begrüßen sehr, daß es diese Mittel gibt —, auch dort schwerpunktmäßig sinnvoll eingesetzt werden, wo zunächst noch die gröbsten Mängel bestehen.
    Wir hätten — ich darf das wiederholen — in der jüngsten Vergangenheit von der Bundesregierung ein bißchen mehr Mut und Engagement erwartet. Zu stark hat sie manchmal ihre Nichtzuständigkeit betont. Aber last not least, meine Damen und Herren, darf ich noch einmal sagen: Wir wollen keine Konfrontation und keine Härte, wir wollen im Guten zusammenwirken und das Beste aus dieser Enquete machen.
    Ich möchte mich noch kurz mit dem Problem der Rehabilitation der Behinderten auseinandersetzen.
    Ich fürchte, die psychisch Kranken sind heute noch Stiefkinder der Rehabilitation.

    (Picard [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Für Körperbehinderte und geistig Behinderte ist in der Bundesrepublik in den letzten zwei Jahrzehnten ein Rehabilitationssystem von hohem Niveau aufgebaut worden. Für diese Gruppen wurden Einrichtungen zur medizinischen, zur beruflichen und zur schulischen Rehabilitation bereitgestellt. Für die psychisch Kranken steht noch nichts Gleichwertiges bereit. Zwar kennt das Bundessozialhilfegesetz seit rund einem Jahrzehnt einen Rechtsanspruch für seelisch Behinderte, und seit Jahren be- steht auch das Gesetz zur Angleichung der Leistungen in der Rehabilitation. Auch das Schwerbehindertengesetz und das Arbeitsförderungsgesetz kennen keinen Unterschied zwischen körperlich und seelisch Behinderten. Trotzdem gehören die psychisch Kranken immer noch zu der am meisten benachteiligten Behindertengruppe.
    Die Psychiatriereform hat vor allem die Situation in den Landeskrankenhäusern verbessert. Es wurden räumliche und hygienische Mißstände abgebaut, die Personalausstattung verbessert und auch der Langzeit- und der Pflegebereich reduziert. So hat zum Beispiel das Land Baden-Württemberg — ich kenne nur die Zahlen aus diesem Lande — in einem Aufbau- und Nachholprogramm für die psychiatrischen Großkrankenhäuser etwa 80 Prozent dieser Häuser saniert. Es wurden 650 Millionen DM bereitgestellt; dadurch konnten selbstverständlich die gröbsten Mängel beseitigt werden. Andere Länder haben ähnliche Anstrengungen unternommen.
    Durch diese Verbesserungen und auch durch neue Möglichkeiten im medizinischen Bereich sind aber auch die Chancen für die Rehabilitation der seelisch Behinderten gewachsen. Für diese große und leider Gottes noch wachsende Gruppe der psychisch Behinderten fehlt jedoch noch weitgehend ein integriertes Rehabilitationssystem. Diese Lücke wirkt sich ungünstig aus, denn die schon erwähnte Modernisierung der Fachkrankenhäuser und die wirksameren Behandlungsmethoden führen mehr psychisch Kranke als früher an die Schwelle der beruflichen Rehabilitation heran.
    Auch die Veränderung der Lebensbedingungen, vor allem die erhöhten Anforderungen im Arbeitsleben, hat gleichzeitig zu einer Verminderung der Chancen der psychisch Behinderten geführt, die sich ohne berufliche Maßnahmen nicht werden behaupten können. Vor allem die Zahl der jungen Behinderten, die den Einstieg ins Berufsleben nicht schaffen, ist stark angestiegen. So hat man festgestellt, daß in Übergangswohnheimen — das sind Heime, die Patienten nach der Akutbehandlung aufnehmen — von den 18- bis 25jährigen weniger als ein Viertel und von den 26- bis 40jährigen nur die Hälfte eine Berufsausbildung haben. Der enge Zusammenhang zwischen psychischer Behinderung und mangelnder beruflicher Verwirklichungsmöglichkeiten wird hier sehr deutlich sichtbar.
    Die Angebote an Einrichtungen für die beruflichsoziale Rehabilitation psychisch Behinderter sind in
    Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979 13961
    Burger
    der Bundesrepublik außerordentlich knapp bemessen. Das in den letzten Jahren aufgebaute dichte Netz von Berufsbildungswerken für Jugendliche und von Berufsförderungswerken für Erwachsene ist den psychisch Behinderten weitgehend verschlossen. Die Werkstätten für Behinderte sind, von Ausnahmen abgesehen, vorrangig auf die Bedürfnisse der geistig Behinderten abgestimmt. Da wegen der besonderen Betroffenheit der seelisch Behinderten meist nur eine stufenweise Rehabilitation möglich ist, muß in der Zukunft vor allen Dingen ein Netz von komplementären Diensten geschaffen werden. Dazu gehören Übergangsheime, Wohnheime, beschützende Wohngruppen, Patientenklubs und Tagesstätten, daneben rehabilitative Dienste, beschützende Werkstätten und auch beschützende Arbeitsplätze. Der Ausbau dieses Übergangsbereiches ist von einer Gesamtvereinbarung der Kostenträger abhängig, um die notwendigen therapeutischen und berufsfördernden Leistungen auch zu finanzieren. Eine solche Regelung wird gegenwärtig von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation vorbereitet. Ich hoffe, sie wird bald verabschiedungsreif beraten sein.
    Wir begrüßen es, daß die Bundesregierung dem Aufbau der komplementären Dienste prinzipiell eine erhebliche Bedeutung beimißt. Da auf diesem Gebiet auch ein strukturelles Durcheinander herrscht, muß eine sinnvolle Abstimmung beim Ausbau dieser Hilfen erfolgen.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Zusammenarbeiten müssen vor allem auch die Verwaltungen der Gesundheitsfürsorge, der Sozialhilfe, der Jugendhilfe und der Arbeitsämter. Die volle berufliche Eingliederung — das darf nicht verschwiegen werden — bedeutet indes für viele psychisch Behinderte eine Überforderung. Es müssen daher auch Beschäftigungsformen akzeptiert werden, die auch nur beschränkt Arbeitsfähigen eine Chance geben. Insbesondere sollten auch die Werkstätten für Behinderte stärker als bisher Angebote machen. Die Bundesregierung muß in der noch zu erlassenden Rechtsverordnung sicherstellen, daß neben den geistig Behinderten auch seelisch Behinderte dort einen Platz erhalten können. Wir sind in der jüngsten Vergangenheit nicht müßig geworden, immer wieder darauf hinzuweisen, daß in diesen Werkstätten für Behinderte alle Behinderten, die gemeinschaftsfähig sind, einen Platz finden müssen. Dies gilt neben den geistig Behinderten auch für die seelisch Behinderten. In der Zukunft dürfen nicht zwei Klassen von Werkstätten geschaffen werden.

    (Beifall)

    Ich komme zu einem weiteren wichtigen Punkt. Der Kernpunkt der Rehabilitation psychisch Behinderter ist die Frage der Annahme durch die Gesellschaft, also durch die Mitmenschen, und zwar besonders am Arbeitsplatz. Die angestrebte Rehabilitation oder Integration ist noch keine Selbstverständlichkeit. Die psychisch Behinderten sind durchaus leistungsfähig, wenn der Arbeitsplatz auf ihre individuellen Möglichkeiten abgestimmt wird. Bei diesem Personenkreis ist aber begleitende Hilfe
    besonders erforderlich. Hier treten bereits die ersten Schwierigkeiten für die Bereitschaft der Aufnahme psychisch Behinderter auf. Ihre Eingliederung erfordert eine besondere Rücksichtnahme. Erhält ein so Behinderter nicht die notwendige Hilfe oder erlebt er Mißerfolge, kann er zerbrechen. Um dies zu verhindern, muß die Umgebung im Tätigkeitsbereich in der rechten Weise eingestellt werden. Die Mitarbeiter müssen lernen, den Umgang mit seelisch Behinderten als allgemein-menschliches Problem zu erkennen. Bei vielen dieser Behinderten sind persönliche Hilfen am Arbeitsplatz erforderlich. Ihr Selbstvertrauen muß gestärkt, Leistungen müssen gerecht beurteilt und Fehler müssen sachlich korrigiert werden. Zu dieser Rehabilitation gehört auch das Instrument der Arbeitserprobung. Diese Möglichkeit sollte besonders in der Zukunft stärker in Anspruch genommen werden.
    Im Vergleich zu Körperbehinderten erfordert der psychisch Behinderte weit mehr Einfühlungsvermögen und flankierende mitmenschliche Hilfe, um Kontaktstörungen und phasenhaft schwankende Leistungseinbußen zu überwinden. Eine befriedigende Beschäftigung ist eine wichtige Lebensbasis; dies gilt für Gesunde wie für Behinderte, aber ganz besonders für seelisch Kranke.
    Meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluß kommen. Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie hat auf einer Tagung in Heidelberg auf all diese ungelösten brennenden Fragen ebenfalls hingewiesen. Auf dem Kongreß wurde bekannt, daß im vergangenen Jahr 23 000 psychisch Behinderte zu Frühinvaliden wurden und daß im Jahre 1978 rund 14 000 Menschen aus diesem Personenkreis Selbstmord begingen.
    Diese Zahlen müssen aufrütteln. Sie müssen uns zu größeren Anstrengungen anspornen. Die Rückkehr der psychisch Kranken in die Gesellschaft statt der früheren Verwahrung in Heil- und Pflegeanstalten stellt diese Gesellschaft — das sind wir alle — vor ganz neue Aufgaben.
    Viele Menschen haben dies auch begriffen; denn in Stadt und Land gibt es Initiativgruppen, die sich der Betroffenen annehmen. Wir müssen den seelisch behinderten Mitbürgern durch den energischen Ausbau von Rehabilitationsdiensten möglichst bald eine faire Chance zu einem neuen Start geben. Das angekündigte Internationale Jahr der Behinderten sollte für die Bundesregierung der Anstoß sein, das Aktionsprogramm für die Rehabilitation mit diesem Schwerpunkt fortzuschreiben. Ich meine — dies ist ein Wort des ehemaligen Arbeitsministers Grundmann —: Eine Gesellschaft ist nicht nur an ihrem Lebensstandard, sondern ebenso an ihrer Menschlichkeit zu messen.

    (Beifall)