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ID0817703200

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    Plenarprotokoll 8/177 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 177. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Reichold . 13905 A Eintritt der Abg. Frau Männle in den Deutschen Bundestag 13905 C Glückwünsche zum Geburtstag der Abg Frau Renger 13905 C Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 1979) — Drucksachen 8/3099, 8/3240 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 8/3241 — Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU 13905 D Löffler SPD 13908 D Gärtner FDP 13911 D Matthöfer, Bundesminister BMF 13913 C Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Neufassung des Umsatzsteuergesetzes und zur Änderung anderer Gesetze — Drucksache 8/3245 — Westphal SPD 13916 A Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 13917 C Hoppe FDP 13921 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Mai 1979 und dem Beschluß vom 24. Mai 1979 über den Beitritt der Republik Griechenland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl — Drucksache 8/3231 — Dr. von Dohnanyi, Staatsminister AA . . . 13922 D Dr. Narjes CDU/CSU 13924 D Voigt (Frankfurt) SPD 13926 C Dr. Bangemann FDP 13928 B Beratung der Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Sachverständigen-Kommission über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland (Psychiatrie-Enquete — Drucksachen 7/4200 und 7/4201) — Drucksache 8/2565 — Picard CDU/CSU 13931 A Egert SPD 13935 A Eimer (Fürth) FDP 13938 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979 Dr. Reimers CDU/CSU 13941 B Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 13952 D Fiebig SPD 13956 C Burger CDU/CSU 13959 D Spitzmüller FDP 13961 D Braun CDU/CSU 13963 B Weisskirchen (Wiesloch) SPD 13964 B Hasinger CDU/CSU 13966 D Dr. Schwenk (Stade) SPD 13969 B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Bundesgrenzschutz — Drucksache 8/3131 — Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . . 13971 A Pensky SPD 13973 D Dr. Wendig FDP 13975 D Baum, Bundesminister BMI 13977 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hennig, Baron von Wrangel, Graf Huyn, Böhm (Melsungen), Lintner, Graf Stauffenberg, Dr. Abelein, Jäger (Wangen) und der Fraktion der CDU/CSU Sicherheit der Transitreisenden — Drucksache 8/2570 — Dr. Hennig CDU/CSU 13980 C Schulze (Berlin) SPD 13982 B Ludewig FDP . . . . 13983 D Franke, Bundesminister BMB 13985 D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt — Drucksache 8/3201 — 13987 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes — Drucksache 8/2468 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/3176 — Dr. Reimers CDU/CSU 13988 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Mai 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über den Fluglinienverkehr — Drucksache 8/2878 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3189 — 13988 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Mai 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Irak über den Luftverkehr — Drucksache 8/2882 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3190 — 13989 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 3. September 1976 über die Internationale Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT) — Drucksache 8/3057 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3255 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3207 — 13989 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Dr. ' Klein (Göttingen), Vogel (Ennepetal), Dr. Bötsch, Hartmann und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung beurkundungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/3174 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Heilung beurkundungsbedürftiger Rechtsgeschäfte — Drucksache 8/3230 — Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 13989 D Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 13991 A Schmidt (München) SPD . 13992 C Kleinert FDP 13993 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979 III tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte — Drucksache 8/3181 — Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . 13994 D, 13996 A Helmrich CDU/CSU 13996 B Dr. Weber (Köln) SPD 13997 D Kleinert FDP 13998 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Baues von Erdgasleitungen — Drucksache 8/3081 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU 13999 A Haase (Fürth) SPD 14000 C Zywietz FDP 14001 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes — Drucksache 8/3194 — Berger (Herne) CDU/CSU 14002 C Wittmann (Straubing) SPD 14003 D Dr. Wendig FDP 14004 B Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes — Drucksache 8/2877 — Berger (Herne) CDU/CSU 14005 B Wittmann (Straubing) SPD 14006 D Dr. Wendig FDP 14008 A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Reichs- bzw. bundeseigene Grundstücke in Berlin-Tiergarten; Veräußerung für Zwekke des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues und für den Bau von sogenannten Stadthäusern — Drucksachen 8/2685, 8/3209 — 14009 C Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der aufhebbaren Dreiundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Achtunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Neununddreißigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Einundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Zweiundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirschaftsgesetz —— Drucksachen 8/3040, 8/3038, 8/3059, 8/3039, 8/3071, 8/3191 — 14009 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses 1979 — Drucksache 8/3220 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3254 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/3250 — Braun CDU/CSU 14010 B Marschall SPD 14011 A Eimer (Fürth) FDP 14012 A Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . . 14012 B Fragestunde — Drucksache 8/3237 vom 05. 10. 1979 — Förderung selbstverantwortlicher Tätigkeit von Schülern in Schülerzeitschriften MdlAnfr A72 05.10.79 Drs 08/3237 Weisskirchen (Wiesloch) SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . . . 13943 A, B, C ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 13943 B, C Empfang Frau Allendes durch den Bundeskanzler MdlAnfr A76 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Abelein CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 13943 D, 13944 B, C ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU . . . 13943 D, 13944 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13944 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13944 C ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . 13944 C Zurückweisung der Forderung Polens nach Änderung von Art. 116 des Grundgesetzes und des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts MdlAnfr A79 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 13944 D, 13945 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13945 A, B Berufung der Bundesregierung auf die Weltpakte für politische und bürgerliche Rechte bei der Fürsprache für Menschenrechte deutscher Staatsangehöriger und IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979 deutscher Volkszugehöriger gegenüber Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und der UdSSR MdlAnfr A80 05.10.79 08/3237 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 13945 B, C, D, 13946 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13945 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13945 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13945 D ZusFr Ey CDU/CSU 13946 A Rückgang der Zahl der Ausreisen deutscher Volksangehöriger aus der UdSSR MdlAnfr A81 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 13946 B, C, D, 13947 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13946 C, D ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 13947 A Förderung der Partnerschaften mit polnischen Städten mit Zuschüssen der Bundesregierung MdlAnfr A82 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . . 13947 A, B, C, D, 13948 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13947 B ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 13947 C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13947 D ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 13948 A Entwicklungshilfe für den Wiederaufbau Vietnams MdlAnfr A83 05.10.79 Drs 08/3237 Hansen SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 13948 A, B, C ZusFr Hansen SPD 13948 B ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 13948 C Unterredung des Bundeskanzlers mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten der Tschechoslowakei über die Wahrung der Menschenrechte in der CSSR MdlAnfr A84 05.10.79 Drs 08/3237 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 13948 D, 13949 A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13949 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13949 C Beseitigung von Konzentrations- oder Straflagern für politische Regimegegner MdlAnfr A85 05.10.79 Drs 08/3237 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 13949 C, D, 13950 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13949 D ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 13950 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13950 B Recht der Palästinenser auf Selbstbestimmung MdlAnfr A86 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 13950 C, D, 13951 A, B ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . . 13950 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13950 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13951 A ZusFr Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . . 13951 A ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 13951 B EG-Erklärungen über die Rückkehr der Palästinenser in ihre Heimat sowie Erklärungen des Bundeskanzlers über die Rückgewinnung der deutschen Ostgebiete MdlAnfr A87 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 13951 C, D, 13952 A, B, C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 13951 C, D, 13952 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13952 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13952 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13952 C Nächste Sitzung 14013 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 14015* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979 13905 177. Sitzung Bonn, den 11. Oktober 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigungen 175. Sitzung, Seite 13854* C, Zeile 6: Hinter dem Wort „Tiere" ist das Wort „nicht" einzufügen. 176. Sitzung, Seite 13891 D, Zeile 12: Vor „30-kmNahbereichsradius" ist einzufügen: „25-km-Nahbereichsradius und ein Flächenverlust von 60 % durch einen" . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 12. 10. Dr. Ahrens ** 12. 10. Dr. Aigner * 12. 10. Alber ** 12. 10. Amrehn ** 12. 10. Dr. Bardens ** 12. 10. Dr. Barzel 12. 10. Blumenfeld * 12. 10. Frau von Bothmer ** 12. 10. Brandt 11. 10. Büchner (Speyer) ** 12. 10. Dr. Enders ** 12. 10. Dr. Evers ** 12. 10. Eymer (Lübeck) 12. 10. Feinendegen 12. 10. Fellermaier * 12. 10. Frau Dr. Focke * 12. 10. Friedrich (Würzburg) * 12. 10. Dr. Fuchs * 11. 10. Dr. Geßner ** 12. 10. Gierenstein 12. 10. Handlos ** 12. 10. Dr. Hauff 12. 10. Dr. Holtz ** 12. 10. Dr. Jaeger 12. 10. Dr. h. c. Kiesinger 12. 10. Dr. Klepsch ** 12. 10. Koblitz 12. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 19. 10. Dr. Kreile 12. 10. Kunz (Berlin) 11. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lagershausen 12. 10. Lemmrich ** 12. 10. Lücker * 12. 10. Luster * 12. 10. Männing 12. 10. Marquardt ** 12. 10. Dr. Marx 12. 10. Mattick ** 12. 10. Dr. Mende ** 12. 10. Dr. Mertes (Gerolstein) 19. 10. Dr. Müller ** 12. 10. Müller (Bayreuth) 12. 10. Dr. Müller-Hermann 12. 10. Pawelczyk ** 12. 10. Dr. Penner 12. 10. Dr. Pfennig ** 12. 10. Porzner 19. 10. Reddemann ** 12. 10. Russe 12. 10. Dr. Schäuble ** 12. 10. Scheffler ** 12. 10. Frau Schleicher * 12. 10. Schmidt (Wattenscheid) 12. 10. Schmidt (Würgendorf) ** 12. 10. Schulte (Unna) ** 12. 10. Dr. Schwarz-Schilling 12. 10. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 12. 10. Seefeld * 12. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 12. 10. Sybertz 12. 10. Frau Tübler 19. 10. Ueberhorst ** 12. 10. Dr. Vohrer ** 12. 10. Frau Dr. Walz * 12. 10. Wawrzik * 12. 10. Frau Dr. Wex 11. 10. Frau Dr. Wisniewski 12. 10. Dr. Wittmann (München) 12. 10. Wurbs 12. 10. Zebisch ** 12. 10.
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    Rede von Walter Picard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor neuneinhalb Jahren, im April 1970, hat der Deutsche Bundestag auf Grund eines Antrages meiner Fraktion zum erstenmal über die psychiatrische Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland debattiert. Auf Grund dieses Antrages gab es dann zwei Anhörungen im Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit. Eine davon fand in einem Landeskrankenhaus statt, wo wir uns sehr beeindruckt mit dem Problem direkt konfrontiert sahen. Dies hat dann zu einer einstimmigen Beschlußempfehlung des Hohen Hauses an die 'Regierung geführt, eine eingehende Untersuchung über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland anstellen zu lassen. Diese sogenannte Psychiatrie-Enquete wurde der Regierung vor fast genau vier Jahren zugeleitet, die dann ihrerseits dreieinhalb Jahre brauchte, um dem Parlament eine Stellungnahme zu überreichen, auf Grund deren wir heute endlich sowohl über die Enquete als auch die Stellungnahme debattieren können.
    Natürlich ist es unmöglich, auf die Vielzahl der einzelnen Punkte, insbesondere auf die Empfehlungen, einzugehen. Ich muß mich nicht nur aus Zeitgründen auf einige wenige Bemerkungen beschränken, von denen ich meine, daß sie die wesentlichen Punkte berühren. Wir haben bisher das Thema der psychiatrischen Versorgung und alles, was damit zusammenhängt, in diesem Hause, in seinen Ausschüssen und auch in der Offentlichkeit als Mitglieder des Hohen Hauses im wesentlichen ohne kontroverse Diskussionen, ohne Spannungen und Auseinandersetzungen behandelt. Ich denke, daß wir dabei auch bleiben werden. Dennoch muß ich einige Kritik aussprechen. Ich denke, daß meine Fraktion recht hat, wenn sie bedauert, daß die Bundesregierung dieses so dringende gesundheits-und allgemeinpolitische Problem so zögerlich behandelt hat. Daraus kann man nicht schließen, daß das Interesse der Bundesregierung übermäßig groß ist. Es ist der Verdacht entstanden und geäußert worden, daß sich die Bundesregierung in die Reihe derer einreihe, die die Psychiatrie nach wie vor als ein Randproblem behandeln und es gar zu verdrängen suchen.
    Im Zusammenhang mit der Arbeit der Sachverständigenkommission, mit der Psychiatrie-Enquete selbst, ihrer Veröffentlichung und einer Reihe von Tagungen, Berichten in Presse, Rundfunk und Fernsehen, für die man dankbar sein muß, auch wenn sie manchmal sehr kritisch und schockierend gewesen sind, ist das Problembewußtsein der Öffentlichkeit bei Politikern, Trägern und Verbänden erstaunlich gewachsen. Das ist gut so; denn wir müssen uns verdeutlichen, um welche Gruppe von Menschen es sich handelt. Es ist keineswegs, wie häufig angenommen wird, eine kleine Minderheit, sondern eine relativ große Gruppe von Menschen, die als Stiefkinder unserer Gesellschaft häufig in noch viel zu großen Krankenhäusern, weit entfernt von Familien und Freunden, mangelhaft versorgt,
    gegenüber körperlich Kranken stark benachteiligt, unter immer noch menschenunwürdigen Umständen — das ist ein Zitat aus der Stellungnahme der Psychiatriereferenten der Bundesländer — und von der Umwelt diskriminiert leben müssen. Dieses sind sehr klare, nüchterne und einfache Feststellungen im Blick auf einen für unseren Staat äußerst betrüblichen Tatbestand, wobei wir davon überzeugt sind, daß unser Staat ein sozialer Rechtsstaat ist. Die Wahrscheinlichkeit, an seelischen Störungen zu erkranken, ist weitaus größer, als allgemein 'angenommen wird. Die Sachverständigenkommission hat u. a. festgestellt, daß 9 % der Bevölkerung wegen psychisch bedingter oder seelisch mitbedingter Störungen einen praktischen Arzt aufsuchen. Diese Gruppe umfaßt somit fast 6 Millionen Menschen jährlich.
    Das bedeutet, meine Damen und Herren, daß der Hausarzt, der Allgemeinpraktiker traditoneller Art, viel stärker als bisher in das Gesamtsystem der Versorgung integriert werden muß. Bei einem internationalen Vergleich schneiden wir als Bundesrepublik, die wir sonst mit Recht stolz darauf sind, im sozialen Bereich eine führende Position einzunehmen, schlecht ab. Wir liegen — verglichen mit einigen Nachbarländern — um 10 bis 15 Jahre in der Entwicklung der deutschen psychiatrischen Versorgung zurück. Das hat vielerlei Gründe, auf die ich nicht eingehen will. Aber es darf uns nicht daran hindern, eine etwas schnellere Gangart einzuschlagen.
    Immer noch muß man zu Recht — wie kürzlich im Deutschen Fernsehen geschehen — die Psychiatrie als sozialen Notstand Nummer eins bezeichnen. In Fragen der psychiatrischen Versorgung ist die Bundesrepublik so etwas wie ein Entwicklungsland.
    Die am 31. August 1971 konstituierte Sachverständigenkommission hat schon im Oktober 1973 einen Zwischenbericht vorgelegt, in dem auf die brutale Realität in der stationären Versorgung psychisch Kranker und Behinderter hingewiesen wird. Es wurden Sofortmaßnahmen zur Befriedigung humaner Grundbedürfnisse gefordert, und im Anschluß an den damaligen Zwischenbericht wurden auch überall Sofortprogramme aufgestellt, die in einigen Bereichen — besonders in dem der stationären Versorgung — sichtbare Veränderungen bewirkt haben. Dennoch können wir uns damit nicht zufriedengeben, meine Damen und Herren, daß sich in unseren großen psychiatrischen Einrichtungen die äußeren Verhältnisse gebessert haben. Inzwischen schreiben wir das Jahr 1979. Die eingetretene Verzögerung bei der Behandlung der Enquete führte dazu, daß sich Enttäuschung und Resignation breitgemacht haben bei den Betroffenen, bei deren Angehörigen und bei dem Personenkreis, der im Bereich der psychiatrischen Versorgung eine nicht leichte verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen hat. Die an die Stellungnahme der Bundesregierung zum Psychiatrie-Bericht geknüpften hohen Erwartungen sind enttäuscht worden. Das liegt auch an dieser Stellungnahme und nicht nur an einer gewissen Zwangssituation. Unter Hinweis auf mangelnde Kompetenz in einem weit überzogenen
    13932 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979
    Picard
    Maße läßt die Stellungnahme der Bundesregierung einen hinreichenden Mut zu einer klaren zukunftweisenden gesundheitspolitischen Aussage vermissen. Vergeblich sucht man nach eindeutigen Schwerpunkten und Akzenten und nach einer konkreten Bekundung des Willens, die notwendige Reform der Versorgung psychisch Kranker und Behinderter in entscheidenden Punkten voranzutreiben. Vielmehr erfahren die Empfehlungen der Sachverständigenkommission eine durchgehende Relativierung, wenn das Augenmerk beständig auf mangelnde Ressourcen, auf langfristige komplikationsreiche Realisierung, auf Überprüfung der Empfehlungen, Berücksichtigung regionaler Strukturen usw. gelenkt wird.
    Folgt man der Stellungnahme der Bundesregierung, so stellt man fest, daß ihr eindeutiger und klarer politischer Wille, was jetzt zu geschehen hat, geschehen könnte, weitgehend unkenntlich bleibt. Die Stellungnahme der. Bundesregierung — so scheint es nach einer eingehenden Lektüre tatsächlich zu sein — ist eher ein Kommentar zu der Stellungnahme der elf Bundesländer.
    Lassen Sie mich hierzu eine Bemerkung machen. Natürlich wissen wir, daß der Bund im Bereich der Psychiatrie oder, allgemeiner gesagt, im Bereich des Gesundheitswesens keine Alleinzuständigkeit, sondern nur eine sehr reduzierte Zuständigkeit hat. Das darf uns aber nicht daran hindern, ein allgemein drängendes und bedrückendes Problem in diesem Hohen Hause zu erörtern und die Bundesregierung zu veranlassen, dazu eindeutig ihre Meinung zu sagen.

    (Hasinger [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    Welche geringe gesundheitspolitische Bedeutung und welch geringen gesundheitspolitischen Stellenwert muß wohl die Ministerin der Versorgung psychisch Kranker zumessen, wenn es bei der Kabinettsberatung schließlich zu einer Aktion des Bundesfinanzministers kommen mußte, um einen finanziellen Beitrag der Bundesregierung von einiger Bedeutung für die Reform auf die Beine zu stellen? Mit welchem Kleinmut muß eine Ressortministerin in diese Kabinettssitzung gegangen sein — ohne sich vorher entsprechende Vorstellungen gebildet zu haben und diese begründen zu können?
    Zwar ist es zu begrüßen — und wir tun das —, daß sich die Bundesregierung die vier Prinzipien der Sachverständigenkommission zur Reform der psychiatrischen Versorgung zu eigen macht, die überall in der Welt als verbindlich anerkannt sind, nämlich die gemeindenahe Versorgung, die Gleichstellung von psychisch und somatisch Kranken, eine bedarfsgerechte und umfassende Versorgung und die Koordination aller Versorgungsgebiete. Dennoch sind die Ausführungen der Bundesregierung zu den einzelnen Punkten dürftig. Besonders unbefriedigend erweist sich die Stellungnahme hinsichtlich der Verwirklichung einer gemeindenahen psychiatrischen Versorgung; denn bedenkenlos wird die Auffassung der Psychiatriereferenten der Bundesländer übernommen, die psychiatrischen Krankenhäuser müßten Kernstück der Versorgung bleiben. Ich verweise auf die Seiten 7 und 15 der
    Stellungnahme, wo diese Prioritätensetzung der Psychiatriereferenten der Bundesländer vermerkt ist.
    Niemand hat je bestritten oder bestreitet es heute, daß die stationäre Versorgung psychisch Kranker auch zukünftig auf bestehende psychiatrische Krankenhäuser angewiesen ist. Jedoch zeigt sich in der Stellungnahme der Bundesregierung — und nicht nur darin, sondern auch in der öffentlichen Diskussion — eine Tendenz zur reformwidrigen Festschreibung des Status quo. Es wird nicht zur Kenntnis genommen, daß eine Entwicklung zu fördern ist, welche dem angemessen dimensionierten psychiatrischen Krankenhaus, d. h. nicht einer übergroßen Einrichtung, den ihm zukommenden Platz zuweist, nämlich ein Glied in dem vielfältigen System von Versorgungsangeboten zu sein, das definierte Aufgaben zu erfüllen hat.
    Darüber hinaus hat die Bundesregierung hierbei, so scheint mir, einen gesundheitspolitisch wichtigen Faktor außer acht gelassen. In der von ihr veranlaßten Planungsstudie zur Psychiatrie-Enquete wird nachgewiesen, daß die stationäre Versorgung mit weitem Abstand die teuerste Versorgung ist. Das heißt mit anderen Worten: Auch wenn wir wirtschaftlich denken — wir sind ja wohl dabei, im Gesundheitswesen wirtschaftlich zu denken —, muß man einen stärkeren Akzent auf die gemeindenahe Versorgung legen. Eine Gegenüberstellung des Versorgungsaufwandes für Wohnheimpatienten einerseits und Krankenhauspatienten andererseits zeigt deutlich, daß die Betreuung von Wohnheimpatienten bei einer sogar besseren personellen Ausstattung, als wir sie normalerweise in der Pflegeabteilung eines Krankenhauses haben, nicht nur humaner, sondern auch finanziell wirtschaftlicher ist. So ist eine Reduzierung der Kosten, die in diesem Bereich von großer Bedeutung ist, um bis zu 50 % erreichbar.
    Eine entscheidende Rolle 'bei der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung spielt der Ausbau der ambulanten Dienste. Dort fehlen in hohem Maße niedergelassene ärztliche und nichtärztliche Psychotherapeuten. Wir müssen uns in absehbarer Zeit dennoch, auch wenn das schwierig ist, mit der Verabschiedung eines Psychotherapeutengesetzes beschäftigen. Es fehlen Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern, es fehlen niedergelassene Psychagogen, psychosoziale Versorgungseinrichtungen, ambulante Dienste im Krankenhaus.
    Ich sage das deshalb, weil die Mehrzahl aller psychisch Kranken, etwa 600 000 im Jahr, wie ich vorhin schon ausführte, ambulant versorgt wird und nur etwa ein Drittel, nämlich 200 000, in unserem jetzigen Versorgungssystem stationär versorgt werden muß. Bei einer Veränderung läßt sich diese Zahl der stationären Aufnahmen reduzieren und zumindest die Verweildauer für eine Vielzahl von ihnen noch verkürzen. Deshalb bedeutet die Fortsetzung der bisherigen Politik mit dem Hauptakzent auf dem psychiatrischen Krankenhaus eine nicht zu verantwortende und allen Erkenntnissen widersprechende Zementierung des stationären Bereichs. (Beifall bei der CDU/CSU)

    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979 13933
    Picard
    Wir sollten uns nicht scheuen, hier die Akzente anders zu setzen, und zwar merklich anders, als sie in der Stellungnahme der Bundesregierung gesetzt werden. Nicht umsonst hat der Enquete-Bericht in seinem Prioritätenkatalog nach dem Auf- und Ausbau der komplementären und ambulanten Dienste den Aufbau psychiatrischer Abteilungen in Allgemeinkrankenhäusern gefordert. Eine gemeindenahe Psychiatrie ist ohne psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern nicht möglich. Eine Reintegration der Psychiatrie in die Allgemeinmedizin, ein Abbau von Vorurteilen, eine Eingliederung des psychisch Kranken in die Allgemeinmedizin und eine Gleichstellung des psychisch Kranken mit dem somatisch Kranken werden ohne Allgemeinkrankenhäuser mit Fachabteilungen nicht möglich sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Seit der Veröffentlichung des Zwischenberichts 1973 ist entgegen vielen Vermutungen im Bereich der psychiatrischen Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern kaum etwas geschehen. Eine noch gegenwärtig laufende, nicht abgeschlossene Untersuchung macht aber deutlich, daß die Zahl der inzwischen entstandenen Fachabteilungen an Allgemeinkrankenhäusern viel zu niedrig ist, als daß man von einer Tendenzwende sprechen könnte; in der Zwischenzeit ist fast die gleiche Zahl an neuen Krankenhäusern entstanden. Auch die Planung für die Zukunft weist die gleiche Tendenz aus. Das ist eine gefährliche Entwicklung! Es geht aus dieser Untersuchung ganz eindeutig hervor, daß die deutsche psychiatrische Versorgung nicht nur am psychiatrischen Krankenhaus als einem Glied der Versorgungskette festhält — was notwendig ist —, sondern daß dessen Prädominanz auch für die Zukunft erhalten bleiben soll. Dies wäre ein gefährlicher, ein falscher Weg!
    Meine Fraktion wäre der Bundesregierung außerordentlich dankbar, wenn sie die gemeindenahe Versorgung und damit die verstärkte Einrichtung von Fachabteilungen zum Ziele ihrer Bemühungen auch bei der beabsichtigten Modellfinanzierung machte.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir halten die Einführung des § 368 n Abs. 6 in die Reichsversicherungsordnung für einen großen Fortschritt; doch erfordern die bei der Umsetzung in die Praxis — nämlich bei der Ermöglichung von ambulanter Betreuung durch psychiatrische Krankenhäuser — auftretenden Finanzierungsschwierigkeiten ein weiteres energisches Bemühen und eine entsprechende Verbesserung des Leistungsrechts. Ich bin mir klar darüber, daß das eine sehr schwierige Aufgabe ist; aber wir sind auf dem richtigen Wege gewesen, als wir diesen Paragraphen entsprechend geändert haben.

    (Hasinger [CDU/CSU] : Richtig!)

    Ich will. es mir ersparen, über die komplementären Dienste im einzelnen zu sprechen. Ich mache nur darauf aufmerksam, daß die komplementären Dienste, d. h., all die vielfältigen Einrichtungen der Vor- und Nachsorge und die Übergangseinrichtungen unerläßlich sind. Dazu wird mein Kollege Burger eingehend Stellung nehmen.
    Seit den 70er Jahren haben sich die Landeskrankenhäuser zunehmend zu klinischen Behandlungszentren gewandelt. Man spricht von einer Klinifizierung der Psychiatrie. Dieser Prozeß ist uneingeschränkt zu begrüßen. Dennoch haben wir erfahren müssen, daß Tausende nicht mehr krankenhauspflegebedürftiger Patienten in Heime verlegt worden sind, die ihrerseits leider oft für die Betreuung dieser Personen weder vom Raumangebot noch von der Personalausstattung noch von der geographischen Lage her geeignet sind. Von einer gezielten und ausreichenden Therapie kann ebenfalls weithin keine Rede sein.
    So ist eine zwar zu begrüßende Entwicklung innerhalb der Reform der Psychiatrie auf Kosten und zu Lasten der Langzeitkranken und -behinderten eingeleitet worden. Auch der Bundesregierung ist bekannt, daß die Situation auf dem Heimsektor besorgniserregend und eine Herausforderung für die Psychiatrie ist. Bei einer Verlegung aus dem Landeskrankenhaus und anderen stationären Einrichtungen in Heime konnten oft die medizinischen und sozialen Bedürfnisse der Bewohner nicht hinreichend berücksichtigt werden. Das ist eine eklatante Benachteiligung der Gruppe der psychisch und sozial Schwerbehinderten. Letzten Endes bedeutet das eine Herausnahme einer großen Gruppe aus der Verantwortung der Psychiatrie. Wir dürfen das nicht zulassen!
    Als unbefriedigend und wenig überzeugend ist die Auskunft der Bundesregierung anzusehen, wenn sie zwar die Reform des Vormundschafts-
    und Pflegschaftsrechts für erforderlich hält, dabei aber nicht erkennen läßt, auf welche Weise bis jetzt auch nur Vorarbeiten eingeleitet worden sind. Es scheint, als ob es hier bei einer verbalen positiven Äußerung geblieben ist — ohne den Willen, auch wirklich tätig zu werden.
    Ein sehr trauriges Schauspiel bietet die seit Jahren immer wieder angekündigte und dann doch verschobene Beseitigung des sogenannten Halbierungserlasses; nicht deshalb, weil dieser sogenannte Halbierungserlaß aus dem Jahre 1942, aus der Nazizeit stammend und vom Geiste der damaligen Behandlung psychisch Kranker geprägt, heute noch angewandt würde. Aber da dieser Erlaß nicht mehr angewandt wird, könnte er längst beseitigt sein. Warum wird er nicht beseitigt? — Weil es bis jetzt keine adäquate, ihn auffangende Kostenregelung gibt, so daß es dann doch wohl bei demselben Zustand bleibt, den wir haben, nämlich daß der psychisch Kranke im Grunde einer Regelung unterworfen ist, wonach die Hälfte der durch ihn entstehenden Kosten der Sozialhilfe aufgebürdet wird. Wenn man einen solchen Erlaß wieder in Kraft setzte, könnten die Kosten für die Behandlung und Betreuung psychisch Kranker letzten Endes von dem zu Behandelnden selbst getragen werden. Daß dieser Erlaß noch nicht aufgehoben ist, erweckt den Verdacht, daß man aus finanziellen Gründen eine Gleichstellung der psychisch Kranken mit den körperlich Kranken vermeidet. Wir er-
    13934 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979
    Picard
    warten dringend, daß dieser Erlaß ersatzlos gestrichen wird, weil er ein Hinderungsgrund für die Gleichstellung der psychisch Kranken mit den somatisch Kranken ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Seit den ersten Anfragen im Deutschen Bundestag Ende der 60er Jahre sind zehn Jahre vergangen, seit der Vorlage des Zwischenberichts sechs Jahre, seit der Vorlage des Endberichts vier Jahre. Was hat die Bundesregierung in der Zwischenzeit getan, um für die dringend notwendige Reform der Versorgung psychisch Kranker gerüstet zu sein? Welche Vorstellungen hat sie auf der Basis des Sachverständigenberichts entwickelt, welche Konzeptionen? Welche Fachleute hat sie für die Durchführung, wenn es eine solche Konzeption geben sollte, ins Auge gefaßt? Dabei spreche ich nicht von den seit 1976 laufenden zehn kleineren Modellversuchen, die, was Planung und Koordination angeht, mehr schlecht als recht laufen. Ich spreche von den Millionenbeträgen, die für die nächsten Jahre vorgesehen sind. Darüber gibt es, glaube ich, in diesem Hause keinen Streit. Wir werden den vorgesehenen Beträgen zustimmen; wir begrüßen es.
    Nur: Es ist bis heute nicht zu erkennen, daß seit der Übergabe des Sachverständigenberichts 1975 eine Konzeption erarbeitet wurde, um jetzt eine sinnvolle Planung vorlegen zu können. Dies ist betrüblich. Wir werden bei den Haushaltsberatungen darauf noch zu sprechen kommen, daß nach jahrelangem Vorliegen der Empfehlungen, die von einer breiten Zustimmung im Kreise der Betroffenen getragen sind, im zuständigen Ministerium nicht frühzeitig für das vorgesorgt wurde, was man tun könnte, wenn man entsprechende Mittel hätte. Nun kann es passieren, daß wir die Mittel haben, aber nicht in der Lage sind, sie gezielt auszugeben. Es wäre falsch, große Beträge in die Reform der Psychiatrie zu investieren, ohne die damit verbundenen Gefahren zu vermeiden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir haben in den Vereinigten Staaten ein Beispiel dafür, was passieren kann, wenn man über mehrere Jahre hinweg sehr großzügig finanziert, diese Finanzierung dann aber nicht fortgesetzt werden kann. Dann treten eine Krise und ein Rückschlag ein, die uns um mehr Jahre zurückwerfen, als vorher zu befürchten war.
    Ich hoffe deshalb, meine Damen und Herren, daß die Bundesregierung sehr rasch eine solche Konzeption entwickelt, die realisierbar ist. Wir haben es nämlich mit hohen Beträgen zu tun, und es wäre nicht zu verantworten, diese Beträge auszugeben, ohne der Gefahr hinreichend vorgebeugt zu haben, daß damit Fehlentwicklungen finanziert werden.
    Ich komme in diesem Zusammenhang auf eine weitere Empfehlung der Sachverständigenkommission, die nicht die Gegenliebe der Bundesregierung gefunden hat, jedenfalls nicht die Unterstützung der Bundesregierung. Die Sachverständigenkommission schlägt vor, eine Institution auf der Ebene der Bundesländer zu gründen, um die Entwicklung in der Versorgung der psychisch Kranken verfolgen zu können. Wir haben seit 1973 schon nicht mehr die Möglichkeit, die seither laufende Entwicklung zu überblicken. Das bringt die Gefahr mit sich, daß wir zu Fehlschlüssen kommen. Die Sachverständigenkommission hat damals gemeint, daß die Reformvorhaben so angelegt sein müßten, daß sich aus der konkreten Versorgungssituation heraus eine empirische Überprüfung vornehmen ließe. Jeder Schritt bedarf der sorgfältigen Vorbereitung und Kontrolle, Mängel oder Fehlentwicklungen bedürfen einer raschen Korrektur; dazu diese Institution auf Bundesebene zwischen Bund und Ländern. Über die Notwendigkeit dieser Institution sind sich interessanterweise alle Fachleute einig, alle Verbände und alle Betroffenen; lediglich ist dies natürlich ein Punkt, der zwischen Bund und Ländern nur im Einvernehmen zu regeln ist. Ich denke, daß man dazu keinen Staatsvertrag braucht, sondern daß man da fortfahren kann, wo die Arbeit in der Sachverständigenkommission geendet hat, nämlich in einer vertrauensvollen und erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Auch die Erarbeitung der Psychiatrie-Enquete war ja nur deshalb möglich, weil sich Bund und Länder dieses Problems gemeinsam angenommen haben.
    Meine Fraktion fordert die Regierung dringend auf, folgende drei Bereiche in der Versorgung psychisch Kranker und Behinderter vorrangig im Benehmen mit den Ländern durch Modelle zu fördern und zu erproben: Erstens. Den ambulanten Sektor, der die Mehrzahl aller psychisch Kranken versorgt und dessen Ausbau im Vergleich zur Krankenhausversorgung in der Zwischenzeit nicht den Erfordernissen angepaßt werden konnte.
    Zweitens. Weiterhin muß vorrangig der komplementäre Bereich gefördert werden; denn diese Versorgungsform hat Schlüsselbedeutung für die Neuordnung der psychiatrischen Versorgung. Sie entlastet den stationären Bereich und gewährleistet zusammen mit ihm eine bedarfsgerechte Versorgung und ist wesentlich wirtschaftlicher und humaner als der reine Krankenhausaufenthalt.
    Als drittes komme ich auf die genannte Institution auf Bundesebene zurück, weil wir mit dieser Institution eine ständige enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern gewährleistet sehen und eine kontrollierende und wissenschaftliche Begleitung der Modelle als möglich und als notwendig erachten.
    Wir möchten an dieser Stelle der Sachverständigenkommission, über deren Bericht wir, obwohl er seit vier Jahren vorliegt, noch nicht sprechen konnten, für das große Maß an Verantwortungsbereitschaft und Sachkenntnis herzlich danken.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir möchten auch für die Mitarbeit der Länder danken, die sich bewährt hat. Auch wenn wir nur eine geringe Zuständigkeit haben, sollten wir uns auch in Zukunft mit diesem Thema beschäftigen. Übrigens hat auch das Parlament im Rahmen der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft eine solche Zusammenarbeit mit den Ländern schon bisher mit Erfolg praktiziert.
    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979 13935
    Picard
    Wir hätten uns in der Stellungnahme der Bundesregierung mehr Klarheit und Mut gewünscht. Ich hoffe, daß die Unterstützung des ganzen Hauses der Bundesregierung diesen Mut und diese Klarheit noch verschaffen wird.
    Meine Fraktion ist auch weiterhin bereit, meine Damen und Herren — damit greife ich auf, was ich eingangs gesagt habe —, und hält es für notwendig und für erfolgreich, sich diesem Thema in vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen den drei Fraktionen eingehend zu widmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Egert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jürgen Egert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der 7. Legislaturperiode hatte ich den Vorzug, Berichterstatter für die Psychiatrie-Enquete zu sein. Dieses Thema hat mich seit dem nicht mehr losgelassen. Die fachliche Zuständigkeit ist da geblieben, wo ich früher tätig war. Aber auch die Probleme in der Psychiatrie sind an vielen Punkten die gleichen, die uns damals beschäftigt haben.
    Ich würde mir wünschen, daß sich die Betroffenheit, die ein sorgfältiges Studium der PsychiatrieEnquete, die die Sachverständigenkommission entworfen hat, aus diesem Raum über die veröffentlichte Meinung bis zu einer kontinuierlichen Berichterstattung über den psychiatrischen Alltag überträgt; nicht über die Sensationen, die Tagesaufmacher, wenn da einmal etwas schiefgeht oder wenn dort vielleicht auch einmal etwas Neues passiert. Ich glaube, daß dieser Punkt eine kontinuierliche Aufmerksamkeit verdienen würde.
    Das Thema, das heute den Deutschen Bundestag beschäftigt, gehört sicherlich nicht zu denjenigen, die auf der Sonnenseite unserer gesellschaftspolitischen Wirklichkeit angesiedelt sind. Die Psychiatrie und die Behandlung und Betreuung unserer psychisch kranken Mitbürger — auf dieses Substantiv lege ich dabei besonderen Wert — führt ein Schattendasein in unserer Wohlstandsgesellschaft. Der Anspruch der Deutschen, ein Kulturstaat, eine Kulturnation zu sein, wird auf diesem Feld nicht eingelöst. Es reicht nicht aus, verpflichtende Namen zu Trägern von Instituten zu machen, die das Kulturbild von den Deutschen im Ausland prägen sollen, wenn man im sozialkulturellen Bereich auf dem Feld der Psychiatrie einen erheblichen Nachholbedarf — um das so vornehm zu sagen — hat.
    Die Auseinandersetzung mit diesem Thema verlangt Ernst, Aufrichtigkeit und Einsicht, und sie muß uns an manchem Punkt zur Selbstkritik fähig und bereit finden. Dabei ist politische Polemik fehl am Platz.
    Gestatten Sie mir eine Fußnote, Herr Kollege Picard. Sie haben hier den Bund beleuchtet. Man könnte — ich will es mir versagen — die gleiche Rechnung hinsichtlich der Situation der Länder aufmachen. Wenn wir uns die Gewichtung der Aufgaben angucken, sage auch ich: Egal, ob sie
    blaugelbrot oder blaugelbschwarz, gestreift oder nur rot sind, sie sind da alle nicht viel besser. Der Bundestag sollte die Chance dieser Debatte nutzen, den Schub, der von seiner Anregungskompetenz ausgehen kann, nicht zu verschütten. Denn die gemeinsame Verantwortung der Politiker aller Fraktionen und auf allen politischen Ebenen im Bund und in den Ländern und in den Gemeinden ist groß.
    „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Mit dieser feierlichen Proklamation beginnt unser Grundgesetz. Wir alle sind uns darin einig, daß dieser Satz die Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens schlechthin ist.
    Wenn wir uns in diesem Ziel einig sind und wenn wir alle diese Verpflichtungen ernst nehmen, müssen wir uns vor Augen führen, daß wir dieser Verpflichtung gegenüber unseren psychisch kranken Mitbürgern bisher nur sehr bedingt nachgekommen sind.
    Die von diesem Haus eingesetzte Sachverständigenkommission zur Begutachtung der Lage der psychisch Kranken in der Bundesrepublik hat eine Menge Tatsachen zutage gefördert, die dies belegen. Dieser Vorwurf trifft uns alle, weil das Kernproblem der Psychiatrie ausschließlich von uns allen gemeinsam unabhängig von unserer jeweiligen Aufgabenstellung in Regierung und Opposition gelöst werden kann. Das Kernproblem, das die Voraussetzung für die Verbesserung des Loses der psychisch Kranken schlechthin bildet, liegt in der Einstellung der Bevölkerung zum psychisch Kranken. Zentrale Aufgabe ist es, diese Einstellung zu verändern. Es ist nur zu sehr einsichtig, daß diese Aufgabe weder die Regierung noch die Opposition allein bewältigen kann. Hier stehen wir gemeinsam in der Pflicht.
    Sicher ist in den letzten Jahren — nicht zuletzt dank der Psychiatrie-Enquete — einiges verändert und verbessert worden. Anlaß zu selbstzufriedenem Schulterklopfen besteht dennoch nicht. Die Grundeinstellung unserer Bevölkerung zum psychisch Kranken hat sich nicht wesentlich verändert. Sie ist weiterhin durch Verdrängen, Verwahren, Verweigern gekennzeichnet. Auch mit noch so viel Geld werden wir nichts bewegen, wenn wir nicht die Gemüter der Bürger bewegen. Es ist einer ernsthaften Analyse wert, zu untersuchen, .warum sich die Haltung der Deutschen gegenüber psychisch Kranken grundlegend von der anderer Völkern unterscheidet.
    Sicher gibt es auch dort hin und wieder Vorurteile gegenüber psychisch Kranken. Dies rührt zu einem großen Teil daher, daß psychische Erkrankungen dem einzelnen Bürger schwerer erklärt und erläutert werden können, daß sie für ihn schwerer begreifbar sind und seit jeher mit einer Aura des Geheimnisvollen umgeben sind. Wer sich mit einem Schizophrenen ganz fehlerfrei und logisch unterhält und eine Stunde später erleben muß, wie eben dieser Gesprächspartner völlig unkoordinierte, wirre und fehlerhafte Dinge tut, muß der nicht
    13936 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979
    Egert
    annehmen, sein Gesprächspartner sei gar nicht krank, sondern wirklich „verrückt"?
    Jeder krankhafte Prozeß — sei es eine Blinddarmentzündung, ein Herzanfall oder eine Psychose — bedeutet eine Abweichung von der Norm, der Gesundheit, ist also anomal. Warum aber empfinden wir nur beim psychisch Kranken, er sei nicht normal?
    Es gibt Vorurteile gegen psychisch Kranke. Es gibt sie in England wie in Spanien, in Frankreich wie in Polen. Aber warum hat man es dort geschafft, die Vorurteile durch Information und Aufklärung abzubauen? Warum ist das in der Bundesrepublik noch nicht gelungen?
    Ich glaube, der entscheidende Unterschied liegt in der Behandlung der psychisch Kranken während der Zeit des Nationalsozialismus. Die unvorstellbare Pervertierung der Werte, und die verbrecherische Klassifizierung von Menschen in solche mit lebenswertem Leben und solche mit lebensunwertem Leben wirken unheilvoll bis in die heutige Zeit nach. In einer Zeit, in der in anderen Ländern die Psychiatrie humanisiert wurde und entscheidende Fortschritte erfahren hat, wurde sie in Deutschland enthumanisiert. Am Ende stand die Verneinung des menschlichen Lebens als unantastbarer Wert an sich. Hadamar ist insoweit die unvermeidliche Konsequenz einer schrecklichen Entwicklung gewesen.
    Die Klassifizierung kranker Menschen in Normale und Nichtnormale, das Schüren vorhandener Vorurteile gegen die Nichtnormalen, ihre Zuordnung zu den Lebensunwerten und am Ende der Mord — dies ist der entscheidende Unterschied für die Entwicklung der Psychiatrie in Deutschland und in anderen Ländern. Dieser Unterschied wirkt verheerend bis in die heutige Zeit, und das, obwohl die Hälfte unserer Bürgerinnen und Bürger die Greuel der NS-Zeit auf Grund ihres Lebensalters nur noch aus Büchern und Erzählungen kennen können. Hinsichtlich der Einstellung der Gesellschaft zum psychisch Kranken stehen wir dort, wo wir — gemeinsam mit anderen Ländern — zu Beginn der 30er Jahre, vor der NS-Zeit, schon einmal gestanden haben.
    Angesichts dieser schweren Hypotheken der Vergangenheit, die schrittweise abzutragen in der Bundesrepublik versucht worden ist, ist es bedauerlich, daß im Bereich der Psychiatrie größere Fortschritte noch nicht gelungen sind. Der Abbau der Vorurteile in der Bevölkerung gegenüber unserem psychisch kranken Mitbürger kann nur gelingen, wenn, ausgehend vom politischen Raum — und das ist mehr als dieser kleine, aber illustre Kreis von Zuhörern —, eine breite informierende und aufklärende öffentliche Diskussion in Gang gesetzt wird. Dies ist — ich betone es noch einmal — eine Voraussetzung dafür, daß die für die Verbesserung der Lage der psychisch Kranken erforderlichen Mittel wirklich mit Erfolg eingesetzt werden können.
    Die Interessen der einzelnen Gruppen unserer Gesellschaft sind wohlorganisiert. Eine Vielzahl
    von Interessenvertretern setzen sich jeweils für Rechte und Vorurteile ihrer Gruppen ein. Wo, frage ich, sind die Interessenvertreter der psychisch Kranken? Sicherlich, es gibt eine Vielzahl von Ärzten, Sozialarbeitern. und Krankenpflegekräften, die für die Interessen der ihnen anvertrauten Patienten streiten. Ihnen gebührt dafür unser Dank.

    (Beifall bei der SPD)

    Trotzdem müssen wir erkennen, daß diese Bürger allein zu schwach sind, die Mauern gesellschaftlicher Vorurteile einzureißen. Ohne unsere Hilfe, ohne die Hilfe der Politiker kann der entscheidende Stoß, der diese Mauer zum Einsturz bringt, nicht gelingen.

    (Beifall bei der SPD)

    Dabei ist nicht der große, alles überragende Wurf, die Lösung aus einem Guß gefragt, sondern gefragt sind zähe und harte Überzeugungsarbeit. Hier gilt einmal mehr die Erkenntnis des verstorbenen, unvergessenen Bundespräsidenten Gustav Heinemann:
    Wir müssen uns bemühen um denjenigen kleinen Schritt, der zugleich ein strategischer Schritt ist, weil er die Tür für die weiteren kleinen Schritte zur wirksamen Umgestaltung öffnet.
    Deshalb brauchen die psychisch Kranken die Abgeordneten als ihre Interessenvertreter, auch — lassen Sie mich das so provokativ sagen — wenn viele von ihnen keine Stimme haben, um es uns bei Wahlen zu danken. Unsere Verpflichtung auf das Gemeinwohl unseres Volkes ist zugleich unsere besondere Verpflichtung, Interessenvertreter für die Benachteiligten zu sein.
    Ich habe dies deshalb so umfangreich ausgeführt, weil ich meine, daß die Diskussion der wichtigen Einzelheiten der Psychiatrie-Enquete uns in die Irre führen würde und wir uns dabei selbst verlieren würden, wenn wir nicht zugleich die Voraussetzungen angeben würden, die für einen Erfolg unserer Bemühungen erforderlich sind, bevor wir über Details reden können und Detailprobleme lösen können.
    Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, den Sachverständigen der Enquete seitens meiner Fraktion nachhaltigen Dank für ihre umfangreiche Arbeit auszusprechen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Diese Arbeit ist — im Sinne des Wortes — bisher beispiellos und für die Zukunft beispielhaft. Mit Fleiß und großer Sorgfalt sind hier Fakten zusammengetragen und Lösungsvorschläge aufgezeichnet worden.
    Noch während die Kommission an der Arbeit war, konnte einer ihrer Vorschläge verwirklicht werden. Durch eine Änderung der Reichsversicherungsordnung konnte erreicht werden, daß psychiatrische Kiniken Patienten auch ambulant behandeln dürfen. Dies war sicherlich nur eine kleinere Verbesserung in Richtung auf die Beseitigung dessen, was man in der Kürzel-Sprache unserer Zeit
    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979 13937
    Egert
    ,,Drehtür-Psychiatrie" nennt. Leider — ich sage dies ohne Polemik — hat diese Maßnahme damals nicht die Zustimmung des ganzen Hauses gefunden. Ich hoffe sehr, daß die weiteren notwendigen gesetzgeberischen Schritte zur Verbesserung der Psychiatrie in Zukunft in breiter Übereinstimmung in diesem Hause getan werden können.
    Die Ziele der SPD-Bundestagsfraktion im Bereich der Versorgung der psychisch Kranken sind in Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Enquete-Kommission festgeschrieben, de jure und vor allem de facto die Gleichstellung der psychisch Kranken mit den körperlich Kranken, dem Rechte nach und in der Praxis Gleichstellung, Aufbau einer orts- und patientennahen Therapie und Versorgungskette und Erprobung der vorliegenden Vorschläge in Modellversuchen, Verwirklichung des Grundsatzes, daß die ambulante Therapie gegenüber der stationären Therapie den Vorrang hat. Dies ist ein Stück weit auch eine Antwort auf die Fragen, die der Kollege Picard zu Recht über die weitere Entwicklung gestellt hat, wobei der Institutionenegoismus mit dem, was sozusagen Schubkraft aus den Vorstellungen der Enquete ist, die andere Bremse ist, die wir auch sehen müssen. Viele haben sich hinter den renovierten Fassaden häuslich eingerichtet. Auch die gilt es zu schubsen; ich würde das dick unterstreichen. Dazu gehört logisch der Abbau der psychiatrischen Großkrankenhäuser, die Einrichtung ortsnaher psychiatrischer Abteilungen in Allgemeinkrankenhäusern. Meine Kollegen werden zu den einzelnen Punkten noch detaillierter Stellung nehmen. Lassen Sie mich trotzdem bereits jetzt auf einige wenige Punkte eingehen.
    Zur Frage der Gleichstellung von psychisch Kranken mit körperlich Kranken möchte ich für meine Fraktion folgendes feststellen. Der Erlaß des Reichsarbeitsministers und des Reichsinnenministers aus dem Jahre 1942, der nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes als Rechtsverordnung weitergilt und der unter dem Kurztitel „Halbierungserlaß" die Übernahme der Kosten für stationäre psychiatrische Behandlung regelt, muß aufgehoben werden. Die SPD-Bundestagsfraktion wird dafür Sorge tragen, daß dieser diskriminierende Erlaß noch in dieser Legislaturperiode aufgehoben wird.

    (Beifall bei der SPD)

    Meine Fraktion wird sich dafür einsetzen, daß diese Aufhebung durch eine gesetzliche Regelung abgesichert wird, die verhindert, daß Rechtsstreitigkeiten zwischen Krankenkassen und Sozialhilfeträger über die Frage Krankheitsfall/Pflegefall auf dem Rücken des Kranken ausgetragen werden. Eine solche Begleitregelung wird deshalb eine Übergangsregelung für psychisch Kranke sein, da die Klärung der Frage der Kostenträgerschaft bei Pflegebedürftigkeit ohnehin ansteht. Die Klärung dieser Frage wird die Abgrenzung der Krankheitsvon den Pflegefällen — und damit auch die Kostenübernahme — für körperlich und seelisch Kranke einheitlich regeln.
    Die Bemühungen, den Halbierungserlaß aufzuheben, werden zur Zeit von einer seltsamen, zwar noch leisen, aber dennoch bereits hörbaren Musik begleitet. Bekanntlich wird in vielen Fällen der Halbierungserlaß derzeit von Kostenteilungsabkommen zwischen Krankenkassen und Trägern der Sozialhilfe überlagert. Diese Kostenteilungsabkommen gehen dem Halbierungserlaß vor. Es ist nun zu vernehmen, daß einige Beteiligte die Aufhebung des Halbierungserlasses dazu mißbrauchen wollen, auch die Kostenteilungsabkommen zu kündigen. Auf diesem Wege soll erreicht werden, die eigene Beteiligung an den finanziellen Lasten der psychiatrischen Versorgung zu mindern, mit unterschiedlichen Erwartungen. Ich möchte an die Adresse einiger Finanzbürokraten klar und deutlich sagen, sosehr solch ein Verfahren ihrem Interesse dienen mag, so unanständig wäre dies auch.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Hier würde auf dem Rücken der ohnehin unterprivilegierten psychisch Kranken versucht, politische Machtfragen mit finanziellen Auswirkungen in die eine oder andere Richtung zu beantworten. Wir wollen hier ganz ausdrücklich Neugierige warnen. Die SPD-Bundestagsfraktion würde solche krämerischen Machenschaften öffentlich ebenso deutlich wie schonungslos bloßstellen, egal, wen es trifft. Diejenigen, die mit solchen Gedanken spielen, sollen klar wissen, daß sie politischen Widerstand finden.
    Im Zusammenhang mit der Aufhebung des Halbierungserlasses wird zur Zeit auch über die Beitragsstabilität in der gesetzlichen Krankenversicherung diskutiert. Hier und da ist das Argument zu hören, Maßnahmen in der Psychiatrie seien dem Gebot der Beitragssatzstabilität in der Krankenversicherung unterzuordnen. Im Klartext formuliert heißt dies doch: Weil wir die Beiträge nicht erhöhen wollen, müssen die psychisch Kranken weiter in der Situation leben, die von der Enquete beschrieben worden ist. Wir würden mit einem solchen Argument, sollten wir es akzeptieren, die psychisch Kranken ausdrücklich aus der Solidarität der angeblich Normalen ausschließen. Auch dies kann nicht angehen. Beitragsstabilität und Verbesserungen in der Psychiatrie sind keine alternativen Ziele. Wer so argumentiert, bietet eine Scheinalternative. Hier ist nicht ein Entweder-Oder, sondern ein Sowohl-Als-auch gefragt.
    Wenn ich mir überlege, daß eine Kassenart die Begrenzung des Kassenzuschusses für Zahnersatz auf 80 % dadurch unterläuft, daß sie die gesetzlich vorgesehene Härtefallregelung so ausdehnt, daß durchweg 100 % der Kosten bezuschußt werden, oder etwa, daß versucht wird, über den Satzungsumweg die selbstverständliche familiäre Hilfe im Krankheitsfall — die sogenannte Oma auf Krankenschein —, die wir mit dem Kostendämpfungsgesetz abgeschafft haben, wieder einzuführen, so ist das angesichts dieser Diskussion bemerkenswert. Wie wollen wir es denn mit unserem Gewissen vereinbaren, auf der einen Seite zigtausend DM teuren Zahnersatz durch die Kassen erstatten zu lassen und auf der anderen Seite dem psychisch
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    Egert
    Kranken den Abbau von Diskriminierung zu verweigern?
    Noch ein Wort zum Grundsatz des Vorrangs von ambulanter vor stationärer Therapie. Voraussetzung für einen solchen Grundsatz ist selbstverständlich ein entsprechendes qualitativ ausreichendes Therapieangebot im ambulanten Bereich. Dann gilt, daß die Aufrechterhaltung der häuslichen Umwelt und der familiären Bindung im ambulanten Bereich selbstverständlich einen besseren Therapieerfolg verspricht als im stationären Bereich. Dies ist auch einsichtig und unter Fachleuten wie unter Laien nicht mehr so strittig.
    Vor einigen Wochen bin ich auf diese Tatsache mit der Bemerkung angesprochen worden, es sei an der Zeit, einmal deutlich zu machen, daß dies auch seine Grenzen habe. Die Tendenz unter Aufrechterhaltung der familiären Bindung eher ambulant denn stationär zu therapieren, nehme Überhand und drohe zu erheblichen persönlichen Belastungen zu führen. Man kann dies selbstverständlich im Einzelfall nicht ausschließen. Die tatsächliche Entwicklung ist nach meinem Eindruck jedoch eine andere.
    Ich halte es für erforderlich, deutlich zu machen, daß nicht die Behandlung der Kranken in ihrer häuslichen Umwelt, in der Familie tendenziell an eine Grenze gestoßen ist, sondern umgekehrt das Abschieben von Kranken und Behinderten in Heime mittlerweile ein Ausmaß erreicht hat, daß dort gesagt werden muß, daß die Grenze erreicht ist. Dies ist das Problem.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Wir haben es in manchen Bereichen geradezu mit Abschiebeautomatiken bei Kranken und Behinderten zu tun. Dieser menschenunwürdigen Tendenz muß entgegengetreten werden. Das Heim oder das Krankenhaus muß die letzte Möglichkeit bleiben, einem Kranken oder Behinderten zu helfen. Dieses Bewußtsein von Solidarität muß neu geweckt werden.
    Es wird sicherlich viel persönlicher Einsatz, aber auch einiges an Geld erforderlich sein, um die Situation der psychisch Kranken wirksam zu verbessern. Wir sind aufgefordert, dieses Problem im Dialog mit unseren Bürgerinnen und Bürgern offensiv aufzugreifen und dabei problembewußt zu machen. Dabei kommt der veröffentlichten Meinung eine besondere Bedeutung zu. Das setzt voraus, daß die Frau oder der Mann an der Kamera, in den Redaktionsstuben der Zeitungen und den Rundfunkanstalten — ich habe es vorhin schon gesagt — nicht nur an den Aufmacher des Tages, an die billige Sensation denkt, sondern daß er hilft, geduldig, beharrlich und kontinuierlich im Alltag über Probleme der psychisch Kranken zu berichten.

    (Beifall bei der SPD)

    Für meine Fraktion will ich nicht versäumen, einem Kollegen zu danken, der auf Grund seiner Aufgabe kaum Dank erhält. Ich meine den Bundesfinanzminister, der wie selbstverständlich in der Frage der psychisch Kranken Engagement bewiesen hat. Sicherlich mag der eine oder andere sagen, die vom Finanzminister zur Verfügung gestellten Mittel reichten nicht aus, sie seien nur der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein. Dies ist wahrscheinlich so, aber die Millionen helfen weiter, und sie haben gezeigt, daß der Finanzminister unseren Sorgen nicht abweisend gegenübersteht. Dies läßt für die Zukunft hoffen, insbesondere dann, wenn das Geld sinnvoll und konzeptionell genutzt wird.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)