Rede von
Richard
Stücklen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ein Wort zur Geschäftslage hier: Nicht nur unsere Geschäftsordnung, sondern schon Art. 43 Abs. 2 des Grundgesetzes gibt den Mitgliedern des Bundesrates und der Bundesregierung das Recht,
jederzeit das Wort zu ergreifen.
Der jeweilige Bundestagspräsident hat keine Möglichkeit, nach § 33 zu verfahren.
— Frau Kollegin Lepsius, es hat keinen Sinn, grundgesetzliche Bestimmungen wegdiskutieren zu wollen.
Die Geschäftsordnungslage ist die, daß sich zu Wort gemeldet haben: der Ministerpräsident des Freistaates Bayern,
der Bundesminister für Wirtschaft
und der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen
sowie das Mitglied des Deutschen Bundestages, Herr Kollege Schmidt von der SPD.
Das heißt: Wenn der Präsident nicht nach den grundgesetzlichen Bestimmungen verfahren müßte, könnte er jetzt einem Mitglied des Bundestages das Wort erteilen.
Da er aber keinen Ermessensspielraum hat, eröffne ich die Aussprache zur Regierungserklärung und erteile dem Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern das Wort.