Rede von
Richard
Stücklen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor Eintritt in die Tagesordnung wird im interfraktionellen Einvernehmen für die erste Sitzungswoche im September 1979 folgende Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde empfohlen. In der Woche vom 10. September 1979 finden mit Rücksicht auf die Haushaltsberatungen keine Fragestunden statt. Jedes Mitglied des Hauses ist jedoch berechtigt, für diese Sitzungswoche bis zu vier Fragen an die Bundesregierung zu richten, die schriftlich beantwortet werden.
Diese Abweichung von der Geschäftsordnung muß vom Bundestag nach § 127 der Geschäftsordnung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Ich bitte diejenigen, die mit dieser Empfehlung einverstanden sind, um ihr Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen. Die Empfehlung ist damit in Kraft.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur Energiepolitik nach dem Europäischen Rat und dem Weltwirtschaftsgipfel
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Narjes, Pfeifer, Dr. Riesenhuber, Lenzer, Dr. Waigel, Dr. Laufs, Gerstein, Kolb, Dr. Czaja, Dr. Probst, Engelsberger, Dr. Hubrig, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, von Hassel, Benz, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU
Sicherung der Energieversorgung und Zukunftsorientierung der deutschen Energiepolitik
— Drucksache 8/2961 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Forschung und Technologie
c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. April
1973 zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Abs. 1 und 4 des Vertrages vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Ausführungsgesetz zum Verifikationsabkommen — VerifAbkAusfG)
— Drucksache 8/2779 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Forschung und Technologie
Verteidigungsausschuß
Zu den Punkten 5 a bis 5 c ist verbundene Debatte vereinbart.
Zur Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung hat der Herr Bundeskanzler das Wort.