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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/145 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 145. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 Inhalt: Gedenkworte zum 130. Jahrestag der Verabschiedung der Frankfurter Reichsverfassung 11559 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Schachtschabel und Dr. Gradl . . 11560 C Wahl des Abg. Müller (Nordenham) zum ordentlichen Mitglied und des Abg. Dr. Enders zum stellvertretenden Mitglied im Kontrollausschuß beim Bundesausgleichsamt 11560 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 11560 C Erweiterung der Tagesordnung 11561 C Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 11673 B Beratung des Antrags der- Abgeordneten Dr. Gradl, Katzer, Blumenfeld, Dr. Mikat, Dr. Biedenkopf, Josten, Dr. Müller-Hermann, Gerster (Mainz), Wohlrabe, Frau Dr. Riede (Oeffingen), Kittelmann, Breidbach, Frau Pieser, Luster, Reddemann, Schröder (Lüneburg), Dr. Pfennig, Frau Berger (Berlin), Stommel, Conrad (Riegelsberg), Dr. Stercken, Russe, Frau Dr. Wisniewski, Schartz (Trier) und Genossen Unverjährbarkeit von Mord — Drucksache 8/2539 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Wehner, Ahlers, Dr. Ahrens, Amling, Dr. Apel und Genossen und den Abgeordneten Dr. Wendig, Gattermann, Frau Dr. Hamm-Brücher und Genossen eingebrachten Entwurfs eines 18. Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/2653 (neu) — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Unverjährbarkeit von Völkermord und Mord — Drucksache 8/2616 — Dr. Gradl CDU/CSU 11561 D Dr. Emmerlich SPD 11565 C Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 11569 D Kleinert FDP 11575 C Schmidt, Bundeskanzler 11579 A Graf Stauffenberg CDU/CSU 11581 A Dr. Wendig FDP 11585 D Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 11590 B Waltemathe SPD 11593 B Dr. Dr. h. c. Maihofer FDP 11596 A Dr. Mikat CDU/CSU 11601 C Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 11607 C Dr. Vogel (München) SPD 11611 C Engelhard FDP 11617 A Dr. Weber (Köln) SPD 11619 C Wissmann CDU/CSU 11622 A Oostergetelo SPD 11624 A Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU 11625 D Frau Matthäus-Maier FDP 11627 C Blumenfeld CDU/CSU 11631 A Hartmann CDU/CSU 11633 B Hansen SPD 11635 B Helmrich CDU/CSU 11638 A Dr. Schwencke (Nienburg) SPD 11639 C Dr. Schwarz- Schilling CDU/CSU 11642 B Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 11645 B Sieglerschmidt SPD 11647 A Josten CDU/CSU 11649 C Präsident Carstens 11575 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europaabgeordnetengesetz) — Drucksache 8/362 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2708 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/2707 — Krey CDU/CSU 11651 A Bühling SPD 11652 C Dr. Klepsch CDU/CSU 11654 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 11656 D Luster CDU/CSU 11657 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr — Drucksache 8/2453 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2697 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/2696 — Hölscher FDP 11658 C, 11660 C Burger CDU/CSU 11658 D Kratz SPD 11659 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 11661 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Enquete-Kommission „Zukünftige Energie-Politik" und dem Antrag der Abgeordneten Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Dr. Narjes und der Fraktion der CDU/CSU Enquete-Kommission „Zukünftige Energie-Politik" — Drucksachen 8/2353, 8/2374, 8/2628 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 11663 B Ueberhorst SPD 11664 D Dr.-Ing. Laermann FDP 11666 A Bericht des Ausschusses für Forschung und Technologie gemäß § 60 Abs. 3 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Lenzer, Dr. Riesenhuber, Dr. Probst, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Pfeffermann und der Fraktion der CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 III Einrichtung einer Prognose- und Bewertungskapazität zur Begutachtung technologischer und forschungspolitischer Entwicklungen beim Deutschen Bundestag — Drucksachen 8/1241, 8/2629 (neu) — Dr. Riesenhuber CDU/CSU 11667 B Stockleben SPD 11669 B Dr.-Ing. Laermann FDP 11670 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 17. November 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Bau einer Autobahnbrücke über den Rhein zwischen Steinenstadt und Ottmarsheim sowie über den Bau einer Straßenbrücke über den Rhein zwischen Weil am Rhein und Hüningen — Drucksache 8/2437 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2686 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen — Drucksache 8/2642 — 11672 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr — Drucksache 8/2366 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/2640 — 11673 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Februar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über den Luftverkehr — Drucksache 8/2436 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/2669 — 11673 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes — Drucksache 8/2646 — 11673 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Juli 1978 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über verschiedene Fragen der Sozialen Sicherheit Drucksache 8/2645 — 11673 D Beratung der Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2665 11673 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen Standortübungsplatzes Bad Vilbel an die Stadt Frankfurt — Drucksachen 8/2478, 8/2648 — 11674- A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Verbilligte Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken — Drucksachen 8/2558, 8/2649 — 11674 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/79 — Zollkontingent für Walzdraht 1. Halbjahr 1979) — Drucksachen 8/2536, 8/2632 — 11674 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Anpassung der Kapazität für den gewerblichen Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten — Drucksachen 8/2357, 8/2641 — 11674 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Wein — Drucksachen 8/2513 Nr. 3, 8/2670 — . . 11674 C Beratung des Berichts der Bundesregierung über Möglichkeiten zur Umstellung des 7 b EStG auf ein anderes Förderungssystem — Drucksache 8/2554 — 11674 D Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes über steudrliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude auf das geltende Grunderwerbsteuerrecht und über die Überlegungen, die zur Reform des Rechts der Grunderwerbsteuer angestellt worden sind — Grunderwerbsteuerbericht — Drucksache 8/2555 — 11674 D Nächste Sitzung 11675 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 11677* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 11559 145. Sitzung Bonn, den 29. März 1979 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 144. Sitzung, Seite 11 405 A: In den Zeilen 10 bis 13 ist statt „ ... an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — federführend —, an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit — mitberatend —" zu lesen: ,,... an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit — federführend —, an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — mitberatend —" ; Seite 11 526 * D: In der Zeile 8 von unten ist statt „36" zu lesen: „38". Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Aigner * 30. 3. Dr. Althammer 30.3. Dr. Bangemann* 29. 3. Dr. Becher (Pullach) 30. 3. Frau Berger (Berlin) 30. 3. Blumenfeld ** 30. 3. Dr. Corterier ** 30. 3. Frau Erler 30. 3. Fellermaier * 30. 3. Frau Fischer 30. 3. Friedrich (Würzburg) 29. 3. Genscher 30. 3. Dr. Hornhues 30. 3. Horstmeier 29. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 30. 3. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *5) für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung ***) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. h. c. Kiesinger 30. 3. Klinker 30. 3. Koblitz 30. 3. Lange * 30. 3. Leber 30.3. Lemp * 30.3. Lenzer 30.3. Dr. Müller *** 29.3. Müller (Mülheim) * 30. 3. Müller (Remscheid) 30. 3. Sauer (Salzgitter) 30. 3. Schmidt (München) * 30. 3. Schreiber* 30. 3. Dr. Schröder (Düsseldorf) 30. 3. Dr. Schwencke (Nienburg) *** 29. 3. Dr. Schwörer * 29. 3. Seefeld * 30. 3. Spitzmüller 30. 3. Stahlberg 30. 3. Dr. Starke (Franken) * 30. 3. Frau Tübler 30. 3. Dr. Vohrer *** 29. 3. Frau Dr. Walz 30. 3. Baron von Wrangel 30. 3. Wuwer 30.3. Ziegler 30. 3.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Es ist jetzt wohl das vierte Mal seit 1949, daß der Deutsche Bundestag ganz grundsätzlich über das Thema der Verjährung schwerer Verbrechen diskutiert. Allein schon die Zahl, die Intensität und die Dauer der früheren Beratungen zeigen, daß diese Debatte von viel mehr bewegt wird als von der sachgerechten Regelung strafrechtlicher und strafverfahrensrechtlicher Fragen.
    Niemand in diesem Haus wird den tiefen Ernst jener früheren Aussprachen in Zweifel ziehen, und niemand wird behaupten können, daß sich das Parlament seine Entscheidungen bisher leichtgemacht hat. Wer die alten Protokollaufzeichnungen nochmals durchgeht, spürt, wie schwer die Last geschichtlicher Erfahrungen auf jedem Wort, auf je- dem einzelnen Argument des Für und Wider gelegen hat. Heute, 34 Jahre nach dem Ende des nationalsozialistischen Schreckens — das zeigen auch die bisherigen Beiträge in dieser Debatte —, ergeht es uns nicht anders.'
    Gleichwohl müssen wir uns, verehrte Kolleginnen und Kollegen, bewußt bleiben, daß wir am Ende dieser Beratung eine Entscheidung über das rechtsstaatliche Verfahren zur Verfolgung strafbaren Unrechts fällen müssen. Ich darf ganz prosaisch hinzufügen: Wir müssen uns dabei stets erinnern, daß, wenn wir am Ende unser Gewissen haben sprechen lassen und nach bestem Vermögen gewissenhaft entschieden haben, andere mit den praktischen Auswirkungen zu leben haben: die Richter, die Staatsanwaltschaften, die Verteidiger, die Zeugen, die Beschuldigten, und zwar diejenigen, die freizusprechen, und diejenigen, die zu verurteilen sind.
    Jede Rechtsordnung dieser Welt ist von geschichtlicher Enwicklung und historischen Erfahrungen geprägt. Es gibt kein brauchbares Rechtsverfahren, das sich allein aus abstrakter Theorie oder scheinbar absoluten Prinzipien erklären ließe. Deshalb ist es nicht nur legitim, sondern sogar notwendig, daß ein Volk wie das unsere in der lebendigen Fortentwicklung seines Rechts neue geschichtliche Erfahrungen aufnimmt und sinnvoll verarbeitet. Das gilt selbstverständlich auch für die Verjährung.
    Es geht in dieser Debatte sicherlich nicht darum, meine Damen und Herren, Prinzipien der Rechtsordnung und der Rechtspraxis von den Erfahrungen und Lehren der Geschichte abzukoppeln. Ebensowenig kann es darum gehen, unter dem überwältigenden Eindruck des Erlebten und unter dem Eindruck einer weltweiten Aufmerksamkeit Erfahrungen, Notwendigkeiten und Erkenntnisse des Rechtslebens beiseite zu wischen.
    Redlicherweise können wir nur darüber entscheiden, ob uns die Lehren der Geschichte zu einer Korrektur unserer Rechtsordnung veranlassen mit dem Ziel, die Autorität des Rechts zu stärken und den Rechtsfrieden wirkungsvoll zu sichern.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Unter dem überwältigenden Eindruck des unheilvollen Geschehenen können wir nicht Rechtsregeln beschließen, die am eigentlichen Sinn, am konkreten Zweck des Strafverfahrens vorbeigehen.
    Aufgabe des Strafverfahrens ist und bleibt es — das ist schon vorhin gesagt worden, aber es muß wiederholt werden —, konkrete Taten des Unrechts in der Person des konkreten Rechtsbrechers zu ahnden. In dieser Aufgabe liegen auch die Grenzen des Strafverfolgungsrechts. Das Gericht hat nicht nur die rechtlose Tat und das Unrecht festzustellen, das die Opfer haben erleiden müssen. Es muß den Täter einwandfrei im konkreten Fall der Tat überführen, seine persönliche Schuldfähigkeit beurteilen, seine konkrete Schuld beweisen und in jedem Stadium des Verfahrens auch seine Verhandlungsfähigkeit prüfen. Deshalb ist es ein schiefes und letztlich irreführendes Bild, wenn immer wieder gesagt wird, in den sogenannten KZ-Prozessen sitze das Verbrechen des gesamten nationalsozialistischen Systems mit auf der Anklagebank. Meine Damen und Herren, keine Anklagebank in der Welt ist groß genug und hat Platz genug für das entsetzliche Verbrechen des Nationalsozialismus.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Diese Feststellung gehört auch zu unseren geschichtlichen Erfahrungen. Es sind Erfahrungen der Nachkriegsjahre, die mit dem Nürnberger Prozeß begannen und sich mit jedem der noch heute anhängigen Verfahren dokumentieren.
    Auch in den streitigen Auseinandersetzungen heute und in den kommenden Wochen dürfen wir nicht zulassen, daß uns falsche Fronten aufgedrängt werden, weder von innen noch von außen. Niemand, der hier zur Verjährung der strafrechtlichen Verfolgung von Mordtaten ja sagt, kann und will sich aus dem Erbe einer — unserer — düsteren Vergangenheit davonstehlen. Ebenso kann niemand — und will wohl auch niemand —, der die Verjährung aufheben will, die Last deutscher Vergangenheitsbewältigung den Strafgerichten überbürden.
    Zahllose Kommentare und Artikel haben während der vergangenen Monate unsere Überlegungen zur Verjährung begleitet. Viele, allzu viele dieser Stellungnahmen haben ein verzerrtes Bild gezeigt. Wo dieses aus Mangel an Wissen oder auch manchmal wider besseres Wissen geschehen ist, können wir kaum nachprüfen. Lassen Sie mich



    Graf Stauffenberg
    deshalb doch noch einmal wiederholen, was zwar schon oft festgestellt worden ist, jedoch immer wieder übergangen wird: Die Verjährung der Verfolgung von Straftaten ist alte und, wie ich meine, wohlbegründete Rechtstradition unseres Landes. Das heißt nicht, daß diese Rechtstradition unbedingt bindet, aber es ist alte Rechtstradition. Bereits nach dem württembergischen Strafgesetzbuch von 1839, dem hessischen von 1841 und dem badischen und dem preußischen von 1851 unterlagen alle Delikte der Strafverfolgungsverjährung. Natürlich ist nach dieser Zeit auch die Diskussion — ob ja oder nein bezüglich der Verjährung von Mord — fortgegangen. Da gibt es Beispiele, die man auch nicht übersehen darf.
    In der 19. Sitzung der Strafrechtskommission beim Reichsjustizministerium am 3. März 1934 erklärte der damalige Staatssekretär im Preußischen Justizministerium — ich darf zitieren —:
    Wenn es aber in einem deutschen Strafgesetzbuch heißt: „Die Strafbarkeit einer Tat erlischt durch Verjährung", so ist das ein Schlag ins Gesicht, weil dieser Satz eine sittliche Unmöglichkeit darstellt. Es ist Ideengut der Deutschen, daß überhaupt nichts, was einmal als Tat in die Welt gesetzt ist, jemals untergeht.


Rede von: Unbekanntinfo_outline

Meiner Ansicht nach entspricht es nicht der Würde des Staates und des vereinten Volkes, von vornherein mit bindender Wirkung auf den Strafanspruch zu verzichten.
Der Name dieses Staatssekretärs war Roland Freisler — ein Name, der zum Synonym für die schlimmste Perversion des Rechts unter nationalsozialistischer Herrschaft geworden ist.

(Frau Erler [SPD]: Wo ist da die Parallele?)

Mit der sogenannten Strafrechtsangleichungsverordnung vom 29. Mai 1943 hob der nationalsozialistische Staat, das nationalsozialistische Regime die Verjährung für Schwerstverbrechen auf. Es ersetzte sie durch den Übergang auf das Opportunitätsprinzip; es überließ dem Staatsanwalt die Entscheidung, ob er die Verfolgung noch einleiten wollte oder nicht.
Meine Damen und Herren, es war dann nach dem Krieg strittig, ob diese neue, seit 1943 geltende Rechtsbestimmung überhaupt weiterhin Gültigkeit habe oder ungültig geworden sei, weil sie Ausdruck nationalsozialistischer Rechtsvorstellungen war. Mit dem Dritten Strafrechtsänderungsgesetz von 1953 hat dieses Hohe Haus das Prinzip der Verjährung — auch für Mord — wieder voll zur Geltung gebracht, und dies, wie ich meine, aus guten Gründen und in voller rechtsstaatlicher Verantwortung.
Verjährung zieht keinen Schlußstrich unter Unrecht und auch nicht unter die strafrechtliche Verfolgung von Unrecht. Nach dem 31. Dezember 1979 werden so oder so — wie unsere Entscheidung hier auch fällt — Tausende von Verfahren über NS-Verbrechen weitergeführt werden. Die Verjährung
hat nichts mit Amnestie zu tun und schon gar nichts -- wie leider manchmal, nicht hier in diesem Haus, aber von außen, unterstellt worden ist — mit der Umwandlung von Unrecht in Recht. Mit dem Eintritt der Verjährung endet — und das bedeutet sie wirklich — die Strafverfolgung praktisch nur für Delikte, bei denen nach 30 Jahren Tat und Täter so unbekannt geblieben sind, daß es nicht einmal zu einer richterlichen Handlung mit der Folge der Verjährungsunterbrechung gereicht hat. Das bedeutet Verjährung.
Gleichzeitig — ich möchte das noch einmal aufgreifen; die Kollegen Kleinert und Erhard haben schon darauf hingewiesen — wird auch in Zukunft eine Vielzahl von Untätern — ganz gleich, wie wir hier am Ende entscheiden — frei und rechtlich unbehelligt unter uns leben. Es sind Leute, deren Namen und Taten bekannt sind. Es sind Täter, die von den Gerichten der Alliierten nach dem Kriege verurteilt wurden und — wenn ich es richtig sehe, spätestens 1956/57, die letzten von ihnen — auf freien Fuß gesetzt wurden, ohne von der deutschen Gerichtsbarkeit belangt werden zu können.
Dazu doch vielleicht auch ein Wort an unsere amerikanischen Kollegen: Ich weiß nicht, ob diese Teile der Nachkriegsgeschichte bei der Verfolgung von NS-Verbrechen den Abgeordneten des amerikanischen Repräsentantenhauses bekannt gewesen sind und ob sie sie berücksichtigt haben, als sie in einem Appell an uns für die Aufhebung der Verjährung eingetreten sind.
Meine Damen und Herren, nach meiner Überzeugung und nach der vieler Kollegen hier im Hause ist das Institut der Verjährung Ausdruck der Erkenntnis, daß den Menschen Grenzen gesetzt sind — auch in ihren Möglichkeiten, schweres Unrecht zu ahnden und durch Sanktionen des Rechts den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Es ist in diesem Hause in den früheren Debatten schon mehrmals vor der Hybris einer Illusion perfekter, lückenloser Rechtsmechanismen gewarnt worden, und diese Warnung gilt heute dringender denn je. Wir können von einer Rechtsordnung nicht mehr verlangen, als die staatlichen Organe, d. h. die in ihnen tätigen Menschen, zu leisten in der Lage sind. Schon die heute laufenden Verfahren über die Verbrechen des Nationalsozialismus zeigen, wie unendlich schwer es in der Praxis ist, Taten nach 34 und mehr Jahren gerechter Sühne zuzuführen. Es ist leicht, an den Prozessen Kritik zu üben, weil sie sich über acht, zehn und mehr Jahre hinziehen. Diese Kritik ist von vielen Seiten geübt worden. Es ist wohlfeil, heute über niedrige Verurteilungsquoten in diesen Prozessen zu klagen. Aber keine Kritik, meine Damen und Herren, entläßt Richter, Staatsanwälte und Verteidiger aus der Pflicht, in einem jeden einzelnen Fall gemäß den Regeln und Vorschriften eines ordentlichen und fairen Verfahrens konkret feststellbaren Tatvorgängen, individueller Vorwerfbarkeit und persönlich-individueller Schuld nachzugehen.
Für jeden rechtlich denkenden und gerecht fühlenden Menschen muß es schmerzlich sein, sich mit der Begrenzbarkeit staatlicher Rechtsinstrumente



Graf Stauffenberg
abfinden zu müssen. Gerade angesichts der nach wie vor unfaßlichen Scheußlichkeit der „administrierten" Unmenschlichkeit, die den Nationalsozialismus kennzeichnet, erscheint es fast unerträglich, mit der Endlichkeit und — sagen wir — Unvollkommenheit rechtsstaatlicher Sanktionen leben zu müssen, sich abfinden zu müssen. Das gilt naturgemäß für die unserer Mitbürger um so mehr, die eine andere als irdische Gerechtigkeit nicht kennen, oder far die, die an sich alles auf dieser Welt für menschlich machbar halten.
Gleichwohl, meine Damen und Herren, dienen wir letztlich nur dann dem Recht, wenn wir ganz offen und ehrlich anerkennen, was das Recht kann und was es nicht vermag. Das Strafrecht kann niemals das geschehene Unrecht rückgängig machen. Sein Mittel, den schweren Rechtsbruch zu sühnen, ist stets begrenzt und muß begrenzt bleiben. Das gilt nicht nur für die Dauer der Verfolgung.
Dem rücksichtslosesten Mörder, der sich um die menschliche Würde und das Leiden seines Opfers nicht kümmert, auch ihm, stehen alle Rechte der Verteidigung, der Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Verfahren und alle Chancen des Instanzenzuges offen und, wenn er verurteilt wird, auch in vielfältiger Weise das Recht und die Ansprüche aus rechtlichen Verfahren, Beschwerdeweg und ähnliche Dinge mehr.
Wenn ein massenmordender KZ-Scherge, meine Damen und Herren, die schwerste Strafe verbüßt, die unsere Rechtsordnung kennt, dann hält sein Schicksal keinen Vergleich mit dem aus, was er anderen angetan hat. Aber — und auch das sollten wir bedenken — selbst diese lebenslange, also härteste Strafe gilt bei vielen Kollegen in unserem Haus als zu hart und zu menschenunwürdig. Es gibt nicht wenige, die diese Strafe modifizieren, in eine zeitliche Strafe umwandeln, sie in der Härte des Vollzugs erleichtern wollen. Unter diesen Kollegen sind viele, die auch den Antrag, der die Aufhebung der Verfolgungsverjährung bei Mord zum Gegenstand hat, unterschrieben haben. Mir scheint hier ein für mich nicht überbrückbarer merkwürdiger Widerspruch zu sein.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Oder geht es - und darauf deuten bereits einige der Diskussionsbeiträge in dieser Debatte hin — vielleicht gar nicht in erster Linie um die tatsächliche Sühne, um die tatsächliche Verhängung und Verbüßung der Strafe beim Straftäter, beim Verbrecher? Geht es vielleicht doch eher um die öffentlich sichtbare Feststellung des geschehenen Unrechts, um die sichtbare Distanzierung unseres Staates und unserer Ordnung von den Verbrechen des Nazismus? Zu einer solchen Demonstration eignet sich gerade ein rechtsstaatliches Strafverfahren wenig, heute, 34 Jahre nach dem Zusammenbruch, weniger denn je. Bürdet man eine derartige politische oder — vielleicht können Sie auch sagen — geschichtlichpädagogische Aufgabe dem Strafverfahren auf, dann gefährdet man seine eigentliche Aufgabe, seinen eigentlichen Sinn: mit der Folge, wie ich fürchte,
daß man damit in die Rechtsstaatlichkeit unserer Ordnung gefährdend einwirkt.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)

Ich wundere mich eigentlich immer wieder, daß ein Verzicht auf Strafverfolgung nach 30 und mehr Jahren als unerträglich für das Ansehen unseres Rechts und als fortlaufende Störung des Rechtsfriedens angesehen wird. Aber gleichzeitig wird die nach so viel Jahren doch notwendig steigende Zahl ergebnisloser Verfahren, die ja nicht zuletzt Ausdruck dessen ist, daß es ordentliche, faire und rechtliche Verfahren sind, schweigend in Kauf genommen. Meinen Sie nicht, daß dies letztere die Rechtsautorität und den Rechtsfrieden ebenso berührt, ja, eigentlich noch schlimmer trifft?
Die Aufhebung der Verfolgungsverjährung bei Mord stärkt, wie ich überzeugt bin, auf Dauer gesehen — vielleicht mögen wir es anders hoffen — weder die Autorität des Rechtes noch ist sie als Beitrag zur Sicherung des Rechtsfriedens geeignet. Die Aufhebung der Verjährung ist nach meiner Überzeugung deshalb eben auch kein geeignetes Instrument, um das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland als eines geachteten Rechtsstaates vor den Augen der Welt zu stärken.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Meine Damen und Herren, viele von uns haben im Fernsehen die Filmfolge „Holocaust" gesehen, und die meisten von uns waren sicherlich ebenso erschüttert wie Millionen unserer Mitbürger, unserer Mitmenschen im In- und Ausland. Es ist verständlich und, wie ich meine, weiß Gott ehrenhaft, wenn wir als Zuschauer, aufgewühlt und hilflos in der Passivität des Angesprochenen, leidenschaftlich danach drängen, etwas zu tun, wenn wir gewissermaßen ein Ventil des Tuns für das aufgestaute Entsetzen suchen.
Meine Kolleginnen und Kollegen, muß uns aber nicht eine andere Frage viel mehr noch bewegen, eine Frage, die auch schon •angesprochen worden ist und die wir noch oft ansprechen müssen: Warum erschüttert denn gerade die „Holocaust"-Folge? Sie hat nichts Neues gebracht, nichts, was nicht seit Jahren, Jahrzehnten in ungezählten Büchern, Bildern, Zeitungsberichten, wissenschaftlichen Untersuchungen und Prozeßakten, ja, auch in Prozeßakten offen zutage lag. Warum konnte „Holocaust" bewirken, was alle Strafverfahren, öffentliche Strafverfahren mit Berichterstattungen im In- und Ausland nicht bewirkt haben? Der Grund dürfte darin liegen, daß hier am Schicksal einer Familie, weniger Menschen, am Schicksal von Menschen, die uns konkret und greifbar nahe schienen, das Schicksal von Millionen lebendig nachgezeichnet wurde, so, daß es unmittelbar nicht nur in den Verstand, sondern auch in das Herz hineinging. Ein Stück des Unbegreifbaren und des Unfaßbaren schien plötzlich greifbar und deswegen persönlich mitleidbar.
Daß dies Tausende von Strafverfahren gegen Naziverbrecher nicht bewirkten, liegt weder an



Graf Stauffenberg
der Unzulänglichkeit der Rechtsordnung noch an der Unzulänglichkeit der Gerichte. Es liegt am Wesen des rechtsstaatlichen Strafverfahrens, das eine andere Aufgabe und einen anderen Sinn hat, nämlich dem Unrecht im konkreten und einzelnen Fall mit dem Recht zu begegnen, Recht zu sprechen und, wo Sühne möglich ist, Rechtsbruch zu sühnen.
Herr Bundeskanzler, Sie haben dankenswert an die Gedenkstunde in der Synagoge zu Köln am 9. November vergangenen Jahres erinnert, als Sie um Rat für unsere Entscheidung baten: den Rat des Auslands, den Rat der Opfer, den Rat der Hinterbliebenen. Wir haben — Sie haben darauf hingewiesen — vielfachen, ernsthaften, bewegenden, eindringlichen Rat erhalten. Wir haben den gutgemeinten Rat angenommen, wir haben Argumente erwogen und mit manchem auch ebenso wie Sie, Herr Bundeskanzler, lange, ernsthaft und leidenschaftlich diskutiert. Aber alle, die sich so an uns wandten, die mit gutem und ehrlichem Rat zu uns kamen, bitte ich zu verstehen — da möchte ich auch von meiner Position her das Wort des Bundeskanzlers aufgreifen —, daß uns letztlich niemand, auch bester Rat nicht, die Entscheidung abnehmen kann. Wir müssen in der Abwägung aller Argumente vor unserem Gewissen, unserer Überzeugung und in unserer Verantwortung entscheiden. Sie werden vielleicht nicht unsere Überzeugung und das Ergebnis unserer Gewissensentscheidung teilen und billigen; aber ich bitte jeden, der diese Debatte ernsthaft verfolgt, herzlich darum, uns abzunehmen, daß wir alle hier im Haus ernsthaft, im besten und ehrlichen Bemühen vor der Geschichte unseres Landes und in der Verantwortung für unsere Zukunft ehrenhaft und ehrlich entscheiden.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)

Wir haben aber — das kann man auch nicht einfach übergehen — leider auch andere Stimmen gehört, die mit gutem Rat gar nichts zu . tun haben. Ich meine die unerträglich heuchlerischen Belehrungen von Vertretern totalitärer Regime, die sich als Hüter des „Antifachismus" aufspielen und nichts weiter sind als Funktionäre ähnlicher administrierter Unmenschlichkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

In ihrem System dokumentieren sie — das ist in der Tat bitter —, wie wenig sich die Lehre aus den dunklen Zeiten unserer Geschichte in der Welt von heute insgesamt hat durchsetzen können. Aber diese Stimmen erinnern uns an etwas. Wenn und weil die Erinnerung an Auschwitz, Buchenwald, Treblinka unser Herz erfüllt, voll macht, gerade deshalb müssen wir doch in diesem Herzen für die ungesühnten Opfer der Ljubljanka, des Archipel GULag und des Mordstreifens an der Zonengrenze Platz finden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich glaube, nur aus der Geschichte der Jahre 1933 bis 1945 erklärt sich, daß wir immer wieder
in den Jahren seit Bestehen dieses Hauses über das Institut der Verjährung diskutiert haben. Ohne diesen historischen Hintergrund würden wir heute sicherlich nicht über dieses Thema sprechen.
Beobachter, die einmal aus größerer zeitlicher Distanz diese Auseinandersetzung nachverfolgen, werden insgesamt wohl auf die Befangenheit der freien Deutschen gegenüber ihrer Vergangenheit schließen, ungeachtet des hohen Niveaus vieler individueller Diskussionsbeiträge. Ich finde, diese Befangenheit ist ehrenwert, sie ist unendlich besser als beispielsweise die betrügerische Bosheit, mit der sich etwa das Ost-Berliner Regime aus den historischen Lasten unseres Landes davonschleicht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Autoren der hier zu beratenden Vorlagen haben ja deutlich gemacht, daß es ihnen insbesondere, vielleicht vor allem, um den bedrückenden Nachlaß der Jahre 1933 bis 1945 und — ich glaube, ich interpretiere das richtig — um das Bild der Bundesrepublik Deutschland in der Welt geht. Es war wohl sorgsam bedacht, daß der Fraktionsvorsitzende der SPD die Initiative der Kollegen aus seiner Partei in Israel ankündigte, und es scheint uns doch das erklärte, ja vielleicht sogar das 'hauptsächliche Ziel der Vorlagen zu sein, nicht nur Konsequenzen für die Zukunft aus den historischen Erfahrungen zu ziehen; nein, es ist Sinn und mit Hauptaufgabe, wenn nicht die Hauptaufgabe, rechtzeitig vor dem Termin des 31. Dezember 1979 das Unrecht des Nationalsozialismus nochmals ohne zeitliche Limitierung zu erfassen.
Das Bundesverfassungsgericht hat, wie Kollege Kleinert ja vorhin schon in Erinnerung gerufen hat, entschieden, daß die Veränderung von Verjährungsregeln für zurückliegende Straftaten statthaft ist. Deshalb können die Antragsteller mit gutem Grund erwarten, daß ein entsprechendes Gesetz nicht am Grundgesetz und nicht an den Richtern in Karlsruhe scheitern wird.
Ich gestehe offen, daß ich mit jener Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1969 nur schwer zurechtkomme. Die Unterscheidung zwischen dem materiellen Recht, das Rückwirkung ausschließt, und dem Verfahrensrecht, das Rückwirkung zuläßt, scheint mir persönlich immer noch zu formal zu sein.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Da sind Sie nicht allein!)

Denn das tatsächliche Ergebnis bleibt doch, daß mit der Aufhebung laufender Verjährungsfristen die tatsächliche Rechtsposition des Angeschuldigten, und zwar des zu Recht wie des zu Unrecht Angeschuldigten, rückwirkend verändert wird. Selbst wenn die verfassungsrechtliche Auslegung des Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes in der Verjährungsfrage freie Hand zu geben scheint: Der Rechtsgrundsatz „nulla poena sine lege" — „keine Strafe ohne Gesetz" — muß uns doch zumindest veranlassen — und vielleicht können wir uns darauf verständigen —, mit großer Sorgfalt und mit äußerster Behutsamkeit und Bedachtsamkeit an die bestehenden Strafgesetze heranzugehen.



Graf Stauffenberg'
Wir stehen doch, wie ich meine, auch in der Verpflichtung der geschichtlichen Kontinuität dieses Parlaments.

(Beifall bei Abgeordneten. der CDU/CSU und der FDP)

Wir können nicht darüber hinweggehen, daß dieses Haus bei allen Veränderungen der Verjährungsvorschriften, obwohl es immer andere Meinungen gab, nach eingehenden Diskussionen mit großer Mehrheit an dem Prinzip der Verjährung für alle Straftaten festgehalten hat, übrigens, wie ich meine, mit gewichtigen und überzeugenden Gründen.
Lassen Sie mich hinzufügen: Auch der Hinweis, daß es in anderen Rechtsordnungen dieses Prinzip der Verjährung für Mord nicht gibt, hilft uns nicht weiter, weil dann mit dem gesamten Verfahrensrecht anderer Länder, mit dem Beweiserhebungsrecht, mit der Tatsache, daß Geschworene einstimmig beschließen müssen usw. usf., der Vergleich gezogen werden muß. Eine Reduzierung allein auf die Frage „Gilt Verjährung oder nicht" hilft überhaupt nicht weiter. Wir müssen das dann schon komplexer machen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deswegen fürchte ich, daß die hier vorliegenden Vorlagen —. selbstverständlich nicht bewußt und nicht gewollt, aber im Ergebnis doch — mit ihren Wirkungen in keinem günstigen Verhältnis mehr zu den negativen Folgen stehen, die sich aus dem Bruch der Rechtskontinuität und vielleicht einem allgemeinen Eindrudc einer mangelnden Zuverlässigkeit und fehlenden Dauerhaftigkeit unserer Rechtsordnung ergeben. .
Meine Damen und Herren, die feste, ja, eigentlich die einzig gültige Antwort, die die Deutschen auf das Verbrechensregime des Nationalsozialismus ha- ben geben können, war der Aufbau eines festen, eines verläßlichen, eines achtenswerten Rechtsstaats. Thomas Dehler sprach von einem „Rechtsstaat ohne Wenn und Aber". Zu einem Rechtsstaat gehört, daß er seine Reditsordnungen nach den Erfordernissen der Sache regelt, also so, daß er sein Strafverfahren unter Würdigung aller Argumente und geschichtlichen Erfahrungen, aber dann ' doch an den Erfordernissen eines gerechten, eines sinnvollen, eines durchfährbaren, eines glaubwürdigen Strafverfahrens orientiert.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, es ist offen ausgesprochen, daß die vorliegenden Anträge wenigstens zum Teil, wenn nicht zum überwiegenden Teil ihre Begründung in der drückenden Last der geschichtlichen Erfahrung und in der Sorge um das Bild des freien Deutschlands von heute finden. Diese Gründe sind natürlich ernst zu nehmende Gründe, das sind widitige Gründe. Dennoch haben diese Gründe die bewährten Prinzipien des deutschen Strafverfahrensrechts nicht widerlegt. Sie haben allenfalls die wohlerwogenen Gründe für das Institut der Verjährung in den Hintergrund gedrückt. Meine Damen und Herren, ich bitte, mich jetzt recht zu verstehen und mir hier nicht eine falsche Motivation zu unterstellen, weil das wirklich etwas ist, wovor ich Sorge habe: Für das Ansehen unseres Rechtsstaates, für das Vertrauen, das er beanspruchen muß, wäre es verhängnisvoll, wenn der Eindruck entstünde, dieser Rechtsstaat regle seine Strafverfahren nicht nach den Erfordernissen sinnvoller und' gerechter Strafverfolgung. Um der Integrität unseres Rechts willen darf und kann uns niemand ansinnen und auch niemand dazu bewegen; daß wir unser Strafrecht geschichtlicher Befangenheit oder gar außenpolitischen Erwägungen zur Disposition stellen. Wir würden damit nicht nur unserem Land und unserem Recht, sondern auch den Verbrechensopfern und den Hinterbliebenen einen schlechten Dienst erweisen:

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, wir können nicht ein- fach darüber hinwegsehen: es besteht weithin der Eindruck, als ob die Welt ausgerechnet an, der Verjährungsfrage beurteilen wolle, ob sich unser Volk tatsächlich aufrichtig, dauerhaft, bedingungslos vom Nationalsozialismus abgewandt habe. Ich muß sagen, ausgerechnet an der Verjährungsfrage, die für diese Fragestellung gar nichts hergibt. Dieser Eindruck ist beklemmend Hier begegnen wir dem weltweiten Engagement, die drückende Last nationalsozialistischer Vergangenheit aufzuarbeiten, für uns alle und auch für unsere Zukunft und für die, die nach uns kommen. Das ist notwendig. Aber dieses weltweite Engagement geschieht eben manchmal auch mit untauglichen Mitteln, mit tauglichen und mit untauglichen Mitteln. Dazu steht in krassem Gegensatz die weitverbreitete Langmut, die Schicksalsergebenheit wie auch die Gleichgültigkeit, mit denen die heutige Menschheit heutigen Massenverbrechen gegenübertritt. Es ist verhängnisvolle Illusion, zu glauben, das weltpolitisch Böse sei ein für allemal im Nationalsozialismus und Faschismus dingfest gemacht worden.
Der Ungeist Hitlerscher Menschenverachtung, meine Damen und Herren, lebt auch heute, unter anderer Flagge vielleicht, in anderen Farben, in vielen Teilen unserer Welt. Den Menschen, die heute leiden, geschunden und unterdrückt werden, zu. helfen und unerbittlich Partei für die Menschlichkeit zu ergreifen, das scheint mir das eigentliche, das überragende Vermächtnis zu sein, zu dem uns die Gemordeten verpflichten.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU — Beifall bei Abgeordneten der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort
    hat der Herr Abgeordnete Dr. Wendig.