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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/103 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 103. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. September 1978 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer des Erdbebens im Kaiserreich Iran . . . 8109 A Anteilnahme am Tode, des Oberhauptes der katholischen Kirche Papst Paul VI . . . . 8109 B Glückwünsche für den neuen Papst Johannes Paul I 8109 B Nachruf auf den Abg. Dr. Staudt . . . 8109 B Eintritt des Abg. Nehm in den Deutschen Bundestag 8109 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Mattick, Wehner, Frau Funcke, Müller (Berlin), Dr. von Bismarck, Saxowski Glückwünsche zur Geburt eines Kindes der Abg. Frau Krone-Appuhn 8109 D Ausscheiden des Abg. Dr. Gruhl aus der Fraktion der CDU/CSU 8110 A Dank und Anerkennung für die Ausrichtung der 65. Interparlamentarischen Konferenz in Bonn vom 3. bis 14. September 1978 . . . 8110 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 8170 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 8110B Abwicklung der Tagesordnung 8111 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 8111 ] Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1979 (Haushaltsgesetz 1979) — Drucksache 8/2150 — in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1978 bis 1982 — Drucksache 8/2151 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1979) — Drucksache 8/2100 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. September 1978 Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte (Fünftes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) — Drucksache 8/2101 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes — Drucksache 8/2102 — Matthöfer, Bundesminister BMF . . . . 8114 A Dr. Häfele CDU/CSU 8124 C Westphal SPD 8130 D Frau Funcke FDP 8137 A Späth, Ministerpräsident des Landes Baden- Württemberg 8141 B Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . . 8146 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 8150 D Burger CDU/CSU 8156 B Glombig SPD 8158 B Cronenberg FDP 8161 D Frau Geier CDU/CSU 8163 B Frau Eilers (Bielefeld) SPD 8166 A Eimer (Fürth) FDP 8168 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/2112 — . . . . . . 8170 A Nächste Sitzung 8170 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8171* A Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes 8171* C Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Einundzwanzigsten Gesetz über die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte 8171* D Anlage 4 Stellungnahme des Bundesrates zum Zehnten Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes . . . 8172* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. September 1978 8109 103. Sitzung Bonn, den 20. September 1978 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 20. 9. Adams ' 22. 9. Dr. van Aerssen * 22. 9. Dr. Ahrens ** 22. 9. Dr. Aigner * 22. 9. Dr. Bangemann * 21. 9. Dr. Barzel 22. 9. Dr. Bayerl * 22. 9. Dr. Dregger 6. 10. Erhard (Bad Schwalbach) 21. 9. Dr. Eyrich 22. 9. Fellermaier * 22. 9. Dr. Früh * 20. 9. Hansen 29. 9. Hartmann 20. 9. von Hassel 20. 9. Hoffmann (Saarbrücken) ' 22. 9. Ibrügger * 6. 10. Dr. h. c. Kiesinger 22. 9. Kleinert 21. 9. Dr. Klepsch * 21. 9. Klinker * 21. 9. Dr.-Ing. Laermann 22. 9. Lange * 21. 9. Dr. Langner 20. 9. Lemmrich ** 20. 9. Lemp * 22. 9. Dr. Lenz (Bergstraße) 22. 9. Liedtke 20. 9. Lücker * 20. 9. Luster * 22. 9. Möhring 29. 9. Müller (Mülheim)* 21. 9. Müller (Wadern) * 21. 9. Nordlohne 29. 9. Peter 22. 9. Rosenthal 20. 9. Russe 22. 9. Sauer (Salzgitter) 29. 9. Saxowski 29. 9. Schmidthuber 22. 9. Schmidt (München) * 22. 9. Schmidt (Wattenscheid) 22. 9. Schreiber * 22. 9. Schulte (Unna) 22. 9. Dr. Schwencke (Nienburg) * 22. 9. Sieglerschmidt ** 22. 9. Dr. Starke (Franken) * 22. 9. Stücklen 22. 9. Vogel (Ennepetal) 20. 9. Voigt (Frankfurt) 20. 9. Frau Dr. Walz * 22. 9. Wawrzik * 22. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Wissmann 22. 9. Würtz * 22. 9. Ziegler 6. 10. Zink 22. 9. Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes Zu Art. 1 Nr. 6 und 15 Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, angesichts des vorgesehenen Kumulierungsverbots zwischen Zuschüssen nach diesem Gesetz und der Investitionszulage oder der Förderung mit sonstigen Mitteln (vgl. Art. 1 Nr. 6 und 15) baldmöglichst Vorschläge zu unterbreiten, auf welche Weise die bisher bestehenden Präferenzvorsprünge des Zonenrandgebietes (Zuschüsse nach der Gemeinschaftsaufgabe) und Berlins mit dem Ziel erhalten bleiben, daß Umfang und Effektivität der Förderung der Wohnungsmodernisierung nicht eingeschränkt werden. Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Einundzwanzigsten Gesetz über die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung so- wie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte (Einundzwanzigstes Rentenanpassungsgesetz - 21. RAG) Der Bundesrat bedauert, daß es auch im Vermittlungsverfahren nicht möglich war, seine Vorschläge zur Beibehaltung des Prinzips der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente durchzusetzen. Mit dem Beharren auf den systemfremden Maßnahmen im 21. Rentenanpassungsgesetz wird auf feste Grundlagen für die Berechnung und Steigerung der Renten verzichtet und damit das Kernstück der Rentenreform von 1957 aufgegeben. Der Bundesrat bekräftigt erneut seine Auffassung, daß eine Sanierung der Rentenfinanzen durch systemkonforme Maßnahmen möglich ist. Auch zum 10. Anpassungsgesetz - KOV - ist der Vermittlungsausschuß den Vorschlägen des Bundesrates nicht gefolgt. Der Bundesrat bedauert, daß von der bruttolohnbezogenen Anpassung der Kriegsopferrenten abgegangen worden ist. Auch vom Bundesrat vorgeschlagene weitere strukturelle Verbesserungen sind nicht berücksichtigt worden. 8172* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. September 1978 Der Bundesrat hält seine grundsätzlichen Bedenken gegen beide Gesetze aufrecht. Nachdem der Bundestag bereits in namentlicher Abstimmung mit Mehrheit Änderungen bei beiden Gesetzen abgelehnt hat, ist es dem Bundesrat angesichts der zur Zeit bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht möglich, seine Auffassung im weiteren Gesetzgebungsverfahren durchzusetzen. Er sieht deshalb von einem Einspruch ab. Anlage 4 Stellungnahme des Bundesrates zum Zehnten Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zehntes Anpassungsgesetz — KOV — 10. Anp-KOV) Der Bundesrat bedauert, daß es auch im Vermittlungsverfahren nicht möglich war, seine Vorschläge zur Beibehaltung des Prinzips der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente durchzusetzen. Mit dem Beharren auf den systemfremden Maßnahmen im 21. Rentenanpassungsgesetz wird auf feste Grundlagen für die Berechnung und Steigerung der Renten verzichtet und damit das Kernstück der Rentenreform von 1957 aufgegeben. Der Bundesrat bekräftigt erneut seine Auffassung, daß eine Sanierung der Rentenfinanzen durch systemkonforme Maßnahmen möglich ist. Auch zum 10. Anpassungsgesetz — KOV — ist der Vermittlungsausschuß den Vorschlägen des Bundesrates nicht gefolgt. Der Bundesrat bedauert, daß von der bruttolohnbezogenen Anpassung der Kriegsopferrenten abgegangen worden ist. Auch vom Bundesrat vorgeschlagene weitere strukturelle Verbesserungen sind nicht berücksichtigt worden. Der Bundesrat hält seine grundsätzlichen Bedenken gegen beide Gesetze aufrecht. Nachdem der Bundestag bereits in namentlicher Abstimmung mit Mehrheit Änderungen bei beiden Gesetzen abgelehnt hat, ist es dem Bundesrat angesichts der zur Zeit bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht möglich, seine Auffassung im weiteren Gesetzgebungsverfahren durchzusetzen. Er sieht deshalb von einem Einspruch ab.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat die Abgeordnete Frau Geier.


Rede von Erna-Maria Geier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Verbindung mit den finanziellen und sozialen Besserstellungen für unsere Bürger steht heute auch die Erhöhung des Kindergeldes zur Debatte. Wir begrüßen, daß die Regierung durch Erhöhung des Kindergeldes in der vorgesehenen Form endlich einen spürbaren Schritt der Hilfe für die Mehrkinderfamilie vorschlägt. Es sei uns aber doch erlaubt, zu bemerken, daß dies wohl nicht allein aus der besseren Einsicht und Erkenntnis des unschätzbaren Wertes der Familie für unsere Gesellschaft entstanden ist, denn noch im Juli dieses Jahres hat die Bundesregierung es abgelehnt, das Kindergeld zu verbessern. Unsere wiederholten Anfragen wurden immer sehr ausweichend beantwortet, und der im Mai 1978 vorgelegte Sozialbericht zeigte ebenfalls keinerlei Perspektiven zur Weiterentwicklung des Familienlastenausgleichs.
Lassen Sie mich mit einem leichten Lächeln feststellen,

(Wehner [SPD] : Das fällt Ihnen aber schwer!)

warum die Bundesregierung jetzt den Nothelfer für
die hessischen Landtagswahlen spielt: um den anti-
familiären Trend der dortigen Bildungspolitik durch familienfreundliches Verhalten in Bonn zu korrigieren.
Streichen wir aber diese wahltaktischen Ziele und stellen nüchtern fest: Dieser erste Schritt zur finanziellen Verbesserung für die Mehrkinderfamilie ist nicht nur eine zusätzliche Leistung, sondern damit wird nur ein längst überfälliger Nachholbedarf eingeleitet.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Begrüßenswerterweise ist jetzt endlich auch der Koalition aufgefallen, wie sozial unerträglich der Zu-
stand in unserem Lande geworden ist, weil seit Jahren Durchschnittsverdiener bei nur zwei Kindern beachtliche soziale Benachteiligungen hinnehmen müssen. Wenn in der gleichen Lohngruppe diese Familie sich den Luxus von drei oder mehr Kindern erlaubt hat, rückt ihr Lebensstandard sogar in die gefährliche Nähe der Sozialhilfeschwelle.
Wen wundert eigentlich noch das derzeitige generative Verhalten von Ehepaaren? Der Rückgang der Zahl der Familien mit zwei Kindern unter 15 Jahren betrug im Zeitraum von 1973 bis 1977 5,3 °/o, bei drei Kindern 23,8 °/o und bei vier und mehr Kindern sogar 39,4 °/o. Sehen wir uns dazu noch die Statistik der Eheschließungen an! Ihre Zahl liegt in den ersten sieben Monaten 1978 um 11,9 °/o niedriger als die Vergleichszahl im Vorjahr, obwohl die wachsende Stärke der heiratsfähigen Jahrgänge eigentlich viel mehr Eheschließungen hätte erwarten lassen sollen.
Der derzeitig zurückgehende Geburtentrend erscheint noch gravierender, wenn wir die 35 000 registrierten Schwangerschaftsabbrüche im ersten Halbjahr 1978 — plus der Dunkelziffer, die nach Angaben des Familienministeriums überhaupt nicht zu schätzen ist — und die Zahl der jährlichen 60 000 Schwangerschaftsabbrüche im Ausland einbeziehen, die Frau Minister Huber neulich bekanntgab. Dieser Gesamtzustand ist so erschütternd, daß er eine Warnung an jeden Politiker sein muß, der über die Tagespolitik hinaus sich auch noch für eine sozialpolitische Zukunftsicherung unseres Volkes im Jahr 2000 und darüber hinaus verantwortlich fühlt.
Es ist noch gar nicht so lange her, daß selbst Frau Minister Huber sagte, eine finanzielle Hilfe für Familien habe keinen wirksamen Einfluß auf den Willen der Eltern, mehr Kinder großzuziehen.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Damals war der Frau Minister Huber sicher noch nicht der sichtbare Erfolg der jüngsten Geburtenstatistik der DDR bekannt

(Zurufe von der SPD)

und vielleicht auch nicht die EMNID-Umfrage 1978, die gerade ihre Behauptungen widerlegt. Diese Meinungsumfrage ergab, daß 48 % der befragten jungen Menschen eine wesentliche Erhöhung des Kinder-



Frau Geier
geldes absolut als geburtenfördernd ansehen und daß sogar 54 % der Befragten der Meinung waren, daß eine längere berufliche Freistellung der erwerbstätigen Mütter bei angemessener finanzieller Unterstützung den Geburtenzuwachs noch mehr fördern werde.
Gerade diese demoskopischen Daten zeigen, daß die familienpolitischen Prioritäten, die von den Unionsparteien nicht erst jetzt, sondern schon seit Jahren vertreten werden, richtig sind, z. B. die Förderung nach spürbarer Erhöhung des Kindergeldes, auch die Einführung einer Honorierung der Erziehungsleistung von Mutter oder Vater, ebenso ein kinderfreundliches Wohnungsprogramm, ferner Ehe-und Familiendarlehen sowie Steuerfreibeträge.

(Löffler [SPD] : Und das alles bei , gnädige Frau!?)

Steuersenkungen
Das ist der richtige Weg, glauben wir, um vielen Ehepaaren zu helfen, sich ihren Wunsch nach Kindern leichter erfüllen zu können.

(Zurufe von der SPD)

— Kein Grund zur Aufregung! Die Unionsfraktion wird dem Achten Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes zustimmen, weil wir darin den ersten Schritt zur Umkehr Ihrer bisherigen Familienpolitik erkennen, nämlich zugunsten der Mehrkinderfamilie.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Aber grundsätzlich wollen wir hier und heute doch festhalten, daß die jetzt vorgesehene Leistungsverbesserung für noch nicht ausreichend angesehen werden kann, um den Familien mit Kindern tatsächlich die notwendige gesellschaftspolitische Entlastung zu sichern, und den gesunkenen Lebensstandard und Sozialstatus der Mehrkinderfamilien dem des kinderlosen Doppelverdienerehepaars oder der Ein-Kind-Familie anzupassen.
Heute ist schon einige Male über die Freibeträge sehr kontrovers diskutiert worden. Ich verkenne die Problematik unter gar keinen Umständen, aber in die Überlegungen sollte doch einmal einbezogen werden, daß die überproportionellen Wirkungen nur in geringem Umfang den „sogenannten Begüterten" zugute kommen. Denken wir doch bei den Überlegungen auch einmal an diejenigen — das ist eine große Gruppe von Familien —, deren Kinder bereits im Ausbildungsalter sind, wo beide Elternteile berufstätig sind und deshalb hoch besteuert werden, obwohl sie große Ausgaben für die Ausbildung ihrer Kinder haben. Oder denken wir doch auch einmal an diejenigen, die durch eigenen Leistungsaufstieg ebenfalls in die Progressionszone kommen.
Eigentlich ist auch gar nicht einzusehen — wir sollten vor allem einmal darüber nachdenken, was daran gerecht ist —, daß alleinstehende Väter einen Freibetrag bekommen,, aber intakt' Familien leer ausgehen sollen. Ich meine, darüber müßten wir miteinander und nicht so sehr gegeneinander reden. Vielleicht finden wir doch noch eine vernünftige Lösung.
Wenn wir den stufenweisen Einstieg in eine finanzielle Verbesserung der Leistungen für die
Familien begrüßen, • so sollten wir uns doch gleichzeitig davor hüten, diese Maßnahmen überzubewerten; denn wir müssen sie im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer sehen. Der Konsum entfällt zu über 50 °/• auf die Familien mit Kindern. Wenn die geplante Mehrwertsteuererhöhung in den kommenden Jahren fast 7 Milliarden DM ausmacht, dann entfällt davon zirka die Hälfte auf den Ausgabenbereich der Familien.

(Hasinger [CDU/CSU] : So ist es!)

Die Familien werden also ab 1980 in einer Größenordnung von über 3 Milliarden DM zusätzlich belastet, während sich die entsprechenden Auswirkungen der jetzt geplanten Kindergelderhöhung nur auf zirka 2,5 Milliarden DM belaufen.

(Hasinger [CDU/CSU] : Hört! Hört! — Westphal [SPD] : Sie gehen von falschen Voraussetzungen aus, Frau Kollegin!)

Wenn man die Probleme im einzelnen angeht, müssen wir auch daran denken, daß die Ein-KindFamilie durch die Mehrwertsteuer zusätzlich belastet wird, dafür aber keinen Ausgleich erhält. Wir sollten auch sehen, daß die geplante Kindergelderhöhung von 20 DM für das zweite Kind ab 1980 bei weitem nicht ausreicht, um die Mehrwertsteuererhöhung und allgemeinen Lebenshaltungskostensteigerungen, die sich bei diesen Familien niederschlagen, auch nur annähernd auffangen zu können. Lediglich die Kindergelderhöhung für das dritte Kind kann eine spürbare Erleichterung für die Familien mit mehr als drei Kindern mit sich bringen.

(Wehner [SPD] : Also doch!)

Wir sollten aber gleichwohl nicht aus dem Auge verlieren, daß sich gerade die Familien mit mehr als drei und vier Kindern trotz der jetzt geplanten Hilfe nach wie vor in der Nähe der Sozialhilfeschwelle bewegen werden, wenn der Vater der Alleinernährer dieser Familie ist.

(Huonker [SPD] : Und deshalb wollen Sie Kinderfreibeträge einführen. Das nennen Sie sozial gerechter!?)

Wenn wir uns alle in der Diskussion stehenden Verbesserungen einmal betrachten, so bleibt es uns nicht erspart: Wir müssen ein klares Bild der künftigen Mindestzielsetzung der Familienförderung bekommen. Jede Fraktion des Hauses sollte hierzu ihre Zielvorstellungen fest umreißen und auf den Tisch legen. Wir in der Union bemühen uns, dies in den nächsten Tagen tun zu können.

(Löffler [SPD]: Da sind wir sehr gespannt!)

Dann sollten wir unsere gegenseitigen Vorschläge zum Wohle unserer Familien miteinander und nicht gegeneinander besprechen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich darf auf die Materialien verweisen, die der rheinland-pfälzische Sozialminister, Dr. Gölter, vor wenigen Wochen in seinem Artikel „Wenig Kinder — wenig Kosten" vorgelegt hat. Da wird schlüssig nachgewiesen, daß die öffentliche Hand Jahr für Jahr zunehmend wegen der zurückgegangenen Kinderzahl Milliarden einspart. Es besteht absolut keine



Frau Geier
Veranlassung, die nominell zugewiesenen Mehrbeträge, die wir heute für die Leistungsverbesserung brauchen, als einen spektakulären Erfolg darzustellen, wenn wir nicht bereit sind, künftig zu diesen Beträgen auch noch jene Milliarden hinzuzugeben, die eben durch weniger Kinder eingespart werden. Die Zahl der Kinder unter 15 Jahre ist allein von 1973 bis 1977 um 12,7 % zurückgegangen, und wir wissen, daß sie Jahr für Jahr weiterhin beachtlich zurückgehen wird. Daher muß eine Prioritätensetzung möglich werden, wonach diese jährlichen Einsparungsbeträge familienfördernd zugeschlagen werden können, um damit eine qualitative Verbesserung der Familienförderung zu erreichen, ohne den Haushalt zusätzlich auszuweiten. Es darf auf gar keinen Fall so laufen, daß diese beim Kindergeld eingesparten Milliardenbeträge stillschweigend dazu verwendet werden, finanzielle Löcher an anderer Stelle im Bundeshaushalt zu stopfen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einen Punkt ansprechen, der in den nächsten Monaten zwischen den Regierungsparteien und der Unionsfraktion sicher kontrovers behandelt werden wird, der aber nicht unbedingt zu einer unerträglichen Polemik führen sollte. Es geht hier um die Überlegung der Bundesregierung zur Verbesserung der Mutterschaftsleistungen und zur Freistellung von der Arbeit für berufstätige Frauen bis zu einem halben Jahr nach der Entbindung. Berufstätige Mütter sollen demnach aus Mitteln des Bundes, über die Krankenkassen ausbezahlt, eine Ausgleichsleistung bis zu 750 DM monatlich erhalten, wenn sie in dieser Zeit auf die Erwerbstätigkeit verzichten. Das ist im Rahmen des Mutterschutzes für berufstätige Frauen zweifellos ein absoluter Fortschritt. Gleichzeitig ist das aber auch eine absolute soziale Benachteiligung jener Frauen, die wegen bereits vorhandener Kinder im Interesse der Kindererziehung und der Haushaltsführung für die Familie auf eine Berufstätigkeit verzichten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie werden dafür, daß sie ihren Kindern und ihrer Familie das Beste geben, regelrecht in die Benachteiligung gedrängt. Von einer sozialen Gerechtigkeit, die einer fortschreitenden Gleichberechtigung, die wir ja alle wollen, einen besseren Weg zeigt, kann hier nicht die Rede sein. Es darf doch nicht bestraft werden, wenn eine Frau freiwillig ihren Kindern zuliebe das tut, was die Erziehungswissenschaften und die Medizin entgegen allen ideologischen Unkenrufen fordern: Die Mutter sollte wenigstens in den ersten drei Lebensjahren für das Kind die ständige Bezugsperson sein, da das Kind in keinem anderen Lebensabschnitt so nachhaltig geprägt wird wie eben in den ersten Lebensjahren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Reden wir doch nicht immer nur von der individuellen Entscheidungsfreiheit der Frau, wenn es um Berufstätigkeit geht. Lassen wir doch jeder Frau die Wahlfreiheit, welchen Weg sie gehen will, und welchen Weg sie für richtig hält. Bekämpfen wir endlich einmal die so einseitig laufende Emanzipationsmotivation der Frauen und Mädchen, wonach ausschließlich Erwerbstätigkeit oder ein Karriereerfolg befreiend und emanzipatorisch wirken sollen. Dies kann der Hausfrauenberuf genausogut, wenn diese Gesellschaft darin nicht ein Abstellgleis für die „Nur-Hausfrau" sieht

(Beifall bei der CDU/CSU)

oder diese Frauen sogar als die Dienenden, Unterdrückten ihrer Männer bezeichnet. Ähnliches haben wir ja im Familienbericht gelesen.
CDU und CSU halten die von der Koalition vorgeschlagene Erweiterung der Mutterschutzleistungen nur für berufstätige Frauen einfach für ordnungspolitisch falsch. Wir halten sie deshalb für nicht richtig, weil wir außerhäusliche Erwerbstätigkeit und die Leistung der Hausfrau in der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder und in der Haushaltsführung als absolut gleichwertig betrachten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dies macht es für uns so problematisch, Mutterschaftsleistungen ausschließlich für berufstätige Frauen zu gewähren und die Hausfrauen völlig leer ausgehen zu lassen.
Wir sind der Meinung, bei gutem Willen ist es möglich, auch finanzielle Leistungen für die Mütter, die nicht erwerbstätig sind, freizumachen, wenn wir einmal auf die durch den im Rückgang der Kindergeldaufwendungen freiwerdenden Mittel zurückgreifen und wenn wir uns die Mühe machen, die vorgeschlagenen Mutterschaftsleistungen einmal etwas differenzierter nachzurechnen. Bei jetzt zirka 300 000 betroffenen erwerbstätigen Müttern wird von einer Milliarde DM gesprochen. Was aber ist, wenn in Zukunft wegen des finanziellen Vorteils weitere 100 000 Mütter kurzfristig wieder in das Erwerbsleben gehen, bevor sie ihr zweites und ihr drittes Kind planen? Dann werden sich die Aufwendungen für das Mutterschaftsgeld erheblich steigern. Hinzu kommt bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation ein neuer Verdrängungswettbewerb durch Einstellung junger Frauen zu Lasten der älteren Frauen, die dann Arbeitslosengeld beziehen.
Wenn wir alles in allem einmal auch unter dem Aspekt von Gewinn und Vorteil durchrechnen, was sich sehr viele Leute so ausrechnen werden, dann bringt es die finanzielle Mehrbelastung sicher mit sich, daß wir genausogut ein vernünftiges Gegenkonzept sozialer Gerechtigkeit gestalten können, wonach Mutterschaftsgeld für alle Frauen oder, wie wir sagen, Erziehungsgeld stufenweise eingeführt werden könnte. Eine nähere Betrachtung dieses Aspekts der Gerechtigkeit für alle Mütter würde sich meines Erachtens durchaus lohnen.
Lassen Sie mich zum Schluß sagen: Bei aller Offenheit für finanzielle Verbesserungen für die Familien, wie sie sich in allen Parteien zeigt, soll nicht unerwähnt bleiben, daß Geldleistungen allein nicht ausreichend sind, um eine Familienpolitik zu realisieren, die die allgemeine Wertstellung der Familie so verbessert, daß es sich wieder lohnt, vor allem aber wieder Freude macht, eine Familie zu sein. Dazu gehört vor allen Dingen die Unterbindung



Frau Geier
) einer fortschreitenden Ideologisierung über Konfliktstrategien, die das Eltern-Kind-Verhältnis permanent stören.

(Zuruf von der SPD)

Seien wir uns doch darüber im klaren, daß finanzielle Verbesserungen allein im Bereich der Familienpolitik nur halbherzige Lösungen wären, wenn wir nicht gleichzeitig im ideellen, aber auch im rechtlichen Bereich für die Familien eine neue Grundbesinnung in der Politik einleiten, die dann den Menschen besser klar machen kann, warum die derzeitig arbeitende Generation maßvolle Einschränkungen zugunsten einer kinder- und familienfreundlicheren Gesellschaft hinnehmen muß:

(Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Eilers.