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    724. dringlichen: 1
    725. sozialpolitischen: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/103 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 103. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. September 1978 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer des Erdbebens im Kaiserreich Iran . . . 8109 A Anteilnahme am Tode, des Oberhauptes der katholischen Kirche Papst Paul VI . . . . 8109 B Glückwünsche für den neuen Papst Johannes Paul I 8109 B Nachruf auf den Abg. Dr. Staudt . . . 8109 B Eintritt des Abg. Nehm in den Deutschen Bundestag 8109 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Mattick, Wehner, Frau Funcke, Müller (Berlin), Dr. von Bismarck, Saxowski Glückwünsche zur Geburt eines Kindes der Abg. Frau Krone-Appuhn 8109 D Ausscheiden des Abg. Dr. Gruhl aus der Fraktion der CDU/CSU 8110 A Dank und Anerkennung für die Ausrichtung der 65. Interparlamentarischen Konferenz in Bonn vom 3. bis 14. September 1978 . . . 8110 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 8170 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 8110B Abwicklung der Tagesordnung 8111 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 8111 ] Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1979 (Haushaltsgesetz 1979) — Drucksache 8/2150 — in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1978 bis 1982 — Drucksache 8/2151 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1979) — Drucksache 8/2100 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. September 1978 Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte (Fünftes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) — Drucksache 8/2101 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes — Drucksache 8/2102 — Matthöfer, Bundesminister BMF . . . . 8114 A Dr. Häfele CDU/CSU 8124 C Westphal SPD 8130 D Frau Funcke FDP 8137 A Späth, Ministerpräsident des Landes Baden- Württemberg 8141 B Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . . 8146 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 8150 D Burger CDU/CSU 8156 B Glombig SPD 8158 B Cronenberg FDP 8161 D Frau Geier CDU/CSU 8163 B Frau Eilers (Bielefeld) SPD 8166 A Eimer (Fürth) FDP 8168 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/2112 — . . . . . . 8170 A Nächste Sitzung 8170 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8171* A Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes 8171* C Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Einundzwanzigsten Gesetz über die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte 8171* D Anlage 4 Stellungnahme des Bundesrates zum Zehnten Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes . . . 8172* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. September 1978 8109 103. Sitzung Bonn, den 20. September 1978 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 20. 9. Adams ' 22. 9. Dr. van Aerssen * 22. 9. Dr. Ahrens ** 22. 9. Dr. Aigner * 22. 9. Dr. Bangemann * 21. 9. Dr. Barzel 22. 9. Dr. Bayerl * 22. 9. Dr. Dregger 6. 10. Erhard (Bad Schwalbach) 21. 9. Dr. Eyrich 22. 9. Fellermaier * 22. 9. Dr. Früh * 20. 9. Hansen 29. 9. Hartmann 20. 9. von Hassel 20. 9. Hoffmann (Saarbrücken) ' 22. 9. Ibrügger * 6. 10. Dr. h. c. Kiesinger 22. 9. Kleinert 21. 9. Dr. Klepsch * 21. 9. Klinker * 21. 9. Dr.-Ing. Laermann 22. 9. Lange * 21. 9. Dr. Langner 20. 9. Lemmrich ** 20. 9. Lemp * 22. 9. Dr. Lenz (Bergstraße) 22. 9. Liedtke 20. 9. Lücker * 20. 9. Luster * 22. 9. Möhring 29. 9. Müller (Mülheim)* 21. 9. Müller (Wadern) * 21. 9. Nordlohne 29. 9. Peter 22. 9. Rosenthal 20. 9. Russe 22. 9. Sauer (Salzgitter) 29. 9. Saxowski 29. 9. Schmidthuber 22. 9. Schmidt (München) * 22. 9. Schmidt (Wattenscheid) 22. 9. Schreiber * 22. 9. Schulte (Unna) 22. 9. Dr. Schwencke (Nienburg) * 22. 9. Sieglerschmidt ** 22. 9. Dr. Starke (Franken) * 22. 9. Stücklen 22. 9. Vogel (Ennepetal) 20. 9. Voigt (Frankfurt) 20. 9. Frau Dr. Walz * 22. 9. Wawrzik * 22. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Wissmann 22. 9. Würtz * 22. 9. Ziegler 6. 10. Zink 22. 9. Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes Zu Art. 1 Nr. 6 und 15 Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, angesichts des vorgesehenen Kumulierungsverbots zwischen Zuschüssen nach diesem Gesetz und der Investitionszulage oder der Förderung mit sonstigen Mitteln (vgl. Art. 1 Nr. 6 und 15) baldmöglichst Vorschläge zu unterbreiten, auf welche Weise die bisher bestehenden Präferenzvorsprünge des Zonenrandgebietes (Zuschüsse nach der Gemeinschaftsaufgabe) und Berlins mit dem Ziel erhalten bleiben, daß Umfang und Effektivität der Förderung der Wohnungsmodernisierung nicht eingeschränkt werden. Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Einundzwanzigsten Gesetz über die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung so- wie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte (Einundzwanzigstes Rentenanpassungsgesetz - 21. RAG) Der Bundesrat bedauert, daß es auch im Vermittlungsverfahren nicht möglich war, seine Vorschläge zur Beibehaltung des Prinzips der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente durchzusetzen. Mit dem Beharren auf den systemfremden Maßnahmen im 21. Rentenanpassungsgesetz wird auf feste Grundlagen für die Berechnung und Steigerung der Renten verzichtet und damit das Kernstück der Rentenreform von 1957 aufgegeben. Der Bundesrat bekräftigt erneut seine Auffassung, daß eine Sanierung der Rentenfinanzen durch systemkonforme Maßnahmen möglich ist. Auch zum 10. Anpassungsgesetz - KOV - ist der Vermittlungsausschuß den Vorschlägen des Bundesrates nicht gefolgt. Der Bundesrat bedauert, daß von der bruttolohnbezogenen Anpassung der Kriegsopferrenten abgegangen worden ist. Auch vom Bundesrat vorgeschlagene weitere strukturelle Verbesserungen sind nicht berücksichtigt worden. 8172* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. September 1978 Der Bundesrat hält seine grundsätzlichen Bedenken gegen beide Gesetze aufrecht. Nachdem der Bundestag bereits in namentlicher Abstimmung mit Mehrheit Änderungen bei beiden Gesetzen abgelehnt hat, ist es dem Bundesrat angesichts der zur Zeit bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht möglich, seine Auffassung im weiteren Gesetzgebungsverfahren durchzusetzen. Er sieht deshalb von einem Einspruch ab. Anlage 4 Stellungnahme des Bundesrates zum Zehnten Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zehntes Anpassungsgesetz — KOV — 10. Anp-KOV) Der Bundesrat bedauert, daß es auch im Vermittlungsverfahren nicht möglich war, seine Vorschläge zur Beibehaltung des Prinzips der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente durchzusetzen. Mit dem Beharren auf den systemfremden Maßnahmen im 21. Rentenanpassungsgesetz wird auf feste Grundlagen für die Berechnung und Steigerung der Renten verzichtet und damit das Kernstück der Rentenreform von 1957 aufgegeben. Der Bundesrat bekräftigt erneut seine Auffassung, daß eine Sanierung der Rentenfinanzen durch systemkonforme Maßnahmen möglich ist. Auch zum 10. Anpassungsgesetz — KOV — ist der Vermittlungsausschuß den Vorschlägen des Bundesrates nicht gefolgt. Der Bundesrat bedauert, daß von der bruttolohnbezogenen Anpassung der Kriegsopferrenten abgegangen worden ist. Auch vom Bundesrat vorgeschlagene weitere strukturelle Verbesserungen sind nicht berücksichtigt worden. Der Bundesrat hält seine grundsätzlichen Bedenken gegen beide Gesetze aufrecht. Nachdem der Bundestag bereits in namentlicher Abstimmung mit Mehrheit Änderungen bei beiden Gesetzen abgelehnt hat, ist es dem Bundesrat angesichts der zur Zeit bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht möglich, seine Auffassung im weiteren Gesetzgebungsverfahren durchzusetzen. Er sieht deshalb von einem Einspruch ab.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Burger.


Rede von Albert Burger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Ehrenberg hat soeben den sozialen Rechtsstaat beschworen. Und er sagte, daß die Krise und die Probleme nicht zu Lasten der Ärmsten beseitigt werden sollten. Herr Minister Ehrenberg, haben Sie an diesen guten Grundsatz auch bei der Verabschiedung der Rentengesetze gedacht?

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf .von der SPD: Polemik!)

Hier haben Sie doch entgegen den Vorschlägen der
CDU/CSU die kleinen Rentner eben nicht geschont,
haben Sie die Kriegsopfer erheblich belastet. Was nützt es, heute abend diese hehren Grundsätze zu verkünden, wenn man dann, wenn es darauf ankommt, nicht entsprechend handelt!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Herr Minister, Sie sprachen auch von Glaubwürdigkeit. Ist man denn glaubwürdig, wenn man z. B. den Gesetzentwurf der CDU/CSU zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Behinderte ablehnt, in namentlicher Abstimmung niederstimmt und ihn dann drei Monate später als eigenen Gesetzentwurf wieder einbringt?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Herr Minister, dieses „schäpferische Abschreiben" schafft keine Glaubwürdigkeit, schafft kein Vertrauen. Am 8. Juni dieses Jahres stimmten SPD und FDP im Deutschen Bundestag den Antrag der CDU/ CSU auf Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Schwerbehinderte in namentlicher Abstimmung nieder.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Heute lesen wir in der Begründung zum Gesetzentwurf der SPD und der FDP, daß es sich bei Herabsetzung der Altersgrenze für Schwerbehinderte um ein altes Anliegen der Bundesregierung handle.

(Zurufe von der SPD: Natürlich! Richtig!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Behauptung nenne ich eine Unverfrorenheit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich nenne sie deshalb unverfroren, weil SPD und FDP offensichtlich ignorieren wollen, daß die CDU/ CSU dieses sogenannte alte Anliegen der Bundesregierung längst aufgegriffen hatte.
Schon im Bundesrat ist angeführt worden, daß es dem Ansehen der Gesetzgebungsorgane abträglich sei, wenn eine von der Opposition ergriffene Gesetzesinitiative von ,der Bundesregierung und der Koalitionsmehrheit im Deutschen Bundestag zunächst abgelehnt und knapp drei Monate später bei unveränderter Sachlage als besonders eilbedürftige Regierungsvorlage erneut eingebracht wird. Dieses Verfahren widerspricht den bisher üblichen Regeln für den Umgang der Verfassungsorgane miteinander ' und zeugt auch von einem bedenklichen Verfassungsverständnis.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Hier ist sicherlich viel Vertrauen verlorengegangen, Vertrauen bei den Behinderten, Vertrauen bei den Verbänden und Vertrauen bei all denen, die Ihren Versprechungen geglaubt haben, daß im Rahmen der Rentenanpassungsgesetze redlich nach einer Lösung gesucht wird.

(Beifall bei der CDU/CSU — Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Der größte Schwindel des Jahrhunderts!)

Unser Gesetzentwurf wurde mit der Drucksache 8/1087 bereits am 26. Oktober 1977 vorgelegt. Die erste Beratung fand am 8. Dezember letzten Jahres im Deutschen Bundestag statt. Mein Kollege Geisenhofer und ich forderten schon damals alle Fraktio-



Burger
nen auf, eine dringend notwendige und sozialpolitisch höchst wünschenswerte Entscheidung gemeinsam zu fällen. Die Zahl der Arbeitslosen war steigend. Weder das Schwerbehindertengesetz noch die von Ihnen, Herr Minister, so herausgestellte finanzielle Sonderförderung schafften eine spürbare Abhilfe. Es war jedem Einsichtigen klar, daß vor allem die älteren Behinderten, die meist keine berufliche Rehabilitation hatten, dem harten Verdrängungswettbewerb in einer Phase langandauernder Arbeitslosigkeit weder psychisch noch physisch gewachsen waren. Soweit arbeitslos, hatten sie kaum eine Chance, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
Es mußte deshalb schnell geholfen werden. Aber SPD und FDP gönnten offensichtlich der Unionsfraktion nicht den Erfolg einer sinnvollen Alternative.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Besonders die SPD glaubt immer noch, eine Art Alleinvertretungsanspruch für den sozialen Fortschritt beanspruchen zu können. So sagte man im Deutschen Bundestag und in den Ausschüssen während der Beratungen zwar ein grundsätzliches. Ja zum Anliegen der Union, aber man prügelte gleichzeitig auch heftig auf uns ein. Die SPD-Kollegin Frau Steinhauer verstieg sich zu der Behauptung, der Gesetzentwurf der Union sei unaufrichtig, sei unvollständig und sei unsolide.

(Sehr wahr! bei der SPD)

— Wieso ist das wahr? Ich frage Sie, meine Damen und Herren, ich frage die Regierung, ich frage die Fraktionen von SPD und FDP, was sich denn in den letzten Wochen geändert oder gebessert hat, mit welchen entscheidenden finanziellen Verbesserungen Sie rechnen konnten, daß angeblich Unsolides nun plötzlich ideal wird. Oder ist es so, daß eine richtige Initiative für Sie nur dann gut ist, wenn sie Ihre Unterschrift oder die Unterschrift der Bundesregierung trägt? Meine Damen und Herren, dies kann doch so nicht richtig sein.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich habe vorhin schon gesagt, daß durch diese Behandlung . Vertrauen verlorenging, daß Mitbürger enttäuscht wurden. Das Problem der Dauerarbeitslosigkeit der älteren Schwerbehinderten wurde völlig unnötig auf Eis gelegt, weil SPD und FDP nicht bereit waren, sich im Zusammenhang mit dem 21. RAG rechtzeitig zu entscheiden, um gemeinsam mit der CDU/CSU eine humane Entscheidung zu fällen.
Auch ein Zweites setzt in Erstaunen: Es ist die Erklärung in der Begründung dieses Gesetzentwurfes, daß für die Bundesregierung für die Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in erster Linie sozialpolitische Erwägungen maßgeblich seien. Diese Äußerung ist deshalb widersprüchlich, weil der Gesetzentwurf Bestandteil eines Programms, des sogenannten Gipfelpaketes, ist, das doch ausdrücklich wirtschaftspolitische Ziele hat.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird am Inhalt ihres ursprünglichen Antrages, der ersten parlamentarischen Initiative zur Herabsetzung der flexiblen
Altersgrenze für Schwerbehinderte, festhalten. Sie wird in den Beratungen konstruktiv mitarbeiten. Wir wollen für die betroffenen Behinderten möglichst bald klare Verhältnisse schaffen. Es geht uns vorab um deren Schicksal und nicht darum, daß sich einige um soziales Profil bemühen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir bedauern auch, daß nicht bekannt ist, wie viele Schwerbehinderte im Arbeitsleben stehen. Dies ist ein Mangel. Obwohl alle anerkannten Schwerbehinderten durch die Versorgungsämter erfaßt sind, ist die Statistik lückenhaft. Wichtige Informationen, die für die Beratung erforderlich wären, können nicht gegeben werden. Die Kostenschätzungen sind daher wirklich nur Schätzungen. Sie stützen sich vorab auf die bisherigen Erfahrungen mit der vorgezogenen Altersgrenze. Wer die errechneten Mehraufwendungen für die nunmehr vorgesehene stufenweise Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze im Entwurf der Bundesregierung und der Koalition mit unseren Berechnungen seinerzeit vergleicht, kann feststellen, daß wir damals sauber gerechnet haben.
Leider steht fest, daß die Frauen von den vorgesehenen Verbesserungen kaum einen Nutzen haben werden. Die Sonderregelung für berufstätige Frauen ' mit der Möglichkeit einer Berentung bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres ermöglicht bisher schon für berufstätige Frauen eine vorzeitige Pensionierung. Frauen aber, die von dieser Regelung keinen Gebrauch machen können, werden auch kaum von der flexiblen Altersgrenze profitieren, weil sie in aller Regel, wie die Erfahrung zeigt, die notwendigen 35 Versicherungsjahre nicht nachweisen können.
Wir haben über dieses Thema auch mit Direktor. Hoffmann von der BfA in Berlin noch vor wenigen Tagen gesprochen. Er hat auf Anfrage bestätigt, daß in den Schätzungen der Angestelltenversicherung für diesen Gesetzentwurf mit antragsberechtigten Frauen kaum gerechnet wird. Wir haben auch bei den Kostenberechnungen immer darauf hingewiesen, daß diese beklagenswerte Situation von uns vielleicht nicht voll gewürdigt und gesehen worden ist, und wir sollten auch bei den Beratungen im Ausschuß zu diesem Thema noch einmal besonders Stellung nehmen.
Ich möchte mit Nachdruck auch noch einmal das Prinzip der Freiwilligkeit nennen, das für die Praxis der vorzeitigen Berentung in Betrieb und Verwaltung unbedingt zugrunde gelegt werden muß. Es darf kein Abschieben geben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir müssen bei der Altersgrenze von den jeweiligen subjektiven, sehr unterschiedlichen Gegebenheiten ausgehen. Wir sollten überhaupt bei der Altesrgrenze zu immer größerer Flexibilität kommen. Dies fordern insbesondere die Gerontologen, und zwar Flexibilität nach oben und unten, also nach beiden Seiten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Auch wir wünschen und erwarten, daß frei werdende Pflichtplätze für Behinderte in Wirtschaft und



Burger
Verwaltung wieder mit Behinderten besetzt werden. Aus Sonderschulen kommen jährlich 50 000 bis 60 000 jugendliche Behinderte. Sie suchen einen Dauerarbeitsplatz, sie suchen Ausbildungsplätze. Die Berufsbildungswerke rehabilitieren kontinuierlich Männer und Frauen, die als Folge von Unfällen und Krankheiten und wegen angeborener Leiden Dauerschäden haben. Sie sind heute beruflich qualifiziert, und sie sollten deshalb auch angenommen werden. Noch vorhandene Vorbehalte sollten endlich abgebaut werden.
Die Herabsetzung der Altersgrenze soll nach dem Entwurf in Stufen erfolgen. Eine Begründung für diese stufenweise Herabsetzung wird nicht gegeben. Es wird deshalb angenommen, daß ausschließlich finanzielle Erwägungen ausschlaggebend sind.

(Glombig [SPD] : Was denn sonst?)

Die CDU/CSU hält im Blick auf die hohe Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter diesen Stufenplan im Grunde für mißlich und auch für kleinlich. Wenn man Milliardenprogramme beschließt, sollte man bei aller Notwendigkeit von Stabilität und Solidität gerade in diesem Bereich auf 50 oder 100 Millionen DM, die ja nur phasengerecht verschoben werden, nicht unbedingt Rücksicht nehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Man muß sich auch fragen, ob es sinnvoll ist, für 60jährige Behinderte einen niedrigeren Hinzuverdienst zuzulassen als für 62jährige. Doch darüber, meine Damen und Herren, wollen wir im Ausschuß gern näher sprechen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß: Die CDU/CSU bedauert, daß SPD und FDP erst heute bereit sind, die Altersgrenze für Behinderte herabzusetzen. Wir werden auf der Grundlage unseres eigenen Antrags mitarbeiten und auf zügige Beratung drängen, um eine baldige Entscheidung herbeizuführen. Denn wir sehen in der Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Schwerbehinderte die Verwirklichung eines dringlichen sozialpolitischen Anliegens.

(Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Hört! Hört!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Glombig.