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ID0804708500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/47 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 47. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 6. Oktober 1977 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des Malaysischen Unterhauses und einer Delegation . 3555 A Begrüßung der Vorsitzenden der britischen Kommission für Kommunalpolitik, Baroness Bea Serota, des Ombudsmann von Finnland, Dr. Aalto, und des Beauftragten der Stadt Zürich in Beschwerdesachen, Dr. Vontobel 3566 A Begrüßung einer Delegation des Parlaments von Kenia 3571 A Abwicklung der Tagesordnung . . . . 3555 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 3555 D Fortsetzung der Aussprache über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1978 (Haushaltsgesetz 1978) — Drucksache 8/950 — in Verbindung mit Fortsetzung der Beratung des Finanzplans des Bundes 1977 bis 1981 — Drucksache 8/951 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Anwendung des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft — Drucksachen 8/876, 8/983, 8/992 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/987 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Steuerentlastung und Investitionsförderung — Drucksachen 8/900, 8/905 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/988 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/984, 8/992 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Oktober 1977 Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zum Abbau der Überbesteuerung der Arbeitnehmer und Betriebe sowie zur Erhöhung des Kindergeldes für Kinderreiche (Steuerentlastungsgesetz 1978) — Drucksache 8/592 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/988 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/985, 8/992 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Steuerentlastung und Investitionsförderung — Drucksache 8/974 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/988 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/986, 8/992 — Dr. Langner CDU/CSU . . . . 3556 D, 3573 C Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 3558 D, 3576 B Dr. Kreile CDU/CSU . . . . . . . . . 3560 C Dr. Böhme (Freiburg) SPD 3566 A Frau Funcke FDP 3571 A Frau Matthäus-Maier FDP 3578 A Dr. Apel, Bundesminister BMF 3580 D Dr. von Wartenberg CDU/CSU . 3582 B, 3585 D Porzner SPD 3586 A Stutzer CDU/CSU 3586 C Dr. Spöri SPD 3587 C Schmidt, Bundeskanzler 3596 A Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . . . . 3607A Mischnick FDP 3619 B Dr. Ehmke SPD 3623 D Namentliche Abstimmungen . . 3591 A, 3592 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Sechsten Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Sechstes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) — Drucksache 8/998 — Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 3594 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1977 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1977) — Drucksache 8/365 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/970 — Dr. Warnke CDU/CSU . . . . . . . 3626 C Roth SPD 3628 C Angermeyer FDP 3630 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Reiseveranstaltungsvertrag — Drucksache 8/786 — Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 3632 B Dr. Hennig CDU/CSU . . . . . . . . 3633 B Dr. Schöfberger SPD 3635 C Kleinert FDP 3637 C Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 8/971 — . 3638 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Pockenschutzimpfung — Drucksache 8/933 — 3638 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens (Wohnungsstichprobengesetz 1978) — Drucksache 8/921 — 3638 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Weihnachts-Freibetrages und Verbesserung der Abschreibungsbedingungen — Drucksache 8/990 — 3638 C Beratung der Ubersicht 3 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/925 — 3638 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Oktober 1977 III Bundeseigenes Gelände in Wilhelmshaven, Rüstersieler Groden; hier: Veräußerung einer Teilfläche an das Land Niedersachsen — Drucksache 8/937 — . . . . . . . . 3638 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren — Drucksachen 7/5222, 8/913 — 3639 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Luftreifen von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern — Drucksachen 8/55, 8/934 — 3639 A Beratung der Beschlußempfehlung des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 3177/76 des Rates zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind Vorschlag zur Änderung des Verfahrens für die Angleichung der Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften — Drucksachen 8/850, 8/947 — 3639 B Nächste Sitzung 3639 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3641* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Oktober 1977 3555 47. Sitzung Bonn, den 6. Oktober 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 6. 10. Dr. van Aerssen * 7. 10. Dr. Ahrens ** 7. 10. Dr. Aigner * 7. 10. Alber ** 7. 10. Dr. Bardens ** 7. 10. Dr. Bayerl * 6. 10. Dr. von Bismarck 7. 10. Blumenfeld * 7. 10. Böhm (Melsungen) ** 7. 10. Frau von Bothmer ** 7. 10. Brandt 7. 10. Büchner (Speyer) ** 7. 10. Frau Eilers (Bielefeld) 7. 10. Dr. Enders ** 7. 10. Dr. Evers ** 7. 10. Dr. Früh * 6. 10. Dr. Geßner ** 7. 10. Haase (Fürth) * 7. 10. Handlos ** 7. 10. Frau Dr. Hartenstein 7. 10. von Hassel ** 7. 10. Helmrich 7. 10. Hoffmann (Saarbrücken) * 6. 10. Dr. Holtz** 7. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 7. 10. Dr. Klepsch * 7. 10. Klinker* 7. 10. Lagershausen* * 7. 10. Lange * 7. 10. Lemmrich * 7. 10. Lemp * 7. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Lenzer ** 7. 10. Marquardt ** 7. 10. Dr. Mende ** 7. 10. Milz ** 7. 10. Möhring 7. 10. Dr. Müller ** 7. 10. _ Müller (Mülheim) * 7. 10. Müller (Wadern) * 7. 10. Dr. Müller-Hermann * 7. 10. Pawelczyk ** 7. 10. Reddemann ** 7. 10. Dr. Schäuble ** 7. 10. Scheffler ** 7. 10. Schmidhuber ** 7. 10. Schmidt (Kempten) ** 7. 10. Schmidt (München) * 7. 10. Schmidt (Würgendorf) ** 7. 10. Schmöle 7. 10. Schreiber * 6. 10. Schwabe ' 7. 10. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 7. 10. Dr. Schwörer * 7. 10. Seefeld * 7. 10. Sieglerschmidt * 6. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 7. 10. Dr. Starke (Franken) * 7. 10. Dr. Staudt 7. 10. Frau Steinhauer 7. 10. Ueberhorst ** 7. 10. Dr. Vohrer ** 7. 10. Frau Dr. Walz * 7. 10. Wawrzik * 7. 10. Wehner 7.10. Windelen 7. 10. Dr. Wörner 7. 10. Würtz * 7. 10. Zebisch ** 7. 10. Zeyer * 7. 10. Zywietz * 6. 10.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans de With


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, dem Regierungsentwurf eines Gesetzes über den Reiseveranstaltungsvertrag, verfolgt die Bundesregierung ein wichtiges Vorhaben im Bereich des Verbraucherschutzes, das bereits in der vergangenen Legislaturperiode in Angriff genommen worden war, jedoch nicht mehr zu Ende gebracht werden konnte.
    Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung des Reiseveranstaltungsvertrags ist in der Zwischenzeit keineswegs entfallen. Ungeachtet der in manch anderen Wirtschaftsbereichen veränderten konjunkturellen Situation ist das Reisen nach wie vor volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch von eminenter Bedeutung geblieben. Von den jährlich rund 30 Millionen deutschen Urlaubern buchen rund ein Fünftel, d. h. zwischen 6 und 7 Millionen, eine Pauschalreise. Mit dieser stürmischen Aufwärtsentwicklung des Pauschaltourismus hat unsere Rechtsordnung nicht Schritt gehalten. Bis heute fehlen geeignete Rechtsvorschriften für den Reiseveranstaltungsvertrag. Sie sind dringend notwendig, um die bei einem Massengeschäft dieser Art immer wieder auftretenden und allseits bekannten Störungen, z. B. durch mangelhafte Reiseleistungen, nicht eingehaltene Versprechungen und auch Streiks, in einer für beide Vertragspartner angemessenen Art und Weise zu meistern.
    Der Ihnen zur Beschlußfassung vorliegende, aus jahrelangen intensiven Vorarbeiten hervorgegangene Gesetzentwurf soll die vorhandene Lücke unserer Rechtsordnung endlich schließen. Durch ihn sollen die Rechtsbeziehungen zwischen Reiseveranstalter und Reisenden auf eine klare und verbindliche Grundlage gestellt werden. Dabei ist auch darauf geachtet , daß die Reiseveranstalter keinen unzumutbaren Belastungen ausgesetzt werden. Ihre legitimen Interessen — etwa auf Vorauszahlung des Reisepreises, Erlangung von Entschädigung bei unberechtigtem Rücktritt oder sonstigem Fehlverhalten des Reisenden — sind voll gewahrt. Auch eine angemessene Begrenzung des Haftungsrisikos soll weiterhin möglich bleiben.
    Bei der Wiedereinbringung des vorliegenden Gesetzentwurfs hat die Bundesregierung nicht verkannt, daß der Deutsche Reisebüroverband im Jahre 1976 eine Konditionenempfehlung herausgegeben hat, die eine beachtliche Verbesserung der rechtlichen Stellung des Reisenden vorsieht. Diese Bemühungen der Touristikbranche werden ausdrücklich begrüßt. Jedoch erübrigen sie nach den bisherigen Feststellungen der Bundesregierung keineswegs die mit dem Regierungsentwurf vorgeschlagene gesetzliche Regelung des Reiseveranstaltungsvertrages. Zum einen bleiben die vom Deutschen Reisebüroverband aufgestellten Musterbedingungen in verschiedenen Punkten hinter dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zurück, z. 8 hinsichtlich der Möglichkeit und Folgen nachträglicher Programmänderungen einer Reise, hinsichtlich der Haftung des Reiseveranstalters bei Beförderung im Linienverkehr sowie hinsichtlich der Rücktrittsregelungen. Zum anderen sind die vom Deutschen Reisebüroverband empfohlenen Musterbedingungen für die Reiseveranstalter rechtlich unverbindlich. Gerade hierin liegt ihre entscheidende Schwäche.
    Als die Bundesregierung im März 1977 die Wiedereinbringung des vorliegenden Gesetzentwurfs beschloß, brachte sie zugleich die Erwartung zum Ausdruck, daß die Touristikbranche dies zum Anlaß für eine entsprechende Gestaltung ihrer Reisebedingungen nehmen werde. Bei der Auswertung der nunmehr vorliegenden Kataloge für die Wintersaison 1977/1978 zeichnet sich jedoch ab, daß sich die Erwartungen der Bundesregierung nicht erfüllt haben. Kleine Veranstalter mit Spezialprogramm beachten die Verbandsempfehlungen teilweise überhaupt nicht. Die großen und marktführenden Veranstalter legen zwar das Konditionenmodell weit-



    Parl. Staatssekretär Dr. de With
    gehend zugrunde, weichen jedoch in wichtigen Einzelheiten von den Empfehlungen wieder ab.
    Bedauerlich ist ferner, daß das Klauselwerk der Veranstalter in seinem systematischen Aufbau und seiner terminologischen Ausgestaltung weiterhin sehr unterschiedlich ausgefallen ist. Dadurch wird der für einen echten Konditionenwettbewerb wichtige Vergleich der Reisebedingungen für den Bürger nicht unwesentlich erschwert. Die Bundesregierung hat deswegen alle Veranlassung, an ihrem Gesetzentwurf festzuhalten.
    Der Bundesrat hat gegen den Regierungsentwurf gesetzessystematische Bedenken erhoben, ohne allerdings zu erkennen zu geben, wie denn nach seiner Vorstellung eine im BGB getroffene Regelung des Reiseveranstaltungsvertrages im einzelnen aussehen solle. Dazu möchte ich hier nur folgendes bemerken: an diesen gesetzessystematischen Bendenken wird eine Regelung des Reiseveranstaltungsvertrages nicht scheitern. Wenn bei den Ausschußberatungen einer Einarbeitung des Reiseveranstaltungsvertrages in das BGB der Vorzug gegeben werden sollte, ist die Bundesregierung bereit, dem Rechtsausschuß auf Wunsch entsprechende Formulierungen unverzüglich vorzulegen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, damit ist die Regierungsvorlage begründet. Wir treten in der ersten Beratung in die Aussprache ein. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Hennig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ottfried Hennig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deine Rede sei ja ja, nein nein. Dies gilt auch im Deutschen Bundestag. Deswegen möchte ich gleich zu Beginn dieser Aussprache niemanden darüber im unklaren lassen, daß die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion den Entwurf eines Gesetzes über den Reiseveranstaltungsvertrag heute -ablehnen müßte, wenn es sich nicht nur um die erste Lesung und die anschließende Ausschußüberweisung handeln würde. Auch der Bundesrat hat am 3. Juni 1977. „grundsätzliche Bedenken gegen Inhalt und Systematik des Entwurfs" erhoben.
    Ganz gewiß — und ,da stimmen wir alle überein, Herr Staatssekretär — ist der Tourismus für den einzelnen ein wichtiger Bestandteil seiner Lebensgestaltung. Reisen ist in unserer Zeit zu einem volkswirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Faktor von großer Bedeutung geworden. Die Urlaubsreise gehört zum Recht auf Erholung und Freizeit, und unter dem Gesichtspunkt des Massentourismus ist es berechtigt, die korrekte geschäftliche Abwicklung rechtlich zuverlässig zu regeln. Sicherlich hat es dabei neben unendlich vielen positiven Erfahrungen von Urlaubern mit Reiseveranstaltern in der Vergangenheit auch eine Reihe von ganz verschiedenartigen Vorfällen gegeben, die schon seit längerer Zeit Veranlassung waren, die rechtlichen
    Grundlagen für das Geschäft mit Reiseveranstaltungen zu überprüfen und zu regeln.
    Viele Probleme sind allerdings bereits durch das am 1. April 1977 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelöst. Es ermöglicht eine ausreichende Kontrolle von Schadensersatzpauschalen beim Rücktritt vom Vertrag, von Vorbehalten bezüglich der Abänderung von Leistungen und Preisen und von Haftungsbeschränkungen auf den Reisepreis. Die früher vielfach vereinbarte, auf einen Haftungsausschluß zielende Klausel, der Reiseveranstalter sei nur Vermittler der von ihm angebotenen Leistungen, wird von der Rechtsprechung schon jetzt für unwirksam gehalten. Die Problematik der Schutzbedürftigkeit der Pauschalreisetouristen ist also in den letzten Jahren und Monaten entschärft worden. Darüber hinaus kann man es nur begrüßen, daß sich die führenden Verbände der deutschen Reiseveranstalter selbst darauf verständigt haben, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einige vorhandene Mißstände auszuräumen.
    Meine Damen und Herren, wir sprechen hier über den unveränderten, nicht einmal überarbeiteten Aufguß eines Entwurfs aus der 7. Legislaturperiode, der schon im letzten Bundestag steckengeblieben war. Insofern erleben wir heute die zweite erste Lesung genau des gleichen Gesetzentwurfs, bei 'dem lediglich im Vorblatt und in der Begründung eine Jahreszahl geändert worden ist. Der Herr Kollege Kleinert wird sicher nicht genau die gleiche Rede halten wie in der ersten ersten Lesung. Diese Rede war selbst für den Kollegen Kleinert, von dem wir humorvolle Einlagen und Anspruchsvolles gewohnt sind, gut. Sie enthielt einen Schluß, den ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Sie enthielt nämlich gleichzeitig eine solche Belobigung und Verdammung dieses Gesetzentwurfs, was ein ganz schwieriges Unterfangen war, das aber geglückt ist. Er hat nämlich gesagt:
    Wir betrachten diesen Gesetzentwurf als eine dankbar aufgenommene Leistung der Bundesregierung, um auf diesem Gebiet zu vernünftigen Ergebnissen zu kommen, was nicht unbedingt durch die Verabschiedung des Gesetzentwurfs geschehen muß.

    (Heiterkeit und Beifall) Hervorragend, meine Damen und Herren!

    Der Deutsche Reisebüro-Verband hatte bereits vor Fertigstellung des Regierungsentwurfs im Dezember 1975 dem Bundeskartellamt einen Entwurf der Allgemeinen Bedingungen für Pauschalreisen vorgelegt. Nach dem Vorliegen des Regierungsentwurfs 1976 ist dieser Entwurf der Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen nochmals überarbeitet und in systematischer und materieller Hinsicht weitgehend dem Gesetzentwurf der Bundesregierung angeglichen worden. Das Bundeskartellamt hat die Allgemeinen Reisebedingungen des Deutschen Reisebüro-Verbandes für Pauschalreisen am 8. Oktober 1976 in erster Linie unter dem Gesichtspunkt eines



    Dr. Hennig
    angemessenen Interessenausgleichs zwischen den Reiseveranstaltern und den Reisenden als ausgewogen genehmigt. -Dabei wurde auch die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher im Genehmigungsverfahren berücksichtigt.
    Nahezu alle Reiseverträge werden bereits jetzt auf der Grundlage der Bedingungen der Verbandsempfehlung geschlossen. Die noch bestehenden Probleme sind für uns also bereits entschärft.
    Das Entscheidende ist jedoch folgendes. Der Herr Bundeskanzler, der in dieser Woche ja schon verschiedenes angerichtet hat, hat am Montag dieser Woche in einer Rede in Berlin die bestehende Fülle von Gesetzen und Verordnungen kritisiert. Er hat gemeint, das müsse alles durchsichtiger gemacht werden. Nun, meine Damen und Herren, das ist ja nicht das erste Mal, daß der Brandstifter nach der Feuerwehr ruft.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, 516 Gesetze waren es, die in der 7. Legislaturperiode vom Bundestag verabschiedet worden sind. Wenn der Ausspruch von Tacitus — „Im verdorbensten Staat sind die meisten Gesetze" — richtig ist, dann sind wir schon ein ganz schön verderbter Staat.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Allein als Bundesrecht sind derzeit etwa 1 480 Gesetze und 2 280 Rechtsverordnungen in Kraft. Aus der 20jährigen Regierungszeit der CDU/CSU gibt es überhaupt nur noch etwa 280 Gesetze und 420 Rechtsverordnungen, deren Erstfassung vor dem 1. Januar 1969 verkündet wurde und die seitdem nicht mindestens einmal geändert worden sind. Das Gesetzesgestrüpp wird immer undurchdringbarer.
    Die Flut der Gesetze, die in den letzten Jahren verabschiedet worden sind, hat auch zu Unsicherheit bei den Bürgern geführt. Und dabei steigt die Flut noch immer höher und droht allmählich diejenigen, die all dieses Recht anwenden sollen, zu ersticken. Bundesjustizminister Vogel hat dem Rechtsausschuß das Arbeitsprogramm seines Hauses für die 8. Wahlperiode vorgelegt. Obgleich es nur die Überschriften und die Themen von Gesetzen angibt, ist es schon wieder ein dicker Wälzer. Die Bundestagsverwaltung hat uns nun dankenswerterweise eine Aufstellung zugeleitet, die uns veranlassen sollte, einen Moment innezuhalten und über unser eigenes Tun. nachzudenken. Danach gingen im ersten Halbjahr der 8. Legislaturperiode bereits 72 Gesetze im Bundestag ein. Dabei kann man doch davon ausgehen, daß nach einer Neuwahl die Gesetzesmaschinerie immer erst langsamer in Gang gesetzt wird.

    (Lambinus [SPD] : Wir sind immer etwas schneller!)

    — Sie waren das vorige Mal auch schon dafür verantwortlich. In vier Jahren wären das dann wieder 576 Gesetze, trotz aller guten Vorsätze auf allen Seiten dieses Hauses.
    Wir meinen, so kann es nicht weitergehen. Für jedes einzelne Gesetz gibt es gewiß ernsthafte
    Gründe. Dennoch können und werden wir diesen Weg zum Perfektionismus nicht mitgehen, diese pausenlose Reformitis und Bürokratisierung nicht mitmachen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)