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ID0804708300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/47 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 47. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 6. Oktober 1977 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des Malaysischen Unterhauses und einer Delegation . 3555 A Begrüßung der Vorsitzenden der britischen Kommission für Kommunalpolitik, Baroness Bea Serota, des Ombudsmann von Finnland, Dr. Aalto, und des Beauftragten der Stadt Zürich in Beschwerdesachen, Dr. Vontobel 3566 A Begrüßung einer Delegation des Parlaments von Kenia 3571 A Abwicklung der Tagesordnung . . . . 3555 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 3555 D Fortsetzung der Aussprache über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1978 (Haushaltsgesetz 1978) — Drucksache 8/950 — in Verbindung mit Fortsetzung der Beratung des Finanzplans des Bundes 1977 bis 1981 — Drucksache 8/951 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Anwendung des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft — Drucksachen 8/876, 8/983, 8/992 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/987 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Steuerentlastung und Investitionsförderung — Drucksachen 8/900, 8/905 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/988 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/984, 8/992 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Oktober 1977 Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zum Abbau der Überbesteuerung der Arbeitnehmer und Betriebe sowie zur Erhöhung des Kindergeldes für Kinderreiche (Steuerentlastungsgesetz 1978) — Drucksache 8/592 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/988 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/985, 8/992 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Steuerentlastung und Investitionsförderung — Drucksache 8/974 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/988 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/986, 8/992 — Dr. Langner CDU/CSU . . . . 3556 D, 3573 C Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 3558 D, 3576 B Dr. Kreile CDU/CSU . . . . . . . . . 3560 C Dr. Böhme (Freiburg) SPD 3566 A Frau Funcke FDP 3571 A Frau Matthäus-Maier FDP 3578 A Dr. Apel, Bundesminister BMF 3580 D Dr. von Wartenberg CDU/CSU . 3582 B, 3585 D Porzner SPD 3586 A Stutzer CDU/CSU 3586 C Dr. Spöri SPD 3587 C Schmidt, Bundeskanzler 3596 A Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . . . . 3607A Mischnick FDP 3619 B Dr. Ehmke SPD 3623 D Namentliche Abstimmungen . . 3591 A, 3592 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Sechsten Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Sechstes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) — Drucksache 8/998 — Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 3594 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1977 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1977) — Drucksache 8/365 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/970 — Dr. Warnke CDU/CSU . . . . . . . 3626 C Roth SPD 3628 C Angermeyer FDP 3630 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Reiseveranstaltungsvertrag — Drucksache 8/786 — Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 3632 B Dr. Hennig CDU/CSU . . . . . . . . 3633 B Dr. Schöfberger SPD 3635 C Kleinert FDP 3637 C Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 8/971 — . 3638 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Pockenschutzimpfung — Drucksache 8/933 — 3638 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens (Wohnungsstichprobengesetz 1978) — Drucksache 8/921 — 3638 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Weihnachts-Freibetrages und Verbesserung der Abschreibungsbedingungen — Drucksache 8/990 — 3638 C Beratung der Ubersicht 3 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/925 — 3638 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Oktober 1977 III Bundeseigenes Gelände in Wilhelmshaven, Rüstersieler Groden; hier: Veräußerung einer Teilfläche an das Land Niedersachsen — Drucksache 8/937 — . . . . . . . . 3638 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren — Drucksachen 7/5222, 8/913 — 3639 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Luftreifen von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern — Drucksachen 8/55, 8/934 — 3639 A Beratung der Beschlußempfehlung des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 3177/76 des Rates zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind Vorschlag zur Änderung des Verfahrens für die Angleichung der Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften — Drucksachen 8/850, 8/947 — 3639 B Nächste Sitzung 3639 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3641* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Oktober 1977 3555 47. Sitzung Bonn, den 6. Oktober 1977 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 6. 10. Dr. van Aerssen * 7. 10. Dr. Ahrens ** 7. 10. Dr. Aigner * 7. 10. Alber ** 7. 10. Dr. Bardens ** 7. 10. Dr. Bayerl * 6. 10. Dr. von Bismarck 7. 10. Blumenfeld * 7. 10. Böhm (Melsungen) ** 7. 10. Frau von Bothmer ** 7. 10. Brandt 7. 10. Büchner (Speyer) ** 7. 10. Frau Eilers (Bielefeld) 7. 10. Dr. Enders ** 7. 10. Dr. Evers ** 7. 10. Dr. Früh * 6. 10. Dr. Geßner ** 7. 10. Haase (Fürth) * 7. 10. Handlos ** 7. 10. Frau Dr. Hartenstein 7. 10. von Hassel ** 7. 10. Helmrich 7. 10. Hoffmann (Saarbrücken) * 6. 10. Dr. Holtz** 7. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 7. 10. Dr. Klepsch * 7. 10. Klinker* 7. 10. Lagershausen* * 7. 10. Lange * 7. 10. Lemmrich * 7. 10. Lemp * 7. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Lenzer ** 7. 10. Marquardt ** 7. 10. Dr. Mende ** 7. 10. Milz ** 7. 10. Möhring 7. 10. Dr. Müller ** 7. 10. _ Müller (Mülheim) * 7. 10. Müller (Wadern) * 7. 10. Dr. Müller-Hermann * 7. 10. Pawelczyk ** 7. 10. Reddemann ** 7. 10. Dr. Schäuble ** 7. 10. Scheffler ** 7. 10. Schmidhuber ** 7. 10. Schmidt (Kempten) ** 7. 10. Schmidt (München) * 7. 10. Schmidt (Würgendorf) ** 7. 10. Schmöle 7. 10. Schreiber * 6. 10. Schwabe ' 7. 10. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 7. 10. Dr. Schwörer * 7. 10. Seefeld * 7. 10. Sieglerschmidt * 6. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 7. 10. Dr. Starke (Franken) * 7. 10. Dr. Staudt 7. 10. Frau Steinhauer 7. 10. Ueberhorst ** 7. 10. Dr. Vohrer ** 7. 10. Frau Dr. Walz * 7. 10. Wawrzik * 7. 10. Wehner 7.10. Windelen 7. 10. Dr. Wörner 7. 10. Würtz * 7. 10. Zebisch ** 7. 10. Zeyer * 7. 10. Zywietz * 6. 10.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Joachim Angermeyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    . Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich brauche mich mit Ihnen, Herr Kollege Warnke, Gott sei Dank nicht so viel auseinanderzusetzen, wie es der Kollege Roth dankenswerterweise und nützlicherweise getan hat.
    Für die FDP-Fraktion möchte ich bei der Behandlung des vorliegenden ERP-Wirtschaftsplans 1977 an die Diskussion über den von der Opposition eingebrachten Entwurf eines Bundesmittelstandsförderungsgesetzes in der letzten Woche anknüpfen und noch einmal deutlich machen, daß es uns nicht so sehr darauf ankommt, schöne Gesetzestexte zu formulieren. Wir sind mehr dafür, praktische Arbeit zu leisten. Ein gutes Beispiel für diese praktische Arbeit ist der ERP-Wirtschaftsplan, den der Wirtschaftsminister jährlich aufstellt. Er gibt uns die Gelegenheit, zu zeigen, was wir in der Mittelstandspolitik zu tun beabsichtigen. Wir spitzen nicht nur den Mund, sondern wir pfeifen hier sogar. Wir erschöpfen uns nicht in Gesetzesformulierungen, sondern wir leisten, wie ich schon sagte, praktische Arbeit mit Haushalten und nicht nur Haushaltsvorbehalten. Dieser Haushalt ist mit einer zwingenden Ausgabeverpflichtung ausgestattet.
    Dabei sind im ERP-Haushalt die Finanzierungsprobleme nicht ganz einfach. Ausgabenwünsche, die kaum Grenzen kennen, müssen mit zahlenmäßig festliegenden Einnahmen in Einklang gebracht wer-



    Angermeyer
    den. Es gibt im ERP-Sondervermögen bekanntlich nur zwei ordentliche Einnahmearten, nämlich Darlehensrückflüsse und Zinserträge. Sie werden durch die Aufnahme von Fremdmitteln am Kapitalmarkt aufgestockt. Zwischen diesen Einnahmen muß ein ausgewogenes Verhältnis bestehen. Es darf längerfristig nicht dahin kommen, daß einmal der Zinsaufwand den Zinsertrag übersteigt.
    Wir können und wollen Schwerpunktsetzungen bei der ERP-Förderung nicht vermeiden. Bewußt hat sich die Regierungskoalition auf die Mittelstandsprogramme, den Umweltschutz und die Berlin-Finanzierung konzentriert und diese Programme zielbewußt angereichert, während das Volumen anderer Förderungen stagniert. Die Erfolge dieser langjährigen Politik können sich heute schon sehen lassen.
    Die Priorität — und jetzt komme ich auf meine Eingangsworte zurück — hat dabei die ERP-Mittelstandsförderung. Im vorliegenden Wirtschaftsplan sind zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen 715 Millionen DM Darlehensmittel veranschlagt. Sie kommen in erster Linie der Gründung neuer Existenzen, der Errichtung von Betrieben in neuen Gewerbegebieten sowie den Investitionen in den strukturschwachen Regionen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zugute. Aber auch aus anderen Bereichen des ERP-Wirtschaftsplanes fließen Mittel an kleine und mittlere Unternehmen. In erster Linie sind hier die Berlin-Förderung und der Umweltschutz zu nennen.
    In diesem Zusammenhang sollten wir nicht vergessen, daß auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Lastenausgleichsbank eigene am Kapitalmarkt refinanzierte Programme zur Ergänzung der ERP-Mittel anbieten. Insgesamt kommen wir dabei auf ein Fördervolumen von rund 2,5 Milliarden DM.
    Diese Mittel werden von den kleinen und mittleren Unternehmen trotz allgemein geringer Investitionslust stark in Anspruch genommen. Sie schätzen dabei vor allem die Langfristigkeit der Darlehen sowie den festen Zinssatz, der eine verläßliche Kalkulationsgrundlage ermöglicht. Dabei ist vor allem der Zins für die ERP-Mittel attraktiv. Dabei befindet sich der Bundeswirtschaftsminister in einem ständigen Zielkonflikt. Die Notwendigkeit, möglichst viele ERP-Mittel anzubieten, die wiederum nur über die Aufstockung der Programme mit Fremdmitteln möglich ist, setzt ihm bei der Gestaltung der ERP-Zinsen gewisse Grenzen. Er muß also die Darlehenszinsen an der Kapitalmarktentwicklung ausrichten. In praxi heißt das: Nach einer zeitlich sehr zögernden Heraufsetzung der Zinsen am Ende des Jahres 1973 erfolgten vier Zinssenkungen, davon zwei allein in diesem Jahr, nämlich im Januar und Ende vorigen Monats.
    Bei diesen Zinsentscheidungen spielen die Finanzierungsbedürfnisse des gewerblichen Mittelstandes stets eine hervorragende Rolle. Wenn dann von der Opposition kritisiert wird, der Herr Bundeswirtschaftsminister habe für die Bekanntgabe der letzten
    Zinssenkung einen ganzen Monat gebraucht, so muß man dazu natürlich sagen, daß schwierige Sachentscheidungen eben nicht übers Knie gebrochen werden können.
    Die heutigen Zinsen für ERP-Darlehenszusagen betragen in Berlin 3,5 %, im Zonenrandgebiet 4,5 % und im übrigen Bundesgebiet 5,5 %. Für Darlehen an Gemeinden und für Umweltschutzinvestitionen — Gemeinden und Gewerbe zusammengenommen — sind einheitlich 5 % zu entrichten. Diese Sätze gelten — das sollte man besonders betonen — bei hundertprozentiger Auszahlung ohne sonstige Kosten, wie z. B. Bearbeitungsgebühren — für Darlehen mit Laufzeiten bis zu 15 Jahren. Sie sind daher auch im Verhältnis zu den gesunkenen Kapitalmarktzinsen weiterhin sehr attraktiv.
    Die bisherigen Leistungen müssen in Zukunft stetig ausgebaut werden. Wichtig ist dabei nach unserer Auffassung zunächst eine intensivere Information über die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten. Es gibt immer noch zu viele Unternehmer, die von ERP- und. KW-Programmen nichts oder nur sehr wenig wissen und häufig dann auch noch zu spät von ihnen erfahren. Dabei sind in erster Linie die Vertreter der Verbände aufgerufen. Sie haben ein praktisches Tätigkeitsfeld an der Front; hier können sie aufklärend wirken und möglicherweise auch den Bemühungen mancher Banken entgegenwirken, die aus kurzsichtigen, vielleicht sogar auch aus verständlichen Gründen lieber ihre eigenen Kredite als die öffentlichen Fördermittel anbieten.
    Für den Staat gilt es im Rahmen des Möglichen die Förderungen zu verbessern. Die FDP-Fraktion begrüßt daher die jüngsten Beschlüsse der Bundesregierung, wonach für 1978 vorgesehen ist, das ERP-
    Existenzgründungsprogramm kräftig aufzustocken und die Vergabevoraussetzungen zu erleichtern. Der Stellenwert dieser Förderung kann nach unserer Auffassung gar nicht hoch genug veranschlagt werden. Es liegt auf der Hand, daß unseren jungen Leuten, die das Risiko einer selbständigen Tätigkeit eingehen wollen, auch Finanzierungshilfen angeboten werden müssen. Wie die Erfahrung zeigt, nehmen Nachwuchskräfte der gewerblichen Wirtschaft für die Firmengründung nur die notwendigsten Investitionen vor, um die Belastungen möglichst niedrig zu halten. Nach einer kurzen Anlaufzeit stellt sich dabei meistens heraus, daß weitere Aufwendungen erforderlich werden. Meine Fraktion tritt deshalb dafür ein, alle Investitionsaufwendungen in einer Gründungsphase von drei Jahren in das Förderprogramm einzubeziehen. Zugleich erreichen wir mit dieser Art der Förderung eine hohe arbeitsmarktpolitische Effizienz. Nach den Erfahrungen der Lastenausgleichsbank, die das Programm durchführt, werden im Zusammenhang mit Existenzgründungen im Durchschnitt — Herr Kollege Warnke hat das bereits erwähnt — nur ca. 13 000 DM ERP-Mittel benötigt, um einen einzigen Arbeitsplatz zu schaffen. Das ist in anderen Förderprogrammen so leider nicht möglich. Man sollte aber diese anderen Programme deshalb nicht vernachlässigen, sondern auch hier auf längere Sicht Verbesserungen vornehmen. Dies, meine Damen und Herren, ist wirkliche nützliche Hilfe für den Mittelstand.



    Angermeyer
    Schließlich gehen wir davon aus, daß auch in Zukunft die zur Verbesserung unserer wirtschaftlichen Infrastruktur notwendigen und zur konjunkturpolitischen Abstützung wichtigen ERP-Umweltprogramme weiter ausgebaut werden. Das heißt, wir müssen den bisher eingeschlagenen Weg zielstrebig fortsetzen.
    Namens der FDP-Fraktion bitte ich Sie daher, den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplanes 1977 mit den vom federführenden Wirtschaftsausschuß vorgeschlagenen Änderungen anzunehmen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Ich rufe die §§ 1 bis 12 mit den vom Ausschuß empfohlenen Änderungen, Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist damit in zweiter Beratung angenommen.
Wortmeldungen zur
dritten Beratung
liegen nicht vor.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltung? — Keine Stimmenthaltungen. Das Gesetz ist damit angenommen. Es liegen keine weiteren Beschlußempfehlungen des Ausschusses vor.
Wir kommen nun zu Punkt 6 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Reiseveranstaltungsvertrag
— Drucksache 8/786 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Zur Begründung des Entwurfs hat der Parlamentarische Staatssekretär de With das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans de With


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, dem Regierungsentwurf eines Gesetzes über den Reiseveranstaltungsvertrag, verfolgt die Bundesregierung ein wichtiges Vorhaben im Bereich des Verbraucherschutzes, das bereits in der vergangenen Legislaturperiode in Angriff genommen worden war, jedoch nicht mehr zu Ende gebracht werden konnte.
    Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung des Reiseveranstaltungsvertrags ist in der Zwischenzeit keineswegs entfallen. Ungeachtet der in manch anderen Wirtschaftsbereichen veränderten konjunkturellen Situation ist das Reisen nach wie vor volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch von eminenter Bedeutung geblieben. Von den jährlich rund 30 Millionen deutschen Urlaubern buchen rund ein Fünftel, d. h. zwischen 6 und 7 Millionen, eine Pauschalreise. Mit dieser stürmischen Aufwärtsentwicklung des Pauschaltourismus hat unsere Rechtsordnung nicht Schritt gehalten. Bis heute fehlen geeignete Rechtsvorschriften für den Reiseveranstaltungsvertrag. Sie sind dringend notwendig, um die bei einem Massengeschäft dieser Art immer wieder auftretenden und allseits bekannten Störungen, z. B. durch mangelhafte Reiseleistungen, nicht eingehaltene Versprechungen und auch Streiks, in einer für beide Vertragspartner angemessenen Art und Weise zu meistern.
    Der Ihnen zur Beschlußfassung vorliegende, aus jahrelangen intensiven Vorarbeiten hervorgegangene Gesetzentwurf soll die vorhandene Lücke unserer Rechtsordnung endlich schließen. Durch ihn sollen die Rechtsbeziehungen zwischen Reiseveranstalter und Reisenden auf eine klare und verbindliche Grundlage gestellt werden. Dabei ist auch darauf geachtet , daß die Reiseveranstalter keinen unzumutbaren Belastungen ausgesetzt werden. Ihre legitimen Interessen — etwa auf Vorauszahlung des Reisepreises, Erlangung von Entschädigung bei unberechtigtem Rücktritt oder sonstigem Fehlverhalten des Reisenden — sind voll gewahrt. Auch eine angemessene Begrenzung des Haftungsrisikos soll weiterhin möglich bleiben.
    Bei der Wiedereinbringung des vorliegenden Gesetzentwurfs hat die Bundesregierung nicht verkannt, daß der Deutsche Reisebüroverband im Jahre 1976 eine Konditionenempfehlung herausgegeben hat, die eine beachtliche Verbesserung der rechtlichen Stellung des Reisenden vorsieht. Diese Bemühungen der Touristikbranche werden ausdrücklich begrüßt. Jedoch erübrigen sie nach den bisherigen Feststellungen der Bundesregierung keineswegs die mit dem Regierungsentwurf vorgeschlagene gesetzliche Regelung des Reiseveranstaltungsvertrages. Zum einen bleiben die vom Deutschen Reisebüroverband aufgestellten Musterbedingungen in verschiedenen Punkten hinter dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zurück, z. 8 hinsichtlich der Möglichkeit und Folgen nachträglicher Programmänderungen einer Reise, hinsichtlich der Haftung des Reiseveranstalters bei Beförderung im Linienverkehr sowie hinsichtlich der Rücktrittsregelungen. Zum anderen sind die vom Deutschen Reisebüroverband empfohlenen Musterbedingungen für die Reiseveranstalter rechtlich unverbindlich. Gerade hierin liegt ihre entscheidende Schwäche.
    Als die Bundesregierung im März 1977 die Wiedereinbringung des vorliegenden Gesetzentwurfs beschloß, brachte sie zugleich die Erwartung zum Ausdruck, daß die Touristikbranche dies zum Anlaß für eine entsprechende Gestaltung ihrer Reisebedingungen nehmen werde. Bei der Auswertung der nunmehr vorliegenden Kataloge für die Wintersaison 1977/1978 zeichnet sich jedoch ab, daß sich die Erwartungen der Bundesregierung nicht erfüllt haben. Kleine Veranstalter mit Spezialprogramm beachten die Verbandsempfehlungen teilweise überhaupt nicht. Die großen und marktführenden Veranstalter legen zwar das Konditionenmodell weit-



    Parl. Staatssekretär Dr. de With
    gehend zugrunde, weichen jedoch in wichtigen Einzelheiten von den Empfehlungen wieder ab.
    Bedauerlich ist ferner, daß das Klauselwerk der Veranstalter in seinem systematischen Aufbau und seiner terminologischen Ausgestaltung weiterhin sehr unterschiedlich ausgefallen ist. Dadurch wird der für einen echten Konditionenwettbewerb wichtige Vergleich der Reisebedingungen für den Bürger nicht unwesentlich erschwert. Die Bundesregierung hat deswegen alle Veranlassung, an ihrem Gesetzentwurf festzuhalten.
    Der Bundesrat hat gegen den Regierungsentwurf gesetzessystematische Bedenken erhoben, ohne allerdings zu erkennen zu geben, wie denn nach seiner Vorstellung eine im BGB getroffene Regelung des Reiseveranstaltungsvertrages im einzelnen aussehen solle. Dazu möchte ich hier nur folgendes bemerken: an diesen gesetzessystematischen Bendenken wird eine Regelung des Reiseveranstaltungsvertrages nicht scheitern. Wenn bei den Ausschußberatungen einer Einarbeitung des Reiseveranstaltungsvertrages in das BGB der Vorzug gegeben werden sollte, ist die Bundesregierung bereit, dem Rechtsausschuß auf Wunsch entsprechende Formulierungen unverzüglich vorzulegen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)