Rede:
ID0802613700

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8026

  • date_rangeDatum: 12. Mai 1977

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/26 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 26. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Mai 1977 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Dr. Riede (Oeffingen) und des Abg. Thüsing in den Deutschen Bundestag 1817 A Abwicklung der Tagesordnung . . . . 1817 B Absetzung der Punkte 6, 7 und 8 von der Tagesordnung 1817 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 1817 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 1817 D Begrüßung des Präsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften . . . . 1819 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zu den Londoner Gipfeltreffen Schmidt, Bundeskanzler . . . . . . . 1819 A Strauß CDU/CSU . . . . . . . . . 1825 A Wehner SPD 1832 C Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . . . . 1838 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Zwanzigsten Rentenanpassung und zur Verbesserung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (Zwanzigstes Rentenanpassungsgesetz) — Drucksache 8/165 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/351 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/337 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz) — Drucksachen 8/166, 8/173 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/352 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/338 — in Verbindung mit Zweite und Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Neuntes Anpassungsgesetz KOV) — Drucksache 8/167 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/353 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/339 — Franke CDU/CSU 1842 C, 1864 D Egert SPD 1853 C Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . . 1862 A Schmidt (Kempten) FDP . . . . . . . 1865 B, 1912C, 1919 D Dr. Blüm CDU/CSU 1873 A Glombig SPD 1876 A Cronenberg FDP 1880 C, 1905 A Schedl CDU/CSU 1884 D Urbaniak SPD 1887 D Hölscher FDP 1890 A, 1896 C Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 1891 D Kratz SPD - 1894 C Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 1899 B Kuhlwein SPD 1902 B Höpfinger CDU/CSU 1907 B Jaunich SPD 1909 D Burger CDU/CSU 1914 D Gansel SPD 1917 C Nächste Sitzung 1920 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1921* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Mai 1977 1817 26. Sitzung Bonn, den 12. Mai 1977 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 13. 5. Dr. van Aerssen * 13. 5. Dr. Aigner * 13. 5. Alber * 13. 5. Bahr 12. 5. Dr. Bangemann * 13. 5. Dr. Bayerl * 13. 5. Frau Benedix 12. 5. Blumenfeld * 13. 5. Dr. Dregger 13. 5. Fellermaier * 13. 5. Flämig * 13. 5. Dr. Früh* 13. 5. Dr. Fuchs * 13. 5. Haase (Fürth) * 13. 5. Haberl 13. 5. Hoffmann (Saarbrücken) * 13. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 5. Katzer 13. 5. Dr. Klepsch * 13. 5. Dr. h. c. Kiesinger 13. 5. Klinker ' 13. 5. Kunz (Berlin) * 13. 5. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Laermann 12. 5. Dr. Graf Lambsdorff 13.5. Lange * 13.5. Dr. Lenz (Bergstraße) 13.5. Lücker * 13. 5. Müller (Mülheim) * 13.5. Müller (Wadern) * 13. 5. Dr. Müller-Hermann * 13. 5. Pieroth 13. 5. Prof. Dr. Pinger 13. 5. Schmidt (München) * 13. 5. Schreiber * 13. 5. Schwabe * 13. 5. Dr. Schwörer * 13.5. Seefeld * 13. 5. Sieglerschmidt a 13. 5. Spitzmüller 12. 5. Dr. Starke (Franken) * 13. 5. Dr. Staudt 27. 5. Frau Steinhauer 27. 5. Frau Tübler 27. 5. Dr. Wallmann 12.5. Frau Dr. Walz * 13.5. Wawrzik * 13. 5. Frau Will-Feld 27. 5. Dr. Wörner 12. 5. von .Wrangel 13. 5. Würtz * 13. 5. Zeyer * 13. 5. Zywietz * 13. 5.
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    Rede von Albert Burger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    (Wehner [SPD] : Reden wir dennoch wie ein Mühlrad weiter!)

    — Herr Abgeordneter Wehner, ob ich wie ein Mühlrad rede — —

    (Wehner [SPD]: „Wir" habe ich gesagt!) — Entschuldigung, ich habe Sie mißverstanden.


    (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : Das Thema ist auch zu ernst!)

    — Ja, das ist richtig.



    Burger
    Ich wollte sagen: Zu später Stunde behandeln wir nun auch das Kriegsopfergesetz. Das ist ein weiterer Beweis dafür, mit welcher Hektik wir diese wichtigen Gesetze, die für 85 %, 90 % unserer Bevölkerung von großer Bedeutung sind, eben doch durchpeitschen. Auch im Kriegsopfergesetz geht es doch immerhin um weit über 2 Millionen Betroffene mit Angehörigen mehrere Millionen Menschen.
    Ich meine, es ist beinahe unwürdig, diese Probleme in dieser Hektik heute abend zu besprechen. Aber, wie gesagt, die Planung läuft so. Wir müssen versuchen, dies in der gebotenen Kürze zu tun.
    Meine Damen und Herren, ich möchte die fünf Anträge gemeinsam behandeln. Da es sich um Probleme handelt, die mit dem Bereich der Rentenversicherung sehr verzahnt sind, muß ich natürlich auch auf die allgemeinen, grundsätzlichen Entscheidungen, die heute und morgen gefällt werden, eingehen.
    Die Rentensanierung macht auch vor den Kriegsopferrenten nicht halt. Die Koalition aus SPD und FDP will mit einem redaktionellen Kunstgriff im Kriegsopferrecht und damit im gesamten sozialen Entschädigungsrecht eine entscheidende Weichenstellung vornehmen. Dies geschieht gleichsam auf leisen Sohlen, unbemerkt von vielen Versorgungsberechtigten und kaum registriert von der Öffentlichkeit.
    Die Koalition will mit der Neufassung des § 56 des Bundesversorgungsgesetzes nicht nur die vorgezogene Rentenanpassung rückgängig machen, sondern gleichzeitig auch die Bezugswerte für künftige Anpassungen zementieren. Damit geht sie noch wesentlich über das hinaus, was mit den Stimmen der Koalition bezüglich der künftigen Rentenerhöhungen in der Sozialversicherung morgen beschlossen werden wird.
    Ohne irgendwelche weiteren Diskussionen wird damit der Weg für die wahlweise Nettoanpassung im Kriegsopferrecht geöffnet. Diese ungenügend durchdachte Weichenstellung ist aus rechtssystematischen Gründen absolut falsch und sollte unter allen Umständen verhindert werden.
    Im festen Vertrauen auf Regierung und Parlament begrüßten die Kriegsbeschädigten, die Wehrdienstopfer und die Witwen die vom Bundestag seinerzeit einmütig beschlossene zeitgleiche und wertgleiche Anpassung der Versorgungsrenten mit den Versicherungsrenten. Grundlage — und dies ist entscheidend, meine Damen und Herren — dieser jährlichen Anpassung — so war es verstanden für alle Zeiten, so war es gesagt, so war es auch im Kriegsopferrecht klar und eindeutig versprochen — sollte das bewährte System der bruttolohnbezogenen Rentenversicherung sein. Nun soll das alles mit einem neuen § 56 des Bundesversorgungsgesetzes auf eine unsichere Basis gestellt werden.
    Für die betroffenen Kriegsopfer, für die Frauen, die in jungen Jahren ihren Mann verloren haben, für die Beschädigten, die schwerwiegende Gesundheitsschäden davongetragen haben, bringt diese Verschlechterung — das muß eindeutig festgehalten werden — eine weitere Unsicherheit für die Lebensplanung.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

    Kommt der Aufschwung wirklich? Wird die Arbeitslosigkeit beseitigt? Vermindert die Steuerlast die Nettoeinkommen? Wie hoch werden die Preise steigen? Meine Damen und Herren, das werden die bangen Fragen der Betroffenen in der Zukunft, an die Zukunft, hinsichtlich der Entwicklung sein.
    Da helfen — in Gottes Namen — auch die beruhigenden Worte des Herrn Sozialministers Ehrenberg nicht weiter. Wer vor der Bundestagswahl versicherte, die Rentner könnten beruhigt schlafen, dessen Vertrauen ist eben heute dahin.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, ich bleibe dabei: Die Koalition ist für die Hektik veranwortlich, mit der diese Verschlechterungen im Sozial- und Versorgungsrecht durchgepeitscht werden. Ich bleibe dabei: Diese hundert entscheidenden Veränderungen werden, wie ich meine, ein wenig einsam nur vom Bundestag diskutiert. Es war ja gar nicht möglich, den Sachverstand der Basis draußen und der Gruppen in der Partei einzusetzen. Sie fühlen sich überrannt und überrollt. Sie haben einmal gesagt: Wir wollen mehr Demokratie wagen. Aber es war ja technisch gar nicht möglich, diesen Sachverstand und dieses Mehr an Demokratie in den Parteibasen durchzusetzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Lutz [SPD]: Wir haben sehr gründlich beraten!)

    Und wenn Sie mir heute abend ins Gesicht sagen können, daß die Abgeordneten im Ausschuß alle wichtigen und wesentlichen Eingaben sorgfältig studiert, gelesen und auch berücksichtigt haben, dann habe ich Respekt vor ihnen. Aber ich glaube kaum, daß viele Abgeordneten die Zeit hatten, diese Eingaben sorgfältig zu lesen.

    (Lutz [SPD]: Nicht alle Abgeordneten!)

    -- Ich kann nicht etwas behaupten, was ich nicht beweisen kann. Aber ich halte das für fast unmöglich.
    Wenn die Auswirkungen dieser Beschlüsse in ihrem ganzen Ausmaß in den kommenden Jahren von den Betroffenen erkannt und verspürt werden, dann wird sich vielleicht Herr Ehrenberg wie einst Herr Apel vom Pferd getreten fühlen. Doch dann wird es leider zu spät sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Kriegsopfer werden durch die Auswirkungen der nun gefaßten Beschlüsse mehrfach betroffen. Das ist vielleicht noch gar nicht erkannt worden. Einmal geht es um die Rentenversicherung. Die Sozialversicherungsrenten werden ja mit den Leistungen aus dem Bundesversorgungsgesetz verrechnet. Zum zweitenmal werden die Kriegsopfer in der Kriegsopferversorgung betroffen. Und sie werden auch durch die Auswirkungen des Kostendämpfungsgesetzes betroffen.



    Burger
    Die als Aktualisierung getarnte Manipulation an der Rentenformel und die erklärte Absicht der Bundesregierung, die Bestandsrenten zunächst 1979 und 1980 an die Entwicklung der Nettoentgelte anzupassen, werden von uns nachdrücklich abgelehnt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Durch die Neufassung des § 56 bekämen diese Rechtsverschlechterungen auch für die Kriegsopferversorgung Geltung. Dadurch würden sich auf die Dauer beträchtliche Leistungsverminderungen ergeben, und das Rentenniveau müßte absinken. Wir lehnen deshalb die Neufassung des § 56 ab, weil diese automatisch alle künftigen Korrekturen an der Rentenformel der Sozialrenten auch auf die Versorgungsrenten übertragen würde.
    Die CDU/CSU will die Beibehaltung der Bruttolohnbezogenheit der Renten und deshalb auch die Sicherung künftiger entsprechender Rentenanpassungen im Kriegsopferrecht. Jede Verschlechterung oder Verbesserung dieses Prinzips würde die Schere zwischen den Renten der Kriegsopfer und dem Durchschnittseinkommen der Arbeitnehmer weiter öffnen.
    Die Kriegsopferrenten sind in den letzten Jahren eben nicht stärker gestiegen als die Einkommen der Erwerbstätigen.

    (Lutz [SPD] : Aber sicher!)

    — Herr Kollege, das Zahlenspiel der Propagandamaschine der Bundesregierung hat die Öffentlichkeit getäuscht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Eine wissenschaftliche Untersuchung ergab, daß der Abstand zwischen der Vollrente eines zu 100 % Kriegsbeschädigten und dem durchschnittlichen Einkommen aller Erwerbstätigen sich zwischen 1960 und 1975 von 22 % auf 50,5 % vergrößert hat.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Da kann man doch nicht sagen, daß die Kriegsopferrenten sich hinsichtlich der Steigerung mehr verbessert hätten als die Einkommen der Erwerbstätigen.

    (Zuruf von der SPD: Ab 1969 rechnen!)

    Der Rausch der Prozentzahlen hält der Realität nicht stand.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn dies trotz Dynamisierung so geschehen ist, wie wird es in einigen Jahren aussehen, wenn wir diese Dynamisierung bremsen?

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Die Bundesregierung redet bei jeder Gelegenheit darüber, was sie alles für die Kriegsopfer und Wehrdienstopfer getan hat. Von den Belastungen und Aufwendungen aber, die den Betroffenen immer wieder abverlangt werden, von ihren Beschwernissen und Schmerzen und den tagtäglich zu bringenden Opfern spricht sie nicht. Noch kürzlich wurde in der öffentlichen Diskussion die Zahl der Versorgungsberechtigten mit 2,4 Millionen angegeben. Im Januar 1977 waren noch 2,184 Millionen Kriegsopfer rentenberechtigt. Die Zahl ist also in drei Jahren um rund 200 000 zurückgegangen.
    Mit diesem Rückgang mindert sich natürlich auch die Summe der Staatsausgaben. Trotzdem wurden seinerzeit bereits im Haushaltsstrukturgesetz Leistungskürzungen beschlossen. Heute und morgen werden die Kriegsopfer erneut geschröpft.
    Als Ausgleich für diese künftigen Kürzungen im Kriegsopferhaushalt beantragt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erstens die Gewährung eines Kinderzuschlags nach § 33 b BVG bei Arbeitslosigkeit von Jugendlichen über 18 Jahren. Diese Regelung entspricht der gleichen Bestimmung wie beim Kindergeldgesetz. Kostenpunkt 100 000 DM per anno.
    Zweitens beantragen wir die Gewährung von Waisenrenten durch eine Änderung des § 45 BVG für Waisen, die keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz finden. Kostenpunkt etwa 1 Million pro Jahr.
    Drittens beantragen wir eine Verbesserung der Witwenbeihilfe gemäß § 48 Abs. 1 BVG, ein altes Anliegen von uns, das heftig umstritten ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Kollege Gansel, Sie werden mit alten Argumenten wieder Ihre Position verteidigen. Aber ich möchte ganz klar sagen: Es geht uns nicht darum, die Einkommensgrenze zu ändern. Die Einkommensgrenze soll bleiben. Es geht einzig darum, den 70-, 80- und 90 %igen wieder die Rechtsposition zu geben, wie sie vor dem Haushaltsstrukturgesetz gegeben war. Darum geht es einzig und allein.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir wollen viertens eine Änderung des § 56 Abs. 1 BVG, die sicherstellen soll, daß die Rentenanpassungen wie bisher nach den gestiegenen Bruttolöhnen erfolgen können. Wir nehmen natürlich die Hinausschiebung des Anpassungstermins um ein halbes Jahr hin. Das wird akzeptiert.
    Fünftens und letztens beantragen wir eine Änderung des § 89 Abs. 3 BVG. Damit soll sichergestellt werden, daß im Falle des Härteausgleichs laufende Leistungen vom Antragsmonat an gewährt werden, wie das auch früher immer der Fall war. Da geht es auch um eine Härte, die im Haushaltsstrukturgesetz beschlossen worden war.
    Im Gegensatz zur Koalition, die lediglich mit einem Entschließungsantrag strukturelle Verbesserungen in Aussicht stellen will, beantragt die CDU/ CSU hier und heute konkrete Maßnahmen. Eine bloß platonische Liebeserklärung genügt uns eben nicht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Regierung und Koalition handeln im übrigen unglaubwürdig; denn der Finanzminister hat die eingesparten bzw. in den kommenden Jahren pro Jahr einzusparenden 420 Millionen DM bereits heute in der mittelfristigen Finanzplanung gekürzt. Das ist schlicht gesagt ein sozialpolitischer Vertrauensbruch.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Position der CDU/CSU im Bereich der Kriegsopferversorgung ist eindeutig. Sie trägt die Verschiebung der Anpassung mit, aber hält an der bewährten Rentenformel fest. Sie beantragt struktu-



    Burger
    relie Verbesserungen und Abbau von Härten zum Ausgleich der erheblichen Einsparungen im Kriegsopferetat.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Cronenberg?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Albert Burger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte, Herr Cronenberg. Cronenberg (FDP) : Herr Kollege, geben Sie mir zu,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Nein!)

    daß es sich nicht um eine Einsparung von 420 Millionen DM handelt, die sich auf Grund der einmaligen Verschiebung des Anpassungstermins jährlich wiederholen wird, sondern daß es sich um eine einmalige Einsparung handelt, daß also nicht jährlich 420 Millionen DM für strukturelle Maßnahmen ausgegeben werden können?