Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Was wir im einzelnen heute diskutieren, sind Teile eines Konzepts. Deswegen werden mein Kollege Schedl und ich in unseren Begründungen zu den entsprechenden Anträgen immer wieder den Zusammenhang zum Gesamtkonzept deutlich zu machen versuchen; denn die Unterschiede zwischen Regierung und Opposition sind nicht Unterschiede allein im Detail,
sondern sind Unterschiede im Rentenkonzept. Es dreht sich nicht allein um die Rentensanierung, es dreht sich um die Richtung der Weiterentwicklung unseres Rentensystems.
Den Maßstab, den wir an unsere Anträge anlegen, heißt: Sie sollen gerecht, sozial und solide sein. Unsere Wege trennen sich bereits an der Stelle, an der Sie „Teilaktualisierung" und „Nettorente" sagen. Wir sagen als Alternative: Krankenversicherungsbeitrag der Rentner, soweit dies sozial zumutbar ist.
Doch zunächst zur Teilaktualisierung, deren Streichung wir beantragen. „Teilaktualisierung der allgemeinen Bemessungsgrundlage", das hört sich kompliziert an, ist aber ganz einfach. Im Klartext, in sozialpolitisches Deutsch übersetzt, heißt das — daran führt kein Weg vorbei —: Rentenkürzung.
Herr Bundesarbeitsminister, Sie mögen alle Schriftgelehrten bemühen: Wenn die Renten nicht so hoch werden, wie sie ohne diese Regelung würden, dann handelt es sich um eine Rentenkürzung.
Ich gebe zu, daß Sie das viel besser in Ihr Fachchinesisch verpacken. Überhaupt ist die Verpakkungsabteilung bei Ihnen hervorragend.