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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/26 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 26. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Mai 1977 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Dr. Riede (Oeffingen) und des Abg. Thüsing in den Deutschen Bundestag 1817 A Abwicklung der Tagesordnung . . . . 1817 B Absetzung der Punkte 6, 7 und 8 von der Tagesordnung 1817 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 1817 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 1817 D Begrüßung des Präsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften . . . . 1819 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zu den Londoner Gipfeltreffen Schmidt, Bundeskanzler . . . . . . . 1819 A Strauß CDU/CSU . . . . . . . . . 1825 A Wehner SPD 1832 C Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . . . . 1838 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Zwanzigsten Rentenanpassung und zur Verbesserung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (Zwanzigstes Rentenanpassungsgesetz) — Drucksache 8/165 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/351 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/337 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz) — Drucksachen 8/166, 8/173 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/352 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/338 — in Verbindung mit Zweite und Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Neuntes Anpassungsgesetz KOV) — Drucksache 8/167 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/353 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/339 — Franke CDU/CSU 1842 C, 1864 D Egert SPD 1853 C Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . . 1862 A Schmidt (Kempten) FDP . . . . . . . 1865 B, 1912C, 1919 D Dr. Blüm CDU/CSU 1873 A Glombig SPD 1876 A Cronenberg FDP 1880 C, 1905 A Schedl CDU/CSU 1884 D Urbaniak SPD 1887 D Hölscher FDP 1890 A, 1896 C Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 1891 D Kratz SPD - 1894 C Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 1899 B Kuhlwein SPD 1902 B Höpfinger CDU/CSU 1907 B Jaunich SPD 1909 D Burger CDU/CSU 1914 D Gansel SPD 1917 C Nächste Sitzung 1920 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1921* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Mai 1977 1817 26. Sitzung Bonn, den 12. Mai 1977 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 13. 5. Dr. van Aerssen * 13. 5. Dr. Aigner * 13. 5. Alber * 13. 5. Bahr 12. 5. Dr. Bangemann * 13. 5. Dr. Bayerl * 13. 5. Frau Benedix 12. 5. Blumenfeld * 13. 5. Dr. Dregger 13. 5. Fellermaier * 13. 5. Flämig * 13. 5. Dr. Früh* 13. 5. Dr. Fuchs * 13. 5. Haase (Fürth) * 13. 5. Haberl 13. 5. Hoffmann (Saarbrücken) * 13. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 5. Katzer 13. 5. Dr. Klepsch * 13. 5. Dr. h. c. Kiesinger 13. 5. Klinker ' 13. 5. Kunz (Berlin) * 13. 5. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Laermann 12. 5. Dr. Graf Lambsdorff 13.5. Lange * 13.5. Dr. Lenz (Bergstraße) 13.5. Lücker * 13. 5. Müller (Mülheim) * 13.5. Müller (Wadern) * 13. 5. Dr. Müller-Hermann * 13. 5. Pieroth 13. 5. Prof. Dr. Pinger 13. 5. Schmidt (München) * 13. 5. Schreiber * 13. 5. Schwabe * 13. 5. Dr. Schwörer * 13.5. Seefeld * 13. 5. Sieglerschmidt a 13. 5. Spitzmüller 12. 5. Dr. Starke (Franken) * 13. 5. Dr. Staudt 27. 5. Frau Steinhauer 27. 5. Frau Tübler 27. 5. Dr. Wallmann 12.5. Frau Dr. Walz * 13.5. Wawrzik * 13. 5. Frau Will-Feld 27. 5. Dr. Wörner 12. 5. von .Wrangel 13. 5. Würtz * 13. 5. Zeyer * 13. 5. Zywietz * 13. 5.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Franke, ich bin davon ausgegangen, daß das die letzte Zwischenfrage ist, die Sie in dieser Runde noch beantworten wollten.

    (Lutz [SPD] : Sie wollten das doch, Herr Franke!)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident, ich habe an Ihrer Verhandlungsführung überhaupt nichts zu kritisieren. Ich bedanke mich wirklich dafür, daß Sie diese doch etwas langen Zwischenfragen zugelassen haben. Denn sonst wäre das, was der Herr Kollege Urbaniak gesagt hat, nicht klargeworden. — Aus der ersten Frage ist klargeworden, daß er sich über die Absichten der Bundesregierung selbst auch noch nicht im klaren ist. Oder ich muß ihm unterstellen, daß er nicht zur Kenntnis nimmt, daß die Bundesregierung von jeder Rente — von kleinen wie von größeren Renten — durch die Veränderung der Rentenformel Abschläge in einer ganz bestimmten prozentualen Größenordnung vornimmt und daß die Bezieher von kleinen Einkommen insbesondere durch das Abrechnen von Steuern und Sozialabgaben negativer betroffen werden als jene, die ein hohes Einkommen haben.

(Zuruf von der SPD: Sie haben die Frage nicht verstanden!)

— Gut, das mag sein. —
Herr Kollege Urbaniak, lassen Sie mich das an einem Beispiel darstellen. Da zahlt ein Bürger unseres Landes von seinem Einkommen Einkommensteuer und Sozialabgaben in einer Größenordnung von 40 %. Und da gibt es die Masse unserer Bevölkerung, die Steuern und Abgaben in Höhe von 20 oder 25 % zahlt. Die Änderung der Bruttodynamik
— alle Mathematiker haben festgestellt, daß das eindeutig das Ergebnis sein wird —

(Zurufe von der SPD)

— Sie müssen das alles einmal nachlesen, was die Bundesregierung von sich gegeben hat; darin steht das, zwar nicht so wörtlich, aber es ist nicht anders zu verstehen — bedeutet eindeutig, daß Sie die durchschnittliche Abgabenbelastung auf 30 % — ich nehme einmal willkürlich diese Zahl — festlegen müssen und daß derjenige, der nur 20 % Steuern und Abgabenbelastung hat, mit einem Abschlag in Höhe von 30 % belastet wird. Das heißt: Tendenziell bekommt er bei seiner Rente 10 % weniger Zurechnungszeit. Und derjenige, der 40 % Steuern und Abgaben zahlt und mit 30 % pauschal veranlagt
wird, bekommt dann einen Zuschlag von 10 %. Bei der Diskussion, in der wir uns im Augenblick befinden, ist das die Veränderung der Bruttoformel. Und wenn in der SPD-Fraktion Entrüstung über die Auswirkung dieser Rentenformel besteht, dann empfehle ich Ihnen dringend — vornehmlich den Kollegen, die den Kopf schütteln, die nicht im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung sind —, sich mit der Mechanik der Änderung der Bruttodynamik zu beschäftigen. Sie hat dieses Ergebnis zur Folge. Das ist unsozial. Das machen wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht mit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich darf fortfahren. Wir machen einen weiteren Vorschlag. Ich wiederhole mich aus der ersten Lesung. Man kann nicht nur in den Kategorien denken: Hier 10 Millionen Rentner, dort 20 Millionen Beitragszahler. Die Personen, die aus einer Rente in der Rentenversicherung einen Krankenversicherungsanspruch haben — und der ist ja dann kostenlos —, sollen mit ihren anderen Einkommen wie Arbeitnehmer behandelt werden. Sie zahlen nach unseren Vorstellungen zwar keine Steuern über den Ertragsanteil hinaus und natürlich keinen Rentenversicherungsbeitrag, aber sie sollten im Wege des Solidarausgleichs einen Krankenversicherungsbeitrag zahlen, wie die Arbeitnehmer ihn heute auch zahlen müssen. Denn sonst hat die Philosophie „Lohnersatzfunktion" überhaupt keinen Zweck; sonst halten wir den Generationenvertrag von Arbeitnehmern und Nicht-mehr-Arbeitnehmern finanziell nicht mehr durch. Bis zu einer Beitragsbemessungsgrundlage von heute 2 550 DM sollten dann solche Beiträge gezahlt werden.
Ich wiederhole: Nur bei denjenigen, die Mehrfachrenten beziehen und kostenlos die Krankenversicherung der Rentner in Anspruch nehmen, wird das andere Einkommen als Alterseinkommen gerechnet. Wir würden hierdurch den Krankenversicherungsträgern etwa 15 Milliarden DM zusätzliche Einnahmen verschaffen; nach einer anderen Lösung, die wir Ihnen als Alternative auf den Tisch gelegt haben, hätten wir ab 1. Januar 1979 als Ersatz für die Nettoanpassung Mehreinnahmen in Höhe von zirka 10 Milliarden DM.
Unser Vorschlag ist systemgerecht. Er ändert die Rentenformel nicht. Er ist sozial gerechter und greift nicht so tief in die Taschen der Rentner wie die Lösung der Bundesregierung. Unser Vorschlag hat den Vorteil, auch über 1980 hinaus zu gelten. Er verbaut keine Lösungen, die wir bis 1984 bei der Gleichstellung der Witwenrenten erreichen müssen.
Man muß wirklich versuchen, meine Damen und Herren, im Sinne von Subsidiarität und Solidarität, also nach einem antisozialistischen Prinzip,

(Zurufe von der SPD)

soziale Gerechtigkeit ohne gleichmacherische Tendenzen herzustellen. Wenn es also wahr ist — und es ist wahr —, daß es viele Bürger mit mehreren Alterseinkommen gibt, die die Krankenversicherung der Rentner in Anspruch nehmen, muß man doch konsequenterweise dieses Mehrfachalterseinkommen als Einkommen im Sinne von Lohnersatz be-



Franke
trachten. — Meine Damen und Herren, das waren unsere beiden Vorschläge als Ersatz für Ihre unsoziale Nettoanpassung, die auch weiterhin fortwirken würde.
Wir haben uns angeboten, im Rahmen des Rentenversicherungsrechts eine Reihe von unpopulären Maßnahmen mitzutragen: erstens Verschiebung des nächsten Rentenanpassungstermins auf den 1. Januar 1979, zweitens Beitragszahlung der Bundesanstalt für Arbeit zur Rentenversicherung für Arbeitslose ab 1. Januar 1979; auch das mitzutragen sind wir bereit.
Nicht bereit sind wir, die Übertragung der beruflichen Rehabilitation von der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Bundesanstalt für Arbeit ab 1. Januar 1979 mitzutragen. Alle Sachverständigen — bis auf die beamteten Vertreter der Bundesanstalt für Arbeit — haben diese Lösung, die Sie hier vorgeschlagen haben, für unsinnig gehalten. Hier würde es lediglich zu einer Finanzverschiebung mit Nachteilen nach dem Prinzip „Rehabilitation vor Rente" kommen. Hier gibt es die Gewerkschaften, hier gibt es die Sozialversicherungsträger, die diese Überlegung der Bundesregierung für nicht gut halten.
Die Abschmelzung der Dreimonatsrücklage auf einen Monat — hiermit wird sich gleich noch der Kollege Schedl beschäftigen — ist eine Angelegenheit, die wir in dieser Größenordnung nicht mitmachen können. Wir haben die Befürchtung, daß die Rentenversicherung in den Sog des Bundeshaushalts kommt und daß damit die Einheitsversicherung durch die Hintertür eingeführt wird. Wir können nur sagen: wehret den Anfängen; wir wollen das nicht mitmachen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

Dann, meine Damen und Herren, war in dem Regierungsentwurf eine Gesetzesinitiative zur Aufstockung von Pflichtbeiträgen für Pflichtversicherte — wie wir ' es 1972 für freiwillig Versicherte auch eingeführt haben — enthalten. Wir haben uns angeboten, über diesen Vorschlag mit zu diskutieren und ihn gegebenenfalls auch mitzutragen, und zwar vor dem Hintergrund der Herstellung der sozialen Symmetrie. Es gibt also eine Bevölkerungsgruppe, nämlich die freiwillig Versicherten, die diese Möglichkeit der Aufstockung hat; die Pflichtversicherten haben sie nicht.
Wir haben uns auch angeboten, daran mitzuarbeiten, z. B. die Kontinuität der Beitragszahlung zu gewährleisten. Aber aus den Beschlüssen von SPD und FDP ist die Aufstockung dann nicht mehr herausgekommen; irgendein Partner hat sich hier wohl durchgesetzt, dann allerdings zu Lasten der Symmetrie. Das ist eine Angelegenheit, mit der Sie, verehrte Kollegen von der SPD, fertig werden müssen.

(Urbaniak [SPD] : Sie kennen doch die Entschließung!)

- Ja, wissen Sie, Sie ersetzen politisches Handeln
durch Papier, Herr Kollege Urbaniak. Das ist nicht
unsere Auffassung. Sie müssen handeln, Sie haben die Mehrheit in diesem Hause!

(Beifall bei der CDU/CSU — Weitere Zurufe von der SPD)

Wir lehnen das Einfrieren des Kinderzuschusses in der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Die CDU/CSU tritt für dynamische statt starrer Grenzen ein, für dynamisierte Kinderzuschüsse, auch für Halbwaisen. Wir haben angeboten, diese Leistungen — wir wissen, daß das bei der derzeitigen Haushaltslage außergewöhnlich schwer ist — aus dem Bundeshaushalt zu bezahlen. Hier ergibt sich doch der kuriose Zustand, daß die Beitragszahler das Kindergeld aus ihren Beiträgen zahlen, während alle anderen Kindergeldleistungen aus allgemeinen Steuermitteln gezahlt werden.
Die Regierung nennt den von ihr mit Drucksache 8/166 vorgelegten Entwurf den Entwurf eines Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes. Das ist ein falscher Name. Es muß heißen: Strukturänderungs- und Beitragserhöhungsgesetz.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Was wird dort vorgeschlagen? Dort wird vorgeschlagen, daß Kostenverlagerungen und Beitragserhöhungen vorgenommen werden. Das hat mit Kostendämpfung doch überhaupt nichts zu tun. Hier wird alles auf den Bürger oder auf andere Träger abgeschoben. Sie haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, in die notwendigen Feinheiten einzusteigen. Deshalb verdient dieses Gesetz nicht den Namen „Kostendämpfungsgesetz", sondern den Namen „Strukturänderungs- und Beitragserhöhungsgesetz".
Es steht außer Zweifel, daß wir den Kostenanstieg im Gesundheitswesen eindämmen müssen. Die CDU/ CSU war es, die den Mut besessen hat, auf diese Entwicklung in den vergangenen Jahren hinzuweisen. Die Regierung sowie die Fraktionen von SPD und FDP blieben untätig. Sie wollten uns den Schwarzen Peter zuschieben oder, besser gesagt — um im Bild von Rainer Barzel zu bleiben —, den Rotstift in die Hand drücken, während sie selber mit Blaulicht und Mercedes durch das Land fahren. Nein, es ist eine Aufgabe der Regierung und der Regierungsparteien, dafür zu sorgen, daß ein Mißstand, der sich zeigt, auch abgestellt wird. Die Regierung hoffte auf einen wirtschaftlichen Aufschwung, der natürlich — „natürlich" ist im Sinne von mangelnder Leistung dieser Regierung gemeint — nicht eintrat. Es mag sogar einige gegeben haben, die auf eine inflationäre Lohnentwicklung gehofft haben, um damit die vorhandenen Löcher zuzustopfen. Den Mut, vor dem 3. Oktober selbst etwas zu unternehmen, hatten SPD und FDP nicht. Was dann als Regierungsvorlage herauskam, verdiente nicht den Namen, den man dieser Vorlage gegeben hat.
Auch die Mitglieder von SPD und FDP im Arbeits- und Sozialausschuß zeigten sich nicht einsichtig, diese strukturverändernden Maßnahmen aus dem Gesetz herauszuboxen. Nun kann man bei einigen Maßnahmen verstehen, daß die SPD bestimmte Dinge betreibt und verficht. Dies entspricht ihrer sozialistischen oder sozialdemokratischen Wert-



Franke
vorstellung. Die Sozialdemokraten sagen dann: Deswegen setzen wir dieses durch. Das kann man verstehen, wenn auch nicht billigen. Daß aber die FDP solche unliberalen Entscheidungen mit trägt, bleibt uns weithin unerfindlich. Lassen Sie mich einmal an ein paar Beispielen deutlich machen, was hier gemeint ist.
Ich komme zunächst auf die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zu sprechen. Neben der Tatsache, daß durch die Rentnerkrankenkostenverschiebung ohnehin eine Beitragsanhebung von 1,2 bis 1,6 Beitragsprozentpunkten vorprogrammiert ist, werden in der Krankenversicherung durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze insbesondere die Bezieher mittlerer Einkommen erheblich belastet. Im schriftlich vorgelegten Bericht heißt es dazu u. a.:
Zur Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze wiesen die Vertreter der SPD darauf hin, daß es sich um eine Maßnahme der Beitragsgerechtigkeit handle. Die höherverdienenden Versicherten müßten verstärkt in die Solidarität aller Versicherten einbezogen werden.

(Zuruf von der SPD)

— So steht es im Bericht; darauf habt ihr bestanden. Ich kann auch verstehen, daß das eure Auffassung ist.
Der Kollege von der FDP hat darauf gedrungen, daß der Name „FDP" in diesem Zusammenhang gestrichen wird. Das ist wiederum eine Täuschung der Öffentlichkeit. Meine Damen und Herren, die Maßnahme tragen sie von der FDP mit. Sie wollen nur nicht im Schriftlichen Bericht erwähnt werden. Ich kann nur sagen: Liebe FDP, so billig kommst du in der politischen Auseinandersetzung nicht davon! Lieber Hansheinrich Schmidt,. geben Sie doch dem Kollegen, der vor Ihnen sitzt, einmal den Schriftlichen Bericht, damit er das auch nachlesen kann und nicht immer den Kopf schütteln muß. Wenn er allerdings über Sie den Kopf geschüttelt hat, würde ich mich diesem Kopfschütteln anschließen.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sollen also insbesondere mittlere und höhere Einkommen einbezogen werden. Im Bericht sind nur die Vertreter der SPD genannt. Die SPD will dies auch; sie will Facharbeiter und Angestellte zur Ader lassen. Die CDU/CSU ist geschlossen dagegen. Die SPD konnte sich aber nur behaupten, weil sie die eine Stimme, die im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung zur Mehrheit führte, von der FDP bekommen hat. Alle drei Vertreter der FDP haben sich im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung für die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und damit für mehr Beiträge der Bezieher von mittleren und höheren Einkommen eingesetzt. Sie tragen die zusätzliche Belastung der Bürger durch diese verschleierte Beitragsanhebung mit. Die FDP trägt dafür ausschließlich die Verantwortung. Daß mußte hier noch einmal deutlich gesagt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es gibt erhebliche ordnungspolitische Bedenken gegen die Empfehlungsvereinbarung, wie sie in § 368 f des Regierungsentwurfs vorgelegt worden ist. Sie ist im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung auch nur unwesentlich verändert worden. Wir schlagen an Stelle der §§ 368 f und folgende eine konzertierte Aktion aller am Gesundheitswesen Beteiligten vor. Wir sind davon überzeugt, daß die Vertreter der Selbstverwaltungsorgane größere Erfolge bei der Eindämmung der Kostenexplosion erzielen können, als das durch gesetzliche Maßnahmen möglich ist. Hierfür gibt es auch einen Beweis. Von 1975 auf 1976 ist der Kostenanstieg durch Selbstverwaltungsmaßnahmen, durch Maßnahmen der Selbstverwaltungspartner um 50 % gedämpft worden. Gerade in den letzten Tagen haben wir eine freiwillige Vereinbarung der Ersatzkassen mit den Kassenärzten auf unseren Tisch bekommen. Mit unserem Vorschlag — wir hatten beantragt, eine entsprechende Regelung gesetzlich zu. verankern —, setzen wir die Partner unter Erfolgs- und Beweiszwang, Kosten einzudämmen. Nach unseren ordnungspolitischen Vorstellungen dürfen staatliche Maßnahmen erst dann einsetzen, wenn die Erstverantwortlichen nicht die erwartete Lösung erbringen. Unsere Kollegin Dr. Neumeister und unser Kollege Dr. Becker werden nachher noch auf die Einzelheiten eingehen.
Unsere freiheitliche, unsere liberale Lösung wird von der SPD natürlich abgelehnt. Das ist doch völlig klar. Wir haben in der SPD hier niemals einen Partner gesucht. Wir wissen, daß die SPD alles Heil von staatlichen Maßnahmen erwartet. Die FDP lehnt diese liberale, freiheitliche Lösung aber auch ab. Sie hat die Schuld, wenn es hier zu staatlichen, zu sogenannten dirigistischen Maßnahmen kommt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ohne die FDP hätte die SPD im Ausschuß und hier im Bundestag auch für diese Fragen keine Mehrheit. Die FDP hat nicht einmal den Versuch gemacht, die SPD von diesem falschen Weg abzubringen.
Ich wiederhole noch einmal: Erst wenn die Erstverantwortlichen die Aufgabe, die ihnen gestellt ist, nicht meistern, dürfen staatliche Maßnahmen einsetzen.
Ein drittes Beispiel: vorstationäre Diagnostik und nachstationäre Behandlung. Meine Damen und Herren, hier wird von „Kostendämpfung" gesprochen. Es ist erwiesenermaßen klar, daß die Kosten pro Leistungsfall im Krankenhaus höher sind als in der ambulanten Behandlung draußen bei den Ärzten. Nach unserer Auffassung wird unter dem schönen Wort „vorstationäre Diagnostik und nachstationäre Behandlung" staatlicher Gesundheitsdienst durch die Hintertür in das Gesetzgebungsverfahren eingeschleust. Das entspricht dem Selbstverständnis, dem politischen Verständnis der SPD.

(Burger [CDU/CSU]: So ist es!)

Das kann man verstehen, wenn auch nicht billigen.
Aber ich frage Sie, verehrte Kollegen von der FDP: Wo sind Sie denn mit diesen Ihren Vorstellungen gelandet? Sie haben sich hier zum Helfers-



Franke
helfer dafür gemacht, daß die SPD den staatlichen Gesundheitsdienst durch die Hintertür einführt.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der FDP)

Diese Auseinandersetzung kann Ihnen nicht erspart bleiben. Sie warten nicht einmal die Modellversuche ab, die am 27. Februar 1976 durch die 37. Gesundheitsministerkonferenz beschlossen wurden. Sie warten nicht einmal das Ergebnis dieser Versuche ab; Sie sind hier zu einem eifrigen Helfershelfer sozialistischer Vorstellungen geworden. Das, meine Damen und Herren, ist hier zu kritisieren.

(Gansel [SPD] : Sie machen mir den Mund wässrig!)

Ein viertes und letztes Beispiel. In § 11 a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes — unser Kollege Höpfinger wird sich nachher noch damit beschäftigen — war von der Regierung vorgesehen, daß freigemeinnützige und private Krankenhausträger — natürlich auch kommunale Träger von Krankenhäusern —10 % für Erstinvestitionen und 5 % für Reinvestitionsleistungen aufbringen müssen. Was heißt das? Diese Maßnahme, würde sie durchgeführt, hätte die Verdrängung der freien Träger vom Gesundheitsmarkt zur Folge. Die kommunalen Träger bringen ihren Anteil über Steuern auf, die anderen gar nicht, oder sie würden die Kosten über den Pflegesatz abwälzen und damit wiederum zu einer Beitragserhöhung beitragen. Ich habe eingangs meiner Rede davon gesprochen, daß im Bericht steht: „Kosten: keine".
Meine Beispiele mögen genügen, um nachzuweisen, daß die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien hier die Öffentlichkeit nicht ganz richtig über das aufklären, was hier beschlossen worden ist. SPD und FDP machen solchen Unsinn hier im Bundestag fröhlich mit. Gottlob gibt es einige Länder, die diesen Unsinn nicht mitmachen wollen. Sie werden mit Sicherheit dafür sorgen, daß sich in diesem Zusammenhang wie auch in anderen Punkten eine Änderung durchsetzen kann.
Lassen Sie mich, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Schlußformulierung bringen; ich bin durch die Zwischenfragen hier nicht ganz zu meinem Gesamtkonzept gekommen. Zum Neunten Anpassungsgesetz wird der Kollege Albert Burger sprechen. Er wird unsere Änderungsanträge und unseren Antrag zu § 56 begründen. Es werden also alle Schwerpunktkomplexe dessen, was wir im Ausschuß beraten haben, hier von uns im einzelnen erläutert werden.
Wir stimmen nur für freiheitliche und liberale Lösungen. Wir stimmen nur für Lösungen, die ordnungspolitisch sauber sind und z. B. in der Rentenversicherung das Prinzip der bruttolohnbezogenen Rente nicht verändern.

(Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine
    Damen und Herren, daß Wort hat der Herr Abgeordnete Egert.