Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Hölscher, Sie haben zwei Fragen gestellt. Die erste Frage ist jene: Wo steht das in dem Gesetzentwurf? Ich mußte Ihnen schon während der Ausschußsitzungen unterstellen, daß Sie wahrscheinlich die finanzielle Übersicht der Regierungsvorlage auch nicht gelesen haben. Ich verweise auf die Drucksache 8/165. In der finanziellen Übersicht ist angegeben, daß durch die Veränderung der Bruttodynamik der Renteneinkommen bei den Rentenversicherungsträgern Minderausgaben von 20,3 Milliarden DM erzielt werden, damit die finanzielle Lage der Rentenversicherung entsprechend verbessert wird. Können Sie mir eigentlich sagen, was das zu bedeuten hat? Wenn dieser Betrag in der finanziellen Übersicht der Regierungsvorlage ausgewiesen ist, muß ich doch von einer soliden und seriösen Bundesregierung — die diese mit Sicherheit nicht ist, die Sie aber mit tragen —
erwarten, daß sie dann auch die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen ergreift. Die gesetzlichen Maßnahmen in diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung aber noch nicht einmal angekündigt; sie hat nur gesagt, sie mache das im Rahmen des 21. Rentenanpassungsgesetzes.
Verehrter Herr Kollege Hölscher, durch die Nichtanwendung des § 393 a der Reichsversicherungsordnung, durch den Verzicht auf den Erlaß der in dieser Vorschrift vorgesehenen Rechtsverordnung hat die Bundesregierung selbst die Schuld auf sich geladen, daß in den vergangenen Jahren eine Überzahlung der Rentenversicherungsträger an die Krankenversicherung erfolgte. Jetzt bleibt das Geld dort; es ist auch unsere Meinung, daß es dort bleiben soll. Nur, künftig wollen wir einen ganz anderen Weg als den gehen, den die Bundesregierung jetzt plant. Wir verfallen nicht in den Fehler, den Sie gemacht haben, dem gesetzlichen Befehl nicht nachzukommen. Wir begehen allerdings auch nicht den Fehler, durch die Zurücknahme jetzt wieder ein riesengroßes Loch aufzureißen. Mit unseren Vorschlägen weisen wir vielmehr einen anderen Weg in die Zukunft.
— Ich will Ihre Zwischenfrage gerne beantworten. Aber lassen Sie mich das vorher noch einmal darlegen.
Die Bundesregierung schert also alle Rentner über einen Kamm. Sie nimmt der Witwe mit z. B. 350 DM Monatsrente prozentual genausoviel weg wie dem Rentner, der 2 000 DM und mehr Alterseinkommen erhält. Wir stellen Rentner, die z. B. 1979 weniger als 656 DM haben, vom Krankenversicherungsbeitrag frei. Ich wiederhole: Diese Bundesregierung, d. h. auch Sie, SPD und FDP, die die Beschlüsse im Ausschuß gefaßt haben, scheren alle Rentner über einen Kamm. Im Falle der Anwendung der Nettoanpassung muß die Witwe mit 350 DM ebenso mit weniger Renteneinkommen zufrieden sein wie der Rentner mit hohem Renteneinkommen. Das halten wir für unsozial.
Wir schlagen daher vor, einen Freibetrag vorzusehen. Der betrüge 1979 656 DM. Über diesen Zeitraum reden wir; denn die Bundesregierung will die Nettoanpassung und Teilaktualisierung ab 1979 verwirklichen. Für diesen vergleichbaren Zeitraum würden wir die Rentner mit einem Alterseinkommen von bis zu 656 DM freistellen. Erst ab diesem Betrag würde der von uns vorgeschlagene Krankenversicherungsbeitrag der Rentner Platz greifen.