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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 247. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Juni 1976 Inhalt: Wahl der Abg. Frau Tübler zum Mitglied des Vermittlungsausschusses 17505 A Abwicklung der Tagesordnung 17505 A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Rahmenvorschriften für Naturschutz und Landschaftspflege sowie zur Anpassung bundesrechtlicher Vorschriften an die Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) — Drucksache 7/3879 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5173 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen 7/5171, 7/5251 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege — Drucksache 7/886 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5173 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen 7/5171, 7/5251 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege — Drucksache 7/324 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5173 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen 7/5171, 7/5251 — Susset CDU/CSU 17506 A Müller (Schweinfurt) SPD 17509 A Gallus FDP 17511 B Ertl, Bundesminister BML 17512 D Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung des Angebots an Ausbildungsplätzen in der Berufsbildung (Ausbildungsplatzförderungsgesetz) — Drucksache 7/5236 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung steuerrechtlicher und anderer Fragen der Ausbildungsplatzförderung — Drucksache 7/5237 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juni 1976 Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes — Drucksache 7/5261 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Rücklagenbildung für Berufsausbildungsverhältnisse) — Drucksache 7/5280 — Engholm SPD 17515 D Dr. Probst CDU/CSU 17519 C Frau Schuchardt FDP 17523 B Dr. Maier, Staatsminister des Freistaates Bayern 17528 B Westphal SPD 17530 C Pfeifer CDU/CSU 17533 D Rohde, Bundesminister BMBW 17537 B Dr. Vogel, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 17541 D Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi 17545 D Apel, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 17547 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz) — Drucksachen 7/2505, aus 7/498 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5201 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/5165 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften — aus Drucksache 7/498 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/5165 — Berger CDU/CSU 17568 C, 17570 B, 17575 A Spillecke SPD 17568 D, 17575 C Dr. Wendig FDP 17572 C Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 17573 C Beratung des Berichts und des Antrags des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Schröder (Lüneburg), Leicht, Dr. Althammer, Vogel (Ennepetal), Berger, Dr. Miltner, Lampersbach und der Fraktion der CDU/CSU betr. Auswirkungen neuer Gesetze auf den Arbeits- und Personalaufwand im öffentlichen Dienst — Drucksachen 7/2599, 7/5182 — Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 17576 C Becker (Nienberge) SPD 17578 B Kirst FDP 17579 D Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 17581 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung — Drucksachen 7/4616, 7/5150 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 17582 A Dr. Arndt (Hamburg) SPD 17584 B Dr. Abelein CDU/CSU 17586 D Hoppe FDP 17589 C Dr. Geßner SPD 17592 C Dr. Gradl CDU/CSU 17595 C Franke, Bundesminister BMB 17598 B Baron von Wrangel CDU/CSU 17599 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Reiseveranstaltungsvertrag — Drucksache 7/5141 — Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ 17601 B Dr. Graß CDU/CSU 17602 D Dr. Schöfberger SPD 17603 D Kleinert FDP 17605 C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes — Drucksache 7/5108 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 7/5239 — Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren (Vereinfachungsnovelle) — Drucksache 7/2729 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5255 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/5250 — Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU . 17607 A, 17609 D, 17614 D Dr. Emmerlich SPD 17607 D Kleinert FDP 17612 C Dr. de With, Parl. 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Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China über den Seeverkehr — Drucksache 7/5060 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/5241 — 17622 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern — Drucksache 7/5203 — 17622 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umweltstatistiken — Drucksache 7/5212 — 17622 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit — Drucksache 7/5210 — 17622 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Regelung der mit dem deutsch-italienischen Abkommen vom 26. Februar 1941 zusammenhängenden Fragen — Drucksache 7/5211 — 17622 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 23. Oktober 1969 zur Erhaltung der lebenden Schätze des Südostatlantiks, zu dem Protokoll vom 21. Januar 1972 zur Änderung des Übereinkommens vom 20. Dezember 1962 über den Schutz des Lachsbestandes in der Ostsee, zur Konvention vom 13. September 1973 über die Fischerei und den Schutz der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten sowie zur Änderung des Seefischerei-Vertragsgesetzes 1971 — Seefischerei-Vertragsgesetz 1976 — Drucksache 7/5213 — 17623 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut — Drucksache 7/5262 — 17623 A Beratung des Ersten Berichts und des Antrags des Rechtsausschusses zu dem von den Abgeordneten Breidbach, Dr. Blüm, van Delden, Vogt, Dr. Schulze-Vorberg, Kroll-Schlüter, Link, Pfeffermann und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes — Drucksachen 7/874 (neu), 7/5162 — van Delden CDU/CSU 17623 B Dr. Schöfberger SPD 17624 B Beratung der Sammelübersicht 58 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/5215 —17624 C Beratung der Ubersicht 18 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/5181 — 17624 C Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juni 1976 betr. Haushaltsführung 1974; hier: überplanmäßige Haushaltsausgaben bei Kap. 11 11 Titel 681 01 — Arbeitslosenhilfe — und Titel 681 03 — Arbeitslosengeld und Berufsfürsorge für Heimkehrer —— Drucksachen 7/2596, 7/5231 17624 D Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. überplanmäßige Ausgaben bei Kap. 60 02 Tit. 686 02 — Humanitäre Hilfsmaßnahmen für die Länder des ehemaligen Indochina —— Drucksachen 7/3607, 7/5232 — . . . . 17624 D Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 23 02 Tit. 686 24 (Nahrungsmittelhilfe im Rahmen des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1971) — Drucksachen 7/2851, 7/5233 — . . . . 17625 A Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. außerplanmäßige Ausgabe bei Kap. 08 06 apl. Tit. 831 09 (Erwerb von VW-Aktien von der Stiftung Volkswagenwerk) — Drucksachen 7/2492, 7/5234 — . . . . 17625 A Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Haushaltsführung 1974 — Epl. 14 hier: überplanmäßige Ausgaben bei Kap. 14 14 Tit. 513 02 — Fernmeldegebühren und Kosten für Fernmeldeanlagen Kap. 14 14 Tit. 513 03 — Miete für die Benutzung von Fernmeldeleitungen Kap. 14 17 Tit. 522 01 — Betriebsstoff für die Bundeswehr - Drucksachen 7/2841, 7/5235 17625 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Korea über den Handel mit Textilerzeugnissen Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Singapur über den Handel mit Textilerzeugnissen Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Macao über den Handel mit Textilerzeugnissen — Drucksachen 7/4854, 7/4855, 7/4830, 7/5230 — 17625 C Fragestunde Drucksache 7/5263 vom 28. 5. 1976 — Bemühungen der Bundesregierung um die Annullierung der von der DDR verfügten Ausweisung des „Spiegel"-Korrespondenten Mettke aus Ost-Berlin MdlAnfr A55 28.05.76 Drs 07/5263 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 17548 D, 17549 A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17549 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17549 C Verhandlungen der Bundesregierung mit der amerikanischen Regierung wegen der Übergabe des Document Centers in Berlin MdlAnfr A56 28.05.76 Drs 07/5263 Hansen SPD Antw StMin Moersch AA . . 17549 D, 17550 A, B ZusFr Hansen SPD 17550 A, B Angebliche Gespräche zwischen Bonn und Budapest über „berechtigte Wiedergutmachungsforderungen" Ungarns MdlAnfr A59 28.05.76 Drs 07/5263 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 17550 C, D, 17551 A, B ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU 17550 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17551 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17551 A ZusFr Friedrich SPD 17551 B Bemühungen der Bundesregierung um die Genehmigung der Ausreise deutscher Staatsangehöriger in der Sowjetunion MdlAnfr A60 28.05.76 Drs 07/5263 Zoglmann CDU/CSU Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juni 1976 V Antw StMin Moersch AA . . 17551 B, D, 17552 A ZusFr Zoglmann CDU/CSU 17551 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17552 A Bemühungen der Bundesregierung um Genehmigung der Ausreise deutscher Staatsangehöriger in der Sowjetunion MdlAnfr A63 28.05.76 Drs 07/5263 Freiherr von Fircks CDU/CSU MdlAnfr A64 28.05.76 Drs 07/5263 Freiherr von Fircks CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 17552 B, D, 17553 B, C, 17554 A, D, 17555 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU 17552 D, 17553 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17554 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17554 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17554 D Wiedereingliederung der wegen ihres Antrags auf Aussiedlung entlassenen Deutschen in Polen in ihre alten Positionen MdlAnfr A65 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 17555 A, B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU .17555 B, C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 17555 D Kampfwettbewerb der drei Berlin anfliegenden alliierten Luftfahrtgesellschaften im Bereich des Charter- und Lufttouristikverkehrs MdlAnfr A66 28.05.76 Drs 07/5263 Grimming SPD Antw StMin Moersch AA 17556 A, B ZusFr Grimming SPD . 17556 B Ermöglichung einer freien Entscheidung der Rumäniendeutschen für oder gegen ihre Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A67 28.05.76 Drs 07/5263 Zoglmann CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 17556 B, D, 17557 A, B, C, D, 17558 A, B ZusFr Zoglmann CDU/CSU 17556 C, D ZusFr Dr. Kliesing CDU/CSU 17557 B ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD 17557 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17557 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17557 D ZusFr Friedrich SPD 17558 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17558 A Auswirkungen des deutsch-polnischen Kulturabkommens MdlAnfr A68 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Schweitzer SPD Antw StMin Moersch AA . 17558 B, C, D, 17559 A ZusFr Dr. Schweitzer SPD 17558 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17558 D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 17558 D Aussichten für die wissenschaftlich-kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1976/1977 MdlAnfr A69 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Schweitzer SPD Antw StMin Moersch AA 17559 A, B ZusFr Dr. Schweitzer SPD 17559 B Gestaltung der gleichwertigen Teilnahme der Deutschen in den Oder-Neiße-Gebieten am deutsch-polnischen Kulturaustausch MdlAnfr A70 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A71 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 17559 C, D, 17560 A, B, C, D, 17561 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17559 C, D, 17560 C, D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 17560 A, 17561 A ZusFr Zoglmann CDU/CSU 17560 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 17560 B, 17561 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17561 B Zurückstellen eines im ZDF bereits angekündigten Interviews mit dem ehemaligen tschechischen General Sejna über die Tätigkeit des KGB-Spitzenagenten Udalzow auf Grund starken Drucks offizieller sowjetischer Stellen MdlAnfr A73 28.05.76 Drs 07/5263 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 17561 D, 17562 A, B, C, D, 17563 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17562 A, B ZusFr Friedrich SPD 17562 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 17562 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17562 D ZusFr Dr. Kliesing CDU/CSU 17562 D Änderung des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie anderen Behin- VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juni 1976 derten im Nahverkehr von 1965 zur Vermeidung von Härten für Betroffene, die im Nahverkehrsbereich Fernlinien benutzen müssen MdlAnfr A46 28.05.76 Drs 07/5263 Pensky SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 17563 B, C, D, 17564 A ZusFr Pensky SPD 17563 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 17563 D ZusFr Kiechle CDU/CSU 17563 D Aufnahme von Behinderten in eine AOK bei amtlicher Feststellung ihrer Schwerbehinderung nach dem 30. Juni 1976 MdlAnfr A51 28.05.76 Drs 07/5263 Stahl (Kempen) SPD MdlAnfr A52 28.05.76 Drs 07/5263 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 17564 B, C, 17565 A ZusFr Stahl (Kempen) SPD . 17564 B, D, 17565 A Anrechnung einer fünfjährigen selbständigen Tätigkeit im Ausland als Ersatzzeit nach Art. 2 § 9 Abs. 2 AnVNG MdlAnfr A53 28.05.76 Drs 07/5263 Freiherr Ostman von der Leye SPD MdlAnfr A54 28.05.76 Drs 07/5263 Freiherr Ostman von der Leye SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 17565 B, C, D, 17566 A, B ZusFr Freiherr Ostman von der Leye SPD 17565 B, C, D, 17566 A Einhaltung der Vereinbarungen über eine Grunderneuerung der Transit-Autobahn Berlin/Helmstedt durch die DDR MdlAnfr A43 28.05.76 Drs 07/5263 Straßmeir CDU/CSU MdlAnfr A44 28.05.76 Drs 07/5263 Straßmeir CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB 17566 B, C, D, 17567 A, B ZusFr Straßmeir CDU/CSU . 17566 C, 17567 A, B ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 17566 D, 17567 B ZusFr Ey CDU/CSU 17566 D Bericht der „Quick" über Folterungen des deutschen Staatsbürgers Christian Schmidt in Gefängnissen der DDR MdlAnfr A45 28.05.76 Drs 07/5263 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . 17567 B, D, 17568 A ZusFr Spranger CDU/CSU 17567 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17568 A Nächste Sitzung 17625 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17627* A Anlage 2 Berichtigungen zu dem Bericht und Antrag des Innenausschusses zu dem Entwurf eines Beamtenversorgungsgesetzes — Drucksache 7/5165 — 17627* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juni 1976 17505 247. Sitzung Bonn, den 3. Juni 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    17626 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juni 1976 Berichtigung 244. Sitzung, Seite VIII, rechte Spalte, ist bei Anlage 53 statt: SchrAnfr B61 14.05.76 Drs 07/5188 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU zu lesen: SchrAnfr B61 14.05.76 Drs 07/5188 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 244. Sitzung Seite 17290* ist bei Anlage 53 statt: Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen B 59, 60 und 61): zu lesen: Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen B 59, 60) und Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 61): Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 4. 6. Adams * 4. 6. Dr. Ahrens ** 4. 6. Dr. Aigner * 4. 6. Alber '* 3. 6. Dr. Artzinger * 4. 6. Dr. Bangemann * 4. 6. Dr. Barzel 10. 6. Baier 11.6. Behrendt * 4. 6. Brandt (Grolsheim) 4. 6. Büchner (Speyer) ** 3. 6. Prof. Dr. Burgbacher * 3. 6. Christ 4. 6. Conradi 4. 6. Dr. Corterier * 4. 6. Dreyer 25. 6. Entrup 4. 6. Prof. Dr. Erhard 11.6. Fellermaier * 4. 6. Flämig * 3. 6. Frehsee * 4. 6. Dr. Früh * 4. 6. Gerlach (Emsland) * 4. 6. Gerster 3. 6. Frau Grützmann 4. 6. Härzschel * 4. 6. Dr. Heck 4. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 4. 6. Kater 11.6. Dr. Kempfler ** 4. 6. Dr. Klepsch * 4. 6. Dr. Köhler 11.6. Krall * 3. 6. Dr. Kreile 4. 6. von Kühlmann-Stumm 4. 6. Lange * 4. 6. Lautenschlager * 4. 6. Lemmrich ** 4. 6. Lücker * 4. 6. Memmel * 4. 6. Müller (Mülheim) * 3. 6. Dr. Müller (München) ** 3. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 4. 6. Picard 3. 6. Richter ** 4. 6. Schmidt (Kempten) ** 4. 6. Schmidt (München) * 4. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 4. 6. Schwabe * 4. 6. Dr. Schwörer * 4. 6. Seefeld * 3. 6. Seibert 11. 6. Sieglerschmidt ** 4. 6. für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Suck * 4. 6. Dr. Frhr. Spies v. Büllesheim 4. 6. Springorum * 4. 6. Dr. Starke (Franken) * 4. 6. Strauß 4. 6. de Terra 3. 6. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 2. 7. Walkhoff * 4. 6. Walther 11.6. Frau Dr. Walz 4. 6. Dr. Warnke 4. 6. Wende 4. 6. Anlage 2 Berichtigungen zu dem Bericht und Antrag des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu dem Entwurf eines Beamtenversorgungsgesetzes - Drucksache 7/5165 - 1. Im § 99 Abs. 1 Nr. 8 muß im § 21 die erste Zeile des letzten Satzes richtig lauten: „§ 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3, Abs. 2 und 3 gelten ent-" 2. Im § 99 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe a muß die fünfte Zeile richtig lauten: „sind die §§ 36, 37, 44 Abs. 1 und 2, §§ 45 und 87 des Beam-" 3. Im § 99 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe b muß die erste Zeile richtig lauten: „In Absatz 1 Satz 2 und 3 werden die Worte § 141 a" 4. In § 99 Abs. 1 Nr. 16 Buchstabe a muß die erste Zeile richtig lauten: „Die Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung " die sechste Zeile muß richtig lauten: „dung mit § 44 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 des Soldaten-" 5. Im § 99 Abs. 1 Nr. 16 muß der Buchstabe a 1 ersetzt werden durch folgenden Absatz 2: „ (2) Das Übergangsgeld beträgt nach vollendeter einjähriger Wehrdienstzeit das Einfache und bei längerer Wehrdienstzeit für jedes weitere volle Jahr ihrer Dauer die Hälfte, insgesamt höchstens das Fünffache der Dienstbezüge (§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes), die der Soldat im letzten Monat erhalten hat oder erhalten hätte." 6. Im § 99 Abs. 1 Nr. 21 Buchstabe a muß die dritte Zeile richtig lauten: „mit § 30 Abs. 3 des Soldatengesetzes' durch"
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    Rede von Josef Ertl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte es gleich am Anfang und unmißverständlich sagen: die Bundesregierung begrüßt und befürwortet den heute zur Entscheidung vorgelegten Gesetzentwurf. Es ist notwendig und wahrscheinlich für lange Zeit die letzte Chance, den Bereich Naturschutz und Landschaftspflege bundesgesetzlich in seinen Grundzügen zu regeln und unserem Lande das erforderliche Maß an Rechtseinheit auf diesem Gebiet zu geben. Es ist unverkennbar, daß die seit 1970, dem Europäischen Naturschutzjahr, erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Entwürfe eines Bundesnaturschutzgesetzes — ich möchte hier ebenso wie auf den Regierungsentwurf auch auf den Entwurf der CDU/CSU-Fraktion besonders hinweisen —

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das ist fair!)

    ihre Wirkung nicht verfehlt haben. Kraft ihrer einheitlichen und überzeugenden Grundhaltung haben sie die seit 1973 in schneller Folge erlassenen sechs Landesnaturschutzgesetze entscheidend beeinflußt. Geht man aber auch nur etwas ins Detail, so sind



    Bundesminister Ertl
    doch die Zeichen einer sich im vollen Zuge befindlichen Rechtszersplitterung unübersehbar.
    Angesichts dieser Situation ist der heute zur Abstimmung vorgelegte Rahmengesetzentwurf eine nicht nur brauchbare, sondern gute Lösung. Er geht zurück auf eine einstimmige Initiative des Bundesrates und die Stellungnahme der Bundesregierung dazu. Die heute vorliegende Fassung wurde in sehr mühevollen und sorgfältigen Beratungen der verschiedenen Ausschüsse, besonders in dem dafür eingesetzten Unterausschuß, erarbeitet. Den Kollegen aus allen Fraktionen des Hohen Hauses, die sich hier besonders engagiert haben, und vor allem dem Vorsitzenden des federführenden Ausschusses sowie des Unterausschusses, Herrn Dr. Schmidt (Gellersen), gebührt mein ausdrücklicher Dank.

    (Allgemeiner Beifall)

    Ich darf hinzufügen: besonderer Dank kommt nach, wenn auch die Zweite Novelle zum Bundesjagdgesetz noch verabschiedet wird.
    Ich möchte hier jedoch auch in aller Offenheit erklären, daß ich ein Vollgesetz, wie 1972 und 1973 von der Bundesregierung vorgeschlagen, für die bessere Lösung gehalten hätte. Dabei ging es nicht etwa darum, wie manchmal behauptet wird, an der föderalistischen Struktur unseres Staates Abstriche zu machen. Jedermann weiß, daß ich die Eigenständigkeit und den Gestaltungswillen unserer Länder für einen unverzichtbaren Bestandteil unserer gesamten staatlichen Ordnung halte. Tragendes Motiv war, der rechtlichen Ordnung dieses Gebietes ein Gewicht zu geben, das keinen Zweifel daran läßt, daß dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung unserer Natur und Landschaft höchste Priorität zukommt. Naturschutz und Landschaftspflege sind lebenswichtig und nicht etwa ein Luxusartikel der Überflußgesellschaft. Sie müssen ihrer Bedeutung nach — ich verweise nur auf den ersten Absatz des Gesetzes — mindestens gleichen Rang haben wie die Normen der anderen Bereiche des Umweltschutzes. Sie müssen aber auch befähigen, Naturschutz und Landschaftspflege gegen die vielfältigen, oft heute schon übermäßigen und noch weiter steigenden Ansprüche durchzusetzen, die unsere zivilisierte und technische Gesellschaft an Natur und Landschaft stellt. Es muß sogar möglich sein, einer Uberbeanspruchung unserer Naturgüter ein absolutes „Halt" entgegenzusetzen. Ich hoffe sehr, daß auch die hier vorliegende Rahmenregelung die notwendige Durchsetzungskraft haben wird und daß die dazu erlassenen oder anzupassenden Gesetze der Länder den Bürgern unseres Staates das Gefühl vermitteln, daß es sich hier um eine Sache handelt, die von gesamtstaatlicher Bedeutung ist und uns alle in gleicher Weise angeht.
    Inhaltlich ist der Entwurf eine gute Mischung zwischen Bewährtem und Erprobtem einerseits und modernen Entwicklungen andererseits. Er ist getragen von der grundlegenden und umfassenden Bedeutung, die dieser Bereich für unser aller Leben hat. Das Gesetz erkennt an und stellt klar, daß es heute nicht mehr um Natur- und Landschaftsschwärmerei geht, sondern um die Grundlagen unseres physischen Lebens, ja Überlebens, und unserer Kultur.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Schluß mit der Planetplünderung!)

    Dieser Anspruch und diese Zielsetzung werden in dem ersten Paragraphen umfassend und unmißverständlich definiert. Naturschutz und Landschaftspflege sind nicht nur eine Sache der unbesiedelten Bereiche unseres Landes, sondern ebenso der besiedelten. Ich weise hier nur auf die Grünordnung unserer Städte hin. Es geht auch nicht nur um einen konservierenden Schutz — so wichtig und unverzichtbar er als Grundlage auch ist und bleiben wird —, sondern auch um eine bewußt gestalterische Weiterentwicklung.
    Ich habe nun nicht die Absicht, die Einzelheiten der Materie zu kommentieren, sondern möchte nur die Punkte aufführen, die mir von besonderer Bedeutung erscheinen.
    Die Kontinuität zeigt sich besonders beim sogenannten Gebiets- und Objektschutz einerseits und dem Schutz der wildwachsenden Pflanzen und wildlebenden Tiere andererseits. Dies waren bereits die Säulen des klassischen Naturschutzrechts, die schon das Reichsnaturschutzgesetz trugen. Hier galt es lediglich Begriffe klarzustellen und den aufkommenden Wildwuchs zu beschneiden. Der Schutz der Pflanzen- und Tierarten war in den größeren Gesamtzusammenhang zu stellen; auf die Wichtigkeit und Notwendigkeit des Biotopschutzes, also des Schutzes der Lebensräume der Pflanzen und Tiere, war hinzuweisen.
    Das Neue drückt sich vor allem aus
    in den Bestimmungen über die allgemeine frühzeitige Beteiligung der Naturschutzbehörden bei allen Natur und Landschaft berührenden Planungen und Maßnahmen der öffentlichen Hand;
    in der Verankerung der Landschaftsplanung auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung und in ihrer Verflechtung sowohl mit der räumlichen Gesamtplanung als auch mit den verschiedenen Fachplanungen;
    bei der Normierung der Verursacherhaftung in der sogenannten Eingriffsregelung;
    im Ansprechen von Duldungs- und Pflegepflichten;
    in den Vorschriften über ein Mindestbetretensrecht der Flur und die Bereitstellung der Grundstücke der öffentlichen Hand für Erholungszwecke;
    in der Institutionalisierung der rechtzeitigen Mitwirkung der Naturschutzverbände bei den für Natur und Landschaft bedeutsamen Vorhaben;
    schließlich in der Eröffnung der Möglichkeit, den Ländern unter bestimmten Voraussetzungen Finanzhilfen des Bundes zu gewähren.
    Ich möchte es bei dieser Aufzählung bewenden lassen. Lediglich drei Fragen will ich herausgreifen, die nach meinem Dafürhalten eines besonderen Wortes bedürfen.



    Bundesminister Ertl
    Mit der Festlegung der Verursacherhaftung in der Eingriffsregelung wird der entscheidende Schritt zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im gesamten öffentlichen und privaten Bereich getan. Sie erfaßt alle Bereiche unserer Wirtschaft und Gesellschaft, sofern sie nur relevant für Naturschutz und Landschaft sind.
    Auch die Land- und Forstwirtschaft wird nicht ausgenommen, weder vom Gesetz allgemein noch von der Eingriffsregelung. Andere Behauptungen sind falsch; ich habe den Eindruck: manchmal bewußt falsch.
    Die vielgenannte und selten korrekt zitierte sogenannte Landwirtschaftsklausel, ich kann sie nur ebenso wie Herr Müller noch einmal zitieren:
    Die ordnungsgemäße land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist nicht als Eingriff in Natur und Landschaft anzusehen,
    hat eine andere Bedeutung: Sie legt allein für den Bereich der Eingriffsregelung fest, daß der ordnungsgemäße Acker- und Pflanzenbau, die Wiesen- und Weidennutzung, kurz, die ordnungsgemäße einzelbetriebliche private Bodenbewirtschaftung nicht durch schlichten Verwaltungsakt etwa des Beamten einer Kreisbehörde geregelt, behindert oder verboten werden kann. Sie ist also eine praxisgerechte und, wie ich meine, vernünftige Verwaltungsregelung und nicht etwa die Verkündung eines unrealistischen Anspruchs, landwirtschaftliche Bodennutzung sei immer, überall und unter allen Umständen mit Naturschutz und Landschaftspflege verträglich. „Ordnungsgemäß" heißt nicht nur: langfristig ökonomisch richtig, sondern auch: in Übereinstimmung mit den Gesetzen. Das bedeutet beispielsweise Erhaltung und Förderung der Bodenfruchtbarkeit, Verhinderung von Bodenabtrag durch Wasser und Wind, sachgemäße Anwendung nur zugelassener Dünge- und Pflanzenschutzmittel. Aus der Beschränkung der Klausel auf die Bodennutzung ergibt sich — und ich darf hier aus dem Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auszugsweise zitieren —,
    daß Maßnahmen des Bauwesens, der Flurbereinigung und des wasserwirtschaftlichen Kulturbaus von der Landwirtschaftsklausel ... nicht gedeckt werden. Für sie gelten die einschlägigen fachlichen Rechtsvorschriften zusammen mit den Eingriffsregelungen ... Die Landwirtschaftsklausel schließt auch nicht aus, daß Maßnahmen nach dem Vierten Abschnitt
    — wo der Gebiets- und Objektschutz geregelt wird —getroffen werden, um im Einzelfall etwa die Beseitigung von Einzelbäumen, Tümpeln, Hecken u. ä. zu verhindern ... Der Einsatz dieser besonderen Instrumente des Entwurfs ist unabhängig von der Eingriffsregelung ... und ihrer Landwirtschaftsklausel. Auch hinsichtlich der Genehmigungserfordernisse bei einer Bebauung schafft § 8 Abs. 7
    — also die Landwirtschaftsklausel — keine Privilegien.
    Die Landwirtschaftsklausel in der vorgesehenen Form ist leider nötig. Die Diskussionen der letzten Zeit zeigen, daß es tatsächlich Kräfte gibt, die auch noch im Einzelfall in die soeben beschriebene Bodennutzung, also in die tägliche Wirtschaftsweise der Landwirte, z. B. in die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, eingreifen möchten. Dies ist ein Ansinnen, das man keinem anderen Wirtschaftszweig stellt. Diese sachlich nicht gerechtfertigte Beunruhigung der Landwirtschaft muß ebenso vermieden werden wie ein damit verbundener sinnloser Bürokratismus. Die Gefährdungen unserer Lebensgrundlagen kommen wahrlich von anderer Seite als von dem Bauern, der seiner täglichen Arbeit nachgeht.
    Diese ganze Diskussion veranlaßt mich aber doch noch zu einer grundsätzlichen Feststellung: Naturschutz und Landschaftspflege einerseits und Land-und Forstwirtschaft andererseits sind jeweils im eigenen wohlvorstandenen Interesse aufeinander angewiesen. Das muß der Grundsatz sein. Im einzelnen kann es natürlich durchaus auch einmal zu Gegensätzen kommen. Aber das ist nicht das Entscheidende. Niemand kann erfolgreich Naturschutz gegen Land- und Forstwirte, Jäger und Fischer betreiben. Sie besitzen 85 % der Fläche unseres Landes, haben Rechte daran und müssen das Land zu ihrem Lebensunterhalt nutzen. Andererseits ist aber auch die Land- und Forstwirtschaft auf die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege angewiesen. Ein leistungsfähiger, intakter Naturhaushalt ist die Basis der bäuerlichen Existenz. Bodenfruchtbarkeit und Bodenleben, gesundes Klima, intakter Wasserhaushalt, von der technischen Zivilisation nicht oder wenig beeinträchtigte Landschaft sind auch Voraussetzungen einer leistungsfähigen Land- und Forstwirtschaft. Ein ansprechendes Landschaftsbild ist gerade in den wirtschaftlich wenig begünstigten Gebieten unseres Landes Vorbedingung für die oft unverzichtbaren Nebeneinnahmen aus der Fremdenbeherbergung. Es muß das Ziel aller sein, denen das Wohl des Naturschutzes und der Land- und Forstwirtschaft am Herzen liegt, diese Gleichrichtung wesentlicher Interessen zu betonen und den Beteiligten klarzumachen. „Miteinander" und nicht „Gegeneinander" muß die Parole sein.
    Ich begrüße auch die für die Verbandsbeteiligung gefundene Lösung nach dem Motto: „Vorbeugen ist besser als Heilen", wobei die Heilungsaussichten stets ungewiß sind. Es ist richtig und notwendig, daß die Verbände ihren Sachverstand rechtzeitig in den Entscheidungsprozeß einbringen können. Gewisse Verwaltungserschwernisse sollte man in Kauf nehmen. Der nachträgliche prozessuale Nachweis etwaigen Rechthabens ist wenig fruchtbar. Das behauptete Vollzugsdefizit wird sich nicht beseitigen lassen, indem man die oft personell und materiell ungenügend ausgestatteten Naturschutzverwaltungen in Prozesse verstrickt.
    Noch ein letztes Wort zur Finanzierungsregelung. Es geht hier nicht darum, Länder und Gemeinden zu finanziellen Leistungen zu verpflichten, und schon gar nicht darum, die den Ländern obliegende Durchführung von Naturschutz und Landschafts-



    Bundesminister Ertl
    pflege über Finanzregelungen zu beeinflussen. Es handelt sich um das Angebot von Finanzierungshilfen für die Fälle, in denen man die Finanzierungslast einem Lande nicht zumuten kann. Die Mitwirkung der Bundesrepublik am internationalen Naturschutz sowie der überregionale Charakter mancher notwendiger Naturschutzaktivitäten schaffen Probleme, zu deren Lösung der Bund fairerweise seine Hilfe anbieten muß.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das haben wir immer gefordert!)

    — Das war auch der Grund — ich sage das hier auf Grund Ihres Zwischenrufs —, warum ich die Vollkompetenz wollte. Dann ließe sich das nämlich effektiver gestalten, verehrter Herr Kollege.
    Ich glaube, daß sich das Hohe Haus dem Urteil des Deutschen Naturschutzringes, ausgesprochen auf dem Deutschen Naturschutztag in Essen vor acht Tagen, anschließen kann: „Ein ausgewogenes Gesetz!" Ich meine, dieses Urteil des Spitzenverbandes des Deutschen Naturschutzes hat Gewicht, und ich schließe mich der Aufforderung des Präsidenten dieses Verbandes, Herrn Professor Dr. Engelhardt, an: „Verabschieden Sie das Gesetz!" Ich bin sicher, daß auch der Bundesrat mit seiner Zustimmung folgen wird. Ich bedanke mich bei allen Mitgliedern dieses Hohen Hauses für ihre sehr konstruktive Mitarbeit.

    (Beifall bei der FDP und der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Wir haben noch über zwei Ausschußanträge abzustimmen. Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 7/5171 unter Ziffer 2, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 7/324 und den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 7/886 für erledigt zu erklären, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — So beschlossen.
Der Ausschuß beantragt weiter, die zu den Gesetzentwürfen eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. — Kein Widerspruch. Das Haus ist damit einverstanden; es ist so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung des Angebots an Ausbildungsplätzen in der Berufsbildung (Ausbildungsplatzförderungsgesetz)

— Drucksache 7/5236 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Finanzausschuß
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung steuerrechtlicher und anderer Fragen der Ausbildungsplatzförderung
— Drucksache 7/5237 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Finanzausschuß
Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
d) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
— Drucksache 7/5261 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Finanzausschuß
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll dieser Tagesordnungspunkt noch um einen Punkt 3 d ergänzt werden:
e) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Rücklagenbildung für Berufsausbildungsverhältnisse)

— Drucksache 7/5280 —.
Die Drucksache liegt noch nicht vor. Sie wird später nachgereicht. Ist das Haus mit der Aussetzung dieser Vorlage einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Das Wort zur Begründung der Gesetzentwürfe der Fraktionen der SPD und der FDP hat der Herr Abgeordnete Engholm.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Björn Engholm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat, wie Sie alle noch wissen, am 14. Mai dieses Jahres das vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossene Berufsbildungsgesetz abgelehnt. Er hat es abgelehnt, ohne daß er uns rechtzeitig eine realistische und realisierbare Alternative vorgelegt hätte. Die Benachteiligungen, die sich durch diese Ablehnung für zahllose junge Menschen in unserem Lande ergeben können, sind unübersehbar. Durch die Ablehnung dieses Gesetzes wird das Recht auf Ausbildung für viele junge Menschen in Frage gestellt.

    (Dr. Probst [CDU/CSU] : Phrasen!)

    Die Erwartungen dieser jungen Menschen auf eine zukunftssichere Existenz werden enttäuscht.

    (Kiechle [CDU/CSU]: Im Gegenteil!)

    Die Berufsbildung bleibt wieder einmal im Schatten der anderen Bildungsgänge stehen. Unsere Volkswirtschaft, deren weltweiter Rang, wie Sie wissen, sehr wesentlich von der Zahl der qualifizierten Fachkräfte abhängt, nimmt dabei unkalkulierbaren



    Engholm
    Schaden. Ich meine, dieses Handeln der Bundesratsmehrheit ist die Konsequenz einer politischen Anmaßung und Halsstarrigkeit, die nichts anderes im Sinne hat als die bloße Negation der sozialliberalen Regierungspolitik ohne Rücksicht auf die Folgen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das ist eine Unterstellung!)

    Ich würde das gern mit einigen Zitaten untermauern. Wie sich die Konservativen hier im Haus die Entwicklung vorgestellt haben, geht aus einem Fernschreiben des bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus, Professor Dr. Hans Maier, vom 11. Mai 1976 hervor.

    (Stücklen [CDU/CSU] : Ein sehr guter Mann!)

    In diesem Telex an die Mitglieder der Führungsmannschaft der Union

    (Wolfram [Recklinghausen] [SPD] : Was ist das?)

    — das weiß ich auch nicht; Entschuldigung! —, an die Kultusminister der unionsregierten Länder und
    — man höre! — die Abgeordneten Dr. Probst und Schedl — nicht etwa an andere Kollegen der Unionsparteien — heißt es unter anderem — ich darf zitieren —:
    Die Bundesregierung ist gespalten.

    (Stücklen [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    In dieser Situation gibt es keinen Grund für die Union, den Weg der kompromißlosen Ablehnung der Regierungsvorlage zu verlassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Stücklen [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Sie müssen darüber richtig nachdenken!)

    Das heißt: Die Frage nach der Kompromißbereitschaft bei der Union richtet sich nicht etwa nach der Sache und der sachlichen Notwendigkeit, sondern nach der Frage: Wie kann man denen wieder einen Knüppel zwischen die Beine werfen? Das ist typisch für den organisierten Konservatismus in der Bundesrepublik.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Eine Fehlauslegung! Das haben Sie völlig falsch verstanden!)

    Ich will noch ein bißchen weiter zitieren, damit die Kollegen von der Union noch ein wenig Gelegenheit zum Klatschen haben:
    Der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat sollte auf keinen Fall angerufen werden.
    Das war, wohlgemerkt, bevor der Bundesrat darüber beraten hat! Ich darf weiter zitieren:
    Die CDU/CSU kann dem Gang der Entwicklung
    gelassen entgegensehen. SPD und FDP werden
    in dieser Frage keine gemeinsame Linie mehr finden. Die Union sollte deshalb politisch und publizistisch die sozialistische Zielsetzung des Regierungsentwurfs weiter verdeutlichen, Verbündete ermuntern und nicht zuletzt die Zerrissenheit der Koalition und das Taktieren der FDP verdeutlichen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU) — Klatschen Sie! Klatschen Sie!


    (Stücklen [CDU/CSU] : Wer hat denn das geschrieben?)

    Ich darf auch den Rest zitieren.
    Bei kaum einem anderen Gesetz ist die Union so gut gerüstet wie in der Berufsbildung. Jedes Abgehen vom bisherigen Kurs wird die Position der Regierung stärken und die Union vor der Öffentlichkeit unglaubwürdig werden lassen.

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    Ich darf nochmals darauf hinweisen: Das war drei Tage, bevor die zweite Kammer hier nebenan mit den Beratungen über dieses Gesetz endgültig begonnen hat.
    Aus dem Text und dem Adressatenkreis dieses Fernschreibens wird deutlich, erstens, wer in der Union das Sagen hat und das Zepter führt, und zweitens, wie rücksichtslos und wie eiskalt hier die politische Strategie über die Sache triumphiert.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wenn gleichzeitig Lippenbekenntnisse zum Wohl der jungen Generation und ihrer Zukunft abgelegt werden, dann kann ich nur sagen: Gnade Gott der jungen Generation, die in solche Hände fällt!

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Die Koalitionsparteien haben sich im Gegensatz zu den Prophezeiungen, die der bayerische Kultusminister in seinem Fernschreiben gemacht hat, nicht zerstritten, sondern sich kurzfristig — wahrscheinlich zu Ihrer großen Überraschung — zusammengerauft und innerhalb weniger Tage Schlußfolgerungen aus der Situation gezogen.
    Wir können uns mit der Lage nicht zufriedengeben, weil wir wissen, daß im nächsten Jahr wenigstens 40 000 zusätzliche Ausbildungsplätze vorhanden sein müssen und daß im Jahr 1980 bereits über 100 000 zusätzliche Ausbildungsplätze benötigt werden. Diese Plätze sind — das zeigt der Gang der Entwicklung — nicht von selbst zu bekommen. Wir können das nicht in Kauf nehmen, weil wir damit junge Existenzen aufs Spiel setzen würden. Deshalb haben wir uns in kurzer Zeit bereit gefunden, Ihnen in Form eines Kerngesetzes, eines Ausbildungsplatzförderungsgesetzes, unsere noch in dieser Legislaturperiode realisierbare Antwort auf die Herausforderungen der Ausbildungslandschaft vorzulegen.
    Die Vorlage dieses Gesetzes ist zugleich eine Antwort auf die zynische Fragestellung „Freiheit oder Sozialismus". Denn frei ist in diesem Land, wer eine



    Engholm
    Chance bekommt, sich per beruflicher Bildung zu entfalten. Das wird von uns gewährleistet.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Stücklen Ich darf einige Anmerkungen zu den Kernpunkten des Gesetzes machen. Es dreht sich um einen Finanzierungs-, einen Statistikund einen Organisationsteil. Um was geht es erstens bei der Finanzierung? Übersteigt das Angebot an Ausbildungsplätzen die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen in einem Jahr nicht um mindestens 12,5 %, dann wird von allen privaten und öffentlichen Arbeitgebern und Betrieben bis zu 0,25 % der jährlichen Lohnund Gehaltssumme zugunsten eines Berufsbildungsfonds erhoben. Dabei sind 400 000 DM Lohnund Gehaltssumme Freibetrag, d. h., für jeden Betrieb, besonders für den kleinen, wird diese Abgabe sehr stark dezimiert. Aus der Umlage in einer Größenordnung von etwa 700 bis 800 Millionen DM werden dann die Zuschüsse finanziert. Ich darf noch einmal mit Deutlichkeit wiederholen: Erstens. Bereits bestehende und wieder besetzte Ausbildungsplätze erhalten zum Zweck der Bestandssicherung Mittel aus diesem Fonds. Zweitens. Zusätzliche, über den Schnitt der Ausbildungskapazitäten der letzten Jahre hinausgehende Plätze werden mit besonderen Prämien angereizt und gefördert. Drittens. In Problemfällen der Wirtschaft, etwa bei Konkursen von Betrieben, wird die Ausbildung in solchen Betrieben sichergestellt, oder es wird dafür Sorge getragen, daß die Ausbildung anderweitig weitergeführt werden kann. Viertens sollen aus diesem Fonds überbetriebliche Ausbildungsstätten Mittel erhalten. Die Höhe der Zuschüsse dieses Fonds orientiert sich dabei an den Nettokosten der Ausbildung und an regionalen und branchenspezifischen Erfordernissen. Das heißt, wir kommen nicht wie die Unionsparteien mit der großen Steuergießkanne. Wir bieten ein differenziertes Instrumentarium an, das je nach Lage differenziert helfen kann. Ich möchte betonen, daß diese Finanzierungsumlage, die wir im Gesetz verankert haben, eine ausgesprochen mittelstandsfreundliche Einrichtung ist. Ich will das an zwei Beispielen deutlich machen. Fall 1: Alle Betriebe in der Bundesrepublik mit weniger als 20 Beschäftigten zahlen keinen Pfennig an diesen Fonds, weil sie unterhalb der Freigrenze von 400 000 DM liegen. Gleichwohl — in diesem Bereich wird sehr intensiv ausgebildet — können sie Mittel aus dieser Umlage bekommen. Das heißt, der deutsche Kleinbetrieb kann von diesem Fonds nur profitieren. (Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Kliesing [CDU/CSU] : Deshalb hat sich das deutsche Handwerk so negativ geäußert!)


    (Beifall bei der SPD und der FDP)


    (Widerspruch bei der CDU/CSU)

    Ich will einen zweiten Fall darstellen, nämlich einen Mittelbetrieb in der Größenordnung von 50 Beschäftigten. Nehmen wir einen 50-Mann-Betrieb mit etwa 1 Million DM Lohn- und Gehaltssumme, so unterliegen nach Abzug der Freigrenze von 400 000 DM 600 000 DM der Besteuerung durch den Fonds. Das heißt, ein 50-Mann-Unternehmen, das nicht ausbildet, müßte dann 1 500 DM jährlich — das sind 0,15 % seiner Lohn- und Gehaltssumme — abführen. Wenn dieser Betrieb, was die Regel bei den mittleren und kleineren Betrieben ist, auch nur einen Auszubildenden hat, heißt das, daß er nichts zahlen muß. Jeder über einen Ausbildungsplatz hinausgehende Ausbildungsplatz — also zwei, drei oder vier Ausbildungsplätze — führt dazu, daß der 50-Mann-Betrieb bare Mittel je Ausbildungsplatz in einer durchschnittlichen Größenordnung von wenigstens 5 000 DM für seine Ausbildungslasten erhält. Das ist mittelstandsfreundlich.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Diese Beispiele, meine Damen und Herren, gelten für 90 % aller Handwerks- und Handelsbetriebe und gelten nahezu für alle Freiberufler in der Bundesrepublik. Wenn dennoch hartnäckig behauptet wird, diese Umlageregelung sei mittelstandsfeindlich, geht es nicht darum, denen, die von dem Fonds profitieren könnten, etwa reinen Wein einzuschenken, sondern nackt und plump darum, Unsicherheit in gehabter Manier draußen im Lande zu verbreiten.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Ich möchte auch ein drittes Beispiel anführen, damit es keine Mißverständnisse gibt. Ich will das Modell eines existierenden Großbetriebs in der Bundesrepublik ebenfalls mit einigen Zahlen durchrechnen dürfen. Nehmen wir einen Großbetrieb mit 296 000 Beschäftigten und durchschnittlich 11 400 Auszubildenden. Er hat eine Lohn- und Gehaltssumme von — über den Daumen gerechnet — 5 Mil-harden DM im letzten Jahr gehabt. Nach Abzug der Steuerentlastung müßte dieser Großbetrieb etwa 5,2 Millionen DM an den Berufsbildungsfonds zahlen. Besetzt er, wie er das im Durchschnitt der letzten Jahre üblicherweise immer getan hat, jedes Jahr ein Drittel seiner Ausbildungsplätze neu, dann heißt das, daß er im kommenden Jahr 3 800 Ausbildungsplätze wieder besetzen wird. Für diese Wiederbesetzung der 3 800 Plätze erhält er 3 800mal — ich nehme einen Durchschnittswert — 1 500 oder 1 600 DM, also zusammen rund 5,8 Millionen DM. Seine Abführung würde 5,2 Millionen DM betragen, da er aber solide ausbildet und alles wieder besetzt, erhält er 5,8 Millionen DM. Auch bei einem hochqualifiziert ausbildenden Großbetrieb bleibt ein Nettogewinn aus dem Fonds von 600 000 DM. Dabei ist diese Rechnung niedrig angesetzt, weil wir annehmen dürfen, daß der gewerbliche Großbetrieb überwiegend kostenintensive gewerbliche Ausbildungsgänge durchführt und insofern sehr viel mehr Geld aus dem Fonds bekommen kann, als diese Durchschnittswerte es darstellen.

    (Pfeifer [CDU/CSU] : Ich rechne Ihnen gleich einige Beispiele vor! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Mit anderen Worten: Wer in unserem Lande in der Vergangenheit ausgebildet und diese Ausbildung
    17518 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 247. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 3. Juni 1976
    Engholm
    nicht dezimiert hat, wird durch diesen Fonds begünstigt werden.
    Dabei wollen wir nicht verschweigen, daß alle jene Betriebe, die sich in der Vergangenheit sozusagen als Trittbrettfahrer betätigt haben, d. h. nie ausgebildet, aber die ausgebildeten Leute vor den Betriebstoren derer weggekauft haben, die die ganzen Lasten getragen haben, mit diesem Fonds zur Kasse gebeten werden. Das aber scheint mir ein Prinzip der Vernunft und der Gerechtigkeit zu sein.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Ich will nur in Klammern daran erinnern, daß es noch nicht einmal zwei Jahre her ist, daß die CDU dies auch für ein vernünftiges Prinzip gehalten hat. Sie wissen aber, wie schnell Programme bei den Unionsparteien dahinsiechen.
    Ich komme zu einem zweiten Punkt. Wir werden versuchen, mit der Errichtung eines Bundesinstituts für Berufsbildung auf Bundesebene so etwas wie eine gemeinsame Adresse aller wichtigen an der Berufsbildung beteiligten Gruppen zu schaffen. Dort soll künftig in gemeinsamer Abstimmung koordiniert und sollen gemeinsame Entscheidungen getroffen werden. Wir werden hierzu auch das bislang etwas isoliert und außerhalb der Berufsbildungsentscheidungsstruktur angesiedelte Berufsbildungsforschungsinstitut in Berlin einbeziehen, so daß man sagen kann: Mit gut 300 hochqualifizierten Leuten ist eine Entscheidungssubstanz und Infrastruktur für das Bundesinstitut gegeben, was sich für die Zukunft der beruflichen Entscheidung auf Bundesebene positiv aus wirken wird.
    Wir werden drittens mit der vorgeschlagenen Berufsbildungsstatistik dafür Sorge tragen, daß zum erstenmal die unüberschaubare Landschaft der beruflichen Bildung in Deutschland etwas transparenter wird, daß denen, die entscheiden müssen, Zahlen, Daten und Fakten für ihre Entscheidungen in größerem Maße zur Verfügung stehen und daß wir in die Lage versetzt werden, jährlich frühzeitig einen Berufsbildungsbericht herauszugeben, der es den Gruppen, die beruflich ausbilden oder daran beteiligt sind, wie auch den jungen Menschen ermöglicht, rechtzeitig zu wissen, wo Chancen und wo Probleme in der Entwicklung der Ausbildungslandschaft auftauchen.
    Durch ein weiteres, Ihnen vorliegendes Ergänzungsgesetz soll sichergestellt werden, daß die aus der Berufsbildungsumlage zu zahlenden Zuschüsse steuerfrei bleiben. Außerdem wird in diesem Ergänzungsgesetz den Ländern angeboten, sich der Berufsgenossenschaften als qualifizierter Einrichtungen für den Einzug der Umlagemittel zu bedienen.
    Lassen Sie mich des weiteren einige Fragen aufgreifen, die der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Dr. Stoltenberg am 21. Mai und der baden-württembergische Ministerpräsident Filbinger am 19. Mai öffentlich aufgeworfen haben. Da wird behauptet, durch dieses Gesetz, das wir heute hier vorlegen, werde der Bundesrat umgangen; und es wird weiter festgestellt, die Länder seien nicht verpflichtet, Gesetze durchzuführen, die ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft gesetzt werden.
    Dazu muß einiges festgestellt werden. Das Grundgesetz unterscheidet bei Bundesgesetzen zwischen Zustimmungs- und Einspruchsgesetzen. Zustimmungsgesetze bedürfen, wie Sie wissen, zwingend der Zustimmung des Bundesrates. Einspruchsgesetze können jedoch, was die Entscheidung des Bundesrates betrifft, durch eine Mehrheitsentscheidung des Bundestages aufgehoben werden.
    Das Ausbildungsplatzförderungsgesetz ist so angelegt und konstruiert, daß es sich hierbei um ein Einspruchsgesetz handelt, das der Bundesrat sowohl zustimmend wie ablehnend beraten kann, das im Falle einer Ablehnung automatisch in den Vermittlungsausschuß kommt, das dort drei Durchgänge machen kann, das noch einmal vor die zweite Kammer kommt und das erst dann hier im Hause in abschließender Beratung mit der Mehrheit der Stimmen dennoch angenommen werden kann.
    Fazit: Wenn die Ministerpräsidenten zweier namhafter Bundesländer behaupten, hier werde der Bundesrat umgangen, dann ist das eine schlichte Infamie. Gesetze, die hier gemacht werden, können nicht ohne den Bundesrat, können nicht unter Umgehung des Bundesrates laufen. Ein Blick in die Verfassung müßte das auch den Herren Stoltenberg und Filbinger deutlich gemacht haben,

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU] : Nichts als Rabulistik! — Vogel [Ennepetal] [CDU/ CSU] : Der Sachverständige Engholm!)

    es sei denn, daß die ja von Ihrer Seite stammende Tradition, zumeist ohne Grundgesetz unter dem Arm durch die Landschaft zu marschieren, bei den Herren Stoltenberg und Filbinger fortgesetzt wird.

    (Beifall bei der SPD — Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Wissen Sie denn überhaupt, was darin steht?)

    Ich darf noch eine weitere Anmerkung machen. Die Teilung eines Gesetzesvorhabens in ein Zustimmungs- und ein Einspruchsgesetz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig. In seinem Beschluß vom 25. Juni 1974 zum Vierten Rentenversicherungsänderungsgesetz führt das Bundesverfassungsgericht aus — ich darf zitieren —:
    Der Bundestag ist nicht gehindert, in Ausübung seiner gesetzgeberischen Freiheit ein Gesetzesvorhaben in mehreren Gesetzen zu regeln. Er kann z. B. die materiell-rechtlichen Vorschriften in ein Gesetz aufnehmen, gegen das dem Bundesrat nur Einspruch zusteht, und er kann Vorschriften über das Verfahren der Landesverwaltung in einem anderen, zustimmungsbedürftigen Gesetz beschließen, wie das in der Praxis nicht selten geschieht.
    Und wenn nun der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft, der Kollege Dr. Probst, am 21. Mai gar davon spricht, daß sich die Mehrheit in diesem Hause mit ihren Gesetzen am Grundgesetz vorbeimogeln wolle,

    (Zuruf von der SPD: Unerhört!)




    Engholm
    ) dann darf ich noch einmal aus eben demselben Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zitieren, wo es heißt:
    Nach der Regelung des Grundgesetzes ist der Bundesrat nicht die zweite Kammer eines einheitlichen Gesetzgebungsorgans, die gleichwertig mit der ersten Kammer am Gesetzgebungsverfahren beteiligt wäre.

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Das weiß doch jedes Kind, Herr Engholm!)

    — Wenn ich Herrn Professor Carstens richtig verstanden habe, hat er gesagt, das wisse jedes Kind. Da muß ich fragen: Wenn Herr Stoltenberg und Herr Probst das nicht wissen, als was soll ich sie dann qualifizieren? — Ich darf weiter zitieren:
    Dabei ist wesentlich, daß das Erfordernis der Zustimmung zu einem Gesetz nach dem Grundgesetz die Ausnahme ist.
    Es gibt eine weitere Behauptung, zu der auch noch einige Worte gesagt werden sollen. Da heißt es, die Länder seien nicht verpflichtet, Gesetze des Bundes durchzuführen.

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU]: Ach nein!)

    — Ich habe Ihnen ganz kurz gesagt, wo Sie das nachlesen können. — Ich darf darauf antworten:

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Sie tun so, als wenn Sie es selbst gelesen hätten!)

    In Art. 83 und Art. 84 der Verfassung — Sie wissen das viel besser als ich —

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : In der Tat!)

    wird festgestellt, daß die Länder Bundesgesetze als eigene Angelegenheit ausführen, sofern nichts anderes gesetzlich bestimmt ist. Dieser Grundsatz enthält aber nicht nur eine Berechtigung für die Bundesländer, er enthält auch eine Verpflichtung, daß die Bundesländer Aufgaben verfassungskonform durchführen.

    (Glocke des Präsidenten)

    — Ich komme gleich zum Ende, Frau Präsidentin!
    Ich bin der Überzeugung, daß die Länder trotz der harten Worte, die einige Herren in der Vergangenheit gebraucht haben, sich dann, wenn dieses Gesetz mit Mehrheit verabschiedet wird, verfassungskonform verhalten und die dort begründeten Aufgaben loyal durchgeführt werden.
    Meine Damen und Herren, heute haben die Unionsparteien noch einmal die Chance, trotz des bösen Schattens, den ihr Wahlslogan auf die Wähler und die Parteien dieses Landes geworfen hat, zur Sache zurückzukommen und die Interessen der jungen Generation wahrzunehmen, indem sie am vorliegenden Gesetz praktisch mitarbeiten und ihm ihre Zustimmung nicht verweigern. Wir bitten Sie, die letzte Chance in dieser Legislaturperiode zu nutzen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)