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ID0720935200

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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 209. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 Inhalt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe-und Familienrechts — aus Drucksache 7/650 —, Zweiter Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4396 -- Zweiter Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/4361 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/2015 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4450 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4365 Dr. Emmerlich SPD . . 14403 C, 14474 D, 14478 D, 14501 C, 14502 D, 14505 B Dr. Mikat CDU/CSU . . . . . . . . . 14409 D Engelhard FDP . . . . 14477 C, 14473 B, 14482 B, 14503 C Frau Dr. Lepsius SPD . . . . 14422 C, 14491 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 14427 D, 14504 B Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 14433 D, 14473 A, 14505 C Frau Funcke FDP . . . . . . 14458 A, 14519 D Dr. Hillermeier, Staatsminister des Landes Bayern 14461 B Frau Schimschok SPD . . . . 14464 C, 14471 A Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 14467 B, 14493 C, 14503 B Dr. Arnold CDU/CSU 14469 D Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . 14474 B, 14502 A Thürk CDU/CSU . . . 14475 B, 14500 D, 14511 D Frau Schleicher CDU/CSU 14484 D Gnädinger SPD 14486 C Frau Will-Feld CDU/CSU 14487 C Berger CDU/CSU 14497 B Spillecke SPD 14498 D Metzger SPD 14506 C Kleinert FDP 14514 C Frau Dr. Wex CDU/CSU 14517 C Glombig SPD 14518 D Namentliche Abstimmungen . . 14471 B, 14483 B, 14499 B, 14522 B Begrüßung der hundert Jahre alten Frau Kohlberg 14423 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 Fragestunde — Drucksache 7/4409 vom 5. 12. 1975 — Zweckmäßigkeit der persönlichen Anschauung über die Tätigkeit der Ständigen Vertretung insbesondere für die Mitglieder des Innerdeutschen Ausschusses sowie Zusammenhang der Absage des Gespräches von Mitgliedern des Innerdeutschen Ausschusses mit dem Leiter der Ständigen Vertretung durch die Bundesregierung mit dem Versuch der Einschränkung der Zuständigkeiten des Innerdeutschen Ministeriums und des zuständigen Bundestagsausschusses MdlAnfr A82 05.12.75 Drs 07/4409 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A83 05.12.75 Drs 07/4409 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14437 A, B, C, D, 14438 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14437 B, D, 14438 A ZusFr Lagershausen CDU/CSU . 14437 C, 14438 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14438 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14438 B ZusFr Ey CDU/CSU 14438 C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 14438 C Gründe für die Zitierung von Staatssekretär Gaus durch den Bundeskanzler nach Bonn zu dem für einen Besuch von Mitgliedern des Innerdeutschen Ausschusses bei dem Leiter der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin festgelegten Termin und für die kurzfristige Absage dieses Besuchs durch die Bundesregierung MdlAnfr A84 05.12.75 Drs 07/4409 Lagershausen CDU/CSU MdlAnfr A85 05.12.75 Drs 07/4409 Lagershausen CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14439 A, B, C, D, 14440 A ZusFr Lagershausen CDU/CSU . . .14439 A, B, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14439 B ZusFr Baron von Wrangel CDU/CSU . . 14440 A Äußerung des Bundeskanzlers über die Qualifikation von Mitgliedern der Europäischen Kommission MdlAnfr A31 05.12.75 Drs 07/4409 Susset CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA . 14440 B, C, D ZusFr Susset CDU/CSU 14440 B, C ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 14440 D ZusFr Kiechle CDU/CSU 14440 D Leitsätze für die Entsendung deutscher Politiker in die Europäische Kommission MdlAnfr A32 05.12.75 Drs 07/4409 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A33 05.12.75 Drs 07/4409 Kiechle CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14441 A, B, C, D, 14442 A, B, C, 14443 A ZusFr Kiechle CDU/CSU . 14441 B, C, 14442 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14441 C ZusFr Susset CDU/CSU 14441 D ZusFr Wilhelm SPD . . . . . . . . 14442 A ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 14442 D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 14443 A Vereinbarungen insbesondere über Kriegsgräberfürsorge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen MdlAnfr A88 05.12.75 Drs 07/4409 Freiherr von Fircks CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14443 B, C, D, 14444 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14443 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14443 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 14443 D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . 14443 D Bedeutung der Aussage des Bundesaußenministers über die Form des Ausreiseprotokolls vom 9. 10. 1975 im Hinblick auf Art. 46 und 47 der Wiener Vertragsrechtskonvention und der Unterscheidung zwischen „völkerrechtlichem Vertrag" und „zweiseitigem Protokoll" MdlAnfr A91 05.12.75 Drs 07/4409 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A92 05.12.75 Drs 07/4409 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 14444 A, B, C, D, 14445 A, B, C, D, 14446 A, B, C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 14444 B, 14445 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 14444 D, 14446 A ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD 14444 D, 14446 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 14445 A, 14446 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 14445 B, 14446 C ZusFr Dr. Schweitzer SPD . . . . . . 14446 A Rückkehr Griechenlands in die NATO als Voraussetzung einer Vollmitgliedschaft in der EG MdlAnfr A93 05.12.75 Drs 07/4409 Biehle CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 14446 D, 14447 B ZusFr Biehle CDU/CSU 14447 A, B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 III Pressemeldungen über erzwungenen Eigentumsverzicht ausreisewilliger Deutscher aus Polen vor Erteilung der Ausreisegenehmigung MdlAnfr A94 05.12.75 Drs 07/4409 Ey CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14447 C, D, 14448 A, B, C, D, 14449 A, B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . 14447 D, 14448 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 14448 A ZusFr Biehle CDU/CSU . . . . . . . 14448 B ZusFr Dr. Hupka CDI J/CSU , . 14448 C ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . 14448 D ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 14449 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 14449 B Pressemeldungen über entschädigungslosen Verzicht auf Eigentum durch ausreisewillige Deutsche vor Erteilung der Ausreisegenehmigung durch Polen MdlAnfr A95 05.12.75 Drs 07/4409 Biehle CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14449 C, D, 14450 B, C, D, 14451 A, B ZusFr Biehle CDU/CSU . . . 14449 D, 14450 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 14450 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 14450 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 14451 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14451 A Pressemeldung über die beschleunigte Erteilung einer Ausreisegenehmigung bei Vorlage einer notariell beglaubigten Verzichtserklärung auf das Eigentum in Polen durch Angehörige Aussiedlungswilliger in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A96 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . . 14451 C, D, 14452 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . 14451 C, D ZusFr Biehle CDU/CSU . . . . . . . 14451 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14452 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 14452 B Vertretung des Standpunkts der Unzulässigkeit von Annexionen in Moskau und Warschau durch die Bundesregierung MdlAnfr A97 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14452 C, D, 14453 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 14452 D, 14453 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14453 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14453 B Behauptung des Bundesaußenministers über die Übereinstimmung mit Polen während und nach den Verhandlungen in der Beurteilung des Ausreiseprotokolls als „Zusage mit völkerrechtlicher Bindung Polens für Deutsche" MdlAnfr A98 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A99 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14453 C, D, 14454 A, B, C, 14455 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 14453 C, D, 14454 D, 14455 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 14454 A ZusFr Reuschenbach SPD 14454 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14454 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14455 A ZusFr Dr. Schweitzer SPD 14455 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 14455 B Namen der Ortschaften in den ehemaligen deutschen Ostgebieten mit der Möglichkeit, die deutsche Sprache an Schulen zu erlernen MdlAnfr A100 05.12.75 Drs 07/4409 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 14455 C, 14456 A, B ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 14455 D, 14456 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14456 B Beschaffung notariell beglaubigter Verzichtserklärungen auf das Eigentum in Polen von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Angehörigen für ausreisewillige Deutsche MdlAnfr A101 05.12.75 Drs 07/4409 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . 14456 B, C, D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 14456 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14456 C Vereinbarung von Waffengeschäften durch eine von Prof. Dr. Carstens 1965 geleitete Regierungsdelegation nach Saudi-Arabien sowie Bezeichnung dieser Region als Spannungsgebiet durch Mitglieder der damaligen Regierung MdlAnfr A102 05.12.75 Drs 07/4409 Reuschenbach SPD Antw StMin Moersch AA 14457 A Störungen der nach Bulgarien ausgestrahlten Sendungen der Deutschen Welle über den Staatsbesuch des Staatssratsvorsitzen- IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 den Schiwkoff in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B2 05.12.75 Drs 07/4409 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . 14457 A, B, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 14457 B Untersuchungen über den schädlichen Einfluß von Kriegsspielzeug auf das Verhalten der Kinder MdlAnfr A60 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Jens SPD Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG 14457 D, 14458 A ZusFr Dr. Jens SPD . . . . . . . . 14458 A Nächste Sitzung 14524 A Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 14525* A Anlage 2 Mitteilung von Prof. Leyhausen über die Entwicklung von Käfigen für Legehennen unter Berücksichtigung des Tierschutzes und volkswirtschaftlicher Gesichtspunkte sowie Überflüssigkeit von Forschungsaufträgen über Verhaltensnormen von Geflügel bei der Käfighaltung MdlAnfr A4 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Hammans CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Logemann BML . . 14525* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14403 209. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1975 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 11. 12. Dr. Ahrens ** 12. 12. Dr. Aigner * 12. 12. Dr. Artzinger * 12. 12. Bangemann * 1112. Dr. Bayerl * 11. 12. Behrendt * 12. 12. Dr. von Bismarck 11.12. Prof. Dr. Burgbacher 11. 12. Dr. Corterier * 11. 12. Entrup 11. 12. Prof. Dr. Erhard 12. 12. Dr. Eppler 12. 12. Dr. Evers 12. 12. Fellermaier * 12. 12. Flämig * 11. 12. Franke (Osnabrück) 12. 12. Frehsee " 11. 12. Gerlach (Emsland) * 11. 12. Gewandt 12. 12. Handlos 12. 12. Härzschel * 11. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 12. Kater 12. 12. Kiep 12. 12. Dr. Klepsch * 12. 12. Krall * 11. 12. Lange * 11. 12. Lautenschlager* 12. 12. Prof. Dr. Lohmar 12. 12. Lücker * 12. 12. Memmel * 12. 12. Dr. Mende 12. 12. Prof. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 12. 12. Müller (Mülheim) * 11. 12. Dr. Müller (München) ** 12. 12. Mursch * 12. 12. Dr. Narjes 11.12. Frau Dr. Orth * 11.12. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Rosenthal 12. 12. Schmidt (München) * 12. 12. Schmidt (Wattenscheid) 11. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 12. 12. Dr. Schwencke ** 12. 12. Schwabe * 11. 12. Dr. Schwörer * 12. 12. Seefeld * 11. 12. Springorum * 12. 12. Dr. Starke (Franken) * 12. 12. Suck * 12. 12. Frau Verhülsdonk 11. 12. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 12. 12. Walkhoff * 12. 12. Frau Dr. Walz* 12. 12. Frau Dr. Wolf ** 11. 12. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Frage A 4, 205. Sitzung, Seite 14 193 A) : In Ergänzung meiner Antwort zu Ihrer o. a. Frage teile ich Ihnen mit, daß Herr Professor Dr. Leyhausen, Wuppertal, in der Sitzung am 5. Dezember 1975 den Vorsitz der beim Senat der Bundesforschungsanstalten meines Hauses gebildeten Arbeitsgruppe niedergelegt hat und eine weitere Mitarbeit in dieser Gruppe ablehnt. Herr Professor Dr. Leyhausen hat seinen Schritt mit bestehendem Zweifel an einer unabhängigen Arbeitsmöglichkeit dieses Gremiums begründet. Ich bedaure diese Entscheidung, da Herr Professor Dr. Leyhausen bei der Planung und Durchführung des in Aussicht genommenen Forschungsvorhabens, das der gemeinsamen Anstrengung zur Lösung der drängenden Probleme bei der Geflügelhaltung dienen soll, mit seinem reichen Wissen und seiner Erfahrung nun nicht mehr zur Verfügung steht.
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    Rede von Günther Metzger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wäre durchaus bereit gewesen, die dritte Beratung ohne weitere Diskussionsbeiträge abzuschließen. Aber nachdem eine Verständigung zwischen den Fraktionen nicht möglich war, will ich für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion noch einige grundsätzliche Ausführungen machen, nachdem wir in den letzten drei Stunden hier im Parlament im wesentlichen Ausschußberatungen durchgeführt haben.

    (Zuruf des Abg. Vogel [Ennepetal] [CDU/ CSU])

    Auf Grund der Rede des Kollegen Mikat heute vormittag konnte man den Eindruck und die Hoffnung haben, die Debatte über die Reform des Ehe-und Familienrechts werde in einer sachlichen Atmosphäre verlaufen. In vielen Punkten, die heute vormittag Herr Kollege Mikat dargelegt hat, bestand und besteht volle Übereinstimmung zwischen seinen Ausführungen und dem Anliegen und dem Inhalt des Reformgesetzes. Das gilt vor allem für die sittlichen Wertvorstellungen über Ehe und Familie, die in unserer Verfassung verankert sind. Niemand will diesen Ordnungskern, von dem Herr Professor Mikat gesprochen hat, antasten. Wir stimmen ihm zu, wenn er ausgeführt hat, daß auch das staatliche Ehe- und Ehescheidungsrecht Leitbildfunktion hat und daß die positiven Wertvorstellungen die Aufgabe haben, Konflikte zu lösen.
    Niemand, gerade auch bei uns in der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion nicht, will billige Anpassungsideologie an modische Zeitströmungen, niemand will einer Flucht aus der sittlichen Verantwortung der Eheleute Vorschub leisten. In diesen Grundfragen, so habe ich den Eindruck, sind wir uns weitgehend einig. Die Frage ist doch nur — und
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14507
    Metzger
    darüber haben wir uns in den letzten drei, vier Stunden gestritten —, welche Schlußfolgerungen wir für die Praxis, für das Zusammenleben der Menschen, für den Ehealltag, für die Sorgen und Nöte, die in einer Ehe immer wieder auftreten können, und für die Konfliktsituation ziehen wollen. Hier gehen unsere Auffassungen zumindest in Teilbereichen offensichtlich auseinander.
    Ich bedaure die Polemik von einigen Rednern der Opposition, die im Anschluß an den Kollegen Mikat sprachen. Der Beitrag des Kollegen Lenz, der in besonderer Weise polemisch war, wurde bereits von Frau Kollegin Funcke in der richtigen Weise qualifiziert.

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU]: Dafür wird Ihrer jetzt besser!)

    Ich bedauere diese Polemik vor allen Dingen deshalb, weil sie weder der Bedeutung der Sache, um die es heute geht, angemessen ist,

    (Dr. Hauser [Sasbach] [CDU/CSU] : Gerade deswegen!)

    noch den Menschen hilft, um derentwillen wir diese Reformen durchführen. Im Gegenteil: Die Betroffenen werden in Verwirrung und Angst gebracht, statt daß ihnen Klarheit über die Rechtslage vermittelt wird.

    (Zuruf des Abg. Vogel [Ennepetal] [CDU/ CSU] )

    Wir wissen, wie groß das Interesse in der Öffentlichkeit an diesen Gesetzesvorhaben war und ist. In den letzten Jahren fand eine umfassende, nützliche und vielfach sachbezogene Diskussion statt. Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß zahlreiche Fachleute, — Einzelpersonen und Fachgremien — sich zu Wort gemeldet haben. Ich nenne hier stellvertretend die Familienrechtskommission beim Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland, den Arbeitskreis für Eherecht beim Kommissariat der deutschen katholischen Bischöfe, den Deutschen Juristinnenbund, andere Frauenverbände und den Deutschen Juristentag. In diesen Gremien wurde hervorragende Arbeit geleistet. Dafür möchte ich den Dank der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion aussprechen.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich möchte aber auch dem früheren Justizminister Dr. Gustav Heinemann danken, der wichtige Vorarbeiten zu diesem Reformwerk geleistet hat; ebenso dem früheren Bundesjustizminister Gerhard Jahn, der nicht nur dem Bundestag den ersten Gesetzentwurf vorlegte,

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Sie haben Ehmke vergessen!)

    sondern bereits 1970 der Öffentlichkeit zum ersten Mal, soweit ich das sehe, in der Geschichte dieses Parlaments einen Diskussionsentwurf vorstellte, um frühzeitig eine der Bedeutung der Sache angemessene breite Erörterung über die Reformabsichten zu ermöglichen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Das hat er auch nie wieder gemacht!)

    Ein besonderer Dank solle auch der vom Bundestag eingesetzten Eherechtskommission ausgesprochen werden, der 16 Fachleute verschiedener Berufe und Wissenszweige angehörten. Zahlreiche Thesen und Vorschläge dieser Kommission fanden Eingang in das Gesetzeswerk und in die Beratungen des Bundestages.
    Ich bitte auch um Verständnis, daß ich noch einer anderen, wenn ich das so sagen darf, Kommission hier danke. Besondere Verdienste an den parlamentarischen Beratungen hatte der Unterausschuß Familienrecht dieses Parlaments,

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    der entscheidend zur Verwirklichung des Vorhabens beigetragen hat. Seinen Mitgliedern — ich betone: allen seinen Mitgliedern — und dem Sekretariat gebührt ebenfalls unser Dank.

    (Beifall bei der SPD, der FDP und der CDU/ CSU)

    Meine Damen und Herren, wir sind überzeugt davon — und mit uns die große Mehrheit der Bevölkerung —, daß die neue gesetzliche Regelung dem heutigen Bild der Ehe mehr und besser entsprechen wird, daß das neue Scheidungsverfahren menschlicher, glaubwürdiger und wahrhaftiger sein wird und die Folgen der Ehescheidung gerechter und sozialer geregelt sein werden, wenn das neue Ehe- und Familienrecht am 1. Januar 1977 in Kraft tritt. Das neue Recht soll in erster Linie den Menschen dienen, die sich für ein Zusammenleben in ehelicher Lebensgemeinschaft entschieden haben. Für uns stehen nicht Institutionen im Vordergrund, sondern diejenigen, die ihr Leben gemeinsam gestalten und in eigener Verantwortung regeln wollen. Dazu muß und wird die staatliche Rechtsordnung ihre Hilfestellung geben.
    Mit vielen Kollegen meiner Fraktion stimme ich der Beschreibung der ehelichen Lebensgemeinschaft in der 1969 veröffentlichten Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Reform des Ehescheidungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland zu, in der die Ehe als körperliche und geistige Einheit gesehen wird.

    (Beifall bei der SPD) In dieser Denkschrift wird ausgeführt:

    Indem beide, Mann und Frau, einander annehmen, kommen sie zugleich — jeder auf seine besondere Weise — zu sich selbst. In der Ehe ist jeder er selbst nur in seiner Bezogenheit auf den anderen.
    Wir Sozialdemokraten bejahen die in freier Selbstbestimmung geschlossene Ehe auf Lebenszeit — ich betone: auf Lebenszeit —,

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    die unter dem besonderen Schutz staatlicher Ordnung steht. Wir sind aber auch der Überzeugung, daß die dauerhafte Verbindung zweier Menschen nur in voller Gleichberechtigung und gegenseitiger Achtung geschehen kann. Insofern unterscheidet sich das heutige Bild der Ehe mit Sicherheit von den
    14508 Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975
    Metzger
    Vorstellungen, die vor 100, 50 oder noch vor 30 Jahren verbreitet waren und vielfach in staatlichem und auch in kirchlichem Recht ihren Niederschlag fanden.
    Das vorgegebene Bild ehelicher Lebensordnung, das keinem Wandel unterworfen ist, stimmt mit der 1 Wiklichkeit nicht mehr überein.
    In vielen Ehen wird der Familienunterhalt heute von beiden Ehepartnern verdient, und dort, wo der Ehemann allein erwerbstätig ist, trägt die Ehefrau durch die Versorgung des Haushalts — und das ist berufliche Tätigkeit

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    entscheidend zum Familienunterhalt bei. Gehen beide einem Beruf außerhalb des Haushalts nach, dann teilen sie sich die Hausarbeit nach Feierabend. Die Pflege und Erziehung der Kinder ist heute vielfach das gemeinsame Anliegen und die gemeinsame Sorge beider Ehepartner. Das in unserem heutigen Recht festgeschriebene Modell der Hausfrauenehe ist deshalb überholt.
    Die Ehepartner, nicht der Gesetzgeber, sollen darüber entscheiden, wer den Haushalt führt, wer einer Erwerbstätigkeit nachgeht. in welcher Weise der Unterhalt der Familie sichergestellt wird.
    Herr Professor Mikat, das neue Recht will genau das Gegenteil von dem erreichen, was Sie heute morgen mit Recht kritisiert haben, nämlich die zwangsweise Durchsetzung eines bestimmten Rollentypus der Ehefrau, der allerdings in unserem heutigen Recht festgeschrieben ist.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Die Eheleute sollen frei entscheiden, wie sie Arbeit und Aufgaben in ihrem Bereich in der Ehe aufteilen und verteilen wollen.
    Es entspricht durchaus den Vorstellungen der großen Mehrheit unserer Bevölkerung, daß das Ehe-und Familienleben von den Ehegatten individuell gestaltet werden soll. Ich möchte hier noch einmal die Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland zitieren:
    Die eheliche Lebensgemeinschaft erhält durch die Individualität der Ehegatten auch ihrerseits individuellen Charakter. Verantwortung und Schuldigkeit der Ehegatten gegeneinander sind nicht einfach aus einer Ordnungsstruktur Ehe abzuleiten, sondern mit der einmaligen und unauswechselbaren Gestalt jeder Ehe gegeben.
    Wir Sozialdemokraten bejahen die Ehe auf Lebenszeit. Wir wissen aber auch, daß staatliches Recht eheliche Lebensgemeinschaft nicht verordnen kann. Die Gerichte und ihre Vollstreckungsorgane können das Zusammleben der Ehepartner nicht herbeiführen.
    Ich möchte gern noch einmal die Frage an Herrn Kollegen Lenz richten: Wie wollen Sie denn einen Ehepartner davor schützen, daß der andere die eheliche Treue bricht und die häusliche Lebensgemeinschaft aufkündigt? Ein mit noch so guten Gründen ausgestattetes Urteil auf Wiederherstellung der ehe-
    lichen Lebensgemeinschaft kann zerbrochene Ehen nicht heilen.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kennen die menschlichen Schwächen, vor denen keiner von uns gefeit ist. Wer das Christentum und den Auftrag der Kirchen ernst nimmt, der weiß auch um die Sündhaftigkeit des Menschen, die in mannigfacher Weise ihren Ausdruck findet. Sicher müssen diese Verfehlungen nicht immer zum Scheitern einer Ehe führen. Es gibt aber auch Situationen in einer Ehe, die das Leben zur Hölle machen, in denen sich die Menschen nicht aufeinander zu, sondern voneinander weg bewegen. Wenn Ehepartner getrennte Wege gehen, wenn eine eheliche Lebensgemeinschaft auch dem Anschein nach nicht mehr vorhanden ist, wenn eine Ehe zerstört ist, muß um der Wahrhaftigkeit willen und im Interesse der betroffenen Menschen die Möglichkeit einer Scheidung eingeräumt werden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Ich bin dem Kollegen Erhard dankbar, daß er in seinen Ausführungen heute nachmittag darauf noch einmal mit Nachdruck hingewiesen hat. Insofern gibt es zumindest in dieser Frage zwischen uns keine Differenzen.
    Das im neuen Scheidungsrecht festgelegte Zerrüttungsprinzip bringt keine Erleichterung der Scheidung, keine einseitige Aufkündigung der Ehe, keine Verstoßungsscheidung und keine allgemeine Abwertung der Ehe, auch wenn das heute immer wieder behauptet worden ist.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Es bleibt aber trotzdem wahr!)

    — Herr Kollege Erhard, hier werden doch bewußt Schlagworte aufgebaut,

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU]: Wir werden es ja sehen!)

    mit denen auf der einen Seite versucht wird, die Mängel und Schwächen des gegenwärtigen Scheidungsverfahrens zu überspielen,

    (Sehr gut! bei der SPD)

    das Auseinanderfallen zwischen moralischem Anspruch und der Wirklichkeit des Ehealltags zu verbergen und die Kluft zwischen Rechtsgebot und Gerichtspraxis nicht sichtbar werden ' zu lassen, und mit denen auf der anderen Seite Bundesregierung und Koalition in eine ganz bestimmte negative Ecke gestellt werden sollen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Über 90 %aller Scheidungsverfahren — darauf wurde heute bereits hingewiesen — sind sogenannte Konventionalscheidungen, die mit dem Gesetz im Grunde genommen nicht in Einklang stehen. Wir haben in diesem Rechtsbereich einen Zustand permanenter Gesetzesumgehung und Gesetzesverstöße, die nicht nur das Ansehen des Rechtsstaates schwer schädigen, sondern im Ergebnis einer Verstoßungsscheidung mit allen häßlichen Begleiterscheinungen, die Gesetzesumgehungen geradezu provozieren, Tür und Tor öffnet. Hier wird doch die
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14509
    Metzger
    Ehe seit vielen Jahren zur Verfügung der Parteien gestellt.
    In unserer Diskussion, die wir heute und die wir in den Ausschüssen geführt haben, in der Diskussion, die auch in der Öffentlichkeit geführt wird, geht es in erster Linie um die Scheidungsvoraussetzungen, über die man durchaus unterschiedlicher Auffassung sein kann. Aber niemand von uns will ohne die Feststellung einer unheilbaren Zerrüttung der Ehe eine Scheidung zulassen. Das ist entscheidend, und allein darauf kommt es an.

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Und dann Fristenautomatik!)

    Dazu werde ich nachher noch etwas sagen, Herr Kollege Vogel.
    Nach dem heute geltenden Schuldprinzip führen schwere Eheverfehlungen in einem Rechtsstreit automatisch zu einer Scheidung der Ehe, unabhängig davon, ob diese Ehe gescheitert ist oder nicht. Das ist Scheidungsautomatik.

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Nein, aber jetzt Fristenautomatik!)

    Eine einzige schwere Eheverfehlung, zum Beispiel ein Ehebruch, genügt, zwei Menschen auseinanderzureißen und die Kinder von einem der beiden Elternteile zu trennen. Das kann auch noch zehn Jahre nach dem eigentlichen Vorfall geschehen, dann nämlich, wenn die Eheverfehlung erst dann bekannt geworden ist. Ich würde gern die Frage an Herrn Kollegen Mikat stellen: Wo bleibt denn hier die von Ihnen mit Recht betonte Leitbildfunktion des Rechtes, die den Bestand der Ehe im Auge haben soll?

    (Zuruf des Abg. Dr. Mikat [CDU/CSU])

    Hat diese Tendenz im heutigen Recht die Dauer der Ehe, so wie Sie das heute vormittag formuliert haben, tatsächlich in sich?

    (Dr. Mikat [CDU/CSU] : Die Institution auf jeden Fall!)

    — Ich habe von der jetzigen Regelung

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU]: Sehen Sie sich die doch mal genau an!)

    im Zusammenhang mit den §§ 42 und 43 unseres Ehegesetzes gesprochen.
    Aber, meine Damen und Herren, ich will noch zu einem anderen Punkt kommen. Ich habe vorhin von der menschlichen Not gesprochen, in der sich immer wieder Ehepartner aus den unterschiedlichsten Gründen befinden. Es sind nicht nur Unzulänglichkeiten. Wir wissen — vor allen Dingen diejenigen, die in der Praxis stehen —, daß Rücksichtslosigkeit, vielfach Egoismus, materieller Wohlstand auf der einen Seite, aber auch Armut auf der anderen Seite Feinde der Ehe sein können. Für diese Fälle brauchen wir gesetzliche Regelungen, nicht für intakte Ehen und glückliche Familien, die es — das möchte ich mit Nachdruck betonen — in viel größerer Zahl gibt, als in einer Diskussion über Ehescheidung sichtbar werden kann.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Thürk [CDU/CSU] : Wenn Sie dazu sprechen!)

    Ich möchte auch davor warnen, gesetzliche Regelungen an Idealvorstellungen zu orientieren oder spezifische Moralvorstellungen zur Grundlage der staatlichen gesetzlichen Rechtsordnung zu machen. Es war für uns alle von Bedeutung, daß das gerade von den Kirchen eindeutig ausgesprochen worden ist. Beide Kirchen, die evangelische Kirche und die katholische Kirche, haben im Jahre 1969 eine Denkschrift zum Thema „Das Gesetz des Staates und die sittliche Ordnung" veröffentlicht. Darin wird ausgeführt — ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten —:
    Allgemein wird heute anerkannt, daß weder die spezifischen christlichen Wertvorstellungen noch die Wertvorstellungen anderer Weltanschauungsgruppen durch die staatlich gesetzte Rechtsordnung verwirklicht werden können.

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU]: Das wußte Mikat damals schon!)

    Wo man dies dennoch versucht, kann es zu einer den Raum der freien Gewissensentscheidung des einzelnen einschränkenden Rechts-und Gesellschaftsordnung kommen. Religionen oder Weltanschauungen dürfen nicht der Versuchung erliegen, sich mit den Mitteln der staatlichen Rechtsordnung als alleinberechtigt durchzusetzen. Der moderne Weltanschauungs-
    und Gesinnungspluralismus läßt die rechtliche Fixierung spezifischer Moralvorstellungen immer problematischer werden. Soweit die Rechtsordnung dem einzelnen Verhaltensnormen auferlegt, muß sie diesen Pluralismus berücksichtigen. Auch wenn die Gemeinschaft nicht jedes beliebige System sittlicher Grundsätze anerkennen kann, so muß sie doch für einen ausreichenden Spielraum in den Entscheidungsnormen Raum schaffen.

    (Dr. Mikat [CDU/CSU] : Lesen Sie doch den Verfasser einmal vor! — Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Das wäre interessant!)

    — Leider ergeben sich die Verfasser aus dieser Schrift nicht. Das Vorwort dieser Denkschrift wurde unterzeichnet von Kardinal Döpfner und Landesbischof Dietzfelbinger. Aber, Herr Kollege Mikat, wenn Sie Mitverfasser dieser Schrift sind, gebührt Ihnen für diese Schrift Dank.

    (Beifall)

    Das Problem der Kinder in einer gescheiterten Ehe hat verständlicherweise in den Diskusssionen immer wieder eine große Rolle gespielt. Wir wissen alle: Ehescheidungen gehen immer zu Lasten der Kinder, unabhängig davon, ob diese Ehen nach dem Verschuldens- oder nach dem Zerrüttungsprinzip, nach dem geltenden oder nach dem zukünftigen Recht geschieden werden. Die Kinder sind in gleicher Weise die Leidtragenden, wenn die Eltern getrennt leben, obwohl die Ehe formell fortbesteht. Die Gründe, die zur Scheidung oder zur Trennung geführt haben, sind in diesem Zusammenhang von untergeordneter Bedeutung, und ich kann Herrn. Mikat nur zustimmen, wenn er heute vormittag ausgeführt hat, daß die Elternpflicht den Eheleuten im. Interesse der Kinder immer wieder deutlich gemacht.
    14510 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975
    Metzger
    werden muß. Aber es gibt auch Situationen, in denen die Aufrechterhaltung der Ehe für die Kinder schädlicher ist als eine Scheidung. Diese Schäden werden nicht geringer, wenn den Ehepartnern in diesen Fällen durch Gesetz die Möglichkeit der Scheidung genommen wird.

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU]: Dann entsteht doch die Härte nicht!)

    Im Gegenteil, es kommt zu Auseinandersetzungen und Streitigkeiten, oft vor den Augen der Kinder; es kommt zu persönlichen Verunglimpfungen und Entwürdigungen im intimsten Bereich. Das Ergebnis ist vielfach Feindschaft und Haß. Jede Chance einer Aussöhnung, jede Möglichkeit einer Verständigung im Interesse der Kinder wird endgültig verschüttet.
    Wenn man von den Beiträgen der Oppositionsredner die polemischen Passagen wegnimmt, in denen versucht wird, die SPD durch Schlagworte zu diffamieren, dann kann ich nur feststellen: in der Sache sind Regierungskoalition und Opposition nach meiner Beurteilung gar nicht so weit auseinander, auch dann nicht, wenn die Opposition im Endergebnis dieser Reform nicht zustimmen wird.

    (Thürk [CDU/CSU] : In allen entscheidenden Punkten sind wir auseinander!)

    — Ich will gleich drei Punkte nennen, Herr Kollege Thürk.
    Sicher kann man bei der einen oder anderen Regelung die Akzente anders setzen.
    Sie haben verlangt und verlangen eine Mindestehedauer von einem Jahr als Scheidungsvoraussetzung, allerdings mit einer Ausnahmeregelung in begründeten Fällen. Wir haben in das Gesetz aufgenommen eine Möglichkeit zur Aussetzung des Ehescheidungsverfahrens auf ein Jahr nach richterlichem Ermessen. Ich frage Sie nun: Wo sind denn in diesem Punkt grundlegende Unterschiede? Im Endergebnis führt das auf dasselbe hinaus.

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    Man kann für den einen oder für den anderen Vorschlag gute Gründe ins Feld führen.
    Wir haben uns im Ausschuß und auch heute hier in der Debatte gestritten über die Frage der Widerlegbarkeit oder Unwiderlegbarkeit der Zerrüttungsvermutung, und ich verrate kein Geheimnis — Sie haben das heute morgen in Zwischenrufen bereits gesagt —, daß es in der SPD-Bundestagsfraktion hierüber durchaus unterschiedliche Auffassungen gab. Ich habe zu denjenigen gehört, die der Auffassung waren, daß die Zerrüttungsvermutung widerlegbar gestaltet werden sollte, aber ich habe mich dann letzten Endes doch von denjenigen Fraktionskollegen überzeugen lassen, die ausgeführt haben, daß eine Widerlegbarkeit der Zerrüttungsvermutung dazu führen kann, daß in der dreijährigen Trennungszeit derjenige Ehepartner, der aus der Ehe herausstrebt, der geschieden werden will, alles unterläßt, um wieder zu einer Verständigung oder zu einer Aussöhnung mit dem Ehepartner zu kommen, alles unterläßt, weil ihm dieses Verhalten
    nach Ablauf der dreijährigen Trennungsfrist zum Nachteil gereichen kann.
    Wie unterschiedlich die Auffassungen in dieser Frage sein können, ergibt sich z. B. auch daraus, daß die Eherechtskommission bei der Bundesregierung, die über diese Frage auch abgestimmt hat, sich sehr eindeutig ausgesprochen hat. Diese Eherechtskommission hat mit 13 gegen 3 Stimmen beschlossen, daß in Fällen einer längeren häuslichen Trennung ohne weitere Prüfung anzunehmen ist, daß die Ehe gescheitert ist.

    (Dr. Emmerlich [SPD] : Hört! Hört!)

    In gleicher Weise hat sich auch die Familienrechtskommission der Evangelischen Kirche mit etwa 50 % der Mitglieder für die Unwiderlegbarkeit der Zerrüttungsvermutung ausgesprochen. Ich räume jedoch ein: Man kann hierüber durchaus geteilter Auffasung sein. Aber das ist doch keine Frage, bei der man sagen kann, daß es fundamentale Unterschiede gibt, die es nicht ermöglichen, zu einem Konsensus zu kommen.
    Man kann sicher auch über die Dauer von Fristen diskutieren, über die Frist der Zerrüttungsvermutung. Es wurde von drei Jahren, von vier Jahren gesprochen; die Opposition hat ursprünglich einmal von fünf Jahren gesprochen. Fristen sind immer eine harte Sache für denjenigen, der dadurch getroffen wird. Dabei muß man sehen, daß die Frist in diesem Zusammenhang der Ablauf einer Zeit ist, in der Lockerungen von Bindungen eintreten, in der insbesondere die Bindungen der Ehepartner zueinander ständig schwächer werden.
    Sicher gibt es unterschiedliche Bewertungen von Lebensvorgängen. Bei den einzelnen Problemen, die wir diskutiert haben, kann man die Gewichte anders setzen. Es gibt auch Fragen, die im Grunde genommen durch Gesetze überhaupt nicht gelöst werden können. Ich denke hier an die immaterielle Härteklausel in Fällen schwerer Krankheit oder körperlicher Gebrechen. Dieser Fall hat mich wegen seiner menschlichen Tragik in ganz besonderer Weise beschäftigt. Ich war lange in Zweifel, wie man sich in ,dieser Frage der immateriellen Härteklausel bei Fällen schwerer Krankheit oder körperlicher Gebrechen entscheiden soll.
    Was würden wir letzten Endes erreichen, wenn in diesen Fällen ein lebenslanges Scheidungsverbot festgelegt wird? Wir gaben den Menschen, die sich in einer schrecklichen Notsituation befinden, eine Hoffnung, die im Grunde genommen unerfüllbar ist. Denjenigen Ehepartner, der aus der Ehe heraus-strebt, der unter Umständen schon getrennt lebt, können wir nicht zwingen, zu diesem in Not befindlichen Ehepartner zurückzukehren. Ich sehe auch die große Gefahr, daß wir mit einer solchen Regelung jede Chance verbauen würden, daß derjenige, der geschieden werden will, dann, wenn er nicht geschieden wird, wenigstens noch bereit ist, die einfachsten menschlichen Kontakte zu demjenigen Ehepartner zu unterhalten, der sich in dieser Notlage befindet. Gerade wenn man diese Gesichtspunkte berücksichtigt, wird man, glaube ich, erkennen, daß es darum geht, dem in Not befindlichen Ehepartner
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    Metzger
    zu helfen. Um aber diesem Menschen in seiner Notlage zu helfen, ist es notwendig, daß man alle Voraussetzungen dafür schafft, daß auch derjenige Ehepartner, der aus der Ehe herausstrebt, in der Lage ist, auch innerlich frei genug ist, diese Hilfe selbst zu leisten. Ich habe mich dann nach langen Überlegungen dafür entschieden und auch dafür ausgesprochen, daß die immaterielle Härteklausel in solchen Fällen begrenzt wird.
    Diese durch uns als Gesetzgeber unlösbaren Probleme und die unterschiedlichen Auffassungen in Detailfragen bedeuten aber doch nicht grundlegende Meinungsverschiedenheiten in prinzipiellen Punkten: in der Bewertung der Ehe als Lebensgemeinschaft und in der Eröffnung von Möglichkeiten zu einer Scheidung.
    Die Entscheidung einer Partei, einer Fraktion oder auch einer Einzelperson — z. B. in der Eherechtskommission der Bundesregierung -- für eine von mehreren möglichen Alternativen, nach eingehender Beratung und nach Auseinandersetzung mit allen Einwänden, rechtfertigt doch nicht die Unterstellung oder den Vorwurf der Ehe- oder Familienfeindlichkeit. Hier haben doch Menschen, bevor sie sich entschieden haben, ernsthaft um diese Probleme gerungen.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Mit knapper Mehrheit!)

    Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion haben gute, nützliche und vertrauensvolle Gespräche mit zahlreichen Berufsgruppen, Verbänden und auch Vertretern der evangelischen und der katholischen Kirche geführt. In vielen Stunden wurden die Argumente ausgetauscht und eigene Auffassungen überprüft und auch revidiert. In keinem dieser Gespräche wurde der gute Wille oder die Ernsthaftigkeit unserer Bemühungen und Argumente angezweifelt.
    Ich kann hier für die gesamte Bundestagsfraktion der Sozialdemokratischen Partei erklären: Sozialdemokratische Rechtspolitik soll den Menschen dienen und vernünftige Regelungen in Konfliktsituationen ermöglichen. Der Mensch selber in seinen vielfältigen gesellschaftlichen und familiären Verpflichtungen steht dabei im Mittelpunkt. Sozialdemokraten treten für die Ehe auf Lebenszeit ein. Doch in tragischen Konfliktsituationen lassen sie den einzelnen nicht im Stich, sondern suchen menschliche Lösungen nicht durch vorgeblich moralisch geprägte Rechtsnormen unmöglich zu machen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wir haben auch volles Verständnis und Respekt für all diejenigen Eheleute, die sich unter keinen Umständen scheiden lassen wollen, auch wenn die Ehe unheilbar zerrüttet ist.
    Wenn dieses Reformgesetz auch nur den geringsten Ansatz für eine Auflösung der Ehe, für eine Verstoßungsscheidung oder für eine Benachteiligung der Ehefrau enthielte, dann würde sich, wie ich Ihnen versichern kann, auf dieser Seite des Hauses keine Hand heben.
    Das Gegenteil wird der Fall sein. Dieses Gesetz wird die Ehen besser schützen als die gegenwärtige Regelung, weil es den geänderten Vorstellungen über das Zusammenleben zweier Menschen als gleichberechtigte Partner Rechnung trägt, weil es bei Auseinandersetzungen zwischen den Ehepartnern das Verfahren versachlicht und von dem Zwang freimacht, gegenseitig Schuldvorwürfe zu erheben, weil es verhindern hilft, daß eine einmalige Eheverfehlung ohne Zerrüttungsfolgen zum Anlaß einer Scheidung genommen werden kann, und weil es den Weg für eine Verständigung freimacht und eine bessere Möglichkeit zur Entkrampfung und Aussöhnung zerstrittener Eheleute bietet. Damit dient dieses Gesetz auch dem Bestand der Familie und den Interessen der Kinder.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Das neue Recht wird die Unterhaltsregelung gerechter gestalten, weil es die Bedürftigkeit des schwächeren Partners — das wird in den meisten Fällen nach wie vor die Ehefrau sein — und der Kinder in den Mittelpunkt der Überlegungen stellt und die während der Ehe geleisteten Beiträge beider Partner gleichwertig berücksichtigt. Der Unterhaltsanspruch der ersten Frau hat in jedem Fall Vorrang.
    Das neue Gesetz nimmt die Bedeutung der Ehe als Lebens- und Schicksalsgemeinschaft ernster und kommt der sozialen Gerechtigkeit näher als die Regelung, die in den letzten 50 Jahren Gültigkeit hatte, weil es nicht nur das im Laufe der Ehe erworbene Vermögen, sondern auch die erworbenen Versorgungsleistungen bei einer Auflösung der Ehe auf beide Partner aufteilt. Ich weiß, das bedeutet Opfer für diejenigen Ehepartner, denen die Anwartschaften rechtlich zustehen. Dieser Ausgleich ist aber berechtigt. Er bringt größere soziale Gerechtigkeit.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Meine Damen und Herren, die Reform des Ehe-und Familienrechts hat in allen Teilen ein Ziel im Auge: Schutz der Ehe und Familie, Hilfe für die Menschen, größere Gerechtigkeit für den sozial schwächeren Partner. Wir Sozialdemokraten sind davon überzeugt, daß wir diesem Ziel durch diese Reform ein gutes Stück näherkommen.
    Ich beantrage wegen der Bedeutung dieses Gesetzes namentliche Abstimmung.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordnete Thürk.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt Thürk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte Herrn Kollegen Metzger vorgeschlagen, daß wir unsere Ausführungen wegen der späten Stunde reduzieren. Er sah sich mit Rücksicht auf sein Konzept dazu nicht in der Lage. Ich hatte dies zunächst bedauert, Aber, Herr Kollege Metzger, ich muß sagen, daß ich jetzt recht froh bin, daß Sie Ihre Ausführungen doch gemacht haben. Denn Sie haben sich wohltuend von einer Reihe von
    14512 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975
    Thürk
    Ausführungen abgehoben, die heute aus Ihrer Fraktion zu diesem Problemkreis gemacht worden sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir haben zur Kenntnis genommen und wir nehmen Ihnen dies auch ab, daß Sie ernsthaft bemüht waren, etwas Gutes zu schaffen. Wir sind in der Sache allerdings durch Ihren Beitrag einander nicht nähergekommen. Ich werde dies nachher noch erläutern. Eines muß ich Ihnen aber konzedieren: Was Sie hier ausgeführt haben, verriet Überlegung, Eingehen auf die Probleme und das Bemühen, etwas Gutes zu schaffen. Wenn dies nicht gelungen ist — und dies hätte gelingen können, wenn Sie auf unsere Anträge eingegangen wären —, so wissen wir aus den Ausschußberatungen, welches die ideologischen Hintergründe sind. Nachdem jetzt sämtliche Anträge der Opposition abgelehnt worden sind, — —

    (Dr. Emmerlich [SPD] : Sie sind doch die Ideologen!)

    — Herr Kollege Emmerlich, Sie sind doch mehr von ideologischen Parteitagsbeschlüssen ausgegangen als wir. Sie wären besser von Rechtsgrundsätzen ausgegangen; danach sollten Sie sich richten.

    (Dr. Emmerlich [SPD] : Da lachen doch die Hühner!)

    — Aber höchstens sozialdemokratische Hühner.

    (Dr. Emmerlich [SPD] : Wo sind denn diese Parteitagsbeschlüsse?)

    Wir stehen jetzt — und dies kann man mit Fug und Recht sagen -- am Grabe eines vernünftigen, gerechten, sozial fundierten und ethisch vertretbaren Scheidungs- und Scheidungsfolgenrechts. Die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion hat sich zu keinem Zeitpunkt während der Beratungen des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts in dieser Legislaturperiode der Überlegung verschlossen,

    (Zuruf des Abg. Kleinert [FDP])

    daß eine Reihe von Vorschriften des Scheidungsrechts, aber auch des Scheidungsfolgenrechts einer Überarbeitung und Anpassung an die heutigen Notwendigkeiten bedarf. Sie hat sich allerdings dagegen gewehrt, den Gesetzentwurf, den die Bundesregierung vorgelegt hat, als Meisterleistung juristischen Denkvermögens anzuerkennen und sich den dort zum Teil niedergelegten ideologischen Grundsätzen zu unterwerfen. Vielmehr haben die Mitglieder unserer Fraktion im Unterausschuß und im Rechtsausschuß auf eine nachhaltige, bis in die Einzelheiten gehende Beratung der Vorschriften gedrungen. Sie haben keine Mühe gescheut, unausgegorene Vorschriften in anwendbare Paragraphen umzuwandeln, um das Gesetz auch für einen Nichtjuristen lesbar zu machen. Sie haben der Bundesregierung eine Fülle von Hinweisen zur Verbesserung des Gesetzestextes gegeben, was sicher nicht die primäre Aufgabe der Opposition sein kann. Kurz gesagt, die Abgeordneten der Opposition, die mit der Bearbeitung dieses Gesetzentwurfes befaßt waren, haben über den Rahmen des sonst Üblichen hinaus kooperativ und konstruktiv mit der Bundesregierung und den Mitgliedern der Koalitionsfraktionen zusammengearbeitet.
    Statt dessen tauchen in der Presse gelegentlich Gerüchte auf, die Opposition verzögere mutwillig die Beratung des Ehereformgesetzes. Gewiß, wir haben Verständnis dafür, daß manche Vorschläge von uns dem ideologischen Konzept der Gegenseite nicht entsprechen.

    (Zuruf des Abg. Franke [Hannover] [SPD] sowie weitere Zurufe von der SPD)

    — Sind Sie wieder da, Herr Minister?

    (Franke [Hannover] [SPD] : Immer gewesen!)

    — Nur geistig nicht! — Die Fülle der Alternativvorschläge, die wir in jeder Phase des Verfahrens gemacht haben, haben der Bundesregierung das Leben nicht gerade leichtgemacht. Wir haben natürlich auch gemerkt, daß nicht alle Mitglieder der Bundesregierung und nicht alle ihrer Beamten glücklich darüber waren, daß wir ihnen über weite Bereiche auf den Zahn gefühlt und eine Reihe von Kariesstellen bis hin zu eitrigen Wurzelentzündungen entdeckt haben. Dies gilt insbesondere für den Bereich des Versorgungsausgleichs, der völlig neu in den blauen Raum hineinkonzipiert worden ist und der an sich die sorgfältigste Beratung erfordert hätte. Gleichwohl war die Beratung für den Versorgungsausgleich besonders knapp bemessen, was diesem Teil des Gesetzes auch sehr schlecht bekommen ist.

    (Zuruf von der SPD: Hör auf, Junge!)

    Das Hearing mit den Sachverständigen hat eine Fülle von Ungereimtheiten zutage gefördert. Die Fassung der Gesetzesbestimmungen ist so schwerfällig, unübersichtlich und unklar, daß auch sachkundige Abgeordnete wie Sachverständige Schwierigkeiten mit den Gesetzestexten hatten. Nachdem jetzt der große Enthusiasmus, der insbesondere bei den Praktikern für eine Reform des Ehe- und Familienrechts geherrscht hatte, abgeklungen ist und einer nüchternen Betrachtungsweise Raum gemacht hat, mehren sich auch bei Anwälten und Richtern die Stimmen, die meinen, man hätte besser das vorhandene Scheidungsrecht in einigen Punkten liberalisieren und im übrigen beim alten System bleiben sollen. Welche Beurteilung man auch endgültig abgeben mag, eines dürfte klargeworden sein: Das heute herrschende Schuldprinzip hat sicher eine Reihe schwerwiegender Mängel, ist aber nicht so schlecht wie sein Ruf. Das in Zukunft geltende Zerrüttungsprinzip kann die hohen Erwartungen, die an es gestellt werden, nicht erfüllen. Es birgt ebenfalls eine Reihe von Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten und wird manche Enttäuschung bei den Betroffenen verursachen. Gleichwohl vermeidet es für die Praxis in vielen Fällen unglückliche Anknüpfungen an Äußerlichkeiten und angebliches Verschulden.
    Es sollte hier die Überlegung gestattet sein, daß das Zerrüttungsprinzip den Fällen am meisten gerecht wird, in denen die Scheidung auf einem allmählichen Abnutzungs- und Verschleißprozeß der ehelichen Gesinnung beruht und eine Fülle von kleineren oder schwerwiegenderen Vorfällen die eheliche Lebensgemeinschaft ausgehöhlt hat. In diesen Fällen nach dem Verschulden des einen oder
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14513
    Thürk
    anderen zu suchen, das angeblich oder wirklich die auslösende Ursache für die Scheidungsklage war, hat der gerichtlichen Praxis immer Schwierigkeiten bereitet und letztlich auch zu unbilligen Ergebnissen geführt. Die Schuld oder teilweise Schuld wurde dann dem Ehegatten aufgebürdet, der den Schlußpunkt durch eine dem Wesen der Ehe abträgliche Verhaltenweise gesetzt hat, für die beide Ehegatten jedoch die Ursachen begründet hatten.
    Das Schuldprinzip hingegen führt zu gerechteren Ergebnissen in den Fällen, in denen ein Ehegatte ohne entscheidende Mitwirkung des anderen durch eklatantes Fehlverhalten oder durch rücksichtsloses, egoistisches Benehmen die Ehe in mutwilliger Weise aufs Spiel gesetzt hat. Es widerspricht dem Gerechtigkeitsgefühl des Bundesbürgers, daß sich dieser Ehegatte nach dem neuen Recht sogar noch die Vorteile durch sein Fehlverhalten sichern kann.

    (Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Da eine gemischte Anwendungsweise von Schuld-und Zerrüttungsprinzip nach unserem Rechtsdenken schwerlich möglich ist, hat sich die Opposition der Weg angeboten, im Grundsatz zwar dem Zerrüttungsprinzip zuzustimmen, jedoch zu vermeiden, daß das Prinzip nach echt deutscher Manier zu Tode geritten wird. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb in allen Phasen des Verfahrens darauf gedrungen, daß Billigkeits- und Härteklauseln in das Gesetz eingefügt werden, die dem Richter die Möglichkeit geben, die Entscheidungen dem konkreten Einzelfall anzupassen und dadurch zu gerechten Ergebnissen zu kommen.
    Die Regierungskoalition ist der Opposition nur selten in diesem Bestreben gefolgt. Überall dort, wo eine übertriebene sozialistische oder liberalistische Denkungsweise Platz greift, versagt sie dem Richter die Möglichkeit, Einzelfallgerechtigkeit zu üben, und bindet ihn strikt an das Gesetz. An anderen Stellen, an denen die ideologischen Barrieren nicht so hoch gesetzt sind, konnte die Opposition mit ihren Vorstellungen durchdringen und dem Richter Gestaltungsfreiheit bewilligen.
    Wenn man bedenkt, daß auf SPD-Veranstaltungen und -Parteitagen nicht weniger gefordert wurde, als daß die Ehe durch einen Vermerk des Standesbeamten genauso geschieden werden kann, wie sie vor ihm geschlossen worden ist, und sämtliche Rechtsfolgen außer acht gelassen werden, ist die Gesetzeslösung, die die SPD-Bundestagsfraktion hier vorgelegt hat, direkt noch anerkennenswert. Einer vernünftigen Betrachtungsweise kann sie allerdings auch nicht standhalten.

    (Kleinert [FDP] : Wer bestimmt, was vernünftig ist?)

    — Wir!

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Aha, jetzt wissen wir es!)

    Wir bemängeln zunächst die Einführung der Verstoßensscheidung in das deutsche Scheidungsrecht, die dem scheidungswilligen untreuen Ehegatten die Möglichkeit gibt, den ehetreuen Partner von einem
    Tag zum anderen zu verstoßen — und dies auch noch aus Gründen, die auf eigenem Fehlverhalten des Scheidungswilligen beruhen. Diese gesetzliche Möglichkeit, nämlich aus eigenem rechtlichen Fehlverhalten und eigenem Rechtsbruch für sich günstige Rechtsfolgen abzuleiten, ist dem deutschen Recht fremd. Die erstmalige gesetzliche Normierung dieses Unrechtsgrundsatzes kann für die weitere Gesetzesentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland wegweisend werden. Wir warnen ganz eindringlich davor, diesen Weg zu beschreiten. Wenn SPD und FDP diesen Rubikon überschreiten, wissen weder wir noch Sie, wohin die Gesetzesentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland künftig führen wird.
    Wir rügen weiterhin — Herr Kollege Metzger, ich sage dies, damit Sie wissen, worin wir uns unterscheiden —, daß die Trennung der Ehegatten über gewisse Zeiträume hinweg die unwiderlegbare Vermutung dafür eröffnet, daß die Ehe gescheitert ist. Dies stellt einen Verstoß gegen Art. 103 des Grundgesetzes dar, der die Gewährung des rechtlichen Gehörs statuiert.
    Wir kritisieren schließlich, daß die sogenannte Härteklausel in Wirklichkeit eine Farce ist, daß sie in der gerichtlichen Realität keinerlei Bedeutung haben wird und dem Bundesbürger ein Sicherheitsventil vortäuscht, das gar keines ist. Während bisher durch das Gesetz der ehetreue Partner geschützt wurde, wird in Zukunft der eheuntreue Partner, der die Scheidung sucht, den gesetzlichen Schutz für sich erlangen. Dies stellt eine einmalige Verdrehung aller Werte dar.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn in diesem Zusammenhang die Koalitionsfraktionen der Formulierung zugestimmt haben, daß die Ehe auf Lebenszeit abgeschlossen wird, so ist dies ein reines Lippenbekenntnis, dem der Inhalt fehlt.

    (Kleinert [FDP] : Das haben wir nun davon!)

    Für die Rechtsprechung hat dieser Hinweis keinen Wert, wenn das Gesetz selbst diesem Grundsatz zuwiderläuft. Allein die Formulierung, Herr Kollege Kleinert, macht das Gesetz noch nicht zu dem, was Sie hier vorgeben.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Wenn der Kollege Metzger erklärt hat, daß er sich in so großer Übereinstimmung mit der Kirche befindet, möchte ich ihm doch einmal vorlesen, was der Arbeitskreis für Eherecht beim Kommissariat der deutschen Bischöfe am 9. Dezember 1975 — vielleicht kennen Sie das noch nicht — dazu gesagt hat. Ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten:
    Wer bisher glaubte, gerade in Krisen seiner Ehe stehe ihm das Gesetz zur Seite und bewahre ihn vor rücksichtslosen Willkürhandlungen seines Partners, wer glaubte, dieser Rechtsschutz solle im Interesse eines gerechten Ausgleichs verbessert werden, der wird diese Hoffnung begraben müssen. Künftig hängt es vom Belieben des anderen ab, ob und wann sich dieser aus der Ehe löst. Nach Ablauf bestimmter Fristen
    14514 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975
    Thürk
    kann ihn niemand mehr daran hindern, auch wenn die Ehe in Wirklichkeit nicht unheilbar zerrüttet ist.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Alle zur Scheidung einer Ehe nötigen Voraussetzungen kann er einseitig setzen.
    Wer bisher glaubte, eine Scheidung sei jedenfalls bei außergewöhnlichen Härten schlechterdings nicht möglich, weil das Gesetz hier wie auch ,auf anderen Rechtsgebieten einen gerechten Interessenausgleich anstrebe, wird auch diese Hoffnung aufgeben müssen. Die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen für Härtefälle sind so eng gefaßt, daß sie sehr selten zur Wirkung kommen dürften.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Wie Sie, Herr Kollege Metzger, unter Berücksichtigung dieser Ausführungen uns klarmachen wollen, daß die Kirchen nun plötzlich auf Ihrem Standpunkt stehen, ist ein. Geheimnis, das Ihnen allein vorbehalten bleibt.
    Lassen Sie mich die Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wie folgt umschreiben: Einer vernünftigen Reform des Familien- und des Ehe- und Scheidungsrechts gegenüber waren und sind wir aufgeschlossen. In kooperativer und konstruktiver Weise haben wir versucht, echte Versäumnisse im Gesetzentwurf, die erst durch die intensiven und von der Opposition geforderten Beratungen aufgedeckt werden konnten, auszubügeln. Durch Härte-und Billigkeitsklauseln haben wir uns bemüht, Ungerechtigkeiten des Gesetzes zu vermeiden und einen Gesetzentwurf zu erstellen, der weitgehend die Interessen aller Bundesbürger wahrt.
    Die Koalitionsfraktionen sind uns in vielen entscheidenden Bereichen nicht gefolgt. Wir bedauern dies; die Folgen müssen wir alle miteinander tragen.

    (Zuruf von der SPD: Bravo!)

    — Daß man dazu „Bravo" sagen kann, wage ich zu bezweifeln. — Dies ist das beklagenswerte Ergebnis des Umstandes, daß sich die Mitglieder der Koalitionsfraktionen mehr an ideologischen Parteitagsbeschlüssen denn an Rechtsgrundsätzen orientieren. Die Scheidungen werden — entgegen dem, was hier behauptet wird — komplizierter, teurer und langsamer. Viele junge Männer werden sich eine Heirat sehr überlegen, wenn ihnen dieser falsch angelegte Versorgungsausgleich droht. Wegen vieler frauenfeindlicher Bestimmungen wird die junge Frau der Zukunft berufstätig sein und bleiben müssen. Wer soll eigentlich unsere Renten und Pensionen bezahlen, wenn die Kinderzahl rapide abnimmt?

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Das hat uns ja noch gefehlt! Er läßt doch kein Fettnäpfchen aus!)

    Die Chance zu einem vernünftigen Familien- und Eherecht ist mit diesem Gesetz endgültig vertan worden.
    Meine Damen und Herren, abschließend ist es mir ein Bedürfnis, auch im Namen meiner Freunde den Mitarbeitern im Rechtsausschuß und in den mitberatenden Ausschüssen, den Mitarbeitern in den Fraktionen, den Beamten ,der beteiligten Ministerien und des Bundesrates, den angehörten Sachverständigen und all jenen, die uns in echter Sorge um das kommende Recht mit Rat und Tat und zum Teil mit unendlich viel Arbeit und Idealismus zur Seite gestanden haben, sehr herzlich zu danken.

    (Beifall bei der CDU/CSU)