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ID0720924000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 209. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 Inhalt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe-und Familienrechts — aus Drucksache 7/650 —, Zweiter Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4396 -- Zweiter Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/4361 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/2015 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4450 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4365 Dr. Emmerlich SPD . . 14403 C, 14474 D, 14478 D, 14501 C, 14502 D, 14505 B Dr. Mikat CDU/CSU . . . . . . . . . 14409 D Engelhard FDP . . . . 14477 C, 14473 B, 14482 B, 14503 C Frau Dr. Lepsius SPD . . . . 14422 C, 14491 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 14427 D, 14504 B Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 14433 D, 14473 A, 14505 C Frau Funcke FDP . . . . . . 14458 A, 14519 D Dr. Hillermeier, Staatsminister des Landes Bayern 14461 B Frau Schimschok SPD . . . . 14464 C, 14471 A Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 14467 B, 14493 C, 14503 B Dr. Arnold CDU/CSU 14469 D Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . 14474 B, 14502 A Thürk CDU/CSU . . . 14475 B, 14500 D, 14511 D Frau Schleicher CDU/CSU 14484 D Gnädinger SPD 14486 C Frau Will-Feld CDU/CSU 14487 C Berger CDU/CSU 14497 B Spillecke SPD 14498 D Metzger SPD 14506 C Kleinert FDP 14514 C Frau Dr. Wex CDU/CSU 14517 C Glombig SPD 14518 D Namentliche Abstimmungen . . 14471 B, 14483 B, 14499 B, 14522 B Begrüßung der hundert Jahre alten Frau Kohlberg 14423 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 Fragestunde — Drucksache 7/4409 vom 5. 12. 1975 — Zweckmäßigkeit der persönlichen Anschauung über die Tätigkeit der Ständigen Vertretung insbesondere für die Mitglieder des Innerdeutschen Ausschusses sowie Zusammenhang der Absage des Gespräches von Mitgliedern des Innerdeutschen Ausschusses mit dem Leiter der Ständigen Vertretung durch die Bundesregierung mit dem Versuch der Einschränkung der Zuständigkeiten des Innerdeutschen Ministeriums und des zuständigen Bundestagsausschusses MdlAnfr A82 05.12.75 Drs 07/4409 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A83 05.12.75 Drs 07/4409 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14437 A, B, C, D, 14438 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14437 B, D, 14438 A ZusFr Lagershausen CDU/CSU . 14437 C, 14438 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14438 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14438 B ZusFr Ey CDU/CSU 14438 C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 14438 C Gründe für die Zitierung von Staatssekretär Gaus durch den Bundeskanzler nach Bonn zu dem für einen Besuch von Mitgliedern des Innerdeutschen Ausschusses bei dem Leiter der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin festgelegten Termin und für die kurzfristige Absage dieses Besuchs durch die Bundesregierung MdlAnfr A84 05.12.75 Drs 07/4409 Lagershausen CDU/CSU MdlAnfr A85 05.12.75 Drs 07/4409 Lagershausen CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14439 A, B, C, D, 14440 A ZusFr Lagershausen CDU/CSU . . .14439 A, B, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14439 B ZusFr Baron von Wrangel CDU/CSU . . 14440 A Äußerung des Bundeskanzlers über die Qualifikation von Mitgliedern der Europäischen Kommission MdlAnfr A31 05.12.75 Drs 07/4409 Susset CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA . 14440 B, C, D ZusFr Susset CDU/CSU 14440 B, C ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 14440 D ZusFr Kiechle CDU/CSU 14440 D Leitsätze für die Entsendung deutscher Politiker in die Europäische Kommission MdlAnfr A32 05.12.75 Drs 07/4409 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A33 05.12.75 Drs 07/4409 Kiechle CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14441 A, B, C, D, 14442 A, B, C, 14443 A ZusFr Kiechle CDU/CSU . 14441 B, C, 14442 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14441 C ZusFr Susset CDU/CSU 14441 D ZusFr Wilhelm SPD . . . . . . . . 14442 A ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 14442 D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 14443 A Vereinbarungen insbesondere über Kriegsgräberfürsorge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen MdlAnfr A88 05.12.75 Drs 07/4409 Freiherr von Fircks CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14443 B, C, D, 14444 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14443 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14443 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 14443 D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . 14443 D Bedeutung der Aussage des Bundesaußenministers über die Form des Ausreiseprotokolls vom 9. 10. 1975 im Hinblick auf Art. 46 und 47 der Wiener Vertragsrechtskonvention und der Unterscheidung zwischen „völkerrechtlichem Vertrag" und „zweiseitigem Protokoll" MdlAnfr A91 05.12.75 Drs 07/4409 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A92 05.12.75 Drs 07/4409 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 14444 A, B, C, D, 14445 A, B, C, D, 14446 A, B, C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 14444 B, 14445 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 14444 D, 14446 A ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD 14444 D, 14446 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 14445 A, 14446 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 14445 B, 14446 C ZusFr Dr. Schweitzer SPD . . . . . . 14446 A Rückkehr Griechenlands in die NATO als Voraussetzung einer Vollmitgliedschaft in der EG MdlAnfr A93 05.12.75 Drs 07/4409 Biehle CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 14446 D, 14447 B ZusFr Biehle CDU/CSU 14447 A, B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 III Pressemeldungen über erzwungenen Eigentumsverzicht ausreisewilliger Deutscher aus Polen vor Erteilung der Ausreisegenehmigung MdlAnfr A94 05.12.75 Drs 07/4409 Ey CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14447 C, D, 14448 A, B, C, D, 14449 A, B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . 14447 D, 14448 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 14448 A ZusFr Biehle CDU/CSU . . . . . . . 14448 B ZusFr Dr. Hupka CDI J/CSU , . 14448 C ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . 14448 D ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 14449 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 14449 B Pressemeldungen über entschädigungslosen Verzicht auf Eigentum durch ausreisewillige Deutsche vor Erteilung der Ausreisegenehmigung durch Polen MdlAnfr A95 05.12.75 Drs 07/4409 Biehle CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14449 C, D, 14450 B, C, D, 14451 A, B ZusFr Biehle CDU/CSU . . . 14449 D, 14450 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 14450 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 14450 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 14451 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14451 A Pressemeldung über die beschleunigte Erteilung einer Ausreisegenehmigung bei Vorlage einer notariell beglaubigten Verzichtserklärung auf das Eigentum in Polen durch Angehörige Aussiedlungswilliger in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A96 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . . 14451 C, D, 14452 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . 14451 C, D ZusFr Biehle CDU/CSU . . . . . . . 14451 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14452 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 14452 B Vertretung des Standpunkts der Unzulässigkeit von Annexionen in Moskau und Warschau durch die Bundesregierung MdlAnfr A97 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14452 C, D, 14453 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 14452 D, 14453 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14453 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14453 B Behauptung des Bundesaußenministers über die Übereinstimmung mit Polen während und nach den Verhandlungen in der Beurteilung des Ausreiseprotokolls als „Zusage mit völkerrechtlicher Bindung Polens für Deutsche" MdlAnfr A98 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A99 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14453 C, D, 14454 A, B, C, 14455 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 14453 C, D, 14454 D, 14455 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 14454 A ZusFr Reuschenbach SPD 14454 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14454 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14455 A ZusFr Dr. Schweitzer SPD 14455 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 14455 B Namen der Ortschaften in den ehemaligen deutschen Ostgebieten mit der Möglichkeit, die deutsche Sprache an Schulen zu erlernen MdlAnfr A100 05.12.75 Drs 07/4409 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 14455 C, 14456 A, B ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 14455 D, 14456 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14456 B Beschaffung notariell beglaubigter Verzichtserklärungen auf das Eigentum in Polen von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Angehörigen für ausreisewillige Deutsche MdlAnfr A101 05.12.75 Drs 07/4409 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . 14456 B, C, D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 14456 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14456 C Vereinbarung von Waffengeschäften durch eine von Prof. Dr. Carstens 1965 geleitete Regierungsdelegation nach Saudi-Arabien sowie Bezeichnung dieser Region als Spannungsgebiet durch Mitglieder der damaligen Regierung MdlAnfr A102 05.12.75 Drs 07/4409 Reuschenbach SPD Antw StMin Moersch AA 14457 A Störungen der nach Bulgarien ausgestrahlten Sendungen der Deutschen Welle über den Staatsbesuch des Staatssratsvorsitzen- IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 den Schiwkoff in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B2 05.12.75 Drs 07/4409 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . 14457 A, B, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 14457 B Untersuchungen über den schädlichen Einfluß von Kriegsspielzeug auf das Verhalten der Kinder MdlAnfr A60 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Jens SPD Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG 14457 D, 14458 A ZusFr Dr. Jens SPD . . . . . . . . 14458 A Nächste Sitzung 14524 A Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 14525* A Anlage 2 Mitteilung von Prof. Leyhausen über die Entwicklung von Käfigen für Legehennen unter Berücksichtigung des Tierschutzes und volkswirtschaftlicher Gesichtspunkte sowie Überflüssigkeit von Forschungsaufträgen über Verhaltensnormen von Geflügel bei der Käfighaltung MdlAnfr A4 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Hammans CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Logemann BML . . 14525* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14403 209. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1975 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 11. 12. Dr. Ahrens ** 12. 12. Dr. Aigner * 12. 12. Dr. Artzinger * 12. 12. Bangemann * 1112. Dr. Bayerl * 11. 12. Behrendt * 12. 12. Dr. von Bismarck 11.12. Prof. Dr. Burgbacher 11. 12. Dr. Corterier * 11. 12. Entrup 11. 12. Prof. Dr. Erhard 12. 12. Dr. Eppler 12. 12. Dr. Evers 12. 12. Fellermaier * 12. 12. Flämig * 11. 12. Franke (Osnabrück) 12. 12. Frehsee " 11. 12. Gerlach (Emsland) * 11. 12. Gewandt 12. 12. Handlos 12. 12. Härzschel * 11. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 12. Kater 12. 12. Kiep 12. 12. Dr. Klepsch * 12. 12. Krall * 11. 12. Lange * 11. 12. Lautenschlager* 12. 12. Prof. Dr. Lohmar 12. 12. Lücker * 12. 12. Memmel * 12. 12. Dr. Mende 12. 12. Prof. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 12. 12. Müller (Mülheim) * 11. 12. Dr. Müller (München) ** 12. 12. Mursch * 12. 12. Dr. Narjes 11.12. Frau Dr. Orth * 11.12. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Rosenthal 12. 12. Schmidt (München) * 12. 12. Schmidt (Wattenscheid) 11. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 12. 12. Dr. Schwencke ** 12. 12. Schwabe * 11. 12. Dr. Schwörer * 12. 12. Seefeld * 11. 12. Springorum * 12. 12. Dr. Starke (Franken) * 12. 12. Suck * 12. 12. Frau Verhülsdonk 11. 12. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 12. 12. Walkhoff * 12. 12. Frau Dr. Walz* 12. 12. Frau Dr. Wolf ** 11. 12. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Frage A 4, 205. Sitzung, Seite 14 193 A) : In Ergänzung meiner Antwort zu Ihrer o. a. Frage teile ich Ihnen mit, daß Herr Professor Dr. Leyhausen, Wuppertal, in der Sitzung am 5. Dezember 1975 den Vorsitz der beim Senat der Bundesforschungsanstalten meines Hauses gebildeten Arbeitsgruppe niedergelegt hat und eine weitere Mitarbeit in dieser Gruppe ablehnt. Herr Professor Dr. Leyhausen hat seinen Schritt mit bestehendem Zweifel an einer unabhängigen Arbeitsmöglichkeit dieses Gremiums begründet. Ich bedaure diese Entscheidung, da Herr Professor Dr. Leyhausen bei der Planung und Durchführung des in Aussicht genommenen Forschungsvorhabens, das der gemeinsamen Anstrengung zur Lösung der drängenden Probleme bei der Geflügelhaltung dienen soll, mit seinem reichen Wissen und seiner Erfahrung nun nicht mehr zur Verfügung steht.
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    Rede von Benno Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    — Ich wollte Frau Funcke in diesem Zusammenhang nicht erwähnen; ich bitte um Nachsicht.
    Ich möchte festhalten: Niemand von uns glaubt, daß das Scheidungsrecht eine endgültig zerrüttete Ehe wieder heilen könnte. Auch wir gehen davon aus, daß es Fälle gibt, in denen eine Ehe geschieden werden muß und in denen Ehen geschieden werden, wie das ja auch heute zum geltenden Recht gehört. Es sind immerhin etwa 100 000 Ehen, die zur Zeit im Jahr unter dem geltenden Recht geschieden werden.
    Auch wir wissen, daß Trennungsfristen — das hat der Kollege Mikat heute morgen schon deutlich gesagt — eine Vermutung für die Tatsache, daß eine Ehe zerrüttet ist und auch unheilbar zerrüttet ist, durchaus begründen können und in der Regel auch begründen. Die Frage ist nur, ob das immer und ausschließlich und ohne jede Überprüfung sein soll.
    Das neue Recht, meine sehr verehrten Damen und Herren, so meinte der Herr Bundesminister der
    Justiz, ermögliche, mit schwierigen Lebenssituationen leichter fertig zu werden als das geltende Recht.

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Das sagt sich so leicht!)

    Worin diese Erleichterung bestehen soll, hat der Herr Minister füglich verschwiegen: Ich will es Ihnen sagen: Die Erleichterung liegt schlicht und einfach darin, daß derjenige, der sich in einer Ehe durch das In-der-Ehe-Bleiben bedrückt fühlt und keinen Grund im anderen Partner für eine Scheidung hat, trotzdem und auch relativ leicht und schnell aus der Ehe herauskann. Das ist also die angebotene Erleichterung: den anderen leichter verlassen zu dürfen.

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU]: Genau das ist es!)

    Der Bundesminister der Justiz hat weiter gesagt, der Gedanke des Zwingens trete in dem neuen Recht zurück. Auch hier hat er nicht einen einzigen, auch nur angedeuteten Fall oder ein Beispiel nennen wollen und auch sicherlich nicht nennen können, denn der Gedanke des Zwingens hat ja immer zwei Seiten in der Ehe; ich werde auf das, was Eheverständnis zu sein scheint oder werden soll, noch eingehen. Der Gedanke des Zwingens, Herr Minister Vogel, tritt doch in dem neuen Recht ausschließlich in den Bereichen zurück, die wir als die „48er Fälle" umgreifen können. Daß das ein ganz kleiner Teil der Scheidung ist, wissen wir, und daß hier eine Veränderung auch nach unseren Vorstellungen Platz greifen soll, ist klar. Wo aber sonst sind denn die eigentlichen Elemente des Zwingens, die in den Hintergrund treten? Es werden Pflichten, die sich aus der Bindung in der Ehe ergeben, leichter abgestreift werden können. Das ist richtig. Alle Pflichten binden denjenigen, der die Pflicht als unerträglich vielleicht empfinden mag. Jede Erleichterung für einen, aus der Ehe herauszugehen, bedeutet eine Verminderung des Rechtes desjenigen, der an der Ehe festhält. Das heißt im Klartext: Das Zwingen wird verlagert auf denjenigen, der an der Ehe festhält, der sich ordentlich und treu verhält. Genau das ist unrecht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ein weiterer Aspekt ist in allen Reden bisher unüberhörbar gewesen, ein Aspekt, als müßte unsere Vorstellung von der Ehe grundlegend geändert werden und als hätte unser geltendes Recht ein unverrückbares Leitbild, das es zu beseitigen gelte, und dieses Leitbild wird die Hausfrauenehe genannt; wir wollen einmal sagen: die Position der Hausfrau und Mutter, die nicht außerhalb des Hauses erwerbstätig ist. Das scheint Sie zu stören. Uns stört das nicht.

    (Dr. Emmerlich [SPD] : Kommt da noch ein Änderungsantrag, Herr Erhard?)

    Frau Lepsius meinte, auch heute wieder sagen zu müssen, obwohl sie von uns schon im Rechtsausschuß darauf deutlich angesprochen wurde, wir hätten die Vorstellung einer patriarchalischen Ehe. Auch der hochverehrte Herr Minister Dr. Vogel sprach von dem Leitbild der Herrschaft des Vaters.
    14468 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975
    Erhard (Bad Schwalbach)

    In meiner Familie ist die Herrschaft des Vaters
    nicht vorhanden; das kann ich Ihnen nur sagen. In
    unseren Ehevorstellungen, Herr Minister Dr. Vogel

    (Dr. Vogel [München] [SPD] : Professor und Doktor!)

    — ich weiß, daß der Doktortitel auf einigen Ihrer Plakate ausgeschrieben ist; das ehrt Sie ganz besonders und hebt Sie aus der sonstigen Schar der Doktoren heraus —,

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    existiert das Leitbild der Hausfrauenehe überhaupt nicht.

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Das steht im Gesetz!)

    — Das ist kein Leitbild. — Das Recht muß den Ehepartnern ermöglichen, frei, ohne Zwang, ohne Nachteile bestimmen zu können, welche Art von Ehe in ihrem Bereich gelten soll, wie sie ihre Aufgaben teilen.

    (Gnädinger [SPD] : Genau das schreiben wir in das Gesetz hinein!)

    — Genau das schreiben Sie nicht in das Gesetz hinein, sondern Sie errichten ein System, auf Grund dessen für die Frau der Zwang entsteht, außerhalb des Hauses erwerbstätig zu sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sie reden von der Bevormundung der Eheleute, die beseitigt werden müsse. In dem Papier „Familienpolitik der SPD — Entwurf" ist das auch zu lesen: die Bevormundung der Eheleute durch das Gesetz. Wir stimmen darin überein — es ist wichtig für uns, die Grundposition, in der wir, mindestens dem Wortlaut nach, noch übereinstimmen, festzuhalten; denn es sollte eine breite Basis für die EheScheidungs- oder sonstwie zu nennende Reform angestrebt werden, und vielleicht ist das doch noch möglich —,

    (Dr. Emmerlich [SPD] : Da müssen Sie einmal Herrn Lenz fragen, wie er sich das auf Grund seines heutigen Diskussionsbeitrages vorstellt! — Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Der war doch gut!)

    daß die Partnerschaft in der Ehe praktiziert und künftig nicht erschwert oder unmöglich gemacht wird.

    (Dr. Emmerlich [SPD] : Mit den „Volksfeinden"!)

    Die gemeinsame Entscheidung der Eheleute über das, was unter ihnen gelten soll, wird von uns — damit es nicht den geringsten Zweifel darüber gibt — voll und ganz bejaht. Aber der Gesetzgeber enthält sich jeglicher Aussage über das, was im Streitfall gelten soll. Wir machen ein Gesetz — richtiger: Sie legen einen Gesetzentwurf vor — für das schöne Wetter. Dafür brauchen wir es nicht. Das Gesetz muß für die Streitfälle Leitfunktion haben, den Eheleuten und dem Richter Lösungselemente an die Hand geben. Aber in typisch sozialdemokratischer Manier — die Freien Demokraten machen das inzwischen ja alles mit — wird gesagt: Wir geben keine Regeln, das macht künftig alles das Gericht, d. h. der Familienrichter. Der Familienrichter weiß dann im
    Streitfall ganz konkret und genau — viel besser als die Eheleute —, was in der Ehe gelten soll. Er muß dann entscheiden.

    (Dr. Emmerlich [SPD] : Dem haben Sie doch zugestimmt, Herr Erhard!)

    Wenn dann keine Entscheidung getroffen wird, wenn es keine Leitlinien gibt, führt das notwendigerweise zum Zerreißen der Ehe, zur Scheidung. Insofern programmieren Sie ein wesentliches Stück nachhaltigen Streits in die künftigen Ehen hinein.

    (Dr. Penner [SPD] : Was?)

    Ich bin aber sogar der Meinung, daß Sie in Wirklichkeit gar nicht die gemeinsame Entscheidung der Eheleute meinen und wollen; denn in Ihrem Papier zu diesem Gesetz — „Eherechtsreform" — liest man auf der Seite 16, daß vielfältige Maßnahmen notwendig seien, „damit das Recht der freien Aufgabenverteilung in der Ehe nicht nur auf dem Papier steht, sondern tatsächlich auch eine Wahlmöglichkeit für beide Ehegatten besteht". Das Problem, ob die Ehe als Gemeinschaft anzusehen ist oder ob jeder Ehepartner einzeln die Entscheidung fällen kann — dann muß der andere eben sehen, wo er bleibt —, entscheiden Sie im Sinne der zweiten Möglichkeit. Wer den dickeren Kopf hat, setzt sich durch! Eine saubere Vorstellung von Ehe. Die Frage der Rücksicht, die zu nehmen ist, wird von dem Kollegen Arnold noch deutlich anzusprechen sein.
    Wir meinen, daß der Familienrichter das, was der Gesetzgeber tun müßte, nicht ersetzen kann. Wir haben die große Sorge, daß sich aus der ständigen Ansprache der Hausfrauentätigkeit und der Hausfrauenehe sowie dem sich aus dem Gesetz tatsächlich ergebenden Zwang zur Erwerbstätigkeit — und zwar aus vielen Gründen; wir werden darüber in der zweiten Lesung noch viel zu sprechen haben — eine ganz allgemein andere Vorstellung von Ehe und Familie herleiten läßt, die vor allem Ihnen von der SPD vorschwebt. Das läßt sich leider auch deutlich machen, wenn man nur hinreichend genug das sieht, was Sie über Ehe und Familie verkünden und in Druckschriften und Reden verkünden.
    Der Familienbericht der Bundesregierung — von diesem kann sich ja wohl auch der Bundesjustizminister nicht so freischwimmen, wie er sich von früheren eigenen Vorstellungen in den verschiedensten Gesetzentwürfen der eigenen Regierung, auch heute wieder, distanziert oder freischwimmt — bejaht die Punkte, die ich jetzt nenne, ausdrücklich. Darüber kann man zusammenfassend etwa sagen, daß die Ehe als geschichtliche Einrichtung gesehen wird, deren Erhaltung oder auch Abschaffung nur dem gesellschaftlichen Wandel unterliege.
    Etwas ähnliches steht dann auch wiederum in dem Papier der SPD zur Familienpolitik. Danach unterliegt das, was Ehe im Wesen sein könnte, also dem gesellschaftlichen Wandel.
    In diesem Familienbericht finden sich auch Abhandlungen, in denen die Frau und Mutter, die ihre ganze Kraft der Familie widmet, als nicht emanzipiert und negativ dargestellt wird. Sie wird ganz pauschal verdächtigt, sie münze ihre eigene Unter-
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14469
    Erhard (Bad Schwalbach)

    drückung — die Unterdrückung durch den Mann — in eine totalitäre Erziehungspraxis gegen ihre eigenen Kinder um. Die Bundesregierung äußert, sie wolle die gesetzliche Verankerung des Leitbildes der sogenannten Hausfrauenehe beseitigen. Nun, das ist ja schon der Gegenstand dieses Entwurfs, und das wird im Familienbericht auch noch extra so gesagt.
    Außerdem wird dort die Familie als der Garant der sozialen Ungleichheit angesprochen, die abzuschaffen das Ziel der Familienpolitik sein müsse. In diesem Zusammenhang erinnere ich an die wunderbare Begründung zu dem Recht der elterlichen Sorge, in der ausgeführt ist, was von jedem nachgelesen werden kann — auch das ist unter der Federführung des Herrn Justizministers entstanden —, daß die Kinder Objekt der elterlichen Fremdbestimmung seien. Das ganze Familienrecht, die ganzen Verhältnisse in der Ehe werden also unter die Vorstellung von Herrschaftsstrukturen, Zwangsrechten und ähnlichem gebracht, die es abzuschütteln gelte.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Man versteht unter Familie etwas gänzlich anderes. Ich lese Ihnen nur einmal folgendes vor, weil es so schön ist. Familien sind nach den Vorstellungen der SPD „auf die Dauer angelegte Lebensgemeinschaften eines oder mehrerer Erwachsener mit einem oder mehreren Kindern".

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Unsere Vorstellung, daß die Ehe die dauerhafte Verbindung von einem Mann mit einer Frau ist, ist also nicht mehr unumstritten. Was ich vorgelesen habe, ist im Juli dieses Jahres von der SPD der staunenden Öffentlichkeit schriftlich vorgelegt worden.
    Auf Seite 9 dieser Schrift steht unter Berufung auf die Wissenschaft — in manchen Bereichen sind Sozialdemokraten ja schon seit eh und je außerordentlich wissenschaftsgläubig
    Die einschlägigen Wissenschaften lehren, daß die grundlegenden Fähigkeiten, die ein Mensch besitzen muß, am besten in einer Gruppe eingeübt werden können, deren personelle Zusammensetzung sich nicht wesentlich ändert.
    Die Gruppe ist der Ersatz für die Familie, und ich bin nur froh, daß hier wenigstens nicht die Kommune genannt worden ist.
    Diese Grundpositionen, die hier angesprochen sind, sehen wir zu einem nicht unerheblichen Teil in dem neuen Gesetz als Basis vorhanden. Nicht die Eheleute, sondern jeder einzelne, nur jeder einzelne hat Rechte. Seine Pflichten werden in den Hintergrund gerückt. Seine Pflichten dem anderen gegenüber werden möglichst nicht mehr genannt. Seine Pflichten den Kindern gegenüber lassen sich nur an einigen Stellen vorsichtig aus dem Gesetzentwurf herauslesen. Im ganzen bringt dieser Entwurf bis jetzt und so wie er ist kein besseres Recht, sondern mehr Unrecht, keine größere Freiheit für die Frau, sondern eine stärkere Belastung der Frau mit den Lebensumständen, wenn sie Mutter wird. Es von Gesetzes wegen nicht zu erschweren, sondern die
    Möglichkeit offenzuhalten, daß unsere Frauen in den Ehen noch Mütter werden und auch voll ja zu dieser großen Aufgabe sagen können, ist, wie ich meine, eine Aufgabe des Gesetzgebers. Das Recht unserer Mütter in diesem Lande zu sichern, ist eines der wesentlichsten Anliegen, das wir mit diesem Gesetzentwurf gesichert sehen möchten.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Das war enorm!)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Liegen weitere Wortmeldungen in der allgemeinen Aussprache vor? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache in der zweiten Beratung.
Wir kommen damit zur Einzelberatung. Bevor ich einzelne Bestimmungen aufrufe, erscheint es mir zweckmäßig, uns mit dem offenbar unstreitigen Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Emmerlich, Thürk und Engelhard auf Drucksache 7/4432 zu befassen. Wird zu diesem Antrag zur Begründung oder in der Aussprache das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Kann ich über diesen Antrag als Ganzes abstimmen lassen, wodurch sehr viele Bestimmungen des Gesetzes verändert werden? — Das ist der Fall.
Meine Damen und Herren, wer dem Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Emmerlich, Thürk und Engelhard auf Drucksache 7/4432 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Der Antrag ist demnach einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, ich rufe Art. 1 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag auf Drucksache 7/4445 vor. Er wird von dem Abgeordneten Dr. Arnold begründet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gottfried Arnold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits nach geltendem Recht sind die Ehegatten einander zur ehelicher Lebensgemeinschaft verpflichtet. Wenn meine Fraktion nunmehr angesichts der Reform mit dem hier vorliegenden Antrag eine Präzisierung des bisherigen Rechtssatzes erstrebt, so wird sie dabei von folgenden Überlegungen geleitet: In der Debatte ist heute mit Nachdruck darauf hingewiesen worden, daß eine so tiefgehende Umstellung unseres Scheidungsrechts, wie sie mit dem Übergang vom Verschuldensprinzip zum Zerrüttungsprinzip nun einmal gegeben ist, den Gesetzgeber dazu zwingt, auch im Gesetz selber klarzustellen, daß er mit seiner Reform den von der Verfassung geschützten Kernbestand und Wesensgehalt der Ehe nicht antasten will, nicht antasten kann und nicht antasten darf. Ich räume durchaus ein, daß auch die Mehrheit der Auffassung ist, daß die Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft, insbesondere zu Treue und Beistand, zur Sorge für die gemeinsamen Kinder verpflichtet sind. Jedenfalls habe ich in den Beratungen nichts anderes gehört. Um so weniger
    kann ich verstehen, warum man sich dann sträubt, dies ausdrücklich in das Gesetz hineinzuschreiben.
    14470 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975
    Dr. Arnold
    Die Frage ist angebracht, ob nicht in der Weigerung der Koalition doch Vorstellungen zum Ausdruck kommen, die jedenfalls unterschwellig Kern-und Wesensgehalt in Frage stellen. Sollte das nicht der Fall sein, so ist nicht einzusehen, warum unserem Vorschlag nicht jetzt in der zweiten Lesung des Plenums — gefolgt wird.
    Der Einwand, die Heraushebung einzelner Elemente der ehelichen Lebensgemeinschaft könne dazu führen, daß die Gewichtung innerhalb des Gesamtkomplexes verschoben wird und Teilaspekte auch für solche Ehen in den Vordergrund gerückt werden, für die gerade diese von geringerer Bedeutung sind als andere, vermag nicht zu überzeugen. Auch in unserem Antrag wird ja mit Recht keine umfassende Inhaltsbestimmung der Ehe gegeben. Das sollte bereits durch das Wort „insbesondere" jedem klargeworden sein. Wir meinen aber, daß Treue und Beistand sowie Sorge für die Kinder zu den elementaren Pflichten jeder ehelichen Lebensgemeinschaft gehören. Offenbar verwechselt die Mehrheit bei ihren Bedenken hier Akzentuierung mit Einengung.
    Wenn die Koalition außerdem befürchtet, daß durch unseren Antrag zeitbezogene Gesichtspunkte zu sehr in den Vordergrund treten würden und eine die gesellschaftliche Entwicklung einbeziehende Rechtsauslegung und Rechtseinbindung behindern wird, dann allerdings muß sie sich fragen lassen, was sie hier im einzelnen befürchtet. Soll das etwa heißen, unser Antrag, der sich aus Kern
    I und Wesensgehalt der Ehe bezieht, hindere gesellschaftspolitische Entwicklungen? An welche gesellschaftspolitischen Entwicklungen ist dann gedacht? Beziehen sich etwa die von der Mehrheit nicht erläuterten gesellschaftspolitischen Entwicklungen auch auf .das Verfassungsverständnis des Art. 6 des Grundgesetzes? Wie vereinbaren sich die Argumente der Mehrheit mit den heute bereits zitierten Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu Art. 6 des Grundgesetzes? Ist etwa der zweite Entwurf „Familienpolitik" der SPD, vorgelegt von deren familienpolitischem Ausschuß — mein Kollege Erhard hat eben schon dieses Thema angesprochen —, ein Schlüssel zum Verständnis der Befürchtungen der SPD? In der Tat, meine Damen und Herren, heißt es hier auf Seite 5 — dies muß ich doch noch einmal ins Bewußtsein auch des Hohen Hauses rücken —:
    Familien sind auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften eines oder mehrerer Erwachsener mit einem oder mehreren Kindern.

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Hört! Hört!)

    Es bleibt, finde ich, immerhin die Frage offen, welches Bild von der Ehe sich hinter einer solchen zumindest mehrdeutigen Formulierung verbirgt, wenn man in demselben Papier auf Seite 24 dann den Abschlußsatz findet — ich zitiere —:
    Eine Rechtsform muß außerdem Verbesserungen für ,die bisher durch das Recht nicht anerkannten Lebensgemeinschaften bringen.
    Meine Damen und Herren, nicht zuletzt die Tendenzen, die in solchen Äußerungen zum Ausdruck kommen, sind ein Beweis für die Notwendigkeit unseres Antrags. Wir haben bereits im Ausschuß darauf hingewiesen, daß es uns mit diesem Antrag um eine Konkretisierung geht, aus der sich die weiteren Verpflichtungen der Ehegatten untereinander und das Verhältnis zu ihren gemeinsamen Kindern ableiten lassen, eine Konkretisierung, die auch für die Rechtsprechung nicht unerheblich sein wird. Denn da die Eheverfehlungstatbestände künftig durch den Zerrüttungstatbestand ersetzt werden, ist es notwendig, seitens der Gesetzgebung für die Rechtsprechung einen deutlichen Anhaltspunkt dafür zu geben, welche Vorstellungen vom Wesen der Ehe dem Gesetzgeber — auch als tragendes Element dieser Reform — vorgeschwebt haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Verneint man das, so kann die Gefahr nicht ausgeräumt werden, daß der auch zum Begriff der ehelichen Lebensgemeinschaft entwickelten Rechtsprechung die Grundlage entzogen und dieser Begriff letztlich ausgehöhlt wird.

    (V o r sitz : Vizepräsident Dr. SchmittVockenhausen)

    In einer Zeit, in der bei einer Rechtsreform auch die Entwicklung in anderen europäischen Staaten, ja, die Entwicklung auch in außereuropäischen Staaten stets berücksichtigt wird, ist schließlich der Hinweis angebracht, daß unser Antrag mit zahlreichen anderen Rechsordnungen im Einklang steht, in denen der Begriff der ehelichen Lebensgemeinschaft ebenfalls in dem Sinne konkretisiert wird, wie wir es mit unserem Antrag begehren. Ich will jetzt darauf verzichten, alle diese anderen Rechtsordnungen darunter durchaus auch sozialistisch oder sozialdemokratisch mitgeformte — im einzelnen aufzuzählen. Wir haben dies ja im Ausschuß in aller Ausführlichkeit tun können.
    Meine Damen und Herren, ich darf für meine Fraktion deutlich erklären: Gerade weil wir die Umstellung unseres Scheidungsrechts vom Verschuldensprinzip auf das Zerrüttungsprinzip bejahen — allerdings unter der Bedingung, daß das Scheidungsrecht soziales und gerechtes Recht wird —, müssen wir fordern, daß um so deutlicher im Gesetz selbst die entscheidenden Elemente des Eheverständnisses sichtbar werden.
    Mein Kollege Professor Mikat hat heute bereits die pädagogischen Probleme angesprochen, die sich für uns alle mit dieser Reform verbinden. Nicht zuletzt auch unter diesem Gesichtspunkt besitzt, wie wir meinen, unser Antrag eine äußerst wichtige Funktion, die nicht auf den Bereich der Rechtsprechung begrenzt bleibt. Wer diese unsere umfassende Zielsetzung bejaht, bejaht damit ein entscheidendes Element unserer verfassungsrechtlichen Ordnung, und aus diesem Grunde bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag, einem Antrag, für den ich zugleich namens der Fraktion der CDU/CSU die namentliche Abstimmung beantrage.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14471