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ID0720923800

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 209. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 Inhalt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe-und Familienrechts — aus Drucksache 7/650 —, Zweiter Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4396 -- Zweiter Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/4361 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/2015 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4450 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4365 Dr. Emmerlich SPD . . 14403 C, 14474 D, 14478 D, 14501 C, 14502 D, 14505 B Dr. Mikat CDU/CSU . . . . . . . . . 14409 D Engelhard FDP . . . . 14477 C, 14473 B, 14482 B, 14503 C Frau Dr. Lepsius SPD . . . . 14422 C, 14491 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 14427 D, 14504 B Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 14433 D, 14473 A, 14505 C Frau Funcke FDP . . . . . . 14458 A, 14519 D Dr. Hillermeier, Staatsminister des Landes Bayern 14461 B Frau Schimschok SPD . . . . 14464 C, 14471 A Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 14467 B, 14493 C, 14503 B Dr. Arnold CDU/CSU 14469 D Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . 14474 B, 14502 A Thürk CDU/CSU . . . 14475 B, 14500 D, 14511 D Frau Schleicher CDU/CSU 14484 D Gnädinger SPD 14486 C Frau Will-Feld CDU/CSU 14487 C Berger CDU/CSU 14497 B Spillecke SPD 14498 D Metzger SPD 14506 C Kleinert FDP 14514 C Frau Dr. Wex CDU/CSU 14517 C Glombig SPD 14518 D Namentliche Abstimmungen . . 14471 B, 14483 B, 14499 B, 14522 B Begrüßung der hundert Jahre alten Frau Kohlberg 14423 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 Fragestunde — Drucksache 7/4409 vom 5. 12. 1975 — Zweckmäßigkeit der persönlichen Anschauung über die Tätigkeit der Ständigen Vertretung insbesondere für die Mitglieder des Innerdeutschen Ausschusses sowie Zusammenhang der Absage des Gespräches von Mitgliedern des Innerdeutschen Ausschusses mit dem Leiter der Ständigen Vertretung durch die Bundesregierung mit dem Versuch der Einschränkung der Zuständigkeiten des Innerdeutschen Ministeriums und des zuständigen Bundestagsausschusses MdlAnfr A82 05.12.75 Drs 07/4409 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A83 05.12.75 Drs 07/4409 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14437 A, B, C, D, 14438 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14437 B, D, 14438 A ZusFr Lagershausen CDU/CSU . 14437 C, 14438 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14438 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14438 B ZusFr Ey CDU/CSU 14438 C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 14438 C Gründe für die Zitierung von Staatssekretär Gaus durch den Bundeskanzler nach Bonn zu dem für einen Besuch von Mitgliedern des Innerdeutschen Ausschusses bei dem Leiter der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin festgelegten Termin und für die kurzfristige Absage dieses Besuchs durch die Bundesregierung MdlAnfr A84 05.12.75 Drs 07/4409 Lagershausen CDU/CSU MdlAnfr A85 05.12.75 Drs 07/4409 Lagershausen CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14439 A, B, C, D, 14440 A ZusFr Lagershausen CDU/CSU . . .14439 A, B, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14439 B ZusFr Baron von Wrangel CDU/CSU . . 14440 A Äußerung des Bundeskanzlers über die Qualifikation von Mitgliedern der Europäischen Kommission MdlAnfr A31 05.12.75 Drs 07/4409 Susset CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA . 14440 B, C, D ZusFr Susset CDU/CSU 14440 B, C ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 14440 D ZusFr Kiechle CDU/CSU 14440 D Leitsätze für die Entsendung deutscher Politiker in die Europäische Kommission MdlAnfr A32 05.12.75 Drs 07/4409 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A33 05.12.75 Drs 07/4409 Kiechle CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14441 A, B, C, D, 14442 A, B, C, 14443 A ZusFr Kiechle CDU/CSU . 14441 B, C, 14442 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14441 C ZusFr Susset CDU/CSU 14441 D ZusFr Wilhelm SPD . . . . . . . . 14442 A ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 14442 D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 14443 A Vereinbarungen insbesondere über Kriegsgräberfürsorge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen MdlAnfr A88 05.12.75 Drs 07/4409 Freiherr von Fircks CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14443 B, C, D, 14444 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14443 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14443 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 14443 D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . 14443 D Bedeutung der Aussage des Bundesaußenministers über die Form des Ausreiseprotokolls vom 9. 10. 1975 im Hinblick auf Art. 46 und 47 der Wiener Vertragsrechtskonvention und der Unterscheidung zwischen „völkerrechtlichem Vertrag" und „zweiseitigem Protokoll" MdlAnfr A91 05.12.75 Drs 07/4409 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A92 05.12.75 Drs 07/4409 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 14444 A, B, C, D, 14445 A, B, C, D, 14446 A, B, C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 14444 B, 14445 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 14444 D, 14446 A ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD 14444 D, 14446 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 14445 A, 14446 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 14445 B, 14446 C ZusFr Dr. Schweitzer SPD . . . . . . 14446 A Rückkehr Griechenlands in die NATO als Voraussetzung einer Vollmitgliedschaft in der EG MdlAnfr A93 05.12.75 Drs 07/4409 Biehle CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 14446 D, 14447 B ZusFr Biehle CDU/CSU 14447 A, B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 III Pressemeldungen über erzwungenen Eigentumsverzicht ausreisewilliger Deutscher aus Polen vor Erteilung der Ausreisegenehmigung MdlAnfr A94 05.12.75 Drs 07/4409 Ey CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14447 C, D, 14448 A, B, C, D, 14449 A, B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . 14447 D, 14448 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 14448 A ZusFr Biehle CDU/CSU . . . . . . . 14448 B ZusFr Dr. Hupka CDI J/CSU , . 14448 C ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . 14448 D ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 14449 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 14449 B Pressemeldungen über entschädigungslosen Verzicht auf Eigentum durch ausreisewillige Deutsche vor Erteilung der Ausreisegenehmigung durch Polen MdlAnfr A95 05.12.75 Drs 07/4409 Biehle CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14449 C, D, 14450 B, C, D, 14451 A, B ZusFr Biehle CDU/CSU . . . 14449 D, 14450 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 14450 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 14450 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 14451 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14451 A Pressemeldung über die beschleunigte Erteilung einer Ausreisegenehmigung bei Vorlage einer notariell beglaubigten Verzichtserklärung auf das Eigentum in Polen durch Angehörige Aussiedlungswilliger in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A96 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . . 14451 C, D, 14452 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . 14451 C, D ZusFr Biehle CDU/CSU . . . . . . . 14451 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14452 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 14452 B Vertretung des Standpunkts der Unzulässigkeit von Annexionen in Moskau und Warschau durch die Bundesregierung MdlAnfr A97 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14452 C, D, 14453 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 14452 D, 14453 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14453 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14453 B Behauptung des Bundesaußenministers über die Übereinstimmung mit Polen während und nach den Verhandlungen in der Beurteilung des Ausreiseprotokolls als „Zusage mit völkerrechtlicher Bindung Polens für Deutsche" MdlAnfr A98 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A99 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14453 C, D, 14454 A, B, C, 14455 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 14453 C, D, 14454 D, 14455 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 14454 A ZusFr Reuschenbach SPD 14454 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14454 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14455 A ZusFr Dr. Schweitzer SPD 14455 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 14455 B Namen der Ortschaften in den ehemaligen deutschen Ostgebieten mit der Möglichkeit, die deutsche Sprache an Schulen zu erlernen MdlAnfr A100 05.12.75 Drs 07/4409 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 14455 C, 14456 A, B ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 14455 D, 14456 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14456 B Beschaffung notariell beglaubigter Verzichtserklärungen auf das Eigentum in Polen von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Angehörigen für ausreisewillige Deutsche MdlAnfr A101 05.12.75 Drs 07/4409 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . 14456 B, C, D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 14456 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14456 C Vereinbarung von Waffengeschäften durch eine von Prof. Dr. Carstens 1965 geleitete Regierungsdelegation nach Saudi-Arabien sowie Bezeichnung dieser Region als Spannungsgebiet durch Mitglieder der damaligen Regierung MdlAnfr A102 05.12.75 Drs 07/4409 Reuschenbach SPD Antw StMin Moersch AA 14457 A Störungen der nach Bulgarien ausgestrahlten Sendungen der Deutschen Welle über den Staatsbesuch des Staatssratsvorsitzen- IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 den Schiwkoff in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B2 05.12.75 Drs 07/4409 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . 14457 A, B, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 14457 B Untersuchungen über den schädlichen Einfluß von Kriegsspielzeug auf das Verhalten der Kinder MdlAnfr A60 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Jens SPD Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG 14457 D, 14458 A ZusFr Dr. Jens SPD . . . . . . . . 14458 A Nächste Sitzung 14524 A Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 14525* A Anlage 2 Mitteilung von Prof. Leyhausen über die Entwicklung von Käfigen für Legehennen unter Berücksichtigung des Tierschutzes und volkswirtschaftlicher Gesichtspunkte sowie Überflüssigkeit von Forschungsaufträgen über Verhaltensnormen von Geflügel bei der Käfighaltung MdlAnfr A4 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Hammans CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Logemann BML . . 14525* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14403 209. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1975 Beginn: 9.01 Uhr
    2. folderAnlagen
      Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 11. 12. Dr. Ahrens ** 12. 12. Dr. Aigner * 12. 12. Dr. Artzinger * 12. 12. Bangemann * 1112. Dr. Bayerl * 11. 12. Behrendt * 12. 12. Dr. von Bismarck 11.12. Prof. Dr. Burgbacher 11. 12. Dr. Corterier * 11. 12. Entrup 11. 12. Prof. Dr. Erhard 12. 12. Dr. Eppler 12. 12. Dr. Evers 12. 12. Fellermaier * 12. 12. Flämig * 11. 12. Franke (Osnabrück) 12. 12. Frehsee " 11. 12. Gerlach (Emsland) * 11. 12. Gewandt 12. 12. Handlos 12. 12. Härzschel * 11. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 12. Kater 12. 12. Kiep 12. 12. Dr. Klepsch * 12. 12. Krall * 11. 12. Lange * 11. 12. Lautenschlager* 12. 12. Prof. Dr. Lohmar 12. 12. Lücker * 12. 12. Memmel * 12. 12. Dr. Mende 12. 12. Prof. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 12. 12. Müller (Mülheim) * 11. 12. Dr. Müller (München) ** 12. 12. Mursch * 12. 12. Dr. Narjes 11.12. Frau Dr. Orth * 11.12. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Rosenthal 12. 12. Schmidt (München) * 12. 12. Schmidt (Wattenscheid) 11. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 12. 12. Dr. Schwencke ** 12. 12. Schwabe * 11. 12. Dr. Schwörer * 12. 12. Seefeld * 11. 12. Springorum * 12. 12. Dr. Starke (Franken) * 12. 12. Suck * 12. 12. Frau Verhülsdonk 11. 12. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 12. 12. Walkhoff * 12. 12. Frau Dr. Walz* 12. 12. Frau Dr. Wolf ** 11. 12. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Frage A 4, 205. Sitzung, Seite 14 193 A) : In Ergänzung meiner Antwort zu Ihrer o. a. Frage teile ich Ihnen mit, daß Herr Professor Dr. Leyhausen, Wuppertal, in der Sitzung am 5. Dezember 1975 den Vorsitz der beim Senat der Bundesforschungsanstalten meines Hauses gebildeten Arbeitsgruppe niedergelegt hat und eine weitere Mitarbeit in dieser Gruppe ablehnt. Herr Professor Dr. Leyhausen hat seinen Schritt mit bestehendem Zweifel an einer unabhängigen Arbeitsmöglichkeit dieses Gremiums begründet. Ich bedaure diese Entscheidung, da Herr Professor Dr. Leyhausen bei der Planung und Durchführung des in Aussicht genommenen Forschungsvorhabens, das der gemeinsamen Anstrengung zur Lösung der drängenden Probleme bei der Geflügelhaltung dienen soll, mit seinem reichen Wissen und seiner Erfahrung nun nicht mehr zur Verfügung steht.
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Hildegard Schimschok


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

      Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich in meinen Ausführungen zu dem Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts im wesentlichen auf das Recht der Ehewirkungen, das Kindeswohl und das Unterhaltsrecht beschränken. Es wäre in diesem Zusammenhang interessant, auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der letzten 100 Jahre, durch welche die Familie stark tangiert wurde, einzugehen. Aber das würde den Rahmen meiner Rede sprengen.
      Der Entwicklung in der Gesellschaft und somit auch in der Ehe haben wir als Gesetzgeber Rechnung zu tragen. Die Familie ist nichts Statisches, für alle Zeiten Unwandelbares, sondern unterliegt wie alle Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens einem immerwährenden Wandel. Selbstverständlich wollen wir Sozialdemokraten, daß eine Ehe auf Lebenszeit geschlossen wird. Wenn dies auch anfangs nicht ausdrücklich im Entwurf stand, so kam doch das Ziel der Gemeinschaft für das ganze Leben in der Formulierung „Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet" zum Ausdruck.
      Um Mißverständnissen, ja Mißdeutungen vorzubeugen, sahen wir uns gezwungen, mit dem Passus „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen" das Recht der Ehewirkungen einzuleiten. Darüber hinaus ist in § 13 Abs. 2 des Ehegesetzes festgelegt, daß die Verlobten ihre Erklärung, die Ehe miteinander schließen zu wollen, nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung abgeben können. Dies ist übrigens die im Familienrecht allgemein verwandte Formel zur Bezeichnung einer grundsätzlich lebenslangen Bindung.
      Da zwischen öffentlicher Meinung und Gesetzgebung eine Wechselwirkung besteht, bin ich sicher, daß das hier zur Verabschiedung anstehende Gesetz den Prozeß der Bewußtseinsumbildung betreffend Partnerschaft in der Ehe und somit auch Partnerschaft in der Familie fördern wird. Ein Indiz hierfür ist schon der Unterschied in der Diskussion um diesen Themenbereich in der Öffentlichkeit vor ein paar Jahren und gegenwärtig.
      Es wächst in verstärktem Maße die Einsicht und Bereitschaft zur Partnerschaft in der Ehe. Dadurch wird der Freiheitsraum der Frau erweitert, und es kommt zu mehr Gerechtigkeit. Meine Damen und Herren, gerade das soll durch die Reform des Ehe-und Familienrechts erreicht werden.

      (Beifall bei der SPD)

      Das neue Gesetz wird nicht im luftleeren Raum
      stehen, sondern — und dafür spricht vieles — von
      Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14465
      Frau Schimschok
      den Menschen angenommen werden; ja, unsagbar viele warten auf diese Reform.
      Wenn ich von der Bewußtseinsumbildung der Ehegatten zugunsten echter Partnerschaft sprach, die durch dieses Gesetz gefördert werden soll, so verspreche ich mir davon auch Wirkungen auf die Kinder und darüber hinaus auf die größere Gemeinschaft. Wenn Kinder durch das Vorbild der Eltern lernen, daheim Partnerschaft zu üben, sind sie eher bereit, anderen Menschen partnerschaftliches Verhalten entgegenzubringen.
      Die Opposition wollte in § 1353 die Verpflichtung zu Treue und Beistand einfügen. Meine Damen und Herren, Treue ist eine edle menschliche Eigenschaft. Entweder hat man sie, oder man hat sie nicht; sie ist eine Eigenschaft, die leider nicht vom Gesetzgeber erzwingbar ist. Zu einer guten Ehe gehört noch weit mehr als Treue und Beistand, meiner Meinung nach z. B. auch absolute Ehrlichkeit. Beistand wird schon durch die eheliche Lebensgemeinschaft gefordert. Was bedeutet letzten Endes eine Gemeinschaft im kleinen wie im großen, von der Ehe bis hin zu weltumfassenden Institutionen, wenn der eine dem anderen nicht beisteht? Ich stelle mir ernsthaft die Frage, was ein derartiges Postulat in einem Gesetz soll.

      (Beifall bei der SPD)

      Durch den geltenden § 1356 wird die Tätigkeit der Frau im wesentlichen auf den Haushalt fixiert. Abs. 1 dieses Paragraphen lautet:
      Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.
      Dem zur Verabschiedung anstehenden Gesetz nach sollen beide Ehegatten das Recht haben, erwerbstätig sein zu können. Beide, nicht nur die Frau, haben bei der Wahl und Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf die Belange des anderen Ehegatten und der Familie, wozu vor allem die Kinder gehören, die gebotene Rücksicht zu nehmen. Die Haushaltsführung sollen sie im gegenseitigen Einvernehmen regeln. Die Kompetenz des Gesetzgebers würde bei weitem überschritten, wenn er glaubte, den Ehegatten vorschreiben zu können, wer welche Aufgaben in der Ehe übernimmt. Dies soll einzig und allein der Entscheidung der Partner überlassen bleiben. Vor allem kann die Frau nach der Reform des Eherechts vom Manne nicht mehr gezwungen werden, im Hause zu bleiben, weil für ihn das Nichterwerbstätig-sein-Müssen zu einer Prestigefrage wird. Es gibt leider noch zu viele Männer, die den Standpunkt vertreten: „Meine Frau hat es nicht nötig, mitzuverdienen; ich kann meine Familie allein ernähren", ohne daran zu denken, daß eine Erwerbstätigkeit der Frau oft die fehlende Befriedigung bringt und mit zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit beiträgt.

      (Beifall bei der SPD)

      Ein eklatanter Widerspruch besteht zur Zeit zwischen dem § 1356 und dem § 1360. § 1356 fixiert die Tätigkeit der Ehefrau auf den Haushalt, aber § 1360 verpflichtet die Ehefrau, erwerbstätig zu sein, wenn
      das Einkommen für die Existenz der Familie nicht ausreicht. Einmal darf sie nicht, ein andermal muß sie erwerbstätig sein. Man merkt, daß dieses Gesetz von Männern geschaffen worden ist, denn von einer Verpflichtung des Mannes, im Hause mitzuwirken, steht in ihm nichts.

      (Thürk [CDU/CSU]: Machen wir freiwillig! — Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Dann schreiben Sie es doch hinein!)

      Wenn man uns Sozialdemokraten vorwirft, wir wollten das Leitbild der „Hausfrauenehe" beseitigen und das der berufstätigen Ehefrau einführen, so ist das purer Unsinn.

      (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Oho!)

      Wir wollen in dieser Hinsicht gar kein Leitbild, weil es in einer pluralistischen Gesellschaft unmöglich ist, ein für alle mehr oder weniger verbindliches Leitbild zu schaffen. Die Ehepartner sollen — ich betone es noch einmal — über die Gestaltung ihrer Ehe selbst entscheiden können. Wenn eine Frau glaubt, im Hause bleiben zu müssen, um ihre Kinder nach besten Kräften zu fördern, dann haben wir vor dieser Entscheidung größte Achtung. Wesentlich ist letzten Endes, daß jeder dazu beiträgt, alle Mitglieder der Familie so weit wie eben möglich glücklich zu machen und jedem ein Höchstmaß an Selbstverwirklichung zu gewähren.
      Meine Damen und Herren, in der Öffentlichkeit hat man kein Verständnis für den Antrag der CDU im Rechtsausschuß, daß eine Ehe, obwohl sie unheilbar zerrüttet ist, nicht geschieden werden soll — diese Forderung ist auch heute morgen wieder erhoben worden —, wenn die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder notwendig ist. Ich wiederhole: unheilbar zerrüttet. Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, sind Sie sich dessen bewußt, daß ein Elternhaus, in dem sich Vater und Mutter ständig streiten, ja sogar schlagen, für Kinder zu einer Hölle werden kann?

      (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Ja, dessen sind wir uns bewußt!)

      Kennen Sie die Ängste der Kinder, wenn sie aus der Schule kommen und nicht wissen, was mal wieder zu Hause los ist? Wissen Sie auch, daß sich Kinder zu gern mit ihren Eltern identifizieren möchten? Haben Sie erlebt, daß Kinder seelisch geschädigt, ja unheilbar geschädigt wurden, daß sie voller Komplexe steckten, weil sie ihre Eltern nicht für gut halten konnten, was sie doch so gern möchten, ja, daß sie sich ihrer Eltern wegen schämten? Gehen Sie bitte zu den Jugendämtern und lesen Sie dort die traurigen Berichte über Kinder aus zerrütteten Ehen, die infolge der Spannungen geprügelt und mißhandelt wurden! Wo bleibt da das Kindeswohl? Auf Grund meiner beruflichen Erfahrung möchte ich sagen, daß eine unheilbar — ich betone: unheilbar zerrüttete Ehe im Interesse der Kinder geschieden werden muß,

      (Beifall bei der SPD und der FDP — Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Gibt es auch!)

      14466 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975
      Frau Schimschok
      um irreparable Schäden bei den Kindern zu verhindern und sie bei einem Elternteil in Ruhe leben zu lassen.
      Außerdem, meine Damen und Herren, hat der Richter gemäß § 614 der Zivilprozeßordnung die Möglichkeit, übereilte Scheidungen zu verhindern, indem er das Verfahren auf Scheidung aussetzt, wenn nach seiner freien Überzeugung Aussicht auf Fortsetzung der Ehe besteht. Bei einer Trennung von drei Jahren soll die Aussetzung des Verfahrens sechs Monate nicht überschreiten. Damit soll den Ehepartnern Gelegenheit gegeben werden, das Scheidungsbegehren noch einmal in Ruhe zu überdenken. Sollten sie — ich weiß nicht, ob Herr Kollege Mikat da ist; ich sehe ihn nicht — im Interesse der Kinder zu dem Entschluß kommen, mit einem Partner, den sie nicht mehr lieben, äußerlich harmonisch zusammenleben zu wollen, so bedarf diese Entscheidung einer menschlichen Größe. Aber wenn sie diese menschliche Größe haben, brauchen sie den gesetzlichen Zwang nicht. Ich stelle mir wirklich die Frage: Warum soll hier der gesetzliche Zwang sein?
      Wir haben uns bemüht, den Kindern aus geschiedenen Ehen immateriell und materiell so weit wie eben möglich zu helfen. Durch den § 1610 im Unterhaltsrecht soll das eheliche Kind, welches im Haushalt eines geschiedenen Elternteils lebt, mindestens den Unterhalt in Höhe des für ein nichteheliches Kind der entsprechenden Altersgruppe festgesetzten Regelbedarfs erhalten.
      Hierdurch soll erreicht werden, daß die geschiedenen Frauen nicht immer wieder um den Unterhalt für das Kind kämpfen müssen, sondern sie, wie die Mütter nichtehelicher Kinder, an der alle zwei Jahre erfolgenden Erhöhung des Unterhaltsgeldes teilhaben.

      (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Und wer setzt es durch?)

      Unsere Bemühungen, durch die Reform des Ehe- und Familienrechts mehr Gerechtigkeit in der Ehe und als Konsequenz auch bei den Scheidungsfolgen zu realisieren, finden ihren Niederschlag in dem gesamten Unterhaltsrecht nach der Scheidung. Das geltende Unterhaltsrecht für geschiedene Ehegatten weist große Ungerechtigkeiten auf, weil die Gewährung oder Nichtgewährung von Unterhalt von der Schuldfrage abhängt. Wie fragwürdig der Nachweis der Schuld am Scheitern der Ehe ist, brauche ich kaum näher zu begründen. Es ist nicht feststellbar, ob eine schwere Eheverfehlung des einen Ehegatten ursächlich die Ehe zerrüttet hat oder ob die Zerrüttung eine Folge vieler kleiner Eheverfehlungen des anderen ist. Meine Damen und Herren, kann man beim Scheitern einer Ehe so oft von Schuld sprechen? Ist es nicht menschlicher, wenn man dieses Scheitern auch als etwas Schicksalbedingtes betrachtet, worunter beide Ehegatten leiden?
      Das entscheidende Kriterium für einen Unterhaltsspruch soll die ehebedingte Unterhaltsbedürftigkeit sein. Der wirtschaftlich schwächere Ehegatte — das ist gegenwärtig noch in der Regel die Frau — soll von dem geschiedenen Ehegatten Unterhalt be-

      (1 Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wegen Alters oder Krankheit eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Das gleiche gilt, solange eine Frau, die in der Ehe nicht berufstätig war und infolgedessen den Anschluß an das Berufsleben verpaßt hat, keine angemesssene Tätigkeit findet. Sollte der Umdenkungsprozeß in unserer Gesellschaft soweit erfolgt sein, daß nicht immer die Frau, sondern auch der Mann die Führung des Haushalts übernimmt, dann gilt dies selbstverständlich gleichermaßen für den Mann. Hat der wirtschaftlich schwächere Ehegatte in Erwartung der Ehe oder während der Ehe die Berufsausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen, so ist auch er dem geschiedenen Ehegatten gegenüber unterhaltsberechtigt. Da man enumerativ nicht alle Kriterien für den Unterhaltsanspruch erfassen kann, ohne es zu unbilligen Härten kommen zu lassen, wurde im Rechtsausschuß noch folgende positive Billigkeitsklausel angefügt: Ein Unterhaltsanspruch soll bestehen, soweit und solange von einem Ehegatten aus sonstigen schwerwiegenden in den ehelichen Lebensverhältnissen liegenden Gründen eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann und die Versagung von Unterhalt unter Berücksichtigung der Belange beider Ehegatten grob unbillig wäre. Umstände, die zum Scheitern der Ehe geführt haben, sind dabei nicht zu berücksichtigen. Durch die Anfügung des letzten Satzes wollten wir verhindern, daß möglicherweise auf Umwegen das Schuldprinzip in das Unterhaltsrecht hineinkommt und der Unterhaltsberechtigte, der sich in der Ehe in wirtschaftlicher Hinsicht nichts zuschulden kommen ließ, durch ein Fehlverhalten im menschlichen Bereich in große Not gerät, wie es auf Grund des geltenden Rechts allzu oft geschieht. Ich betone nochmals, wer gegenwärtig schuldig oder überwiegend schuldig geschieden wird, hat mit wirtschaftlichen Sanktionen zu rechnen, die beim Unterhaltsberechtigten wie auch beim Unterhaltsverpflichteten zu unbilligen Härten führen können. Wie die Versagung des Unterhalts kann auch die Gewährung von Unterhalt an den an sich Berechtigten als grob unbillig empfunden werden. Das ist der Fall, wenn die Ehe von kurzer Dauer war, sich der Berechtigte eines Verbrechens oder schweren vorsätzlichen Vergehens dem Verpflichteten oder einem nahen Angehörigen gegenüber schuldig gemacht hat oder der Berechtigte seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat. Im Rechtsausschuß wurde analog ,der positiven Billigkeitsklausel eine negative Billigkeitsklausel angefügt durch den Satz: oder ein anderer Grund, der ebenso schwer wiegt wie die vorstehenden". Damit wollen wir verhindern, daß der Unterhaltsverpflichtete aus anderen Gründen als den enumerativ aufgezählten zu Zahlungen an den Berechtigten verpflichtet wird, wenn sie grob unbillig sind. Auch in der Öffentlichkeit wird es als ungerecht empfunden, daß ein schuldig geschiedener Mann — auf die Fragwürdigkeit Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14467 Frau Schimschok des Schuldspruchs wies ich schon hin — seiner Frau jahrzehntelang Unterhalt zahlen muß, wenn er nur kurze Zeit mit ihr verheiratet war. Der Unterhaltsanspruch umfaßt den gesamten Lebensbedarf, wozu auch die Kosten einer Weiterbildung oder Umschulung und die Bezahlung von Krankenversicherung und vom Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens an Rentenversicherungsbeiträge gehören. Wichtig ist, daß in der Sozialversicherung bei 'dem Unterhaltsberechtigten infolge Nichterwerbstätigkeit keine Lücke entsteht, die sich bei einer späteren Rente negativ auswirken würde. Wir haben uns mit der Regelung zum Unterhaltsrecht bemüht, den wirtschaftlich Schwächeren im Bereich des Möglichen abzusichern, was auch dadurch zum Ausdruck kommt, daß sein Unterhaltsanspruch Vorrang hat vor dem eines eventuell neuen Ehegatten. Meine Damen und Herren, ich bin überzeugt, daß die Reform des Eheund Familienrechtes zu einer Aufwertung und nicht, wie die Opposition gern behauptet, zu einer Abwertung der Ehe führen wird. Ein Streben nach mehr Partnerschaft und mehr Gerechtigkeit wird auch vor der Institution Ehe, wo es um eine Bindung von Menschen auf Lebenszeit geht, nicht haltmachen. Das Wort hat der Abgeordnete Erhard Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man könnte fast selbst daran irre werden, was denn zwischen den Parteien noch an Übereinstimmung besteht und was die CDU/CSU bisher gesagt hat, wenn man den Rednern 'der SPD zuhört. (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Und der FDP!)


      (Lebhafter Beifall bei SPD und FDP)


    Rede von Dr. Richard Jaeger
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Benno Erhard


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

      — Ich wollte Frau Funcke in diesem Zusammenhang nicht erwähnen; ich bitte um Nachsicht.
      Ich möchte festhalten: Niemand von uns glaubt, daß das Scheidungsrecht eine endgültig zerrüttete Ehe wieder heilen könnte. Auch wir gehen davon aus, daß es Fälle gibt, in denen eine Ehe geschieden werden muß und in denen Ehen geschieden werden, wie das ja auch heute zum geltenden Recht gehört. Es sind immerhin etwa 100 000 Ehen, die zur Zeit im Jahr unter dem geltenden Recht geschieden werden.
      Auch wir wissen, daß Trennungsfristen — das hat der Kollege Mikat heute morgen schon deutlich gesagt — eine Vermutung für die Tatsache, daß eine Ehe zerrüttet ist und auch unheilbar zerrüttet ist, durchaus begründen können und in der Regel auch begründen. Die Frage ist nur, ob das immer und ausschließlich und ohne jede Überprüfung sein soll.
      Das neue Recht, meine sehr verehrten Damen und Herren, so meinte der Herr Bundesminister der
      Justiz, ermögliche, mit schwierigen Lebenssituationen leichter fertig zu werden als das geltende Recht.

      (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Das sagt sich so leicht!)

      Worin diese Erleichterung bestehen soll, hat der Herr Minister füglich verschwiegen: Ich will es Ihnen sagen: Die Erleichterung liegt schlicht und einfach darin, daß derjenige, der sich in einer Ehe durch das In-der-Ehe-Bleiben bedrückt fühlt und keinen Grund im anderen Partner für eine Scheidung hat, trotzdem und auch relativ leicht und schnell aus der Ehe herauskann. Das ist also die angebotene Erleichterung: den anderen leichter verlassen zu dürfen.

      (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU]: Genau das ist es!)

      Der Bundesminister der Justiz hat weiter gesagt, der Gedanke des Zwingens trete in dem neuen Recht zurück. Auch hier hat er nicht einen einzigen, auch nur angedeuteten Fall oder ein Beispiel nennen wollen und auch sicherlich nicht nennen können, denn der Gedanke des Zwingens hat ja immer zwei Seiten in der Ehe; ich werde auf das, was Eheverständnis zu sein scheint oder werden soll, noch eingehen. Der Gedanke des Zwingens, Herr Minister Vogel, tritt doch in dem neuen Recht ausschließlich in den Bereichen zurück, die wir als die „48er Fälle" umgreifen können. Daß das ein ganz kleiner Teil der Scheidung ist, wissen wir, und daß hier eine Veränderung auch nach unseren Vorstellungen Platz greifen soll, ist klar. Wo aber sonst sind denn die eigentlichen Elemente des Zwingens, die in den Hintergrund treten? Es werden Pflichten, die sich aus der Bindung in der Ehe ergeben, leichter abgestreift werden können. Das ist richtig. Alle Pflichten binden denjenigen, der die Pflicht als unerträglich vielleicht empfinden mag. Jede Erleichterung für einen, aus der Ehe herauszugehen, bedeutet eine Verminderung des Rechtes desjenigen, der an der Ehe festhält. Das heißt im Klartext: Das Zwingen wird verlagert auf denjenigen, der an der Ehe festhält, der sich ordentlich und treu verhält. Genau das ist unrecht.

      (Beifall bei der CDU/CSU)

      Ein weiterer Aspekt ist in allen Reden bisher unüberhörbar gewesen, ein Aspekt, als müßte unsere Vorstellung von der Ehe grundlegend geändert werden und als hätte unser geltendes Recht ein unverrückbares Leitbild, das es zu beseitigen gelte, und dieses Leitbild wird die Hausfrauenehe genannt; wir wollen einmal sagen: die Position der Hausfrau und Mutter, die nicht außerhalb des Hauses erwerbstätig ist. Das scheint Sie zu stören. Uns stört das nicht.

      (Dr. Emmerlich [SPD] : Kommt da noch ein Änderungsantrag, Herr Erhard?)

      Frau Lepsius meinte, auch heute wieder sagen zu müssen, obwohl sie von uns schon im Rechtsausschuß darauf deutlich angesprochen wurde, wir hätten die Vorstellung einer patriarchalischen Ehe. Auch der hochverehrte Herr Minister Dr. Vogel sprach von dem Leitbild der Herrschaft des Vaters.
      14468 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975
      Erhard (Bad Schwalbach)

      In meiner Familie ist die Herrschaft des Vaters
      nicht vorhanden; das kann ich Ihnen nur sagen. In
      unseren Ehevorstellungen, Herr Minister Dr. Vogel

      (Dr. Vogel [München] [SPD] : Professor und Doktor!)

      — ich weiß, daß der Doktortitel auf einigen Ihrer Plakate ausgeschrieben ist; das ehrt Sie ganz besonders und hebt Sie aus der sonstigen Schar der Doktoren heraus —,

      (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

      existiert das Leitbild der Hausfrauenehe überhaupt nicht.

      (Dr. Emmerlich [SPD]: Das steht im Gesetz!)

      — Das ist kein Leitbild. — Das Recht muß den Ehepartnern ermöglichen, frei, ohne Zwang, ohne Nachteile bestimmen zu können, welche Art von Ehe in ihrem Bereich gelten soll, wie sie ihre Aufgaben teilen.

      (Gnädinger [SPD] : Genau das schreiben wir in das Gesetz hinein!)

      — Genau das schreiben Sie nicht in das Gesetz hinein, sondern Sie errichten ein System, auf Grund dessen für die Frau der Zwang entsteht, außerhalb des Hauses erwerbstätig zu sein.

      (Beifall bei der CDU/CSU)

      Sie reden von der Bevormundung der Eheleute, die beseitigt werden müsse. In dem Papier „Familienpolitik der SPD — Entwurf" ist das auch zu lesen: die Bevormundung der Eheleute durch das Gesetz. Wir stimmen darin überein — es ist wichtig für uns, die Grundposition, in der wir, mindestens dem Wortlaut nach, noch übereinstimmen, festzuhalten; denn es sollte eine breite Basis für die EheScheidungs- oder sonstwie zu nennende Reform angestrebt werden, und vielleicht ist das doch noch möglich —,

      (Dr. Emmerlich [SPD] : Da müssen Sie einmal Herrn Lenz fragen, wie er sich das auf Grund seines heutigen Diskussionsbeitrages vorstellt! — Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Der war doch gut!)

      daß die Partnerschaft in der Ehe praktiziert und künftig nicht erschwert oder unmöglich gemacht wird.

      (Dr. Emmerlich [SPD] : Mit den „Volksfeinden"!)

      Die gemeinsame Entscheidung der Eheleute über das, was unter ihnen gelten soll, wird von uns — damit es nicht den geringsten Zweifel darüber gibt — voll und ganz bejaht. Aber der Gesetzgeber enthält sich jeglicher Aussage über das, was im Streitfall gelten soll. Wir machen ein Gesetz — richtiger: Sie legen einen Gesetzentwurf vor — für das schöne Wetter. Dafür brauchen wir es nicht. Das Gesetz muß für die Streitfälle Leitfunktion haben, den Eheleuten und dem Richter Lösungselemente an die Hand geben. Aber in typisch sozialdemokratischer Manier — die Freien Demokraten machen das inzwischen ja alles mit — wird gesagt: Wir geben keine Regeln, das macht künftig alles das Gericht, d. h. der Familienrichter. Der Familienrichter weiß dann im
      Streitfall ganz konkret und genau — viel besser als die Eheleute —, was in der Ehe gelten soll. Er muß dann entscheiden.

      (Dr. Emmerlich [SPD] : Dem haben Sie doch zugestimmt, Herr Erhard!)

      Wenn dann keine Entscheidung getroffen wird, wenn es keine Leitlinien gibt, führt das notwendigerweise zum Zerreißen der Ehe, zur Scheidung. Insofern programmieren Sie ein wesentliches Stück nachhaltigen Streits in die künftigen Ehen hinein.

      (Dr. Penner [SPD] : Was?)

      Ich bin aber sogar der Meinung, daß Sie in Wirklichkeit gar nicht die gemeinsame Entscheidung der Eheleute meinen und wollen; denn in Ihrem Papier zu diesem Gesetz — „Eherechtsreform" — liest man auf der Seite 16, daß vielfältige Maßnahmen notwendig seien, „damit das Recht der freien Aufgabenverteilung in der Ehe nicht nur auf dem Papier steht, sondern tatsächlich auch eine Wahlmöglichkeit für beide Ehegatten besteht". Das Problem, ob die Ehe als Gemeinschaft anzusehen ist oder ob jeder Ehepartner einzeln die Entscheidung fällen kann — dann muß der andere eben sehen, wo er bleibt —, entscheiden Sie im Sinne der zweiten Möglichkeit. Wer den dickeren Kopf hat, setzt sich durch! Eine saubere Vorstellung von Ehe. Die Frage der Rücksicht, die zu nehmen ist, wird von dem Kollegen Arnold noch deutlich anzusprechen sein.
      Wir meinen, daß der Familienrichter das, was der Gesetzgeber tun müßte, nicht ersetzen kann. Wir haben die große Sorge, daß sich aus der ständigen Ansprache der Hausfrauentätigkeit und der Hausfrauenehe sowie dem sich aus dem Gesetz tatsächlich ergebenden Zwang zur Erwerbstätigkeit — und zwar aus vielen Gründen; wir werden darüber in der zweiten Lesung noch viel zu sprechen haben — eine ganz allgemein andere Vorstellung von Ehe und Familie herleiten läßt, die vor allem Ihnen von der SPD vorschwebt. Das läßt sich leider auch deutlich machen, wenn man nur hinreichend genug das sieht, was Sie über Ehe und Familie verkünden und in Druckschriften und Reden verkünden.
      Der Familienbericht der Bundesregierung — von diesem kann sich ja wohl auch der Bundesjustizminister nicht so freischwimmen, wie er sich von früheren eigenen Vorstellungen in den verschiedensten Gesetzentwürfen der eigenen Regierung, auch heute wieder, distanziert oder freischwimmt — bejaht die Punkte, die ich jetzt nenne, ausdrücklich. Darüber kann man zusammenfassend etwa sagen, daß die Ehe als geschichtliche Einrichtung gesehen wird, deren Erhaltung oder auch Abschaffung nur dem gesellschaftlichen Wandel unterliege.
      Etwas ähnliches steht dann auch wiederum in dem Papier der SPD zur Familienpolitik. Danach unterliegt das, was Ehe im Wesen sein könnte, also dem gesellschaftlichen Wandel.
      In diesem Familienbericht finden sich auch Abhandlungen, in denen die Frau und Mutter, die ihre ganze Kraft der Familie widmet, als nicht emanzipiert und negativ dargestellt wird. Sie wird ganz pauschal verdächtigt, sie münze ihre eigene Unter-
      Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14469
      Erhard (Bad Schwalbach)

      drückung — die Unterdrückung durch den Mann — in eine totalitäre Erziehungspraxis gegen ihre eigenen Kinder um. Die Bundesregierung äußert, sie wolle die gesetzliche Verankerung des Leitbildes der sogenannten Hausfrauenehe beseitigen. Nun, das ist ja schon der Gegenstand dieses Entwurfs, und das wird im Familienbericht auch noch extra so gesagt.
      Außerdem wird dort die Familie als der Garant der sozialen Ungleichheit angesprochen, die abzuschaffen das Ziel der Familienpolitik sein müsse. In diesem Zusammenhang erinnere ich an die wunderbare Begründung zu dem Recht der elterlichen Sorge, in der ausgeführt ist, was von jedem nachgelesen werden kann — auch das ist unter der Federführung des Herrn Justizministers entstanden —, daß die Kinder Objekt der elterlichen Fremdbestimmung seien. Das ganze Familienrecht, die ganzen Verhältnisse in der Ehe werden also unter die Vorstellung von Herrschaftsstrukturen, Zwangsrechten und ähnlichem gebracht, die es abzuschütteln gelte.

      (Beifall bei der CDU/CSU)

      Man versteht unter Familie etwas gänzlich anderes. Ich lese Ihnen nur einmal folgendes vor, weil es so schön ist. Familien sind nach den Vorstellungen der SPD „auf die Dauer angelegte Lebensgemeinschaften eines oder mehrerer Erwachsener mit einem oder mehreren Kindern".

      (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

      Unsere Vorstellung, daß die Ehe die dauerhafte Verbindung von einem Mann mit einer Frau ist, ist also nicht mehr unumstritten. Was ich vorgelesen habe, ist im Juli dieses Jahres von der SPD der staunenden Öffentlichkeit schriftlich vorgelegt worden.
      Auf Seite 9 dieser Schrift steht unter Berufung auf die Wissenschaft — in manchen Bereichen sind Sozialdemokraten ja schon seit eh und je außerordentlich wissenschaftsgläubig
      Die einschlägigen Wissenschaften lehren, daß die grundlegenden Fähigkeiten, die ein Mensch besitzen muß, am besten in einer Gruppe eingeübt werden können, deren personelle Zusammensetzung sich nicht wesentlich ändert.
      Die Gruppe ist der Ersatz für die Familie, und ich bin nur froh, daß hier wenigstens nicht die Kommune genannt worden ist.
      Diese Grundpositionen, die hier angesprochen sind, sehen wir zu einem nicht unerheblichen Teil in dem neuen Gesetz als Basis vorhanden. Nicht die Eheleute, sondern jeder einzelne, nur jeder einzelne hat Rechte. Seine Pflichten werden in den Hintergrund gerückt. Seine Pflichten dem anderen gegenüber werden möglichst nicht mehr genannt. Seine Pflichten den Kindern gegenüber lassen sich nur an einigen Stellen vorsichtig aus dem Gesetzentwurf herauslesen. Im ganzen bringt dieser Entwurf bis jetzt und so wie er ist kein besseres Recht, sondern mehr Unrecht, keine größere Freiheit für die Frau, sondern eine stärkere Belastung der Frau mit den Lebensumständen, wenn sie Mutter wird. Es von Gesetzes wegen nicht zu erschweren, sondern die
      Möglichkeit offenzuhalten, daß unsere Frauen in den Ehen noch Mütter werden und auch voll ja zu dieser großen Aufgabe sagen können, ist, wie ich meine, eine Aufgabe des Gesetzgebers. Das Recht unserer Mütter in diesem Lande zu sichern, ist eines der wesentlichsten Anliegen, das wir mit diesem Gesetzentwurf gesichert sehen möchten.

      (Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Das war enorm!)