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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 181. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 12611 A Überweisung einer Vorlage an Ausschüsse 12611 B Begrüßung einer Delegation beider Häuser des Australischen Parlaments . . . . . 12618 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Berufsbildungsgesetzes — Drucksachen 7/3714, 7/3732 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. weitere Reform der beruflichen Bildung — Drucksache 7/3746 — Rohde, Bundesminister BMBW . 12611 C, 12672 C Dr. Gölter CDU/CSU 12618 B Engholm SPD 12625 D Frau Schuchardt FDP 12630 C Schmidt, Bundeskanzler 12633 D Dr. Maier, Staatsminister des Landes Bayern 12638 B, 12677 B Steinert, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 12644 C Schedl CDU/CSU 12647 A Wüster SPD 12657 D Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 12661 C, 12679 C Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU 12667 A Möllemann FDP 12669 B Frau Benedix CDU/CSU 12680 D Burger CDU/CSU 12683 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über das Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiter von Presse und Rundfunk — Drucksache 7/3777 — Sieglerschmidt SPD 12650 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über ergänzende Maßnahmen zum Fünften Strafrechtsreformgesetz (Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz) — Drucksache 7/3778 — Jahn (Marburg) SPD 12651 B Frau Eilers (Bielefeld) SPD . . . . . 12652 D Frau Verhülsdonk CDU/CSU . . . . . 12653 C Spitzmüller FDP . . . . . . . . . 12654 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau — Drucksache 7/3779 — Willms, Senator der Hansestadt Bremen 12655 B Krockert SPD 12655 D Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . . . 12655 A Wurbs FDP 12657 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes und der Wehrdisziplinarordnung — Drucksache 7/3505 —, Bericht und Antrag des Verteidigungsausschusses — Drucksache 7/3773 — Gerstl (Passau) SPD 12684 D Biehle CDU/CSU 12686 A Krall FDP 12688 C Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . 12689 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Marktstrukturgesetzes — Drucksache 7/2508 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3679 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/3678 — Marquardt SPD 12690 A Eigen CDU/CSU 12691 C Gallus FDP 12693 C Ertl, Bundesminister BML 12695 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sozialgesetzbuchs — Allgemeiner Teil — Drucksache 7/868 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3766 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen 7/3738, 7/3786 — Gansel SPD 12697 C Müller (Berlin) CDU/CSU 12699 C Hölscher FDP . . . . . . . . . . 12701 D Arendt, Bundesminister BMA 12703 A Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Biermann, Hölscher und den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes — Drucksache 7/3460 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3749 — 12704 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. November 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über die Gewährung von Sachleistungen der Krankenversicherung — Drucksache 7/3587 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3742 — 12705 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 7/3385 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3797 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 7/3771 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 7/3386 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 7/3771 — 12705 B Zweite und dritte Beratung des von der . Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften — Drucksache 7/2885 —, Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/3772 — 12705 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter — Drucksache 7/3550 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/3781 — 12706 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol — Drucksache 7/3722 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/3783 — 12706 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. September 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung — Drucksache 7/3735 — . . . . 12706 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung 1. zu dem von den Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Jahn (Münster), Dr. Jobst und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Braun, Frau Stommel, Dr. Warnke, Frau Tübler, Blumen- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 III feld, Dr. Jahn (Münster), Volmer, Vogt, Eilers (Wilhelmshaven), Pfeifer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Zimmermann, Biehle, Röhner, Dr. Jobst, Thürk, Vehar, Frau Verhülsdonk und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der Städte, Gemeinden und Kreise 2. zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 7/2744, 7/3747 (neu) —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3767 — . . . . 12706 D Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Braun, Frau Stommel, Dr. Warnke, Frau Tübler, Blumenfeld, Dr. Jahn (Münster), Volmer, Vogt, Eilers (Wilhelmshaven), Pfeifer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Zimmermann, Biehle, Röhner, Dr. Jobst, Thürk, Vehar, Frau Verhülsdonk und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der Städte, Gemeinden und Kreise — Drucksachen7/2741, 7/3764 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3765 — 12707 B Beratung der Sammelübersicht 44 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 31. Mai 1975 eingegangenen Petitionen — Drucksache 7/3752 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 45 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksachen 7/3758, 7/3798 — Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU . . 12707 C Beratung des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Einspruch des Hessen-Nassauischen Heimatbundes e. V., vertreten durch den Vorsitzenden, Peter Heilmann, Oberursel, gegen die Gültigkeit des Volksentscheides im früheren Bezirk Montabaur des Landes Rheinland-Pfalz vom 19. Januar 1975 — Drucksache 7/3751 — 12709 B Beratung des Antrags des Innenausschusses zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für Verordnungen des Rates über die Einführung einer Sonderprämie für die Atomanlagenbediensteten in Deutschland und in den Niederlanden sowie einer vorübergehenden Pauschalzulage für dieses Personal, das in den beiden genannten Ländern sowie in Belgien dienstlich verwendet wird — Drucksachen 7/3525, 7/3743 — 12709 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsturzschutzvorrichtungen von landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/3108, 7/3748 — . . 12709 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Gasverbrauchsgeräte, hierfür bestimmte Gassicherheits- und Regelgeräte und über Prüfverfahren für diese Geräte Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Warmwasserbereiter für sanitäre Zwecke, die mit gasförmigen Brennstoffen beheizt werden — Drucksachen 7/3184, 7/3750 — 12709 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Übereinkommen Nr. 137 über die sozialen Auswirkungen neuer Umschlagmethoden in Häfen der Empfehlung Nr. 145 betreffend die sozialen Auswirkungen neuer Umschlagmethoden in Häfen mit je einer Stellungnahme der Bundesregierung — Drucksachen 7/3445, 7/3753 — 12710 A Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in Geel-Mol (Belgien) dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/3377, 7/3761 — 12710 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bunderegierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Empfehlung für einen Beschluß des Rates zur Billigung des Briefwechsels zwischen IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen betreffend die von Norwegen vollzogene Festlegung von Fischereizonen, die für Trawler während bestimmter Zeitabschnitte des Jahres gesperrt sind Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Waren der Tarifstelle 22.09 C I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in den AKP-Staaten Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Israel Verordnung (EWG) des Rates zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Israel — Ducksachen 7/3431, 7/3609, 7/3577, 7/3593, 7/3770 — . . . . . 12710 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektromedizinische Geräte Richtlinie des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für medizinische elektroradiologische Geräte für Röntgenstrahlen von 10 bis 400 kV — Drucksachen 7/3176, 7/3776 — . . . . 12710 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat betreffend die Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern (Zugang zu Arbeitsplätzen, zur Berufsausbildung und -förderung und Arbeitsbedingungen) — Drucksachen 7/3316, 7/3782 — 12710 C Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung erlassenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 17/74 — Besondere Zollsätze gegenüber Marokko) — Drucksachen 7/3535, 7/3769 — 12710 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über Beziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den assoziierten überseeischen Ländern und Gebieten eine Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einen Entwurf eines Abkommens über den Handel mit den überseeischen Ländern und Gebieten mit Erzeugnissen, die unter die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallen — Drucksachen 7/3569, 7/3784 — 12710 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens über handelspolitische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Sri Lanka — Drucksachen 7/3459, 7/3785 — 12710 D Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anpassung der in Artikel 13 Absatz 9 von Anhang VII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen Sätze der Tagegelder für Dienstreisen — Drucksachen 7/3615, 7/3787 — . . . . . . . . . . 12711 A Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Schröder (Lüneburg), Dr. Marx, Baron von Wrangel, Dr. Abelein, Dr. Gradl, Jäger (Wangen), Böhm (Melsungen), Dr. von Bismarck, Franke (Osnabrück), Seiters, Lagershausen und Genossen betr. Verhandlungen mit der DDR über die Grenzmarkierungen an der Elbe — Drucksachen 7/3278, 7/3780 — Spillecke SPD 12711 B Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 12712 B Möhring SPD 12714 B Dr. Wendig FDP 12717 B Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 12719 A Präsident Frau Renger . . . . . . . . 12721 D Dr. Abelein CDU/CSU 12722 A Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . . . 12724 B Baron von Wrangel CDU/CSU 12727 D Hoppe FDP 12729 A Nächste Sitzung 12730 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12731* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 12611 181. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 20. 6. Adams * 20. 6. Dr. Aigner * 20. 6. Dr. Artzinger * 20. 6. Baier 20. 6. Dr. Bangemann * 20. 6. Dr. Bayerl * 20. 6. Behrendt * 20. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 20. 6. Dr. Blüm 20. 6. Blumenfeld * 20. 6. Dr. Böger 20. 6. Dr. Burgbacher * 20. 6. Dr. Corterier * 20. 6. van Delden 20. 6. Fellermaier * 20. 6. Flämig * 20. 6. Frehsee * 20. 6. Dr. Früh * 20. 6. Gerlach (Emsland) * 20. 6. Härzschel * 20. 6. Hansen 20. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 6. Kater 20. 6. Dr. Klepsch * 20. 6. *) Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Krall * 20. 6. Lange * 20.6. Lautenschlager * 20. 6. Lücker * 20. 6. Lutz 20. 6. Dr. Meinecke (Hamburg) 20. 6. Memmel * 20. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 20. 6. Müller (Mülheim) * 20. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 20. 6. Frau Dr. Orth * 20.6. Picard 20. 6. Dr. Ritgen 20. 6. Frau Schimschok 20. 6. Frau Schleicher 20. 6. Schmidt (München) * 20. 6. Dr. Schneider 20. 6. Frau Schroeder (Detmold) 20. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 20. 6. Schwabe * 20. 6. Dr. Schwörer * 20. 6. Seefeld * 20. 6. Spranger 20. 6. Springorum * 20. 6. Dr. Starke (Franken) * 20. 6. Suck * 20. 6. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 20. 6. Walkhoff * 20. 6. Walther 20. 6. Frau Dr. Walz * 20. 6. Dr. Zimmermann 20. 6.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Hölscher.


Rede von Friedrich Hölscher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Fraktion der Freien Demokraten darf ich folgende Erklärung abgeben.
Mit dem Sozialgesetzbuch wird ein liberales Anliegen verwirklicht, nämlich die Forderung, unser Sozialrecht in einem Gesetzbuch zusammenzufassen. Bereits in der Regierungserklärung der ersten sozialliberalen Koalition wurde dieses Vorhaben angekündigt. Mit der heutigen Verabschiedung des Allgemeinen Teils eines Sozialgesetzbuches verwirklichen wir den ersten Schritt. Gerade die Sozialpolitiker dieses Hauses wissen, unser Sozialrecht ist unübersichtlich und schon für den Fachmann, geschweige denn für den Bürger, schwer verständlich. Es ist auch eine Aufgabe des freiheitlichen Sozialstaates, diese Hürden abzubauen oder jedenfalls niedriger zu setzen. Bei der Bedeutung, die das So-



Hölscher
zialrecht für die weit überwiegende Mehrheit der Bürger in unserer Arbeitnehmergesellschaft hat, muß dieses Rechtsgebiet auch für den einzelnen überschaubarer werden. Karl-Hermann Flach hat einmal mit folgenden Worten darauf hingewiesen:
Die solidarische Grundsicherung gegen die sozialen Risiken von Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und Alter ist eine entscheidende Voraussetzung für die individuelle Freiheit des Bürgers in der Massengesellschaft.
Meine Damen und Herren, nach liberalem Verständnis ist der Gesetzgeber verpflichtet, dem Bürger den Zugang zu seinen sozialen Rechten zu erleichtern, auch durch eine besser verständliche Fassung der gesetzlichen Vorschriften, die seine sozialen Rechte begründen. Die Grenzen, die diesem Vorhaben gesetzt sind, verkennen wir Freien Demokraten nicht. Das Leistungssystem im Bereich der sozialen Sicherheit ist sehr differenziert, sehr kompliziert, eben in der guten Absicht, eine möglichst große Gerechtigkeit im Einzelfall zu erreichen. Daran können und wollen gerade wir Liberalen nichts ändern. Vereinfachungen, die zu neuen Ungerechtigkeiten führen, kamen und kommen für uns daher nicht in Betracht.
Die Unübersichtlichkeit und Kompliziertheit des geltenden Rechts hat aber zu einem großen Teil auch andere Gründe. Einmal setzt sich das Sozialrecht aus einer Fülle von Gesetzen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Rechtstechnik zusammen. Diese Gesetze sind in der Regel nicht aufeinander abgestimmt. Sie treffen für vergleichbare Sachverhalte ohne zwingenden Grund unterschiedliche Regelungen. Häufig bestehen z. B. auch im Rentenrecht Parallelvorschriften, die ohne weiteres zusammengefaßt werden können. Hier liegt für uns der Ansatzpunkt für das neue Sozialgesetzbuch. Uns geht es in erster Linie darum, die Fülle der Einzelregelungen systematisch zu gliedern und zusammenzufassen, um das Sozialrecht auf diese Weise zu vereinheitlichen, zu vereinfachen und überschaubar zu machen.
Der Allgemeine Teil des neuen Sozialgesetzbuches macht diese Konzeption deutlich. Alle auf Dauer angelegten Bereiche des Sozialrechts werden zusammengefaßt: Bildungs- und Arbeitsförderung, Sozialversicherung, Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Familienlastenausgleich, Wohngeld, Sozialhilfe und die Eingliederung Behinderter. Das Lastenausgleichs- und das Wiedergutmachungsrecht, die nicht auf Dauer angelegt sind, werden dagegen auch nicht in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Von dieser Konzeption her, meine Damen und Herren, halten wir es weiterhin nicht für sachdienlich, Rechtsgebiete wie das Jugendrecht oder das Wohngeld aus dem neuen Sozialgesetzbuch auszuklammern. Sinn dieses Gesetzgebungsvorhabens ist es ja gerade, eine neue Zersplitterung des Sozialrechts auszuschließen.
Über den Aufbau des Allgemeinen Teils haben meine Vorredner bereits ausführlich gesprochen. An der Spitze stehen dabei die allgemeinen Aufgaben und Leitlinien für das Gesamtgebiet. Sinn die-
ser Vorschriften ist es zwar nicht, neue Rechte zu begründen, wie § 2 und der neugefaßte § 4 unmißverständlich klarzustellen; wir Freien Demokraten messen diesen Vorschriften aber nicht nur allgemein politische, sondern auch rechtliche Bedeutung — nämlich bei der Gesetzesauslegung und -anwendung — bei.
Meine Damen und Herren, die sich anschließenden Einweisungsvorschriften dienen dem Hauptanliegen des Sozialgesetzbuchs. Sie schaffen größere Transparenz für den Bürger und erleichtern ihm den Weg durch den Dschungel der Leistungsträger. Hervorzuheben sind die ausdrücklichen Rechte auf Information, Beratung und Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Sozialleistungen, aber auch die Verpflichtung der Träger zur Zusammenarbeit. Mehr Transparenz schafft auch die Zusammenstellung und Aufzählung der verschiedenen Sozialleistungen und Sozialleistungsträger.
Unmittelbare Rechtswirkungen, die die Rechtsstellung des Bürgers gegenüber den Leistungsträgern verbessern und verstärken, gehen aus den Gemeinsamen Vorschriften hervor. Anzuführen sind die ausdrückliche Bindung der Leistungsträger an Gesetz und Recht, das Prinzip der Individualisierung von Rechten und Pflichten, die Anhörungs- und Geheimhaltungsrechte des Bürgers, der Anspruch auf Vorschüsse, das Verzinsungsgebot und nicht zuletzt auch der Grundsatz, daß der zuerst angegangene Leistungsträger die begehrte Leistung vorläufig zu erbringen hat, wenn streitig ist, welcher Träger zuständig ist. Wir haben ja hierzu kürzlich ein Gesetz geschaffen, bei dem gerade diese Frage von ganz besonderer Bedeutung ist, das Rehabilitationsangleichungsgesetz. Meine Damen und Herren, das Hin- und Herschieben des Bürgers im Behördendickicht gehört damit hoffentlich für immer der Vergangenheit an.
Diese Hinweise auf die Grundsätze des Leistungsrechts zeigen: Neben dem Ziel der Transparenz verfolgen wir auch das Ziel, die Rechtsstellung des einzelnen gegenüber der der Leistungsverwaltung zu verbessern. In diesem Zusammenhang möchte die FDP aber auch deutlich machen: Eingriffe in das gegliederte System unserer sozialen Sicherheit und in den Grundsatz der Wahlfreiheit wird es mit uns nicht geben, auch im Bereich des Sozialgesetzbuches nicht. Darüber wird aber noch beim nächsten Teil des Sozialgesetzbuches, den gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung, zu sprechen sein, wenn wir diesen Teil hier in Kürze in erster Lesung behandeln.
Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion stimmt dem vorliegenden Allgemeinen Teil als dem ersten Schritt zu der vorgesehenen Schaffung eines einheitlichen Sozialgesetzbuches zu.

(Beifall bei der FDP und ,der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Herr Arendt.



    Arendt, Bundesminister für Arbeit und 'Sozialordnung: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Allgemeine Teil des Sozialgesetzbuches, der jetzt zur Verabschiedung ansteht, ist die erste Stufe und zugleich die entscheidende Grundlage zur Verwirklichung eines neuen Gesetzgebungswerkes. Wir haben in unserem Lande ein imponierendes Sozialleistungssystem geschaffen; es ist jedoch mit einem Defizit an innerer Geschlossenheit und Überschaubarkeit unserer Sozialrechtsordnung belastet. Unser Sozialrecht ist in eine große Zahl von Gesetzen und Verordnungen gegliedert. Sie machen es vor allem dem Bürger, aber auch der Verwaltung, der Rechtsprechung und der Gesetzgebung schwer, sich darin zurechtzufinden. Dieser Gesetzesdschungel birgt die Gefahr wachsender Entfremdung unserer Bürger gegenüber der Rechtsordnung in sich, die fast für jeden von großer Bedeutung ist.
    Es ist deshalb an der Zeit, unsere Sozialrechtsordnung so zu gestalten, daß der Bürger sein Recht auch versteht und daß Verwaltung und Rechtsprechung in die Lage versetzt werden, das Sozialrecht nach einheitlichen Leitideen gleichmäßig anzuwenden. Eine Sozialrechtsordnung, die solchen Anforderungen genügt, kann nur verwirklicht werden, wenn alle auf Dauer angelegten Sozialleistungsbereiche in das Sozialgesetzbuch einbezogen werden. Nur dann ist gewährleistet, daß die funktionalen Zusammenhänge der aus unterschiedlichen Traditionen stammenden Sozialleistungsbereiche verdeutlicht und mehr als bisher bei der Rechtsanwendung und Gesetzgebung beachtet werden. Nur so wird erreicht, daß die einzelnen Sozialleistungsbereiche in ihren Aufgaben, ihren Rechtsgrundsätzen und ihren Begriffen besser aufeinander abgestimmt werden, und nur so wird sichergestellt, daß sachlich nicht begründete Unterschiede in den verschiedenen Sozialleistungsbereichen beseitigt und die entsprechenden Regelungen harmonisiert werden können. Dies bedingt die Einbeziehung der Ausbildungs- und Arbeitsförderung, der Sozialversicherung und sozialen Entschädigung, des Kindergeld- und Wohngeldrechts sowie der Sozialhilfe.
    Die genannten Zielvorstellungen machen daneben auch die Einbeziehung der Jugendhilfe in das Sozialgesetzbuch erforderlich.
    Die Politik sozialer Sicherung und Förderung darf sich nicht in Geld- und Sachleistungen erschöpfen. Sie muß in steigendem Maße das ganze Feld sozialer Dienstleistungen einschließlich persönlicher und erzieherischer Hilfen umfassen.
    Nicht zuletzt deshalb setzt sich die Bundesregierung mit Nachdruck dafür ein, die persönlichen und erzieherischen Hilfen nach. dem Recht der Jugendhilfe in das Sozialgesetzbuch zu integrieren. Wir gehen davon aus, daß die Selbständigkeit und die Grundprinzipien der Jugendhilfe in einem besonderen Buch des Sozialgesetzbuchs unangetastet bleiben. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang betonen, daß das Sozialgesetzbuch keine monetäre Schlagseite haben darf und haben wird.
    Bei der Kodifizierung des Sozialrechts muß den sozialen Diensten ein besonderes Gewicht zukommen.
    Die Bundesregierung war sich von Anfang an bewußt, daß ein so umfangreiches Gesetzesvorhaben nur stufenweise verwirklicht werden kann. Der Ihnen heute vorliegende Allgemeine Teil enthält als erste Stufe jene Vorschriften, die übergreifende Bedeutung für alle Sozialleistungsbereiche haben, den Gegenstandsbereich des Sozialgesetzbuches festlegen und die Grundlage für die Einordnung der einzelnen Sozialleistungsbereiche in das Sozialgesetzbuch bilden.
    Der Allgemeine Teil beginnt mit einer Charta sozialer Rechte. Hier werden die Leitideen unserer Sozialrechtsordnung programmatisch und in die Zukunft orientiert formuliert sowie die sozialrechtlichen Grundpositionen des Bürgers zusammengefaßt. Ziel ist dabei, dem Bürger seine Teilhabe an den verschiedenen sozialen Sicherungs- und Förderungseinrichtungen unserer Gesellschaft transparent zu machen.
    Durch die im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung beschlossene Fassung des § 2 ist noch deutlicher als im Regierungsentwurf sichergestellt, daß die sozialen Rechte von der Verwaltung und Rechtssprechung bei der Auslegung des Sozialrechts, bei der Ausfüllung von Gesetzeslücken und bei der Ermessensausübung als „authentische Interpretationsregeln" zu beachten sind. Das dürfte insbesondere zu einer stärkeren Gleichheit in der Rechtsanwendung, aber auch zu einer effizienten Fortbildung des Sozialrechts beitragen.
    Der Verbesserung der Information des Bürgers im Sozialrecht durch sogenannte Einweisungsvorschriften mißt die Bundesregierung größte Bedeutung zu, weil gerade die sozial Schwachen ihre Rechte aus Unkenntnis oft nicht wahrnehmen. Wir wollen das Sozialrecht so ausgestalten, daß es allen Bürgern gleiche Chancen zur Wahrnehmung ihrer Rechte gewährleistet. Deshalb werden die Einweisungsvorschriften durch eine Verpflichtung aller sozialen Institutionen zur Rechtsaufklärung der Bevölkerung ergänzt. Der Bürger erhält einen Anspruch auf Beratung über seine sozialen Rechte und Pflichten durch den zuständigen Leistungsträger sowie einen Anspruch auf Auskunft über alle sozialen Angelegenheiten durch regional nahegelegene Auskunftsstellen. Diese Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht ist in einem so weit verzweigten und so stark gegliederten Sozialleistungssystem wie dem unseren keine Nebenleistung. Sie ist im Gegenteil vor allem wegen den vorsorgenden und fördernden sozialen Maßnahmen von größter Aktualität und daher eine der wichtigsten Dienstleistungen für die soziale Sicherung unserer Bevölkerung.
    Die Bundesregierung begrüßt daher den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 1978 einen Bericht über die Erfahrungen mit den entsprechenden Vorschriften des Allgemeinen Teils vorzulegen.



    Bundesminister Arendt
    Ein weiteres wichtiges Anliegen des Allgemeinen Teils ist es, den Rechtsanspruch auf soziale Leistungen auszubauen sowie das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Sozialverwaltung zu stärken. Diesem Ziel dienen insbesondere die Vorschriften über Vorschüsse und vorläufige Leistungen, über Auszahlung, Verzinsung und Vererbung von Geldleistungen, über die Übertragung, Aufrechnung und Pfändung von Sozialleistungen sowie über den Schutz der Intimsphäre, das rechtliche Gehör und die Mitwirkung des Bürgers bei der Gestaltung und Verwirklichung von Sozialleistungen. Hier zeigt sich, daß die Kodifizierung des Sozialrechts in einem einheitlichen Sozialgesetzbuch notwendigerweise mit einer begrenzten Sachreform verbunden ist.
    Es ist sozialpolitisch notwendig, den Allgemeinen Teil vorab und schon bald in Kraft treten zu lassen.
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat mit der Vorlage des Allgemeinen Teils ein weiteres Stück ihres Regierungsprogramms erfüllt. Sie dankt dem federführenden Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung und den beteiligten Ausschüssen des Bundestages für die intensive Beratung des Gesetzentwurfs. Sie hat in zahlreichen Punkten zu Verbesserungen der Regierungsvorlage im Interesse der Bürger unseres Landes geführt. Die Bundesregierung begrüßt es, daß bei den Beratungen des Gesetzentwurfs weitgehende Übereinstimmung mit der Opposition erzielt werden konnte. Sie hofft, daß dieses Stück sozialpolitischer Gemeinsamkeit auch bei der weiteren Gesetzgebungsarbeit zum Sozialgesetzbuch erhalten bleibt.
    Sie wissen, meine Damen und Herren, daß die Bundesregierung das Sozialgesetzbuch seit 1970 in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Sachverständigenkommission für das Sozialgesetzbuch vorbereitet. Der heutige Tag gibt Veranlassung, den Sachverständigen dieser Kommission für ihre gründliche Arbeit und wertvolle Hilfe den besonderen Dank des Hauses zu sagen. Ich verbinde diesen Dank mit der Bitte, uns bei den noch verbleibenden Vorbereitungsarbeiten in der bisherigen Art und Weise zu unterstützen.
    Bundesregierung und Sachverständigenkommission haben in der Zwischenzeit weitere Stufen des Sozialgesetzbuchs teils fertiggestellt, teils vorbereitet. Der Gesetzentwurf über die „Gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung" befindet sich im ersten Durchgang des Bundesrats und wird dem Deutschen Bundestag in Kürze zugeleitet. Zum „Verwaltungsverfahren" liegt ein Referentenentwurf vor, dessen Ziel es ist, das sehr unterschiedlich geregelte Verfahren weitgehend zu vereinheitlichen, den Verfahrensablauf zu beschleunigen und die Stellung des Bürgers im Verfahren zu stärken. Der Referentenentwurf wird zur Zeit mit allen Beteiligten intensiv beraten.
    Die Sachverständigenkommission steht jetzt vor der Aufgabe, das Sozialrecht insgesamt zu harmonisieren und damit die Grundsätze des Allgemeinen Teils auch im Detail zu verwirklichen. Bei dieser Aufgabe geht es nicht etwa um eine Beseitigung der
    Vielgestaltigkeit sozialer Leistungen und sozialer Institutionen. Vielmehr geht es darum, das innere Gefüge unserer gegliederten Sozialrechtsordnung nach seiner Systematik, seiner Sprache, seinen Begriffen und seinen Rechtsgrundsätzen in Einklang zu bringen sowie die einzelnen Sozialleistungsbereiche nahtlos miteinander zu verzahnen. Hierzu gehören auch eine Verbesserung in der Koordinierung der unterschiedlichen Aufgaben in den einzelnen Sozialbereichen und eine Verbesserung der Kooperation zwischen den verschiedenen Leistungsträgern. Eine befriedigende Lösung dieser bedeutenden und schwierigen Probleme wird weitgehend darüber entscheiden, ob das Ziel, ein „Sozialrecht aus einem Guß" zu schaffen, optimal erreicht wird.
    Namens der Bundesregierung bitte ich Sie, meine Damen und Herren, diese Arbeiten zur Schaffung einer verständlichen und überschaubaren Sozialrechtsordnung in einem einheitlichen Sozialgesetzbuch auch weiterhin zu unterstützen. Vielen herzlichen Dank!

    (Beifall bei der SPD und der FDP)