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ID0713616800

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    Deutscher Bundestag 136. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Steinhauer in den Deutschen Bundestag als Nachfolgerin des Abg. Wienand . . . . . . . . 9291 A Absetzung des Tagesordnungspunktes 8 betr. Änderung des Lastenausgleichsgesetzes 9291 A Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes Drucksache 7/1328 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO Druck- sache 7/2905 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen 7/2844, 7/2932 Zweite und dritte Beratung (Fortsetzung) Frau Renger, Präsident . 9291 B, 9296 D Dr. Wernitz (SPD) 9291 C, 9346 A, 9351 B Dr. Gölter (CDU/CSU) 9296 A Möllemann (FDP) 9302 B, 9349 B, 9364 D Dr. Schäuble (CDU/CSU) . 9307 A, 9345 A Dr. Schweitzer (SPD) . . 9313 C, 9344 A Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär (BMBW) 9319 B Dr. Probst (CDU/CSU) 9324 A Dr. Vogel, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 9327 B Dr. Biallas, Zweiter Bürgermeister der Freien und Hansestadt Ham- burg 9328 C Frau Schuchardt (FDP) . . 9331 B, 9343 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 9336 A Dürr (SPD) 9337 D, 9346 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 9339 A, 9361 D Frau Benedix (CDU/CSU) . . . . 9340 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 9347 C Dr.-Ing. Oldenstädt (CDU/CSU) . 9350 B Rohde, Bundesminister (BMBW) . 9352 A Pfeifer (CDU/CSU) 9357 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 9365 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 9335 A Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls — Drucksache 7/2939 — Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 9335 C Große Anfrage der Abgeordneten Burger, Frau Hürland, Geisenhofer, Maucher, Dr. Götz, Müller (Remscheid), Dr. von Bis- II Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 marck, Katzer, Franke (Osnabrück), Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Picard und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wiedereingliederung körperlich, geistig und seelisch Behinderter in Gesellschaft, Arbeit und Beruf — Drucksachen 7/1457, 7/2842 Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 9365 D Arendt, Bundesminister (BMA) . . 9370 A Glombig (SPD) . . . . . . . . 9372 D Frau Hürland (CDU/CSU) . . . . 9376 C Frau Lüdemann (FDP) . . . . . 9378 C Gansel (SPD) 9381 C Braun (CDU/CSU) 9384 D Hölscher (FDP) 9386 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 9389 C Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . . 9391 B Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Dienstrechtlicher Teil des Familienlastenausgleichs) Drucksachen 7/2861, 7/2880 , Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2958 , Bericht und Antrag des Innenausschusses Drucksache 7/2919 — Zweite und dritte Beratung Berger (CDU/CSU) 9393 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Aufwertungsausgleichsgesetzes — Drucksache 7/2696 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2959 , Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2930 Zweite und dritte Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Aufwertungsausgleichsgesetzes (Antrag der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/2111 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2959 , Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2930 Zweite Beratung Müller (Schweinfurt) (SPD) . . . . 9394 B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 9395 A Ronneburger (FDP) 9395 D Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz — Druck- sache 7/2722 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2960 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksachen 7/2931, 7/2945 — Zweite und dritte Beratung Dr. Weber (Köln) (SPD) 9397 B Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 9398 B Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . . . 9399 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksachen 7/2580, 7/2690, 7/2839 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2823 — Zweite und dritte Beratung Dr. Weber (Köln) (SPD) 9400 D Spilker (CDU/CSU) 9401 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Dezember 1973 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr — Drucksache 7/2694 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2816 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9403 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. April 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über gegenseitige Unterstützung zur Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften — Drucksache 7/2695 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2817 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9403 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Trinidad und Tobago zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Förderung des internationalen Handels und der internationalen Investitionstätigkeit — Drucksache 7/2393 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2824 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 III mögen — Drucksache 7/2520 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2825 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Mai 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Sambia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2395 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2837 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2515 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2838 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. August 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen — Drucksache 7/2114 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2883 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9405 A Entwurf eines Gesetzes über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Saar — Drucksache 7/2692 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Fernmeldewesen — Drucksache 7/2834 — Zweite und dritte Beratung . . . . 9405 B Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Übereinkommen vom 29. November 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und vom 18. Dezember 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung von Ölverschmutzungsschäden — Drucksache 7/2299 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2908 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/2855 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9405 C Absetzung des Tagesordnungspunktes 19 betr. Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern . . . . . . . 9405 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 7/2835 — Erste Beratung 9405 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 7/2836 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juli 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten — Drucksache 7/2869 — Erste Beratung 9406 A Entwurf eines Gesetzes zu den Zusatzvereinbarungen vom 29. März 1974 zum Abkommen vom 22, Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens — Drucksache 7/2870 — Erste Beratung 9406 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes — Drucksache 7/2874 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften — Drucksache 7/2885 — Erste Beratung 9406 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. Juni 1973 über Flüchtlingsseeleute — Drucksache 7/2897 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksache 7/2873 — Erste Beratung Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär (BMI) . . .. 9406 C Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 9407 C Wittmann (Straubing) (CDU/CSU) . 9409 A Dr. Hirsch (FDP) 9409 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Neufassung des Verwarnungsgeldkataloges — Drucksache 7/2755 — Dreyer (CDU/CSU) 9410 C Hoffie (FDP) . . . . . . . . 9411 C Antrag der Abgeordneten Rollmann, Dreyer, Ey, Schröder (Lüneburg) und Genossen betr. Information ausländischer Kraftfahrer über nationales Verkehrsrecht im europäischen Raum — Drucksache 7/2829 — 9413 B Sammelübersicht 29 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2827 — in Verbindung mit Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2849 — 9413 C Antrag des Innenausschusses zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/2608, 7/2813 — 9413 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 803/68 bezüglich der Lieferfristen von eingeführten Waren über die zollrechtliche Behandlung von zu Erprobungs- und Untersuchungszwecken eingeführten Waren — Drucksachen 7/2230, 7/2309, 7/2818 — 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und den Geschwindigkeitsmesser in Kraftfahrzeugen — Drucksachen 7/2529, 7/2832 — 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bremsanlagen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtun- gen für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/2428, 7/2833 — . . . 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über radioelektrische Störungen durch Geräte für Frequenzen im Bereich 10 kHz bis 18 GHz — industrielle, wissenschaftliche und medizinische Hochfrequenzgeräte (ISM) und ähnliche Geräte — Drucksachen 7/2614, 7/2893 — 9414 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Verankerungen der Sicherheitsgurte — Drucksachen 7/2500, 7/2894 — . . . . . . 9414 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über Sondervorschriften, die auf den Handel mit Tomatenkonzentraten zwischen der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung und den neuen Mitgliedstaaten anwendbar sind — Drucksachen 7/2298, 7/2915 — . . . . . . . . . 9414 B Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung ölpreisbedingter Zahlungsbilanzdefizite von Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksache 7/2860 —, Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses — Drucksache 7/2961 — Zweite und dritte Beratung Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . . . 9414 C Nächste Sitzung 9415 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9417* A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Grobecker, Grunenberg und Waltemathe gemäß § 59 GO zur Abstimmung über das Hochschulrahmengesetz in dritter Beratung . . . 9417* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9291 136. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9417* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 14. 12. Dr. Aigner * 14. 12. Dr. Artzinger* 14. 12. Dr. Bangemann ' 14. 12. Dr. Barzel 12. 12. Dr. Bayerl * 14. 12. Dr. Becher (Pullach) 13. 12. Behrendt * 13. 12. Frau Berger (Berlin) 13. 12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 13. 12. Blumenfeld * 12. 12. Brandt 13. 12. Dr. Burgbacher* 14. 12. Dr. Corterier * 14. 12. Conradi 20. 12. Frau Däubler-Gmelin 20. 12. van Delden 12. 12. Dr. Dregger 20. 12. Fellermaier * 14. 12. Flämig * 14. 12. Frehsee * 14. 12. Dr. Früh * 14. 12. Gerlach (Emsland) * 14. 12. Haase (Kellinghusen) 20. 12. Härzschel * 14. 12. Heyen 13. 12. Dr. Hornhues 22. 12. Dr. Jahn (Braunschweig)* 14. 12. Kater * 14. 12. Katzer 20. 12. Dr. Klepsch* 14. 12. Krall * 14. 12. Lange * 14. 12. Lautenschlager * 14. 12. Lemp 13. 12. Dr. Lenz (Bergstraße) 12. 12. Dr. Lohmar 13. 12. Lücker * 14. 12. Memmel /* 14. 12. Müller (Mülheim) * 14. 12. Mursch (Soltau-Harburg) * 14. 12. Frau Dr. Orth * 14. 12. Pieroth 12, 12. Roser 20. 12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Russe 12. 12. Schmidt (München) * 14. 12. von Schoeler 13. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 14. 12. Schwabe * 14. 12. Dr. Schwörer * 14. 12. Seefeld * 14. 12. Seibert 13. 12. Springorum * 14. 12. Dr. Starke (Franken) * 14. 12. Graf Stauffenberg 15. 12. Vahlberg 13. 12. Walkhoff * 14. 12. Dr. Wallmann 13. 12. Frau Dr. Walz* 13. 12. Wende 20. 12. Wohlrabe 13. 12. Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Grobecker, Grunenberg und Waltemathe gemäß § 59 GO zur Abstimmung über das Hochschulrahmengesetz (HRG) in dritter Beratung Es ist im Verlaufe der Beratungen des Gesetzentwurfes nicht gelungen, in das Hochschulrahmengesetz bezüglich der Mitbestimmungsregelungen eine Experimentierklausel hineinzubringen, die es ermöglicht hätte, das „Bremer Modell" einer Reformuniversität auf der Grundlage einer Drittelbeteiligung der Lehrenden, Lernenden und Dienstleistenden in den zuständigen Organen und Kommissionen der Hochschule wenigstens noch einige Jahre fortzusetzen. Als Abgeordnete aus der Freien Hansestadt Bremen sind auch wir für eine Rahmengesetzgebung des Bundes in Hochschulangelegenheiten. Auch Kompromisse lehnen wir nicht ab. Eine Experimentierklausel, die es - zeitlich begrenzt - zugelassen hätte, Reformüberlegungen in der Praxis auszuprobieren, wäre bereits gegenüber den Regelungen der Landeshochschulgesetzgebung ein Kompromiß gewesen. Wir sehen keinen Grund, eine vielversprechende Reformmöglichkeit ohne Nutzung ihrer Ergebnisse abzubrechen. Deshalb vermögen wir dem Hochschulrahmengesetz in dritter Lesung nicht zuzustimmen und enthalten uns der Stimme.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jürgen Schmude


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung verfolgt mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben zwei Ziele: Erstens die Klärung von Rechtsfragen, die sich bei der Auslegung und Anwendung des Bundeswahlgesetzes ergeben haben, und zweitens die Aktualisierung der Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Achten Deutschen Bundestag.
    Im ersten Teil des Entwurfs schlägt die Bundesregierung die Änderung einer Reihe von Vorschriften des Bundeswahlgesetzes vor, die Kritik gefunden und bei deren Anwendung in der Praxis sich Schwierigkeiten ergeben haben. Entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestags vom 22. Mai 1974 hat die Bundesregierung allerdings davon abgesehen, in den Gesetzentwurf einen Vor- I schlag zur Ausdehnung des Wahlrechts zum Bundestag auf außerhalb der Bundesrepublik Deutschland lebende Deutsche aufzunehmen. Im zweiten Teil des Gesetzentwurfs schlägt die Bundesregierung eine Aktualisierung und Fortschreibung der seit 1964 im wesentlichen unverändert gebliebenen Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum 8. Deutschen Bundestag vor.
    Erhebliche Schwierigkeiten bei der Erarbeitung dieser Vorschläge haben dazu geführt, daß der Gesetzentwurf nicht dem Wunsch des Bundestages entsprechend bereits zum 1. September 1974 vorgelegt werden konnte und daß er insoweit unvollständig ist, als sein Vorschlag für eine Wahlkreiseinteilung in Nordrhein-Westfalen noch fehlt.
    Die Bundesregierung hat sorgfältig alle Konsequenzen und möglichen Alternativen geprüft, die sich aus der Bevölkerungsentwicklung und aus den abgeschlossenen oder noch betriebenen Gebietsoder Verwaltungsreformen für die Wahlkreiseinteilung ergeben. Dabei konnte die Bundesregierung zum großen Teil auf die wertvollen Vorarbeiten der zu Beginn dieser Legislaturperiode eingesetzten Wahlkreiskommission zurückgreifen.
    Zwar ist die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der erwähnten Entschließung dieses Hauses nicht dem Vorschlag der Kommission zur teil' weisen Neuverteilung der Wahlkreise zwischen den Ländern gefolgt. Ich möchte es an dieser Stelle dennoch nicht versäumen, den Mitgliedern der Wahl-
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9407
    Parl. Staatssekretär Dr. Schmude
    kreiskommission im Namen der Bundesregierung für die geleistete Arbeit zu danken. Ich glaube, daß die Tätigkeit dieser aus unabhängigen und namhaften Sachkennern zusammengesetzten Kommission viel zur Objektivierung und Klärung der mit jeder Wahlkreiseinteilung verbundenen Fragen beigetragen hat und auch in Zukunft beitragen wird.
    Im Interesse der Objektivität und Parteienneutralität hat die Bundesregierung großen Wert darauf gelegt, bereits für ihre Vorschläge nach Möglichkeit die Zustimmung aller im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Parteien zu erreichen. Bei der Erarbeitung der Vorschläge zur Wahlkreiseinteilung sind deshalb entsprechend der Empfehlung des Innenausschusses des Bundestages die politischen Parteien auf Landesebene durch die jeweilige Landesregierung beteiligt worden.
    In Übereinstimmung mit der Entschließung des Bundestages vom 22. Mai hat die Bundesregierung keine Vorschläge für eine Neuverteilung der 248 Wahlkreise zwischen den Ländern unterbreitet. Maßgebend für diese Entscheidung der Bundesregierung war, daß Verschiebungen von Wahlkreisen von einem Land zum anderen tiefgreifende Änderungen mit sich bringen, die erst vorgenommen weden sollten, wenn die Gebietsreformen in allen Ländern auf kommunaler Ebene und auf Kreisebenen zum Abschluß gelangt sind. Im Interesse einer dauerhaften Lösung, die dann über mehrere Wahlperioden hinaus Bestand haben kann, sollte die Frage der Umverteilung der Wahlkreise erst zur Wahl zum 9. Deutschen Bundestag endgültig entschieden werden.
    Zu den Neuabgrenzungsvorschlägen im einzelnen ist auf folgendes kurz hinzuweisen. Alle Wahlkreise halten sich hinsichtlich ihres Bevölkerungsumfangs innerhalb der verfassungsrechtlich zulässigen Toleranzgrenze, die besagt, daß die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht mehr als 331/3 % nach oben oder unten betragen darf. Die Wahlkreise sind soweit wie möglich an die neugeschaffenen Gebiets- und Verwaltungseinheiten angepaßt und die Beschreibungen sowie Bezeichnungen der Wahlkreise sind aktualisiert worden.
    Die im Entwurf vorgeschlagene Wahlkreiseinteilung für die Länder Bayern, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein sind vom Konsens der parlamentarisch vertretenen politischen Parteien auf Landesebene getragen. In den Ländern Baden-Würtemberg, Hamburg und Hessen hat sich eine Übereinstimmung zwischen den politischen Parteien über die Fortschreibung der Wahlkreiseinteilung nicht erzielen lassen. Hier hat es die Bundesregierung im Gesetzentwurf bei dem bisherigen Zustand belassen, sofern keine Überoder Unterschreitung der Toleranzgrenze von 331/3% vorlag.
    In diesen Ländern wurden die Wahlkreise lediglich neu beschrieben und dabei Gemeindedurchschneidungen vermieden, die sonst infolge der Gebiets- oder Verwaltungsreformmaßnahmen eingetreten wären. Es werden insoweit also nur solche Änderungen vorgeschlagen, die aus rechtlichen und verwaltungsorganisatorischen Gründen unumgänglich sind.
    Für Nordrhein-Westfalen hat die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der Auffassung des Innenausschusses wegen der Sondersituation in diesem Lande — die Gebiets- und Verwaltungsreform ist hier erst vor kurzem zum Abschluß gekommen — von einem eigenen Neuabgrenzungsvorschlag abgesehen. Ein entsprechender Vorschlag wird während der parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs nachgeschoben werden.
    Meine Damen und Herren, wir alle schätzen die Bedeutung des Wahlrechts für die Demokratie hoch ein. Ich bitte Sie um Ihre Mitarbeit bei der Fortschreibung dieses Rechts und die Unterstützung für eine zügige Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs. Und zu dieser Stunde möchte ich noch sagen: Ich danke Ihnen für Ihre Geduld.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sie haben die Begründung zur Einbringung gehört. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Berger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundeswahlgesetzes verfolgt das Ziel, die gegenwärtige Wahlkreiseinteilung für die nächste Bundestagswahl anzupassen: erstens an die inzwischen erfolgte Bevölkerungsentwicklung und zweitens an den neuesten Stand der Gebiets- und Verwaltungsreform. So heißt es jedenfalls in der Begründung und auf dem Vorblatt unter dem Stichwort „Lösung". Außerdem sollen Unklarheiten und Schwierigkeiten, die sich bei einzelnen Vorschriften ergeben haben, ausgeräumt werden. Leider wird der Entwurf der Bundesregierung diesen selbstgesteckten Zielen und den sachlichen Notwendigkeiten nur unzureichend gerecht. Erhebliche Verbesserungen und Ergänzungen sind deshalb geboten.
    In Art. 1 Nr. 1 des Entwurfs wird klargestellt, daß die Wahlkreiskommission über Änderungen des Bevölkerungsstandes zu berichten und gegebenenfalls im Hinblick auf Änderungen der Bevölkerungszahlen Vorschläge zur Wahlkreiseinteilung zu machen hat. Genau das hat die Wahlkreiskommission in ihrem Bericht für die 7. Wahlperiode des Deutschen Bundestages in der Drucksache 7/1379 getan und auf Grund der Zahlen für die deutsche Bevölkerung am 1. Januar 1973 die Verschiebung von insgesamt drei Wahlkreisen zwischen fünf Ländern vorgeschlagen. Leider aber lehnten die Koalitionsfraktionen bei den bisherigen Beratungen einen entsprechenden Antrag der CDU/CSU ab.
    Nun bemüht sich die Bundesregierung, auf Seite 42 in der Begründung des vorliegenden Entwurfs mit vielen Worten darzustellen, warum entgegen dem Vorschlag der Wahlkreiskommission an der Verteilung der Wahlkreise unter den Ländern keine Änderung vorgenommen wird. Wir sind von der Richtigkeit der zu diesem Punkt in der Bundes-
    9408 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974
    Berger
    tagsdrucksache 7/2873 niedergeschriebenen Überlegungen nicht überzeugt, werden aber bei der Beratung des vorliegenden Entwurfs von dem Ergebnis der hier am 22. Mai dieses Jahres erfolgten Abstimmung ausgehen, obwohl es im neuen Text zu § 3 des Bundeswahlgesetzes heißen soll: „Die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern soll dem Bevölkerungsanteil so weit wie möglich entsprechen."
    Ich fand es übrigens recht eindrucksvoll, daß mein Vorredner, Herr Staatssekretär Schmude, als Vertreter der Bundesregierung der Wahlkreiskommission, wenn er schon ihren Vorschlägen nicht folgen wollte, zumindest den Dank für ihre Arbeit aussprach.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Mehr Sorgen macht uns aber, daß das andere Ziel, die gegenwärtige Wahlkreiseinteilung an den neuesten Stand der Gebiets- und Verwaltungsreform anzupassen, in einigen Ländern voraussichtlich nicht erreicht wird. Zwar heißt es in der Begründung auf Seite 43, der Entwurf berücksichtige grundsätzlich — aber eben nur grundsätzlich — die bis zum 1. Juli 1974 verabschiedeten und in Kraft getretenen gesetzliche Regelungen der Gebiets- und Verwaltungsreform in den Ländern; es wird aber auch mit Recht darauf hingewiesen, daß wir alle hier in diesem Hause bisher den Standpunkt vertreten haben, daß jede Änderung der Wahlkreiseinteilung im Interesse der Objektivität und Parteineutralität von allen berührten, d. h. in den Landtagen oder hier im Bundestag parlamentarisch vertretenen Parteien getragen sein sollte.
    Leider hat sich ein Konsens der politischen Parteien hinsichtlich der Wahlkreiseinteilung in den Ländern Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen bisher nicht oder nicht in vollem Umfange erreichen lassen. Auch in Nordrhein-Westfalen ist die Hoffnung auf einen einheitlich vertretenen Neuvorschlag leider nur noch sehr gering.
    Für Baden-Württemberg hat der Bundesrat abweichende Vorschläge vorgelegt, weil die im Regierungsentwurf vorgesehene Wahlkreiseinteilung die durch die Kreisreform eingetretenen einschneidenden Änderungen der Verwaltungsgliederung des Landes nicht berücksichtige und ohne sachliche Gründe gegen Grundsätze des Wahlgesetzes verstoße. — Meine politischen Freunde und ich messen der Stellungnahme des Bundesrates große Bedeutung bei und appellieren daher nachdrücklich an die politischen Parteien, sich in allen Fällen, in denen bisher ein Konsens nicht erreicht werden konnte, weiterhin um eine einvernehmliche Lösung entsprechend den von uns allen getragenen Grundsätzen des Bundeswahlgesetzes zu bemühen.
    Einer Feststellung in der vorliegenden Bundestagsdrucksache auf Seite 44 — möchte ich voll zustimmen, nämlich: „Ohne eine Anpassung der Wahlkreisgrenzen an die geänderten Gemeindegrenzen wäre die ordnungsmäßige Vorbereitung und Durchführung der nächsten Bundestagswahl in großen Teilen des Wahlgebietes gefährdet oder zumindest erschwert." Ich möchte noch hinzufügen: Eine Verschiebung der notwendigen Anpassung von Wahlkreisgrenzen um vier Jahre wäre eine völlig unnötige und unverständliche Erschwernis der politischen Vertretung für die betroffenen Bürger und Abgeordneten.
    Ich möchte nun einen anderen wichtigen Punkt kurz ansprechen und darauf hinweisen, daß wir bei der Beratung des vorliegenden Entwurfs in den Ausschüssen den Antrag der Abgeordneten Dr. Stark, Vogel, Berger, Dr. Miltner und Fraktion der CDU/CSU betreffend Sicherstellung korrekter Wahlergebnisse — Drucksache 7/2435 — in unsere Überlegung einbeziehen werden. Die auffällige Häufung von Zähl-, Rechen- und ähnlichen Auswertungsfehlern bei den Landtags- und Kommunalwahlen in Niedersachsen hat in bestürzender Weise Fehlerquellen aufgezeigt, die ähnlich auch bei der Bundestagswahl wirksam werden können.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

    Das zwingt zur Überprüfung der Wahlvorschriften nicht nur für die Landtags- und Kommunalvertretungen, sondern auch für den Bundestag.
    Das elementare demokratische Bürgerrecht auf Wahl steht und fällt mit der absolut korrekten Ermittlung der Wahlergebnisse. Jeder einzelne Bürger muß bei Bundestags-, Landtags- und Gemeindewahlen die jederzeit nachprüfbare Gewißheit haben können, daß seine Stimme mit vollem Gewicht mitzählt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Schließlich möchte ich darauf hinweisen, daß eine andere wichtige Frage in dem vorliegenden Entwurf nicht gelöst ist. Ich meine das Wahlrecht der im Ausland lebenden Deutschen. Der Deutsche Bundestag hat mit der Entschließung vom 9. Juni 1972 — Drucksache VI/3482 — die Bundesregierung ersucht, den gesetzgebenden Körperschaften eine befriedigende Lösung zur Ausweitung des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag auf nicht im Wahlgebiet wohnende Deutsche zu unterbreiten. Der Bundesminister des Innern hat darauf zwei Lösungsvorschläge vorgelegt, von denen die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion das Kombinationsmodell für das bessere hält, weil es nach unserer Auffassung die bisherigen Schwierigkeiten bei der Bestimmung des wahlberechtigen Personenkreises in befriedigender Weise ausräumt.
    Danach soll nämlich das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag auf Deutsche im Ausland ausgedehnt werden, die entweder in den europäischen Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft leben oder seit nicht mehr als fünf Jahren in einem Nichtmitgliedstaat oder in außereuropäischen Gebieten der Europäischen Gemeinschaft leben und in beiden Fällen unmittelbar vor ihrem Wegzug mindestens drei Monate im Geltungsbereich des Bundeswahlgesetzes gewohnt oder sich gewöhnlich aufgehalten haben.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Bei den Beratungen im Innenausschuß werden wir
    diese Vorschläge wiederholen, weil wir der Auf-
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9409
    Berger
    fassung sind, daß der Verwirklichung des einmütigen Bundestagsbeschlusses vom 9. Juni 1972 nichts mehr im Wege steht.
    Wir stimmen der Ausschußüberweisung zu und hoffen, in den Ausschußberatungen die Gelegenheit zur gemeinsamen Bemühung um die notwendigen Verbesserungen und Ergänzungen zu finden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)