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ID0713614100

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    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
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    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Geisenhofer.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 136. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Steinhauer in den Deutschen Bundestag als Nachfolgerin des Abg. Wienand . . . . . . . . 9291 A Absetzung des Tagesordnungspunktes 8 betr. Änderung des Lastenausgleichsgesetzes 9291 A Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes Drucksache 7/1328 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO Druck- sache 7/2905 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen 7/2844, 7/2932 Zweite und dritte Beratung (Fortsetzung) Frau Renger, Präsident . 9291 B, 9296 D Dr. Wernitz (SPD) 9291 C, 9346 A, 9351 B Dr. Gölter (CDU/CSU) 9296 A Möllemann (FDP) 9302 B, 9349 B, 9364 D Dr. Schäuble (CDU/CSU) . 9307 A, 9345 A Dr. Schweitzer (SPD) . . 9313 C, 9344 A Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär (BMBW) 9319 B Dr. Probst (CDU/CSU) 9324 A Dr. Vogel, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 9327 B Dr. Biallas, Zweiter Bürgermeister der Freien und Hansestadt Ham- burg 9328 C Frau Schuchardt (FDP) . . 9331 B, 9343 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 9336 A Dürr (SPD) 9337 D, 9346 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 9339 A, 9361 D Frau Benedix (CDU/CSU) . . . . 9340 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 9347 C Dr.-Ing. Oldenstädt (CDU/CSU) . 9350 B Rohde, Bundesminister (BMBW) . 9352 A Pfeifer (CDU/CSU) 9357 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 9365 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 9335 A Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls — Drucksache 7/2939 — Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 9335 C Große Anfrage der Abgeordneten Burger, Frau Hürland, Geisenhofer, Maucher, Dr. Götz, Müller (Remscheid), Dr. von Bis- II Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 marck, Katzer, Franke (Osnabrück), Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Picard und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wiedereingliederung körperlich, geistig und seelisch Behinderter in Gesellschaft, Arbeit und Beruf — Drucksachen 7/1457, 7/2842 Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 9365 D Arendt, Bundesminister (BMA) . . 9370 A Glombig (SPD) . . . . . . . . 9372 D Frau Hürland (CDU/CSU) . . . . 9376 C Frau Lüdemann (FDP) . . . . . 9378 C Gansel (SPD) 9381 C Braun (CDU/CSU) 9384 D Hölscher (FDP) 9386 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 9389 C Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . . 9391 B Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Dienstrechtlicher Teil des Familienlastenausgleichs) Drucksachen 7/2861, 7/2880 , Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2958 , Bericht und Antrag des Innenausschusses Drucksache 7/2919 — Zweite und dritte Beratung Berger (CDU/CSU) 9393 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Aufwertungsausgleichsgesetzes — Drucksache 7/2696 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2959 , Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2930 Zweite und dritte Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Aufwertungsausgleichsgesetzes (Antrag der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/2111 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2959 , Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2930 Zweite Beratung Müller (Schweinfurt) (SPD) . . . . 9394 B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 9395 A Ronneburger (FDP) 9395 D Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz — Druck- sache 7/2722 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2960 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksachen 7/2931, 7/2945 — Zweite und dritte Beratung Dr. Weber (Köln) (SPD) 9397 B Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 9398 B Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . . . 9399 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksachen 7/2580, 7/2690, 7/2839 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2823 — Zweite und dritte Beratung Dr. Weber (Köln) (SPD) 9400 D Spilker (CDU/CSU) 9401 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Dezember 1973 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr — Drucksache 7/2694 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2816 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9403 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. April 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über gegenseitige Unterstützung zur Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften — Drucksache 7/2695 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2817 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9403 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Trinidad und Tobago zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Förderung des internationalen Handels und der internationalen Investitionstätigkeit — Drucksache 7/2393 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2824 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 III mögen — Drucksache 7/2520 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2825 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Mai 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Sambia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2395 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2837 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2515 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2838 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. August 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen — Drucksache 7/2114 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2883 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9405 A Entwurf eines Gesetzes über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Saar — Drucksache 7/2692 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Fernmeldewesen — Drucksache 7/2834 — Zweite und dritte Beratung . . . . 9405 B Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Übereinkommen vom 29. November 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und vom 18. Dezember 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung von Ölverschmutzungsschäden — Drucksache 7/2299 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2908 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/2855 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9405 C Absetzung des Tagesordnungspunktes 19 betr. Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern . . . . . . . 9405 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 7/2835 — Erste Beratung 9405 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 7/2836 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juli 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten — Drucksache 7/2869 — Erste Beratung 9406 A Entwurf eines Gesetzes zu den Zusatzvereinbarungen vom 29. März 1974 zum Abkommen vom 22, Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens — Drucksache 7/2870 — Erste Beratung 9406 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes — Drucksache 7/2874 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften — Drucksache 7/2885 — Erste Beratung 9406 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. Juni 1973 über Flüchtlingsseeleute — Drucksache 7/2897 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksache 7/2873 — Erste Beratung Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär (BMI) . . .. 9406 C Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 9407 C Wittmann (Straubing) (CDU/CSU) . 9409 A Dr. Hirsch (FDP) 9409 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Neufassung des Verwarnungsgeldkataloges — Drucksache 7/2755 — Dreyer (CDU/CSU) 9410 C Hoffie (FDP) . . . . . . . . 9411 C Antrag der Abgeordneten Rollmann, Dreyer, Ey, Schröder (Lüneburg) und Genossen betr. Information ausländischer Kraftfahrer über nationales Verkehrsrecht im europäischen Raum — Drucksache 7/2829 — 9413 B Sammelübersicht 29 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2827 — in Verbindung mit Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2849 — 9413 C Antrag des Innenausschusses zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/2608, 7/2813 — 9413 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 803/68 bezüglich der Lieferfristen von eingeführten Waren über die zollrechtliche Behandlung von zu Erprobungs- und Untersuchungszwecken eingeführten Waren — Drucksachen 7/2230, 7/2309, 7/2818 — 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und den Geschwindigkeitsmesser in Kraftfahrzeugen — Drucksachen 7/2529, 7/2832 — 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bremsanlagen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtun- gen für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/2428, 7/2833 — . . . 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über radioelektrische Störungen durch Geräte für Frequenzen im Bereich 10 kHz bis 18 GHz — industrielle, wissenschaftliche und medizinische Hochfrequenzgeräte (ISM) und ähnliche Geräte — Drucksachen 7/2614, 7/2893 — 9414 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Verankerungen der Sicherheitsgurte — Drucksachen 7/2500, 7/2894 — . . . . . . 9414 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über Sondervorschriften, die auf den Handel mit Tomatenkonzentraten zwischen der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung und den neuen Mitgliedstaaten anwendbar sind — Drucksachen 7/2298, 7/2915 — . . . . . . . . . 9414 B Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung ölpreisbedingter Zahlungsbilanzdefizite von Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksache 7/2860 —, Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses — Drucksache 7/2961 — Zweite und dritte Beratung Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . . . 9414 C Nächste Sitzung 9415 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9417* A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Grobecker, Grunenberg und Waltemathe gemäß § 59 GO zur Abstimmung über das Hochschulrahmengesetz in dritter Beratung . . . 9417* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9291 136. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9417* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 14. 12. Dr. Aigner * 14. 12. Dr. Artzinger* 14. 12. Dr. Bangemann ' 14. 12. Dr. Barzel 12. 12. Dr. Bayerl * 14. 12. Dr. Becher (Pullach) 13. 12. Behrendt * 13. 12. Frau Berger (Berlin) 13. 12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 13. 12. Blumenfeld * 12. 12. Brandt 13. 12. Dr. Burgbacher* 14. 12. Dr. Corterier * 14. 12. Conradi 20. 12. Frau Däubler-Gmelin 20. 12. van Delden 12. 12. Dr. Dregger 20. 12. Fellermaier * 14. 12. Flämig * 14. 12. Frehsee * 14. 12. Dr. Früh * 14. 12. Gerlach (Emsland) * 14. 12. Haase (Kellinghusen) 20. 12. Härzschel * 14. 12. Heyen 13. 12. Dr. Hornhues 22. 12. Dr. Jahn (Braunschweig)* 14. 12. Kater * 14. 12. Katzer 20. 12. Dr. Klepsch* 14. 12. Krall * 14. 12. Lange * 14. 12. Lautenschlager * 14. 12. Lemp 13. 12. Dr. Lenz (Bergstraße) 12. 12. Dr. Lohmar 13. 12. Lücker * 14. 12. Memmel /* 14. 12. Müller (Mülheim) * 14. 12. Mursch (Soltau-Harburg) * 14. 12. Frau Dr. Orth * 14. 12. Pieroth 12, 12. Roser 20. 12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Russe 12. 12. Schmidt (München) * 14. 12. von Schoeler 13. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 14. 12. Schwabe * 14. 12. Dr. Schwörer * 14. 12. Seefeld * 14. 12. Seibert 13. 12. Springorum * 14. 12. Dr. Starke (Franken) * 14. 12. Graf Stauffenberg 15. 12. Vahlberg 13. 12. Walkhoff * 14. 12. Dr. Wallmann 13. 12. Frau Dr. Walz* 13. 12. Wende 20. 12. Wohlrabe 13. 12. Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Grobecker, Grunenberg und Waltemathe gemäß § 59 GO zur Abstimmung über das Hochschulrahmengesetz (HRG) in dritter Beratung Es ist im Verlaufe der Beratungen des Gesetzentwurfes nicht gelungen, in das Hochschulrahmengesetz bezüglich der Mitbestimmungsregelungen eine Experimentierklausel hineinzubringen, die es ermöglicht hätte, das „Bremer Modell" einer Reformuniversität auf der Grundlage einer Drittelbeteiligung der Lehrenden, Lernenden und Dienstleistenden in den zuständigen Organen und Kommissionen der Hochschule wenigstens noch einige Jahre fortzusetzen. Als Abgeordnete aus der Freien Hansestadt Bremen sind auch wir für eine Rahmengesetzgebung des Bundes in Hochschulangelegenheiten. Auch Kompromisse lehnen wir nicht ab. Eine Experimentierklausel, die es - zeitlich begrenzt - zugelassen hätte, Reformüberlegungen in der Praxis auszuprobieren, wäre bereits gegenüber den Regelungen der Landeshochschulgesetzgebung ein Kompromiß gewesen. Wir sehen keinen Grund, eine vielversprechende Reformmöglichkeit ohne Nutzung ihrer Ergebnisse abzubrechen. Deshalb vermögen wir dem Hochschulrahmengesetz in dritter Lesung nicht zuzustimmen und enthalten uns der Stimme.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Hölscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Aber Herr Kollege Burger, ich glaube, Sie haben mich gerade bei meinem letzten Satz nicht verstanden. Ich habe ja ausdrücklich festgestellt, daß nicht erst im Jahre 1969 mit der Behindertengesetzgebung begonnen wurde. Ich habe aber festgestellt, daß die Leistungsbilanz der letzten zwei Jahre, die wir gemeinsam geschaffen haben, auch deshalb so gut ist, weil eben bis 1969 ein entsprechendes Defizit entstanden war. Und das können wir auch statistisch nachweisen. Ihre Große Anfrage wird ja durch eine Erhebung aus dem Jahre 1970 begründet, und wir wissen alle, daß sich die Negativbilanz, die aus dieser Umfrage ja nun abzulesen ist, inzwischen relativ ins Positive gekehrt hat.

    (Burger [CDU/CSU] : Das ist nicht wahr!)

    Aber ich möchte gern in meinen Ausführungen fortfahren. Wir alle haben — Herr Kollege Burger, meine Damen und Herren von der Opposition, lassen Sie mich das einmal als Gemeinsamkeit ansprechen — uns in den letzten zwei Jahren redlich bemüht, eben diese Lücken, die entstanden waren, zu schließen. Ich weiß, daß gerade Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, hieran im Arbeits- und Sozialausschuß konstruktiv mitgearbeitet haben. Ich meine, wir haben uns doch um eine gute Gesetzgebung bemüht, auch wenn die Initiativen — auch das möchte ich sagen — nun nicht von Ihnen kamen von Ihnen waren keine Gesetzentwürfe eingebracht worden —, sondern von der Bundesregierung bzw. den Koalitionsfraktionen.
    Dennoch: Wir alle haben diese Gesetze einstimmig verabschiedet. Wir haben so manchen Änderungsantrag der Opposition angenommen. Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang sehr gern an die gute Zusammenarbeit mit der verehrten Frau Kollegin Hürland und auch mit anderen Kollegen der Opposition. Um so unverständlicher das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen —, ja nahezu grotesk finde ich es, wenn Sie in Ihrer Anfrage behaupten, von einer Chancengleichheit für Behinderte, im Sinne der Zielvorstellung, sie voll in das Berufsleben zu integrieren und die aus der Behinderung resultierende Benachteiligung voll auszugleichen, könne bislang kaum gesprochen werden. Damit werten Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, im nachhinein Ihre eigene und wirklich konstruktive Mitarbeit und Ihren Anteil an der Gesetzgebung ab.
    Ein großer Teil Ihrer Fragen ist durch die Verabschiedung der entsprechenden Gesetze längst erledigt, ja waren eben auch zum Zeitpunkt der Einbringung Ihrer Anfrage bereits erledigt bzw. eingeleitet, weil sich z. B. Schwerbehindertengesetz und Rehabilitationsangleichungsgesetz schon in der parlamentarischen Beratung befanden. Ich will deshalb gar nicht in voller Breite auf die Leistungen der letzten zwei Jahre — Schwerbehindertengesetz, Rehabilitationsangleichungsgesetz, Verzehnfachung der Bundesmittel für Rehabilitationseinrichtungen

    ( worden, und die Antwort der Bundesregierung gibt ja nun auf hervorragende Weise hierzu einen ausführlichen Überblick. Ich will mich deshalb beschränken auf die Dinge, die mir dabei noch wichtig erscheinen, in Ergänzung des bereits Gesagten hervorgehoben zu werden. Sie fragen — in Ihrer Anfrage; Sie fragen nicht im Plenum , wie denn die Behindertenstatistik zu verbessern sei. Ich wundere mich, daß Sie hierauf bis jetzt nicht zu sprechen gekommen sind. Ich denke, die im Rehabilitationsangleichungsgesetz verankerten Auflagen für Kassenärzte und Krankenkassen, Regelungen über eine Mitteilungspflicht einzuführen, waren der richtige Weg, eine Grundlage für eine Behindertenstatistik zu erreichen, die dann mindestens 90%der Bevölkerung umfaßt. Die Krankenkassen können damit zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit Beratung und Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen beginnen. Gleichzeitig bieten die Krankenkassen wohl eine bessere Gewähr als die Gesundheitsämter, die notwendigerweise anonymen Daten für die dann hoffentlich umfassende Behindertenstatistik zu liefern. Wir Liberalen begrüßen natürlich, daß die Einzelheiten der Mitteilungspflicht von den Bundesverbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen selbst festgelegt werden, weil wir immer Regelungen den Vorzug geben, die von den Verantwortlichen selbst ausgestaltet werden. ( Wir hoffen aber auch, daß sich Kassen und Ärzte der ihnen übertragenen Verantwortung bewußt sind und alles tun, den verantwortlichen staatlichen Stellen z. B. eine umfassende Leistungsplanung zu ermöglichen. Hervorzuheben sind auch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Frühinvalidität. Das Rehabilitationsangleichungsgesetz wird hierzu, glaube ich, einen sehr bedeutenden Beitrag liefern. Erstmals wurde hier der Grundsatz Rehabilitation vor Rente ausdrücklich verankert. Dieses Gesetz macht in seiner Anwendung keinen Unterschied zwischen den von Behinderung Bedrohten und den Behinderten selbst. Für beide Personengruppen werden die gleichen Leistungen erbracht. Überhaupt hat der Begriff der Prävention, der Vorbeugung in den letzten zwei Jahren eine noch größere Bedeutung als früher bekommen. Die Antwort der Bundesregierung führt, wie Sie wissen, einen ganzen Katalog flankierender Gesetze und Vorhaben auf. Hierzu gehört meiner Meinung nach — der Kollege Gansel hat es schon angesprochen — vor allem die Humanisierung der Arbeitswelt. Nicht der Mensch ist der Maschine anzupassen, sondern die Maschine dem Menschen. Körperlich verschleißende und entnervende Arbeitsverhältnisse sind es doch oft, die zur Frühinvalidität führen. (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Darin sind wir uns doch einig!)


    (Burger [CDU/CSU]: Das kommt doch noch!)

    Die Forschungsprogramme hierzu laufen. Hoffentlich wird uns nicht von der Opposition, wenn es dann
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9389
    Hölscher
    um die Realisierung dieser Programme geht, entgegengehalten, hiermit dürfe man die Wirtschaft auf keinen Fall belasten.
    Meine Damen und Herren, sicher ist für die Behinderten noch manches zu tun. Wir werden nie den Zeitpunkt erreichen, an dem wir sagen können: Nun ist alles in Ordnung. Manches können wir als Bundesgesetzgeber gar nicht regeln, weil es nicht in unsere, sondern in die Kompetenz der Länder fällt. Die Opposition hat das auch in ihrer Großen Anfrage in einigen Punkten offensichtlich übersehen. Für anderes wiederum können wir nur den gesetzlichen Rahmen geben, nicht aber auch schon den Erfolg sicherstellen, weil eben zu viel vom guten Willen und auch von den Möglichkeiten der Verantwortlichen im gegliederten Sozialsystem abhängt.
    Wir hätten ein Rehabilitations-Angleichungsgesetz gar nicht benötigt, wenn die Träger selbst rechtzeitig für eine Angleichung der Leistungen gesorgt hätten. Nun, wir haben als Gesetzgeber jetzt dafür gesorgt, daß jeder Behinderte unabhängig von der Art seiner Behinderung und unabhängig davon, welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, die gleichen Leistungen erhält. Dennoch bleibt den Trägern auch im Rahmen dieses Gesetzes ein weiter Spielraum für Eigeninitiative.
    Ich habe mich, wie sich gewiß der eine oder andere Fachkollege erinnern wird, im Arbeits- und Sozialausschuß sehr für die Beibehaltung des Selbstverwaltungsprinzips in diesem Bereich eingesetzt, sicher auch gegen die verständlichen und begründeten Bedenken der Kollegen aus den beiden großen Fraktionen. Diese Kollegen führten mit Recht an, daß z. B. die Frankfurter Vereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation wirklich nicht das gehalten hat, was wir uns von ihr versprachen.
    Gerade aber weil wir Liberalen uns für das im allgemeinen bewährte Prinzip der Selbstverwaltung auch in diesem Fall ausgesprochen und letztlich durchgesetzt haben, möchte ich als Vertreter der FDP-Fraktion an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen: Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften, Bundesanstalt für Arbeit und die anderen Träger, auch die Kassenärztlichen Vereinigungen, müssen jetzt zur Zusammenarbeit kommen. Ich war etwas überrascht, gerade zu diesem Punkt z. B. von Frau Kollegin Hürland nichts zu hören. Nicht an Zuständigkeitsfragen, an falsch verstandenem Unabhängigkeitsdenken, an unnötigem bürokratischem Formelkram dürfen Energien vergeudet werden, sondern alles muß darangesetzt werden, den Behinderten oder den von der Behinderung Bedrohten schnell und umfassend zu helfen. Das gilt gleichermaßen für die Ausgestaltung der Meldepflicht, die Durchführung der Beratungen wie auch für die Aufstellung eines Gesamtplans.
    Wenn die Träger diese Aufgaben nicht im Rahmen der ihnen nach wie vor zugestandenen Eigeninitiative bewältigen, muß die Bundesregierung im Interesse der Behinderten von ihrer Ermächtigung, Rechtsverordnungen zu erlassen, Gebrauch machen.
    Meine Damen und Herren, meine Zeit geht zu Ende. Deshalb muß ich zum Schluß kommen. Ich darf
    folgendes sagen. Wir als Gesetzgeber können nur I den Rahmen abstecken, der letzten Endes nur dann optimal ausgefüllt werden kann, wenn das Verhältnis der Bevölkerung draußen den behinderten Mitbürgern gegenüber gebessert wird. Ich finde es schlimm, immer wieder in den Zeitungen lesen zu müssen, daß irgendeine Bürgerinitiative es gibt nämlich auch Bürgerinitiativen gegen die Interessen der Behinderten —, irgendein Gemeinderat gegen die Errichtung einer Behinderteneinrichtung zu Felde zieht. Hier sollten wir unseren Einfluß geltend machen, auch unseren Kollegen in den Gemeindeparlamenten gegenüber.
    Meine Damen und Herren von der Opposition, vielleicht haben Sie, weil sich das meistens auf dem flachen Land abspielt, noch eher die Gelegenheit, dort wegen der politischen Struktur zu helfen, jedenfalls eher als wir. Ich glaube, das wäre nützlicher als diese Große Anfrage im Bundestag, für die wir uns natürlich im übrigen herzlich bedanken.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU)

    Widerspruch in sich selber!)


Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Geisenhofer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Franz Xaver Geisenhofer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es bleibt mir nicht die Zeit, im einzelnen auf die Ausführungen der Vorredner einzugehen. Herr Glombig und einige andere Redner haben hier zehn Gesetze, die entwickelt worden sind, dargestellt und dabei den Eindruck erweckt, als seien die Probleme der Behinderten bereits weitgehend gelöst. Einige dieser Gesetze sind in Zeiten, in denen die Union die Regierung stellte, entstanden. Zu allen Gesetzen hat die CDU/CSU einen wesentlichen Beitrag geleistet. Das wollte ich vorweg einmal ganz klar sagen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich möchte hier dazu Stellung nehmen, daß die Situation in vielen Bereichen noch nicht befriedigend ist, und mich dabei insbesondere auf die Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU betreffend Behindertenwerkstätten beziehen. In der Antwort auf Frage 16 führt die Bundesregierung aus:
    Die Voraussetzungen für diese Fragestellung sind inzwischen durch die fortgeschrittene Rechtsentwicklung offensichtlich entfallen. Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages ist bei den Beratungen des neuen Schwerbehindertengesetzes zu der Auffassung gelangt, daß in Zukunft von einem einheitlichen, umfassenden Begriff der Werkstätte für Behinderte auszugehen ist.
    Das ist gut so. Herr Kollege Burger hat hier vorhin auch schon die Anerkennung dafür ausgesprochen. Die CDU/CSU-Fraktion stellt mit Genugtuung fest, daß es ihr in den Ausschußberatungen gelungen ist, durch einen Änderungsantrag die Begriffsbestimmung der Behindertenwerkstätten noch wesentlich zu verbessern. Sie hat damit an der fortschrittlichen
    9390 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974
    Geisenhofer
    Rechtsentwicklung, von der die Bundesregierung spricht, einen wesentlichen Anteil.
    Vorher hat es nämlich ganz anders ausgesehen. Der Regierungsentwurf des Schwerbehindertengesetzes, der unsere Anfrage unter Ziffer 16 ausgelöst hat, sah in § 38 b vor, daß in Werkstätten für Behinderte nur Behinderte aufgenommen werden könnten, die die fachlichen Anforderungen des Arbeitsförderungsgesetzes und der hierzu ergangenen Durchführungsbestimmungen erfüllten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das hätte bedeutet, daß ein Behinderter in den Werkstätten mindestens den Regelsatz nach dem Bundessozialhilfegesetz hätte ereichen müssen, was einem Arbeitsentgelt von 250 DM im Monat entsprochen hätte. Die Realität in den Werkstätten ist aber eine ganz andere. Nach den Feststellungen des Instituts für Sozialrecht an der Universität Bochum haben 1971 80 % der Behinderten weniger als 115 DM Entgelt erhalten. Diese Regelung hätte also bedeutet, daß 80 %der Behinderten vom Besuch der Werkstätten ausgeschlossen worden wären.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Union vertritt mit maßgeblichen Fachleuten die Auffassung, daß es im Rahmen der Bemühungen der Werkstätten ein großer Erfolg ist, wenn Behinderte auch nur kleine Schritte zur Gemeinschaftsfähigkeit hin machen können, ferner in die Lage versetzt werden, verwertbare Arbeit zu leisten, und dadurch Selbstbestätigung und Selbstvertrauen wiederfinden.
    Zu dem verabschiedeten Schwerbehindertengesetz müssen wir folgendes feststellen.
    Erstens. Der Begriff „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeit" ist immer noch nicht definiert. Dies hat zur Folge, daß bei den Trägern der Werkstätten Rechtsunsicherheit besteht. Daher fragen wir die Bundesregierung: Wie wird die Lösung, die zu erwarten ist, aussehen? Wird sie vor allem in Verfolg des § 52 die Untergrenze des Entgelts bei 5 % auf 1 % oder auf 0,1 % der vergleichbaren Arbeitsleistung eines nicht behinderten ungelernten Arbeitnehmers ansetzen?
    Zweitens. Die Rechtsverordnung nach § 55 liegt immer noch nicht vor. Der Erlaß der Rechtsverordnung ist vordringlich — und zwar trotz der Möglichkeit des vorläufigen Anerkennungsverfahrens —, damit eine baldige und endgültige Klarheit für die Werkstätten und für die auftraggebenden Betriebe erreicht wird. Werkstätten und Betriebe müssen langfristig disponieren können. Hiermit habe ich die diesbezügliche Forderung in Ziffer 1 unseres Entschließungs-Antrages bereits begründet. Ich werde nachher also aus Zeitgründen deswegen nicht noch einmal an das Rednerpult treten.
    Frau Kollegin Lüdemann, Sie haben gesagt, die vorläufige Anerkennung werde die Rechtsunsicherheit beseitigen. Das würde nur dann stimmen, wenn bei der vorläufigen Anerkennung von den gleichen Kriterien ausgegangen wird, die die zu erwartende Rechtsverordnung nach § 55 beinhaltet. Darauf warten wir.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach dem Gesetzentwurf über die Sozialversicherung für
    Behinderte ergeben sich für die Werkstätten unerträgliche Härten in bezug auf die Entrichtung der Krankenkassen- und der Rentenversicherungsbeiträge. Nach § 4 des Gesetzentwurfs hat die Werkstatt 1975 bis zu einem Entgelt von monatlich 305 DM die Beiträge zur Krankenversicherung das sind jetzt durchschnittlich 10 °/o, also monatlich etwa 30 DM — ganz allein zu tragen, und das auch dann, wenn der betreffende Behinderte nur 20 DM Entgelt bekommt. Ferner hat die Werkstatt nach § 8 auch die Beiträge für die Rentenversicherung bis zu einem Entgelt von 280 DM monatlich, das sind 50 DM monatlich bei 18% Beitrag in der Sozialversicherung, zu tragen. Die Rentenversicherungsbeiträge, bis hinauf zu 90 % des Durchschnittsverdienstes aller Arbeitnehmer, tragen je zur Hälfte Bund und Land. Jedoch hat die Werkstatt auch hier die Lasten der Berechnung und der Buchhaltung aufzubringen.
    Meine Damen und Herren, wenn beispielsweise für einen Behinderten — und nehmen Sie das jetzt ernst — von einer Werkstatt insgesamt 80 DM Beiträge allein getragen werden müssen, so ist damit die Voraussetzung für den Konkurs der Behindertenwerkstatt und für ein Werkstattsterben geschaffen, vor allem dann, wenn die Beitragslast höher ist als das erzielte Entgelt, was bei der überwiegenden Zahl der Behinderten praktisch der Fall ist.
    Meine Damen und Herren, die Auffassung, daß diese Beitragsbelastung von den Sozialhilfeträgern übernommen wird, ist umstritten. Die Verhandlungen von seiten einiger Werkstattträger mit den Sozialhilfeträgern haben ergeben, daß diese Mehraufwendungen nicht als Bestandteil der Pflegesätze anerkannt werden. Da andere Mittel in nennenswerten Umfang in Werkstätten nicht zur Verfügung stehen, besteht nur die Möglichkeit, das Arbeitsentgelt der Behinderten zu kürzen, was behindertenfeindlich wäre.
    Meine Damen und Herren, daher wird von den Werkstätten — ich meine: mit Recht — gefordert, daß die gesamte Beitragsbelastung von Land und Bund getragen wird. Herr Glombig hat in seinen Ausführungen so getan, als sei das jetzt schon der Fall; das ist eben nicht der Fall!
    Die CDU/CSU-Fraktion ersucht die Bundesregierung, diese Forderungen der Werkstätten zu prüfen und Überlegungen anzustellen, ob eine Regelung der Art gefunden werden kann, daß sich die Beiträge zur Rentenversicherung am Mindestmaß verwertbarer Arbeitsleistung, d. h. an einem monatlichen Entgelt ab 50 DM, orientieren, wobei die Beitragsbefreiung der Werkstätten ins Auge gefaßt werden müßte. Die gleiche Beitragsbefreiungsmöglichkeit müßte auch im Krankenversicherungsbereich geprüft werden. Darüber hinaus sollte auch geprüft werden, ob Werkstätten mit stationären Einrichtungen unter diese Versicherungspflicht fallen, sofern sie die Voraussetzungen des § 52 erfüllen.
    Zum Entwurf des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter noch ganz kurz folgendes. Ohne auf Einzelheiten einzugehen, kann schon heute festgestellt werden, daß der beabsichtige Zweck, eine unabhängige Altersversorgung für
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9391
    Geisenhofer
    Behinderte aufzubauen, allenfalls nur für langfristig Versicherte, also für Behinderte mit 30, 40 und 50 Beitragsjahren, erreicht wird. Dagegen wird bei kurzfristig versicherten Behinderten, vor allem bei Versicherungszeiten, die nicht mehr als 20 Jahre betragen, dieses Ziel nicht erreicht werden. Frage: Was ist mit jenen Behinderten, die bereits jetzt 45 Jahre oder älter sind und die Anwartschaft von 20 Jahren gar nicht mehr erreichen können? Bei kurzfristig versicherten Behinderten werden Renten entstehen, die nicht höher als die Sätze der Sozialhilfe sind, ja, die Sozialhilfe gewährt sogar höhere Leistungen, als der neue Rentenversicherungsentwurf vorsieht, und zwar ohne jegliche Beitragsleistungen.
    Wenn man bedenkt, daß bei einer künftigen 20jährigen Versicherungszeit ein Beitragsaufkommen von 60 000 DM zustande kommt und der betreffende Rentner nichts, aber auch gar nichts von dieser Beitragsleistung hat, weil die Sozialhilfe mehr zahlt, als aus diesen 60 000 DM an Rente herauskommt, so ist dies bedauerlich. Da kann die Zielsetzung nicht mehr stimmen.
    Herr Glombig hat die Nachentrichtungsmöglichkeit der Behinderten zur Rentenversicherung zurück bis zum Jahre 1956 angesprochen. Herr Glombig, abgesehen davon, daß die Behinderten oder ihre Angehörigen kaum eine Geldsumme von 20 000 oder 30 000 DM aufbringen können, ist auch diese Nachzahlung völlig zwecklos, weil die Sätze der Sozialhilfe, die ohne Beitragsleistung gewährt werden, höher sind als die zu erwartende Rente. Es kann doch nicht Sinn dieses Teils des Gesetzes, den ich kritisiere, sein, die Sozialhilfe zu subventionieren.
    Meine Damen und Herren, die CDU/CSU ersucht die Bundesregierung, zu prüfen, ob die Beitragsentrichtung durch die Schaffung eines Rentenfreibetrages in der Sozialhilfe in etwa honoriert werden kann.
    Wir werden im Ausschuß die weitere Beratung dieses Gesetzentwurfs, der für die Behinderten sehr wichtig ist, mit großer Aufmerksamkeit verfolgen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)