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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 136. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Steinhauer in den Deutschen Bundestag als Nachfolgerin des Abg. Wienand . . . . . . . . 9291 A Absetzung des Tagesordnungspunktes 8 betr. Änderung des Lastenausgleichsgesetzes 9291 A Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes Drucksache 7/1328 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO Druck- sache 7/2905 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen 7/2844, 7/2932 Zweite und dritte Beratung (Fortsetzung) Frau Renger, Präsident . 9291 B, 9296 D Dr. Wernitz (SPD) 9291 C, 9346 A, 9351 B Dr. Gölter (CDU/CSU) 9296 A Möllemann (FDP) 9302 B, 9349 B, 9364 D Dr. Schäuble (CDU/CSU) . 9307 A, 9345 A Dr. Schweitzer (SPD) . . 9313 C, 9344 A Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär (BMBW) 9319 B Dr. Probst (CDU/CSU) 9324 A Dr. Vogel, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 9327 B Dr. Biallas, Zweiter Bürgermeister der Freien und Hansestadt Ham- burg 9328 C Frau Schuchardt (FDP) . . 9331 B, 9343 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 9336 A Dürr (SPD) 9337 D, 9346 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 9339 A, 9361 D Frau Benedix (CDU/CSU) . . . . 9340 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 9347 C Dr.-Ing. Oldenstädt (CDU/CSU) . 9350 B Rohde, Bundesminister (BMBW) . 9352 A Pfeifer (CDU/CSU) 9357 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 9365 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 9335 A Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls — Drucksache 7/2939 — Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 9335 C Große Anfrage der Abgeordneten Burger, Frau Hürland, Geisenhofer, Maucher, Dr. Götz, Müller (Remscheid), Dr. von Bis- II Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 marck, Katzer, Franke (Osnabrück), Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Picard und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wiedereingliederung körperlich, geistig und seelisch Behinderter in Gesellschaft, Arbeit und Beruf — Drucksachen 7/1457, 7/2842 Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 9365 D Arendt, Bundesminister (BMA) . . 9370 A Glombig (SPD) . . . . . . . . 9372 D Frau Hürland (CDU/CSU) . . . . 9376 C Frau Lüdemann (FDP) . . . . . 9378 C Gansel (SPD) 9381 C Braun (CDU/CSU) 9384 D Hölscher (FDP) 9386 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 9389 C Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . . 9391 B Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Dienstrechtlicher Teil des Familienlastenausgleichs) Drucksachen 7/2861, 7/2880 , Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2958 , Bericht und Antrag des Innenausschusses Drucksache 7/2919 — Zweite und dritte Beratung Berger (CDU/CSU) 9393 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Aufwertungsausgleichsgesetzes — Drucksache 7/2696 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2959 , Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2930 Zweite und dritte Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Aufwertungsausgleichsgesetzes (Antrag der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/2111 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2959 , Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2930 Zweite Beratung Müller (Schweinfurt) (SPD) . . . . 9394 B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 9395 A Ronneburger (FDP) 9395 D Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz — Druck- sache 7/2722 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2960 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksachen 7/2931, 7/2945 — Zweite und dritte Beratung Dr. Weber (Köln) (SPD) 9397 B Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 9398 B Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . . . 9399 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksachen 7/2580, 7/2690, 7/2839 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2823 — Zweite und dritte Beratung Dr. Weber (Köln) (SPD) 9400 D Spilker (CDU/CSU) 9401 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Dezember 1973 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr — Drucksache 7/2694 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2816 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9403 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. April 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über gegenseitige Unterstützung zur Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften — Drucksache 7/2695 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2817 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9403 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Trinidad und Tobago zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Förderung des internationalen Handels und der internationalen Investitionstätigkeit — Drucksache 7/2393 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2824 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 III mögen — Drucksache 7/2520 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2825 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Mai 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Sambia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2395 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2837 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2515 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2838 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. August 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen — Drucksache 7/2114 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2883 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9405 A Entwurf eines Gesetzes über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Saar — Drucksache 7/2692 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Fernmeldewesen — Drucksache 7/2834 — Zweite und dritte Beratung . . . . 9405 B Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Übereinkommen vom 29. November 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und vom 18. Dezember 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung von Ölverschmutzungsschäden — Drucksache 7/2299 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2908 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/2855 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9405 C Absetzung des Tagesordnungspunktes 19 betr. Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern . . . . . . . 9405 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 7/2835 — Erste Beratung 9405 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 7/2836 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juli 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten — Drucksache 7/2869 — Erste Beratung 9406 A Entwurf eines Gesetzes zu den Zusatzvereinbarungen vom 29. März 1974 zum Abkommen vom 22, Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens — Drucksache 7/2870 — Erste Beratung 9406 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes — Drucksache 7/2874 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften — Drucksache 7/2885 — Erste Beratung 9406 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. Juni 1973 über Flüchtlingsseeleute — Drucksache 7/2897 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksache 7/2873 — Erste Beratung Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär (BMI) . . .. 9406 C Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 9407 C Wittmann (Straubing) (CDU/CSU) . 9409 A Dr. Hirsch (FDP) 9409 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Neufassung des Verwarnungsgeldkataloges — Drucksache 7/2755 — Dreyer (CDU/CSU) 9410 C Hoffie (FDP) . . . . . . . . 9411 C Antrag der Abgeordneten Rollmann, Dreyer, Ey, Schröder (Lüneburg) und Genossen betr. Information ausländischer Kraftfahrer über nationales Verkehrsrecht im europäischen Raum — Drucksache 7/2829 — 9413 B Sammelübersicht 29 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2827 — in Verbindung mit Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2849 — 9413 C Antrag des Innenausschusses zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/2608, 7/2813 — 9413 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 803/68 bezüglich der Lieferfristen von eingeführten Waren über die zollrechtliche Behandlung von zu Erprobungs- und Untersuchungszwecken eingeführten Waren — Drucksachen 7/2230, 7/2309, 7/2818 — 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und den Geschwindigkeitsmesser in Kraftfahrzeugen — Drucksachen 7/2529, 7/2832 — 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bremsanlagen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtun- gen für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/2428, 7/2833 — . . . 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über radioelektrische Störungen durch Geräte für Frequenzen im Bereich 10 kHz bis 18 GHz — industrielle, wissenschaftliche und medizinische Hochfrequenzgeräte (ISM) und ähnliche Geräte — Drucksachen 7/2614, 7/2893 — 9414 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Verankerungen der Sicherheitsgurte — Drucksachen 7/2500, 7/2894 — . . . . . . 9414 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über Sondervorschriften, die auf den Handel mit Tomatenkonzentraten zwischen der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung und den neuen Mitgliedstaaten anwendbar sind — Drucksachen 7/2298, 7/2915 — . . . . . . . . . 9414 B Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung ölpreisbedingter Zahlungsbilanzdefizite von Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksache 7/2860 —, Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses — Drucksache 7/2961 — Zweite und dritte Beratung Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . . . 9414 C Nächste Sitzung 9415 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9417* A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Grobecker, Grunenberg und Waltemathe gemäß § 59 GO zur Abstimmung über das Hochschulrahmengesetz in dritter Beratung . . . 9417* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9291 136. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9417* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 14. 12. Dr. Aigner * 14. 12. Dr. Artzinger* 14. 12. Dr. Bangemann ' 14. 12. Dr. Barzel 12. 12. Dr. Bayerl * 14. 12. Dr. Becher (Pullach) 13. 12. Behrendt * 13. 12. Frau Berger (Berlin) 13. 12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 13. 12. Blumenfeld * 12. 12. Brandt 13. 12. Dr. Burgbacher* 14. 12. Dr. Corterier * 14. 12. Conradi 20. 12. Frau Däubler-Gmelin 20. 12. van Delden 12. 12. Dr. Dregger 20. 12. Fellermaier * 14. 12. Flämig * 14. 12. Frehsee * 14. 12. Dr. Früh * 14. 12. Gerlach (Emsland) * 14. 12. Haase (Kellinghusen) 20. 12. Härzschel * 14. 12. Heyen 13. 12. Dr. Hornhues 22. 12. Dr. Jahn (Braunschweig)* 14. 12. Kater * 14. 12. Katzer 20. 12. Dr. Klepsch* 14. 12. Krall * 14. 12. Lange * 14. 12. Lautenschlager * 14. 12. Lemp 13. 12. Dr. Lenz (Bergstraße) 12. 12. Dr. Lohmar 13. 12. Lücker * 14. 12. Memmel /* 14. 12. Müller (Mülheim) * 14. 12. Mursch (Soltau-Harburg) * 14. 12. Frau Dr. Orth * 14. 12. Pieroth 12, 12. Roser 20. 12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Russe 12. 12. Schmidt (München) * 14. 12. von Schoeler 13. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 14. 12. Schwabe * 14. 12. Dr. Schwörer * 14. 12. Seefeld * 14. 12. Seibert 13. 12. Springorum * 14. 12. Dr. Starke (Franken) * 14. 12. Graf Stauffenberg 15. 12. Vahlberg 13. 12. Walkhoff * 14. 12. Dr. Wallmann 13. 12. Frau Dr. Walz* 13. 12. Wende 20. 12. Wohlrabe 13. 12. Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Grobecker, Grunenberg und Waltemathe gemäß § 59 GO zur Abstimmung über das Hochschulrahmengesetz (HRG) in dritter Beratung Es ist im Verlaufe der Beratungen des Gesetzentwurfes nicht gelungen, in das Hochschulrahmengesetz bezüglich der Mitbestimmungsregelungen eine Experimentierklausel hineinzubringen, die es ermöglicht hätte, das „Bremer Modell" einer Reformuniversität auf der Grundlage einer Drittelbeteiligung der Lehrenden, Lernenden und Dienstleistenden in den zuständigen Organen und Kommissionen der Hochschule wenigstens noch einige Jahre fortzusetzen. Als Abgeordnete aus der Freien Hansestadt Bremen sind auch wir für eine Rahmengesetzgebung des Bundes in Hochschulangelegenheiten. Auch Kompromisse lehnen wir nicht ab. Eine Experimentierklausel, die es - zeitlich begrenzt - zugelassen hätte, Reformüberlegungen in der Praxis auszuprobieren, wäre bereits gegenüber den Regelungen der Landeshochschulgesetzgebung ein Kompromiß gewesen. Wir sehen keinen Grund, eine vielversprechende Reformmöglichkeit ohne Nutzung ihrer Ergebnisse abzubrechen. Deshalb vermögen wir dem Hochschulrahmengesetz in dritter Lesung nicht zuzustimmen und enthalten uns der Stimme.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Pfeifer.
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9357


Rede von Anton Pfeifer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst, Herr Minister Rohde: Bei weiten Teilen Ihrer Rede weiß ich eigentlich gar nicht, an wessen Adresse Sie argumentiert haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie haben hier zu vielem gesprochen, wo wir gar nicht auseinander sind. Nur zu den Streitpunkten, um die es hier geht, haben Sie herzlich wenig gesagt.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Ich meine, daß doch gerade dazu von Ihnen eine Aussage erwartet worden wäre, zumal Sie sich doch bisher bei den Gesetzesberatungen mit Aussagen zu den Streitpunkten sehr zurückgehalten haben. Wenn Ihnen so viel an diesem Gesetz liegt, wie Sie hier zum Ausdruck gebracht haben und daran zweifle ich nicht —, dann hätten wir zum Beispiel eine Antwort erwartet auf die Argumente, die meine Kollegen Dr. Schäuble, Dr. Gölter, Dr. Probst und andere hier den ganzen Tag über vorgetragen haben. Und vor allem: Wenn Ihnen so viel an der Verabschiedung dieses Gesetzes liegt, dann sollten Sie dem Kultusminister von Rheinland-Pfalz nicht vorwerfen, daß Sie noch auf einen konstruktiven Beitrag von ihm warten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, was ist denn das, was die Unionsfraktionen hier in den Ausschüssen und die Kultusminister der CDU und der CSU beim ersten Durchgang im Bundesrat geleistet haben, anderes gewesen als der Versuch, Sie durch konstruktive Alternativen zu überzeugen. Sie sollten das nicht so gering achten, wie es in Ihrer Rede zum Ausdruck gekommen ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sonst werden hier falsche Fronten aufgebaut, und falsche Fronten helfen diesem Gesetz nicht. Ich will Ihnen dazu ein Beispiel geben. Sie sagen mit einer Reihe von Gründen: Dieses Hochschulrahmengesetz muß verabschiedet werden. Meine Damen und Herren von der Koalition, wer von der CDU/CSU hat denn jemals gesagt, daß wir ein Hochschulrahmengesetz nicht wollen? Wogegen wir sind, ist das Hochschulrahmengesetz in der Fassung, wie es die Koalitionsfraktionen heute in zweiter Lesung verabschiedet haben.

(Dr. Wernitz [SPD] : So kann man auch nein sagen!)

Dieses Gesetz bringt den Hochschulen zwar alles Mögliche, aber es bringt ihnen letztlich nicht das, was in den Hochschulen am dringendsten erwartet wird, nämlich erstens eine Garantie für Qualität und Niveau von Forschung, Lehre und Studium, zweitens eine entschiedene und kompromißlose Sicherung der Freiheit für Forschung und Lehre, ohne die es leistungsfähige Wissenschaft nicht geben kann und nicht geben wird, drittens eine leistungsfähige Organisation des gesamten Hochschulbereichs und damit eine effizientere Verwendung der Steuergelder; darauf hat nicht zuletzt auch der Steuerzahler einen Anspruch. Meine Damen und Herren, dies alles
bringt dieses Gesetz, so wie Sie es heute verabschieden, nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nun haben Sie, Herr Minister Rohde, auf die Leistungen hingewiesen, die der Bund für den Ausbau der Hochschulen erbracht hat. Das will niemand gering achten. Aber sicher ist doch auch, daß die Leistungen nur deshalb zum Erfolg geführt Haben, weil auch die Länder — in einer Art und Weise, die bis an die Grenze des finanziell Möglichen in den Ländern gegangen ist — bereit waren, zu dem Hochschulausbau und vor allein zu den laufenden Unterhaltskosten in den Hochschulen beizutragen,

(Dr. Gölter [CDU CSU]: Personalkosten!)

Dann noch etwas: Wenn die Verhältnisse an den
Hochschulen heute nicht noch schlechter sind, als sie es sind, hängt dies doch auch damit zusammen, daß beispielsweise in Ländern wie Bayern, Baden-Württemberg und anderen, in denen die CDU bzw. die CSU regiert, seit Beginn der sechziger Jahre konsequent nicht nur ein Ausbau der Hochschulen, sondern auch eine Neugründungspolitik in Gang gekommen ist, und zwar noch zu einer Zeit, wo Sie den von der SPD regierten Ländern beispielsweise zehn Jahre gebraucht haben, um überhaupt nur die Universität Bremen zu gründen. Und was ist denn daraus entstanden?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Frage ist, Herr Minister Rohde, auch heute noch, ob denn das Geld immer effizient verwendet wird. Ich meine, daß man hier einige Fragezeichen machen muß. Dem Steuerzahler kann es einfach nicht länger zugemutet werden, daß auch nur an einer Hochschule, auch nur in einem Fachbereich gleichsam wie in roten Elfenbeintürmen der Kampf gegen unsere Gesellschaft organisiert wird und die Machtansprüche ideologischer Cliquen dann auch noch mit horrend steigenden Beträgen aus Steuermitteln finanziert werden, und zwar aus Steuermitteln, die auch die Arbeitnehmer in diesem Lande aufbringen. Auch das ist ein Grund, weswegen dieses Gesetz umgestaltet werden muß: damit es effizienter hinsichtlich der Verwendung der Steuermittel wird.
Effizientere Verwendung der Steuermittel heißt, daß z. B. wieder überall in den Hochschulen ausschließlich wissenschaftliche Kriterien zum Maßstab der Entscheidungen in den Hochschulgremien werden. Effizientere Verwendung der Steuermittel heißt, daß z. B. Forschung wieder an den eigenen Prinzipien der Wissenschaft unter wissenschaftstheoretischen Ansätzen und unabhängig von ideologischen Zielsetzungen ausgerichtet werden kann.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

Effizientere Verwendung der Steuermittel heißt, daß der Hochschullehrer wieder als Wissenschaftler und nicht als Politiker gefordert ist,

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

daß er nicht mehr tagelang nutzlos endlose Debatten in Hochschulgremien absitzen muß, sondern daß er sich wieder seinen eigentlichen Aufgaben zuwenden kann.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Pfeifer
Effizientere Verwendung der Steuermittel heißt, daß dem einzelnen Studenten wieder chancengerechte, optimale Ausbildungs- und Bildungsmöglichkeiten eröffnet werden. Dies alles bewirkt der vorliegende Gesetzentwurf nicht in dem Maße, wie es möglich wäre und unseren Vorstellungen entspricht.
Dabei verkenne ich nicht, daß die Koalition sich in einer Reihe von Punkten unserer Linie angeschlossen hat. Das haben die Kollegen, die vor mir in der zweiten Lesung gesprochen haben, ausführlich dargelegt. Dies begrüßen wir. Nun haben die verehrten Kollegen aus der Koalition gefragt, warum denn bei soviel Nachgeben der Koalition jetzt nicht auch einmal die CDU/CSU nachgeben könnte. Das ist eine der Fragen, um die es hier geht, und dazu will ich Ihnen folgendes sagen: Wer so argumentiert, der argumentiert vordergründig, weil er an zwei Tatbeständen vorbei argumentiert, nämlich erstens: Die Position der CDU/CSU in der Hochschulpolitik und in der Hochschulgesetzgebung war von Anfang an klar in den Grundsätzen und eindeutig in der Argumentation und im Unterschied zur Koalition seit Jahren kontinuierlich und an den Anforderungen orientiert, die unser Staat und unsere Gesellschaft an die Hochschulen stellen. Diese Position hat in den Hochschulen dazu beigetragen, daß die CDU/CSU zunehmend Vertrauen, auch neues Vertrauen für ihre Politik gewonnen hat. Deswegen werden wir uns von dieser Position nichts abhandeln lassen, schon gar nicht nach der Methode des orientalischen Teppichhandels.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Zweite, was ich sagen möchte, ist: Was für uns zählt, sind Argumente. Dabei sage ich offen, daß dort, wo die Argumente der Koalition gut waren, wir uns ihnen nicht verschlossen haben. Wir sind beispielsweise der Überzeugung, daß es die künftige Dimension des Numerus clauses erforderlich macht, das Problem des Hochschulzugangs nochmals zu überdenken. Wir haben uns davon überzeugen lassen, daß es richtig ist, dies rahmenrechtlich zu regeln. Das ist unstrittig. Ich bin auch überzeugt, daß wir im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens bestehende Meinungsverschiedenheiten über den Hochschulzugang ausräumen können. Dort aber, wo unsere Argumente besser sind, werden wir nicht nachgeben. Dies hat mit parteitaktischer Position überhaupt nichts zu tun.

(Zuruf von der SPD: Rechthaberei!) — Das hat auch mit Rechthaberei nichts zu tun.


(Zuruf von der SPD: Jawohl, Rechthaberei!)

Wir werden auch nicht um Formulierungen feilschen. Worum es geht, ist, daß wir in der Substanz unserer Konzeption zu Kompromissen nicht bereit sind. Deswegen lassen Sie mich die Substanz unserer Konzeption nochmals in sieben Punkten zusammenfassen.
Erstens. Das Hochschulrahmengesetz darf die Minimalerfordernisse des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Mitbestimmung nicht zur generellen und damit zur maximalen Norm erheben. Bei diesem Urteil geht es um die Minimalvoraussetzungen für die Freiheit und damit auch um die Minimalvoraussetzungen für die Leistungsfähigkeit der Hochschulen in Forschung und Lehre. Unsere Verantwortung für die Hochschulen in diesem Lande erlaubt es nicht, daß wir uns in dieser für die Zukunft unserer Hochschulen, für die Zukunft unseres Staates und für die Zukunft unserer jüngeren Generation essentiellen Frage mit Minimalpositionen zufriedengeben. Nichts ist für die Erhaltung der Qualität von Forschung und Lehre entscheidender als beispielsweise die hervorragende Qualifikation der Hochschullehrer. Deshalb kann über die Berufung eines Hochschullehrers niemand anders entscheiden als die Mehrheit derer, die in den Hochschulen berufen sind, ihr Fach in Forschung und Lehre zu vertreten, und das sind die Professoren. Herr Minister Rohde, dies ist beispielsweise bei den Sozialdemokraten, die das Hochschulgesetz für die Universität Basel vorgelegt haben, so unbestritten, wie ich es hier sage.
Zweitens. Wir lehnen drittel- und viertelparitätische Konzilien, wie sie inzwischen der neueste Hit der Bildungslinken geworden sind und denen sich leider auch wieder der letzte Bundesparteitag der FDP angeschlossen hat, entschieden ab. Diese Konzilien erlassen nicht nur die Hochschulsatzung, sie wählen auch den Hochschulpräsidenten. Der Hochschulpräsident aber ist das Scharnier, in welchem sich die gemeinsame Verantwortung von Hochschule und Staat repräsentiert, und der Hochschulpräsident ist zugleich die Spitze der größten wissenschaftlichen, ökonomischen und sozialen Organismen, die unser Staat überhaupt kennt.
Die Wahl dieses Hochschulpräsidenten darf nicht länger Gremien in einer Zusammensetzung überlassen bleiben, die dann beispielsweise solche Hochschulpräsidenten wählen, wie sie in Berlin zum Niedergang der Freien Universität und in Marburg zur Machtübernahme der Radikalen geführt haben. Das ist doch z. B. ein Problem, um das es bei der Mitbestimmung auch geht: Die Wahl der Hochschulpräsidenten muß wieder in die Verantwortung der Wissenschaftler einer Hochschule gegeben werden, und von dieser Position werden Sie uns nicht herunterbekommen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir sind auch nicht bereit, uns damit abzufinden, daß die Hochschullehrer in jedem Fall nicht mehr als 51 % der Sitze in den Hochschulgremien haben sollen. Eine 51-%-Grenze, wie sie die Koalition will, zwingt die Hochschullehrer zu einem Blockdenken, das auf die Dauer der Liberalität und der Innovation ebenso schadet, wie es eine Konfliktuniversität heraufführt, von der wir doch endlich Abstand nehmen sollten.
Drittens. Wir lehnen es entschieden ab, daß die in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes garantierte Freiheit von Forschung und Lehre der Verantwortung einer nicht näher definierten Gesellschaft untergeordnet wird. Meine Damen und Herren, natürlich muß jeder Wissenschaftler die Konsequenzen und Auswirkungen seiner Forschung und Lehre bedenken. Aber dies ist eine an die Selbstkontrolle und an das Ethos des Wissenschaftlers zu richtende For-
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derung, Herr Kollege Schweitzer, wie sie dem Grundgesetz immanent ist.
Die von der Koalition beschlossene Formulierung enthält dagegen eben immer noch die Gefahr, daß Sie zum Vehikel für Wissenschafts- und Forschungskontrolle oder zur Statuierung eines politischen oder kollektiven Primats über Wissenschaft und Forschung verwendet wird. Sie werden doch von der Union nicht erwarten, daß wir dazu denen, die dies wollen, nun auch noch einen gesetzlich formulierten Vorwand geben.
Viertens. Ich habe schon in der ersten Lesung dieses Gesetzes ausgeführt: Zur Sicherung der Freiheit von Forschung und Lehre gehört die Autonomie der Hochschule. Autonomie ist die institutionelle Form der Sicherung der Freiheit. Deshalb ist der Gesetzgeber legitimiert, von den autonomen Hochschulen die Sicherung von Freiheit in Forschung und Lehre sowie die Sicherung der demokratischen Grundordnungen, der demokratischen Rechte des einzelnen zu verlangen.
Dafür bedarf es aber entscheidend der Anerkennung des folgenden Grundsatzes: Wenn in einer Hochschule die Autonomie mißbraucht wird, um Freiheitsrechte zu schmälern oder zu verweigern, dann hat der demokratische Staat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, kraft seiner Ordnungsfunktion die vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte und die Grundrechte des einzelnen zu sichern und zu verteidigen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dementsprechend muß eben zwingend — nicht nur fakultativ, wie Sie es tun — das Verhältnis von Hochschule und Staat gestaltet werden. Der Kultusminister eines Landes muß parlamentarisch verantwortlich gemacht werden können für die Sicherung der Grundrechte in den Universitäten. Wir sind nicht bereit, länger zuzusehen, wie sich Minister in Bremen und anderswo ihrer parlamentarischen Verantwortung entziehen, indem sie sich hinter einer falsch programmierten Autonomie verstecken.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Gölter [CDU/CSU] : Zu all den Dingen hat Herr Rohde nichts gesagt!)

Fünftens. Wir sind auch nicht bereit, einem Gesetz zuzustimmen, das der integrierten Gesamthochschule politische Priorität einräumt. Die integrierte Gesamthochschule wird inzwischen in allen unseren europäischen Nachbarländern in Ost und West und ebenso in den außereuropäischen Industriestaaten als Irrweg der jüngsten deutschen Hochschulentwicklung angesehen.

(Möllemann [FDP] : Das ist doch Unsinn, was Sie da sagen!)

Die integrierte Gesamthochschule ist nicht die Hochschule der Zukunft. Die integrierte Gesamthochschule führt doch nur zu noch weniger überschaubaren, noch unbeweglicheren, noch weniger effizienten Hochschulorganismen. Die integrierte Gesamthochschule ist als Hochschulstruktur für die Zukunft ungeeignet, weil sie die Dynamik der Entwicklung verhindert. Wir sind aber für eine Hochschulstruktur, welche die Dynamik der Entwicklung offenhält.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sechstens. Herr Rohde hat über die Bereiche des Zugangs gesprochen. Lassen Sie mich dazu folgendes sagen. Wir sind zunächst einmal einig, daß der Hochschulzugang neu geregelt werden muß. Es ist für die Abiturienten auf die Dauer in der Tat nicht erträglich, wenn sie in Fächern mit extremem Numerus clausus — wie zur Zeit etwa in Medizin oder Pharmazie — nur mit einem extrem guten Abiturzeugnis die Chance haben, sofort einen Studienplatz zu erhalten, während alle anderen, gleichgültig, wie gut oder wie schlecht ihr Abiturzeugnis ist, auf jahrelange Wartezeiten verwiesen sind, in denen sie nichts, aber auch gar nichts für die Verbesserung ihrer Studienchancen leisten können. In Numerusclausus-Fächern müssen zum Abitur Auswahlverfahren hinzukommen, in denen die Abiturnote studienspezifisch gewichtet wird, in denen die Bewerber in der Wartezeit durch eigene Anstrengungen eine Verbesserung ihrer Studienchancen erreichen können und in denen bei Fächern mit extremem Numerus clausus auf die Feststellung der besonderen Eignung eines Studienbewerbers für das gewählte Fach abgehoben wird, beispielsweise durch den Nachweis von Fähigkeiten, die das Abitur nicht ausweist.
Das sind Punkte, die in diesem Zusammenhang zwischen uns im Prinzip nicht mehr umstritten sind. Wir sind auch der Meinung, daß bei Auswahlverfahren berufspraktische Tätigkeit Berücksichtigung finden soll, Herr Rohde. Aber aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit muß die Anrechnung berufspraktischer Tätigkeit dort ihre Grenze finden, wo sie einen Run der Abiturienten auf Ausbildungsplätze bewirken würde, die bisher den Real-, Haupt- oder Sonderschülern vorbehalten gewesen sind. Das ist unser Anliegen.

(Dr. Glotz [SPD] : Wodurch geschieht das denn?)

Ich fürchte, die Beschlüsse der Koalition werden dazu führen, daß die Auswirkungen des Numerus clausus weg von den Abiturienten auf die Real-, Volks- und Sonderschüler verlagert werden. Dies aber wäre eine soziale Ungerechtigkeit, weil es die Probleme des Hochschulzugangs zu Lasten derer löste, die den beruflichen Bildungsweg eingeschlagen haben, und dies können wir doch nicht wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Siebentens. Dieses Gesetz leistet auch nicht, was es zur Minderung des Numerus clausus leisten könnte. Gewiß, meine Damen und Herren von der Koalition, Sie haben sich bei der Regelstudienzeit einem unserer Grundsätze angeschlossen, der lautet: Wir wollen eine inhaltliche Reform der Studiengänge, die es einem Studenten erlaubt, in der Regel nach vier Jahren zu einem Studienabschluß zu kommen. Wir wollen eine Regelung, die es der Hochschule erlaubt, einem Studenten, der diese Regelstudienzeit ohne triftigen Grund wesentlich überschreitet, schlicht und einfach zu sagen: bitte, mache deinen
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Studienplatz frei für einen der vielen, die vor den Toren der Universität auf einen Studienplatz warten.
Es widerspricht unseren Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit, wenn ein Student drei, vier oder fünf Semester länger als notwendig einen Studienplatz besetzt hält, solange andere Abiturienten eben keinen Studienplatz haben. So weit sind wir uns ja inzwischen nach hartem Ringen wo wir Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, überzeugen mußten einig.
Aber, meine Damen und Herren, Sie sollten doch noch einmal prüfen, ob das Gesetz an einigen Stellen nicht noch mehr zur Minderung des Numerus clausus tun könnte. Hierfür ein Beispiel: Sie setzten hier heute Übergangsbestimmungen durch, die — wie wir in diesen Tagen gelesen haben — über 400 Dozenten und Assistenten an der Universität Hamburg nutzen wollen, um auf dem Überleitungsweg zum Professor aufzusteigen. Wir meinen, daß die Überleitung dieser Personen in die Funktion von Professoren doch mindestens voraussetzen muß, daß diese dann auch etwas zur Verbesserung des wissenschaftlichen Lehrangebots und damit zur Minderung des Numerus clausus beitragen.

(Dr. Glotz [SPD] : Unseriöse Argumentation!)

Und darüber hinaus habe ich auch starke Zweifel, ob einige Bestimmungen zur dienstrechtlichen Ausgestaltung der Personalstruktur nicht dazu führen werden, daß das Lehrangebot geringer wird.
Diesen sieben substantiellen Forderungen wird der vorliegende Gesetzentwurf nicht gerecht. Darüber hinaus halte ich aber dieses Gesetz auch für finanziell nicht abgesichert. Dies hat der Haushaltsausschuß in seinem ersten Beschluß völlig zutreffend festgestellt. Und daran ändert auch Ihre Formalargumentation nichts, das Gesetz belaste den Bund kaum, es belaste nur die Lander. Was heißt denn hier „nur die Länder"? Ich habe einmal mit einem, der etwas von dieser Sache versteht, überschlägige Berechnungen angestellt. Die haben ergeben, daß allein das Land Baden-Württemberg durch dieses Gesetz jährlich um 100 Millionen DM mehr belastet wird.

(Dr. Wagner [Trier] [CDU/CSU] : Hört! Hört!)

Nehmen Sie das, gemessen an den Studentenzahlen,
mal sechs, dann ergibt sich für die Länder insgesamt
eine jährliche Mehrbelastung von 600 Millionen DM.

(Widerspruch bei der SPD und der FDP)

– Sie werden die Zahlen angreifen. Aber warum haben Sie denn dann bis zum heutigen Tag nicht Ihre Berechnungen vorgelegt, damit man einmal eine solide Grundlage gehabt hätte?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Bei diesen 600 Millionen DM sagen Sie, das belaste nur die Länder. Als ob diese Mehrbelastungen der Länder nicht über den Finanzausgleich wieder auf den Bund zukommen würden!
Lassen Sie mich hier einmal eine Frage an die Finanzpolitiker und auch an den Finanzminister stellen. Ein Teil dieser Mehrkosten sind Personalkosten. Die Bundesregierung hat kürzlich den Ländern ein Abkommen vorgeschlagen, in dem es heißt, daß aus wirtschafts-, haushalts- und finanzpolitischen Gründen eine gemeinsame stabilitätskonforme Steuerung der Personalkosten im öffentlichen Dienst unerläßlich sei. Wie stehen Sie eigentlich zu einem Gesetz, Herr Staatssekretär Porzner, das die Länder allein im Hochschulbereich, wie ich befürchte, mehr als eine halbe Milliarde DM pro Jahr mehr kosten wird?

(Dr. Gölter [CDU/CSU] : Der ist bald parlamentarischer Geschäftsführer! Den interessiert das nicht mehr!)

Spüren Sie denn nicht, daß diese Regierung unglaubwürdig wird, wenn Sie einerseits Sparappelle an alle und jeden richten und andererseits dieses Gesetz dann in dieser Form passieren lassen?

(Dr. von Dohnanyi [SPD] : Das ist doch nicht wahr! Dr. Wernitz [SPD] : Was Sie erzählen, ist sachlich falsch!)

— Sie sagen, es ist sachlich falsch. Entschuldigen Sie bitte: Warum haben Sie his zum heutigen Tag nicht einmal eine seriöse Berechnung Ihrerseits vorgelegt? Das wäre doch Ihre Aufgabe gewesen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Gölter [CDU/CSU] : Im Haushaltsausschuß war keiner da! — Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Unfähige Regierung!)

Eine zweite Frage richte ich an den Wirtschaftsminister. Er ist nicht da; aber er hat doch dieser Tage im Zusammenhang mit der Neuordnung der Finanzierung der beruflichen Bildung einen Brief geschrieben, in dem er vorgeschlagen hat, einen Teil der Mittel für die Hochschulen zugunsten der beruflichen Bildung umzuschichten. Einmal ganz unabhängig davon, ob das richtig ist oder nicht: Wie will der Bundeswirtschaftsminister eigentlich glaubwürdig bestehen, wenn er einerseits solches vorschlägt und dann andererseits nicht fragt, was dieses Gesetz die Länder eigentlich kostet?
Ich bin überzeugt: Das alles wird uns beim Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens noch einmal beschäftigen. Sie mögen heute mit Ihrer Mehrheit beschließen, was Sie für richtig halten. Aber ich prophezeie Ihnen eines: Bei Philippi sehen wir uns auch in dieser Frage wieder; und Philippi schreibe ich in diesem Zusammenhang mit V wie Vermittlungsausschuß.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Und seien Sie sicher: Da werden Ihnen Ihre eigenen Finanzminister eine Philippika halten, die sich gewaschen hat so wahr sich Wertz mit W schreibt.

(Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Halten Sie allmählich mal Ihren Mund!)

Aus diesen Gründen lehnen wir das Gesetz ab, und wir sind ganz sicher, daß das im Interesse der Hochschulentwicklung dieses Landes ist.
Die CDU/CSU ist seit 1969 im Bund in der Opposition. Aber es wird vielleicht einmal als ein Verdienst der CDU/CSU in der Geschichte dieses Landes anerkannt werden, daß sich die der CDU angehörigen Kultusminister nicht nur verbal, sondern auch in der Tat allen widersetzt haben, welche die
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Institutionen der Forschung und Lehre zu Basen für den politischen Kampf gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung umfunktionieren wollten;

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD: Oh je!)

daß diese Kultusminister mit dem Willen zur Reform gleichzeitig auch die Grenze der Reform markiert haben und daß sie ihre Hochschulpolitik ausschließlich und mit Erfolg am System der Freiheit und der Leistung und der Verantwortung des Staates für die Hochschulen und deren freiheitliche Grundstruktur orientiert haben.
Wir sind eben nicht bereit — Herr Vogel hat das heute morgen gesagt — zuzulassen, daß das alles nun auch nur zu einem Teil durch dieses Gesetz wieder gefährdet wird, daß uns die Fehlentwicklungen in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Hessen, über die doch auch viele in Ihren eigenen Reihen nicht glücklich sind, nun auch noch in Mainz, Freiburg, München, Kiel oder Saarbrücken beschert werden.

(Dr. von Dohnanyi [SPD] : Oder in Konstanz!)

Ich bin überzeugt, dagegen werden sich diese Länder im Bundesrat zur Wehr setzen. Dagegen müssen sich diese Länder im Bundesrat zur Wehr setzen; denn das entspricht dem Wählerwillen, wie er in den Landtagswahlen in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und dem Saarland zum Ausdruck gekommen ist.

(Dr. Gölter [CDU/CSU] : In Hessen im übrigen auch!)

Die Wähler haben ja dort die CDU unter anderem auch deswegen gewählt, weil sie zu der Hochschulpolitik der CDU/CSU inzwischen mehr Vertrauen haben als zu Ihrer Hochschulpolitik.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Lassen Sie mich zum Abschluß ganz kurz noch zwei Punkte ansprechen, die die Perspektive von morgen betreffen. Herr Minister Rohde, Sie haben die Bedeutung der Studienreform unterstrichen; auch da sind wir nicht verschiedener Meinung. Nur glaube ich, die eigentlichen Probleme haben Sie wieder ausgeklammert: in den nächsten Jahren wird einer der Hauptkonfliktplätze der hochschulpolitischen Entwicklung die Auseinandersetzung nicht nur um die Studienreform, sondern vor allem um die Studieninhalte werden. Hier rüsten sich doch bereits wieder die radikalen Systemveränderer, die Positionen eben erobert haben — oder, um Professor Nipperdey zu zitieren, das reformekstatische neue Hochschul-Establishment —, um die Studienreform nach dem Modell der hessischen Rahmenrichtlinien in Gang zu setzen. Deswegen sage ich: jeder Ideologisierung wissenschaftlichen Arbeitens und insbesondere jeder Ideologisierung der Studieninhalte sagen wir auch in der Zukunft entschieden den Kampf an.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dies gilt ganz besonders für die Lehrerbildung. Wir
bekennen uns klar und eindeutig zu einer Reform
der Studieninhalte, die die Ausbildungsfunktion der
Hochschulen bejaht. Die Studienreform muß dem Gedanken der Berufsbezogenheit und Praxisorientierung verpflichtet sein. Wissenschaftsfreiheit und Pluralität sind unsere Grundnormen für die Studienreform. Eine Studienreform mit ideologischen Vorgaben wäre aber nicht eine Reform, sondern in Wahrheit eine mit einem wissenschaftlichen Mäntelchen behängte Indoktrination. Dies darf nicht sein. Um die freiheitliche Pluralität zu gewährleisten, muß die Studienreform in der Verantwortung von wissenschaftlicher, beruflicher und staatlicher Kompetenz entwickelt und realisiert werden.
Das Zweite! Unsere Prinzipien für die Studieninhalte gelten vergleichbar auch im anderen Wissenschaftsbereich: für die Forschung. Auch dieser Bereich ist in Gefahr, da und dort ideologisch korrumpiert zu werden. Einseitige Berufungspraxis und die einseitige Bevorzugung eines wissenschaftstheoretischen Ansatzes müssen — darauf hat Herr Kollege Dr. Probst hingewiesen — zu institutionalisierten Gegenuniversitäten führen, wie nicht nur in Bremen eine besteht, sondern wie sie auch in Oldenburg, Osnabrück und Kassel zu entstehen drohen, Universitäten, in denen einem eben der antiliberale, antipluralistische und antiwissenschaftliche Geist hes-sicher Rahmenrichtlinien in potenzierter Form entgegenschlägt.
Forschung in solchen Universitäten wird, fürchte ich, zu Erkenntnissen führen, die unserer freiheitlichen Gesellschaft bei der Bewältigung ihrer Zukunftsprobleme kaum Hilfe sein werden, die im Gegenteil die Grundlagen dieser freiheitlichen Gesellschaft zerstören. Ohne Freiheitlichkeit und Pluralität der Wissenschaft, ohne klare Verantwortlichkeiten, Rechte und Kompetenzen sind die anstehenden Sachprobleme nicht zu lösen. Dies gilt nicht nur für morgen und übermorgen, dies gilt auch für das Gesetz, das wir heute hier beschließen.
Ich komme zum Schluß. Die Maßstäbe für die Hochschulpolitik der CDU/CSU waren immer Freiheit, Leistung und Verantwortung. Mit diesen Maßstäben haben wir, wie jeder in diesem Lande heute sehen kann, erfolgreiche Hochschulpolitik gemacht. Diese Maßstäbe zwingen uns heute, das Gesetz in der vorliegenden Form abzulehnen. Wir tun dies, damit unsere Maßstäbe auch in der Zukunft die politische Entwicklung in den Hochschulen bestimmen können.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Meinecke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die mit unverminderter Härte vorgetragenen Thesen der CDU/CSU-Fraktion und die Wiederholung ihrer sogenannten Konzeption, die unter den Leitworten „Freiheit, Leistung, Verantwortung, Ruhe und Ordnung, keine Veränderungen" steht, betrüben mich außerordentlich.

    (Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Sind Sie gegen Freiheit?)

    Immer wieder gelingt es Ihnen, mit Ihren Thesen
    bei einigen auch für uns und für manche anderen
    schwer zu ertragenden und kritisch zu betrachtenden
    9362 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974
    Dr. Meinecke (Hamburg)

    Phänomenen unserer Universitäten anzusetzen. Im Grunde genommen beginnen Sie mit Ihrer Diskussion erneut und immer wieder im Jahre 1968. Was damals geschah, haben Sie nicht verwunden.

    (Sehr gut! bei der SPD)

    Dabei zeichnen Sie eine Landschaft der deutschen Hochschulen — Herr Kollege Pfeifer, seien Sie mir nicht böse, wenn ich dies so sage —, die geradezu abenteuerlich ist.

    (Dr. Gölter [CDU/CSU] : Wir sprechen nicht von 1968, sondern von 1974!)

    — Lassen Sie mich bitte ausreden. Wir haben das Gehämmer Ihres Kollegen Pfeifer auch eine halbe Stunde ertragen.

    (Zustimmung bei der SPD und der FDP)

    Dies haben Sie bereits schriftlich niedergelegt. Für Sie gibt es in Deutschland eine Landschaft, die schwarz ist — das ist die Landschaft der Universitäten in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und im Saarland —, und eine andere Landschaft, die rot ist — das ist die Landschaft in Hessen, Bremen und in Oldenburg —.

    (Dr. Gölter [CDU/CSU] : Sie nennen ja selbst nicht alle!)

    Nun begehen Sie den ersten kardinalen Fehler, indem Sie bei dieser Beschreibung der hochschulpolitischen Landschaft die Universitäten in Hamburg und Nordrhein-Westfalen ausklammern. Gerade das Hochschul- und Universitätsgesetz in Hamburg — dies hat Herr Bürgermeister Biallas bereits dargelegt — enthält einige der von Ihnen inkriminierten Formeln und Klauseln, von denen Sie meinen, daß damit wiederum die Weltrevolution ausgebrochen sei.
    Herr Kollege Pfeifer, erinnern Sie sich nicht daran, daß wir in den Jahren 1968 und 1969 und vielleicht auch noch im Jahre 1970, als wir hier über die Ursachen der sogenannten Studentenrevolte gesprochen haben, wesentlich differenzierter und wesentlich eingehender und unterschiedlicher in der Betrachtungsweise versucht haben, den Dingen auf den Grund zu gehen? Wir haben damals doch alle festgestellt, daß die Ursachen nicht nur in wenigen Monokausalitäten und ganz bestimmt nicht in fortschrittlichen Formulierungen in modernen Hochschulgesetzen liegen. Dies wäre doch geradezu abenteuerlich.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Sie müssen sich doch der Erörterungen in Amerika, England, Frankreich, Osterreich und in vielen anderen Ländern der Welt erinnern.
    Man sollte darüber nachdenken: Woran liegt denn dieser jungen Generation von Studierenden? Was macht sie so unzufrieden? Wie kommt es zu diesen Explosionen? Sie kommen dann zu einem ganzen Katalog unterschiedlicher Ursachen, wobei ein Faktor ganz gewiß mit eine Rolle spielt, nämlich der Wunsch und der Wille, in irgendeiner vernünftigen Form an den Entscheidungsprozessen in den Hochschulen mitzuwirken.
    Dies alles wollen Sie doch wieder auf das Stadium vor fünf oder zehn Jahren zurückdrehen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Im Grunde genommen wollen Sie nichts verändert haben. Sie wollen alles beim alten, bei der alten Ordinarienuniversität belassen. Wenn es dann kompliziert wird, führen Sie die Kosten ins Feld. Wenn das Argument der Kosten nicht zieht, stellen Sie sieben Essentials auf. Zum Schluß sagen Sie dann: Wir können das auf gar keinen Fall mitmachen, schon weil gewisse Bestimmungen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Sie drehen sich im Kreis, weil Sie in Wirklichkeit dieses und auch ein anderes Hochschulrahmengesetz nicht wollen. Dafür allerdings haben wir Verständnis.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Ein Staatsmann — ein Zyniker — hat einmal verlautbaren lassen, ein Hochschulgesetz sei desto besser, je mehr Unmut und Widerstand es bei den Beteiligten hervorrufe. Er mag diese Erklärung abgegeben haben, weil die Früchte jahrelangen Bemühens allein schon um ein Landesuniversitätsgesetz Regierung und Parlament versagt blieben und weil nichts als Arger blieb. Heute leben die Betroffenen in Hamburg gut und zufrieden mit dem Universitätsgesetz, das durch dieses Hochschulrahmengesetz in keinem einzigen Punkt geändert werden muß. Das belegt und beweist — da ja die Hamburger nicht besonders besonnene Leute sind, sondern sich im Durchschnitt von der Gesamtbevölkerung nicht unterscheiden —, daß die Zustände an einigen Hochschulen, die Sie hier dauernd anprangern, andere Ursachen haben und in anderen Verhaltensweisen begründet sind, die wir hier doch wirklich nicht im einzelnen analysieren und beurteilen können.
    Ich glaube, daß gerade das hier im Pressedienst abenteuerlich gezeichnete Kontrastprogramm zwischen den Hochschulen guter Art — das bedeutet zugleich: Hochschulen leistungsfähiger Art, in denen die Wissenschaft blüht — und den Kaderschmieden der modernen Revolution eine derartige Schwarzweißmalerei darstellt, daß es von den Beteiligten in den Hochschulen — davon bin ich überzeugt — mit allergrößter Schärfe zurückgewiesen würde.

    (Beifall bei der SPD)

    Es gibt diese Krise, von der Sie immer sprechen, nicht. Dies ist eine Verteufelung, die unglaublich ist. Ich belege Ihnen dies auch. In der „Zeit" vom 22. November erfahren Sie auf Grund einer „Infratest"-Befragung von Vertretern aller Hochschulgruppen die Auskunft darüber, wie sie das Leben und die Situation an den Hochschulen beurteilen. Diese Befragung ist repräsentativ; sie umfaßte insgesamt eine Zahl von 1900 Hochschullehrern. Lassen Sie sich die Ergebnisse dieser Befragung von Hochschullehrern aus allen Universitäten unseres Landes ein wenig darstellen!
    Die „Zeit" sagt dazu: Die Auskünfte entbehren jeglicher Dramatik und vermitteln insgesamt den Eindruck, der einem breit und ruhig fließenden Strom mehr entspricht als einem in rauhen Winden aufgewühlten Gewässer. Die Arbeitsbedingungen
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9363
    Dr. Meinecke (Hamburg)

    werden als gut beurteilt. Nur 4 °/o gaben an, daß Lehrveranstaltungen in ihren Bereichen gestört würden.

    (Dr. Probst [CDU/CSU] : Das ist aber auch schon genug, Herr Meinecke!)

    — Da bin ich mit Ihnen nicht einer Meinung. Im übrigen kann man das „Stören" auch unterschiedlich interpretieren.

    (Schinzel [SPD] : Ja, allerdings!)

    Hier gibt es auch hohe Empfindsamkeiten. — Die Ausstattung wird nur von einer Minderheit als unzulänglich bewertet.
    Im übrigen mag es, weil die Umfrage repräsentativ ist, für Sie interessant sein, daß zwei von drei Wissenschaftlern, gleich rund 60 °/o, politisch — wenn Sie den Wissenschaftlern auch noch gestatten, sich vielleicht politisch zu engagieren —

    (Dr. Schweitzer [SPD] : Sehr gut!) zum sozialliberalen Lager hin tendieren,


    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Was soll denn das?!)

    während nur rund ein Viertel, 24%, der Meinung ist, daß die CDU die richtigen Lösungen auch in der Hochschulpolitik anbietet.

    (Dr. Schweitzer [SPD] : Hört! Hört!)

    Was kann man daraus schließen? — Entweder sind dies alles Chaoten, oder Sie malen die Landschaft falsch.
    Herr Kollege Pfeifer, ich identifiziere mich nicht mit jener enttäuschten politischen Persönlichkeit. Ich sage Ihnen aber, daß Sie auch Ihre Erwartungen gegenüber einem Rahmengesetz anders formulieren müssen, als Sie es hier getan haben: zum einen bezüglich der Kosten, zum anderen auf Grund der Tatsache, daß wir doch gerade über die Umsetzbarkeit des Rahmengesetzes in Landesgesetze und über die Wirksamkeiten im Augenblick hier nur potentielle und prognostische Aussagen machen können, wenn wir die Grundsätze in einem Rahmengesetz einmal formulieren.
    Ich habe wirklich das Gefühl, daß Sie politisch insofern auf dem richtigen Weg sind, als Sie meinen, daß dort, wo keine Katastrophe ist, diese herbeigeredet werden muß, und dort, wo gewissermaßen schwierige Situationen sind, diese dramatisiert werden müssen.

    (Dr. Schweitzer [SPD] : Sehr gut!)

    Damit befinden Sie sich wirklich — überlegen Sie sich das bitte! — in guter Gesellschaft mit denjenigen, die gerade an diesem Rahmengesetz in den letzten Wochen eine massive Kritik geübt haben. Verbale Kraftakte sind zwar modern, aber sie erfolgen allzu häufig, so meinen wir, in der Philosophie des passionierten Biertrinkers, der ein nicht ganz gefülltes Glas bereits angewidert als Abfall zurückschiebt.
    In diese merkwürdige Mentalität des „Alles oder Nichts" reiht sich beispielgebend genau Ihre Argumentation ein — essential für essential —, und
    wenn den Vorstellungen, den Konzeptionen der CDU nicht in jedem Punkt gefolgt wird, dann wird es kein Hochschulrahmengesetz geben. Sie identifizieren sich, auch wenn Sie es heute in dieser Presseerklärung zurückgenommen haben, hier sofort mit dem Bundesrat. Und da meine ich, dann könnten wir doch gleich zum Einkammersystem zurückkehren.

    (Beifall bei der SPD und der FDP.)

    Ich war bisher der Meinung, jenes gesetzgebende Organ gründe sich besonders auf das Prinzip des Föderalismus. Aber das föderalistische Prinzip gleich auf das erste Gesetzgebungsorgan auszuweiten, diese Möglichkeit läßt unsere Verfassung nicht zu. Hier waren die Erklärungen Ihres Kultusministers aus Rheinland-Pfalz wesentlich maßvoller und wesentlich vernünftiger,

    (Beifall bei der SPD)

    und sie ließen mich hoffen; daß es noch zu einer vernünftigen Einstellung des Bundesrates zu diesem Gesetz kommen kann. Deshalb — und auch nur deshalb, meine verehrten Kollegen von der FDP — halte ich im Augenblick auch das Drohen mit der großen Schere, dieses Gesetz jetzt schon zu zerschneiden, politisch für nicht vernünftig. Ich will Ihnen sagen, warum: weil ich nicht das Argument mitliefern möchte, den Bundesrat von der Gelegenheit zu entbinden, eine konstruktive Denkpause einzulegen und zu überlegen, ob im Sinne einer gesamtstaatlichen Verantwortung und gesamtstaatlichen Entwicklung unseres Bildungswesens dieses Rahmengesetz nicht doch nützlich ist.

    (Beifall bei der SPD)

    Im übrigen war das Gesetz bezüglich vieler Bestimmungen in dieser Form zu erwarten. Diese Bestimmungen ergeben sich aus dem Bildungsgesamtplan, der gemeinsam von Bund und Ländern beschlossen worden ist und in dem nicht, wie der Sprecher der CSU aus Bayern sagt, steht, die Gesamtschulen müssen zerhackt und abgeschnitten werden — die neueste Erfindung Ihrer Bildungspolitik. Wir bekennen uns zur Entwicklung der Gesamtschule, und nach dem Gesetz ist die Entwicklung der koordinierten und der integrierten Gesamtschule nebeneinander möglich. Die Erfahrung wird erweisen, welches das bessere System ist. Aber die Erfahrung hat nicht erwiesen, daß integrierte Studiengänge falsch und unnütz sind.
    Im übrigen ergibt sich dieser Gesetzentwurf auch aus dem Hochschulbauförderungsgesetz, in dem man schon damals festgestellt hat, die Gemeinschaftsaufgabe müsse so erfüllt werden, daß die Hochschulen als Beispiel eines gemeinsamen Forschungs- und Bildungssystems künftigen Anforderungen genügten. Was sind denn nun künftige Anforderungen an die Entwicklung der Hochschulen oder an eine moderne Hochschulpolitik? Ein Blick in die Presse genügt heute, um zu erkennen. wo die Schwierigkeiten liegen. Die heißen Diskussionen über unzureichend berechnete Kapazitäten, über falsch oder richtig angegebene Kapazitäten, darüber, ob die Notwendigkeit des Numerus clausus ein Märchen ist oder nicht, zeigen, daß hier die er-
    9364 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974
    Dr. Meinecke (Hamburg)

    forderlichen Schritte schnellstens getan werden müssen.
    Es geht um eine inhaltlich und zeitlich sinnvoll gestaltete Studienzeit und Studienreform, nicht aber um die von vornherein repressive Anwendung von Regelstudienzeiten. Warum verschweigen Sie denn, daß nach diesem Gesetz jedem, der unter diese Maßnahmen fällt und der eines Tages seine Rechte aus der Einschreibung verliert, das Recht, sich einer Prüfung zu unterziehen, in jedem Fall erhalten bleibt und das dieses Recht ihm nach einem baden-württembergischen Landesgesetz abgesprochen oder entzogen werden kann? Das sind doch die Dinge, die zu Konflikten geführt haben. Hätten Sie nicht von vornherein die andere Seite verbal so betont, wären wir hier vielleicht zu etwas übereinstimmenden Regelungen gekommen.
    Ich will die Punkte, die der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft als Kardinalpunkte der Hochschulreform und der Aufgaben unserer Hochschulen in Zukunft aufgeführt hat, nicht wiederholen. Ich weiß, daß viele unserer Kollegen hier überstrapaziert sind. Aber den Ausführungen des Kollegen Pfeifer mußte entgegengetreten werden. Ich möchte nur noch eins sagen.
    Vergleichen wir einmal dieses Hochschulrahmengesetz und die zur Zeit bestehenden zehn oder elf Landesgesetze über Universitäten und Universitätserrichtungen miteinander! Dann werden wir erkennen, daß alle Landesgesetze im wesentlichen so angelegt sind, daß sie inneruniversitäre, infrastrukturelle Angelegenheiten bis ins Detail regeln. Die von uns hier heute diskutierten Fragen aber werden in den meisten Ländergesetzen überhaupt nicht angerührt. Sie brauchen nur den Aufgabenkatalog der Hochschulen zu vergleichen, um festzustellen: Der Katalog der Aufgaben der Hochschulen in diesem Rahmengesetz ist der umfassendste, der deutlichste, der weitestgreifende Katalog auch für die Zukunft, der in irgendeinem Hochschulgesetz unseres Landes definiert ist. Dies ist doch immerhin etwas, was wir erreicht haben und was künftige Entwicklungen anderer Art ermöglicht.
    Meine Damen und Herren, wir sollten uns darüber im klaren sein, daß dieses Rahmengesetz manche Hoffnungen nicht erfüllen wird. Es wird bedauerlicherweise weiterhin Zulassungsbeschränkungen geben. Aber die Fragen, die mit dem Numerus clausus zusammenhängen, werden nicht nur in dem Kapitel über die Zulassung geregelt. Wenn man das Gesetz Punkt für Punkt durchgeht, wird man entdecken, daß sich auf dem Sektor der Studienreform wie bei den Fragen der Regelstudienzeiten, den Zulassungsbestimmungen, den Bestimmungen über Prüfungsordnungen Elemente finden, die eines Tages vielleicht auch in dieser Frage zu bestimmten Entlastungen führen werden.
    Nicht regeln wird dieser Rahmengesetzentwurf die Konsequenzen, die sich aus einer falschen oder einseitigen Bewertung von Bildungsabschlüssen in unserer gesamten Arbeits- und Berufswelt sowie im öffentlichen Dienst ergeben. Hier muß heute die Aufforderung ergehen, rasch eine Übereinstimmung zwischen den Problemen und den Strukturen un-
    serer Arbeitswelt, den Laufbahnen und den Studiengängen an Hochschulen und Universitäten und den Fragen der Berufsausbildung und der Berufsbildung an der dritten Seite dieses Dreiecks zu finden. Hier gebe ich dem Kollegen Pfeifer recht, daß Verlagerungen innerhalb dieses Systems von oben nach unten nicht gestattet werden dürfen und wir hier Auswege finden müssen.
    Sie haben immer wieder gesagt, meine Herren Kollegen von der CDU/CSU: Die Hochschulen sollen effizient werden, sie sollen geistige Kreativität entfalten. Dies — so glauben wir doch wohl alle — werden wir aber nicht allein durch Gesetze erreichen können. Hierzu gehört mehr. Hierzu gehört im Grunde genommen etwas, was ja in unserem Land die — im internationalen Vergleich — wirtschaftliche Stabilität ausmacht: hierzu gehört grundlegend ein gesundes soziales Klima, eine gewisse politische Vernunft im Verhalten aller Bürger. Dies ist wiederum durch sozialpolitische Aktivitäten bedingt, aber auch durch Mitspracherecht in den Einrichtungen, in denen unsere Bürger tätig sind, in den Schulen, in denen sie lernen, und in den Hochschulen, in denen sie studieren. Darum glaube ich nicht, daß, wenn sich Hochschulen und Gesellschaft mehr umeinander kümmern, das Bild, das Sie von der Zukunft zeichnen, in irgendeiner Weise relevant werden kann.
    Wir bejahen das Hochschulrahmengesetz bis zum letzten Moment. Wir müßten dann für ein Scheitern den Bundesrat verantwortlich machen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)